men und Herren, ist es ihm nicht möglich, für Aufklärung in diesem Land zu sorgen. (Abg. Neugebauer: Es kommt darauf an, was einem wichtig ist: ein Jubiläum zu feiern oder Untersuchungsausschuss, das ist die Entscheidung!)
Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments hat eine Fülle von Ergebnissen gebracht. Ich möchte aber doch auch erwähnen, dass wir für kommende Ausschüsse eine neue Verfahrensordnung brauchen, denn natürlich war die Vorführung mancher Auskunftspersonen – und da lasse ich mich auch nicht beirren – wenn schon nicht menschenverachtend, so doch an der Grenze der Würde dieser Damen und Herren. Und das ist unzulässig. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir müssen Änderungen in der Verfahrensordnung vornehmen. Wir müssen dem Ausschussvorsitzenden und dem Verfahrensanwalt mehr Möglichkeiten in die Hand geben, einzugreifen, um Untersuchungen in dieser inquisitorischen Form zu unterbinden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Beweisthema 1: Kasachstan. Bei diesem Beweisthema ging es um die Beeinflussung von Abgeordneten hier im Parlament. Das war das eigentliche Thema, nichts sonst. Alles andere ist Sache der Strafgerichte. Hier ist der Untersuchungsausschuss – wir werden einen entsprechenden Entschließungsantrag dazu einbringen – mehrheitlich zur Auffassung gekommen, dass die anfragestellenden Abgeordneten unbewusst instrumentalisiert wurden, um die öffentliche Meinung in Österreich im Sinne der kasachischen Regierung zu verändern. Dennoch gab es das Problem, dass diese Beeinflussung unter den Augen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung erfolgt ist. Hier geht es darum, dass wir rechtlich Klarheit schaffen, dass das Bundesamt in solchen Situationen Abgeordnete selbstverständlich warnen können muss. – Ein Ergebnis des Untersuchungsausschusses.
Beim Beweisthema 2, das ein umfassendes Beweisthema war und das die Justiz betroffen hat, geht es etwa um die Frage, dass für uns der Umstand unverständlich erscheint, dass Strafverfahren eingeleitet wurden, obwohl durch die inkriminierte Originaltextservice-Meldung nur der Inhalt einer Parlamentsrede wiedergegeben wurde, was durch die Bestimmungen über die sachliche Immunität im Artikel 33 des Bundes-Verfassungsgesetzes jedenfalls geschützt ist.
Das ist unzulässig, meine Damen und Herren, und das Parlament wird sich gegen diese Vorgangsweise auch entsprechend zur Wehr setzen.
Im Fall des Anlasses für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses bezüglich Rufdatenrückerfassung konnten zwar keinerlei Gesetzwidrigkeiten festgestellt werden, dennoch möchte ich hier deutlich sagen, dass die Ultima Ratio, also die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme definitiv nicht gegeben war, meine Damen und Herren! Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei der ÖVP.)
Deshalb haben wir auch bereits in einer der letzten Plenarsitzungen einen Entschließungsantrag eingebracht, der vorsieht, dass es zu einer Evaluierung der neuen Strafprozessordnung kommt, weil es eine klare Abgrenzung zwischen dem Beschuldigten- und dem Zeugenbegriff jedenfalls geben muss.
Im Beweisthema 2, Abwehramt, kommt der Untersuchungsausschuss zu dem Schluss, dass Gefährdungsanalysen im Interesse der Sicherheit der militärischen Landesverteidigung geboten sind. Soweit vorgeschrieben, wurde die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten eingeholt. Eine Verfehlung im Abwehramt konnte nicht festgestellt werden. (Abg. Öllinger: Wer hat das festgestellt!) Ich möchte das hier ausdrücklich betonen.
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