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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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51. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Freitag, 11. Dezember 2009

 

 


Stenographisches Protokoll

51. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode          Freitag, 11. Dezember 2009

Dauer der Sitzung

Freitag, 11. Dezember 2009: 13.09 – 22.24 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushalts­gesetz 2013 – BHG 2013)

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Ge­haltsgesetz 1956 geändert werden

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­haltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staats­anwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsge­setz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Über­brückungshilfengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pen­sionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrerge­setz 1966, das Asylgerichtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsge­setz 2004 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2009)

5. Punkt: Bericht über den Antrag 829/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG), BGBl. Nr. 54/1956, geändert wird

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienste­gesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungs­aufsichtsgesetz geändert werden

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuerge­


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setz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekutionsordnung geän­dert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009)

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständig­keitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenverwaltungs­organisationsgesetz 2010 – AVOG 2010) sowie das Einkommensteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteu­ergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuerge­setz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsge­setz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Rundfunkgebüh­rengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfege­setz geändert werden – Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsre­gelungen in Abgabensachen

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird

10. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Re­gierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

11. Punkt: Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Öster­reich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

12. Punkt: Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel

13. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Gibraltar über den In­formationsaustausch in Steuersachen

14. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

15. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen

16. Punkt: Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unter­zeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermö­gen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll

17. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Nieder­lande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls

18. Punkt: Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unter­zeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum


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Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel

19. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeich­neten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung be­stimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern

20. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeich­neten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls

21. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen

22. Punkt: Protokoll zur Abänderung des am 30. Jänner 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossen­schaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen samt Notenwechsel

23. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeich­neten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

24. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen

25. Punkt: Bericht über den Antrag 890/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden

26. Punkt: Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Re­publik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

27. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Re­gierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

28. Punkt: Bericht über den Antrag 702/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (492 d.B.) (Dritte Lesung)

29. Punkt: Bericht über den Antrag 705/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (493 d.B.) (Dritte Le­sung)

30. Punkt: Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption (1 St 247/09k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 18

Geschäftsbehandlung

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Aus­schussberichtes 581 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung ...................................................................................... 19

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 20

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 106

Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Heinz-Christian Strache, Josef Bucher, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen auf Vertagung der Tagesordnungspunkte 28 und 29 – Annahme          230, 230

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 18

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Schluss mit der Klimaschutz-Blockade – mehr Geld für den Klimaschutz (922/A)(E) ......................... 106

Begründung: Dr. Eva Glawischnig-Piesczek ............................................................ 112

Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll .............................................................................. 118

Debatte:

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 121

Petra Bayr ................................................................................................................... 128

Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 130

Carmen Gartelgruber ................................................................................................ 132

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 135

Bundesminister Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................... 138

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 143

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 145

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................... 145

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ....................................................................... 147

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................... 150

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 153

Walter Schopf ............................................................................................................. 154

Oswald Klikovits ........................................................................................................ 156

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 157

Maximilian Linder ................................................................................................... ... 159

Peter Stauber .......................................................................................................... ... 160

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 162

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 163

Entschließungsantrag (Misstrauensantrag) der Abgeordneten Dr. Eva Gla­wischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrau­ens gegenüber dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und


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Wasserwirtschaft gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Ablehnung ............................................................................................................  124, 164

Entschließungsantrag der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausstieg Österreichs aus dem Emissionszertifika­tehandel – Ablehnung ..........  134, 164

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökostromgesetz – Ablehnung ...........................................................  158, 164

Entschließungsantrag der Abgeordneten Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die dringende Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verhinde­rung eines Atomkraftwerks in Oberitalien – Ablehnung ..............................................................................................................................  161, 165

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 922/A(E) .............................. 164

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (480 d.B.): Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsge­setz 2013 – BHG 2013) (578 d.B.)                            20

2. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (579 d.B.)                                                                         20

3. Punkt: Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (580 d.B.) ............................................................................................ 20

Redner/Rednerinnen:

Jakob Auer .............................................................................................................. ..... 20

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 22

Alois Gradauer ............................................................................................................. 23

Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 24

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 26

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ..... 29

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 31

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 33

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ..... 37

Maximilian Linder ................................................................................................... ..... 38

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ..... 39

Franz Eßl .................................................................................................................. ..... 42

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ..... 43

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ..... 44

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ..... 45

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ..... 45

Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ..... 46

Gerhard Steier ......................................................................................................... ..... 48

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Begrenzung der Neuverschuldung von Bund, Ländern und Ge­meinden – Ablehnung ...............  26, 49

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 578, 579 und 580 d.B. ........................................ 49


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Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (488 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungs­gesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutz­gesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Lan­desvertragslehrergesetz 1966, das Asylgerichtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden (2. Dienstrechts-No­velle 2009) (533 d.B.)              ............................................................................................................................... 50

5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 829/A der Ab­geordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bun­desbeamten (Gehaltsgesetz 1956 – GehG), BGBl. Nr. 54/1956, geändert wird (534 d.B.) ............................................................................................................................... 50

Redner/Rednerinnen:

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 51

Otto Pendl ................................................................................................................ ..... 53

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 87

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ..... 89

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ..... 90

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ..... 91

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 94

Ernest Windholz ...................................................................................................... ..... 95

Fritz Neugebauer .................................................................................................... ..... 96

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 98

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ..... 99

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 100

Annahme des Gesetzentwurfes in 533 d.B. ................................................................ 176

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 534 d.B. ..................................................... 188

6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungs­dienstegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstär­kungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (497 d.B.) ....................................... 101

Redner/Rednerinnen:

DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 101

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 103

Ing. Robert Lugar ..............................................................................................  105, 172

Kai Jan Krainer ..................................................................................................  105, 174

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 165

Jakob Auer .................................................................................................................. 168

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 169

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 169

Dr. Peter Fichtenbauer .............................................................................................. 171

Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 171


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Stefan Petzner ............................................................................................................ 173

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (tatsächliche Berichtigung) ....................................... 175

Entschließungsantrag der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schaffung einer „Österreich-Bank“ – Ablehnung                                                              102, 176

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 175

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (479 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabak­steuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekuti­onsordnung geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009) (498 d.B.) .......................................... 179

Redner/Rednerinnen:

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 179

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 180

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 181

Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 182

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 183

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 184

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 184

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 185

August Wöginger .................................................................................................... ... 186

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................ 187

Dr. Gabriela Moser (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 187

Wilhelm Haberzettl ..................................................................................................... 187

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 188

8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (477 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständig­keitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenver­waltungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010) sowie das Einkommensteu­ergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feu­erschutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafge­setz, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz ČSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden – Bundesgesetz über die Neuordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen (499 d.B.) ...................................... 189

Redner/Rednerinnen:

Mag. Roman Haider ................................................................................................... 189

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 190

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 190

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 191

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 192

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 192

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 193

9. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (481 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (500 d.B.) ......................................... 193


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Redner/Rednerinnen:

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 193

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 194

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 194

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 194

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 195

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 196

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (399 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen samt Protokoll (501 d.B.) ................................ 196

11. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (444 d.B.): Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (502 d.B.) ................................ 196

12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (443 d.B.): Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel (503 d.B.) .......................................... 196

13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (450 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Gibraltar über den Informationsaustausch in Steuersachen (504 d.B.)               ............................................................................................................................. 196

14. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (446 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dä­nemark und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien un­terzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (505 d.B.) .................................................................................................... 197

15. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (447 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen (506 d.B.) ...................................................................................................................... 197

16. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (449 d.B.): Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeich­neten Protokolls samt Zusatzprotokoll (507 d.B.)          ............................................................................................................................. 197

17. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (448 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteue­rung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unter-zeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten


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Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls (508 d.B.)              ............................................................................................................................. 197

18. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (441 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg un­terzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großher­zogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel (509 d.B.) ............................... 197

19. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (445 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Bel­gien und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteu­ern (510 d.B.) ............................................... 197

20. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (442 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Kö­nigreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unter­zeichneten Protokolls (511 d.B.) .................................... 198

21. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (451 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (512 d.B.) ............................................................................................................................. 198

22. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (452 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 30. Jänner 1974 in Wien unter­zeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizeri­schen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel (513 d.B.) ....................... 198

23. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (453 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Ma­rino und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien un­terzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (514 d.B.) .................................................................................................... 198

24. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (454 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen (515 d.B.) ...................................................................................................................... 198

Redner/Rednerinnen:

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 198

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 199

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 200

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 200

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 201

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 202

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 203

Genehmigung der 15 Staatsverträge in 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514 und 515 d.B. ................................................................................................................. 203


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 10

25. Punkt: Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den An­trag 890/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesge­setz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden (518 d.B.)                    206

Redner/Rednerinnen:

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 206

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 207

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 211

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 213

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 214

Bundesminister Mag. Norbert Darabos ............................................................... ... 216

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 217

Jochen Pack ............................................................................................................ ... 218

Stefan Markowitz .................................................................................................... ... 218

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 219

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 219

Kurt List ................................................................................................................... ... 220

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 220

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 221

Entschließungsantrag der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Her­bert Kickl, Ing. Peter Westenthaler, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information der Ärzte – Annahme (E 76)     206, 222

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 222

Gemeinsame Beratung über

26. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (328 d.B.): Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissen­schaftlich-technische Zusammenarbeit (519 d.B.) ................ 222

27. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (341 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (520 d.B.) ....................................................................... 222

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 222

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 223

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 224

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 226

Mag. Silvia Fuhrmann ............................................................................................ ... 226

Elmar Mayer ............................................................................................................ ... 227

Dr. Walter Rosenkranz (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 227

Peter Mayer ................................................................................................................. 227

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 228

Bundesminister Dr. Johannes Hahn ....................................................................... 229

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 519 und 520 d.B. .................................... 229

Gemeinsame Beratung über

28. Punkt: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 702/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 11

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Na­tionalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (492 d.B.) (Dritte Le­sung)                  230

29. Punkt: Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 705/A der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Ge­schäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (493 d.B.) (Dritte Lesung) .................... 230

Vertagungsbeschluss ................................................................................................... 230

30. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption (1 St 247/09k) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger (581 d.B.) ...................................................................... 230

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 230

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schluss mit der Klimaschutz-Blockade – mehr Geld für den Klimaschutz (922/A)(E)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend K2-Zentrum für Luftfahrttech­nik in der Region Aichfeld/Murboden (923/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Erstellung eines Gesamtkonzeptes im Pflegebereich (924/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übernahme der Städtischen HLW Wiener Neustadt, Burgplatz 1, durch den Bund (925/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Erstellung eines Gesamtkonzeptes im Pflegebereich (926/A)(E)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung eines klimaschonenden Ernährungsstils (927/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend: „6 aus 45“ ist zu wenig – alle Kinderrechte in die Verfassung (928/A)(E)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Insolvenz­rechts für Bundesländer (929/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streikverbot für den öffentlichen Dienst (930/A)(E)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatische Kos­tenkontrolle und Kosteninformation bei Jugend-Handytarifen (931/A)(E)

Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Grenz­wert für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (932/A)(E)

Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dekla­ration von Duftstoffen in Lufterfrischern oder Ähnlichem (933/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 12

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Aufstockung des Personals der Autobahninspektion Seewalchen (934/A)(E)

Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (935/A)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ergebnisse aus dem Untersuchungsausschuss (936/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Musikerproteste an der Staatsoper am 14.11.2009 (3943/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kosten Albertina (3944/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kreuze als christliche Symbole in Wiener Kin­dergärten, Horten und Schulen (3945/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Bundestheaterbudget (3946/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Umrüstung des Radpanzers Pandur (3947/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Kosten des Assistenzeinsatzes an der österreichischen Grenze 2009 (3948/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend Kostenübernahme durch die Krankenkassen – deren Verfahren und Verweigerungen (3949/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend Osteoporose – die unterschätzte Gefahr (3950/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend Bisphenol A (BPA) im Trinkwasser (3951/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend Zahnpasta aus Discountläden (3952/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Schießausbildung mit der Pistole im Kommando Einsatz­unterstützung (3953/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be-treffend Schwarzarbeit bei der Errichtung von Finanzämtern (3954/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Prognose des Internationalen Währungsfonds für Europa (3955/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Österreichischen Corporate Governance Kodex (3956/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 13

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Agro-Energieträger (3957/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die zum Einkauf von Rohstoffen benötigte Dollarmenge (3958/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Privatisierung der Warschauer Börse (3959/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami in Vorarlberg (3960/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami in der Steier­mark (3961/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami in Salzburg (3962/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami in Oberös­terreich (3963/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami in Niederöster­reich (3964/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami in Kärnten (3965/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami in Wien (3966/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami im Burgenland (3967/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfestes Kurban Bayrami in Tirol (3968/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 14

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend möglichen Einsatz des Bundesheeres in Somalia (3969/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Probleme im PAZ (3970/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend radiologische Untersuchungen zum Zweck der Altersdiagnose (3971/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend DNA-Analyse zur Überprüfung eines Verwandschaftsverhältnisses (3972/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend: Land der Untauglichen? (3973/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Gesundheit betreffend Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisationen durch den IVF-Fonds (3974/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Steuerung des ORF durch ausländische Geheimdienste (3975/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Hausdurchsuchungen bei der Firma „BIOVERSAL“ (3976/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend Hausdurchsuchungen bei der Firma „BIOVERSAL“ (3977/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Treffen mit Herrn G. in der Causa „Kasachstan“ (3978/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Geldwäsche durch Herrn Sch. (3979/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend BVT-Expertise zum Aufenthaltsrecht (3980/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend kasachische Geldflüsse an das BZÖ (3981/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend kasachische Geldflüsse an das BZÖ (3982/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Aufenthaltsbewilligung für Aliyev aufgrund einer Ministeriumsweisung (3983/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einschüchterung des Journalisten K. durch das BVT (3984/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend das Museum für Völkerkunde (3985/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend höchst fragwürdiges Vorgehen der ASFINAG im Vorfeld von umstrittenen Straßenbauprojekten (2) (3986/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 15

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfests Kurban Bayrami in Vorarlberg (3987/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfests Kurban Bayrami in Wien (3988/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfests Kurban Bayrami in der Steier­mark (3989/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfests Kurban Bayrami in Salzburg (3990/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfests Kurban Bayrami in Oberöster­reich (3991/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfests Kurban Bayrami in Kärnten (3992/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfests Kurban Bayrami in Niederöster­reich (3993/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfests Kurban Bayrami im Burgenland (3994/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Vorfälle während des islamischen Opferfests Kurban Bayrami in Tirol (3995/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Grundwehrdiener der Wertungsziffern 2 bis 4 beim VR1 (3996/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Grundwehrdiener der Wertungsziffern 2 bis 4 beim Jäger­bataillon 17 (3997/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Gesundheit betreffend endoskopisch retrograde Cholangio-Pancreaticogra­phie/ERCP (3998/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Anerkennungsprämien für Grundwehrdiener und Milizsolda­ten (3999/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Finanzen im Österreichischen Rundfunk (4000/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Ausgliederungen und Beteiligungen im Österreichischen Rundfunk (4001/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Organisation im Österreichischen Rundfunk (4002/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Unrechtsgehalt einzelner Beneš-Dekrete im Lichte des Stockholm-Programms und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (4003/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Bau der Nabucco-Pipeline (4004/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Vermietung und Verpachtung von ÖBB-Immobilien an Kebap-Stände (4005/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 16

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Vermietung und Verpachtung von ÖBB-Immo­bilien an Kebap-Stände (4006/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Burnout-Erkrankungen in Österreich (4007/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Geheimniskrämerei bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte in der Landwirtschaft (4008/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend SPÖ-Kontakte mit kasachischen Agenten (4009/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zahlungen Aliyevs an das ÖVP-nahe Unternehmen „Red Carpet“ (4010/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen (4011/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kostentragung der Entsor­gung illegaler Lager von gefährlichen Abfällen (4012/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schwarzafrikaner – Asylwerber – Drogendealer (4013/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Auswirkungen von Geschwin­digkeitsbeschränkungen gemäß IG-L auf die Luftgüte (4014/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend suizidgefährdete Asylwerber (4015/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Lustreisen der Militärkommanden (4016/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend breite Anwendung der Telemedizin insbesondere im Bereich Kar­diologie (4017/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft und Forschung betreffend die Besetzung von Räumlichkeiten der Universität Innsbruck und anderer österreichischer Universitäten durch Studierende (4018/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Schutzmaßnahmen für die Er­haltung landwirtschaftlicher Nutzflächen (4019/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend EUREGIO (4020/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend die protektionistische Politik der USA (4021/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend gesundheitliche Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen (4022/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 17

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend die Aufrüstung des Staates Israel mit Atomwaffen (4023/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Konsumentenbeschwerden über Tele2 Telecommunication GmbH (4024/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Konsumentenbeschwerden über Tele2 Telecommunication GmbH (4025/J)

Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Teilzeitbeschäftigung von ProfessorInnen an österreichi­schen Universitäten (4026/J)

Dietmar Keck, Franz Eßl, Bernhard Vock, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Hundewelpenverkauf im Zoofachhandel in Österreich (4027/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend korrupte Polizeibeamte im Bundeskriminalamt (4028/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ermittlungsfehler in der Causa „Kasachstan“ (4029/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Personenschutz für ehemalige kasachische Botschaftsangehörige (4030/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung der Forderung der Stadt Wien für eine Besteuerung von Flugtreibstoff (4031/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Endlos-Frage Verkehrsprognose 2025+ (4032/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend saubere Trennung von dienstlichen Aufgaben und privaten Vorteilen (4033/J)


13.08.38


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 18

Beginn der Sitzung: 13.09 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich eröffne die 51. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Gaßner, Mag. Molterer, Ing. Hackl, Ing. Hofer, Jannach, Mag. Unterreiner und Themessl.

13.08.48Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 916/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Reform und Neudefinition des ArbeitnehmerInnenbegriffes,

Antrag 917/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Regelungen betreffend Persönliche Assistenz,

Antrag 921/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsmaß­nahme;

Finanzausschuss:

Antrag 911/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel und Kündigung der Pensionskasse,

Antrag 912/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Zinsenrichtlinie;

Gesundheitsausschuss:

Antrag 919/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenführung der Berufsbilder gewerblicher Masseur und Heilmasseur,

Antrag 920/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer sozialen Staffelung des Selbstbehaltes bei In-vitro-Fertili­sation;

Justizausschuss:

Antrag 910/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Diskriminierung behinderter Menschen bei privaten Versicherungen;

Umweltausschuss:

Antrag 909/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Gespräche mit der deutschen Regierung betreffend Grüne Gentechnik,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 19

Antrag 913/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Eintiefung-Stopp für die Donau;

Verfassungsausschuss:

Antrag 914/A der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz BGBl Nr 1/1930 idF BGBl Nr 106/2009 geändert wird, und Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, BGBl Nr 57/1971 idF BGBl Nr 28/2007, geändert wird;

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr erlassen wird und mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz ge­ändert werden (576 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (577 d.B.),

Antrag 918/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Evaluierung der im Bundesstraßengesetz vorgesehenen hochrangigen Stra­ßenbauprojekte.

*****

13.08.59Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolle­ginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 922/A(E) der Abge­ordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit der Klimaschutz-Blockade – mehr Geld für den Klimaschutz“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung des Dringlichen Antrages frühes­tens drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 16.10 Uhr, erfolgen.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Um den Punkt 30 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, 581 der Bei­lagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für die­sen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Es wurde vorgeschlagen, die Debatte über die Punk­te 1 bis 3, 4 und 5, 10 bis 24, 26 und 27, sowie 28 und 29 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.


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Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Ge­­staltung und Dauer der Debatte erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, FPÖ 96 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 84 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Dies ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

13.12.061. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (480 d.B.): Bundes­gesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) (578 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (579 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Vertragsbediens­tetengesetz 1948 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden (580 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 3 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Auer. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.12.51

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer in den letzten Wochen, Tagen und Stunden die parlamentarischen Debat­ten verfolgt hat, der glaubt kaum, dass es möglich ist, einen Fünf-Parteien-Antrag, eine einstimmige Beschlussfassung zu einem neuen, modernen Haushaltsrecht zustande zu bringen.

Ab 2013 soll dieses Haushaltsrecht in Kraft treten, ein Projekt, dem über vier Jahre in­tensiver Vorberatung vorausgingen, eine Gesetzesmaterie, welche sich wahrscheinlich viele Parlamentarier vor 20, 30 Jahren nicht einmal im Traum hätten vorstellen können.

Neue Wege werden beschritten, es gibt einen Wechsel in der Haushaltsführung. Und ich verhehle nicht, dass ich mich als Obmann des Budgetausschusses sehr freue, dass dieses Ergebnis möglich ist. Daher danke ich ausdrücklich allen Kolleginnen und Kolle­


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gen aller Fraktionen, weil im Bereich Budget und Finanzen trotz aller politischer Ge­gensätze die sachliche Arbeit im Vordergrund stand und steht. (Allgemeiner Beifall.)

Ich danke auch ganz besonders Herrn Sektionschef Dr. Steger und seinem Team für die hervorragende Vorarbeit, für seine Begleitung, für die Beratung und vor allem für die Grundlagenarbeit.

Genauso aber sei allen Kolleginnen und Kollegen in den politischen Klubs gedankt, unabhängig von der politischen Farbe. Ja, es gibt trotz aller Differenzen Bereiche des Gemeinsamen. Selbst unter der strengen Aufsicht des Ex-Kollegen Rossmann (dieser sitzt auf der Galerie) sei Anerkennung auch allen Fachleuten ausgesprochen, die mit­geholfen haben, diese Gesetzesmaterie letztlich so zu formulieren, dass sie einstimmig zustande gekommen ist.

Was ist alles neu, welche Herausforderung, welche Verantwortung? Welches Neuland werden wir beschreiten? Wie wird in Zukunft die Kontrolle wahrzunehmen sein? Wel­che Chancen ergeben sich für den Budgetausschuss respektive Unterausschuss im Besonderen und für die Abgeordneten im Allgemeinen? Welche Bereiche und Möglich­keiten werden an die Fachminister abgegeben?

Es wird hier im Haus ein Budgetdienst eingerichtet werden, der uns zur Verfügung stehen wird. Und wie dieser Wechsel in der Haushaltsführung zu bewältigen sein wird und welche Effizienz sich vor allem daraus ergeben kann und wird, welche Mehrarbeit, welche Verantwortung – nicht nur für die Experten im Finanzministerium, sondern auch vor allem für jene in den Fachministerien und vor allem auch für diesen Budget- und Unterausschuss – daraus entstehen wird und wie viel Arbeit wir vor uns haben, wird aufgezeigt werden.

Das ist ein großer Wurf. Entscheidend wird aber sein, was das Parlament daraus tat­sächlich macht. Was machen wir als Parlamentarier mit diesem neuen Wurf, mit die­sem Budgetdienst, und wie wird dieses vorgesehene Wirkungscontrolling auch tatsäch­lich umgesetzt?

Ich wünsche mir, dass dieses neue Haushaltsrecht dem gerecht wird, wie es konzipiert wurde, wie es beraten wurde: in größtmöglicher Übereinstimmung, letztlich auch eine Fünf-Parteien-Einigung – mit einigen deutlichen Klarstellungen.

Sie wissen alle, dass im bisherigen Haushaltsrecht die Wirkungsorientierung fehlte. Es zählte nur das, was oben drauf kommt, und weniger, was daraus geworden ist. Die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz ließen ein wenig zu wünschen übrig. Das neue Haushaltsrecht orientiert sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit, der Mehrjäh­rigkeit, der Flexibilität und vor allem auch der Transparenz. Das sollte uns wichtig sein, denn es bedingt auch einen Kulturwandel in der gesamten Bundesverwaltung – das ist unbestritten –, aber auch in der Politik.

Ich danke für dieses Miteinander, für die Möglichkeit der größeren Übersichtlichkeit, vor allem aber freue ich mich auch über die verstärkte und verbesserte Mitwirkungsmög­lichkeit des Parlaments.

Herzlichen Dank nochmals allen! Ich wünsche uns allen viel Erfolg mit diesem neuen Haushaltsrecht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, BZÖ und Grünen.)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Krai­ner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 



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13.17.50

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir jetzt die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform einstimmig beschließen, so ist das, wie Kollege Auer vorhin gesagt hat, wenn man die vorige Debatte oder die Debatten der letzten Wochen und Tage gehört hat, eine Überra­schung. Andererseits entspricht es aber auch durchaus der Kultur, die wir im Haus hier in Budget- und Finanzfragen haben. Da ist es ja nicht so selten. Ich glaube, da haben auch die beiden Vorsitzenden der Ausschüsse, nämlich Kollege Auer im Budgetaus­schuss und Kollege Stummvoll im Finanzausschuss, einen hohen Anteil daran (de­monstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP), weil natürlich die Vorsitzführung sehr viel über das Klima im Ausschuss aussagt, wie mit der Opposition, mit den verschie­denen Fraktionen, mit unterschiedlichen Meinungen umgegangen wird.

Ich glaube, dass man hier auch feststellen muss, dass es dieses Klima ja schon länger gibt. Das ist ja nicht erst seit heute der Fall, sondern das ist ja schon seit vielen, vielen Jahren so, jedenfalls schon seit der Zeit, als ich noch selbst in der Opposition war. Das muss man einfach auch anerkennen. Ich halte es für richtig, dass wir trotz dieser Un­terschiede, die es natürlich in politisch-inhaltlichen Fragen gibt, und auch wenn es jetzt gerade im Haus große Debatten und Differenzen gibt, wie wir gerade in der vorigen Debatte gesehen haben, in diesem Bereich nach wie vor versuchen, dieses Klima auf­rechtzuerhalten.

Das liegt natürlich nicht nur an den zwei Vorsitzenden, das liegt an allen beteiligten Personen, den Kollegen Gradauer und Weinzinger von der FPÖ, dem Kollegen Kogler von den Grünen und dem Kollegen Lugar vom BZÖ jeweils im Budget- und im Finanz­bereich, dass wir hier diese gute Gesprächsebene haben und auch den Willen haben, die großen Fragen gemeinsam zu tragen. Die Frage des Haushaltsrechts halte ich für eine der wesentlichen Fragen, die vollkommen aus jedem parteipolitischen Konflikt her­ausgehalten werden sollten, weil wir hier in Wirklichkeit die Regeln für die nächsten zwanzig, dreißig Jahre festlegen. Im Wesentlichen – sicher werden wir draufkommen, dass wir in ein paar Jahren wieder etwas adaptieren müssen – legen wir hier doch in großen Zügen die Regeln fest, wie wir als Haus die Kernaufgabe, die jedes Parlament hat, nämlich die Budgethoheit, wahrnehmen wollen, wie wir der Regierung die notwen­dige Freiheit geben, aber auch die notwendige Aufsicht und die notwendige Kontrolle durch das Parlament sicherstellen, um mit dem umzugehen.

Was ist neu am Haushaltsrecht? – Es gibt eine Reihe von Neuigkeiten. Ich möchte mich im Wesentlichen auf drei Dinge beschränken.

Das eine ist einfach eine neue Form des Rechnungswesens: nicht mehr eine Kamera­listik, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Kreditpositionen, sondern es sind jetzt in Wirklichkeit drei verschiedene Rechnungsarten. Und zwar eine Finanzierungsrech­nung, die im Wesentlichen die alte Rechnung ist, dazu kommen eine Ergebnisrech­nung – sozusagen eine doppelte Buchführung, wie das auch in Betrieben der Fall ist – und eine Vermögensrechnung, damit wir auch einen Überblick über das Vermögen die­ser Republik haben, über Soll und Haben, nicht immer nur über Einnahmen und Aus­gaben.

Die zweite große Neuerung ist der Bereich der Wirkungsorientierung, dass wir nicht mehr nur Zahlen beschließen, ein Budget beschließen, sondern dass wir mit diesem Zahlenwerk – die Zahlen sollen ja politischen Zielen und Maßnahmen dienen – genau­so auch die politischen Ziele beschließen, die mit diesem Budget verfolgt werden, und überdies die dazugehörigen Maßnahmen, die Vorhaben, die Projekte für die einzelnen Budgets beschließen.

Dass es auch um mehr Flexibilität für die einzelnen Ressorts geht, hat Kollege Auer schon angesprochen.


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Das bedeutet aber für das Parlament auch sehr, sehr viel Arbeit, weil wir hier eine sehr wichtige Rolle haben. Das Parlament wird die Stelle sein, die darauf achten muss, dass diese Ziele und Maßnahmen transparent, verständlich und überprüfbar sind. Das wird die Aufgabe von uns als Haus sein, und das wird sehr viel Arbeit sein, deswegen halte ich auch diesen Budgetdienst für sehr gut. „Budget Office“, „Budgetdienst“ – wir haben uns jetzt einmal auf „Budgetdienst“ geeinigt, weil das eben dem Sprachcode im Parla­mentarismus am ehesten folgt. Aber es ist gut, dass wir auch die notwendige Expertise im Parlament haben, um mit diesen Instrumenten überhaupt umgehen zu können.

Ich freue mich sehr darüber, wenn wir das alles einstimmig beschließen. Wir werden si­cher die Budgets nicht einstimmig beschließen, wir werden nicht immer einer Meinung darüber sein, ob die Ziele die richtigen sind, ob die Maßnahmen, um die Ziele zu errei­chen, die richtigen sind. Aber wir sollten uns jedenfalls auf das Grundkonstrukt einigen, dass wir das gemeinsam so wollen.

Was nach wie vor bestehen wird und was, glaube ich, auch für die gesamte Gesprächs­ebene in dieser Frage sehr wichtig war, ist dieser parlamentarische Beirat, der ganz hervorragend von Sektionschef Steger und seinem ganzen Team, auch vom Rech­nungshof und von allen wichtigen Playern beschickt wird. Es war ganz wichtig, dass wir in der gesamten Vorbereitung dieser zweiten Etappe dabei waren, dass der Beirat nach wie vor bestehen bleiben soll und dass wir jetzt auch bei der Umsetzung des Haushaltsrechts – Information über Verordnungen et cetera – eingebunden sind, damit wir uns auch auf unsere Aufgabe vorbereiten können. Denn es wird, wie Kollege Auer gesagt hat, vor allem sehr wichtig sein, was wir daraus machen und wie wir damit um­gehen.

Ich glaube aber, dass wir jetzt Rahmenbedingungen haben, mit denen wir das können. Ich habe durchaus den Eindruck, dass wir alle guten Willens sind, das auch zu tun und hiermit in Wirklichkeit das Parlament zu stärken, mit all den wichtigen Fragen, die auch angesprochen worden sind, mit Transparenz, dass es auch für die Öffentlichkeit klar ist.

Insofern freue ich mich über diese heutige Beschlussfassung und kann mich im We­sentlichen nur den Worten meines Vorredners noch einmal anschließen, nämlich dem Dank an alle Beteiligten. Es waren viele Stunden, die wir hier damit verbracht haben, und oft waren wir so im Detail drinnen, dass man sich dann wieder bemühen musste, das große Ganze zu sehen. Aber ich glaube, das ist uns am Ende des Tages allen ge­meinsam gelungen, und insofern freue ich mich über die heutige Beschlussfassung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. Wunschgemäß eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.24.33

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich kann es wirklich in 3 Minuten versuchen, weil meine Vor­redner das meiste, was die neuen Inhalte des Haushaltsrechts betrifft, schon erklärt und gesagt haben.

Ich möchte mich dem Dank anschließen, der erfolgt ist. Wir freuen uns auch darüber, dass hier eine Fünf-Parteien-Regelung zustande kommt. Ich bedanke mich ebenfalls bei Herrn Sektionschef Steger und seinem Team, bei den vielen Experten, die in den Arbeitskreisen mitgeholfen haben, zu diesem Ergebnis zu gelangen, besonders bei Herrn Rossmann, der uns immer wieder gute Hinweise und Ratschläge gegeben hat.


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Ich möchte aber auch sagen, dass ich nicht anstehe, mich bei Jan Krainer zu bedan­ken, der die letzten Schritte begleitet und sehr stark darauf gedrungen hat, dass es zu dieser Fünf-Parteien-Einigung kommt. Ich glaube, das ist in so einer wichtigen Materie eine ganz wichtige Angelegenheit. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ. – Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es ist gelungen, gute Budgetregeln aufzustellen. Sie wissen, gute Budgetregeln sind in der Lage, auch die Steuerung des Budgets wesentlich zu verbessern. Wir haben hier ein modernes Rechnungswesen geschaffen, das 2013 in Tätigkeit gehen soll.

Ich möchte zu den Inhalten vielleicht noch ergänzen, dass auch die Bundesfinanzie­rungsagentur wieder etwas zurückgeschraubt worden ist und dass es nicht mehr mög­lich ist – und zwar bereits ab 1. Jänner 2010 –, dass Kredite aufgenommen werden kön­nen, um damit Finanztransaktionen zu finanzieren. Sie wissen, es ist da einiges an Verlusten hängen geblieben. Das ist damit Gott sei Dank auch wieder Vergangenheit.

Es ist auch gelungen, im letzten Augenblick zu verhindern, dass das Parlament unter die Räder kommt. Das hat sich irgendwie abgezeichnet, aber das ist mit der Einführung des Budgetdienstes und des Unterausschusses zum Budgetausschuss Gott sei Dank abgewendet worden.

Ob es funktioniert und wie es funktioniert, wird die Praxis zeigen. Ich denke, es wird noch einiges zu adaptieren und nachzubessern sein. Sicher ist aber, dass wir dieses neue Haushaltsrecht brauchen, weil die Probleme Österreichs gerade im Budgetbe­reich groß genug sind. Sie erinnern sich daran, und ich darf sagen, wir haben errech­net, dass wir bis zum Ende dieser Legislaturperiode 250 Milliarden € an Schulden zu bewältigen haben, mit einem Zinsendienst von fast 10 Milliarden €!

Da muss man schon unheimlich konsequent und diszipliniert vorgehen, um diese ho­hen Beträge wieder auf ein Maß zurückzuschrauben, das es erlaubt, den Staat finan­ziell zu Erfolgen zu führen. Wir sind in einer kritischen Situation, sodass dieses neue Haushaltsrecht zur richtigen Zeit kommt. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der FPÖ so­wie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


13.28.05

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zuerst möchte auch ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Auch ich habe es als sehr angenehm empfunden, wie in dem Jahr, in dem ich dabei sein durfte, über diese Themen dis­kutiert wurde. Es war immer ein sehr fairer, ein sehr sachlicher Dialog; auch ich habe das sehr genossen.

Dieses neue Haushaltsrecht ist etwas – und das geht ein bisschen unter –, was aus meiner Sicht epochal ist. Es ist etwas, womit sich der Staat zum ersten Mal überlegt: Wo will ich überhaupt hin mit meinen Ministerien? – Früher war es ja so, dass man das Geld einfach aufgebracht hat, weil es notwendig war. Jetzt überlegt man sich zuerst, was man mit dem Geld überhaupt erreichen will, macht dann sogenannte Globalbud­gets und gibt dementsprechend auch den Ministerien eine gewisse Eigenverantwor­tung, um konstruktiv etwas weiterzubringen, bezogen auf die Wirkungsziele, die defi­niert wurden.

Bei all dem, was hier positiv ist, schwingt doch etwas mit, was mich auch etwas be­sorgt macht. Diese, ich sage jetzt einmal, gewaltige Veränderung im Haushaltsrecht birgt auch gewisse Gefahren in sich. Diese Gefahren bestehen darin, dass die Wir­kungsziele dadurch missbraucht werden, dass sich die Ministerien Ziele geben, die


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nicht so ambitioniert sind, wie wir es uns vielleicht wünschen würden. Das heißt, es wäre theoretisch möglich, dass ein Ministerium sich ein Ziel gibt, das unter Umständen vielleicht dem Minister, aber nicht der Allgemeinheit dient.

Das heißt, mit diesem Vertrauensvorschuss, den wir heute geben, indem wir hier zu­stimmen, haben wir immanent auch ein gewisses Risiko hinzunehmen, dass die Regie­rung dieses Vertrauen, das wir ihr geben, eben nicht dementsprechend mit Leben er­füllt. Deshalb werden wir in der Umsetzung dieses Gesetzes sehr genau schauen, ob die Wirkungsziele auch so gewählt werden, dass sie im Sinne eines modernen, schlan­ken und effizienten Staates entsprechend umgesetzt werden.

Außerdem gibt es ja – und darüber bin ich besonders froh – diesen Budgetdienst, der nicht zuletzt von der Opposition so vehement gefordert wurde und der auch den einzel­nen Abgeordneten dabei helfen soll – auch das ist ein großer Erfolg der Verhandlun­gen gewesen –, genau Einschau zu halten, um Folgendes zu überprüfen: Sind diese Wirkungsziele entsprechend ausformuliert und sinnvoll? Werden die Ziele im Budget­vollzug auch erreicht? – Auch eine Evaluierung kann hier gemacht werden, mit dem entsprechenden Willen dazu, um rechtzeitig eingreifen zu können, wenn es in die fal­sche Richtung läuft.

Das ist aus meiner Sicht wirklich das Wichtigste an dieser ganzen Sache, dieser Ver­trauensvorschuss – und das ist ein Vertrauensvorschuss, denn es gibt mehr Eigenver­antwortung des Ministeriums, mehr Selbstbestimmungsrecht, es gibt mehr Flexibilität in den jeweiligen Budgets, und es gibt vor allem auch eine Art Selbststeuerung, weil sich letztlich das Ministerium selbst das Ziel gibt. Deshalb ist es ganz, ganz wichtig, dass hier das Parlament ein entsprechendes Kontrollrecht ausübt.

Ich glaube, das haben wir ganz gut hingebracht. Wenn wir das auch in Zukunft dem­entsprechend mit Leben erfüllen, dann glaube ich, dass wir es letztlich schaffen, dass die Steuermittel effektiv dafür eingesetzt werden, dass wir eine schlanke, schlagkräf­tige Finanzverwaltung und schlagkräftige Verwaltung im Allgemeinen bekommen und das Steuergeld letztlich gut angelegt ist.

In diesem Zusammenhang ist es mir auch wichtig, noch einmal daran zu erinnern, dass Sparsamkeit das oberste Prinzip sein muss, auch jetzt, bei diesem neuen Haushalts­recht, und im Allgemeinen.

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher und Kollegen betreffend Begrenzung der Neuverschuldung von Bund, Ländern und Ge­meinden ein:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzule­gen, durch den sichergestellt wird,‘“ (Zwischenruf bei den Grünen) – einen Entschlie­ßungsantrag bringe ich heute hier ein; ist bei diesem Entschließungsantrag irgendet­was unklar? (Abg. Öllinger: Wie das in Kärnten passt! – weitere Zwischenrufe bei den Grünen) – „‚dass der Bund grundsätzlich nur bis zur Höhe von 0,35 Prozent des BIPs und Länder und Gemeinden grundsätzlich gar keine budgetäre Neuverschuldungen eingehen dürfen beziehungsweise nur in Ausnahmesituationen wie beispielsweise Re­zessionen Überschreitungen (z.B. durch nachhaltig stärkende Zukunftsinvestitionen) vorgenommen werden können.‘“

*****

Ich glaube, das ist ein vernünftiger Vorschlag. Es würde mich freuen, wenn das hier eine Mehrheit finden würde.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 26

Im Großen und Ganzen noch einmal herzlichen Dank an alle, die an dieser Fünf-Par­teien-Einigung mitgewirkt haben! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abge­ordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er steht im Zusammenhang mit der Materie und daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begrenzung der Neu­verschuldung von Bund, Länder und Gemeinden,

eingebracht in der 51. Sitzung des Nationalrates am 11.12.2009 im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (480 d.B.): Bun­desgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) (578 d.B.).

In Anbetracht der prognostizierten Entwicklung der Staatsschulden Österreichs und der damit verbundenen Zinslasten erscheint ein entschiedenes Gegensteuern unumgäng­lich, um den zukünftigen Generationen nicht schon jetzt die Basis für einen mit heute vergleichbaren Wohlstand zu entziehen. Daher ist nach Überwindung der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise bzw. einem Übergangszeitraum samt Konsolidierungshil­fen sicherzustellen, dass der Bund grundsätzlich nur bis zu Höhe von 0,35 Prozent des BIPs und Länder und Gemeinden grundsätzlich gar keine budgetäre Neuverschuldun­gen eingehen dürfen. Ausnahmen davon sollen allein in Ausnahmesituationen wie bei­spielsweise Rezessionen möglich sein, um antizyklisch reagieren bzw. beispielhaft nachhaltig stärkende Zukunftsinvestitionen vornehmen zu können. Durch einen sol­chen Rahmen soll insbesondere dafür gesorgt werden, dass Bund, Länder und Ge­meinden in Zukunft dazu gezwungen werden, Reformschritte konsequenter einzuleiten und umzusetzen.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzule­gen, durch den sichergestellt wird, dass der Bund grundsätzlich nur bis zu Höhe von 0,35 Prozent des BIPs und Länder und Gemeinden grundsätzlich gar keine budgetäre Neuverschuldungen eingehen dürfen beziehungsweise nur in Ausnahmesituationen wie beispielsweise Rezessionen Überschreitungen (z.B. durch nachhaltig stärkende Zukunftsinvestitionen) vorgenommen werden können.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Wunschgemäß eingestellte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


13.33.26

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Ausschussvorsit­zender, in dem Fall: Herr Berichterstatter! Ist er hier? – Ah ja! Ja, man muss, auch


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wenn wir inhaltlich in diesem Prozess über weite Strecken nicht immer einer Meinung waren, schon ein paar Worte der Anerkennung finden. Diese gelten verschiedenen Personen.

Der neue Parlamentarismus könnte ja schon damit beginnen, dass wir etwas wie das Berichterstattungswesen einmal anderes betrachten. Ich möchte anerkennen, dass der Abgeordnete Krainer sich sehr bemüht hat – formal eben Berichterstatter in dieser sehr großen Causa –, immer wieder alle Fraktionen, sozusagen im Interview-Verfahren, fik­tiv an einen Tisch zu holen. Das ist auch eine Verhandlungsmethode; sie war für viele Beteiligte sehr gewöhnungsbedürftig. Am Schluss haben wir ohnehin wieder versucht, uns zu dritt, zu viert, zu fünft zusammenzusetzen, aber der Vorgang dazwischen war durchaus beachtenswert.

Im Europäischen Parlament ist das gang und gäbe, und dort kommt trotz viel unter­schiedlicherer Fraktionen und noch viel unterschiedlicherer Interessen – durch die im­mer noch bestehende Dominanz der Länderinteressen – durchaus etwas heraus! Das ist ja das Interessante. Dazu kommt es aber, weil dort die Abgeordneten nicht so rück­gebunden sind an die Regierung. Ich sage das jetzt natürlich einmal ohne Ironie, weil ich ja genau weiß, wie die Realverfassung in Österreich ist. Das kann man nicht von heute auf morgen abschaffen, und es ist vielleicht auch nicht wünschenswert, alles ab­zuschaffen, das sehen wir ja auch selbst.

Es ist aber beachtenswert und verdient Anerkennung! Auch der Ausschussvorsitzende und letztlich Dr. Stummvoll von der ÖVP als mit in der Fraktion Befindliche haben sich da sicher sehr bemüht. – Auf die vielen Unterschiede komme ich dann zumindest kurz zu sprechen, keine Sorge!

Ursprünglich hatten wir ja hier im Haus einen einstimmigen Beschluss zu einer Zwei-Drittel-Materie – irgendwann werden wir ja wahrscheinlich auch wieder dort hinkom­men –, nämlich zur ganzen Finanzverfassung; das ist schon eine Zeit lang her. Damals haben wir natürlich schon unsere Bedenken angemeldet und gesagt, was im Hinblick auf die einfachgesetzliche Umsetzung aus unserer Sicht sinnvoll wäre – denn im Detail liegt gerade bei solchen Dingen der Hase im Pfeffer –, dass wir das gerne anders ge­habt hätten. Wie dem auch war: Was durchgesetzt wurde, war dann ein Expertenbei­rat, und dort ist ja intensiv verhandelt worden.

Da möchte ich doch noch einige erwähnen; die Fraktionen, oder die meisten von ihnen, haben ja ihre Experten nominiert. Für die FPÖ war es Professor Mandl, für die ÖVP – altbewährt, muss man sagen – Professor Lehner, für das BZÖ – mit immer wieder durchaus innovativen Beiträgen – Professor Rondo-Brovetto. Sie werden es mir natür­lich nicht verübeln, wenn ich jetzt last not least Mag. Rossmann besonders hervorhebe, der dort für die grüne Fraktion die Expertenbeiträge eingebracht hat. (Beifall bei den Grünen.)

Da ist er – wir kennen ihn ja hier im Haus! Er ist beliebt und gefürchtet als harter Ver­handler einerseits, und natürlich als einer, der sich in den Details auskennt, anderer­seits. Er hat dadurch auch gewisse Vorteile und kann sein Beharrungsvermögen auf entsprechendem Wissen aufbauen, was ja unsereinem nicht immer so gelingt, gell, Kollege Stummvoll!

Jetzt möchte ich – und ich glaube, das ist ein guter Zeitpunkt dafür – auf die Unter­schiedlichkeiten und damit auch, trotz unserer Zustimmung, auf die Bedenken verwei­sen, die wir hatten. Diese gelten nach wie vor, denn diese Einigung, die zum Schluss zustande gekommen ist, beruht auf einer Vereinbarung, die ich allerdings als weg­weisend betrachte. Wir werden nämlich den parlamentarischen Prozess und die Zuar­beit zum ganzen Budget-Procedere über Jahre hinaus verändern, ihn möglicherweise,


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wenn das alles aufgeht, massiv verändern, aber dann durchaus zum Besseren des Parlaments!

Um auf diese Punkte zurückzukommen, die ich fürs Protokoll noch ansprechen möch­te: Diese Bedenken bleiben aufrecht, sie führen aber nicht dazu, dass wir das Ganze jetzt ablehnen. Wir könnten es uns als Oppositionspartei ja leicht machen und ewig die Halb-voll-Glas- oder Halb-leer-Glas-Debatte führen. In dem Fall möchte ich mich gar nicht darauf einlassen, weil eine Zusatzvereinbarung erreicht wurde – jetzt aber mit dem Willen aller Parteien –, die es uns jedenfalls sinnvoll erscheinen lässt, dass wir dem Gesamtkonvolut zustimmen, weil nur auf dieser Basis – und das verstehe ich auch, das ist eben der Weg und der Ausgang von Verhandlungen – überhaupt das Gesamtpaket erreicht werden konnte.

Der alte Kern war die Reform des Bundeshaushaltsrechts. Unsere Bedenken beziehen sich auf mehrere Punkte; ich möchte nur vier hervorheben.

Wir führen im Prinzip verschiedene neue Haushaltsrechnungswesen ein; das wäre noch nicht unvernünftig und ist es vielleicht auch gar nicht. Das Bedenken ist nur, dass wir jetzt verschiedene Arten von Ergebnisrechnung haben und dann auch noch hinter­her eine Vermögensrechnung erstellen, deren möglicher Nutzen mit dem zusätzlichen Aufwand nicht Schritt halten kann. Das wäre zumindest die Befürchtung.

Bei der Vermögensrechnung ist immerhin ein Kompromiss gelungen, sodass dort der Verwaltungsapparat nicht allzu sehr aufgebläht werden muss, weil wir immerhin nicht alles und jedes zu bewerten beginnen müssen, was im Besitz der Republik ist.

Bei der externen Evaluierung hätten wir verschiedene Möglichkeiten gehabt. Aber un­ter anderem eine stärkere unmittelbare, auch legistisch festgehaltene Verankerung für den Rechnungshof ist jetzt einmal nicht der Fall.

Hinsichtlich der Wirkungsorientierung muss man dann eben wirklich auf die Praxis schauen, wie das gelingen kann, und das dann auch nachverfolgen, weil internationale Erfahrungen zeigen, dass in der Praxis nicht immer alles so funktioniert, wie sich das der Gesetzgeber vorgestellt hat.

Viertens wäre dann noch der Punkt anzubringen – das wird Kollegin Lichtenecker dann ohnehin genauer ausführen –, dass wir auch im Bereich der Wirkungsorientierung und Wirkungskontrolle das Gender Budgeting zu wenig institutionalisiert sehen, deutlich zu wenig. Allerdings wissen wir, dass wir damit im Haus in einer Minderheitsposition sind. Immerhin, so könnte man formulieren, ist es jetzt wenigstens bei der entsprechenden Wirkungskontrollstelle explizit als eigener Punkt verankert. Uns ist das aber zu wenig.

Zum Schluss komme ich selbstverständlich noch auf die großen Linien zu sprechen. Es ist eine Änderung, es ist geradezu eine Änderung der Kultur, insbesondere dann, wenn wir uns hier herinnen auch noch anders zu benehmen anfangen, denn das ge­hört dann ja auch noch dazu. Von den Voraussetzungen her ist es das jedenfalls. Un­ter dem Strich – das ist ja durchaus mit beabsichtigt, und mit dem könnte man als Op­positionspartei auch leben – wird durch den Kern der Reform, durch das BHG 2013 die Regierung gestärkt. Das ist so und geschieht in der Hoffnung, dass der ganze Ab­lauf effizienter wird. Es ist allerdings so, dass wir von Anfang an, schon zu Zeiten, als wir die Finanzverfassung miteinander besprochen und verhandelt haben, darauf hinge­wiesen haben, dass dem gegenüber dann wohl auch eine Stärkung des Parlaments stehen muss. Warum nicht modernere Praktiken einführen wie Globalbudgets, wie die vierjährige Finanzplanung, die Rubrikenstruktur? Damit gleichzeitig werden aber immer wieder direkte Detailkompetenzen des Parlaments zurückgenommen. Mehr Details bei der Exekutive, dafür dann aber mehr Spielraum für das Parlament an anderer Stelle!


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Dazu gibt es jetzt noch nichts oder nur wenig in Gesetz gegossen, allerdings gibt es mittlerweile Gott sei Dank eine entsprechende Vereinbarung aller fünf Klubobleute.

Meines Erachtens wäre das der Ansatz, wenn wir das dann mit Leben erfüllen könnten, für einen großen Wurf. Es wäre nämlich das erste Mal, dass in diesem Haus eine ma­terielle Zuarbeitsstelle für einzelne Abgeordnete, für den entsprechenden Fachaus­schuss zur Verfügung stünde – die aber, wie es selbst die Regierung in der Vereinba­rung vorgeschlagen hat, in Einzelfragen auch für andere Ausschüsse zur Verfügung stehen kann. Das wäre so ähnlich, als ob wir im juristischen Bereich einen eigenen legislativen Dienst für Abgeordnete hätten. Davon können wir allerdings nur träumen. Hier ist zumindest einmal ein Ansatz dafür geboren.

Wir haben uns auch den Kopf darüber zerbrochen, wie das ausgestaltet sein muss. Das ist kein Larifari, da stehen ein paar Hinweise drinnen, unter anderem der, dass dort Minderheitsrechte greifen können, um Anfragen zu machen, damit die Expertisen auch wirklich eingeholt werden können. Diese werden nun sogar schriftlich ausge­führt – das halte ich tatsächlich für eine Vereinbarung, die etwas wert ist.

Gleichzeitig haben wir selbst von der Opposition her gesagt, dass das beschränkt wer­den muss, weil sonst ein einzelner Abgeordneter den ganzen schönen Dienst, den wir da bekommen sollen, lahmlegen könnte, indem er dort jeden Tag irgendetwas hinein­schießt. So etwas muss ähnlich beschränkt werden wie beim Rechnungshof, und hier gilt auch, ähnlich wie das auch beim Untersuchungsausschuss sein wird müssen, dass, wenn Minderheitsrechte verankert werden, diese sinnvollerweise auch geregelt und beschränkt werden müssen, weil sonst nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Minderheit die Mehrheit dominiert. Das kann es nicht geben!

Ich spreche das deshalb so deutlich an, weil uns das umgekehrt manchmal vorgehal­ten wird. Das ist aber mitnichten so, denn erstens können wir logisch denken und zwei­tens wollen wir das auch gar nicht, weil es sonst – drittens – auch gar nicht durchset­zungsfähig wäre. Auch hier zieht sich diese Weisheit durch.

Letzter Punkt: Wir haben heute gehört, dass wir uns als Parlament mehr autonomes Arbeiten gönnen wollen. Das ist am Schluss zum Beispiel schon beim großen Unter­suchungsausschuss-Tagesordnungspunkt angeklungen. Wenn es einerseits um mehr Kontrolle und andererseits auch darum geht, in verstärktem Ausmaß ein Arbeitsparla­ment werden zu wollen, dann ist das, zumindest was den Budgetprozess anlangt, durchaus noch ein passabler Schritt geworden, damit wir in ein paar Jahren – nicht morgen, aber in wenigen Jahren – ein stärkeres Arbeitsparlament werden können. Da­rum haben wir gerungen, und dabei ist jetzt auch etwas herausgekommen.

Sie sehen auch, es gibt immer noch die Möglichkeit einer Übereinkunft, auch wenn das in diesem Land offensichtlich typischerweise immer bis in die letzte Nacht hinein dau­ert. Jetzt ist aber Tag! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

13.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.45.00

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser Stunde des Dankes, wenn ich das so sagen darf, darf ich vor allem dem Spiritus rector dieses Gesetzes, Sektionschef Gerhard Steger, danken, der heute auch hier Platz genommen hat. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 30

Er hat es weit über das hinaus, was seine Pflicht ist, zu seiner Herzensaufgabe ge­macht, Österreich europaweit so zu positionieren, dass wir mit Recht sagen können, wir sind ganz, ganz vorne dabei, wenn es um ein modernes Haushaltsrecht geht. Dafür möchte ich zu Beginn wirklich Danke sagen.

Zum Zweiten bin ich auch Ihnen dankbar dafür, dass es letztendlich doch gelungen ist, mit einer Fünf-Parteien-Einigung die Spielregeln, nach denen wir künftig unsere Aufga­ben wahrzunehmen haben, festlegen zu können.

Herr Abgeordneter Kogler, ich würde das schon als einen Quantensprung ansehen, was die Qualität betrifft, wenn in Hinkunft das Parlament mit einem eigenen Budget­dienst ausgestattet ist. Ich streite gerne darüber, wer mehr Vorteile hat, wer mehr ge­stärkt worden ist – die Regierung oder das Parlament. Ich gehe davon aus, dass beide Nutznießer sind und dass es bei dieser Regelung keinen Verlierer gibt. (Abg. Mag. Kog­ler: Ja, stimmt schon!)

Mit dieser heutigen Beschlussfassung etablieren wir eine moderne Bundesverwaltung im Budgetbereich. Vor wenigen Tagen haben wir wieder mit den Experten von Rech­nungshof, IHS und Wifo in dieser berühmten Verwaltungsreformgruppe diskutiert, was die Wirkungsorientierung betrifft und wie wir dabei weiterkommen können. Der einzige Bereich, in dem ich das mit dieser Beschlussfassung umgesetzt sehe, ist das Haus­haltsrecht. Dieses Wegkommen von der uralten Kameralistik, von dieser engen Ein­nahmen- und Ausgabenrechnung hin zu einem modernen Budgetsystem ist gerade in Zeiten, in denen wir unsere Budgets nicht bei sprudelnden Einnahmen zu erstellen ha­ben, sondern unter gegenteiligen Vorzeichen, ganz wichtig. Allein im heurigen Jahr werden es letztendlich rund 5 Milliarden € sein, die leider auf der Einnahmenseite nicht mehr da sind, die wir im Jahr 2008 noch zur Verfügung hatten.

Meine Damen und Herren, als erster Reformschritt im Jahr 2009 ist mit 1. Jänner das Gesetz bezüglich verbindliche Ausgabenobergrenzen in Kraft getreten. Das ist gerade in der heutigen Zeit von enormer Bedeutung, denn wir brauchen, wie ich schon er­wähnt habe, aufgrund der Einnahmensituation auf der Ausgabenseite strengste Bud­getdisziplin, wenn unser Haushalt nicht völlig aus dem Lot geraten soll.

Ich bin froh darüber, dass dieses Haushaltsrecht auch bezüglich der Diskussion um Gender-Gerechtigkeit durchaus als Vorbild dienen kann.

Ein entscheidender Schritt für die Ressortminister wird natürlich sein, dass bei ihnen die Eigenverantwortung in der Budgetverwaltung um einiges größer wird. Mehr Flexibi­lität bringt natürlich auch mehr Verantwortung. Mit der Nutzung dieser variablen Ele­mente im Rahmen der Ausgabenobergrenzen haben wir in Phasen steigender Arbeits­losigkeit in Bereichen, die stark konjunkturabhängig sind, auch die Möglichkeit, ge­samtwirtschaftlich entsprechend stabilisierend zu wirken und antizyklisch vorgehen zu können. Gerade das ist international besonders beachtet und von der Europäischen Kommission besonders positiv hervorgestrichen worden.

Auch in einem der letzten Berichte der OECD ist unser neues Haushaltsrecht und das, was wir auf dem Gebiet in Zukunft haben werden, als besonders positiv hervorgehoben worden. Gleichzeitig wurde bemerkt – da bin ich schon wieder bei der Verwaltungsre­form –, es wäre ganz gut, wenn auch die Länder in diese Richtung unterwegs sein könnten – mit „Länder“ sind hier unsere Bundesländer gemeint.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir gemeinsam zu diesem Schritt gelangt sind. Für den Bürger und die Bürgerin – letztendlich sollten ja Gesetze so abgefasst werden, dass auch der Bürger und die Bürgerin und nicht nur die Abgeordneten, das Parlament und wir in der Regierung Nutznießer sind – wird es aufgrund der Globalbudgets und des


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Abgehens von der bis in feinste Gliederungen gehenden Darstellung, die wir bisher hatten, möglich, die Budgets zu lesen.

Wie die Wirkungssteuerung tatsächlich funktionieren wird, das können wir heute noch nicht abschätzen. Sie ist jedoch ein ganz wesentlicher Schritt. Ich gehe davon aus, dass wir durch diese integrierte Ressourcen- und Wirkungssteuerung den entspre­chenden Nutzen, den unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger haben soll, stärker ins Zentrum rücken können. So gesehen leisten wir mit dieser Wirkungsorientierung si­cherlich einen wesentlichen Beitrag zu einer modernen Bundesverwaltung und auch zu mehr Transparenz hinsichtlich dessen, was mit den Mitteln der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich geschieht.

Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir es im heurigen Jahr noch geschafft haben, zu dieser Beschlussfassung zu kommen. Ich danke Ihnen, dass diese Be­schlussfassung eine einstimmige sein wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

13.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.52.14

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mir die erste Sitzung des heutigen Tages zum Untersuchungsausschuss in Erinnerung rufe und die jetzige De­batte zum Bundeshaushaltsrecht damit vergleiche, kann ich nur sagen: Welch schöner Kontrast! In der ersten Sitzung politisches Tages-Hickhack, starre Fronten zwischen Regierungsparteien und Oppositionsparteien, gegenseitige Beschuldigungen, zum Teil unter der Gürtellinie – und jetzt Harmonie, konkrete Sachpolitik und Fünf-Parteien-Kon­sens.

Bedauerlich finde ich nur, und das sage ich hier auch ganz offen, dass sich sowohl das mediale Interesse als auch das Interesse hier im Saal viel mehr auf das Tages-Hick­hack konzentriert hat als auf die Sachdebatte, wobei ich schon zugebe, dass Budget­recht ein besonders sprödes und technisches Thema ist. Das ist mir schon völlig klar.

Eine Anregung für das Parlamentspräsidium: Wenn man in Zukunft Vereinbarungen mit dem ORF trifft, sollte man sich überlegen: Welches Bild vom Parlament wollen wir versenden? Wollen wir ein Bild versenden, wo wie im Kindergarten Taferln in die Luft gehalten werden, gegrölt wird, gejohlt wird, beschimpft wird? Wenn wir ein solches Bild haben wollen, dann müssen wir so agieren wie heute. Dann lassen wir die Konfronta­tion im Fernsehen übertragen und die konkrete Sacharbeit unter Ausschluss der Öf­fentlichkeit stattfinden! Das ist eine konkrete Anregung für das Parlamentspräsidium. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

In Zukunft sollte man das wirklich überlegen. In meinem Wahlkreis höre ich über solche Übertragungen wie heute Vormittag: Wie ihr euch aufführt! Ich habe den Fernseher ab­gedreht. – Ich glaube, das haben wir nicht notwendig. Das war nur eine kleine Anre­gung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wenn wir dieses neue Bundeshaushaltsrecht beschließen – noch einmal: ein sprödes Thema, ein sehr technisches Thema –, ist das wirklich ein großer Wurf – ein wirklich großer Wurf! und auf europäischer Ebene, ich habe das im Ausschuss schon gesagt, ein Best-Practice-Modell. Wenn man an europäischen Fi-nanzsitzungen teilnimmt, sagen alle: Wow! Das macht ihr in Österreich? Das habt ihr zusammengebracht? – Wenn wir das nächste Mal noch dazusagen werden, dass wir da einen Fünf-Parteien-Konsens haben, werden sie noch mehr staunen.


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Faktum ist, das ist ein Quantensprung! Mehr Flexibilität, mehr Transparenz, mehr Eigen­verantwortung. Der Übergang von der Kameralistik zur Doppik ist wirklich ein Quanten­sprung. Ich muss ehrlich sagen, ich bedanke mich wirklich ganz besonders – er ist ja schon mehrmals erwähnt worden – bei Sektionschef Dr. Steger, der jahrelang die Vor­arbeiten geleistet hat, der nicht nur mit unglaublich viel Sachkompetenz, sondern auch mit Herzblut an dieser Materie gearbeitet hat.

Ich rufe in Erinnerung, dass es die ersten Ansätze bereits unter Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegeben hat, was manche heute nicht mehr so gerne hören. Da gab es die ersten Ansätze, die ersten Weichenstellungen. Dann gab es Finanzminister Molte­rer, jetzt findet das unter Finanzminister Sepp Pröll statt. (Abg. Mag. Kogler: Ich habe sie ohnehin auch erwähnt!)

Ich möchte mich auch bei meinem Koalitionskollegen Jan Krainer bedanken. Ich habe ihn sonst noch nie so gelobt, aber ich muss wirklich sagen, wie er sich in den letzten Wochen und Tagen hineingekniet und bemüht hat, die anderen Fraktionen ins Boot zu bringen, das war wirklich beispielhaft. Herr Kollege Krainer, danke vielmals! Das war hervorragend. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Was Kollegen Kogler betrifft, meine Damen und Herren – für alle, die nicht im Budget­ausschuss waren –, freut es mich, dass die Prognose, die ich dort abgegeben habe, aufgegangen ist. Ich habe gesagt, ich kenne Kollegen Kogler jetzt schon so viele Jahre als an sich konstruktiven Partner und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorgänge im Untersuchungsausschuss seine Persönlichkeitsstruktur so beschädigt haben, dass er seinen konstruktiven Charakter total verloren hat. Die Grünen stimmen heute zu. Mag. Kogler hat bewiesen: Er ist ein konstruktiver Partner in Budget- und Finanzfra­gen. Ich enge es zunächst zumindest einmal auf dieses Thema ein, Herr Kollege Kog­ler, aber danke vielmals für Ihre konstruktive Mitarbeit! (Beifall bei der ÖVP.)

Dank auch an Kollegen Gradauer, der mit sehr viel Besonnenheit und Sachkompetenz mitgearbeitet hat, auch an Kollegen Lugar. Ich gebe zu, gestern abends haben wir es noch nicht gewusst, es hat sich erst heute in der Früh entschieden. Dennoch war es wirklich ein schönes parlamentarisches Erlebnis, zu sehen, dass wir in konkreten Sach­fragen, in konkreter Sachpolitik, die zukunftsgestaltend sind – wir stellen ja die Wei­chen für die nächsten Jahre – weit weg vom Partei-Hickhack zu Sacharbeit bereit sind.

Zum parlamentarischen Budgetdienst, den wir mit einer Fünf-Parteien-Vereinbarung einrichten werden, darf ich Folgendes sagen: Ich war zur Stärkung des Parlaments im­mer dafür. Ich habe aber auch immer dazugesagt, dass es kein aufgeplusterter Rie­senapparat sein soll und dass keine Doppelgleisigkeit mit der Budgetsektion entstehen soll. Es soll eine effiziente, schlagkräftige, kleine Truppe zur Beratung des Budgetaus­schusses sein, allenfalls auch zur Beratung der andern Ausschüsse, von der Kurzstu­dien, Analysen, Expertisen gemacht werden, zur Stärkung des Parlaments. Natürlich habe ich gesagt – auch gestern Frau Präsidentin Prammer –, dass das nicht bloß ad­ditiv vor sich gehen kann. Wenn uns das so wichtig ist, meine Damen und Herren, dann sind vielleicht andere Aufgaben im Haus weniger wichtig. Es geht also darum, nicht immer nur Posten dazuzugeben, sondern auch einmal zu überlegen, ob die Prio­ritäten wirklich noch stimmen.

Insgesamt bin ich wirklich sehr froh. Noch einmal danke an alle Kollegen der anderen Fraktionen. So sollten wir in Zukunft parlamentarische Arbeit verstehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 33

13.57.35

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Stimmt, das Thema beschäftigt uns seit vielen Jahren. Wenn wir schon sozusagen bei der historischen Aufarbeitung sind: Es ist jetzt schon sechs Jahre her, dass ich mit Sektionschef Steger das erste Mal die Diskussion darüber geführt habe, lange bevor wir die ersten Gespräche hatten. Mein Kommentar dazu war schon damals ein zweifacher: Mir als Steuerberater hat es in Herz und Seele wehgetan, zu sehen, dass öffentliche Haushalte letztlich ein Haushaltswesen haben, das so geführt ist, wie nicht einmal mehr eine Greißlerei geführt wird. Es stammt aus der Zeit, als noch mit Gänsekiel in Tabellen – für die damalige Zeit, im 18. Jahrhundert, vernünftig – Kassa­torik betrieben und der Staatsschatz – damals gab es auch schon viele Schulden – ver­waltet wurde.

Eines war jedoch klar, und das war meine zweite Feststellung: Ihr tut euch etwas an! Ich möchte den Dank, den Staatssekretär Lopatka an Sektionschef Steger ausgespro­chen hat, noch ergänzen. Dieser Dank gilt ihm und seinen Damen und Herren des Fi­nanzministeriums, aber auch allen anderen, quer durch die Bundesverwaltung. Die ha­ben wirklich etwas vor! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Um klarzumachen, was das alles heißt: Wir haben heute viel von Wirkungsorientierung gehört. Ich versuche, das plakativ zu übersetzen: Das ändert in Wirklichkeit die Form der Politik. Diskutieren wir das anhand eines Bereiches, in dem wir einig sind: Wir wol­len mehr für die Universitäten tun. Wir diskutieren das auf der Ebene, dass wir uns vor­nehmen, im Jahr 2020 Ausgaben im Ausmaß von 2 Prozent des BIP dafür zu verwen­den. Wir diskutieren also nur eine Summe, die wir zur Verfügung stellen werden, ohne darüber nachzudenken, was wir erwarten, dass in diesem Bereich geschieht. Künftig sieht das anders aus! Wir werden uns dann mit dem jeweiligen Wissenschaftsminister oder der -ministerin über die Wirkungen zu unterhalten haben.

Da werden wir über die Akademikerquote reden, die zu niedrig ist, und die Targets festlegen, die wir auf dem Weg zu einer höheren Quote erreichen wollen. Wie viele Ab­solventen gibt es? Wie schaut es mit den einzelnen Studienrichtungen aus? Wie viele Studenten seid ihr in der Lage auszubilden? Wie viele Forschungsergebnisse habt ihr? Genau diese Fragen bewirken, dass man nicht bloß sagt, mehr Geld ist gut, sondern effizient eingesetztes Geld ist gut, mit dem die Ziele, die inhaltlichen Ziele der Politik erfüllt werden. Ich könnte jetzt noch eine Reihe weiterer Bereiche aufzählen. Ich halte das wirklich für einen Meilenstein.

Es war mir eine Freude, diesen Prozess in vielen Funktionen begleiten zu dürfen, so als harter Kombattant noch als Oppositionsabgeordneter. Ich sage gleich dazu – die­ses Geständnis kann man ja heute machen –, oft war die Diskussion im Budgetaus­schuss nicht so kritisch wie jeweils in den eigenen Fraktionen. Ich glaube, den anderen Budgetsprechern wird es nicht anders ergangen sein. Da war viel Überzeugungs- und Informationsarbeit notwendig, um zu erklären, was denn hier stattfindet, denn jeder hat gesagt: Der Finanzminister stärkt sich da wieder seine Position. Da wurde am Anfang nicht darüber nachgedacht, was denn das für jedes Feld der Politik heißt.

Diese Informations- und Aufklärungsarbeit war eine, die jeder von uns in seiner Frak­tion betrieben hat, und das hat zu dem Ergebnis geführt, dass wir diesen Beschluss heute einstimmig fassen können.

Wir machen endlich auch etwas Richtiges. Allzu oft machen wir nämlich in diesem Haus nicht das, was alle anderen Gebietskörperschaften machen. Wenn ein Bundesland XY an etwas Interesse hat, spielt es wenig Rolle, ob das vernünftig ist oder nicht. Da herrscht dann ein gewisser Korpsgeist für das eigene Bundesland. Bei uns sind aber alle Interessen immer sofort am Tisch – von der kleinsten Gemeinde in jedem Bun­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 34

desland. Da gelingt es dem Bund oft nicht, vernünftige Sachen gegen andere entspre­chend durchzusetzen.

Dadurch, dass wir diese Arbeit, nämlich die Endverhandlung, auch hier im Parlament stattfinden lassen, hat das Parlament gesagt: Moment einmal, eigentlich ist das letzt­entscheidende Organ in Sachen Haushalt der Nationalrat. Wir haben der Exekutive vorzugeben, wie sie mit dem Geld umzugehen und zu verwalten hat. Wir geben jetzt Ermächtigungen her, und zwar nicht – um es klarzustellen – an den Finanzminister, sondern letztlich im Globalbudget an die einzelnen Fachressorts. Wir behalten uns aber vor, in der Kontrolle aufzurüsten – ich sage es bewusst so –, uns sehr genau die­se Freiräume, die wir geben, anzuschauen, sie mit der Expertise aus dem Budget­dienst heraus qualifiziert zu beurteilen und diese unsere Kernaufgabe der Budgethoheit in einer begleitenden Kontrolle als Parlament – nicht als Regierungs- und Oppositions­fraktionen – mit einem ständigen Unterausschuss, der arbeitsfähig ist, zu vertreten.

Dafür danke ich den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, die das möglich ge­macht haben. Wir haben der Regierung ein bisschen die Zähne gezeigt, obwohl – Kompliment – es im Finanzministerium nicht so war, dass sie uns so nachhaltig Wi­derstand geleistet haben.

Ich muss an dieser Stelle noch zwei Abänderungsanträge, die auch Bestandteil unse­rer Gesamtänderung sind, einbringen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Führung des Bundes­haushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) (480 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (578 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. § 50 Abs. 3 lautet wie folgt:

„(3) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft gemäß Abs. 1 eine Liquiditätsplanung durch­zuführen und eine ausreichende Liquidität zu halten; die hierfür erforderliche Liquidi­tätsreserve darf 33 v.H. des Finanzierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgeset­zes nicht übersteigen. Die Anlegung von Geldmitteln obliegt der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen; sie oder er hat diese in Abstimmung mit dem Liquiditätsplan so anzulegen, dass sie oder er bei Bedarf darüber verfügen kann.“

2. Dem § 121 wird folgender Abs. 24 angefügt:

„(24) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat eine externe Evaluierung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 spätestens fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten – somit spätestens im Jahre 2017 – zu beauftragen.“

*****

Weiters bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 35

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geän­dert wird (579 d.B.), wird wie folgt geändert:

Ziffer 2 lautet:

„2. § 40 Abs. 3 lautet wie folgt:

„(3) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft gemäß Abs. 1 eine Liquiditätsplanung durch­zuführen und eine ausreichende Liquidität zu halten; die hierfür erforderlich Liquiditäts­reserve darf 33 v.H. des Finanzierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes nicht übersteigen. Die Anlegung von Geldmitteln obliegt der Bundesministerin für Fi­nanzen oder dem Bundesminister für Finanzen; sie oder er hat diese in Abstimmung mit dem Liquiditätsplan so anzulegen, dass sie oder er bei Bedarf darüber verfügen kann.““

*****

Ich bitte, diese beiden Anträge mit in die Diskussion zu nehmen.

Obwohl die Zeit abgelaufen ist, möchte ich abschließend zu den Ausführungen des Ab­geordneten Stummvoll festhalten, dass es auch im Interesse der Opposition ist, bei der Außendarstellung jene Punkte bekannt zu machen, bei denen wir vorzeigen, wie parla­mentarische Arbeit auch gemacht werden kann.

Daher möchte ich meine Ausführungen mit einem Appell beenden, nämlich auch in der Präsidiale und bei der Zusammensetzung der Sitzungen nicht nur auf die Schlagzeile auf Seite 2 im Boulevard zu schauen, sondern auf die Insgesamtperformance zu ach­ten, denn irgendwann werdet ihr in euren Wahlkreisen der Frage ausgesetzt sein: Und was habt Ihr erreicht? – Da genügt es nicht, ich sage es aus eigener Erfahrung als Op­positionsabgeordneter, zu sagen: Dort und dort haben wir die Kritik richtig angebracht!, oder: Denen haben wir es gezeigt! Das wird das eine oder andere Mal gut sein, man wird aber auch auf jene Fälle verweisen müssen, bei denen man eine Gesamtverant­wortung hat, da man als Mitglied dieses Hauses Teil der gesetzgebenden Versamm­lung ist.

Achtet daher bitte auch bei der Zusammensetzung der Tagesordnung, bei der Bericht­erstattung im ORF darauf, dass jene Dinge, bei denen wir wirklich etwas weiterbrin­gen – und das haben wir –, auch entsprechend gebracht werden. Ich ende mit diesem Appell. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Abänderungsan­träge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Regierungsvorlage über das Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) (480 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (578 d.B.).


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 36

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Führung des Bundes­haushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) (480 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (578 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. § 50 Abs. 3 lautet wie folgt:

„(3) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft gemäß Abs. 1 eine Liquiditätsplanung durch­zuführen und eine ausreichende Liquidität zu halten; die hierfür erforderliche Liquidi­tätsreserve darf 33 v.H. des Finanzierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgeset­zes nicht übersteigen. Die Anlegung von Geldmitteln obliegt der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen; sie oder er hat diese in Abstimmung mit dem Liquiditätsplan so anzulegen, dass sie oder er bei Bedarf darüber verfügen kann.“

2. Dem § 121 wird folgender Abs. 24 angefügt:

„(24) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat eine externe Evaluierung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 spätestens fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten – somit spätestens im Jahre 2017 – zu beauftragen.“

Begründung:

Zu Ziffer 1:

Durch diese Bestimmung wird sichergestellt, dass im Sinne des Budgetgrundsatzes der Transparenz (Art. 51 Abs. 8 B-VG) und zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft eine ausreichende Liquidität zu halten ist. Die Aufnahme von kurzfristigen Finanzierun­gen hat daher auf der Grundlage einer Liquiditätsplanung sowie einer Liquiditätsreser­ve zu erfolgen. Diese Liquiditätsreserve wird mit einem Drittel des Finanzierungsrah­mens des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes als Höchstgrenze limitiert. Dieses Limit wurde auch von der Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ als angemessen erachtet. Diese Änderung ist im Übrigen auch Gegenstand der Ausschussfeststellung zur Geldmittelbereitstellung.

Zu Ziffer 2:

Mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013 wird die 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform umgesetzt. Das BHG 2013 tritt ab dem 1. Jänner 2013 in Kraft; die erforderlichen Be­stimmungen des BHG 2013 treten für bereits vorzeitig zu treffende Überleitungsmaß­nahmen bereits ab der Kundmachung in Kraft.

Durch diese Bestimmung wird sichergestellt, dass im Sinne des Budgetgrundsatzes der Transparenz (Art. 51 Abs. 8 B-VG) ein Erfahrungsbericht über die Umsetzung der 2. Etappe der Haushaltrechtsreform durch das BHG 2013 gegeben wird, in dem die in diesem Zusammenhang gemachten Erfahrungen ausgewertet werden. Aus diesem Grund wird die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen eine externe Evaluierung des BHG 2013 in Auftrag geben. Um bei dieser Evaluierung den internationalen best practices bei der Budgetsteuerung zu entsprechen, liegt es nahe, mit dieser Evaluierung eine Einrichtung zu betrauen, die über ausgezeichnete Kenntnisse dieser best practices verfügt.

*****


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 37

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (579 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geän­dert wird (579 d.B.), wird wie folgt geändert:

Ziffer 2 lautet:

„2. § 40 Abs. 3 lautet wie folgt:

„(3) Die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen hat zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft gemäß Abs. 1 eine Liquiditätsplanung durch­zuführen und eine ausreichende Liquidität zu halten; die hierfür erforderlich Liquiditäts­reserve darf 33 v.H. des Finanzierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes nicht übersteigen. Die Anlegung von Geldmitteln obliegt der Bundesministerin für Fi­nanzen oder dem Bundesminister für Finanzen; sie oder er hat diese in Abstimmung mit dem Liquiditätsplan so anzulegen, dass sie oder er bei Bedarf darüber verfügen kann.““

Begründung:

Mit diesem Abänderungsantrag wird in § 40 Abs. 3 – ansonsten im Inhalt unverändert – zusätzlich die Höhe der Liquiditätsreserve präzisiert und mit bis zu 33 v.H. des Finan­zierungsrahmens des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes festgelegt. Dieses Limit wurde auch von der Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ als angemessen erach­tet.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weinzinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.06.33

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir aus berufenem Munde einiger – so­wohl von den Regierungsparteien als auch von den Oppositionsparteien – gehört, dass uns da offensichtlich wirklich etwas Intelligentes und Gescheites eingefallen ist.

Ich darf ein bisschen ausschweifen. Ich bin seit vielen Jahren politisch und auch in mei­nem Beruf, der, wie ich annehme, einigen bekannt ist, tätig. Sowohl im Gemeinderat als auch in der langjährigen Landtagstätigkeit als auch in der noch eher kurzen Tätig­keit im Bundesparlament war es für mich immer äußerst schwierig, die Kameralistik zu verstehen, weil ich in meinem Wesen, in meiner Ausbildung die doppelte Buchhaltung hatte und meine Betrachtungsweise eine wirtschaftliche war, nicht im Sinne der BAO, sondern im Sinne der Einnahmen und der Ausgaben und der Verwendung derselbigen. Wie kommen Einnahmen herein, aus welchen Gründen kommen Einnahmen herein und aus welchen Gründen gehen Ausgaben hinaus?

Das haben wir jetzt in den Griff bekommen. Sie alle, die Sie hier sitzen und dieser De­batte zuhören, sind interessiert an unseren Finanzen, an unserem Geld, an unserem Budget. Sie alle wissen um die Probleme, die unsere Republik hat. Jetzt können wir entschuldigend sagen, nicht nur unsere Republik hat Probleme, anderen geht es noch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 38

schlechter, aber uns geht es schlecht genug. Es ist völlig egal, ob wir in Opposition sind oder die Regierung stellen – Das kann sich in den nächsten Jahren maßgeblich ändern, und es wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch das eine oder andere än­dern –, aber die Aufgabe bleibt die gleiche. Wir müssen versuchen, dass wir diese Re­publik möglichst von ihren Schulden – zunächst vor allem von den ärgsten Schulden – befreien. Das ist unsere Pflicht im Hinblick auf unsere Nachkommen, auf unsere Kin­der, Enkelkinder und Urenkelkinder – denn so lange werden wir brauchen, bis wir das halbwegs im Griff haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu diesem Behufe und zur Hilfe bei dieser großen und gigantischen Aufgabe ist dieses neue Haushaltsrecht wirklich geeignet. Ich bin sonst nicht jemand, der sich dauernd bei jedem für alles Mögliche bedankt, aber im gegebenen Fall muss ich es sagen:

Unter der tatkräftigen Führung eines Jakob Auer, mit einem Matznetter, einem Stumm­voll, einem Gradauer, einem Kogler und einem Linder, die wirklich sachbezogenen wa­ren und über hochklassige Sachkenntnissen verfügen – ganz sicher, das hat man er­kannt –, hat das, was gesagt wurde, Hand und Fuß gehabt. Die Leute haben gewusst, wovon sie reden. Das war schon ungeheuer wichtig und auch interessant.

Ich hoffe, dass alle anderen Ausschüsse in diesem Hohen Haus zumindest ähnlich wir­kungsvoll arbeiten. Ich bin überzeugt davon, dass es so ist, denn sonst würde bei uns vieles nicht funktionieren.

Meine Damen und Herren, ich sage ein Dankeschön, dass ich erleben durfte – auch aus meiner beruflichen Praxis heraus –, dass wir etwas gemacht haben, das unserem Staat hilft. Da wir alle erkannt haben, dass es notwendig ist, da wir erkannt haben, dass es wichtig ist und auf die Zukunft gerichtet ist, haben wir eine Einigkeit gefunden.

Das zeigt ja trotz der Grauslichkeiten, die wir heute Vormittag gehört haben, dass wir doch ein gutes Parlament in einer guten Republik sind. Möge es so bleiben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.10


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Linder. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.11.07

Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Kollege Stummvoll, wenn Sie jetzt hier die Harmonie betonen, muss ich sagen: Es ist nicht an uns gelegen, dass diese gestört wurde. Ich glaube, wir sollten uns beide an der Nase nehmen und fragen, warum es am Vormittag Wirbel und Diskussionen gegeben hat, und nicht einfach sa­gen, es sei nicht von uns ausgegangen. Dass ihr dem ORF gerne mitteilen würdet, was er senden soll, glaube ich gerne – wir wünschen uns das nicht. (Beifall beim BZÖ.)

Zum Thema neues Budgetrecht: Als ich im Jahr 2003 zum Bürgermeister gewählt wur­de, haben wir in der Gemeinde haargenau und punktgenau budgetiert und jeder Grup­pe vorgegeben, was sie bekommt, was sie verwenden darf; bei der Feuerwehr waren es beispielsweise 1 000 € für Diesel, 100 € für Bekleidung und dergleichen. Waren während des Jahres mehrere Einsätze, haben wir im Herbst mit einem Nachtragsvor­anschlag umbudgetieren müssen und zum Beispiel von der Bekleidung hin zum Diesel umschichten müssen.

Irgendwann war ich der Meinung, das kann es doch nicht sein, dass sich die Beamten und der Feuerwehrkommandant gegenseitig Arbeit machen und das Ganze eigentlich nicht effizient ist, und wir haben gesagt: Jeder Gruppe ihr pauschales Budget, die sol­len arbeiten, die sollen wirtschaften, und wir schauen genau, wie es funktioniert. Die


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Leute in den einzelnen Gruppen haben Freude daran gehabt, waren begeistert, und in Summe ist es uns gelungen, etwas einzusparen.

Ich glaube, genau auf demselben Weg ist man mit dem Globalbudget, mit allen Vor- und Nachteilen. Ich glaube, dass es ein zukunftsweisender und richtiger Weg ist, der hier beschritten wird, dass man mehr Eigenverantwortung und Spielraum gibt, aber auch uns vonseiten des Parlaments, vonseiten des Nationalrates mehr Kontrollmög­lichkeiten und mehr Chancen gibt, das zu überprüfen.

Wichtig wird es sein, dass man Ziele vorgibt, diese aber auch laufend evaluiert. Diese Ziele müssen hier herinnen sinnvoll beschlossen werden, und zwar so, dass auch wir von der Opposition mitgehört werden und das Ganze mit beeinflussen können.

Wichtig wird es aber auch sein, dass man die Ziele hinterfragt. Um das zu ermöglichen, wird es an diesem Budgetdienst liegen, effizient und wirkungsvoll zu arbeiten und uns Informationen zu liefern – Informationen, die richtig sind und nicht von den Regierungs­parteien beeinflusst sind, damit wir zukunftsweisend arbeiten können.

Wenn wir aber jetzt schon wieder eine neue Institution beschließen, eine neue Aufga­bengruppe vergeben, und im Hintergrund spekuliert jeder Einzelne von uns immer wie­der mit der Verwaltungsreform und redet immer wieder von den großen Einsparungs­maßnahmen, so möchte ich dazu eine ganz kleine Bemerkung machen: In unserer kleinen Gemeinde ist es mit all diesen Maßnahmen beim Budget und bei vielen ande­ren Dingen gelungen, von unseren vier Verwaltungsmitarbeitern 0,3 einzusparen. Ich bin überzeugt, dass es auch in den Ministerien möglich sein wird, kleine Maßnahmen zu setzen, um Einsparungsziele zu erreichen. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Dr. Lichtenecker. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.14.37

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Staats­sekretäre! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit fünf Jahren wird über diese Haushaltsreform debattiert und daran gearbeitet. Heute haben wir die zweite Etappe, kurz vor der Beschlussfassung. Sie wissen, vor zwei Tagen bei der Sitzung des Bud­getausschusses hat es noch nicht danach ausgeschaut, aber die intensiven Verhand­lungen haben dazugeführt, dass es sehr wohl wesentliche Änderungen gibt, die, von der externen Evaluierung über die Ausformulierung des Budgetdienstes bis hin zu be­stimmten Rechten, die dem Parlament zuerkannt werden, durchaus einen Fortschritt bedeuten.

Ich denke, dass diese Haushaltsreform und die vorliegende Gesetzesmaterie mit Si­cherheit dazu beitragen können – und, wie ich hoffe, auch werden –, dass der Einsatz der Mittel effizient ist und die Verfolgung der Ziele konsequenter erfolgen kann.

Das ist ein Meta-Ziel. Verschiedene Ziele und Ebenen sind konkreter ausformuliert, so auch unter § 14 beim Strategiebericht, wo es auch um die Verfolgung des Ziels der tat­sächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern geht. Für dieses Ziel der Gleich­stellung von Frauen und Männern gibt es einen zentralen Schlüssel, und der heißt: die Einnahmen und Ausgaben im Budget.

Bei den Budgetdebatten heißt es immer so schön: Die Budgets sind die in Zahlen ge­gossene Politik. – Genauso muss man es auch sehen. Selbstverständlich haben die Einnahmen und Ausgaben Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Män­nern, aber wenn es dann ein Politikbekenntnis zu genau diesem Ziel der Gleichstellung gibt, dann muss man dieses Ziel anhand der Einnahmen- und Ausgabenstrukturen


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konsequent verfolgen. Dafür gibt es einen sperrigen Begriff, der durchaus auch interna­tional gebraucht wird, nämlich Gender-Budget-Analysen.

An diesen wird schon seit den 90er Jahren gearbeitet. Ich möchte Ihnen einige Bei­spiele aus dem internationalen Bereich nennen, aus der UNO, aus der OECD, von der Weltbank, die mit diesen Instrumenten arbeiten – sehr konsequent arbeiten. Jetzt kön­nen Sie natürlich fragen: Das eine ist der Gleichheitsaspekt, aber gibt es auch noch andere Aspekte? – Ich kann Ihnen versichern, OECD und Weltbank sind sehr an den ökonomischen Zahlen interessiert.

Es gibt eben die Tatsache, dass in Volkswirtschaften, in denen der Gender Gap beson­ders groß ist, das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts viel niedriger ist als in anderen. Es gibt die Tatsache, dass die Chancen der zukünftigen Generationen umso schlechter sind, je größer der Gender Gap ist. Das sind Fakten, die gegeben sind und die letzt­endlich in dieser Form bekämpft werden müssen. Sie wissen, Österreich steht im Ran­king der Gender-Gleichstellung nicht wirklich an oberster Spitze – im Gegenteil, die Zahlen sind teilweise beschämend.

Wo setzt man an, an den Ausgaben-Einnahmen-Strömen? – Weil ich gerade die Kolle­gin sehe (in Richtung der Abg. Hagenhofer blickend), die Geschäftsführerin des AMS im Bezirk Braunau ist: Ausgaben im AMS-Bereich sind, wie Sie wissen, auf bestimmte Vorgaben zielgerichtet und haben natürlich Auswirkungen auf die Frauenarbeitslosig­keit, auf die Frauenerwerbsquote. Genau darauf gilt es zu achten. Oder auch bei den Einnahmenstrukturen: Selbstverständlich haben unterschiedliche Ansätze bei der Steu­erreform Auswirkungen auf die Gleichstellung von Mann und Frau.

Das ist ja der Unterschied, wenn Sie hier sagen, die Spendenabsetzbarkeit oder der Gewinnfreibetrag werden erhöht.

Das ist also ein Bereich, bei dem wir ansetzen müssen. Diese Gender-Budget-Analyse ist meiner Überzeugung nach ein Ansatz, ein gutes Instrument in diesem New Public Management und in dieser wirkungsorientierten Verwaltungsführung – und jetzt auch ein Teil des vorliegenden Gesetzentwurfes.

Nichtsdestotrotz wissen wir, dass diese Verpflichtung zur Gender-Budget-Analyse be­reits seit 1. Jänner 2009 existiert. Bislang gibt es keine konkreten Umsetzungsschritte; die ersten Schritte sind für 2012/13 geplant. Eine zentrale Frage müssen sich das Par­lament und insbesondere alle Abgeordneten und Minister und Ministerinnen, die für das Ziel der Gleichstellung der Frauen kämpfen, sehr wohl stellen: Bleibt das Thema Gender Budget Analyse akademische Übung oder wird es politisch relevant?

Damit es politisch relevant wird, haben wir heute auch einen Abänderungsantrag ein­gebracht – er wurde bereits verteilt und liegt Ihnen vor –, in dem es darum geht, dass im § 68 nicht nur das Thema der Wirkungskontrolle ein wichtiger Punkt ist, sondern insbesondere auch auf das Gleichstellungs-Controlling Wert gelegt wird und in dieser Form genau das Ziel der Gleichstellungspolitik im Budget auch Wirklichkeit wird.

Ich kann Ihnen nur sagen: Die Gesetzesvorlage wird kein Freibrief und keine Gewähr dafür sein, dass in dieser Materie etwas weitergeht. Wir alle, die an Gender-Budget-Analysen arbeiten, sei es in Oberösterreich, Wien oder Salzburg Stadt, wissen, es ist harte, harte Arbeit. Wenn wir in diesem Bereich etwas weiterbringen wollen, dann heißt das auch, mit allen Ministerien zusammenzuarbeiten, mit allen Ländern zusammenzu­arbeiten, die Erfahrungen auszutauschen, denn ich weiß aus meiner Erfahrung in Oberösterreich: Da haben wir es dem engagierten Einsatz von BeamtInnen und Mitar­beiterInnen des Landes Oberösterreichs zu verdanken, dass da tatsächlich Leben hin­einkommt, dass das lebendig wird und dazu beitragen wird, dass das Ziel, das Budget


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auf Gleichstellung auszurichten, tatsächlich auch erreicht werden kann. (Beifall bei den Grünen.)

14.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen groben Grundzügen erläutert, steht im Zu­sammenhang mit der Materie, wurde auch gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung ob seines Umfanges verteilt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

gem. § 53 Abs 3 GOG-NR

der Abgeordneten Lichtenecker, Kogler, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (480 d.B.): Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013) (578 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetzes über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsge­setz 2013 – BHG 2013) wird folgendermaßen geändert:

§ 68 lautet:

„§68. (1) Zur Erreichung des Ziels der Wirkungsorientierung (Wirkungsziele und Maß­nahmen) hat jedes haushaltsleitende Organ ein internes Wirkungs- und Gleichstel­lungscontrolling einzurichten. Bei der Einrichtung und Durchführung werden die haus­haltsleitenden Organe von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler unterstützt (ressortübergreifendes Wirkungscontrolling). Diese Unterstützung wird durch eine me­thodische und prozesshafte Begleitung sowie durch Qualitätssicherung geleistet.

(2) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler führt ein regelmäßiges ressortüber­greifendes Wirkungscontrolling gemäß Abs. 1 durch. Davon umfasst sind die Angaben zur Wirkungsorientierung im Bundesvoranschlagsentwurf (§ 41) sowie die Angaben über die interne Evaluierung von Regelungsvorhaben und von sonstigen Vorhaben (§ 18 Abs. 3 Z 1 und 2). Das ressortübergreifende Wirkungscontrolling dient der Qua­litätssicherung nach den in § 41 Abs. 1 genannten Kriterien.

(3) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler führt ein regelmäßiges ressortüber­greifendes Gleichstellungscontrolling zur Erreichung des Ziels der tatsächlichen Gleich­stellung von Frauen und Männern durch. Das ressortübergreifende Gleichstellungs­controlling dient der Qualitätssicherung und der Evaluierung der Zielerreichung.

(4) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat im Einvernehmen mit der Bundes­ministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen nähere Regelungen über das ressortübergreifende Wirkungscontrolling und das ressortübergreifende Gleich­stellungscontrolling durch Verordnung zu erlassen. Vor Erlassung der Verordnung sind die haushaltsleitenden Organe anzuhören.

Diese Verordnung hat insbesondere zu regeln:

1. die Aufgaben des ressortübergreifenden Wirkungscontrolling und des ressortüber­greifenden Gleichstellungscontrolling im Rahmen der Haushaltsplanung und -vollzie­hung;

2. die Organisation und Durchführung des ressortübergreifenden Wirkungscontrolling und des ressortübergreifenden Gleichstellungscontrolling;


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3. das Berichtswesen und Berichtspflichten an die Bundeskanzlerin oder den Bundes­kanzler im Rahmen des ressortübergreifenden Wirkungscontrolling und des ressort­übergreifenden Gleichstellungscontrolling;

4. die Instrumente des ressortübergreifenden Wirkungscontrolling und des ressortüber­greifenden Gleichstellungscontrolling.

(5) Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat dem mit der Vorberatung von Bundesfinanzgesetzen befassten Ausschuss des Nationalrates jährlich zum Stichtag 30 April und zum Stichtag 30. September innerhalb eines Monats einen Bericht über die Ergebnisse des Wirkungs- und Gleichstellungscontrollings zu übermitteln.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. Eingestell­te Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.21.51

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätz­ten Damen und Herren! Wir haben also mit diesem Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes, oder Bundeshaushaltsgesetz, ein modernes Gesetz in Ver­handlung, das auch von der Opposition sehr positiv beurteilt und mitgetragen wird. Wenn man die Ausführungen der Oppositionsredner vorhin verfolgt hat und gehört hat, dass es ein gutes Regelwerk, ein gutes Budgetregelwerk ist, dass dieses Gesetz epo­chal ist, dann muss man als Abgeordneter der Regierungsfraktionen schon fast nach­denken, ob wir dabei nicht irgendetwas falsch gemacht haben. (Zwischenrufe der Ab­geordneten Neubauer und Tadler.)

Nein, aber das wird es nicht sein, sondern ganz im Gegenteil: Ich glaube, dass es die konstruktive Arbeit gewesen ist, die dafür geleistet worden ist. Ich darf Jakob Auer als Vorsitzenden des Ausschusses namentlich erwähnen, aber auch die Fraktionsvorsit­zenden, die Budgetsprecher, und ich darf auch festhalten, dass man sich da wirklich bemüht hat. Es gibt in anderen Bereichen diese Bemühungen ja auch, aber hier hat man sich wirklich bemüht, dass man gemeinsam etwas Vernünftiges zustande bringt.

Es ist ein modernes Gesetz geworden, das wir jetzt beschließen werden. Dieses Ge­setz beinhaltet neue Formen des Rechnungswesens, begleitende Kontrolle auch wäh­rend des Jahres – was bisher eigentlich nur in Ansätzen mit den Quartalsberichten möglich war und in der Zukunft leichter möglich sein wird. Die Grundsätze der Nachhal­tigkeit, der Transparenz, der Mehrjährigkeit sind, glaube ich, ganz wesentliche Punkte, die in diesem Gesetz beinhaltet sind und wo wir sagen können, das ist tauglich für die Zukunft.

Dieses Mehr an Möglichkeiten für die einzelnen Ressorts, für die einzelnen Fachminis-ter, wird sich, so glaube ich, positiv auswirken. Wir haben ja in der Vergangenheit ab und zu die Situation gehabt, dass in einem Fachressort oder in einem Ansatz das Bud­get am Jahresende nicht ausgeschöpft wurde, und dann hat man zwangsweise irgend­wo die entsprechende Ausgabe tätigen müssen, weil man sonst im folgenden Jahr dort weniger budgetiert bekommen hat. – Jetzt aber zahlt es sich aus, dass man sparsam wirtschaftet, wenn man die Mittel auch in das nächste Jahr hinüberbringen und dann wieder selbst im eigenen Ressort verwenden kann.

Das Parlament hat Regelungen für seine verstärkte Mitsprache getroffen, und zwar mit dem Budgetdienst im Parlament. Ich hoffe, dass das nicht nur ein Apparat wird, wo wieder Beamte tätig sind, sondern dass das wirklich ein Instrument für die Abgeordne­ten wird, durch das sie die Informationen, die sie brauchen, auch bekommen.


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Aber trotzdem, auch wenn man hier als Parlament sehr viel Mitsprache hat, wird es notwendig sein, dass man auch in Zukunft die Kooperation mit der Budgetsektion des Finanzministeriums sucht und dass man dort gut zusammenarbeitet. Wichtig wird sein, dass man auch ein geeignetes Regelwerk für diesen Budgetdienst findet.

Mehr Mitsprache heißt aber auch mehr Verantwortung. Jetzt kommt es darauf an, dass wir auch gut arbeiten, dass wir gute Zahlen schreiben, dass wir die Steuermittel auch nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit verwenden. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Steuergeldern ist eben das Wichtige. Das Regelwerk brauchen wir als Mechanismus, aber grundsätzlich müssen wir eben nach diesen Grundsätzen verfahren, und zwar gezielt.

Ich anerkenne die zukunftsorientierte Arbeit, die geleistet worden ist. Und wenn heute ein einstimmiger Beschluss gefasst wird, dann ist das, glaube ich, auch ein wichtiges Signal an die Exekutive, dass das Parlament nicht nur generelle Budgetzahlen vorgibt, sondern dass wir alle auch geschlossen die Effizienz der Umsetzung beachten werden.

Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Gartleh­ner zu Wort. Es ist ebenfalls eine Redezeit von 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


14.26.16

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Als sozusagen Langzeitabgeordneter kenne ich die Debatte um das Haushaltsrecht und die Budgetstrukturreformen schon seit gut Mitte der neun­ziger Jahre. Es hat auch damals schon Versuche gegeben, hier nach dem Vorbild des deutschen Haushaltsausschusses Reformen einzuführen, die allerdings damals immer daran gescheitert sind, dass die Macht dieses sogenannten Budgetausschusses im Parlament eine allzu große geworden wäre. Daher haben wir damals auch viele Feinde in den eigenen Abgeordnetenreihen unter den Ausschussvorsitzenden gehabt, die das eigentlich nicht so gerne gesehen haben, und darum ist auch nie etwas daraus gewor­den. – Ich möchte das nur kurz erwähnen, weil dieser Punkt heute auch schon vom Kollegen Stummvoll angeschnitten wurde.

Ich glaube, es ist wirklich eine sehr gute Innovation erfolgt, eine sehr gute inhaltliche Arbeit von den einzelnen Fraktionsführern mit den Beamten des Finanzministeriums geleistet worden. Es ist eine sehr angenehme Debatte, weil eigentlich alle eine ge­wisse Zufriedenheit verspüren, dass hier etwas weitergeht. Und ich bin auch sehr opti­mistisch, dass es die parlamentarische Debatte im Bereich Finanzen und Budget in Zukunft durchaus qualitativ verbessern wird, weil natürlich diejenigen, die in diesem Unterausschuss, in diesem Ständigen Unterausschuss arbeiten werden, sehr viel an Kompetenz gewinnen werden. Und natürlich wirkt sich das insgesamt auf die parla­mentarische Debatte und Kultur positiv aus.

In diesem Sinne freue ich mich natürlich sehr, dass es heute zu dieser einstimmigen Beschlussfassung kommt. Ich glaube auch, dass wir im europäischen Vergleich hier eine sehr innovative Konstruktion gewählt haben, und bin auch optimistisch, dass sich nach zwei, drei Jahren Erfahrungen mit steigender Kompetenz, auch im Hause, wei­tere Reformschritte automatisch ergeben werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 44

14.28.54

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Herren Staats­sekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man es ganz einfach sagen will, dann kann man sagen: Von der Kameralistik bis hin zu einer Bundeshaushaltsführung, die den Anforderungen der Zeit mehr als entspricht. – Hinter diesen ganz einfachen Worten verbirgt sich aber ein Riesenprojekt, wirklich ein Riesenprojekt, das großartige Leistungen beinhaltet und das vor allen Dingen eine Herausforderung für alle Bediens­teten ist.

Nachdem wir erlebt haben, dass wir – es ist ja heute auch schon gesagt worden – im Dezember noch schnell das Geld, das uns sozusagen zugedacht wurde, verbrauchen mussten, damit wir ja im nächsten Jahr nicht weniger bekommen, haben wir jetzt schon – und das kenne ich bei meiner regionalen Geschäftsstelle sehr genau – die Möglichkeit, dass wir nicht verbrauchte Mittel fortschreiben können. Das nimmt den Druck weg und bringt auch mehr Sinn in die ganze Sache.

Ich als jemand, der damit arbeitet, finde das ganz besonders erfreulich und auch, sage ich jetzt einmal, herausfordernd, denn man muss schon Mitte des Jahres beginnen, für das nächste Jahr zu planen. Da kommt dann sozusagen für die regionalen Verwal­tungsstellen oder Geschäftsstellen, wie es bei uns im AMS heißt, schon dazu, dass wir vorausschauende Kursplanung machen müssen. Wir sind derzeit schon dort – Frau Kollegin Lichtenecker, Sie haben das angesprochen –, wir können schon sehr genau darauf schauen und haben auch ganz genau darauf zu schauen, dass gleich viele För­dermittel für Frauen wie für Männer eingesetzt werden. Und wir haben auch den Auf­trag, den politischen Auftrag, dass jene Geschäftsstellen, die den Anteil noch nicht er­bringen, den Anteil erbringen müssen. Also es gibt bereits einen bundesweiten Ver­gleich. Das Controlling dazu passiert schon jetzt.

Das Controlling dazu wird ja noch ausgestaltet werden müssen, aber aus jetziger Sicht ist es schon so, dass wir in der Mitte der Zeit noch einmal umsteuern können. Also wenn wir sehen, mit den Planungen liegen wir nicht punktgenau, dann können wir Mitte des Jahres noch umsteuern, noch Schwerpunkte versetzen. Das gab es früher über­haupt nicht! Und das ist wirklich eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, aber auch eine, sage ich einmal, erfrischende Aufgabe, weil wir mit diesem Instrument, das wir heute hier beschließen und das für 2013 dann endgültig sozusagen die Richtung vor­geben soll, auch gut arbeiten können.

Es ist einerseits für die Bediensteten nicht einfach – man muss das schon sagen, das ist wirklich ein Quantensprung –, das neue Gesetz anzunehmen, es ist aber auch – und das möchte ich zum Abschluss sagen – allen, und da schließe ich Sektionschef Dr. Steger natürlich mit ein, zu danken, dass sie erstens einmal die Menschen oder die MitarbeiterInnen so motiviert haben, dass sie flexibel werden, dass sie mitgehen, dass sie bei der Sache bleiben, und dass sie sozusagen die Gedanken auch forttragen.

Es ist auch eine Herausforderung – so sehe ich es jetzt einmal – für uns als Parlament, aber auch eine Herausforderung für die Regierung, dass die Gesamtrahmenbedingun­gen, die dieses neue Haushaltsgesetz verlangt, auch den Bediensteten zur Verfügung gestellt werden. Da müssen auch wir selbst immer sehr kritisch dahinter sein.

Ich möchte abschließend noch sagen, dass ich allen Personen, die damit arbeiten, die Flexibilität wünsche, sozusagen an der Sache dranzubleiben, sich nicht entmutigen zu lassen, weil oft jeden zweiten Monat eine Veränderung eintritt. Und ich wünsche uns allen, dass wir mit dem, was wir heute beschließen, den Erfolg landen können, den uns Europa jetzt schon prophezeit, nämlich Best-Practice-Führer zu sein, aber auch Best-Practice-Halter zu bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neu­gebauer.)

14.33



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 45

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.33.40

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte auch die sehr sachorientierte Arbeit, die schon zu Beginn vom Vorsitzenden des Budgetausschusses, Jakob Auer, erwähnt worden ist, ganz ausdrücklich würdigen. Diese sachorientierte Arbeit tut dem Ansehen der Politik gut und ist auch gut für dieses Haus.

Das Budget ist die in Zahlen gegossene Politik – dieser Satz wird gerne verwendet, ge­sagt und geschrieben. Mit dem neuen Haushaltsrecht soll dies nachvollziehbarer wer­den und die Frage beantwortet werden: Bewirken die eingesetzten Mittel in der Tat das, was gewollt beziehungsweise beabsichtigt war?

Den Ausschüssen steht der neu zu schaffende Budgetdienst des Parlaments, des Hau­ses – Fachleute hier im Haus – zur Verfügung: zur Information, zur Auskunft. Das stärkt das Parlament. Auch die vermehrte Informationspflicht aus dem Finanzministerium stärkt das Haus, und diese vermehrte Transparenz, diese Öffentlichkeit wird, wie ich glaube, hier im Plenum auch sehr gerne angenommen.

Meine Damen und Herren, viele sprachen im Ausschuss und sprechen auch hier im Plenum von einer historischen Haushaltsreform. Ich denke, das neue Haushaltsrecht bietet viele neue Chancen für die Mitglieder dieses Hauses, aber auch für die Mitglie­der der Bundesregierung. Sie haben damit die Möglichkeit, ihre Arbeit, ihre wirkungs­orientierte Arbeit auch entsprechend darzustellen und unsachliche Kritik dementspre­chend ablehnen zu können.

Die Umsetzung dieser Haushaltsreform liegt in unseren Händen. Es sind die ersten Schritte schon vor vier Jahren gesetzt worden, und es wird nicht von heute auf morgen gehen. Die zweite Etappe der Haushaltsreform fußt auf einem breiten Konsens, auf einer breiten Zustimmung. Sie ist Anliegen der Oppositionsfraktionen ebenso wie der Regierungsfraktionen.

Die österreichische Haushaltsrechtsreform braucht keinen internationalen Vergleich zu scheuen. Und letztlich bin ich überzeugt, dass sie sich auch in der Praxis bewähren wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kuz­das zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.36.31

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stummvoll hat schon recht, wenn er meint, der Kontrast zwischen der Vormittagssitzung und der jetzigen Sitzung ist wohl­tuend. Ich glaube, das tut dem Parlament auch gut.

Die erste Etappe der Haushaltsreform ist seit 1. Jänner 2009 in Kraft, und die zweite, die 2013 in Kraft treten wird, beschließen wir heute. Es ist der nächste Schritt und es ist ein Paradigmenwechsel, eine echte Neuausrichtung, weil wir von der Input-Orien­tierung auf die Wirkungsorientierung umstellen.

Letztendlich ist dies eine Veränderung, die auch eine Neuordnung im parlamentari­schen Prozess bedeutet, eine Chance für höhere Transparenz und bessere Kontrolle, die wir als selbstbewusstes Parlament nützen sollten.

Ich bin sehr froh darüber, dass es gelungen ist, eine Fünf-Parteien-Einigung zu dieser wichtigen Weichenstellung herbeizuführen. Daher ein Danke an alle, die daran mitge­


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wirkt haben! Es ist ein gutes Signal, gerade nach so einer kontroversiellen Diskussion wie jener am Vormittag, dass in einer so wichtigen Materie das Parlament auch ge­meinsam gehen kann.

Der Budgetausschuss hat sich mit dieser zweiten Etappe der Haushaltsreform intensiv beschäftigt und eine Reihe von Feststellungen getroffen, die in der Interpretation und Umsetzung des Gesetzes von Bedeutung sein werden. Ein paar Punkte möchte ich herausgreifen.

Die Wirkungsziele. – Ein wesentlicher Grundsatz: Weg von der Inputorientierung, hin zur Wirkung der eingesetzten Mittel. Besondere Bedeutung wird künftig der Zielformu­lierung zukommen. Um Ziele kontrollieren zu können, müssen sie ausreichend deter­miniert, ausreichend klar formuliert sein. Das heißt in der Betriebswirtschaft, dass Ziele hinsichtlich Ausmaß, Inhalt und Zeitbezug eindeutig beschrieben sein müssen. Darauf wird in Zukunft großer Wert zu legen sein, und damit werden auch der Budgetaus­schuss und das Parlament in Zukunft mehr gefordert sein.

In diesem Prozess wird es nicht nur eine nachprüfende Kontrolle wie bisher geben – das ist und bleibt Aufgabe des Rechnungshofes –, sondern es wird das Controlling als Lenkungs- und Steuerungsinstrument eingeführt, das eine Begleitung in der Umset­zung der Ziele vorsieht.

Es wird die Möglichkeit geschaffen, einen mehrjährigen Ressourcen-, Ziel- und Leis­tungsplan abzuschließen, was den Leitern der haushaltsführenden Stellen deutlich mehr Flexibilität einräumt, weil jetzt Rücklagen gebildet werden können. Die Einkaufs­panik gegen Jahresende kann damit entfallen. Damit wird auch ein verbesserter und effektiverer Mitteleinsatz sichergestellt.

Zu den Übergangsbestimmungen: Der Übergang vom alten zum neuen Haushaltsrecht muss in einer nachvollziehbaren Art und Weise gewährleistet sein. Das, was für die Unternehmen in der Wirtschaft gilt, muss selbstverständlich auch für die Republik ge­radezu eine Pflicht sein, nämlich: Der Grundsatz der Bilanzkontinuität muss selbstver­ständlich auch für den Bund gelten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt aber noch viel zu tun bis zum Inkraft­treten dieser zweiten Etappe, die mit 2013 wirksam werden soll: Bewertung der Lie­genschaften, Anpassung der Software im Finanzministerium und in den anderen Minis­terien sowie die Schulung der mit der Umsetzung befassten Bediensteten, und vieles andere mehr. Auch hier im Haus wird der Budgetdienst einzurichten sein. Und es wird auch noch den einen oder anderen Stolperstein zu überwinden geben.

Wir machen mit diesem Beschluss einen großen Schritt in der Modernisierung des Bundeshaushaltsrechts: weg von der Kameralistik hin zur doppelten Buchführung, zu einer Kosten- und Leistungsrechnung und zu einem Controlling.

Wenn der Beschluss mit Zustimmung aller Parteien gefasst wird, ist das auch ein gutes Zeichen für ein arbeitsfähiges Parlament. Es wird an uns liegen, das neue Regelwerk mit Leben zu erfüllen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silhavy. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.40.32

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Staatssekretär Schieder! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, dass ich auf vier Punkte dieser zweiten Haushaltsrechtsreform ein­gehe. Ein Punkt – mein Vorredner, Kollege Kuzdas, hat ihn bereits erwähnt – betrifft die Zielsetzung und die Zieldefinition. Ich glaube, das wird eine ganz große Heraus­


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forderung, die Zieldefinition so zu gestalten, dass sie auch tatsächlich erkennbar und nachvollziehbar ist. Ein wesentlicher Punkt dieser Wirkungsorientierung dieses neuen Haushaltsrechts ist die Transparenz, und zwar nicht nur die Transparenz für uns, die hier in diesem Haus sitzen, sondern die Transparenz für die Öffentlichkeit, für die Steu­erzahler und Steuerzahlerinnen, damit sie wissen, welche Ergebnisse mit welchem Einsatz von Steuermitteln erzielt worden sind. Ich meine, das ist ein ganz wesentlicher Punkt dieser Reform.

Der zweite Aspekt, der mir ebenfalls im Zusammenhang mit der Wirkungsorientierung besonders wichtig ist, ist Gender Budgeting. Kollegin Lichtenecker hat ja diesen Punkt auch bereits angesprochen. Wir haben Gender Budgeting bereits in der Verfassung verankert. Mit der Übernahme in das Haushaltsrecht wird Gender Budgeting eigentlich erst tatsächlich eingeführt – so kann man sagen –, denn bis jetzt sind es ja Pilotpro­jekte, die laufen, wie Sie wissen.

Der Ausgangspunkt des Gender Budgeting ist, dass der gesamte öffentliche Haushalt Auswirkungen auf die Gleichstellungen von Frauen und Männern erhöht. Das heißt, Haushaltspolitik, das konkrete Budget ist so auszurichten, dass die Effekte von Schwer­punktsetzungen und Mittelverteilung die Chancengleichheit von Frauen und Männern erhöhen.

Ich denke, die neue Serviceleistung für uns Parlamentarier, der sogenannte Budget­dienst, der heute schon ein paar Mal erwähnt worden ist, ist eine wichtige Einrichtung, gerade was Gender Budgeting anbelangt.

Vor zwei Monaten wurde in diesem Haus eine Enquete zum Thema „Frauen in der Po­litik“ abgehalten. Wir haben über sehr viele Maßnahmen gesprochen, die ganz wesent­lich sind, dass Frauen in der Politik auch die Angelegenheiten von Frauen in unserem Land gestalten und mitlenken können. Daher wird es unsere Aufgabe sein, das Gender Budgeting mit entsprechend qualitativen Kriterien zu versehen. – Das scheint mir ein wichtiger Punkt zu sein.

Der zweite wichtige Punkt ist ein entsprechendes Controlling, denn die Instrumente des Controlling für Gender Budgeting sind – wie ich meine – ein bisschen anders zu gestal­ten als die allgemeinen Budgetkontrollfunktionen. Ich hoffe sehr, dass der Budgetdienst einen besonderen Schwerpunkt auf Gender Budgeting und die Unterstützung der Ab­geordneten hier im Haus legen wird.

Möglicherweise können wir die Kompetenzen der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting als ExpertInnen nutzen. Ich glaube, das wäre ein sehr großer Gewinn für dieses Haus. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir diese Kompe­tenzen zur Verfügung gestellt bekommen.

Der vierte Aspekt, der mir noch ganz wichtig erscheint, ist die Zusammenführung der Ergebnis- und Ressourcenverwaltung, weil das auch eine weitgehende Homogenität von Budget- und Personalverantwortlichkeiten bedeutet.

Das heißt wiederum, dass verwaltungsintern mehr Eigenverantwortung und mehr an Kompetenzen an ganz andere Stellen weiterdelegiert werden müssen. Das wird – so hoffe ich sehr – zu einer ganz neuen Kultur in der österreichischen Verwaltung führen. Es wird den Menschen, die mit viel Engagement ihre Tätigkeit machen, auch mehr Ver­antwortung übertragen, und daher werden auch mehr Kompetenzen wahrgenommen. Damit ist eigentlich ein wesentlicher Grundstein für eine Verwaltungsreform gelegt, die dann von den Menschen in dieser Verwaltung mitgetragen wird.

Ich kenne sehr viele Menschen in der österreichischen Verwaltung, die bereit sind, die­se Aufgaben mit sehr viel Engagement zu übernehmen. Ich möchte diese Rede heute auch zur Gelegenheit nehmen, nicht nur allen, die bei dieser Haushaltsrechtsreform


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mitgewirkt haben, zu danken, sondern auch vor allen den Menschen in der Verwaltung zu danken, die eine große, neue Herausforderung vor sich haben. Ich bin aber über­zeugt davon, dass der Großteil mit sehr viel Begeisterung diese Herausforderung an­nehmen wird. Mein Dank gilt all diesen Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Dr. Lichtenecker.)

14.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.45.00

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Meine VorrednerInnen haben es bereits ausgeführt, die zweite Etappe der Haushaltsreform ab 2013 wird einiges positiv verändern: übersichtli­che Budgetstrukturen, Wirkungsorientierung und die Umsetzung des Gender Budge­ting.

Zu den Kernelementen gehört auch der doppische Ansatz bei Veranschlagung und Rechnungswesen, der neben einem Finanzierungs- auch einen Ergebnis- und Vermö­genshaushalt beinhaltet. Die erste Etappe der Haushaltsreform ist ja bereits seit Jah­resbeginn in Kraft und bringt neben verbindlichen Ausgabengrenzen für vier Jahre mehr budgetäre Flexibilität durch ein Rücklagenregime innerhalb der definierten Aus­gabenobergrenzen.

Die vorgesehene Wirkungsorientierung in der zweiten Etappe der Haushaltsreform wird eine wesentlich effizientere Budgetpolitik ermöglichen. Geld und Personalkapazitäten für die einzelnen Budgetbereiche waren ja bisher schon festgelegt, allerdings war nicht klar, was mit den definierten Mitteln tatsächlich bewirkt wurde. Künftig beinhaltet – und das muss man hoch anrechnen – das Budget Festlegungen, welche Wirkungen und Leistungen mit den definierten Ressourcen zu erbringen sein werden.

Das heißt, dass neben finanziellen Fragen auch der konkrete Nutzen für die BürgerIn­nen ins Zentrum der Betrachtung rückt. Jedes Ressort wird für die Wirkungssteuerung selbst zuständig sein. Für ressortübergreifende Angelegenheiten und als Unterstützung ist das BKA die koordinierende Stelle.

Meine geschätzte Damen und Herren, im Zuge der Beratungen im Budgetausschuss wurde auch Kritik vorgetragen, dass die Rolle des Parlaments und des Budgetaus­schusses künftig weniger wichtig sei, weil Teile der Verantwortung nunmehr an die Fachminister abgegeben werden. Dem ist entgegenzuhalten, dass den Abgeordneten hier im Hohen Haus durch ihre Zustimmung zu Globalbudgets, zu Vorgriffen und zur Anlage von Rücklagen und für das entsprechende Controlling zukünftig mehr Mitwir­kung und auch Verantwortung zukommen und aufgetragen wird. Diese neue Rolle wer­den wir mit Bedacht ausfüllen müssen.

Gleichzeitig wird dem geplanten hauseigenen Budgetoffice mit eigenem Personal und eigener Expertise eine hohe Bedeutung beim parlamentarischen Budget-Controlling zukommen. Dieser Budgetdienst wird die Ausschüsse und die Abgeordneten bei der Analyse und bei den Beratungen zum Budget unterstützen.

Meine geschätzten Damen und Herren, das neue Haushaltsrecht ist sicher ein Para­digmenwechsel und auch ein Kulturwandel. Es sind zahlreiche Regelungen eingebaut, um maximale Transparenz, Mitwirkung und Kontrolle zu gewährleisten. Von zentraler Bedeutung wird die Umsetzung auf allen Ebenen sein, damit der große Wurf auch ge­lingt. Ein herzliches Danke an alle, die mitgewirkt haben! – Danke. (Beifall und Bravo­rufe bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.48


14.48.20


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 49

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Bundeshaushaltsge­setz 2013 in 578 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen einen Ab­änderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf § 50 Abs. 3 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Da ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf § 68 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag beitreten, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über § 68 in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Bestimmungen ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einfügung eines neuen Abs. 24 in § 121.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Zusatzantrag sind, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei der SPÖ so­wie des Abg. Dr. Stummvoll.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begrenzung der Neuverschul­dung von Bund, Ländern und Gemeinden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 50

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird, in 579 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf eine Änderung der Z 2 des Gesetzentwurfes be­zieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Auer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen ab­stimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Dienstrechtsverfahrensgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz und das Ge­haltsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 580 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.53.244. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (488 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsan­waltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsge­setz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bun­desbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesver­tragslehrergesetz 1966, das Asylgerichtshofgesetz, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden (2. Dienstrechts-Novel­le 2009) (533 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 829/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 51

das Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Ge­haltsgesetz 1956 – GehG), BGBl. Nr. 54/1956, geändert wird (534 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Herbert. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.16

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir behandeln unter diesem Tages­ordnungspunkt zwei Gesetzesmaterien. Das eine ist die Dienstrechts-Novelle 2009, und das Zweite ist mein Antrag betreffend die ersatzlose Streichung des § 13c Abs. 2 Ge­haltsgesetz.

Ich darf eingangs damit beginnen, diese Bestimmung ein bisschen zu erklären, um Ihnen einen Hintergrund zu geben, warum mir diese Bestimmung so am Herzen liegt. Kon­kret geht es dabei um die darin festgelegte Bestimmung der Summierung von Kranken­standstagen bei öffentlich Bediensteten. Diese Bestimmung hat sich nämlich in der Praxis als äußerst problematisch erwiesen, weil sie nämlich in jener ursprünglich beab­sichtigten Bestimmung einer Eindämmung von ungerechtfertigten Abwesenheiten durch vermeintlich vorgetäuschte Krankheit nicht Rechnung getragen hat. Ein damit verbun­dener Lenkungseffekt, der vielleicht diesem Gesetz ursprünglich einmal zugrunde gele­gen ist, konnte faktisch nicht erreicht werden.

Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang die aktuellen Daten der Statistik Austria nä­herbringen, die da besagen, dass im Jahr 2003 im öffentlichen Dienst 12,7 Kranken­standstage pro Bedienstetem angefallen sind, und im Jahr 2008 waren es 12,5 Kran­kenstandstage. Das bedeutet eine kaum merkliche Schwankung, was positiv gesehen werden kann und für den öffentlichen Dienst und für die Bediensteten spricht. Es hat sich in der Praxis erwiesen, dass diese Bestimmung eigentlich wirkungslos gewesen ist.

Es ergibt sich auch die Frage, inwieweit es nicht arbeitsrechtlich bedenklich erscheint, dass öffentlich Bedienstete im Zuge eines nicht selbst verschuldeten Unfalls oder auch einer nicht fahrlässig herbeigeführten Krankheit durch diese Zusammenrechnung der Krankenstandstage, insbesondere wenn es dann um einen langen Genesungsprozess geht, zusätzlich neben ohnedies allenfalls widerfahrenden Gehaltseinbußen zusätzli­che negative Effekte in finanzieller Form hinnehmen müssen. So gesehen hat sich die­se Bestimmung als sinnlos erwiesen. Daher ist der Antrag dahin gehend, dass diese Bestimmung ersatzlos gestrichen wird.

Die zweite Bestimmung, zu der ich ein paar Worte verlieren möchte, ist jene der Dienst­rechtsnovelle 2009. Ich darf feststellen, dass die FPÖ diese Regierungsvorlage grund­sätzlich nicht ablehnt. Es gibt neben einigen redaktionellen Anpassungen und neben ein paar – ich sage einmal – genderkonformen Sprachregelungen durchaus positive Aspekte, Verbesserungen oder auch die Beseitigung von Ungerechtigkeiten, die bis jetzt in diesen Gesetzesmaterien vorhanden waren. Ich darf beispielsweise auf § 39 der Reisegebühren-Verordnung verweisen, der ja offenbar auf einer freiheitlichen Initia­tive fußend doch Eingang in diese Gesetzesmaterie gefunden hat, oder auch auf die Fortschreibung des erhöhten Kilometergeldes. Also, das kann man grundsätzlich durch­aus gutheißen. Daran gibt es eigentlich nichts auszusetzen.

Das Hauptproblem liegt aber wie so oft im Detail. (Abg. Dr. Bartenstein: Da steckt der Teufel!) Da muss ich Ihnen sagen, dass es eine Bestimmung gibt, die uns besonders im Magen liegt. Das ist diese in Aussicht genommene Möglichkeit, dass zukünftig auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 52

anerkannte Flüchtlinge oder sogenannte subsidiär schutzbefohlene Personen ebenfalls die Ernennungserfordernisse für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst erfüllen. Ich den­ke, das ist eine unzulässige Ausweitung dieser Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit für die Republik Österreich, weil ja gerade für diese besondere Amtsstellung, die ja damit verbunden ist, nicht nur das Vorliegen einer österreichischen Staatsbürgerschaft Grundvoraussetzung sein sollte, sondern auch eine besondere Vertrauensstellung und auch ein besonderer Bezug zur Republik Österreich und zum Staate bestehen sollte. Ich wage zu bezweifeln, ob diese anerkannten Flüchtlinge oder subsidiär schutzbefoh­lenen Personen diese besonderen Anforderungen und diese besondere emotionale Verbundenheit auch tatsächlich werden erfüllen können. (Beifall bei der FPÖ.)

Die zweite Sache, die uns unangenehm aufgefallen ist, ist, dass in diesem Gesetzes­konvolut – so muss man sagen – auch festgeschrieben ist, dass die Frauenquote von 40 auf 45 Prozent erhöht wird. Ich denke, das ist eine nicht nachvollziehbare Maßnah­me (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Prammer und Lueger), weil wir der Mei­nung sind, dass mit dieser Fortschreibung und sogar Ausweitung dieser Maßnahme die angestrebte Chancengleichheit zwischen männlichen und weiblichen öffentlich Be­diensteten keinesfalls erfüllt wird! (Abg. Mag. Schwentner: ... 35 Jahre!)

Ich glaube auch nicht, dass es für die Sache der Frauen positiv ist, wenn man sich hier auf den Faktor Quotenfrau zurückziehen kann, anstatt dass man da den faktischen Be­weis antritt, nämlich einer effektiven Gleichstellung tatsächlich Rechnung zu tragen. (Abg. Lueger: Was heißt das dann?) Ich denke, dass diese Bestimmung in diesem Sinne eher kontraproduktiv ist und auch im Bereich der Frauenförderung im öffent­lichen Dienst eher als kontraproduktiv anzusehen ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Schwentner: Machen Sie Änderungsvorschläge!)

Der letzte Punkt, den ich hier noch am Rande ansprechen möchte, ist der Umstand der Gehaltsabschlüsse für den öffentlichen Dienst. Diesbezüglich denke ich, dass die 0,9 Prozent weit unter den Abschlüssen in der Privatwirtschaft waren. Jetzt ist mir schon klar, dass der Staat zwischenzeitlich nur mehr ein sehr kleines Portemonnaie hat, aber ich denke, die vielen Beamten und Vertragsbediensteten, die für die Republik tätig sind, können nichts für die Misswirtschaft und für das schlechte Wirtschaften die­ser Bundesregierung, sie können nichts dafür, dass Geld an falschen Stellen verprasst wird, während bei den eigenen Bediensteten gespart wird. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich denke, hier hat man es einmal mehr verabsäumt, auch die verschiedenen Aufga­benstellungen der einzelnen Berufsgruppen im Bereich des öffentlichen Dienstes spe­zifisch zu betrachten. (Abg. Wöginger: ... der andere gleich um 30 Milliarden!) Ich denke, ein Exekutivbeamter hat eine völlig andere Aufgabenstellung als ein Vertrags­bediensteter in einem Amt, und diesem Umstand wurde mit dieser Gehaltsabschlussre­gelung einmal mehr nicht Rechnung getragen.

Daher wäre es besser gewesen, hier eine aufgabengerechte Entlohnung auch im Hin­blick auf eine soziale Staffelung vorzunehmen, aber dies wurde einmal mehr verab­säumt.

Ich komme zum Ende. Wir haben zu dieser Dienstrechts-Novelle einen Antrag auf ge­trennte Abstimmung eingebracht, weil wir der Meinung sind, das ist ein guter Ansatz, um genau differenzieren zu können, welche Bestimmungen tauglich sind und welche tatsächlich nicht unterstützenswert erscheinen.

Ich darf Sie daher einladen, nicht nur diesen Antrag auf getrennte Abstimmung zu un­terstützen, sondern auch dem Antrag betreffend die Abschaffung des § 13c Abs. 2 Ge­haltsgesetz näherzutreten – im Sinne unserer Exekutivbeamten, im Sinne der gesam­ten Beamtenschaft von Österreich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 53

15.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Pendl. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 4 Minuten. – Bitte.

 


15.03.15

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Es gibt eine sehr lange erarbeitete tra­ditionelle Sozialpartnerlösung. Wer sich die Verhandlungsergebnisse, zu denen ich ein­mal gratuliere, und zwar beiden Seiten, der BDG-Novelle wirklich anschaut, sieht, dass diese sozialpolitische, frauenpolitische Ansätze haben; ich erspare mir, jetzt auf die einzelnen Punkte einzugehen.

Wichtig – ich möchte nur einen Punkt betreffend die Exekutive herausgreifen – war die Frage der Reisegebühren, weil es niemand verstanden hat, dass, wenn zwei Kollegen in einem Funkwagen sitzen, sie der eine bekommt, der andere aber nicht. Ich glaube, daran sieht man schon, dass hier vieles auf Fairness und Gerechtigkeit abgezielt hat. – Ich bedanke mich dafür sehr herzlich und gratuliere allen dazu.

In den letzten Stunden, könnte ich fast sagen – wir haben das die letzten Jahrzehnte, wenn ich den Kollegen Neugebauer anschaue, nicht nur einmal, sondern öfter erlebt, dass die Gehaltsverhandlungen sehr lange gelaufen sind (Abg. Neugebauer: Gemein­sam! Gemeinsam!) –, gab es weitere Ergebnisse, und ich darf hier daher den Abände­rungsantrag der Abgeordneten Pendl und Neugebauer zur BDG-Novelle, der in den Eckpunkten den Gehaltsabschluss für 2010 beinhaltet, einbringen.

Ich weiß schon, dass es immer aufwendig ist, wenn so etwas mit 33 Seiten in zweiter Lesung passiert, Frau Präsidentin, das ist aber nicht anders möglich, weil der Gehalts­abschluss eben seine Auswirkungen auf alle Staffeln hat.

Ich kann bei allem Verständnis die Argumentation von Kollegen Herbert nicht nachvoll­ziehen, weil es eine soziale Komponente auch beim Gehaltsabschluss gibt. Die vorge­sehene Regelung wirkt sich bei den untersten Einkommen mit 1,2 Prozent aus und ist nach oben einschleifend.

Ich selbst habe ja sehr oft und sehr lange auch an diesen Verhandlungen teilgenom­men: Wir haben alle Varianten verhandelt! Kritisieren kann man alles – das, glaube ich, wissen wir auch alle. Ich meine, sowohl was die Punkte im Dienstrecht als auch was den Gehaltsabschluss betrifft, kann man nur gratulieren. (Abg. Kopf: Wem?) Das ist eine ordentliche Lösung, das ist eine ordentliche Festlegung, glaube ich, und ein klares Bekenntnis.

Ich möchte aber, weil mir das ein großes Anliegen ist – und ich tue das immer bei der BDG-Novelle, wenn sich das Jahr zu Ende neigt –, allen immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass wir den öffentlichen Dienst als Ganzes, nicht nur als Kostenfaktor sehen sollten, denn der öffentliche Dienst erbringen wertvolle Dienstleistungen für alle in die­ser Republik. Ich möchte allen öffentlich Bediensteten von dieser Stelle aus meinen und unseren Dank aussprechen!

Ich darf auch, Frau Präsidentin, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlaments­direktion und unseren parlamentarischen Mitarbeitern meinen Dank zum Ausdruck bringen. Für uns ist das alles eine Selbstverständlichkeit. Ob es 9 Uhr in der Früh oder 1 Uhr in der Nacht ist: alles muss funktionieren! Ich glaube, dass es uns ansteht, dass wir uns von Zeit zu Zeit auch bei unseren Bediensteten, beim öffentlichen Dienst, der ein Garant für Rechtssicherheit, aber auch für den Wirtschaftsstandort dieser Republik ist, in aller Form bedanken. Herzlichen Dank und alles Gute! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.07



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 54

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde in den Eckpunkten erläutert und wird aufgrund des Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung gebracht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen

zum Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleich­behandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfen­gesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Asylge­richtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Lan­desvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2009) (488 der Beilagen).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 werden nach Z 10 folgende Z 10a und 10b eingefügt:

„10a. Die Tabelle in § 28 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

10b. Die Tabelle in § 30 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 55

2. In Art. 2 wird nach Z 11 folgende Z 11a eingefügt:

„11a. § 31 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Fixgehalt beträgt für Beamte

1. in der Funktionsgruppe 7

a) für die ersten fünf Jahre                 7 836,1 €,

b) ab dem sechsten Jahr                    8 305,3 €,

2. in der Funktionsgruppe 8

a) für die ersten fünf Jahre                 8 392,1 €,

b) ab dem sechsten Jahr                    8 861,3 €,

3. in der Funktionsgruppe 9

a) für die ersten fünf Jahre                 8 861,3 €,

b) ab dem sechsten Jahr                    9 513,5 €.“

3. In Art. 2 werden nach Z 13 folgende Z 13a bis 13n eingefügt:

„13a. In § 40a Abs. 1 wird der Betrag „94,5 €“ durch den Betrag „95,4 €“ ersetzt.

13b. In § 40b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a) der Betrag „9,6 €“ durch den Betrag „9,7 €“,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 56

b) in Z 1 lit. b) der Betrag „19,2 €“ durch den Betrag „19,4 €“,

c) in Z 2 der Betrag „162,6 €“ durch den Betrag „164,1 €“,

d) in Z 3 der Betrag „277,2 €“ durch den Betrag „279,7 €“,

e) in Z 4 der Betrag „382,5 €“ durch den Betrag „385,9 €“,

f) in Z 5 der Betrag „358,5 €“ durch den Betrag „361,7 €“ und

g) in Z 6 der Betrag „301,2 €“ durch den Betrag „303,9 €“.

13c. In § 40c Abs. 1 wird der Betrag „353,5 €“ durch den Betrag „356,7 €“ und der Betrag „483,3 €“ durch den Betrag „487,6 €“ ersetzt.

13d. Die Tabelle in § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 57

13e. Die Tabelle in § 48a Abs. 1 erhält folgende Fassung:

13f. In § 50 Abs. 4 wird der Betrag „674,7 €“ durch den Betrag „680,8 €“ ersetzt.

13g. In § 52 Abs. 1 wird der Betrag „362,6 €“ durch den Betrag „365,9 €“ ersetzt.

13h. In § 53b Abs. 1 wird der Betrag „353,5 €“ durch den Betrag „356,7 €“ und der der Betrag „483,3 €“ durch den Betrag „487,6 €“ ersetzt.

13i. Die Tabelle in § 55 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 58

13j. § 57 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Dienstzulage beträgt

a) für Leiter der Verwendungsgruppe L PH

b) für Leiter der Verwendungsgruppe L 1

c) für Leiter der Verwendungsgruppen L 2a 2

d) für Leiter der Verwendungsgruppen L 2a 1 und L 2b 1


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 59

e) für Leiter der Verwendungsgruppe L 3

13k. In § 58 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag „595,1 €“ durch den Betrag „600,5 €“ ersetzt.“

13l. In § 58 Abs. 4 wird der Betrag „71,9 €“ durch den Betrag „72,5 €“ und der Betrag „131,6 €“ durch den Betrag „132,8 €“ ersetzt.

13m. § 58 Abs. 6 lautet:

„(6) Die im Abs. 5 angeführte Dienstzulage beträgt

In der Verwendungsgruppe L 3 erhöht sich diese Dienstzulage bei den im Abs. 5 Z 1 genannten Fremdsprachlehrern an Polytechnischen Schulen und bei den im Abs. 5 Z 3 genannten Lehrern für Werkerziehung an Polytechnischen Schulen um 39,9 €. In der Verwendungsgruppe L 2b 1 erhöht sich die im ersten Satz angeführte Dienstzulage bei den im Abs. 5 Z 3 genannten Lehrern für Werkerziehung an Polytechnischen Schulen um 11,9 €.“

13n. In § 59 Abs. 2 wird der Betrag „531,7 €“ durch den Betrag „536,5 €“ ersetzt.“

4. In Art. 2 werden nach Z 14 folgende Z 14a bis 14z eingefügt:

„14a. In § 59a Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „79,8 €“ durch den Betrag „80,5 €“,

b) in Z 2 der Betrag „120,9 €“ durch den Betrag „122,0 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „166,0 €“ durch den Betrag „167,5 €“.

14b. In § 59a Abs. 2 wird der Betrag „79,8 €“ durch den Betrag „80,5 €“ ersetzt.

14c. In § 59a Abs. 2a wird der Betrag „17,3 €“ durch den Betrag „17,5 €“ ersetzt.

14d. In § 59a Abs. 3 wird der Betrag „120,9 €“ durch den Betrag „122,0 €“ ersetzt.

14e. In § 59a Abs. 5a Z 2 wird der Betrag „96,0 €“ durch den Betrag „96,9 €“ ersetzt.

14f. In § 59b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „56,8 €“ durch den Betrag „57,3 €“,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 60

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b, Z 2 lit. c und Z 3 lit. b der Betrag „70,8 €“ durch den Betrag „71,4 €“,

c) in Z 1 lit. c und Z 2 lit. d der Betrag „85,1 €“ durch den Betrag „85,9 €“ und

d) in Z 4 der Betrag „28,6 €“ durch den Betrag „28,9 €“.

14g. In § 59b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „56,8 €“ durch den Betrag „57,3 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „70,8 €“ durch den Betrag „71,4 €“,

c) in Z 1 lit. c und Z 3 lit. c der Betrag „78,3 €“ durch den Betrag „79,0 €“,

d) in Z 4 der Betrag „55,7 €“ durch den Betrag „56,2 €“ und

e) in Z 5 der Betrag „28,1 €“ durch den Betrag „28,4 €“.

14h. In § 59b Abs. 3 wird in Z 1 der Betrag „85,1 €“ durch den Betrag „85,9 €“ und in Z 2 der Betrag „99,9 €“ durch den Betrag „100,8 €“ ersetzt.

14i. In § 59b Abs. 4 wird der Betrag „111,3 €“ durch den Betrag „112,3 €“ ersetzt.

14j. In § 59b Abs. 5 wird der Betrag „36,4 €“ durch den Betrag „36,7 €“ ersetzt.

14k. In § 59b Abs. 6 wird der Betrag „111,3 €“ durch den Betrag „112,3 €“ ersetzt.

14l. Die Tabelle in § 60 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

14m. In § 60 Abs. 3 wird der Betrag „47,0 €“ durch den Betrag „47,4 €“ und der Betrag „39,5 €“ durch den Betrag „39,9 €“ ersetzt.

14n. In § 60 Abs 4 wird der Betrag „14,1 €“ durch den Betrag „14,2 €“ und der Betrag „11,8 €“ durch den Betrag „11,9 €“ ersetzt.

14o. Die Tabelle in § 60a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

14p. In § 61 Abs. 8 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „31,8 €“ durch den Betrag „32,1 €“,

b) in Z 2 der Betrag „27,5 €“ durch den Betrag „27,7 €“ und

c) im letzten Satz der Betrag „28,0 €“ durch den Betrag „28,3 €“ und der Betrag „24,0 €“ durch den Betrag „24,2 €“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 61

14q. In § 61a Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „174,3 €“ durch den Betrag „175,9 €“ und

b) in Z 2 der Betrag „152,5 €“ durch den Betrag „153,9 €“.

14r. In § 61b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „139,4 €“ durch den Betrag „140,7 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „117,6 €“ durch den Betrag „118,7 €“,

c) in Z 2 lit. a der Betrag „108,9 €“ durch den Betrag „109,9, €“,

d) in Z 2 lit. b der Betrag „95,8 €“ durch den Betrag „96,7 €“,

e) in Z 3 lit. a der Betrag „95,8 €“ durch den Betrag „96,7 €“,

f) in Z 3 lit. b der Betrag „78,4 €“ durch den Betrag „79,1 €“,

g) in Z 4 lit. a der Betrag „47,9 €“ durch den Betrag „48,3 €“ und

h) in Z 4 lit. b der Betrag „39,1 €“ durch den Betrag „39,5 €“.

14s. In § 61c Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „78,3 €“ durch den Betrag „79,0 €“ und

b) in Z 2 der Betrag „78,3 €“ durch den Betrag „79,0 € und.

c) in Z 3 der Betrag „130,7 €“ durch den Betrag „131,9 €“.

14t. In § 61d Abs. 1 wird der Betrag „47,9 €“ durch den Betrag „48,3 €“ ersetzt.

14u. In § 61e Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „130,7 €“ durch den Betrag „131,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „47,9 €“ durch den Betrag „48,3 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „95,8 €“ durch den Betrag „96,7 €“.

14v. In § 61e Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a der Betrag „165,5 €“ durch den Betrag „167,0 €“,

b) in Z 1 lit. b der Betrag „148,2 €“ durch den Betrag „149,5 €“,

c) in Z 2 lit. f der Betrag „130,7 €“ durch den Betrag „131,9 €“ und der Betrag „113,2 €“ durch den Betrag „114,2 €“,

d) in Z 3 lit.c der Betrag „108,9 €“ durch den Betrag „109,9 €“ und der Betrag „95,8 €“ durch den Betrag „96,7 €“ und

e) in Z 4 der Betrag „108,9 €“ durch den Betrag „109,9 €“ und der Betrag „95,8 €“ durch den Betrag „96,7 €“.

14w. In § 62 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „10,0 €“ durch den Betrag „10,1 €“,

b) in Z 2 der Betrag „14,6 €“ durch den Betrag „14,7 €“,

c) in Z 3 der Betrag „19,1 €“ durch den Betrag „19,3 €“ und

d) in Z 4 der Betrag „21,2 €“ durch den Betrag „21,4 €“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 62

14x. Die Tabelle in § 65 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

14y. Die Tabelle in § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 63

14z. Die Tabelle in § 74 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

5. In Art. 2 wird nach Z 15 folgende Z 15a eingefügt:

„15a. In § 74a Abs. 1 wird der Betrag „7 762,2 €“ durch den Betrag „7 836,1 €“ und der Betrag „8 227,3 €“ durch den Betrag „8 305,3 €“ ersetzt.“

6. In Art. 2 werden nach Z 17 folgende Z 17a bis 17f eingefügt:

„17a. Die Tabelle in § 81 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

17b. In § 83 Abs. 1 wird der Betrag „98,6 €“ durch den Betrag „99,5 €“ ersetzt.



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 64

17c. Die Tabelle in § 85 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

17d. § 87 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Fixgehalt beträgt für Berufsmilitärpersonen

1. in der Funktionsgruppe 7

a) für die ersten fünf Jahre                7 836,1 €,

b) ab dem sechsten Jahr                   8 305,3 €,

2. in der Funktionsgruppe 8

a) für die ersten fünf Jahre                8 392,1 €,

b) ab dem sechsten Jahr                   8 861,3 €,

3. in der Funktionsgruppe 9

a) für die ersten fünf Jahre                8 861,3 €,

b) ab dem sechsten Jahr                   9 513,5 €.“



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 65

17e. Die Tabelle in § 89 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

17f. Die Tabelle in § 91 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

7. In Art. 2 werden nach Z 20 folgende Z 20a und 20b eingefügt:

„20a. In § 98 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „94,5 €“ durch den Betrag „95,4 €“ und in Z 2 der Betrag „47,8 €“ durch den Betrag „48,2 €“ ersetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 66

20b. In § 101 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 2 der Betrag „66,8 €“ durch den Betrag „67,4 €“,

b) in Z 3 der Betrag „181,7 €“ durch den Betrag „183,3 €“,

c) in Z 4 der Betrag „286,9 €“ durch den Betrag „289,5 €“,

d) in Z 5 der Betrag „219,9 €“ durch den Betrag „221,9 €“ und

e) in Z 6 der Betrag „162,6 €“ durch den Betrag „164,1 €“.“

8. In Art. 2 wird nach Z 21 folgende Z 21a eingefügt:

„21a. In § 101a Abs. 5 wird der Betrag „116,5 €“ durch den Betrag „117,5 €“ und der Betrag „232,9 €“ durch den Betrag „235,0 €“ ersetzt.“

9. In Art. 2 werden nach Z 22 folgende Z 22a bis 22c eingefügt:

„22a. Die Tabelle in § 109 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

22b. In § 111 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „199,1 €“ durch den Betrag „200,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „256,2 €“ durch den Betrag „258,5 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „312,9 €“ durch den Betrag „315,7 €“.

22c. In § 112 Abs. 1 wird in Z 1 der Betrag „146,8 €“ durch den Betrag „148,1 €“ und in Z 2 der Betrag „167,1 €“ durch den Betrag „168,6 €“ ersetzt.“

10. In Art. 2 werden nach Z 23 folgende Z 23a bis 23c eingefügt:

„23a. § 114 Abs. 2 Z 1 bis 5 lautet:

„1. Beamte der Allgemeinen Verwaltung, Wachebeamte und Berufsoffiziere


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 67

a) in den Verwendungsgruppen E und D

b) in den Verwendungsgruppen A, H 1, B, W 1, H 2, C und W 2

2. Beamte in handwerklicher Verwendung

3. Universitätsprofessoren

4. Lehrer


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 68

5. Beamte des Schulaufsichtsdienstes

23b. In § 114 Abs. 3 wird der Betrag „337,7 €“ durch den Betrag „340,7 €“ ersetzt.

23c. In § 115 Abs. 1 wird der Betrag „44,6 €“ durch den Betrag „45,0 €“ ersetzt.“

11. In Art. 2 werden nach Z 24 folgende Z 24a bis 24x eingefügt:

„24a. Die Tabelle in § 117a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

24b. Die Tabelle in § 117c Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 69

24c. In § 117c Abs. 3 wird der Betrag „81,3 €“ durch den Betrag „82,0 €“ ersetzt.

24d. Die Tabelle in § 118 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

24e. Die Tabelle in § 118 Abs. 4 erhält folgende Fassung:



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 70

24f. Die Tabelle in § 118 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

24g. In § 120 Abs. 1 wird der Betrag „147,6 €“ durch den Betrag „148,9 €“ und der Betrag „187,4 €“ durch den Betrag „189,1 €“ ersetzt.

24h. In § 123 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „50,8 €“ durch den Betrag „51,3 €“,

b) in Z 2 und Z 3 lit. a der Betrag „133,5 €“ durch den Betrag „134,7 €“ und

c) in Z 3 lit. b der Betrag „160,2 €“ durch den Betrag „161,6 €“.

24i. In § 124 Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „199,1 €“ durch den Betrag „200,9 €“,

b) in Z 2 der Betrag „256,2 €“ durch den Betrag „258,5 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „312,9 €“ durch den Betrag „315,7 €“.

24j. In § 130 wird der Betrag „70,3 €“ durch den Betrag „70,9 €“ ersetzt.

24k. In § 131 Abs. 1 wird der Betrag „213,6 €“ durch den Betrag „215,5 €“ ersetzt.

24l. In § 131 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „47,8 €“ durch den Betrag „48,2 €“ ersetzt.“

24m. § 140 Abs. 1 lautet:

„(1) Dem Wachebeamten gebührt eine ruhegenussfähige Dienstzulage. Sie beträgt während der Dauer des provisorischen Dienstverhältnisses 29,0 € und im definitiven Dienstverhältnis


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 71

24n. In § 140 Abs. 3 wird der Betrag „126,0 €“ durch den Betrag „127,1 €“ ersetzt.

24o. In § 141 werden ersetzt:

a) der Betrag „101,2 €“ durch den Betrag „102,1 €“ und

b) der Betrag „120,0 €“ durch den Betrag „121,1 €“.

24p. In § 142 Abs. 1 wird der Betrag „56,8 €“ durch den Betrag „57,3 €“ ersetzt.

24q. Die Tabelle in § 143 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

24r. Die Tabelle in § 150 erhält folgende Fassung:

24s. In § 151 Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „113,7 €“ durch den Betrag „114,7 €“,

b) in Z 2 der Betrag „85,8 €“ durch den Betrag „86,6 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „57,0 €“ durch den Betrag „57,5 €“.

24t. In § 152 Abs. 1 wird der Betrag „94,5 €“ durch den Betrag „95,4 €“ ersetzt.

24u. In § 153 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „219,9 €“ durch den Betrag „221,9 €“ und in Z 2 der Betrag „162,6 €“ durch den Betrag „164,1 €“ ersetzt.

24v. Die Tabelle in § 165 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 72

24w.In § 165 Abs. 3 wird der Betrag „136,1 €“ durch den Betrag „137,3 €“ und der Betrag „272,2 €“ durch den Betrag „274,6 €“ ersetzt.

24x. In § 165 Abs. 4 wird der Betrag „159,7 €“ durch den Betrag „161,1 €“ ersetzt.““

12. In Art. 2 lautet die Z 25:

„25. In § 175 erhält Abs. 59 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2009 die Absatzbezeichnung „(62)“. Folgende Abs. XX und XX werden angefügt:

„(XX) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX treten in Kraft:

1. § 27 Abs. 2a mit 1. Jänner 2005,

2. § 37 Abs. 10 Z 2, § 38 Abs. 9, § 78 Abs. 9 Z 2, § 79 Abs. 9, § 95 Abs. 11 Z 2 und § 96 Abs. 9 mit 1. Juli 2005,

3. § 116b Abs. 1 und 2 mit 1. Oktober 2007,

4. § 22a Abs. 4a Z 2 mit 1. Jänner 2009,

5. § 21d Z 1 mit 1. September 2009,

6. § 12 Abs. 2 Z 1 lit. b sublit. cc, § 12 Abs. 2 Z 8, § 12 Abs. 2a, § 12 Abs. 2e, § 12 Abs. 11, § 28 Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 31 Abs. 2, § 40a Abs. 1, § 40b Abs. 2, § 40c Abs. 1, § 48 Abs. 1, § 48a Abs. 1, § 50 Abs. 4, § 52 Abs. 1, § 53b Abs. 1, § 55 Abs. 1, § 57 Abs. 2, § 58 Abs. 2, 4 und 6, § 59 Abs. 2, § 59a, § 59b, § 60 Abs. 1, 3 und 4, § 60a Abs. 2, § 61 Abs. 8, § 61a Abs. 1, § 61b Abs. 1, § 61c Abs. 1, § 61d Abs. 1, § 61e Abs. 1 und 2, § 62 Abs. 2, § 65 Abs. 1, § 72 Abs. 1, § 74 Abs. 1, § 74a Abs. 1, § 81 Abs. 2, § 83 Abs. 1, § 85 Abs. 1, § 87 Abs. 2, § 89 Abs. 1, § 91 Abs. 1, § 98 Abs. 2, § 101 Abs. 2, § 101a Abs. 5 und 7, § 109 Abs. 1, § 111 Abs. 2, § 112 Abs. 1, § 114 Abs. 2 und 3, § 115 Abs. 1, § 117a Abs. 2, § 117c Abs. 1 und 3, § 118 Abs. 3, 4 und 5, § 120 Abs. 1, § 123 Abs. 2, § 124 Abs. 2, § 130, § 131 Abs. 1 und 2, § 140 Abs. 1 und 3, § 141, § 142 Abs. 1, § 143 Abs. 1, § 150, § 151 Abs. 1, § 152 Abs. 1, § 153 Abs. 2, § 165 Abs. 1, 3 und 4 und der Entfall des § 12 Abs. 2 Z 9 mit 1. Jänner 2010 und

7. § 59a Abs. 1 mit 1. September 2010.“

„(XX) § 30 Abs. 4a und 4b, § 74 Abs. 4a und 4b und § 91 Abs. 4a und 4b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft. Erklärungen für das Kalenderjahr 2010 können abweichend von § 30 Abs. 4a, § 74 Abs. 4a und § 91 Abs. 4a bis zum 31. März 2010 abgegeben werden.“

13. In Art. 2 wird nach Z 25 folgende Z 26 eingefügt:

„26. Artikel IV der 31. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 662/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/xxxx, wird wie folgt geändert:



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 73

a) Die Tabelle im Abs. 3 erhält folgende Fassung:

b) Dem Art. IV wird folgender Abs. 20 angefügt:

„(20) Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/xxxxx tritt mit 1. Jän­ner 2010 in Kraft.““

14. In Art. 3 werden nach Z 5 folgende Z 5a und 5b eingefügt:

„5a. Die Tabelle in § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 74

5b. Die Tabelle in § 14 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

15. In Art. 3 wird nach Z 6 folgende Z 6a eingefügt:

„6a. In § 22 Abs. 2 wird in der Tabelle der Betrag „147,6 €“ durch den Betrag „148,9 €“ und der Betrag „187,4 €“ durch den Betrag „189,1 €“ ersetzt.“



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 75

16. In Art. 3 werden nach Z 16 folgende Z 16a bis 16w eingefügt:

„16a. Die Tabelle in § 41 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

16b. Die Tabelle in § 44 erhält folgende Fassung:

16c. In § 44a Abs. 2 werden ersetzt:

a) der Betrag „56,7 €“ durch den Betrag „57,2 €“,

b) der Betrag „17,1 €“ durch den Betrag „17,3 €“,

c) der Betrag „20,6 €“ durch den Betrag „20,8 €“ und

d) der Betrag „6,1 €“ durch den Betrag „6,2 €“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 76

16d. In § 44a Abs. 3 und 4 werden ersetzt:

a) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 1 und 2 der Betrag „38,1 €“ durch den Betrag „38,4 €“,

b) in Abs. 3 und Abs. 4 Z 3 der Betrag „69,7 €“ durch den Betrag „70,3 €“.

16e. In § 44a Abs. 5 werden ersetzt:

a) der Betrag „24,9 €“ durch den Betrag „25,1 €“,

b) der Betrag „20,6 €“ durch den Betrag „20,8 €“,

c) der Betrag „7,5 €“ durch den Betrag „7,6 €“ und

d) der Betrag „6,1 €“ durch den Betrag „6,2 €“.

16f. In § 44a Abs. 6 wird der Betrag „42,4 €“ durch den Betrag „42,8 €“ ersetzt.

16g. In § 44a Abs. 7 wird der Betrag „9,0 €“ durch den Betrag „9,1 €“ ersetzt.

16h. In § 44a Abs. 8 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „41,2 €“ durch den Betrag „41,6 €“,

b) in Z 2 der Betrag „62,8 €“ durch den Betrag „63,4 €“ und

c) in Z 3 der Betrag „86,2 €“ durch den Betrag „87,0 €“.

16i. In § 44a Abs. 9 wird der Betrag „73,0 €“ durch den Betrag „73,7 €“ ersetzt.

16j. In § 44b werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 Z 1 der Betrag „679,8 €“ durch den Betrag „685,9 €“,

b) in Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 Z 2 der Betrag „849,5 €“ durch den Betrag „857,1 €“,

c) in Abs. 1 Z 3 der Betrag „1 020,6 €“ durch den Betrag „1 029,8 €“ und

d) in Abs. 2 Z 3 der Betrag „938,8 €“ durch den Betrag „947,2 €“.

16k. In § 44c Abs. 1 werden ersetzt:

a) der Betrag „4 071,0 €“ durch den Betrag „4 107,6 €“,

b) der Betrag „3 595,9 €“ durch den Betrag „3 628,3 €“,

c) der Betrag „2 989,3 €“ durch den Betrag „3 016,2 €“ und

d) der Betrag „2 245,3 €“ durch den Betrag „2 265,5 €“.

16l. In § 49q Abs. 1 und Abs. 1a werden ersetzt:

a) in Abs. 1 Z 1 lit. a der Betrag „43 863,8 €“ durch den Betrag „44 314,6 €“,

b) in Abs. 1 Z 1 lit. b der Betrag „52 574,8 €“ durch den Betrag „53 104,0 €“,

c) in Abs. 1 Z 2 lit. a der Betrag „48 219,3 €“ durch den Betrag „48 709,3 €“,

d) in Abs. 1 Z 2 lit. b der Betrag „56 930,3 €“ durch den Betrag „57 498,7 €“,

e) in Abs. 1 Z 3 lit. a der Betrag „52 574,8 €“ durch den Betrag „53 104,0 €“,

f) in Abs. 1 Z 3 lit. b der Betrag „61 286,1 €“ durch den Betrag „61 893,7 €“,

e) in Abs. 1a Z 1 der Betrag „54 130,3 €“ durch den Betrag „54 673,5 €“,

f) in Abs. 1a Z 2 der Betrag „62 841,6 €“ durch den Betrag „63.462,2 €“:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 77

16m. Die Tabelle in § 49v Abs. 1 erhält folgende Fassung:

16n. Die Tabelle in § 54 erhält folgende Fassung:

16o. In § 54e Abs. 1 wird der Betrag „353,5 €“ durch den Betrag „356,7 €“ und der Betrag „483,3 €“ durch den Betrag „487,6 €“ ersetzt.



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 78

16p. Die Tabelle in § 56 erhält folgende Fassung:

16q. In § 56e Abs. 1 wird der Betrag „353,5 €“ durch den Betrag „356,7 €“ und der Betrag „483,3 €“ durch den Betrag „487,6 €“ ersetzt.

16r. Die Tabelle in § 61 Abs. 1 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 79

16s. Die Tabelle in § 71 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

16t. Die Tabelle in § 71 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 80

16u. Die Tabelle in § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

16v. Die Tabelle in § 72 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 81

16w. Die Tabelle in § 73 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

17. In Art. 3 wird nach Z 17 folgende Z 17a eingefügt:

„17a. § 74 Abs. 2 lautet:

„(2) Das fixe Monatsentgelt beträgt für Vertragsbedienstete

1. in der Bewertungsgruppe v1/5

a) für die ersten fünf Jahre                 7 411,4 €,

b) ab dem sechsten Jahr                    7 825,3 €,

2. in der Bewertungsgruppe v1/6

a) für die ersten fünf Jahre                 7 902,1 €,

b) ab dem sechsten Jahr                    8 316,4 €,

3. in der Bewertungsgruppe v1/7

a) für die ersten fünf Jahre                 8 316,4 €,

b) ab dem sechsten Jahr                    8 891,8 €.“

18. In Art. 3 wird nach Z 21 folgende Z 21a eingefügt:

„21a. An die Stelle des § 95 Abs. 1 treten folgende Bestimmungen:

„(1) Das monatliche Sonderentgelt (mit Ausnahme der Kinderzulage) jener Vertrags­bediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2010 gemäß § 36 ein Sondervertrag ab­geschlossen worden ist, wird ab 1. Jänner 2010 um 0,9 % und danach zusätzlich um 4 Euro erhöht, sofern

1. sich diese Erhöhung nicht bereits aus dem Sondervertrag ergibt oder

2. im Sondervertrag die Erhöhung des Sonderentgeltes nicht an andere Anlassfälle als Bezugserhöhungen oder Teuerungsabgeltungen im öffentlichen Dienst geknüpft ist.

(1a) Bei teilbeschäftigten Vertragsbediensteten, mit denen vor dem 1. Jänner 2010 ge­mäß § 36 ein Sondervertrag abgeschlossen worden ist, ist zunächst jenes Sonderent­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 82

gelt zu ermitteln, das ihnen im Falle der Vollbeschäftigung gebühren würde. Auf dieses Sonderentgelt sind hierauf die im Abs. 1 vorgesehenen Berechnungsvorschriften anzu­wenden. Von dem auf diese Weise errechneten Betrag ist schließlich jener Teil zu er­mitteln, der sich unter Berücksichtigung des Beschäftigungsausmaßes ergibt. Dieser Teil gilt ab 1. Jänner 2010 als neues Sonderentgelt des teilbeschäftigten Vertragsbe­diensteten.“

19. In Art. 3 lautet Z 22:

„22. Dem § 100 werden folgende Abs. XX und XX angefügt:

„(XX) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX treten in Kraft:

1. § 78a Abs. 5 erster Halbsatz und § 78a Abs. 6 Z 2 mit 1. Jänner 2009,

2. § 3 Abs. 1 Z 1 lit. b, § 11 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 22 Abs. 1 und 2, § 26 Abs. 2 Z 1 lit. b sublit. cc, § 26 Abs. 2 Z 8, § 26 Abs. 2a, § 26 Abs. 2e, § 26 Abs. 11, § 27h, § 41 Abs. 1, § 44, § 44a, § 44b, § 44c Abs. 1, § 49q Abs. 1 und 1a, § 49v Abs. 1, § 54, § 54e Abs. 1, § 56, § 56e Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 71 Abs. 1 und 2, § 72 Abs. 1 und 2, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2, § 95 Abs. 1 und 1a und der Entfall des § 26 Abs. 2 Z 9 mit 1. Jänner 2010,

3. § 39 Abs. 3 mit 1. September 2010.“

„(XX) § 73 Abs. 3a und 3b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft. Er­klärungen für das Kalenderjahr 2010 können abweichend von § 73 Abs. 3a bis zum 31. März 2010 abgegeben werden.“

18. In Art. 4 werden nach Z 2 folgende Z 2a bis 2c eingefügt:

„2a. § 66 Abs. 1 lautet:

„(1) Das Gehalt des Richters wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Ge­haltsstufe bestimmt. Es beträgt:

Ein festes Gehalt gebührt:

1. dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes im Ausmaß von 10 514,6 €,

2. dem Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes im Ausmaß von 10 476,7 €,

3. dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes im Ausmaß von 11 562,6 €.“

2b. In § 67 wird in Z 1 der Betrag „2 203,53 €“ durch den Betrag „2 227,3 €“ und in Z 2 der Betrag „2 263,7 €“ durch den Betrag „2 288,1 €“ ersetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 83

2c. In § 68 wird

ersetzt.“

19. In Art. 4 werden nach Z 9 folgende Z 9a bis 9i eingefügt:

„9a. Die Tabelle in § 168 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

9b. In § 168a Abs. 2 wird der Betrag „337,7 €“ durch den Betrag „340,7 €“ ersetzt.

9c. In § 169a wird der Betrag „371,3 €“ durch den Betrag „374,6 €“ ersetzt.

9d. In § 170 Abs. 1 wird

ersetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 84

9e. § 190 Abs. 1 lautet:

„(1) Das Gehalt des Staatsanwaltes wird durch die Gehaltsgruppe und in ihr durch die Gehaltsstufe bestimmt. Es beträgt:

Ein festes Gehalt gebührt dem Leiter der Generalprokuratur im Ausmaß von 10 703,2 €.“

9f. In § 192 wird

ersetzt.

9g. Die Tabelle in§ 197 Abs. 2 erhält folgende Fassung:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 85

9h. In § 198 wird der Betrag „371,3 €“ durch den Betrag „374,6 €“ ersetzt.

9i. In § 200 Abs. 1 wird

ersetzt.“

20. In Art. 4 lautet Z 10:

10. Dem § 207 werden folgende Abs. XX und XX angefügt:

„(XX) Art. IIa Abs. 2, § 57a samt Überschrift, § 66 Abs. 1, § 67, § 68, § 73 zweiter und dritter Satz, § 75c Abs. 3 und 4, § 168 Abs. 2, § 168a Abs. 2, § 169a, § 170 Abs. 1, § 190 Abs. 1. § 192, § 197 Abs. 2, § 198 und § 200 Abs. 1 in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

(XX) § 72 Abs. 1 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft. Auf Richterinnen und Richter, die bis zum 31. Dezember 2009 Urlaubsansprüche nach § 72 Abs. 1 Z 4 in der bis zum 31. Dezember 2009 gül­tigen Fassung erworben haben, ist § 72 Abs. 1 Z 4 in der bis zum 31. Dezember 2009 gültigen Fassung weiterhin anzuwenden.“

21. In Art. 14 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

„1a. Nach § 29 wird folgender § 29a samt Überschrift eingefügt:

„Achtungsvoller Umgang (Mobbingverbot)

§ 29a. Landeslehrpersonen haben als Vorgesetzte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern und als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ihren Vorgesetzten sowie einander mit Achtung zu begegnen und zu einem guten Funktionieren der dienstlichen Zusammen­arbeit beizutragen. Sie haben im Umgang mit ihren Vorgesetzten, Kolleginnen und Kol­legen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verhaltensweisen oder das Schaffen von Arbeitsbedingungen zu unterlassen, die deren menschliche Würde verletzen oder dies bezwecken oder sonst diskriminierend sind.““



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 86

22. In Art. 14 wird nach Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

„2a. Die Tabelle in § 106 Abs. 2 Z 9 erhält folgende Fassung:

22. In Art. 14 lautet Z 3:

„3. § 123 wird folgender Abs. XX angefügt:

„(XX) § 4 Abs. 1 Z 1 lit. b, § 29a samt Überschrift und § 106 Abs. 2 Z 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.““

23. Art. 16 lautet:

„Artikel 16

Änderung des Asylgerichtshofgesetzes

Das Asylgerichtshofgesetz, BGBl. I Nr. 4/2008, zuletzt geändert durch das Bundesge­setz BGBl. I Nr. XXX/XXXX, wird wie folgt geändert:

1. Die Tabelle in § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

2. In § 4 Abs. 3 und 4 wird

ersetzt.

3. Im § 17 Abs. 5 wird das Wort „Geschäftsteinteilung“ durch das Wort „Geschäftsein­teilung“ ersetzt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 87

4. Dem § 28 wird folgender Abs. xx angefügt:

„(xx) § 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/xxxx tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.““

24. In Art. 18 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

„1a. Nach § 29 wird folgender § 29a samt Überschrift eingefügt:

„Achtungsvoller Umgang (Mobbingverbot)

§ 29a. Lehrpersonen haben als Vorgesetzte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ihren Vorgesetzten sowie einander mit Ach­tung zu begegnen und zu einem guten Funktionieren der dienstlichen Zusammenarbeit beizutragen. Sie haben im Umgang mit ihren Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verhaltensweisen oder das Schaffen von Ar­beitsbedingungen zu unterlassen, die deren menschliche Würde verletzen oder dies bezwecken oder sonst diskriminierend sind.““

25. In Art. 18 lautet die Z 2

„2. § 127 wird folgender Abs. XX angefügt:

„(XX) § 4 Abs. 1 Z 1 lit. b und § 29a samt Überschrift in der Fassung des Bundesge­setzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.““

Begründung

Umsetzung des Gehaltsabschlusses mit den Gewerkschaften des öffentlichen Diens­tes. Unter Zugrundelegung der Bezugssummen und der vereinbarten Erhöhung ergibt sich ein zugrundegelegter Mehraufwand von 111,2 Mio. €. Durch Berücksichtigung der durchgehenden Staffelwirksamkeit und der damit verbundenen Auswirkungen auf Zula­gen und Nebengebühren bzw. Dienstgeberbeiträge ergeben sich insgesamt Mehrkos­ten von 114,9 Mio. € jährlich.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


15.07.10

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Ich kann mich dem Dank des Kollegen Pendl an die Beamten anschlie­ßen. Die Beamten arbeiten gewissenhaft und gut in diesem Staat, das möchte ich hier einmal festhalten.

Nun zum Gesetz, und da kann ich mich nicht mehr sehr vielem von dem, was zuvor gesagt worden ist, anschließen.

Ich möchte betreffend das Mobbing-Verbot, das ich im öffentlichen Dienst zwar für gut befinde, das mir auf der anderen Seite aber etwas zu ungenau ist, ins Detail gehen. Wenn ich an Mobbing denke, dann fällt mir die Post ein: Wenn man bedenkt, wie man mit den Postbeamten umgegangen ist, die man nicht mehr gebraucht hat, dann, glaube ich, sollte der Staat bei sich selbst anfangen und diese Mobbing-Sache einmal bei sich selbst prüfen! Dann kommt er vielleicht drauf, dass er hier in vielen Bereichen ganz falsch liegt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 88

Meine Damen und Herren, die Gehaltserhöhung der Beamten von 0,9 Prozent – ge­staffelt, das heißt, für die unteren Einkommen gibt es ein wenig mehr –, möchte ich Ihnen hier ein wenig aufgliedern.

In der Zeitung „ÖSTERREICH“ habe ich gestern gelesen (Abg. Neugebauer: Die ist „gut“ informiert!): 500 € Erhöhung für jeden Beamten! – Das ist natürlich ein totaler Schwachsinn. Wenn man das herunterbricht, ich habe es mir ausgerechnet, ist das leider nur der Schnitt. Das würde ein Grundeinkommen von 3 540 € im Monat, 14-mal jährlich, bedeuten, das viele, viele Beamte gar nicht haben.

Ich möchte Ihnen das am Beispiel eines Exekutivbeamten mit 15 Dienstjahren vorrech­nen, der monatlich zirka 1 700 € brutto verdient: Der kommt dann, wenn ich das richtig ausgerechnet habe, auf 15,30 € im Monat oder 214,20 € im Jahr mehr – und ist damit weit weg von diesen genannten 500 €.

Oder, wenn ich vorhin schon die Post angesprochen habe: Ein Postbeamter mit 1 300 € brutto kommt dann auf 11,70 € im Monat und 163,80 € im Jahr mehr.

Mir wäre es lieber, wenn man da in die Höhe gehen würde, indem man bei den Bonzen mit den großen Gehältern – wenn ich an einen Sektionschef mit 8 860 € denke – eine Nulllohnrunde einführt und den kleinen Beamten dadurch wesentlich mehr geben könn­te. Das wäre der richtige Schritt, das ist die Forderung des BZÖ. (Beifall beim BZÖ.)

Was mich auch stark verwundert hat, war, dass der Abschluss für die Pensionisten vor dem Abschluss für die Aktivbezüge erfolgt ist. Ich glaube, man sollte zuerst die Aktiv­bezüge beschließen und dann die Pensionsanpassungen machen. Ich glaube, auch hier wäre Handlungsbedarf für die Regierung gegeben.

Frau Ministerin, Sie kennen meine alte Forderung nach einem Exekutivdienstgesetz für Exekutivbeamte. Gerade diese sind immer besonderen Gefahren und besonderen Si­tuationen ausgesetzt, und ich glaube, es wäre angemessen, wenn wir diesen Beamten einen angemessenen Grundlohn geben würden, damit sie eben nicht auf die Nebenge­bühren, auf die sie mittlerweile wirklich angewiesen sind, um überleben zu können, an­gewiesen sind, sondern ausgeruht in den Dienst gehen können. – Heute muss ein Exe­kutivbeamter teilweise 100 Überstunden und mehr leisten für ein angemessenes Ge­halt, mit dem er seine Familie, vielleicht vierköpfig, durchbringt und er sich die Woh­nung leisten und überleben kann.

Das kann es nicht sein, Frau Ministerin! Hier noch einmal mein Appell betreffend das Exekutivdienstgesetz: Wirken Sie da ein! Es ist eine alte Forderung, und ich möchte Sie hier noch einmal auffordern, hier etwas weiterzubringen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, dass nur ausgeruhte Beamte auch eine gute Leistung bringen, speziell im Exekutivbereich. Wir wissen, dort häufen sich die Burn-out-Krankenstände! Kollege Herbert hat es bereits angesprochen, nämlich diesen Krankenstands-Aufhebungspara­graphen, der die Exekutivbeamten, die wirklich sehr vielen Gefahren ausgesetzt sind und oftmals auch körperlichen Schaden erleiden, stark benachteiligt. Diese kommen dann unschuldig zum Handkuss, weil sie, wenn sie länger als einen Monat krank sind, dann ein Mini-Gehalt bekommen und nicht wissen, wie sie durchkommen sollen. Diese idiotische Klausel, sage ich einmal, gehört geändert. Das werden wir absolut unterstüt­zen.

Auch die Frauenquote möchte ich noch ansprechen, die mir mit 45 Prozent in Füh­rungspositionen zu hoch erscheint. – Frau Minister! Wir haben derzeit bei der Exeku­tive eine Frauenquote von zirka 12 Prozent. Wenn ich das jetzt auf 45 Prozent Frauen in Führungspositionen umlege, dann ist das ein Unverhältnis, das nicht stimmt und eine Bevorzugung der Frauen wäre. Gerecht wäre es, wenn man diese 12 Prozent in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 89

Führungspositionen einführte. Dann hätten wir wirklich den Schnitt, den es eigentlich entsprechend den Beschäftigungsnehmern geben sollte.

Dann möchte ich noch kurz – auf die negativen Auswirkungen im Gesamt-Konvolut ist Kollege Herbert schon näher eingegangen – auf die Reisegebührenvorschrift einge­hen. Hier werden wir einen Antrag auf getrennte Abstimmung stellen, um den positiven Effekt aus diesem doch nicht ganz gelungenen Gesetz herauszuholen. Dem werden wir gerne zustimmen.

Zum Abschluss möchte ich noch etwas bekanntgeben. Mir ist gerade heute bekannt geworden, dass die Exekutive wieder stark von Sparmaßnahmen betroffen sein wird: 540 Einsatzfahrzeuge sollen in der kommenden Zeit eingespart werden. (Abg. Bucher: Das ist ja unerhört!) Das finde ich einen Wahnsinn! Wenn man bedenkt, dass gestern Frau Minister Bures hier gesessen ist und gesagt hat: Mehr Exekutive auf die Straße!, dann spart man hier am falschen Ort.

Das ist das falsche Geschenk der Bundesregierung an unsere Polizeibeamten, an un­sere Sicherheit. – Bitte, tun Sie hier etwas! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Kö­nigshofer.)

15.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


15.13.18

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der gegenständ­lichen Regierungsvorlage werden das Beamten-Dienstrecht, das Vertragsbedienste­tengesetz und eine ganze Reihe anderer Gesetze geändert. Teilweise handelt es sich dabei um Reaktionen auf die Judikatur oder auf EU-Richtlinien, teilweise geht es da­rum, sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede zwischen Beamten und Vertragsbe­diensteten zu beseitigen, teilweise wird aber auch auf neue Phänomene, wie zum Bei­spiel auf das Mobbing, reagiert.

So wird etwa klargestellt, dass auch ein Mobbing, welches nicht vom Bundes-Gleich­behandlungsgesetz erfasst wird, eine Dienstpflichtverletzung darstellt. Dazu wird eine eindeutig formulierte Verpflichtung der Bediensteten zum achtungs- und respektvollen Umgang miteinander festgelegt.

Änderungen werden auch im Urlaubsrecht der Beamten und Vertragsbediensteten vor­genommen. Nach geltendem Recht steht Beamten ein erhöhter Urlaubsanspruch, also ein Anspruch von sechs Wochen statt fünf Wochen, immer dann zu, wenn sie entwe­der ein gewisses Einkommen erzielen oder ein Dienstalter von 25 Jahren vorweisen können. Ein erhöhtes Urlaubsausmaß lässt sich sehr wohl mit einem höheren Erho­lungsbedürfnis von länger beschäftigten Beamten rechtfertigen; schwierig ist es natür­lich mit der Rechtfertigung im Falle eines erhöhten Entgelts. Dementsprechend soll der erhöhte Urlaubsanspruch nur noch bei einem Dienstalter von 25 Dienstjahren zuste­hen. Dies entspricht auch den für die Vertragsbediensteten und sonstigen Arbeitneh­mer geltenden Regelungen, es kommt also zu einer Vereinheitlichung zwischen Beam­ten, Vertragsbediensteten und den sonstigen Arbeitnehmern.

Eine Vereinheitlichung zwischen Beamten und Vertragsbediensteten wird auch hinsicht­lich ihrer Dienstpflichten vorgenommen.

Das Urlaubsrecht der Beamten und Vertragsbediensteten wird aber auch in einem wei­teren Punkt geändert: Der nicht verbrauchte Urlaubsanspruch von Beamten und Ver­tragsbediensteten verfällt ein Jahr nach dem Jahr, in dem er entstanden ist. Insofern sind Beamte und Vertragsbedienstete sogar schlechtergestellt als Arbeiter und Ange­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 90

stellte, bei denen nämlich die Verfallsfrist ein Jahr länger dauert als bei Beamten und Vertragsbediensteten. Für Beamte und Vertragsbedienstete besteht lediglich die Mög­lichkeit, die Verfallsfrist um ein Jahr zu verlängern, wenn der Urlaubsverbrauch aus dienstlichen Gründen nicht möglich war. Diese Möglichkeit der Verschiebung des Ver­fallszeitpunktes um ein Jahr wird nunmehr auf die Fälle einer gerechtfertigten Abwe­senheit vom Dienst aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls und des Beschäfti­gungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz ausgedehnt.

Die gegenständliche Regierungsvorlage bezieht sich darüber hinaus auch auf das Aus­schreibungsgesetz. Mit der Dienstrechts-Novelle 2007 wurde ja die Verpflichtung ver­ankert, in jeder Ausschreibung offenzulegen, mit welcher Gewichtung besondere Kennt­nisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Bewerber berücksichtigt werden. Diese Regelung wurde aber vorerst nur befristet eingeführt und wurde mittlerweile evaluiert. Ergebnis der Evaluierung ist, dass sich die Gewichtung der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausschreibungstext sehr positiv im Sinne von Transparenz des Verfahrens und damit auch günstig auf die Chancen von Frauen auswirkt. Daher wird nunmehr die unbefristete Verlängerung der Regelung vorgesehen.

Abschließend sei noch auf eine Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes im Zusammenhang mit dem Tatbestand der sexuellen Belästigung hingewiesen. Wie die Erfahrung und auch wissenschaftliche Untersuchungen belegen, müssen viele Frauen das ihnen widerfahrene Unrecht erst verarbeiten, um sich dann zu einem Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen sexueller Belästigung zu entschließen. Die derzeit geltende Einjahresfrist ist hierfür zu gering, sodass nun eine Ausdehnung auf drei Jahre vorgesehen wird.

Insgesamt enthält diese 2. Dienstrechts-Novelle 2009 also ein ganzes Konvolut von verschiedenen Regelungen, die wichtig und notwendig sind.

Abschließend möchte ich auf die Ausführungen des Kollegen Pendl zurückkommen, der gesagt hat, dass der öffentliche Dienst wichtige Arbeit leistet. Das kann ich nur un­terstreichen: Der öffentliche Dienst leistet wichtige Arbeit, von der wir alle profitieren, und ist, wie Kollege Pendl gleichfalls gesagt hat, damit Garant für die Rechtssicherheit und damit auch Garant für den Wirtschaftsstandort Österreich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort. – Bitte.

 


15.18.24

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir haben diesem Gesetz im Ausschuss nicht zugestimmt, wir werden ihm heute auch in zweiter Lesung nicht zustimmen – ich erkläre gleich, wa­rum –, aber in dritter Lesung werden wir ihm zustimmen; dies nicht aufgrund des Ge­setzes und der Vorlage, sondern aufgrund der Gehaltsverhandlungen, die hier mit ab­gestimmt werden. – Nur so viel zu unserem Abstimmungsverhalten; zum Antrag des Kollegen Herbert sage ich dann noch etwas.

Wir werden nicht zustimmen, obwohl es hier einige Regelungen gibt, denen wir sozu­sagen durchaus positiv gegenüberstehen, vor allem auch den Regelungen im frauen­politischen Sinne, aber dazu wird meine Kollegin Schwentner Näheres ausführen. Wir können deshalb nicht zustimmen, weil hier etwas reglementiert wird, was wir auch schon gestern in diversen Materien kritisiert haben, nämlich Artikel 20 Abs. 2 B-VG – sprich: die Unterrichtungspflicht, die hier Obersten Organen gegenüber unabhängigen Organen eingeräumt wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 91

Hier sehen wir das ähnlich, wie das beispielsweise auch die EU-Kommission in einer begründeten Stellungnahme, was die Datenschutzkommission betrifft, geäußert hat, dass sich nämlich die Frage stellt – ich zitiere –, „wie eine Institution, die auch die Obersten Organe kontrollieren muss, ,in völliger Unabhängigkeit‘ agieren kann, wenn den zu kontrollierenden Organen ,ein Recht‘ eingeräumt wird, ,sich über alle Gegen­stände der Geschäftsführung zu unterrichten‘, ohne auch nur den Zweck dieser Unter­richtung zu erwähnen“.

Da genau setzt unsere Kritik an, die wir auch damals schon, bei der Einführung des Ar­tikels 20 Abs. 2, eingebracht haben, und damals waren wir durchaus in guter Gesell­schaft. So hat es beispielsweise der jetzige Volksanwalt Kostelka ebenso gesehen, dass eben hier eine undifferenzierte Form der Unterrichtungspflicht besteht. Sprich: Alle Minister/Ministerinnen können gegenüber diesen Organen zu allen Geschäftsfällen Informationen einholen. Hier ist sehr wohl die Unabhängigkeit gefährdet. Aber natürlich können bestimmte Organe, die bestimmte Aufgaben innehaben, die bestimmten Zwe­cken dienen, nach denen man diese Unterrichtungspflicht gestalten mag, hier differen­ziert vorgehen, und das fehlt uns hier.

Zu Ihrem Antrag, Kollege Herbert: Inhaltlich geben wir Ihnen recht, deswegen haben wir auch im Ausschuss zugestimmt und werden auch heute zustimmen, weil es hier zu sozialen Härtefällen kommt, aber spannend ist es schon, dass dieser Antrag von Ihnen kommt, denn das ist eine Regelung, die unter Schwarz-Blau eingeführt wurde.

Jetzt ist es ja so, dass Sie des Öfteren Ihre Urheberschaft oder Ihre Nachfolgerschaft zu der FPÖ hier verweigern beziehungsweise wegdiskutieren wollen. Im konkreten Fall hat damals Kollege Graf, der ja ein prominentes Mitglied Ihrer Partei und Ihrer Fraktion ist, diesem Antrag zugestimmt, und so ist sogar konkrete Personenidentität gegeben. Trotzdem: Inhaltlich geben wir Ihnen recht und werden wir zustimmen. In dritter Lesung werden wir dem gesamten Paket zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Bundesministerin Hei­nisch-Hosek. – Bitte.

 


15.21.36

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich respektiere selbstver­ständlich die unterschiedlichen Zugänge zu den Inhalten dieser Dienstrechts-Novelle und möchte sagen, dass sehr spannende Zeiten hinter uns liegen, und zwar nicht
nur
spannende Personalvertretungswahlen, sondern auch spannende und teils kräfte­raubende, aber doch gut zu Ende gegangene Gehaltsverhandlungen. Auch die über 150 Punkte, die diese Dienstrechts-Novelle umfasst, sind im guten Einvernehmen und in guter sozialpartnerschaftlicher Manier, aber auch in Zusammenarbeit mit allen Res­sorts und all jenen, die sich da eingebracht haben, verhandelt worden.

Vor dem Hintergrund – und da sage ich nichts Neues, und ich glaube, da sind wir hier alle einer Meinung –, dass wir schon bei den Budgetverhandlungen, als der Personal­plan verhandelt wurde, dem Konsolidierungspfad gefolgt sind, folgen wir bei dieser Re­gierungsvorlage der Vorgabe, bis 2013 zirka 2 000 Planstellen abzubauen, was für die Kollegen und Kolleginnen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, natürlich bedeutet, gleich viel oder sogar mehr Arbeit bei weniger Personal bewältigen zu müssen. Daher: großer Respekt und Anerkennung von meiner Seite! Ich glaube, hier in unser aller Namen sprechen zu können. Denn: Es wird von allen öffentlich Bediensteten, seien es Ver­tragsbedienstete oder Beamte/Beamtinnen, hervorragende Arbeit geleistet. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 92

Kollegin Karl hat schon vieles gesagt, und ich kann mir auch nur einige Punkte heraus­nehmen, denn über 150 Bereiche kann man nicht referieren. Es ist schon angedeutet worden, dass auch viele technische Anpassungen Inhalt dieser Novelle sind. Ich möch­te hier, wie gesagt, nur einige Punkte, die mir besonders wichtig erscheinen, schlag­wortartig präsentieren, damit es nicht zu lange dauert – wir haben uns ja eingehend mit dieser Novelle beschäftigt –, wobei ich bei der Reihung keine Wertung vornehme.

Erstens: Mobbingverbot. – Da sind wir Vorreiter im öffentlichen Dienst. Ich wünschte mir, dass die Privatwirtschaft hier nachzieht, dass wir auch in das Gleichbehandlungs­gesetz für die Privatwirtschaft so etwas hineinbekommen könnten, nämlich ein Mob­bingverbot als Dienstpflichtverletzung ab 1. Jänner 2010, weil wir alle wissen, dass es längst kein Kavaliersdelikt mehr ist oder, besser gesagt, noch nie eines war und dass es zu wirklich großen Beeinträchtigungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füh­ren kann. Mobbing kennt kein Geschlecht, es kann gleichermaßen Männer und Frauen betreffen. Es betrifft aber vor allem die Lebensqualität der Mitarbeiterinnen oder Mitar­beiter. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

Es ist wirklich ein Meilenstein, würde ich meinen, und wir sind hier, wie in vielen Fällen, Vorreiter gewesen. Es kann von Ermahnungen bis zu Geldstrafen, aber auch zu Kün­digungen oder Entlassungen führen, wenn diese Dienstpflicht dermaßen verletzt wird, dass so starke Beeinträchtigungen vorliegen, dass eingeschritten werden muss.

Weiters halte ich es für wichtig, dass angesichts der Anforderungen, die immer höher werden, unseren Bediensteten möglich gemacht werden muss, dass sie sich für Füh­rungspositionen bewerben. Wir brauchen sehr gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese müssen daher Zugang zur Fort- und Weiterbildung haben, damit sie die Fähigkeit erlangen, eine Führungskraft sein zu können. Dadurch, dass der Dienstgeber jetzt seinen Führungskräften verpflichtend Weiterbildung anbieten muss, können wir einen flächendeckenden Zugang zur Führungskräfteausbildung sicherstel­len. Das ist auch ein Punkt, der sehr, sehr wichtig ist: dass unabhängig davon, ob es Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sind, dieser flächendeckende Zugang gegeben ist.

Es wird strengere Regeln für die Nebenbeschäftigung von öffentlich Bediensteten ge­ben. Das gilt gleichermaßen für Beamte/Beamtinnen und Vertragsbedienstete. Das liegt im Ermessen der einzelnen Ressorts. Wir waren der Meinung, dass das der bes­sere Weg ist, weil wir davon ausgehen, dass die einzelnen Ressorts besser wissen, wo die Ressortschwerpunkte und -interessen liegen. Man kann per Verordnung festlegen, welche Bereiche der Nebenbeschäftigung als heikel oder weniger heikel eingestuft werden, welche mehr oder weniger erwünscht sind.

Ich glaube, dass auch die Frauenquote ein wichtiger Punkt ist. Ich möchte mich jetzt darüber nicht länger verbreitern, wir haben das im Ausschuss ohnehin schon ausführ­lich besprochen. Nur ganz kurz: Bei nur 12 Prozent Frauenanteil bei der Exekutive kann man ohnehin nicht auf 45 Prozent Frauen in Führungspositionen von heute auf morgen kommen. Das zu glauben wäre naiv. Ich kann aber sehr wohl abbilden, wie viele Frauen im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Das sind schon mehr als 40 Pro­zent. Ich möchte jetzt die Möglichkeit schaffen, bei gleicher Qualifikation – ich be­vorzuge niemanden; der, der besser ist, wird genommen, oder die, die besser ist, wird genommen –, dann, wenn zwei gleich Qualifizierte sich bewerben – Frauen müssen sich für eine Position erst einmal bewerben –, so lange eine Frau vorzuziehen, bis eine gewisse Quote erreicht ist. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Ich glaube, niemand wird sich in diesem Sinne als „Quotenfrau“ sehen oder fühlen. (Beifall der Abg. Csörgits.)

Weiterer Punkt: Ich glaube, dass es nur gerecht ist, wenn, wie heute schon gesagt wor­den ist, nicht die Höhe des Gehalts automatisch ausschlaggebend dafür ist, ob jemand


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 93

mehr Urlaub erhält oder nicht, sondern die Zahl der Dienstjahre. Wir schaffen jetzt ein Privileg ab. Das heißt: Wenn ein Gehalt eine gewisse Höhe überschreitet, ist es nicht mehr automatisch so, dass mehr Urlaub beansprucht werden kann.

Für wichtig halte ich es auch – wobei ich wieder sage, dass meine Reihung weder eine inhaltliche noch eine persönliche ist, sondern ich führe die einzelnen Punkte so an, wie es in meiner Unterlage steht; es gibt keine persönlichen Privilegien hier –, dass wir bei der Ausschreibung mehr Transparenz walten lassen wollen. Bei der Ausschreibung wird im Dienstrecht fix verankert, dass Fähigkeiten und Kenntnisse so, wie sie gewich­tet sind, auch sichtbar gemacht werden müssen, damit wir besser einschätzen können, wer welche guten Eigenschaften oder wer welche Führungsqualitäten mitbringt.

Schön ist auch, dass es endlich gelungen ist, dass der Unfall auf dem Weg zum Dienst­ort ein Dienstunfall ist. Da erfolgt jetzt eine Harmonisierung, eine Angleichung der Vertragsbediensteten an die Beamten/Beamtinnen, aber auch an die Privatwirtschaft, wo der Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienstort jetzt auch ein Dienst­unfall ist.

Zu guter Letzt ist es mir wichtig zu sagen, dass es mich freut, dass wir das Kilometer­geld, da wir viele Pendler und Pendlerinnen haben – nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern das ist nur in der Dienstrechts-Novelle mit drinnen –, für ein Jahr ver­längern konnten.

Abschließend auch ein paar Worte zum Gehaltsabschluss für die öffentlich Bediens­teten. Ich meine, dass wir alle damit zufrieden sein können. Der Herr Finanzminister hat bei der letzten Verhandlungsrunde nicht einmal, sondern mehrmals bekräftigt, dass der Anstieg von ursprünglich 0,7 Prozent auf nun 0,9 Prozent – sprich: Abgeltung der Inflation – für alle öffentlich Bediensteten plus eine Steigerung für kleinere Einkommen, prozentuell höher als für hohe Einkommen, finanziell, budgetär bedeckt ist. Ich glaube, dass damit jeder gut leben kann.

Es ist schon auch zu sagen, dass es der drittniedrigste Abschluss seit 40 Jahren ist, was den öffentlichen Dienst anlangt, und dass wir im Vergleich zur Privatwirtschaft sehr sparsam mit den Geldern umgehen. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist das besonders wichtig. Wir haben gesagt: Okay, wir schauen, dass die Kaufkraft erhöht werden kann für die kleinen Einkommensbezieher, die das Geld vielleicht sofort wieder ausgeben und nicht anlegen, und dass die Inflation abgegolten wird.

Zuallerletzt ein Dank an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sektion III. Herzli­chen Dank aber auch an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Büro, in meinem Kabinett. Danke auch an alle Gewerkschaftsvertreter/-vertreterinnen, die mit uns die letzten Wochen und Monate nicht nur für die Dienstrechts-Novelle, sondern auch für die Gehaltsverhandlungen viel Zeit investiert haben, jeder für seine Seite das Beste wollend; das ist klar.

Aber auch an alle öffentlich Bediensteten, seien es Vertragsbedienstete oder Beamtin­nen/Beamte, mein herzlicher Dank, denn die leisten hervorragende Arbeit am Bür­ger/an der Bürgerin zum Wohle von uns allen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich nun der nächsten Rednerin das Wort erteile, gebe ich Folgendes bekannt:

Es gab noch kurzfristig eingebrachte Verlangen auf getrennte Abstimmung in größe­rem Umfang, was dazu geführt hat, dass wir ein neues, überarbeitetes Croquis vorbe­reiten müssen. Daher werden diese beiden Punkte erst nach dem Tagesordnungs­punkt 6 zur Abstimmung gelangen, um die Vorbereitungen seriös treffen zu können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 94

Das gebe ich bereits an dieser Stelle bekannt. Das heißt, ich werde nicht einläuten, weil wir die Debatte zu Ende führen werden.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lueger. 4 Minuten gewünschte Rede­zeit. – Bitte.

 


15.31.51

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich möchte ein paar weitere Punkte der Dienstrechts-Novelle herausgreifen, weil ich meine, dass sie genauso erwähnenswert sind, weil sie in der Novellierung Eingang gefunden haben.

Alle reden über Mobbing, und weil alle über Mobbing reden, wird dieser Begriff schon häufig inflationär verwendet. Streit zwischen Kollegen, eine Schikane des Vorgesetzten oder eine unverschämte Bemerkung eines Kollegen werden oft als Mobbing bezeich­net. Es ist daher kein Wunder, dass wirkliche Opfer von Mobbing es dann oft sehr schwer haben, Gehör zu finden. Die Betroffenen haben oft sehr schmerzliche Erfahrun­gen gemacht und Benachteiligungen am Arbeitsplatz erfahren. Es gibt auch Betroffene, die gekündigt worden sind, und zwar aus dem Grund, weil sie krank geworden sind und ihrem Dienst nicht mehr nachkommen konnten. Sie wurden dauerhaft krank, nicht nur körperlich, sondern vor allen Dingen auch seelisch krank.

Daher bin ich sehr froh, dass in dieser Novelle das erste Mal das Mobbing-Verbot fest­geschrieben wird und ab 1. Jänner des nächsten Jahres gültig sein soll, denn für mich ist Mobbing eine Dienstpflichtverletzung, und als solche wird sie jetzt in diesem Ge­setz auch festgeschrieben. Das ist erstmals eine Dienstpflichtverletzung der Täter, und die kann zu Konsequenzen führen, wie die Frau Ministerin bereits ausgeführt hat.

Dass die Führungskräfte eine Weiterbildung brauchen und vor allen Dingen einen flä­chendeckenden Zugang zur Führungskräfteausbildung, ist jetzt auch sichergestellt. Das ist wichtig, denn Führungskräfte haben in der jetzigen Zeit immer schwierigere Aufgaben zu erfüllen. Es sind oft mehr Aufgaben mit weniger Personal zu erfüllen, da­her wird auch deren Situation viel, viel schlimmer.

Dass die Frauenquote von 40 auf 45 Prozent angehoben wird, freut mich besonders. Ihre Ängste, Herr Kollege Herbert, werden schon dadurch abgefangen, dass das Aus­wahlverfahren ein sehr transparentes wird. Da Kenntnisse und Fähigkeiten genau ge­wichtet werden, brauchen Sie, denke ich, wirklich keine Bedenken zu haben, dass Frauen zu Unrecht bevorzugt werden.

In Bezug auf die Umsetzung und speziell auf die Forderungen, die unsere Frau Bun­desministerin Gabi Heinisch-Hosek immer wieder erhoben hat, ist der öffentliche Dienst ein absolutes Vorzeigebeispiel. Wenn die Frauenförderung auch in privaten Betrieben so wie im öffentlichen Dienst funktionieren würde, und auch in dem Sinne, dass es eine Offenlegung der Gehälter gäbe, wäre, glaube ich, ein riesiger Schritt getan.

Als weiteren Punkt möchte ich die Erhöhung des Kilometergeldes erwähnen. Hier gab es bei der Dienstrechts-Novelle 2007 eine Frist, die mit Ende dieses Jahres aus­läuft, sodass eine Neufestsetzung notwendig wurde.

Ich bin überzeugt, dass in den Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern und den Regierungsverhandlern zu diesem Gesetz ein gutes Ergebnis erzielt wurde, und daher werden wir dem auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Windholz zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 95

15.35.24

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Der öffentliche Dienst ist natürlich jetzt vermehrt in den Medien vorgekommen – sehr geschickte Strategie! Der Präsident der Gewerkschaft Öffent­licher Dienst hat das auch sehr geschickt genützt, indem man das Ganze in die Länge gezogen hat. Aber man hat in Wahrheit wie immer eine Debatte auf dem Rücken der öffentlich Bediensteten losgetreten.

Ihr habt dann noch eine brillante Wahlhelferin auserkoren in der Person der Unter­richtsministerin, die hat euch dann noch Stimmenzuwächse im Lehrerbereich gebracht. Aber das, was völlig fehlt – und darum hätte sich die Gewerkschaft vermehrt kümmern müssen –, sind die großen Würfe, die wir im öffentlichen Dienst dringend brauchen.

Man hört immer wieder: Wir müssen angleichen, wir müssen harmonisieren, es gibt Ungerechtigkeiten zwischen Beamten und Vertragsbediensteten! Ganz offen gesagt: Wir brauchen überhaupt einen neuen Begriff. Wir brauchen ein neues Dienst- und Be­soldungsrecht. Wir brauchen einen kräftigen Anreiz für die Leistungsbereiten, die es tatsächlich im öffentlichen Dienst gibt. Die kommen bei euch leider Gottes immer zu kurz. (Beifall beim BZÖ.)

Weil die Vorrednerin hier den Mobbing-Vorwurf in den Mund genommen hat, füge ich dem gleich hinzu: Bitte nicht vergessen auf das politische Mobbing! Denn: Wer nicht spurt, wie das Rot und Schwarz wollen, dem ergeht es vielleicht wie Herrn Dr. Haidin­ger im Innenministerium. Der ist nämlich der Kronzeuge dafür, dass es politisches Mob­bing gibt. Da habt ihr euch mit allem anderen als mit Ruhm bekleckert.

Überreif ist die Forderung nach einer fairen Behandlung der Leistungsbereiten im öf­fentlichen Dienst. Das wäre eine zukunftsträchtige Strategie. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben Teilbereiche, wo es immer wieder den Hinweis gibt: Da ist man in der Privat­wirtschaft deutlich besser gestellt! Ich habe so einen Fall aus dem Bereich, aus dem ich beruflich stamme, nämlich aus dem Zollbereich, an den Staatssekretär Lopatka und an den Finanzminister herangetragen, der betrifft den Bereich Flughafen. Da sage ich jetzt nur so viel: Da gibt es viele Dinge, die ich aufgezeigt habe, unter anderem, dass dort ständig 78 Stunden und mehr an Wochenenden in einem Monat angeordnet wer­den.

Gleichzeitig hat man natürlich gesagt, wenn Überstunden anfallen, dann sollen es nur die ganz billigen unter der Woche sein. In Wahrheit gibt es da gewissermaßen eine Gesetzeslücke. Man hat sich alles frei gehalten, und entschieden werden diese Dinge leider Gottes immer wieder von Schreibtischtätern in den Ministerien, die völlig praxis­fremd agieren, zum Nachteil von jenen, die in den Dienststellen draußen liebend gerne ihren Dienst machen zu fairen Bedingungen, die aber in überwiegendem Maße unfair behandelt werden.

An dieser Stelle darf ich dem Präsidenten Neugebauer eines der Ergebnisse der letz­ten Personalvertretungswahlen nahebringen. Es gibt da eine Gruppe – die ich sehr un­terstützt habe –, die hat eine Namensliste aufgestellt, damit es eben auch etwas ande­res als Schwarz und Rot gibt. Davor waren die Machtverhältnisse folgende: Von sechs Mandaten hatten drei die FCG und drei die FSG. – Jetzt schaut er gleich ganz finster. (Abg. Neugebauer: Ich schau immer so finster aus!)

Ich hoffe, dass diese Gruppe viele Nachahmer bekommt, denn da blieb kein Stein auf dem anderen. Ihr habt die ganze Zeit alle Vorschläge ignoriert, gleich Richtung Minis­terbüro interveniert: Ändert da ja nichts, das ist alles mit der Personalvertretung abge­sprochen! Ihr vertretet teilweise nicht alle, sondern nur manche, und zwar jene, die es


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sich immer wieder im System richten. Aber bei dieser Wahl hat es dort ein Ergebnis gegeben, zu dem ich nur gratulieren kann.

Dort gibt es eine Namensliste, und die agiert jetzt mit drei von sechs Mandaten, hat eine absolute Mehrheit. Rot und Schwarz sind dort auf das Niveau hingestutzt worden, wo sie hingehören. Ihr habt eure absolute Mehrheit verloren, und die Roten sind ge­rade noch mit einem Mandat vertreten. Ich hoffe, dass es da viele Nachahmer gibt.

Eine Trendwende kann es erst dann geben, wenn ihr bereit seid, diese Strategien auf­zugeben, ein faires, modernes Dienstrecht auf den Tisch legt – wo wir immer gesagt haben, da sind wir bereit, mitzuverhandeln. Die Leistungsbereiten, die es im öffent­lichen Dienst gibt, sehnen diesen Tag bereits herbei. (Beifall beim BZÖ.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Neugebauer, Zweiter Präsident des Nationalrates, zu Wort. – Bitte.

 


15.40.03

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu meinem Vorredner: Weder meine Re­dezeit noch die Redezeit des heutigen Nachmittags würde ausreichen, um die Erfolge meiner wahlwerbenden Gruppe und all die Hintergründe dazu zu erzählen, denn 6 Pro­zent über der absoluten Mehrheit ist ein Vertrauensbeweis, auf den ich durchaus stolz bin. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin aber auch stolz auf die anderen Gruppierungen und Fraktionen in meiner Ge­werkschaft, die sich vorbehaltlos, wenn auch kritisch zur Gewerkschaftsbewegung be­kennen, weil unterm Strich das Miteinander-Reden, das Überwinden von Vorurteilen und letztendlich das gemeinsame verantwortliche Handeln in einer Demokratie immer noch die gescheiteste Lösung sind. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, von der Dienstrechts-Novelle sind bereits viele Aspek­te angezogen worden. Die Mobbing-Geschichte erinnert mich an manche Zwischenrufe und Debatten hier. Auch hinsichtlich dessen, was der öffentliche Dienst sich jetzt zur Norm nimmt, nämlich den achtungsvollen Umgang miteinander, Frau Präsidentin, könn­ten wir, wenn wir neue Verfahrensvorschriften oder Verhaltensregeln diskutieren, über die Vorreiterrolle des öffentlichen Dienstes nachdenken.

Die Kollegen von der Exekutive brauchen sich durch diese Novelle nicht zurückgesetzt zu fühlen. Herr Kollege Pendl hat schon auf den § 39 RGV hingewiesen. Vieles andere mehr wurde auch von Frau Minister Heinisch-Hosek und meinen Vorrednerinnen und Vorrednern angeführt.

Was nicht in der Novelle steht, was wir aber gerade intensiv verhandeln, ist die Berück­sichtigung von Bachelor-Abschlüssen im Sinne des Universitätsgesetzes und des Fach­hochschul-Studiengesetzes. Wir haben fix vereinbart, dass wir das bis zum Sommer des kommenden Jahres verhandelt haben werden – so wie auch das Zeitwertkonto, also die Anrechnung von Überstunden in Geld beziehungsweise Zeit.

Was den § 13c Gehaltsgesetz betrifft, Herr Kollege, so geht es da sicherlich um eine Handvoll Leute. Das kleine Thema haben wir gerade in Begutachtung, und wenn es das wert ist, dass wir uns dem nähern, werden wir das auch entsprechend hinüber­bringen. (Abg. Mayerhofer: Es ist es schon wert!)

Lieber Kollege Windholz, zu dem, was du bezüglich Strategie und Taktik gesagt hast, nämlich wir hätten vielleicht den öffentlich Bediensteten dadurch geschadet, dass sie in den Medien stehen: Gut, das ist deine Wahrnehmung. Öffentlich Bedienstete stehen in


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einer solchen Debatte immer in den Medien. Was aber viel schlimmer ist und was un­sere Kolleginnen und Kollegen ärgert – massiv ärgert! –, ist die Begleitmusik in Form einer vermeintlichen Privilegiendebatte. Da darf ich jetzt deinem Klubobmann, ohne ihn als Person zu attackieren, nahelegen, sich im Pressedienst im BZÖ jemanden zu neh­men, der die Dinge auch untermauert, die er zum Vorwurf macht.

Wenn es da heißt, die Biennien seien ein Privileg, dann muss ich sagen, das kann nur jemand behaupten, der von der Struktur der Kollektivverträge aber schon überhaupt keine Ahnung hat, denn 95 Prozent aller Kollektivverträge haben Vorrückungen – beim öffentlichen Dienst sind es zwei Jahre, in anderen Bereichen sind es Triennien, bei den Kollegen Journalisten – vielleicht sind ja heute noch welche anwesend – sind es Quin­quennien. – Das ist nichts Neues. Das ist eine Gestaltung einer Struktur und kein Privi­leg.

Wenn der Herr Kollege Bucher sagen lässt, im öffentlichen Dienst brauche man nur 40 Versicherungsjahre, dann kann das nur jemand geschrieben haben, der keine Ah­nung hat, denn im öffentlichen Dienst beginnt die Anrechnung mit 18 Jahren  und nicht nach dem Ende der Pflichtschulzeit. Wenn der Herr Kollege Bucher sagen lässt, es sei ein Privileg, dass wir im öffentlichen Dienst so hohe Gehälter hätten (Abg. Bu­cher: Stimmt ja!), dann kann das nur jemand sagen, der nicht weiß, dass jeder fünfte Bedienstete im öffentlichen Dienst Akademiker ist, während es in der Privatwirtschaft nur jeder 27. ist. Daher kommt da eine völlig andere Gehaltspyramide zustande.

Zur Empfehlung bezüglich einer Nulllohnrunde: Lieber Kollege, nicht einmal in Berei­chen, die es sich beinahe nicht mehr leisten können, gibt es jetzt Kollektivvertragsab­schlüsse mit null (Abg. Bucher: In Kärnten haben wir das gemacht!), weil die Wirt­schaftsforscher uns zum Eingang der Verhandlungen deutlich gemacht haben, dass die derzeitige wirtschaftliche Delle in Österreich deswegen nicht so tief sitzt, weil natür­lich die Kaufkraftstärkung der letzten Kollektivvertragsabschlüsse – und auch jene der jetzigen – hilft, ganz einfach den Konsum zu stärken. (Abg. Bucher: Wir haben ja zwei Schutzschirme: einen für die Banken und einen für die Beamten! Das ist ein Schutz­schirm für die Beamten!) Das ist nicht meine Erfindung, aber das nehme ich gerne auf. Das ist so! (Abg. Bucher: In Irland haben die Beamten 15 Prozent hergegeben! Das ist Solidarität!)

Das Lustigste – man müsste ja lachen, wenn es nicht so traurig wäre, lieber Kollege Bucher – ist die Anregung des BZÖ, 30 000 öffentlich Bedienstete einzusparen. Sag mir, welchen Polizisten, welche Volksschullehrerin, welchen Krankenpfleger, welchen Universitätsprofessor du einsparen möchtest! (Abg. Bucher: Ich rede von den Beam­ten ...!) Du musst nämlich im gleichen Atemzug dazusagen, welche Aufgabenreform du machst, dann kannst du auch sagen, mit wie viel Personal du die Dinge über die Run­den bringst.

Was die Entlohnung betrifft, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Erstredner, Herr Kol­lege Herbert, hat gemeint, es werde zu wenig zwischen den Berufsgruppen differen­ziert. Du weißt, dass das Ausbildungsprinzip in den Berufsgruppen das eine ist, und die Dienstzulagenregelungen sind das andere. – Die sind bei der Exekutive durchaus at­traktiv ausgebaut, und das unterscheidet sie von den anderen Berufsgruppen erheb­lich. (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer.) Wir haben einen sehr angemessenen Ab­schluss erzielt, der keinen Reallohnverlust zulässt, und auch eine soziale Dimension ist eingerechnet.

Kollege Bucher, da hast jetzt du eine Aufgabe: Der Landesdienst in Kärnten bekommt vom Herrn Landeshauptmann mitgeteilt, es gebe nichts. Vielleicht ist das Budget in Kärnten wirklich so schlecht, wie manche Zeitungen schreiben. Die kriegen nichts. (Abg. Bucher: Da seid aber ihr mit dabei! Der Parteichef der ÖVP ist mit dabei!) – Der


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ist auch dabei. Der Herr Martinz gehört genauso in dieselbe Kategorie. Was aber be­sonders verwerflich ist, ist, dass man sich sogar verweigert, mit der Gewerkschaft Öf­fentlicher Dienst in Kärnten das Gespräch aufzunehmen! (Abg. Dr. Strutz: Die gibt es in Kärnten nicht!) Da würde ich schon sagen, Sozialpartnerschaft heißt nicht, miteinan­der nicht zu reden, sondern aufeinander zuzugehen, und in diesem Sinne haben wir auch schwierige Zeiten bewältigt. Ich bedanke mich bei der Frau Bundesministerin. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwent­ner zu Wort. – Bitte.

 


15.46.14

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Grüß Gott die vielen Besucherinnen und Besucher! Ich würde gerne noch einmal auf die frauenpolitischen Aspekte der vorliegenden Dienstrechts-Novelle eingehen. Auch wenn Sie von uns schon einiges nicht mehr hören können, Frau Ministerin, ein bisschen Ungeduld müssen Sie uns zugestehen. Ich weiß, Sie sind diesbezüglich auch manchmal ungeduldig, und ich weiß auch, dass manche im Ple­num das Wort „Quote“ nicht mehr hören können.

Wie schon von Frau Kollegin Musiol angedeutet, begrüßen wir die frauenpolitischen Aspekte der Novelle sehr. Wirklich ganz große Sprünge in Richtung Gerechtigkeit und Ausgewogenheit sind allerdings nicht gelungen, würde ich meinen. Es klingt ja gut, wenn wir jetzt 45 Prozent statt 40 Prozent Quote haben, aber schauen wir uns das bei den Sektionschefinnen, bei den Frauen in Führungspositionen an: Von den 90 Sek­tionsleiterinnen und -leitern sind derzeit nur 12 Frauen. Das heißt, die meisten Res­sorts – bis auf ein paar löbliche Ausnahmen, nämlich das Bundesministerium für Unter­richt, Kunst und Kultur, aber auch den Verfassungsgerichtshof – liegen alle weit unter der bisher schon vorgeschriebenen Quote von 40 Prozent. Die gibt es seit 1993, das heißt, es ist in 15 Jahren nicht gelungen, die Quote in den Führungspositionen auch nur annähernd zu erfüllen.

Es sind zwar jetzt einige Maßnahmen geplant – wir begrüßen Maßnahmen in Richtung Transparenz, auch die Gleichbehandlungsbeauftragte kann künftig eine Stellungnahme abgeben, und es gibt auch eine Verpflichtung zur Offenlegung der Gewichtung beson­derer Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung von Bewerberinnen, wie Sie schon erwähnt haben –, aber insgesamt greift das wahrscheinlich zu kurz, wie wir mei­nen. Da bräuchte es noch mehrere Maßnahmen, um tatsächlich auch in den höheren Bereichen die Quote zu erfüllen – sonst müssen wir ja noch einmal ziemlich lange war­ten.

Auch was die Schließung der Einkommensschere anbelangt, gibt es viele Maßnah­men, die angekündigt sind. Wenn man es sich aber ausrechnet, kommen wir mit den angekündigten Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung der Gehälter bei den Beam­tinnen und Beamten erst in den nächsten 33 Jahren dahin, dass es ungefähr in Rich­tung Gleichstellung geht. Das heißt, im Gegensatz zu dem, was Herr Kollege Herbert von der FPÖ befürchtet, nämlich dass die Gleichstellung da jetzt irgendwie über den Zaun gebrochen werde, dauert das noch ein paar Jahrzehnte. Ich bin da also eher un­geduldig gestimmt als skeptisch wie Sie.

Dort, wo es feste Zahlen in Bezug auf die Gehälter gibt, betrifft es nämlich vor allem die Männer. – Sie haben die Pendlerpauschalen und auch die Reisekostenpauschalierung bei Polizistinnen und Polizisten erwähnt. Es gibt 8 Prozent Frauen bei den Polizistinnen


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und Polizisten, und auch das Opting-out für Führungskräfte betrifft in erster Linie die Gehälter von Männern.

Das heißt, dort, wo es fiktive Zahlen gibt, wo es ein bisserl in Richtung Utopie geht, dort sind die Frauen und die Gehälter von Frauen angesiedelt, und das stimmt mich nicht gerade besonders hoffnungsfroh. Aber wie gesagt, es ist einiges positiv an den Maßnahmen, auch im Gleichbehandlungsbereich, auch was die Rechte der Gleichbe­handlungsbeauftragten in Zukunft betrifft, aber es sind insgesamt trotzdem einige „Aber“ dabei. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


15.50.01

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Auch ich möchte ein paar Punkte aus der Dienstrechts-Novelle herausgreifen. Ein Punkt, der mir besonders wichtig erscheint, ist das festgeschriebene Mobbing-Verbot. Mobbing passiert viel zu oft. Die Dunkelziffer in diesem Bereich ist sehr hoch. Die Opfer wissen oft keinen Ausweg, und so ist es an der Zeit, da rasch und massiv gesetzlich entgegenzuwirken.

Mobbing ist kein Kavaliersdelikt, meine sehr verehrten Damen und Herren, und so soll dieses Gesetz auch dazu dienen, dass Mobbing enttabuisiert wird. Mobbing kann man nicht an einzelnen Branchen festmachen. Es kann in allen Lagen des beruflichen Lebens, ob es jetzt im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft ist, passieren. Deswegen finde ich es enorm wichtig, dass da der Bund auch eine Vorreiterrolle über­nimmt, und ich hoffe, dass dem auch andere Bereiche nachfolgen.

Ein weiterer Punkt, der mir sehr am Herzen liegt, Herr Kollege Herbert und Herr Kol­lege Hagen, ist die Frauenquote. Frauenquote bedeutet, dass ausschließlich – aus­schließlich, meine sehr verehrten Herren – bei gleicher Qualifizierung Frauen bevor­zugt genommen werden. – Wenn Frauen besser sind, werden Frauen sofort genom­men, Herr Kollege Herbert. Dass die Frauenquote von 40 auf 45 Prozent erhöht wird, ist für mich ein Meilenstein in puncto Gleichstellungspolitik. Ich hoffe auch darauf, dass in der Privatwirtschaft, wo es eben leider noch keine festgeschriebene Geschlechter­quote gibt, eine Art Dominoeffekt entstehen wird.

Es gibt gerade in der Wirtschaft viele Menschen, die gegen eine Quote sind, aber viele beteuern dann andererseits im Gegenzug, wie wichtig ihnen qualifizierte Frauen in der Wirtschaft sind. Es ist jetzt an der Zeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch in Bezug auf die Quote gemeinsam ins 21. Jahrhundert überzutreten.

Da wir jetzt gerade beim Thema Qualifizierung sind, möchte ich noch einen Punkt aus der Novelle herausgreifen, nämlich jenen, dass der Dienstgeber verpflichtet ist, seinen Führungskräften Weiterbildung anzubieten. Nur so, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir uns weiterentwickeln, uns den internationalen und europäischen Standards annähern und diese auch erfüllen.

Alles in allem ist die Dienstrechts-Novelle ein gelungenes Gesetz, und ich freue mich darüber, dass es heute beschlossen werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolin­schek zu Wort. – Bitte. (Abg. Bucher – in Richtung des sich zum Rednerpult begeben­


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den Abg. Dolinschek –: Sigi, jetzt ram amal auf mit die Beamten! Abg. Neugebauer: Das werd’ ich mir merken: „Ram amal auf mit die Beamten!“ – Bucher-Rambo!)

 


15.52.51

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Ich wollte mich eigentlich nicht zu dieser Materie zu Wort melden, aber Herr Präsident Neugebauer hat mich sozusagen dazu aufge­fordert. Herr Kollege Neugebauer, wir wissen natürlich alle ganz genau, dass du ein Schwergewicht beim Verhandeln bist. Das schätzen auch alle, die du vertrittst, nur eines muss man klarstellen, und zwar, dass die Beamten auch bei der Hacklerregelung etwas privilegiert sind. Natürlich können die Beamten die Hacklerregelung erst in An­spruch nehmen, wenn sie als Beamte – ab dem 18. Lebensjahr gerechnet, die meisten mit dem 20. Lebensjahr oder später – genug Jahre zusammenbringen.

Tatsache ist aber, dass diese Leute natürlich vorher einen Beruf erlernt haben, sozu­sagen Karriere mit Lehre gemacht haben – das ist auch hoch anzuerkennen – und sich dann weitergebildet haben. Das ist so ähnlich wie bei den Angestellten. Diese Zeiten, die sie dort erworben haben, lassen sie sich dann von der ASVG-Versicherung auszahlen, und dann sind sie in der Beamtenversicherung. Das ist schon einmal ein Vorteil. Mit 40 Beitragsjahren kommen sie in die Hacklerregelung, weil Frauen und Män­ner bei den Beamten dasselbe Pensionsantrittsalter haben – nicht so wie in der Privat­wirtschaft, wo die Frauen fünf Jahre früher gehen können, wo also Frauen mit 40 Bei­tragsjahren und Männer mit 45 Beitragsjahren die Hacklerregelung nützen können. Tat­sache ist, dass das ein Unterschied ist und dass es ein Vorteil für die Beamten ist.

Das Nächste ist, dass die Beamten alle zwei Jahre einen Bienniensprung haben. Sie bekommen praktisch alle zwei Jahre eine automatische Lohnerhöhung von ungefähr 3,5 Prozent, und dann kommen jedes Jahr die anderen Lohnerhöhungen dazu. Das ist halt schon ein gewaltiger Unterschied. (Abg. Neugebauer: Genau die Hälfte zu viel! Das Doppelte ...!)

Herr Kollege Neugebauer, ich habe im Betrieb praktisch auch die Ist-Lohn-Verhandlun­gen geführt, und ich habe, weil ich für die Angestellten zuständig war, gesehen, wie weit die Angestellten von den Arbeitern weggetriftet sind, weil sie einfach die Biennien­sprünge dazwischen gehabt haben. (Abg. Bucher: Gar kein Vergleich!) Nach sechs oder acht Jahren haben jene, die Angestellte waren, obwohl sie dieselbe Tätigkeit im Betrieb verrichtet haben wie ihre Kollegen im Arbeiterdienstverhältnis, wesentlich mehr verdient – obwohl sie an derselben Maschine gearbeitet haben.

Das ist ein großer Unterschied, also ein Privileg der Beamten. Das muss halt hier auch gesagt werden. Es ist ein Unterschied! (Beifall beim BZÖ.)

Im Übrigen haben wir die Privilegien bei der Oesterreichischen Nationalbank, bei den Österreichischen Bundesbahnen, beim ORF und bei anderen derartigen staatsnahen Institutionen immer beanstandet, weil das eine Ungerechtigkeit gegenüber jenen ist, die in der Privatwirtschaft tätig sind. (Beifall beim BZÖ.)

15.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich habe bereits bekannt gegeben, dass die Abstimmung über diese beiden Tagesord­nungspunkte nach der Behandlung von Punkt 6 durchgeführt wird.

Das Croquis ist in den letzten Minuten zwar eingelangt, aber es wäre den Fraktionen gegenüber unzumutbar, jetzt abzustimmen – erstens war nicht eingeläutet, und zwei­tens konnte noch keine Durchsicht vorgenommen werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 101

15.55.526. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investment­fondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstege­setz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versi­cherungsaufsichtsgesetz geändert werden (497 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Königshofer zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


15.56.18

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Bei dieser Regierungsvorlage geht es im Wesentlichen um die Pro­longierung des im letzten Jahr beschlossenen Bankenpaketes. So weit, so gut, dem könnten wir ja zustimmen, allerdings nicht mit der Begleitmusik, die mit dieser Geset­zesvorlage eben einhergeht.

Wir haben immer gefordert, dass dieses Bankenpaket auch einer Kontrolle des Rech­nungshofes unterliegen sollte, und wir gehen davon nicht ab, weil wir glauben, dass die Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht und die Oesterreichische Nationalbank zu we­nig ist.

Die Finanzmarktaufsicht hat in den letzten Jahren eigentlich bei allen Fällen, die aufge­kommen sind, völlig versagt. Ich brauche Ihnen nur BAWAG, Meinl, Bank Burgenland et cetera zu nennen. Auch die Finanzdienstleister und Kapitalanlagegesellschaften wie AMIS, Meinl European Land, AVW et cetera, überall dort war die Finanzmarktaufsicht nicht präsent.

Auch die OeNB-Kontrolle ist nicht so überzeugend, wenn man weiß, dass die OeNB im letzten Jahr die Banken vor Vergabe von Partizipationskapital kontrolliert hat und bei der Hypo Alpe-Adria zu dem Ergebnis gekommen ist, dass diese Bank 2009 einen Ge­winn von 225 Millionen € ausweisen sollte – tatsächlich wird sie jedoch einen Verlust von weit über 1 Milliarde € einfahren.

Meine Damen und Herren, ich meine, wir sollten auch diesbezüglich diese Krise als Chance nützen, wie es immer gesagt wird, und zwar durch eine Umstrukturierung des österreichischen Bankensektors. Wir haben diesbezüglich einige Vorschläge zu ma­chen, die ich gleich in Form eines Entschließungsantrages einbringen werde.

Ich meine, dass wir einige dieser systemrelevanten Banken, die jetzt große Schwierig­keiten haben – wie die Kommunalkredit, die letztes Jahr verstaatlicht worden ist, aber heuer wiederum über 100 Millionen € Kredit nach Dubai vergeben hat, wahrscheinlich an Dubai City –, zu einer „Österreich-Bank“ zusammenfassen sollten. (Abg. Dr. Strutz: Wer war denn dort verantwortlich? Wer war denn dort Vorstand?) – Ja, ja, Vorstand war die Frau Dr. Claudia „Hase (weiß von nichts)“ Schmied, damit das klargestellt ist. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Die anderen Banken, von denen ich spreche, sind die Hypo Alpe-Adria, die ÖVAG und die BAWAG. Ich meine, wir sollten die Chance nützen, und die Republik sollte diese vier Banken zu einer „Österreich-Bank“ zusammenfassen, um aus dieser Krise wieder Chancen zu formulieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 102

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die alle Voraussetzungen für die Schaffung einer oben dargestellten ‚Österreich-Bank‘ enthält, insbesondere alle Ermächtigungen zur Verhandlungsführung für den zuständigen Bundesminister.“

*****

Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie, diesem Entschließungsantrag, der neue Wege im österreichischen Bankenbereich weist, zuzustimmen. Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten DDr. Königshofer, Gradauer, Weinzinger und weiterer Abgeordneter betreffend Schaffung einer „Österreich-Bank“

eingebracht in der 51. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 11. Dezember 2009 im Zuge der Behandlung des Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (478 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienste­gesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsauf­sichtsgesetz geändert werden (497 d.B.)

Im Herbst 2008 wurde das sogenannte „Bankenpaket“ beschlossen, wobei im ersten Schritt bedeutende Mittel in Milliarden-Euro-Höhe – Partizipationskapital und Haftungs­übernahmen – für monetäre Notoperationen zur Rettung von Instituten verbraucht wur­den. In einem zweiten Schritt sollten weitere Mittel aus dem sogenannten „Bankenpa­ket“ für eine Strukturverbesserung des österreichischen Bankensektors eingesetzt wer­den. Während die Schweiz ganze zwei systemrelevante Banken hat, gibt es in Öster­reich sechs (ohne Kommunalkredit Austria AG und Constantia Privatbank). Deshalb sollte die derzeitige Situation genützt werden, um eine „Österreich-Bank“ zu bilden!

1) Die Kommunalkredit Austria AG wurde schon vor einem Jahr verstaatlicht und wird seither intern umstrukturiert. (Diese Bank erhielt staatliche Hilfestellung in Form von Anleihegarantien in Höhe von 1,5 Milliarden Euro.)

2) Die Hypo-Alpe-Adria steht nach riesigen Kreditausfällen in Südosteuropa vor der In­solvenz. Die Hauptaktionärin, die Bayern LB, ist laut Medienberichten bereit, ihre An­teile kostenfrei abzugeben. Diese Chance zur Mehrheitsübernahme sollte von der Re­publik Österreich genützt werden, weil dies billiger und einfacher wäre, als nach einer Insolvenz einspringen zu müssen. Die übrigen Eigentümer, Grazer Wechselseitige Ver­sicherung AG und das Land Kärnten, sollten an Bord bleiben und für die Sanierung einen adäquaten Beitrag leisten. (Diese Bank erhielt 900 Millionen Euro staatliches Par­tizipationskapital zu 8 Prozent p.a. und einer Rückzahlungsverpflichtung von 110 Pro­zent, was 990 Millionen Euro entspricht. Wegen der bekannten Verlustsituation zahlt


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diese Bank weder für das zweite Halbjahr 2008, noch für 2009 eine Dividende. Da­durch entgehen dem Budget insgesamt 108 Millionen Euro an Einnahmen.)

3) Die Österreichische Volksbanken AG steht nach der Amputation der Kommunalkre­dit Austria AG und nach Wertberichtigungen in Osteuropa vor einer existenzbedrohen­den Verlustsituation und hat erheblichen Kapitalbedarf. (Diese Bank erhielt 1 Milliarde Euro Partizipationskapital von der Republik zu 9,3 Prozent p.a. und einer Rückzahlungs­verpflichtung von 100 Prozent. Wegen der aktuellen Verlustsituation zahlt diese Bank für 2009 keine Dividende. Dadurch entgehen dem Budget 93 Millionen Euro an Einnah­men.)

4) Die BAWAG-PSK soll „Toxic Papers“ in großem Ausmaß halten, weshalb auch hier Neustrukturierungen erforderlich scheinen. Zudem hat der Haupteigentümer Cerberus nach einigen US-Flops (z.B. GMAC) laut Medienberichten größere Liquiditäts- und Exis­tenzprobleme. Deshalb wäre der Fonds wahrscheinlich zum Verkauf seiner Anteile be­reit. (Diese Bank erhielt 950 Millionen Euro Staatshilfe in Form von 550 Millionen Euro Partizipationskapital und 400 Millionen Euro in Form von Haftungen für „giftige Wert­papiere“. Die Ertragssituation 2009 ist noch nicht bekannt, weshalb auch noch keine Aussagen über Dividendenzahlungen getroffen werden können.)

Unter dem Dach einer „Österreich-Bank“, welche sich mehrheitlich im Eigentum der Republik Österreich befände, wäre

die Neustrukturierung der heimischen Bankenlandschaft möglich,

die Absicherung der hohen Partizipationskapitalien der Republik sichergestellt,

des Weiteren würde eine Einflussnahme der Republik auf den inländischen Geld-, Ka­pital- und Kreditmarkt gegeben sein, wodurch die bestehende Kreditklemme zum Woh­le der Realwirtschaft überwunden werden könnte,

die Schaffung einer Zahlungsverkehrs-Clearing-Stelle für den gesamten österreich­schen Bankensektor über die BAWAG-PSK möglich, wobei letztere als Hausbank der Republik (jährliches Zahlungsverkehrsvolumen rund acht Milliarden Euro) das größte Know-how auf diesem Gebiet besitzt.

Um damit die Risiken der gegenwärtigen Bankensituation in Chancen für die Republik Österreich umzuwandeln, stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierunsvorlage zuzuleiten, die alle Voraussetzungen für die Schaffung einer oben dargestellten „Österreich-Bank“ enthält, insbesondere alle Ermächtigungen zur Verhandlungsführung für den zuständigen Bundesminister.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stumm­voll. – Bitte.

 


16.00.04

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Finanzpaket ist na­türlich Ausdruck jener Finanz- und Wirtschaftskrise, deren Tiefpunkt wir hoffentlich be­reits hinter uns haben, wobei es aber noch viel zu früh wäre, um Entwarnung zu ge­


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ben – insbesondere, wenn wir uns die Prognosen auf dem Arbeitsmarkt anschauen, in denen das Arbeitsmarktservice mit einer Zunahme der Arbeitslosigkeit um 50 000 Per­sonen im nächsten Jahr rechnet.

Das heißt, wir haben ein Finanzpaket, das dieser Situation ganz bewusst Rechnung trägt, wobei: Wenn man ehrlich ist, muss man zugeben, dass kein Wirtschaftsforscher wirklich weiß, wie es weitergehen soll.

Es ist interessant, dass die letzten Prognosen alle in Form von Buchstaben gemacht werden. Das V scheidet schon aus, also dass es so rasch wieder hinauf geht, wie es hinunter gegangen ist. (Abg. Bucher: Jetzt kommt das U!) Manche sagen, es ist ein U, manche sagen, ein L, manche sagen, ein „hatschertes“ W – also hinunter, wieder hin­auf, noch einmal leicht hinunter und wieder hinauf.

Es herrscht also eine allgemeine Verunsicherung und es ist richtig, dass wir hier wieder rasch handeln, genauso wie wir seinerzeit mit dem Bankenpaket sehr rasch gehandelt haben. Ich erinnere daran: Es war damals eine Fünf-Parteien-Einigung, die wir zustan­de gebracht haben.

Erst gestern hat der Gouverneur der Notenbank, Ewald Nowotny, darauf hingewiesen, dass mit diesem Bankenpaket ein Totalabsturz der Wirtschaft verhindert werden konn­te und dass, was das Budget betrifft, bis jetzt immerhin 300 Millionen € aus Haftungs­entgelten und Zinsen in das Budget hereingeflossen sind.

Also dieses Bankenpaket war zweifellos richtig, sowohl in der Dimension als auch den Zeitpunkt betreffend. Jetzt geht es darum, dass wir mit dem vorliegenden Paket gewis­se prozyklische Wirkungen von Basel II verringern.

Prozyklisch heißt, dass sich gerade in Zeiten von wirtschaftlichen, konjunkturellen Ab­schwüngen die Auswirkungen von Basel II verstärken. Die Eigenkapitalvorschriften von Basel II sind im Grunde richtig, aber durch ihre starken prozyklischen Wirkungen ver­schärfen sie natürlich Krisensituationen.

Daher ist es notwendig, dass wir im Rahmen nationaler Spielräume diese Regelung entsprechend adaptieren und entschärfen – im Interesse der Liquiditätssicherung und letztlich auch der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Das Zweite ist, dass wir die Möglichkeiten, das Partizipationskapital – das die Banken vom Finanzministerium bekommen haben – frühzeitig abzuschichten, etwas erleich­tern. Es ist ja sehr erfreulich, dass die Banken in der Lage sind, früher als ursprünglich geplant dieses Kapital dem Bund wieder zurückzuzahlen.

Es war auch beim Versicherungsaufsichtsgesetz notwendig, Anpassungen durchzufüh­ren. Ich erinnere nur daran, dass wir die Bilanzierungserleichterungen für die Versiche­rungswirtschaft gemacht haben – die aber ursprünglich nur bis Jahresende befristet waren. Wir werden sie um ein weiteres Jahr verlängern müssen, weil natürlich auch dort die Folgen der jetzigen Situation zweifellos noch vorhanden sind.

Das Dritte ist, dass die Versicherungswirtschaft – etwa die Vienna Insurance Group  zunehmend sehr erfolgreich in Mittel- und Osteuropa dazu übergeht, eine Spaltung der Gesellschaften zur Schaffung moderner Holdingstrukturen durchzuführen. Dabei wird eine eigene Aktiengesellschaft für das operative Versicherungsgeschäft und gleichzei­tig eine neue Holding geschaffen. Damit erfolgt also eine Spaltung der Gesellschaften, und da muss das Versicherungsaufsichtsgesetz entsprechend angepasst werden.

All dies geschieht unter dem Eindruck, dass wir rasch helfen müssen, weil die Krise zwar den Tiefpunkt – das hoffen wir zumindest – erreicht hat, aber noch keine Entwar­nung gegeben werden kann.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 105

Daher müssen wir im Interesse der Arbeitsplätze, im Interesse der Einkommen und im Interesse der sozialen Sicherheit diese notwendigen Adaptierungen durchführen – und ich hoffe sehr auf breite Zustimmung! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. – Bitte.

 


16.03.40

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir stimmen dieser Regierungsvorlage zu, weil es unter anderem auch um die Verlängerung der Pendlerpauschale geht, und wir sind im Gegensatz zu den Grünen nicht davon über­zeugt, dass die Pendlerpauschale umweltfeindlich wäre. Die Pendlerpauschale ist, wie der Name schon sagt, eine Pauschale und dient dazu, dass Menschen, die das Auto brauchen, um in die Arbeit zu kommen, die Kosten entsprechend abgegolten werden. (Abg. Mag. Kogler: Falscher Tagesordnungspunkt!) – Nein, nein!

In dieser Regierungsvorlage gibt es also mehrere Punkte, unter anderem auch die Pend­lerpauschale, die sinnvoll ist. Deshalb sind wir dafür.

Auch die Zukunftsvorsorge steht in diesem Paket (Abg. Krainer: Falsches Gesetz! Das ist der nächste Punkt!), also wir sprechen hier über die Zukunftsvorsorge. (Rufe: Nein! Das ist der nächste Punkt!) Aha! Gut, dann sage ich vielen Dank! (Allgemeine Heiter­keit und Beifall.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Also wir sind bei TOP 6, um das eindeutig zu klä­ren.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 3 Mi­nuten und mache darauf aufmerksam, dass die Sitzung um 16.10 Uhr für die Dringliche Anfrage unterbrochen wird.

 


16.05.18

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich mache das ganz kurz: Das Abgabenän­derungsgesetz ist der nächste Tagesordnungspunkt, wo es um die Verlängerung der Pendlerpauschale und Zukunftsvorsorge geht. (Abg. Grosz: Das Problem ist, dass das bei euch ein Dauerzustand ist! Bei uns ist das ein Fehler!) – Ich glaube, dass es jetzt gar nicht notwendig ist, den Zwischenruf zu wiederholen, da der Zwischenrufer ohnehin für die hohe intellektuelle Qualität seiner Zwischenrufe bekannt ist.

Es sind im Wesentlichen drei Fragen, um die es geht – das ist jetzt ein bisschen eine Wiederholung dessen, was mein Vorredner Günter Stummvoll gesagt hat –: Es geht um die Frage der Prozyklität und um die Frage der Verlängerung des Bankenpakets –eigentlich eines Teils des Bankenpakets, denn der Teil, in dem es um die Haftungen geht, ist ja bis 31.12.2009 zeitlich befristet und wird jetzt verlängert. Der Teil, in dem es um Eigenkapitalhilfen und Partizipationskapital geht, ist zeitlich nicht befristet, sondern wird immer bei der Kommission verlängert. Insofern ist dieser Teil davon nicht betrof­fen, sondern nur der Haftungsteil für den Interbankenmarkt.

Die Frage der Strukturen für die Versicherungswirtschaft durch die Möglichkeit, Spal­tungen durchzuführen – operatives Geschäft, Steuerung der Holding –, ist auch schon angesprochen worden.

Ich möchte ein paar Worte auch, weil das in Diskussion war, zum Zahlungsdienstege­setz sagen: Wir haben ja hier im Juli beschlossen, dass wir von einer bestimmten Phi­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 106

losophie weggehen wollen. Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten, eine Rechnung zu bezahlen: Man konnte es früher noch bar zahlen – beim Gaskassier, wie es geheißen hat –, man kann es über einen Erlagschein, Online-Banking, aber auch über Einzie­hungsaufträge einzahlen.

Das effizienteste System, das die geringsten Verwaltungskosten für das Unternehmen und vielleicht auch für den einzelnen Betroffenen bewirkt, sollte quasi möglichst günstig dargestellt werden. Unternehmen haben das bisher gemacht, indem sie weniger effizi­ente Systeme mit einer Pönale, mit einer Gebühr belegt haben.

Wir haben beim Zahlungsdienstegesetz, das wir im Juli beschlossen haben und das seit 1. November gilt, gesagt, wir wollen diese Philosophie ändern. Es soll nicht mehr über einen Malus der Anreiz geschaffen werden, effiziente Zahlungssysteme zu ver­wenden, sondern durch einen Bonus. Derjenige, der zum Beispiel einen Einziehungs­auftrag macht, soll weniger zahlen, und es soll nicht jemand, der mittels Erlagschein zahlt, mehr bezahlen, als die Rechnung ausmacht.

Jetzt gab es den massiven Wunsch von einigen Betrieben, dass das wieder geändert werden möge. Wir halten es aber an und für sich für richtig, dass die Philosophie ge­ändert wird und dass man mit dem Bonus, also mit dem Zuckerbrot, und nicht mit dem Malus, also mit der Peitsche, arbeitet. Deswegen haben wir gemeint, dass wir diese Änderung im Wesentlichen so lassen wollen, wie sie jetzt ist.

Das wollte ich nur öffentlich erklären, nachdem das auch Gegenstand von Debatten war. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

16.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist jetzt 16.08 Uhr, ich werde Herrn Mag. Kog­ler nicht mehr aufrufen, sondern unterbreche an dieser Stelle die Verhandlungen über Punkt 6 und unterbreche die Sitzung bis 16.10 Uhr.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 16.08 Uhr unterbrochen und um 16.10 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

16.10.46Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Schluss mit der Klimaschutz-Blockade – mehr Geld für den Klimaschutz (922/A)(E)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 922/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 107

Begründung

„Wenn wir das Kioto-Ziel nicht erreichen, müssen wir Emissionsrechte einkaufen – beim derzeitigen Marktwert um eine Milliarde Euro. Es wäre deutlich sinnvoller, diese Milliarde sofort in Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgase zu stecken.“

Ulrich Foelsche, österreichischer Klimaforscher, Assistenzprofessor an der Grazer Karl-Franzens-Universität und am Wegener Zentrum für Klima und globalen Wandel tä­tig (Der Standard, 5./6.12.2009)

„Das erste Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts ist nach UNO-Angaben vermutlich das bis­her wärmste weltweit seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gewesen. Die Dekade von 2000 bis 2009 "ist sehr wahrscheinlich die wärmste gewesen, wärmer als die 1990er Jahres, wärmer als die 1980er und so weiter.“

Michel Jarraud, Generalsekretär der Welt-Meteorologie-Organisation (WMO), am Diens­tag in Kopenhagen. (APA, 8.12.2009)

„Die Emissionsszenarien bis 2020 zeigen für Österreich einen Anstieg der Treibhaus­gasemissionen, falls keine weiteren Maßnahmen gesetzt werden. Werden hingegen derzeit geplante Maßnahmen getroffen und bis 2020 wirksam, erreicht die Emissions­entwicklung etwa das Niveau von 2007. Dies bedeutet, dass zur Erreichung der Ziele für 2020 weitere Maßnahmen unumgänglich sein werden.“

Klimaschutzbericht 2009, Umweltbundesamt

„... klar ist: wenn wir Klimaschutz ernst nehmen und unsere Ziele erreichen wollen, dann müssen wir massiv in den Ausbau von Ökostrom investieren...“

Im Hinblick auf das von ihm vorgeschlagene Klimaschutzgesetz präzisierte der Um­weltminister den Fahrplan: noch vor dem Sommer soll eine Vorlage in den Ministerrat eingebracht werden und im Herbst der parlamentarischen Behandlung zugeführt wer­den. So könne ein Inkrafttreten mit Ende 2008 ermöglicht werden. „Wir haben noch die Chance unsere Klimaziele zu erreichen.“

BM Pröll (April 2008)

„Die alte Klimastrategie hat nicht den notwendigen Erfolg gebracht. Die Zeit der Unver­bindlichkeit ist vorbei. Mit diesem neuen Gesetz nehmen wir all jene beim Wort, die sich immer wieder gerne zum Klimaschutz bekannt haben. Nun fordern wir greifbare Handlungen ein.“

BM Pröll (Juni 2008)

Die voranschreitende globale Erwärmung ist die größte Bedrohung des 21. Jahrhun­derts. Das Zeitfenster, in dem unser Handeln die Klimakatastrophe noch aufhalten kann, schließt sich schnell. „Wir stehen an einem Scheideweg“, sagt die Klimaforscherin Hel­ga Kromp-Kolb. Spätestens 2015, so die Berechnungen des Weltklimarats, müssen die weltweiten klimaschädlichen Emissionen zu sinken beginnen. Bis 2050 müssten die In­dustrieländer ihre Treibhausgasemissionen um 95% senken, also so gut wie gänzlich aus der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle aussteigen. Nur so kann die Erderwär­mung auf die gerade noch für unser Ökosystem verträglichen zwei Grad Celsius be­grenzt werden.

Österreich, einst als Umweltmusterland bezeichnet, ist längst zum Klimaschutznach­zügler Europas geworden. Zwanzig Jahre lang waren ÖVP -Umwelt- und Energieminis­ter für die Klimaschutzpolitik verantwortlich. Zwanzig Jahre lang wurde – auch von der SPÖ – Klimaschutz-Blockade-Politik betrieben, statt die großen Chancen einer aktiven Klimapolitik zu erkennen und wirksame Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Erfolg­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 108

reiche Ansätze, wie etwa das Ökostromgesetz aus dem Jahr 2003, wurden systema­tisch untergraben.

Während die Windkraft weltweit mit plus 50% auch 2009 einen neuen Ausbaurekord verzeichnet, herrscht in Österreich seit dreieinhalb Jahren Stillstand. 2009 ist Öster­reich beim Windkraftausbau im internationalen Vergleich das Schlusslicht. Dabei wäre eine Verdopplung der Windkraftleistung in Österreich möglich.

Den explodierenden Emissionen aus dem Verkehrsbereich wurde tatenlos zugesehen. Mehr noch: es werden weiterhin Milliarden in den Autobahn- und Schnellstrassenbau gepumpt, während gleichzeitig der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs auf der Stelle tritt.

Am Gängelband von Industrie und mächtigen Wirtschaftslobbies haben die Bundesre­gierungen nicht den Mut für einen Kurswechsel in der Klimapolitik aufgebracht.

Das Versagen in der Klimapolitik wird Österreichs SteuerzahlerInnen teuer zu stehen kommen und künftige Budgets gravierend belasten. Auch wenn Regierungsmitglieder immer wieder versuchen, dies als „Horrorzahlen“ abzutun, an den Fakten können sie nicht vorbei: 20 Mio. Tonnen Treibhausgase werden in Österreich derzeit zu viel in die Luft geblasen. Jährlich. Im Kyotovertragszeitraum 2008 – 2012 summiert sich Öster­reichs Klimalücke auf 100 Mio. Tonnen Treibhausgase. Selbst unter der Annahme von moderaten Kosten für Emissionsrechte von ca. 10 Euro pro Tonne CO2 ergibt sich eine Summe von einer Milliarde Euro, die Österreich zukaufen muss, wenn keine wirk­samen Maßnahmen im Inland gesetzt werden.

I. Welt-Klimakonferenz: Weichenstellung in Kopenhagen

Auf der derzeit laufenden Welt-Klimaschutzkonferenz von Kopenhagen wird sich ent­scheiden, ob die Welt sich auf die hierfür nötigen Maßnahmen einigen kann. Doch in Kopenhagen wird ein Partner am Tisch sitzen, mit dem nicht verhandelt werden kann: Die Atmosphäre.

Folgende Entscheidungen müssen in Kopenhagen auf den Weg gebracht werden:

Verbindliche Reduktionsziele

Die Industrienationen müssen sich auf eine Reduktion der Treibhausgase um 40% bis 2020 und um 95% bis 2050 festlegen. Entwicklungsländer müssen 15-30% ihrer Emis­sionen bis 2020 reduzieren.

Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungs­ländern

Die Industrienationen als Hauptverursacher der globalen Erwärmung müssen für Kli­maschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern 110 Mrd. Euro pro Jahr ab 2020 bereitstellen. Von der EU ist ein Beitrag von 35 Mrd. Euro pro Jahr ab 2020 erforderlich. Österreich muss daran seinen gerechten Anteil im Sinne der historischen Emissionen in Höhe von etwa 800 Mio. Euro tragen. Eine Anschub-Finanzierung von jährlich 5-7 Milliarden Euro durch die EU, die die wichtigsten Weichenstellungen in den Entwicklungsländern auf den Weg bringt wird allerdings schon ab sofort benötigt. Diese Finanzierung durch die Industrienationen muss garantiert, neu und zusätzlich zu beste­henden Entwicklungshilfegeldern (ODA) sein und unabhängig von jährlichen Budget­prozessen der EU-Mitgliedsstaaten.

Erneuerbare Energie

Der Anteil an Erneuerbarer Energie am Weltprimärenergieverbrauch muss bis 2020 min­destens 20% betragen.

Atomkraft und andere Risikotechnologien


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 109

Atomkraft und andere Risikotechnologien (wie unterirdische CO2-Speicher und Gen­technik) dürfen nicht als Klimaschutzmaßnahmen anerkannt werden.

Waldschutz

Waldschutz muss als eine der Hauptsäulen des globalen Klimaschutzes oberste Priori­tät haben (Entwaldung und Walddegradierung verursachen etwa 20% der jährlichen, Treibhausgasemissionen). Die Abholzung in den größten Regenwaldgebieten muss bis 2015 auf Null reduziert wird, in weiterer Folge bis 2020 in allen Primärwäldern. Dies muss durch einen internationalen Fond in der Höhe von 35 Mrd. Euro unterstützt wer­den. Die Rechte indigener Völker und lokaler Gruppen müssen vollständig anerkannt werden. Außerdem müssen alle Emissionen des Forstsektors voll und sofort angerech­net werden.

II. Klimaschutz in Österreich: Bundesregierung muss Hausaufgaben machen

In Österreich herrscht in Sachen Klimaschutz seit Jahren Stillstand. In wenigen indus­trialisierten Länder ist der Treihausgasausstoß so rasant angestiegen wie bei uns: nämlich um plus 11% seit 1990. Laut Kyotovertrag soll Österreich im Jahr 2012 13% weniger Treibhausgase emittieren als im Jahr 1990. Österreich ist Europa-Schlusslicht, eine internationale Blamage für das einstige „Umweltmusterland“. Auch bei den pro Kopf Emissionen von Treibhausgasen liegt Österreich mit rund 11 Tonnen (Daten 2006, Umweltbundesamt) über dem EU-15-Schnitt. Die Bundesregierung muss endlich auf­wachen und Österreich auf Klimaschutzkurs bringen. Das bedeutet konkret:

100% Klimaschutz „zu Hause“

Das „Freikaufen“ von Klimaschutzzielen durch Verschmutzungsrechte aus dem Aus­land muss aufhören. Denn in der Praxis hat sich gezeigt, dass die – oft ökologisch und sozial fragwürdigen „Freikaufprojekte“ (CDM-Projekte) und der Emissionshandel nur wenig wirkliche Emissionsminderungen bringen. Vor allem bringen sie eines nicht: Ar­beitsplätze und Umsätze in der Ökoindustrie in Österreich. Angesichts der zahlreichen hervorragenden Öko-Unternehmen in Österreich ist die Freikauf-Strategie der Bundes­regierung auch wirtschaftspolitisch fahrlässig. Ebenfalls problematisch: je weniger CO2-Einsparungen wir heute in Österreich vornehmen, desto mehr legen wir uns auf einen fossilen Entwicklungspfad fest: der Bau neuer Gaskraftwerke und Pipelines (Stichwort Nabucco) sind der Garant dafür, dass Österreich auch künftig Milliarden Euro für den Import fossiler Energieträger ausgeben muss. Bereits heute betragen die Kosten für Öl- und Gasimporte mehr als 12 Milliarden Euro pro Jahr. Milliarden, die für den Wirt­schaftsstandort und Arbeitsmarkt Österreich weitgehend verloren sind.

Keine Atomkraft-Zertifikate

Österreich kauft aufgrund der verfehlten Kyoto-Ziele jetzt schon Verschmutzungsrechte (AAUs) aus anderen Ländern an, zuletzt 3,5 Mio. AAUs (zu Euro 10) von der Tschechi­schen Republik. Nachdem Temelin ans Netz ging, musste Tschechien weniger AAUs dem Emissionshandel (ETS)- Bereich zurechnen. Wenn nun Temelin ausgebaut wird, dann können die vermiedenen CO2-Emissionen als CO2-Zertifikate an Österreich ver­kauft werden. Im Temelin-UVP Bericht war z.B. von CO2-Einnahmen die Rede, weil eben Tschechien und damit die tschechische Regierung Verschmutzungsrechte ver­kaufen kann, wenn neue AKW Kohlekraftwerke ersetzen. Die verkauften AAUs sind al­so eine Belohnung für den Atomkraftausbau in Tschechien, der von Österreichischen SteuerzahlerInnen mitfinanziert wird.

Der Ankauf von weiteren Emissionszertifikaten aus Ländern mit Atomkraftwerken muss gestoppt werden, weil auch das eine indirekte Unterstützung von Atomkraftwerken be­deutet.

Aufkommensneutrale CO2-Steuer


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 110

Fossile Energieträger sollen stärker besteuert und gleichzeitig die Steuern auf den Fak­tor Arbeit im selben Umfang gesenkt werden.

Ökostromgesetz – 100% erneuerbare Energie

ein wirksames Ökostromgesetz nach deutschem Vorbild: Kein Finanzdeckel, faire Ein­speisetarife und längere Förderlaufzeiten.

Keine Förderung von Risikotechnologien

Österreich darf für Risikotechnologien wie die Abscheidung und Lagerung von CO2 (CCS) keine Fördermittel bereitstellen, sondern muss stattdessen in erneuerbare Ener­gie und Energieeffizienz investieren

Klimaschutzgesetz

das seit Jahren angekündigte Klimaschutzgesetz muss endlich umgesetzt werden und zwar mit verpflichtenden Reduktionspfaden, überprüfbaren Zwischenzielen und wirksa­men Sanktionsmechanismen.

III. Klimaschutz: Kosten oder Investition

Klimaschutz kostet – kein Klimaschutz ist noch viel teurer

Der Klimawandel ist bereits Realität. Ein Katastrophenjahr reiht sich ans nächste. Auch in Österreich ist das bereits spürbar. Seit 2002 verging kein Jahr ohne Hochwasser­katastrophen, Hitzeperioden, Murenabgänge, Dürreperioden und massive Ernteschä­den. Die Welt muss sich auf die zunehmenden unausweichlichen Folgen einstellen und sich gleichzeitig bemühen, Schlimmeres zu verhindern. Auch aus ökonomischen Grün­den ist weiteres Zögern unverantwortlich. Der britische Ökonom Nicholas Stern bezif­fert die Kosten für Klimaschutzmaßnahmen mit 1% des globalen Bruttoinlandspro­dukts, die Kosten des Klimawandels aber mit 5 – 20% des globalen Bruttoinlandspro­duktes.

Grüne Arbeitsplätze statt 1 Mrd. Euro Klima-Strafzahlungen

Die Tatenlosigkeit der Bundesregierung beim Klimaschutz belastet das Budget. Für das JI/CDM-Programm, also für den Zukauf von Treibhausgasemissionszertifikaten aus dem Ausland werden 2009 und 2010 jeweils 86 Mio. Euro budgetiert. Insgesamt sollen bis 2012 durch das Ankaufsprogramm Emissionsrechte für 45 Mio. t CO2-Äqui­valente um 531 Mio. Euro angekauft werden – Mittel, die nicht Klimaschutzmaßnahmen in Österreich zugute kommen. Aufgrund unserer negativen Klimabilanz wird das aber nicht reichen. Der CO2-Ausstoß Österreichs liegt jährlich um 20 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent über dem Zielwert von 68,6 Mio. Tonnen. Über die Kyoto-Verpflichtungspe­riode von 5 Jahren (2008 – 2012) summiert sich die Klimalücke auf 100 Mio. Tonnen. Bei einem (günstigen) Zertifikatepreis von Euro 10/Tonne bedeutet das 1 Milliarde Eu­ro, die die österreichischen SteuerzahlerInnen finanzieren müssen, ohne auch nur den geringsten Nutzen zu haben.

Keine Gratis Verschmutzungsrechte auf Kosten der SteuerzahlerInnen

Inakzeptabel ist es auch, dass die österreichischen SteuerzahlerInnen weiterhin für Gratis-Emissionszertifikate für die Industrie zahlen sollen. Das Budget sieht für 2009 51,5 Mio. Euro und für 2010 gar 72 Mio. Euro vor. Dieses Geld muss für Klimaschutz und nicht Klimaverschmutzung verwendet werden.

Österreich hätte großes Potenzial. Sowohl hinsichtlich seiner Ressourcen als auch hin­sichtlich seiner innovativer Betriebe und Technologien. Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung dieses Potenzial brach liegen lässt und dadurch Klimawandel und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 111

wirtschaftliche Nachteile in Kauf nimmt. Österreich hätte es leichter als andere Länder, auf 100% erneuerbare Energie und eine CO2-freie Wirtschaft umzustellen.

Österreich muss vorleben, was international gefordert ist. Diese Vorbildfunktion wäre wirtschaftlich eine Riesenchance und würde Österreich tatsächlich zum Umweltmuster­land machen!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Dringlichen Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird - angesichts der budgetären Auswirkung drohen­der Strafzahlungen aufgrund der Säumigkeit Österreichs beim Klimaschutz – aufgefor­dert, sich im Rahmen der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Österreich seine Klimaschutz-Hausaufgaben endlich nachholt, sich bei der Weltklimakonferenz in Ko­penhagen für weitreichende Ziele und Maßnahmen einsetzt und dabei insbesondere folgende Punkte vordringlich und rasch berücksichtigt:

Klimschutz-Hausaufgaben in Österreich erledigen:

1. 100% Klimaschutz „zu Hause“: Das „Freikaufen“ von Klimaschutzzielen durch das An­kaufen von Verschmutzungsrechten aus dem Ausland muss aufhören. Der Ankauf von Emissionszertifikaten per Steuermitteln aus Ländern mit Atomkraftwerken ist sofort zu stoppen.

2. Aufkommensneutrale CO2–Steuer in Österreich: Fossile Energieträger sollen stärker besteuert und gleichzeitig die Steuern auf den Faktor Arbeit im selben Umfang gesenkt werden.

3. Wirksames Ökostromgesetz nach deutschem Vorbild: Kein Finanzdeckel, faire Ein­speisetarife und längere Förderlaufzeiten.

4. Keine staatlichen Fördermittel für Risikotechnologien wie die Abscheidung und La­gerung von CO2.

5. Keine aus dem Budget finanzierten Gratis-Emissionszertifikate.

6. Jene eine Milliarde Euro, die Österreich für Strafzahlungen aufbringen wird müssen, soll sofort in Klimaschutzmaßnahmen in Österreich investiert werden.

7. Das seit Jahren angekündigte Klimaschutzgesetz muss rasch beschlossen werden, mit verpflichtenden Reduktionspfaden, überprüfbaren Zwischenzielen und wirksamen Sanktionsmechanismen.

In Kopenhagen für die richtige Weichenstellungen kämpfen:

1. Die Industrienationen müssen sich auf eine Reduktion der Treibhausgase um 40% bis 2020 festlegen.

2. Die Industrienationen müssen als Hauptverursacher der globalen Erwärmung zur Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern jährlich 110 Mrd. Euro ab 2020 bereitstellen.

3. Der Anteil an Erneuerbarer Energie am Weltprimärenergieverbrauch soll bis 2020 mindestens 20% betragen.

4. Entwicklungsländer sollen ihre Emissionen bis 2020 um 15-30% reduzieren.

5. Atomkraft und andere Risikotechnologien (wie CCS und Gentechnik) dürfen nicht als Klimaschutzmaßnahmen anerkannt werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 112

6. Waldschutz als eine Hauptsäule des Klimaschutzes soll entsprechend finanziert (35 Mio. Euro) und die Emissionen voll und sofort angerechnet werden.

7. Die innerhalb der EU nicht konsumierten Emmissions-Zertifikate („heiße Luft“) soll in den Reduktionsperioden ab 2013 nicht mehr zur Verfügung stehen.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 1 GOG verlangt.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile nun der Klubvorsitzenden, Frau Ab­geordneter Dr. Glawischnig-Piesczek, als Antragstellerin zur Begründung des Dring­lichen Antrages das Wort.

Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte.

 


16.11.10

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Finanz­minister! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen! (Abg. Mag. Stadler in Richtung des auf der Regierungsbank Platz nehmenden Vizekanzlers Dipl.-Ing. Pröll –: Na jetzt aber! Genug UV-Licht auf Mauritius?) Ja, er schaut gut aus, schaut erholt aus. Willkommen in den Niederungen der Wirklichkeit – der ernsten Wirklichkeit. (Abg. Mag. Stadler in Richtung Staatssekretär Dr. Lopatka : Der Staatssekretär schaut blass aus! Herr Staatssekretär, Sie schauen blass aus!)

Als Eingangsfrage: Wovor fürchten sich die Österreicherinnen und Österreicher am meisten? Vielleicht können Sie das beantworten, Herr Finanzminister! Die Österreicher fürchten die Folgen des Klimawandels am meisten. Sie fürchten sich zu Recht, sie ha­ben Ängste. Sie fürchten sich vor allem deswegen, weil eine Bundesregierung sie in den letzten 20 Jahren in einem „Trio Infernale“ – nämlich Finanz-, Energie- und Um­weltschutzministerium – im Stich gelassen hat. Dieses Trio – nicht ganz, aber zumin­dest das Duo der ÖVP – haben wir jetzt auf der Regierungsbank.

Ich glaube, dass man Krankheiten, wenn man sie heilen möchte, nicht angehen kann, indem man einfach das Fieberthermometer versteckt. Das ist allerdings das, was Sie im Moment machen. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Dass wir was tun?) – Sie verstecken das Fieberthermometer, um eine Krankheit zu heilen. Übersetzt in das Politikverständ­nis der ÖVP heißt das: Inserate statt Arbeit, Inserate statt Argumente und Inserate statt Unterstützung der Bevölkerung beim Umstieg in Richtung Klima- und Umweltschutz. (Beifall bei den Grünen.)

Man muss schon die Frage stellen, wie lange sich die Bevölkerung das gefallen lässt. Wir lassen es uns jedenfalls nicht mehr länger gefallen und verlangen von Ihnen heute eine gewisse Wahrhaftigkeit, also Schluss mit Märchenstunden zum Klimaschutz! Über Jahre hinweg haben wir Umweltpolitik als öffentliches Rindfleischessen, als das Eröff­nen von Bauernmärkten, Testen von Autos und Sich-vor-Windrädern-fotografieren-Las­sen – und das alles über Inserate beworben – wahrgenommen, aber wir haben keine konkrete Arbeit und keine Taten gesehen. Die Arbeit, die zu tun ist, ist wahrlich groß, das wissen wir alle.

Wir alle schauen sehr interessiert, hoffe ich, auf die große Klimakonferenz in Kopen­hagen. Nicholas Stern, ein weltberühmter Forscher in diesem Bereich – Wirtschafts­forscher, Klimaforscher –, hat das so beschrieben: Das ist die wohl wichtigste Konfe­renz seit dem Zweiten Weltkrieg!


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Die Arbeit, die da zu tun ist, ist sehr, sehr groß, nämlich: Wie schaffen wir es, wir alle gemeinsam als Industriestaaten, auf diese schleichende Bedrohung des Klimawandels zu reagieren? (Zwischenrufe des Abg. Dr. Matznetter.) Wie schaffen wir es, mit jeman­dem zu verhandeln, der keine Kompromisse eingeht, nämlich der Atmosphäre, und der sich nach Naturgesetzen richtet und nicht nach politischen Kompromissen zwischen ÖVP und SPÖ? (Abg. Weinzinger: Nicht so schnell!)

Das ist die Herausforderung, und sie ist eine große – und das sind Sie offensichtlich nicht gewöhnt. Die ÖVP ist es gewöhnt, mit der SPÖ zu verhandeln, die bei jeder Ge­legenheit ein bisschen aufmuckt und dann Ja sagt, aber sie ist es nicht gewöhnt, mit einer unerbittlichen Klimabilanz zu verhandeln. Dementsprechend schaut auch Ihre Schönfärberei und Schönrederei aus.

Wir wollen heute Klartext, wir wollen heute, dass mit der Märchenstunde Schluss ist, und wir wollen endlich eine ernst zu nehmende Antwort auf die Klimaverpflichtungen Österreichs im internationalen Kontext! (Beifall bei den Grünen.)

Die Szenarien sind klar: Bis zum Ende dieses Jahrhunderts kommt es zu einem An­stieg der Temperatur um 6, vielleicht sogar 8 Grad – bei „business as usual“. Das be­deutet, dass die Welt nicht mehr so aussehen wird, wie wir sie heute kennen. Das be­deutet, dass unsere Enkelkinder auch nicht mehr so leben können, wie wir jetzt leben. Das betrifft viele Menschen auf anderen Teilen dieses Globusses noch sehr viel stärker als Österreich, aber auch Österreich wird ganz massiv betroffen sein.

Das betrifft den Tourismus, vor allem den Wintertourismus, die Landwirtschaft, die Si­cherheit unserer Infrastrukturen und vor allem auch unseren Lebensstil. So zu tun, als ginge uns das alles nichts an – was Sie jetzt versuchen und schon die längste Zeit ver­sucht haben –, geht nicht mehr durch. Sie müssen sich genauso Ihrer Verantwortung stellen wie alle anderen Industrienationen auch!

Diese lächerliche Ausrede wollen wir heute nicht mehr hören, nämlich dass Österreich beim Klimaschutz deswegen so blamabel dasteht, weil wir uns so hohe Ziele gesetzt haben. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Es ist aber so!) Das Kartl können Sie gleich wie­der einstecken. Bitte, packen Sie es sofort wieder weg, denn eines möchte ich Sie schon fragen – Kartl brauchen Sie wahrscheinlich gar keines mehr, das geht schon auswendig –, der Wirtschaftskammerpräsident hat das heute auch wieder strapaziert und gesagt: Wir haben uns so gigantisch übernommen. Wir haben uns minus 13 Pro­zent vorgenommen. Und die Lehre aus der österreichischen Kyoto-Misere – er hat zu­mindest erkannt, dass es eine Misere ist – ist aus seiner Sicht: Wir dürfen keine Ver­pflichtungen mehr eingehen, die wir nicht erfüllen können.

Jetzt möchte ich gerne wissen: Welche wäre die Verpflichtung gewesen, die wir bei plus 11 Prozent hätten eingehen können? Wir sind ja nicht bei minus 5 Prozent oder minus 3 Prozent stehen geblieben – Ziel war minus 13 Prozent –, sondern wir haben ein Plus von 11 Prozent!

Also da zu sagen: Das große Ziel haben wir ja leider nur ganz knapp verfehlt!, ist das größte Märchen nach dem Christkind! (Beifall bei den Grünen.) Wahrscheinlich sogar ärger als das Christkind. (Abg. Amon: Der Vergleich, das ist Blasphemie! Staatsse­kretär Dr. Lopatka: Das Christkind ein Märchen, also bitte! Abg. Grosz: Das Christ­kind ist kein Märchen!) Oder glauben Sie noch an das Christkind?! (Anhaltende Zwi­schenrufe bei ÖVP und BZÖ.) Okay, dann diskutieren wir beim Klimaschutz über das Christkind. Das ist die Linie der ÖVP! Sehr gut, jetzt wissen wir wenigstens Bescheid. (Anhaltende Zwischenrufe. Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Da kommt wenigstens ein bisschen Bewegung in die Debatte. Ich freue mich, dass Sie sich jetzt so daran beteiligen, super!


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Kommen wir zurück zum Ausgangspunkt: Was wäre denn die Verpflichtung gewesen, die wir hätten schaffen können? Welches Minus hätten wir denn geschafft, wenn wir bei plus 11 Prozent sind? Plus 10 Prozent vielleicht? – Also ersparen Sie uns bitte die Peinlichkeit, dieses Märchen weiter zu erzählen.

Dann kommen wir zur zweiten Karte oder zum zweiten Märchen, das Sie wegpacken können, nämlich dass die anderen europäischen Länder aus vielerlei Gründen einfach bessere Voraussetzungen haben: Die haben Atomkraftwerke, die haben eine Ostin­dustrie gehabt, die zusammengebrochen ist, und die sind kein Transitland. Das sind die gängigen Argumente. Ich bitte Sie, hören Sie auf mit diesem Quatsch, mit diesem Unsinn! Das sage ich im vollen Bewusstsein. (Ruf bei der ÖVP: Wenn es stimmt!) – Okay, dann reden wir über Fakten.

Nehmen wir Deutschland als Beispiel: Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, minus 21 Prozent zu erreichen. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Niedergang Ostdeutschlands!) „Niedergang Ostdeutschlands“, wieder auf Knopfdruck, ich wusste es. (Abg. Dr. Bar­tenstein: Der Vizekanzler reagiert auf Knopfdruck!) Gut, sagen wir die Hälfte, wenn Sie seriös argumentieren wollen. Die Hälfte war der Niedergang der DDR-Industrie. Was ist mit der anderen Hälfte? Deutschland hat minus 16 Prozent geschafft, Deutsch­land insgesamt. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Atomkraft!) – Deutschland hat nicht die Atomkraft ausgebaut, Herr Kollege, sondern die erneuerbaren Energien durch das Ein­speisegesetz. (Beifall bei den Grünen.)

Dann kommt die große Geschichte: Wir sind ein Transitland, wir haben so viel Tank­tourismus! – Okay, dann reden wir über den Tanktourismus. Es ist richtig, ein Drittel – vielleicht sogar etwas mehr – der Zuwächse im Verkehr kommen durch Tanktourismus. Aber: Woher kommt denn der Tanktourismus? Warum fahren denn Lkws aus ganz Euro­pa zielsicher nach Österreich und durch Österreich durch – um hier billigen Diesel zu tanken, Klammer wieder zu – und dann auf der anderen Seite der Grenze wieder hin­aus. Warum denn? (Abg. Kopf: Vielleicht weil wir am Weg liegen?!)

Wir liegen am Weg, sagt Kollege Kopf. Ja, wir liegen aber auch sehr billig am Weg. Wir sind nämlich im Vergleich, was die Dieselbesteuerung betrifft, ein Niedrigstpreisland. (Abg. Kopf: Sollen wir die Landkarte ändern?) Deswegen fahren sie nämlich bei uns durch. (Abg. Mag. Hakl: Die fahren alle durch Tirol durch! – Zwischenruf des Abg. Prinz.  Abg. Riepl: Soll der Diesel jetzt teurer werden?) Die fahren vor allem auch durch Tirol! Nein. Wir könnten aber einiges an Lkw-Kilometern vermeiden, hätten wir eine an unsere Nachbarländer angepasste Dieselbesteuerung. Es zahlt sich nämlich schon aus, mit einem großen Tank durch Österreich durchzufahren und hier billig zu tanken. Tanktourismus, das war das letzte der Argumente, die ich hoffentlich nie wie­der hören werde. – Zwentendorf kommt vielleicht noch, das habe ich vergessen.

Wie viele Länder gibt es in der Europäischen Union, die keine Atomkraftwerke betrei­ben? (Ruf bei der ÖVP: Italien! Sie sollten einmal ein paar Vorschläge bringen!) – Eini­ge, bei den EU-15 waren es mehr als die Hälfte, und diese EU-15 haben alle minus 13 Prozent geschafft. Es sind also auch einige Länder dabei, die keine Atomkraftwerke betreiben.

Im Übrigen: Österreich importiert Strom. Woher importieren wir Strom denn, Herr Kol­lege Kopf? – Ich glaube, ich muss das jetzt nicht weiter ausführen. Ich bitte, dieses Ar­gument auch nicht mehr auszupacken! Bitte diskutieren wir seriös!

Sie waren Umweltminister, Herr Finanzminister Pröll, und es ist eine Gerechtigkeit der Geschichte, dass Sie jetzt diese – unter Anführungszeichen – „Strafzahlungen“ im Bud­get zu verbuchen haben für das, was Sie selbst als Umweltminister verbockt haben.


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Alexander Van der Bellen hat Sie seinerzeit, als die Debatte aufgekommen ist, insbe­sondere sehr stark von Herrn Professor Schleicher von der Uni Graz betrieben – ein höchst seriöser Wissenschafter und sehr engagierter Klimaschützer –, auf das Problem hingewiesen. Sie, Herr Minister, haben gesagt, er sei als Experte fehl am Platz.

Wir haben von Ihnen eine Garantieerklärung verlangt, dass diese Gelder nie schla­gend werden. Was ist jetzt mit den Geldern? – Sie sagen, das seien Horrorzahlen. 1,5 Milliarden € werden die Österreicherinnen und Österreicher dafür zahlen, dass Sie 20 Jahre lang im Umwelt- und im Klimaschutz nichts weitergebracht haben!

Wenn Sie schon unseren neuen Bundesgeschäftsführer angreifen, sage ich Ihnen, ich werde ihn mit dem Klingelbeutel herumgehen – mit dem Klingelbeutel; den kennen Sie ja gut – und von den ÖVP-Abgeordneten Geld für dieses Versäumnis hineinwerfen las­sen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Mit Opferstock! Der Ablasshandel ist in Mode!)

Da geht nichts mit Beichten, und dann ist alles wieder gut, sondern das sind 1,5 Mil­liarden € in Zeiten sehr knapper Budgets. Wenn Sie – Kollege Berlakovich ist diesmal gemeint – jetzt wieder mit dem Karterl Horrorzahlungen kommen, dann möchte ich Ihnen das kurz vorrechnen. Im Moment sind die Preise pro Tonne zwischen 10 und 15 €. (Abg. Kopf: Inzwischen wieder unter 10!) Wenn Sie das Defizit von 20 Millionen mit fünf multiplizieren, sind das 100 Millionen. Und das bei einem unteren Wert mal 10 €, ergibt genau 1 Milliarde €.

Das ist Rechenkunst, nicht große Kunst – Sascha (in Richtung des Abg. Dr. Van der Bellen), bitte, ich habe es diesmal richtig gerechnet –, aber das ist nachvollziehbar, ich hoffe, auch für Sie. Also 1 Milliarde €!

Bis jetzt haben Sie schon eine halbe Milliarde budgetiert, einfach nur, um Verschmut­zungsrechte zu kaufen. Welche Klimapolitik ist das denn? (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.) – Sie sagen, das hat niemand verstanden. (Hei­terkeit.)

Okay, probieren wir es noch einmal: Wie viele Tonnen fehlen uns im Jahr? 20 Millio­nen. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Wer sagt das?) Wie viele Jahre werden gerechnet? Fünf Jahre. Das mal 10 € pro Tonne ergibt 1 Milliarde €.

Wenn Sie das nicht rechnen können, dann weiß ich nicht, ob Sie als Finanzminister am richtigen Platz sind. Das tut mir wirklich leid. (Beifall bei den Grünen. – Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Machen Sie sich keine Sorgen!)

Ich möchte mich nicht um Euros streiten – und 1,5 Milliarden sind viele Euros, ja? –, aber Sie haben eine Garantieerklärung abgegeben, dass wir die Kyoto-Ziele erreichen werden; nicht nur Sie, die gesamte Bundesregierung, über Jahre hinweg.

Erst als vor eineinhalb Jahren dieses Blaue-vom-Himmel-Versprechen etwas durch­sichtiger wurde, haben Sie einen Rückzieher gemacht, Herr Finanzminister. Dann ha­ben Sie uns etwas Neues versprochen, nämlich noch vor dem Sommer ein Klima­schutzgesetz. Nur: Das war nicht der Sommer 2009, sondern der Sommer 2008! Die­ses Gesetz sollte jetzt eigentlich schon über ein Jahr lang in Kraft sein. Jetzt sehen wir es wieder in Inseraten. Das ist wohl der Gipfel der Verhöhnung aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes: ein Gesetz in Inseraten angepriesen zu sehen, das Sie vor dem Sommer 2008 vorlegen wollten und das bis zum heutigen Tag immer noch nicht im Haus ist. Ich meine, das ist ja absurd. (Beifall bei den Grünen.)

Dafür sehen die Bürgerinnen und Bürger ihr eigenes Steuergeld in der Zeitung. Jeden Tag sehen wir Klimaschutzinserate. Das Klimaschutzgesetz muss kommen. – Sicher muss es kommen! Aber warum inserieren Sie das nur und machen Sie das nicht? Das ist mir wirklich unbegreiflich, absolut unbegreiflich!


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Wir brauchen im Übrigen keinen Steuergeldmissbrauch, Herr Kollege Berlakovich. Ich finde, das ist ein Missbrauch. Da führen Sie die Bevölkerung wirklich an der Nase he­rum. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Allerdings ist etwas anderes auch ein glatter Missbrauch, nämlich Gelder für die Be­werbung Ihres eigenen Fotos zu verwenden, Gelder, die eigentlich für Klimaschutz­maßnahmen gewidmet sind, aus dem Klima- und Energiefonds, der eine gute Einrich­tung ist, der als gesetzlichen Auftrag das Ziel hat, Forschung und Markteinführung von neuen Energien, von neuen Technologien, von Klimaschutztechnologien, von erneuer­baren Energieträgern zu fördern.

Geld zur Bewerbung von solch großen Fotos Ihres Gesichts dort herauszunehmen, verstehe ich nicht. Aber das hat eigentlich nichts mit Unverständnis zu tun, sondern das ist glatter Missbrauch dieses Klima- und Energiefonds. Wir verlangen, dass Sie das abstellen! (Beifall bei Grünen und BZÖ. – Abg. Bucher: Man sieht den Klimawan­del an seinem Gesicht!)

Ich bedauere es im Übrigen, Herr Kollege Berlakovich, dass Sie mir nie die Gelegen­heit geben, mit Ihnen irgendwo öffentlich zu diskutieren. (Bundesminister Dipl.-Ing. Ber­lakovich: Ich bin immer da!) Es hat mittlerweile sehr viele Anfragen gegeben, von Zei­tungen, auch von Fernsehstationen. Wir kommen nie zueinander. Ich weiß nicht, wa­rum. Ich diskutiere mit Ihnen sehr gerne. (Ruf: Das wird gute Gründe haben!)

Ich glaube, Sie fürchten sich (Heiterkeit bei Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich), aber vor mir muss man sich nicht fürchten, oder? Das ist ja unglaublich. (Abg. Grosz: Seien Sie froh, Frau Glawischnig! – Ruf bei der ÖVP: Jetzt ist er eh da!)

Das mag jetzt zur Erheiterung führen, aber es passt in das Bild: Inserate statt Arbeit, Inserate statt Argumente und auch Inserate statt Auseinandersetzung mit der Opposi­tion und ihren Argumenten. Und das ist nicht mehr lustig. (Beifall bei den Grünen. – Heiterkeit bei Grünen und FPÖ.)

Zur inhaltlichen Politik. Irgendwann einmal, so glaube ich, werden sich Synapsen in den Hirnen der ÖVP so schließen können, dass man Energiepolitik und Klimaschutz, Verkehrspolitik und Klimaschutz zusammen denken kann. (Abg. Grosz: Nein!) – Kol­lege Grosz ist nicht davon überzeugt. Die Chance ist groß, dass du recht hast. (Abg. Grosz: Das geht von der Evolution her nicht!) – Evolutionär ist das nicht möglich.

Aber wie kann man nach wie vor Milliarden von Euro jedes Jahr in Straßeninfrastruktur stecken, obwohl man genau weiß, 2020, 2030 werden wir uns nicht mehr so fortbewe­gen können wie jetzt? (Abg. Grosz: Dazu braucht man ein globales und weltoffenes Denken!) Das ist vorbei! Die ölgetriebene Mobilität ist vorbei. Die ist definitiv vorbei. (Abg. Grillitsch: Mit Ihrem Auftritt ist diese Dringliche vorbei, Frau Kollegin!)

Sie sollten sich einmal überlegen, welche Zukunftsinvestitionen Sie mit dem Geld, das Sie jetzt den SteuerzahlerInnen abknöpfen, eigentlich machen sollten. Deswegen sit­zen Sie heute auch hier, Herr Finanzminister. Sie sind dafür verantwortlich, das Geld, das wir jetzt für den Klimaschutz brauchen, bereitzustellen und auch aus anderen Sek­toren umzuwidmen.

Das heißt: Stopp mit diesen Milliarden in den Straßenbau. Das ist sinnlos! Das passt nicht mehr zusammen. Ich hoffe, der Klimagipfel in Kopenhagen öffnet Ihnen hier so­zusagen ein Fenster im Kopf, dass Sie das erkennen können.

Das zweite Beispiel: die Energiepolitik. Gestern ging es um die Nabucco-Pipeline, um Österreichs Unterstützung für deren Bau. Das wird mitbeschlossen, mit großem Bravo. Wir bauen weiter Gaskraftwerke, obwohl wir genau wissen, das passt nicht mehr zu­sammen. Bis 2050 ist Schluss. Bis 2050 müssen wir es insgesamt geschafft haben,


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aus der fossilen Industriegasse in die Erneuerbare-Energien-Sonnengasse zu kom­men. (Abg. Dr. Bartenstein: Was machen Sie bis 2050?)

Ich hoffe, dass das in Ihrem Kopf auch irgendwann einmal eine Verbindung findet. Sie stellen sich jetzt als Umweltminister hin und sagen: Das ist wirklich schwierig, aber zumindest im meinen Bereich, in der Landwirtschaft und bei der Abfallwirtschaft, habe ich es geschafft. – Aber darum geht es nicht! Es geht um die gesamte Industriege­sellschaft, es geht um unsere Infrastruktur, es geht um die Energieerzeugung, es geht um die Mobilität.

Sie haben jetzt die Verantwortung bis 2015. Das ist das Zeitfenster – dann ist es zu, dann ist es vorbei. Es muss uns endlich klar werden, dass es dann wirklich vorbei ist. (Beifall bei den Grünen.) Aber vielleicht hat ja Kollege Grosz recht (Abg. Grosz: Er hat meistens recht!), und das ist evolutionär nicht möglich.

Kollege Kopf versteht nicht, was vorbei ist. Wir müssen lernen, Ihnen in diesem Zu­sammenhang zu vermitteln, dass Sie da nicht verhandeln können. Es gibt keine Kom­promisse. Die Atmosphäre ist nicht wie die SPÖ, die dann Ja und Amen sagt. Die At­mosphäre geht keine Kompromisse ein wie die Opposition. Das sind Naturgesetze. Die sind unverrückbar. (Abg. Grosz: Die besachwaltern die SPÖ!)

Hören Sie auf die Klimawissenschaft! Es sind gerade die neuen Daten über das Polar­jahr herausgekommen. Diese Faktoren wirken exponentiell, das heißt, wenn das Polar­eis abgeschmolzen ist, dann ist die Wirkung exponentiell das Vielfache des jetzigen Treibhauseffektes. Das heißt, es wird einfach wärmer. Die Mittelmeerregion wird wahr­scheinlich nicht mehr bewohnbar sein im Sommer bei 44 Grad. Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal im Death Valley in Amerika waren. Das sind Aussichten, wo man nicht fragen kann: Was ist aus?, sondern das ist eine wirklich ernste Problematik. (Abg. Grosz: Der Vizekanzler fliegt eh nach Mauritius! – Abg. Kopf: Im Death Valley möchte ich so auch nicht wohnen!) – Sie wollen sonst auch nicht am Mittelmeer wohnen wol­len. Okay, das ist der Zugang der ÖVP zu diesem Problem.

Wir wollen von Ihnen ernste Antworten auf dieses Problem. Wir wollen Lösungen für dieses Problem. Wir sind auch bereit, Sie dabei mit vollen Kräften zu unterstützen, denn dieser Umstieg in eine neue Gesellschaft – und nichts anderes ist das – wird auch viel Akzeptanz in der Bevölkerung erfordern. Deswegen heute auch unser Dring­licher Antrag.

Allerdings müssen wir auch Bilanz ziehen. 20 Jahre ÖVP-Politik in diesem Bereich der Klimapolitik, Umweltpolitik und Verkehrspolitik, auch mit SPÖ-Beteiligung oder Abni­cken, haben im Moment eine Bilanz vorzuweisen, die uns international zum Trittbrett­fahrer und nicht mehr zum Vorreiter macht.

Das ist deswegen so besonders schade, weil Österreich auch international – wer sich noch an den Weltgipfel in Rio de Janeiro 1992 erinnern kann – eine eigenständige Rol­le hatte. Wir waren ein Vorreiterland in Sachen Anti-AKW-Politik, in der Gentechnikpo­litik, aber sich mit dieser Bilanz international irgendwo hinzustellen, wobei man schlim­mer ist als George W. Bush, der wenigstens ernsthaft gesagt hat, dass ihn das nicht in­teressiert, und zu sagen, wir verbieten anderen Ländern die Atomkraft oder die Gen­technik im Energiepflanzenanbau, das geht einfach nicht mehr. Das ist sehr, sehr scha­de! (Abg. Amon – auf Besucher weisend, die die Galerie verlassen –: Die gehen alle heim!)

Da haben Sie auch viel Potenzial in der Bevölkerung, das da wäre, verspielt. Wahrhaf­tigkeit und ÖVP wohnen nicht immer unter einem Dach. (Beifall bei den Grünen.)


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Wir wollen 100 Prozent Klimaschutz zu Hause, das hat auch wirtschaftspolitisch große Vorteile, sehr große Vorteile. Wir sehen das in Oberösterreich: Dort wurden in Krisen­zeiten Arbeitsplätze geschaffen.

Wir wollen auch, dass Sie einmal das Steuersystem hinterfragen. Das ist völlig blind, was Ökologie betrifft. Es ist die Kilowattstunde, erzeugt aus Kohle, genauso teuer wie die Kilowattstunde aus der Photovoltaik, was die Besteuerung betrifft. Wir wollen auch endlich – endlich, endlich! – ein ordentliches Ökostromgesetz und nicht wieder solch eine Blockadepolitik über Jahre hinweg. Wir wollen auch endlich ein Klimaschutzge­setz. Wir wollen es nicht in Inseraten, sondern wir wollen es hier im Haus, schwarz auf weiß gedruckt. Wir würden es nämlich gerne beschließen, wenn es halbwegs vernünf­tig ist. (Beifall bei den Grünen.)

Wir wollen, dass Sie sich auf internationaler Ebene nicht mehr so blamieren wie jetzt. Das ist nämlich Ihre Blamage und nicht unsere. Wir Grüne haben immer für die Ein­haltung der Klimaziele gekämpft. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass es so nicht gehen wird. Wir haben uns nichts vorzuwerfen – genauso wie viele Umweltschüt­zer oder Herr Professor Schleicher, wo es heute Ihrerseits angebracht wäre, sich zu entschuldigen. Das wiederhole ich noch einmal. Er war nämlich als Experte nicht fehl am Platz, sondern im Gegenteil: Er hat eine ganz wichtige Warnung ausgesprochen. (Beifall bei den Grünen.)

16.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Abgabe einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet.

Ich mache darauf aufmerksam, dass auch Ihre Redezeit 20 Minuten nicht übersteigen soll. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


16.31.39

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin einer der wenigen, die diese Platte, die Sie hier gespielt haben, schon seit 2003 kennen; und es hat sich nichts geändert an Ihren Argumenten, sie sind nicht richtiger geworden. (Bei­fall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Sie sind nicht richtiger geworden: von Umweltausschuss zu Umweltausschuss, von Par­lamentssitzung zu Parlamentssitzung, von Plenum zu Plenum, immer wieder dasselbe! Es ist schlicht und einfach nicht richtig, was Sie hier behaupten, Frau Abgeordnete Gla­wischnig. (Abg. Grosz: Das zeigt, dass Sie seit 2003 nichts gemacht haben außer Ur­laub auf Mauritius!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist notwendig, in so einer Debatte an solch einem Tag in Vorbereitung auch für die Klimaschutzkonferenz in Kopenhagen darauf einzugehen, wo Österreich herkommt, wo wir in der Klimaschutzpolitik stehen, was wir an Maßnahmen – ohne politische Polemik – in Österreich gesetzt haben und was wir vorhaben. Der Umweltminister wird das dann im Detail näher ausführen.

Aber da dieser Bereich in den letzten Jahren auch mein Portfolio war, vielleicht ein paar Dinge: Ja, wir haben eines der ambitioniertesten Ziele der Europäischen Union, minus 13 Prozent, noch dazu – und das ist unbestritten – gemessen am Bruttoinlands­produkt, ausgehend von einer der effizientesten Grundlagen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist schon nicht mehr wahr!) Wir sind eines der besten Länder, was CO2-Effizienz und Bruttoinlandsprodukt betrifft, und haben noch eines der ambitionier­testen Ziele. (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Abgeordnete! Was Sie immer vergessen, ist zum Beispiel Schweden. Reden wir darüber! Schweden hat 0 Prozent Reduktion in Kyoto ausverhandelt, bei gleichzei­


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tiger Bewilligung, die Atomkraft weiter in Betrieb zu halten. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die EU 15 haben reduziert um 13 Prozent! Minus 13 Prozent! Das Ziel über­erfüllt!) Das ist dann relativ einfach. Gemessen an diesem Ziel, liegt Schweden dann besser als wir. Wir haben ein ambitioniertes Ziel. Es ist erreichbar. Und wir haben die Anstrengungen in den letzten Jahren seit Beschluss und Inkrafttreten des Kyoto-Proto­kolls deutlich erhöht.

Der nächste Punkt, der von den Grünen völlig außer Acht gelassen wird, der aus mei­ner Sicht eine Riesenchance für unser Land bedeutet, ist, dass sich seit 1989 eine geopolitisch neue Lage für Österreich ergeben hat. Wer das leugnet, redet an der Wahr­heit vorbei! Wir sind in Mitteleuropa am Verkehrsknotenpunkt in einer der spannends­ten Bewegungen zwischen West- und Osteuropa mit einer Riesenchance für den Wirtschaftsraum Österreich, den wir übrigens mit einer stärkeren Wachstumsdynamik nutzen als alle anderen Länder der Europäischen Union.

Wir haben höhere Wachstumszahlen. Auch in der Krise haben wir die Nase vorn. Wir liegen besser. Das heißt auch, dass natürlich die Anstrengungen, was den CO2-Aus­stoß betrifft, nicht so einfach zu erreichen sind – wie in anderen Ländern aber auch. Aber da müssen wir stolz darauf sein, dass wir diese Lage auch nützen. (Ironische Hei­terkeit bei den Grünen.)

Zweiter Punkt: Verkehrspolitik. Nennen Sie mir ein Land, das in der letzten Zeit so viel Geld in die Infrastruktur (Abg. Mag. Brunner: In Autobahnen!), auch in die Umlenkung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene, in die Frage der Beimischung von alter­nativen Treibstoffen zu fossilen Treibstoffen mit 5,75 Prozent investiert hat! Wir sind auf dem richtigen Weg und haben auch die richtigen Dinge auf den Weg gebracht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Menschen lieben die ÖBB!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Daten und Fakten. Wenn die ÖBB sehr erfolgreich sind (Abg. Bucher: Sie verteidigen die ÖBB?), dann sind sie vor allem in einem Bereich erfolgreich, nämlich dass sie die Chance Richtung neue Mobilität bie­ten, weg von der Straße auf die Schiene zu kommen. Das ist ein Punkt, den ich nicht zu kritisieren habe. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Dann fahren Sie mit dem Zug auf Urlaub! – Zwischenrufe der Abgeordneten Grosz und Bucher.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Klimaschutzinitiativen. Ich möchte weg von der politischen Diskussion hin zu den Daten und Fakten, die man ja auch in solch einem Rahmen auf den Tisch legen muss. Es schauen heute so viele Menschen zu, sie sollen auch einen Eindruck davon haben, was tatsächlich umgesetzt wurde. Ich erinnere an die Klimaschutzmaßnahmen, nur an jene der letzten zwei Jahre 2008 und 2009: Konjunkturpaket, thermische Sanierung. 100 Millionen € gab es in einer ganz schwierigen Situation des Landes, was den Staatshaushalt betrifft. 100 Millionen € für Private und für Betriebe! (Abg. Öllinger: Das haben Sie für Inserate ausgegeben!) Das ist kein Pappenstiel, hat einen Effekt auf die Wirtschaft, auf Arbeitsplätze, aber wirkt vor allem nachhaltig in der thermischen Sanierung bei der Reduktion des Energieauf­wandes. Das sind 100 Millionen € zusätzlich, die wir vorher nicht verausgabt haben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

Dritter Punkt: Wir haben mit den Bundesländern neue Artikel-15a-Vereinbarungen ver­handelt – das dürfte an Ihnen spurlos vorbeigegangen sein –, was die Wohnbauförde­rung der Zukunft betrifft, wann und unter welchen Bedingungen Wohnbaugeld platziert werden soll. Es wird beim Neubau von Häusern ab 2012 nur mehr den Niedrigst­energiestandard als Grundlage für Gelder der Wohnbauförderung geben. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Kein anderes Land der Europäischen Union ist so dynamisch und klar in diesem Bereich aufgetreten.


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Wenn Sie schon vorher umsteigen wollen, dann erklären Sie den vielen Häuselbauern, die jetzt schon planen, warum sie kein Geld mehr bekommen, Frau Abgeordnete Gla­wischnig! Erklären Sie das den Familien, die jetzt bauen oder einen Hausbau planen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Erklären Sie das den Photovoltaik-Fördernehmern!) Deswegen ist der Übergangszeitraum bis 2012 richtig für die Umwelt und auch aus so­zialen Gründen die richtige Ansage.

Vierter Punkt: Klima- und Energiefonds. Der wird von Ihnen immer kritisiert! Ich war da­mals Umweltminister, als wir 2007 den Klima- und Energiefonds ins Leben gerufen haben. Wissen Sie, was wir im Klima- und Energiefonds für Klimaschutz in Österreich bis dato verausgabt haben? (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.) – Ich verstehe schon, dass Sie nicht hören wollen, wie die Zahlen sind. Sie liegen aber auf dem Tisch. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... unverschämter Zugriff parteipolitischer Art!) – 500 Millionen € sind dotiert bis Ende 2010. Und mein Wort gilt, dass wir darüber hinaus jährlich 150 Millionen € für Klima- und Energieziele zur Verfügung stellen wer­den. Ab 2007 in Gang gesetzt und realisiert auch für die Zukunft! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Brosz: Wie viel für Inserate?)

Fünfter Punkt: Ökostromgesetz-Novelle. Die wurde hier im Jahr 2008 mit einer Zieler­reichung von 8, 9 Prozent umgesetzt. Es gab zwei Ökostromgesetz-Novellen, die dazu dienen, dass die Ökostrombetreiber in der Zukunft in den ganzen Branchen von Bio­gas, Biomasse, Photovoltaik nicht nur für die Technologie, sondern auch für alternative Energie inklusive Windkraft etwas bekommen werden. Sie sehen, dass Österreich mehr tut als andere Länder.

Weiterer Punkt: Verkehr. Ich glaube, Sie haben schon wieder verdrängt, dass wir beim Steuerbonus betreffend NoVA entsprechende Anreize gesetzt haben. 30 000 Tonnen CO2 wurden alleine damit reduziert. Wir haben die Beimischung von Biotreibstoffen umgesetzt. 5,75 Prozent ist heute die Beimischungsrate in Österreich. (Abg. Grosz: Wahrscheinlich auf den Malediven!)

Wissen Sie, wie viel wir dadurch im Verkehrsbereich realisiert haben? 1,4 Millionen Tonnen CO2 wurden eingespart! Das wird jährlich weiter fortgesetzt. Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Das macht Sinn in einer vorsorgenden Verkehrspolitik. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte gar nicht darüber reden, was wir auf europäischer Ebene für Maßnahmen gesetzt und mit vorangetrieben haben. Österreich war eines der ersten Länder, die dafür gesorgt haben, dass der Flugverkehr im Emissionshandel entsprechend einbezo­gen wird, dass der Emissionshandel auf die Fluglinien ausgedehnt wird. Auch das ist umgesetzt und wird natürlich seinen Beitrag für den Klimaschutz leisten.

Umweltförderung im In- und Ausland. Sie haben heute Oberösterreich erwähnt. Ihr Kol­lege Anschober hat da eine ganz andere Sicht der Dinge als Sie, wie ich höre. Wir haben in einer sehr guten Kooperation zwischen Bund und Ländern für die Umweltför­derung alleine im Jahr 2009 90 Millionen € für Klimaschutzprojekte bereitgestellt – ko­operativ zwischen Bund und Ländern. Das ist der richtige Weg, er wird laufend ausge­dehnt und richtig umgesetzt. (Abg. Dr. Lichtenecker: Viel zu wenig!)

Wir haben mit den JI/CDM-Projekten, einem der Hauptthemen bei der kommenden Kli­makonferenz in Kopenhagen, schon frühzeitig begonnen. Sie waren ständig dagegen in den letzten Jahren, dass wir im Ausland, vor allem in Entwicklungsländern, investie­ren. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: So ein Unsinn!) In Kopenhagen gilt dieser Stan­dard heute als die Bemessungsgrundlage dafür, wie viel Geld wir für Entwicklungslän­der zur Verfügung stellen sollen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ja, schlimm!) Ich komme später in meinen Ausführungen noch einmal darauf zurück. (Beifall bei der ÖVP.)


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Betrachtet man daher die letzten beiden Jahre, so ist festzuhalten, dass sich die Aus­gaben des Bundes für den Klimaschutz seit dem Jahr 2005 um sage und schreibe 600 Prozent erhöht haben. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Zertifikate! Papier! Sie kaufen Papier ein!) Zeigen Sie mir ein wirtschafts-, finanz- oder gesellschaftspolitisches Feld, wo eine derartige Zunahme an Staatsausgaben erfolgt ist wie beim Klimaschutz: plus 600 Prozent seit 2005! Damals waren es 70 Millionen €, heuer sind es 460 Mil­lionen € pro Jahr. Das sind Investitionen für die Zukunft und um den Klimawandel zu stoppen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind jetzt kurz vor der Konferenz in Ko­penhagen. Ich habe jetzt ein paar Beispiele angeführt, wo Österreich viel mehr inves­tiert hat als viele andere. Frau Abgeordnete Glawischnig, wenn man Kopenhagen jetzt bewertet, wird es vor allem um die Frage gehen: Wie viel ist die Europäische Union, wie viel ist die Weltgemeinschaft bereit für die ärmsten Länder dieser Welt zu inves­tieren? Sie waren immer dagegen. Sie haben immer gesagt: kein Geld ins Ausland, für die Entwicklungsländer, um Klimaschutz zu unterstützen! Immer! JI/CDM-Projekte in allen Formationen abgelehnt! Heute ist es in Kopenhagen der Standard.

Ich bin froh darüber, dass wir auf Ebene der Regierungschefs mit 7,2 Milliarden € heu­te diese europäische Summe, Herr Abgeordneter Van der Bellen, festgelegt haben und dass Österreich in drei Jahren 120 Millionen € für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfü­gung stellen wird. Auch das keine einfach aufzubringende Summe in einer so ange­spannten Situation wie jetzt, aber zur richtigen Zeit das richtige Signal. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gab einen weiteren Beschluss der heutigen Regierungskonferenz in Brüssel für die Europäische Union, und zwar zu einem Thema, das von Ihnen auch belächelt wurde – das werdet ihr nie durchsetzen können, hat es immer geheißen –: Finanztransaktions­steuer als Gegenfinanzierung, für den Weltwährungsfonds. Ein richtiges Signal (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ), um in Klimaschutz zu investieren und in diese Richtung zu gehen und das entsprechend voranzutreiben. Oft von Ihnen be­lächelt und von Ihnen kritisiert.

Dann sage ich am Schluss noch etwas, was mir auch ein Bedürfnis ist. Ich höre – ich weiß es ja noch nicht, aber ich lese auf Ihrer Homepage und höre es in den Aussagen der Grünen –, es soll heute einen Misstrauensantrag gegen den Minister Niki Berlako­vich geben (demonstrativer Beifall des Abg. Petzner), der seit einem Jahr hervorra­gend seine Arbeit für die Umwelt- und Agrarpolitik in diesem Land macht. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was Sie mit diesem Signal heute machen, Frau Abgeordnete, ist, zu versuchen, die Position Österreichs als Umweltland für die Kopenhagener Konferenz zu schwächen. Sie wollen einen Minister, eine Regierung schwächen, kurz vor einer entscheidenden Konferenz zum Klimaschutz in Kopenhagen. – Falscher Weg, falsches Ziel, noch dazu für einen Minister, der seine Arbeit hervorragend gemacht hat. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von insgesamt 25 Minuten zukommt.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. – Bitte.

 


16.43.39

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Her­ren Minister! Hohes Haus! Herr Finanzminister, wenn man Ihnen so zuhört, könnte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 122

man sich denken, dass eigentlich alles bestens ist, alles in Ordnung ist. Ich frage mich dann, wie wir zu dieser katastrophalen Klimabilanz kommen! (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, Sie haben die Antwort selbst gegeben: Es hat sich nichts geändert in Ihrer Politik, seit Sie die Ziele in Kyoto vereinbart haben.

Schauen wir uns genauer an, wo Österreich heute steht, wenn Sie schon darauf Wert legen. Österreich – es ist schon erwähnt worden – ist Klimaschutzschlusslicht in Euro­pa. Ich weiß nicht, mir ist das peinlich, Ihnen offenbar nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Es ist richtig, wir hatten ein ambitioniertes Ziel. Das Einzige, was nicht ambitioniert war, war unsere Klimapolitik, und die hat uns letztlich dorthin geführt, wo wir heute leider stehen. Wir müssen Emissionszertifikate zukaufen, damit wir unser Ziel noch erreichen können. Sie haben von der Riesenchance Osteuropa gesprochen. Was macht der Herr Landwirtschaftsminister? Er kauft Emissionszertifikate in Osteuropa, in Tschechien zum Beispiel, und unterstützt damit Atomkraftwerke. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Geh, bit­te, das stimmt doch nicht!) Temelín rechnet mit Einnahmen aus dem Zertifikateverkauf. (Beifall bei den Grünen.)

Sie reden in ÖVP-Sprech von erneuerbarer Energie und wie toll das ist und was das nicht alles für unser Land bringen kann, beschließen ein Ökostromgesetz, loben die­ses – und genau dieses Ökostromgesetz verzögert den Ökostromausbau in Österreich. Es wird weiterhin kein Windrad gebaut, es werden weiterhin keine Photovoltaikanlagen installiert. Das ist einfach der falsche Weg. In Spanien, in Deutschland, in Tschechien, überall gibt es ambitionierte Ziele, ambitionierte Rahmenbedingungen, und Österreich verschläft alles! Ich glaube, ein Finanzminister sollte schon auch erkennen, dass man hier, wenn es um die Zukunft des Landes geht, doch einiges versäumt.

Sie haben das Umweltbudget angesprochen, JI/CDM gelobt. Es sind mehr als 80 Mil­lionen € im Umweltbudget für JI/CDM-Projekte pro Jahr budgetiert. Das sind Projekte, die wir im Ausland finanzieren, anstatt Klimaschutz zu Hause zu machen. Mit diesen 80 Millionen € könnten wir Klimaschutz in Österreich finanzieren! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Beides ist notwendig! – Abg. Kopf: Wir werden beides brauchen!) Es sind 531 Millionen € jetzt schon budgetiert. Das müssen die Österreicherinnen und Österrei­cher für Strafzahlungen aufbringen! Wir können uns das Papier dann aufhängen, aber haben nichts in der Hand. Mit diesen 531 Millionen € könnten wir Klimaschutz in Öster­reich machen!

Um den Unterschied zwischen JI/CDM und Unterstützung für Entwicklungsländer noch einmal zu erläutern: Das ist etwas ganz anderes, die Unterstützung der Entwicklungs­länder muss nämlich zusätzlich zur Erfüllung unserer Klimaschutzziele erfolgen. (Bei­fall bei den Grünen.)

Für mich ist das Problem in der Klimaschutzpolitik Österreichs, dass Sie einfach in Ihren bisherigen Strukturen denken, und das funktioniert einfach nicht. Wir müssen uns än­dern, wir müssen die Politik in Österreich ändern, und dazu ist die Regierung offenbar nicht imstande.

Ich möchte jetzt aber zum Landwirtschaftsminister kommen und ihm ganz herzlich gra­tulieren zum „Fossil of the Day“. Er hat gleich zu Beginn der Klimakonferenz in Kopen­hagen, am ersten Tag einen Preis bekommen, den die NGOs dort vergeben, nämlich für herausragende Leistungen, aber für besonders negative Leistungen. (Bundesminis­ter Dipl.-Ing. Berlakovich: Das freut Sie, wenn Österreich schlecht dasteht, gell?) Das freut mich überhaupt nicht! (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Natürlich freut Sie das!) Ich finde, Sie haben diesen Preis redlich verdient. Es freut mich nicht, weil ich meine, Österreich hat diesen Preis ganz sicher nicht verdient. (Abg. Amon: Eben, der Meinung sind wir auch!) Ich werde in der nächsten Woche nach Kopenhagen fahren


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und dort versuchen klarzustellen, dass es in Österreich schon Umweltpolitik gibt, Kli­maschutzaktivistInnen gibt, sehr viele Menschen, die für Klimaschutz eintreten. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich habe einen Brief bekommen, der auch an Sie gerichtet ist, von Jugendlichen, in dem steht drinnen: Warten Sie nicht auf europäische oder internationale Vorgaben, führen Sie eine CO2-Steuer ein, um den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren! Erlassen Sie ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz ohne Schlupflöcher für die Wirt­schaft, und treten Sie für die von Wissenschaftern geforderte 40-Prozent-Reduktion der Treibhausgase aller Industrienationen bis 2020 ein!

Oder: Die Jugendlichen, die hier im Parlament waren, haben eine Liste von Fragen ge­stellt, warum in der Klimapolitik nichts weitergeht, 134 Fragen. Zum Beispiel: Warum hat Österreich seine bisher ineffiziente Klimapolitik nicht schon längst überdacht und Fehler beseitigt, sodass wir unsere Kyoto-Ziele auch einhalten können? – Ehrlich ge­sagt, ich habe die Frage nicht beantworten können, denn ich stelle sie mir selber auch. (Abg. Rädler: Da fragen Sie gleich in Kopenhagen!)

Das Einzige, was hier passiert – es ist auch schon angesprochen worden –: Es wird nicht gehandelt, sondern es werden Inserate geschalten. Und ich finde das zynisch, wenn die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen eh schon zahlen müssen für die Fehl­leistungen in der Klimaschutzpolitik und dann noch zahlen müssen für Inserate, damit Sie diese verfehlte Politik auch noch positiv darstellen können. (Beifall sowie Ruf bei den Grünen: Missbrauch! – Abg. Dr. Pilz: Das ist Korruption!)

Sie haben nicht gehandelt, wenn es um eine CO2-Steuer geht. Da sind Sie nicht Um­weltminister, da sagen Sie, wir haben eine Wirtschaftskrise, da darf man nichts ändern. CO2-Steuern sind keine neuen Steuern, wir müssen das Steuersystem ökologisieren und mehr Ausgleich schaffen.

Sie tun nichts in Sachen Klimaschutzgesetz. Wir haben dazu einen Antrag vorgelegt, die Behandlung ist vertagt worden, Klimaschutz wurde vertagt.

Sie reden vom energieautarken Österreich, beschließen aber gleichzeitig ein Öko­stromgesetz, das genau dieses energieautarke Österreich verhindern wird. Und der Dank dafür ist, dass wir eben jetzt diese katastrophale Bilanz haben.

Herr Landwirtschaftsminister, ich werfe Ihnen diese Bilanz nicht vor, das ist schon die Schuld Ihrer Vorgänger. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Ihr macht aber einen Misstrau­ensantrag! Sie werfen nichts vor, machen aber einen Misstrauensantrag! Das ist eine Gaudi!) Aber ich werfe Ihnen vor, dass Sie gerade jetzt, wo wir diese Bilanz auf dem Tisch haben und wo die wichtigste Umweltkonferenz bisher überhaupt und vielleicht sogar die wichtigste in der Geschichte stattfindet, keinen Anlass sehen, auch nur ir­gendetwas in Ihrer Politik zu ändern und zu verhandeln. In der Klimapolitik haben Sie völlig versagt! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich sehe auch ein Versagen in der Anti-Atom-Politik. Auch hier wird aus dem Budget finanziert, etwa die Mittel für EURATOM, und, wie ich gesagt habe, über den Emis­sionshandel werden indirekt Atomkraftwerke finanziert. Es gibt keinen ausreichenden Widerstand gegen grenznahe Projekte wie Mochovce, Temelín. Wo bleibt Ihr Aufschrei, wenn Berlusconi neue Atomkraftwerke plant? Italien wäre ein Verbündeter gewesen, ein atomkraftfreies Land, ist aus der Atomkraft ausgestiegen. Ich habe nichts gehört.

Und es geht weiter. Es ist nicht nur die Klimapolitik, auch bei anderen Luftschadstoffen wie Feinstaub sind wir säumig. Hier hat Österreich bei der EU einen Aufschub für die Einhaltung unserer Grenzwerte verlangt. Auch bei den Stickoxiden ist es so, dass mehr ausgestoßen wird, als eigentlich unser Zielwert wäre. In Sachen Gewässerschutz sind wir bei der Umsetzung der Verordnung, die von der EU vorgegeben wird, hintennach.


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Sie sehen schon, Österreich tut in der Umweltpolitik nur etwas, wenn es von der EU vorgegeben wird.

Genauso geht es weiter bei den BürgerInnen-Rechten, UVP, Aarhus-Konvention. Es werden maximal Mindeststandards umgesetzt.

Und was ich auch kritisiere: Sie stellen sich keiner einzigen Diskussion. Sie haben die Position für die wichtigste Umweltkonferenz im Geheimen erarbeitet – nicht mit Um­weltexperten, sondern mit der fossilen Wirtschaft. Das ist, finde ich, umweltpolitisch ein völliger Skandal. Sie geben keinerlei Auskunft, Sie geben keinerlei Information, Sie dis­kutieren nicht. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Das stimmt ja nicht! Da ist ja nicht wahr!) Dann stellen Sie sich endlich einmal! Wir diskutieren jederzeit gerne öffent­lich mit Ihnen. (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Ich sitze ja jetzt da zur Diskussion!)

Es fällt mir nicht leicht, zu sagen, wir sind kein Umweltmusterland mehr, denn das ist etwas, worauf man stolz sein konnte, und ich finde es traurig, dass das Potential, das Österreich hätte, nicht genützt wird. Ich bin absolut der Meinung, dass wir wieder Um­weltmusterland werden müssen, das geht mit dieser Struktur aber nicht.

Deswegen stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Brunner, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.“

*****

(Beifall bei den Grünen. – Oh-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Amon: Schlechter Stil ist das!)

Österreich muss wieder Umweltmusterland werden, und deswegen bin ich der Mei­nung, Österreich braucht ab sofort ein unabhängiges, eigenständiges, starkes und en­gagiertes Umweltministerium. (Beifall bei den Grünen.)

16.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Brunner, Freundinnen und Freunde betref­fend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag der Abgeordneten Gla­wischnig-Piesczek, Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Schluss mit der Kli­maschutz-Blockade – mehr Geld für den Klimaschutz

Begründung

Der Klimawandel ist die größte Herausforderung unseres Jahrhunderts. Die Klimakon­ferenz in Kopenhagen ist die größte und wahrscheinlich wichtigste Umweltkonferenz in


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der Geschichte. Die österreichische Bundesregierung fährt mit einer blamablen Klima­schutzbilanz im Gepäck nach Kopenhagen. Österreich ist – was die Erreichung des Kyoto-Klimaschutzziels betrifft – Schlusslicht der EU-15.

Der Grund für die Blamage: Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft war – wie schon seine Vorgänger – in aller erster Linie Land­wirtschaftsminister. Das Umweltressort wurde vorwiegend als PR-Abteilung des Minis­ters geführt, notwendige Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen wurden nicht umge­setzt. Er sei Klimaschutzminister, hat der amtierende Landwirtschaftsminister in den vergangenen Tagen behauptet. Ein Klimaschutzminister allerdings der versagt hat, der – gemeinsam mit seinen Vorgängern – zu verantworten hat, dass Österreich Klima-Schlusslicht der EU ist.

Spätestens seit im Jahr 2000 ein eigenständiges Umweltministerium in Österreich ab­geschafft und Umwelt zum Anhängsel der Landwirtschaft degradiert wurde, wird in Ös­terreich keine Umweltpolitik mehr gemacht, die diesen Namen verdient.

ÖVP-Landwirtschaftminister haben die österreichische Umweltpolitik zum Großteil dem ÖVP-Wirtschaftsministerium (zugleich Energieministerium) und den Wirtschaftslobbies überlassen.

Landwirtschaftsminister Berlakovich hat die schlechte Umwelt- und Klimabilanz von seinen Vorgängern geerbt und diese nahtlos fortgeführt. Nicht einmal das Abrutschen Österreichs auf den letzten Platz im Klimaschutzranking der EU-15 hat ein Umdenken gebracht.

Bundesminister Berlakovich setzt den Molterer-Pröll Anti-Klimaschutzkurs ungeniert fort. Statt Klimaschutzmaßnahmen einzuleiten werden Inserate geschalten, um über das Nicht-Handeln hinwegzutäuschen und sich selbst in ein gutes Licht zu rücken.

Die Liste des Versagen in der österreichischen Umweltpolitik ist lang:

Österreich wird als einziges Land der EU-15 seine Kyoto-Ziele nicht erreichen. Das be­stätigte am 9. November die Europäische Umweltagentur. Das ist eine Totalblamage vor dem Hintergrund der gerade statt findenden Kopenhagen-Klimaschutz-Konferenz. Statt 13% Treibhausgasemissionen einzusparen, stößt Österreich heute um 11% mehr THG-Emissionen aus als noch 1990. Um den Klimawandel auf ein für Menschen ver­trägliches Maß beschränken zu können, muss Österreich als Industrieland 40% bis 2020 und 95% bis 2050 einsparen. Auch hier verweigert sich Österreich bisher. Land­wirtschaftsminister Berlakovich schiebt die Verantwortung von sich und unterminiert die Klimazielsetzungen der EU.

Schon am ersten Tag der Klimakonferenz in Kopenhagen wurde Österreich mit dem NGO-Negativpreis "Fossil of the Day" bedacht, der an besondere Klimabremser ver­geben wird. Österreich hat bessere Kontrollen bei der Anrechnung von Wald als Klima­schutzmaßnahme blockiert und damit eine gemeinsame EU-Position verhindert.

Bis zu einer Milliarde Euro an „Strafzahlungen“ drohen Österreich auf Grund der Nicht-Erreichung des Kyoto-Klimaschutz-Ziels. Bereits heute hat die Regierung 531 Mio. Eu­ro für den Zukauf von Verschmutzungsrechten aus dem Ausland budgetiert (bis 2012) anstatt in Klimaschutz zu Hause zu investieren und damit Arbeitsplätze zu schaffen.

Ökostromverhinderungsgesetz. Ein funktionierendes Ökostromgesetz wurde Stück für Stück „kaputt-novelliert“ – zuletzt in der Amtszeit von BM Berlakovich vor wenigen Wo­chen im Nationalrat, als mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ der weitere Stillstand beim Ökostromausbau in Österreich besiegelt wurde. Ebenso hat BM Berlakovich bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen versagt. Von 9.000 Familien, die ein Förder­ansuchen gestellt haben, sind nur 1.500 zum Zug gekommen. Die für das nächste Jahr


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geplante Aufstockung der Fördermittel wird bei weitem nicht ausreichen, um allen Inte­ressierten eine Förderung zukommen zu lassen. Dennoch ist es für Landwirtschaftsmi­nister Berlakovich kein Problem, Steuermittel für Inserate und seine persönliche Image­kampagne zu verwenden.

Der Inseratenskandal des Ministers

Am 4. August hat BM Berlakovich eine Förderaktion für private Sonnenstromanlagen mit einem Volumen von 18 Mio. Euro gestartet. Obwohl eine ähnliche Aktion im Jahr 2008 nach wenigen Minuten überbucht war, also das enorme Interesse für Photovoltaikanla­gen evident war, hat Berlakovich die Aktion Ende Juli mit Inseraten im Gesamtwert von 140.000 Euro bewerben lassen. Nach zwei Stunden hatten 6.000 BürgerInnen die För­derung per Internet beantragt (letztlich waren es ca. 9.000 Anträge), die Fördermittel reichten nur für 1.500 Anlagen.

Auf Druck der Grünen kam es im September 2009 im Zuge von Zweit-Drittel-Verhand­lungen über eine Novelle des Ökostromgesetzes zu Parteiengesprächen über eine Auf­stockung der Fördermittel für Photovoltaikanlagen. Auf Grund eines Umfallers der FPÖ hat die ÖVP dabei lediglich 35 Mio. Euro für das Jahr 2010 zugesagt. Damit können nächstes Jahr nur ca. 3.000 Anlagen gefördert werden.

Tausende BürgerInnen, die heuer nichts bekommen haben, werden auch 2010 leer ausgehen. Trotzdem ließ der Minister seinen "Erfolg" in Tageszeitungen breit inserie­ren, Kosten der zweiten Inseratewelle: 120.000 Euro. Die Erklärung dazu aus dem Um­weltministerium: Man wolle jene, die heuer nicht zum Zug gekommen seien, davon in­formieren, dass sie es nächstes Jahr wieder versuchen können.

Für Tausende wird dieser Versuch im Frust enden, sei werden auch nächstes Jahr kei­ne Förderung bekommen. Aber Hauptsache der Minister bekommt seine Inserate. Ins­gesamt 260.000 Euro hat BM Berlakovich für die Bewerbung einer Aktion ausgegeben, die keine Bewerbung braucht, weil das Interesse ohnehin hoch ist. Das ist Missbrauch von Steuergeld. Auch die dieser Tage mit großem Berlakovich-Foto breit geschaltenen Werbe-Inserate ("Österreich wird seine Klima-Hausaufgaben machen") sind ein Skan­dal. Der Minister hätte seine Hausaufgaben längst machen können, statt Steuergeld für Eigenwerbung zu verprassen.

Wirksame Klimaschutzmaßnahmen wie die Einführung einer CO2-Steuer, ein Ökostrom­gesetz nach deutschem Vorbild, ein wirkungsvolles Klimaschutzgesetz werden vom Landwirtschaftsminister aber abgelehnt, blockiert und verzögert.

Versagen in der Anti-Atompolitik

Während der Amtszeit von BM Berlakovich verzeichnet Österreich steigende Atomo­stromimporte sowie eine Mitfinanzierung von Atomprojekten über Euratom und über den Ankauf von Kyoto-Emissionszertifikaten aus den atomaren Nachbarländern. Da ist es schon fast nicht verwunderlich, dass es im gleichen Zeitraum keine ernstzunehmende Widerstände des Ministers gegen die Risiko-AKWs an unseren Grenzen (Temelin, Mo­chovce) gegeben hat.

Versagen beim Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Das österreichische Umweltverträglichkeitsgesetz entspricht nicht dem geforderten EU-Niveau. Mahnschreiben der EU wurden jahrelang ignoriert. Im März 2007 rügte die Kommission Österreich aus Anlass einer Beschwerde der AnrainerInnen des Flugha­fens Wiens abermals: die UVP-Schwelle für Flughafenerweiterungen sei zu eng ge­fasst.


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BM Berlakovich legte zwar im Februar 2008 einen Ministerialentwurf vor, der aber gleich­zeitig einen Abbau von Verfahrensstandards bedeutet. Vorgesehen ist auch ein Gebot zur Energieeffizienz für Betriebsanlagen, Energieeffizienz ist aber kein Genehmigungs­kriterium für Anlagen – ein gravierender und nachhaltig wirkender Fehler was den Kli­maschutz angeht.

Die Novelle wurde vor dem Sommer beschlossen. Es ist eine Minimalumsetzung der Rügen der EU. Ein in der Zwischenzeit neu ergangenes Urteil des EuGH wurde miss­achtet: Nachbarn und Nachbarinnen, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen kön­nen weder ein Verfahren beantragen, noch haben sie Parteistellung und Rechtsmittel im Feststellungsverfahren. Diese Rechtslage steht im Widerspruch zur jüngsten Judi­katur des Europäischen Gerichtshofes.

Versagen bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention

Die dritte Säule der Aarhus-Konvention, die von Österreich 1998 (!) unterzeichnet wur­de, wurde bis heute nicht umgesetzt. BürgerInnen sollten laut Aarhus-Konvention Ver­stöße gegen Umweltrecht vor Gericht einklagen können. Der Minister hat bis dato nicht einmal einen Ministerialentwurf vorgelegt.

Versagen beim Fließgewässerschutz

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat die Aufrechterhaltung funktionierender Lebensge­meinschaften im Gewässer und damit den Erhalt natürlicher Fließgewässerstrukturen zum Ziel. Dort wo der Zustand schlecht ist, ist er zu verbessern. Dieses Ziel ist 2015 zu erreichen, es gilt aber schon jetzt ein Verschlechterungsverbot. Auf dem Weg zur Ziel­erreichung kommt der Verordnung zur Festlegung von ökologischen Zielen für Oberflä­chengewässer besondere Bedeutung zu. BM Pröll und BM Berlakovich sind dieser Verordnungsverpflichtung seit 2003 (!) nicht nachgekommen.

Versagen bei der Reduktion von Luftschadstoffen

Die Landesumweltreferentenkonferenz hat im Juni 2008 BM Pröll aufgefordert, gesetz­lich „Umweltzonen“ nach dem Vorbild Deutschlands zu ermöglichen. Damit sollen Fahr­verbote abgestuft nach dem Luftschadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge verordnet werden können.

Im Juli 2008 ist ein EuGH-Urteil ergangen, das BürgerInnen das Recht einräumt, einen Aktionsplan mit Maßnahmen gegen die Feinstaubbelastung zu beantragen und in wei­terer Folge ein Gericht zur Prüfung des Verwaltungshandelns bzw. der Untätigkeit an­zurufen. Ein Novellierungsentwurf wurde erst im November 2009 vorgelegt. Ein Klage­recht für BürgerInnen im Sinne des EuGH-Urteils ist darin nicht vorgesehen.

Österreich hält nicht nur seine Grenzwerte nicht ein, sondern hat stattdessen einen Aufschub der Frist zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte bis zum Juni 2011 (!) bei der Kommission beantragt, und zwar für weite Teile Österreichs. Am 20. November 2009 erging ein Mahnschreiben der Kommission wegen Verletzung der Luftqualitäts­richtlinie an Österreich.

Österreich darf ab 2010 nicht mehr als 103.000 t Stickoxide (NOx) ausstoßen. Laut Um­weltbundesamt wurden 2007 163.000 Tonnen emittiert. Das heißt, es müssen in den Bereichen Verkehr, Industrie und Kleinverbraucher ernste Anstrengungen unternom­men werden. Gemäß dem Emissionshöchstmengengesetz 2003 sollte die Bundesre­gierung ein Programm erlassen, das Maßnahmen zur Reduktion nennt und quantifi­ziert. 2006 sollte bereits die erste Aktualisierung passieren. Die Koordination kommt dem Umweltminister zu. Dort wurden bisher nur beauftragte Studien entgegengenom­men (deren Herausgabe übrigens zunächst verweigert wurde). Ein Aktionsprogramm wurde bis dato nicht vorgelegt, Maßnahmen wurden nicht gesetzt.


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Der Landwirtschaftsminister ist – wie seine Vorgänger - ein Anti-Umweltminister.

Österreich braucht ein eigenständiges, unabhängiges Umwelt- und Klimaschutzminis­terium, in dem die Umwelt- und Energieagenden zusammengefasst sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 7 Minuten. – Bitte.

 


16.53.45

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Ich freue mich wirklich, ehrlich, dass es so viele Regierungs­mitglieder der Mühe wert finden, zu diesem Thema hier zu sein, und der Klimapolitik damit auch Wertschätzung und Anerkennung geben. Das halte ich für wichtig. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz mit etwas Internationalem beginnen, mit etwas Erfreulichem: Der EU-Gipfel hat sich heute darauf festgelegt, mit 7,2 Milliar­den € Entwicklungsländer darin zu unterstützen, dass sie selbst in der Lage sind, An­passungsmaßnahmen an den Klimawandel zu machen, und auch selbst in der Lage sind, Treibhausgase zu senken. Das ist eine gute Startposition für die Verhandlungen, die dann konkret in der nächsten Woche laufen werden.

Ich glaube auch, dass es durchaus zu begrüßen ist, dass sich Bundeskanzler Fay­mann festgelegt hat, dass auch Österreich dazu einen Anteil von 120 Millionen € leis­ten wird. Auch das halte ich für ein wichtiges Signal. Ich bin auch optimistisch hinsicht­lich der Frage der Nicht-Anrechenbarkeit der Kosten für Klimaadaptions- und Treib­hausgassenkungs-Maßnahmen an die ODA, an die Öffentliche Entwicklungshilfe, die wir leisten.

Ich habe bei unterschiedlichen Gelegenheiten sowohl den Außenminister als auch den Staatssekretär Lopatka als auch den Umweltminister in Ausschüssen befragt, ob sie das auch so sehen, dass das Gelder für Klimaschutz sind, die zusätzlich zur ODA kom­men müssten. Ja, alle sehen es so. Das finde ich sehr positiv und sehr, sehr wichtig.

Dass es überhaupt nicht erfreulich ist, dass Österreich gleich am ersten Tag in Kopen­hagen gemeinsam mit Schweden und Finnland zum „Fossil“ gekürt worden ist, steht auf einem anderen Blatt.

Ich habe zu dieser Frage, welche österreichische Position da in der Frage Kontrolle von Waldbewirtschaftung vertreten wird, schon Anfang November eine parlamentari­sche Anfrage eingebracht, weil klar geworden ist, dass die österreichische Position da offensichtlich eine sehr schwierige ist.

Ich weiß schon, Herr Umweltminister, Sie haben natürlich vom Gesetz her acht Wo­chen Zeit, darauf zu antworten. Ich würde es aber politisch ganz toll finden, wenn Sie diese Frage schon zumindest Anfang nächster Woche beantworten könnten, weil ich glaube, dass es von großer Relevanz ist, die österreichische Position oder die Erklä­


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rung für die österreichische Position zu kennen. Ich hoffe sehr, dass sich da noch et­was bewegt in der österreichischen, finnischen und schwedischen Position, denn wenn die EU ohne eine gemeinsame Position zu LULUCF in die Verhandlungen geht, wird es nicht einfacher werden.

Lassen Sie mich zu Österreich kommen, wo es eine große Vielfalt an relevanten Mög­lichkeiten gibt, wie wir im Inland Klimaschutz betreiben können. Ich möchte mit der thermischen Sanierung beginnen. Herr Abgeordneter Matznetter und ich haben letzte Woche in einer Pressekonferenz ein neues Modell vorgestellt, wie aus unserer Sicht thermische Sanierung funktionieren könnte: In einer zweiten Tranche 2010 sollte es nicht eine Beschränkung auf Ein- und Zweifamilienhäuser geben, und nicht einen Zu­schuss, sondern ein Kreditmodell geben, weil wir wissen, dass es gerade die ärmsten Menschen sind, die in den schlechtesten Wohnungen sitzen, die oft mit alten Technolo­gien, zum Beispiel mit Kohle, beheizt werden, die die undichtesten Fenster und die dünnsten Wände haben.

Eine Förderung, die diese Menschen trifft, heißt, auf mehrfacher Ebene zu gewinnen: Einerseits sinken die Betriebskosten dieser Leute, andererseits steigt deren Lebens­qualität. Zum Dritten kommt es dadurch natürlich zu einer massiven Senkung von Treib­hausgasen. Und einen ganz wichtigen Impuls gibt es dadurch für die Bau- und Baune­benwirtschaft, die Arbeitsplätze und die inländische Wertschöpfung. Bei unserem Mo­dell refinanzieren sich diese Zuschüsse, es gibt wirklich nur Gewinner. Wir haben dies­bezüglich auch Herrn Minister Mitterlehner einen Brief geschrieben, und wir hoffen, dass wir bald auch über dieses Modell reden können und dass es da Gelder gibt.

Auch reden müssen wir unbedingt über die Umweltförderungen im Inland. Das ist im Großen und Ganzen die betriebliche Umweltförderung, wo es sehr viele Betriebe mit guten Projekten, mit guten Ideen gibt, wir aber einen zwei Jahre großen Rucksack an Anträgen haben. Der Herr – damals noch nicht – Klubobmann Kopf und ich waren uns in den Regierungsverhandlungen zum Umweltkapitel selten so einig wie in der Frage, dass wir diesen Antragsrucksack in der UFI abbauen müssen. Es ist das in der Re­gierungserklärung eine Anmerkung ohne Budgetierungsvorbehalt, ohne Sternderl ge­worden.

Ich hielte es für sehr, sehr wichtig, Herr Finanzminister, diesen Maßnahmenrucksack wirklich gut zu packen und gut zu schnüren, um diese Anträge von zwei Jahren abzu­arbeiten, die vorliegen, und wirklich mit ganz effektiven Maßnahmen beitragen zu kön­nen, Treibhausgasausstöße in Österreich zu senken. Umgerechnet auf die Betriebs­dauer der Anlage kostet die Tonne CO2 in der Umweltförderung im Inland 7 €. So billig kriegen wir das sonst nie und nimmer irgendwo.

Thermische Sanierung, Umweltförderung im Inland, das sind alles Maßnahmen, wo es viel besser ist, jetzt zu investieren, jetzt Geld in die Hand zu nehmen, das Klima jetzt zu schützen, als die Klimaerwärmungsfolgen später wesentlich teurer auszubaden.

Noch eine Anmerkung zum Klimaschutzgesetz. Wir von der SPÖ haben schon im Ju­ni 2008 diesen Entwurf, der vom damaligen Umweltminister Pröll gekommen ist, mit dem Hinweis abgelehnt: Aus unserem Verständnis heraus macht man ein Gesetz so, dass man zuerst verhandelt und dann ein Gesetz vorlegt – und nicht so, dass man ein Gesetz macht, in das man einen Verhandlungsauftrag hineinschreibt. Der Entwurf, der jetzt durch die Gegend geistert, sieht sogar noch vor, dass jedes einzelne Ministerium mit den Ländern verhandeln soll. Ich glaube, das kann nicht der richtige Weg sein, denn da kann nichts dabei herauskommen.

Was wir brauchen, ist ein Bundesklimaschutzgesetz mit konkreten Maßnahmen, und wir haben dazu eine Klimastrategie mit einer Latte an Maßnahmen, die wir einfach ins Gesetz schreiben könnten, mit klaren Zuständigkeiten.


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Ich glaube, Geist des Klimaschutzgesetzes muss sein, Verantwortung wahrzunehmen, nicht, Verantwortung zu delegieren, wirklich Maßnahmen umzusetzen und dazu kon­krete Finanzierungs- und Zeitpläne zu erstellen. Es ist sehr schade, dass so viel Zeit in dieser Frage des Zustandekommens eines Bundesklimaschutzgesetzes nicht genutzt worden ist. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt – wir wissen das alle – in der Klimaschutzdebatte Sackgassen. Aus meiner Sicht gehört zum Beispiel Carbon Capture and Storage dazu, das Verwenden von nicht nachhaltig produzierten Agrotreibstoffen, aber auch überhaupt das Sich-Fortbewegen mit Verbrennungsmotoren. Es gibt eine ganze Reihe sinnvoller Möglichkeiten zum Kli­maschutz, die ohnehin in der nächsten Zeit auf uns zukommen. Ich möchte nur zwei Gesetzesvorhaben nennen, die wir in den nächsten Monaten hier beraten und be­schließen werden. Da gäbe es ganz gute Möglichkeiten, klimaschutzpolitisch aktiv zu werden.

Das erste Vorhaben ist das Abfallwirtschaftsgesetz, bei dem ich vehement darauf drin­ge, dass wir wieder gesetzliche Quoten für Mehrwegflaschen haben müssen. Es hat sich gezeigt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie überhaupt nicht funk­tioniert, dass die Wahlmöglichkeit der KonsumentInnen überhaupt nicht funktioniert, weil sie nicht wählen können. Es gibt so gut wie nur Einwegprodukte auf dem Markt. – Das wären aber ganz wichtige Handlungsmöglichkeiten, damit auch die Menschen in Österreich konkret mit ihrer Kaufentscheidung, mit ihrer Wahl zum Klimaschutz bei­tragen könnten.

Ein zweites Gesetz, das uns ins Haus steht, ist das Immissionsschutzgesetz-Luft. Pro­blematisch dabei ist, dass es nach wie vor so viele Ausnahmen bei der Frage von Ge­räten und Maschinen gibt. Aufgrund dieser ganzen Ausnahmen beispielsweise in Wien hat bei den 400 Maschinen, die im Einsatz sind, der Bürgermeister – der eigentlich derjenige ist, der etwas tun sollte bei Überschreitungen – bei sage und schreibe gerade mal zehn Maschinen wirklich Kompetenz, alle anderen sind durch irgendwelche Aus­nahmen ausgeschlossen; ebenso Traktoren, was ich für sehr, sehr schädlich halte. Wir wissen, dass es notwendig wäre, auch die Frage der Traktoren im IG-Luft prinzipiell anzugehen.

Ich glaube, dass wir – das möchte ich zum Schluss sagen – auch durchaus positive Aspekte in der Frage der Klimapolitik haben. Ich denke da nur an den Bereich Verkehr. Dass 14 Milliarden € in den kommenden Jahren in den Ausbau der Schiene investiert werden, ist zweifellos bei Weitem die größte Klimaschutzmaßnahme Österreichs über­haupt. Das ist eine Klimaschutzpolitik, die über die Legislaturperiode hinaus denkt, und genau eine solche werden wir brauchen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


17.02.40

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Vizekanzler! Geschätzte Damen und Herren von der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Wir verdanken jetzt, zu dieser wunderbaren blauen Stunde, Frau Glawischnig und ihren Kolleginnen und Kollegen eine Debatte über die Umweltpolitik in unserem Land. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Klimaziele!)

Wir diskutieren über die Wechselwirkungen, die unsere wirtschaftlichen Aktivitäten auf Umwelt, auf Luft, auf Atmosphäre haben. Das Einzige, das euch dazu einfällt, ist: Herr Minister, treten Sie zurück! Herr Minister, lassen Sie’s bleiben! – Meine Damen und


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Herren! Angesichts der Entwicklung, die Österreich in den letzten 20 Jahren genom­men hat, angesichts der wirtschaftlichen Aufholjagd, die wir nach dem Zusammenbre­chen der kommunistischen Systeme und der Öffnung des Eisernen Vorhangs gemacht haben, angesichts der Entwicklung, aufgrund der wir im Vergleich zu allen anderen in Europa besser geworden sind (Abg. Öllinger: Ja hallo! Wovon reden Sie?), können wir sagen, wir haben Umweltpolitik umgesetzt, wir haben Klimapolitik umgesetzt. Wir kön­nen heute zeigen, dass wir auf der einen Seite einen Wohlstand haben wie nie zuvor, auf der anderen Seite eine wirtschaftliche Stabilität wie nie zuvor haben und in Sachen Entkoppelung von CO2-Ausstoß (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wo denn?), Aus­stoß umweltschädlicher Gase, und Wirtschaftsentwicklung zu den Besten in Europa gehören. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das stimmt schon lange nicht!)

Liebe Frau Glawischnig, die gute Entwicklung, die die schwarz-blaue Regierung in die­sem Land genommen hat, die wirtschaftlichen Vorteile aus dieser Zeit, die erreicht wur­den – ich muss das sagen wegen Ihres heutigen Outfits (auf das blaue Kleid und die schwarze Jacke von Abg. Dr. Glawischnig weisend); das reizt mich direkt –, haben uns geholfen, dass wir in den letzten Jahren besser leben, tatsächlich aber auch in einigen Bereichen mehr CO2 ausstoßen. Wir haben gegengesteuert, in vielen Bereichen, aber Sie machen schlecht, was geschehen ist.

Ich mache Ihnen keinen Vorwurf daraus. Sie haben selbst als Obfrau im Umweltaus­schuss lange Zeit diesen Weg begleitet. Es ist Ihnen nicht viel dazu eingefallen. Sie ha­ben letztlich resigniert, sind als Obfrau des Umweltausschusses zurückgetreten, haben Ihrer jungen Kollegin Brunner dieses Forum überlassen und überlassen auch jetzt die Diskussionsmöglichkeit mit Niki Berlakovich, unserem Bundesminister, Frau Kollegin Brunner. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Ich bin zufällig Klubobfrau geworden!) Sie selbst hätten die Gelegenheit nutzen können, aber Sie haben sie nicht genutzt. Im Ge­genteil, Sie haben sogar im Ausschuss Ihr Anliegen der Diskussionsverweigerung ge­opfert.

Ich muss sagen, es hat im letzten Jahr viele wichtige Initiativen gegeben; Initiativen, die für die Umwelt, für den Klimaschutz etwas weitergebracht haben. Aber was ist tatsäch­lich geschehen? – Die wirtschaftlichen Aspekte dieser Entwicklung haben die Grünen noch nie richtig verstanden. Von der Entwicklung im Bereich der Energie (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Konzentrieren! Keinen Fehler machen!), im Bereich der Landwirt­schaft, im Bereich der Treibstoffbeimischung, Frau Glawischnig, hätten Sie etwas ler­nen können, aber das habt ihr euch nicht ang’schaut.

In der Frage der Umwelt habt ihr mitreden wollen, und ich habe im Ausschuss erlebt, wie das war. Im letzten Jahr wurde das Bundes-Umwelthaftungsgesetz verhandelt. – Ausschussvorsitzende: grün, Beschluss: Nein!

Basler Übereinkommen, Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und Entsorgung radioaktiver Stoffe und so weiter; heikle Geschichte. – Wäre grüner Rat gefragt gewesen: keine Debatte, nein.

Klima- und Energiefondsgesetz. – Von Ihnen in der Debatte als gute Sache gelobt, ge­lobt von Ihnen im Ausschuss; der grüne Beitrag: Nein! (Abg. Dr. Glawischnig-Pies­czek: Das spricht eher gegen Sie!)

Weiters: Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase, ein wichtiges Gesetz. – Die Grünen: Nein!

Nächster Punkt: REACH-Verordnung. – Die Grünen: Nein!

Das geht so weiter, neun Gesetze, immer nur: Nein! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)


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Verfassungsmehrheit – immer nur: Nein! Grüne Blockade-Politik, totale Phantasielosig­keit, Diskussionsverweigerung – und ihr wollt jemandem sagen, wie es geht! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren von den Grünen, ihr versteht nichts von der Wirtschaft, ihr seid bei der Umwelt die Blockierer, und das Schlimmste ist jetzt Kopenhagen. In Ko­penhagen, wo es wirklich um etwas geht, wo wir als Österreich gemeinsam auftreten, solltet ihr wenigstens so weit Patrioten sein, dass Österreich mit einer Meinung ver­treten ist.

Das, was Sie in den letzten Wochen aufgeführt haben, dieses Spektakel, unseren Mi­nister anzupatzen, österreichische Leistungen schlechtzureden, ist eine Schande für sich, spricht für die Grünen. Wir wissen, was wir von Ihnen halten müssen. Ich bin wirk­lich schon gespannt, was ihr in Kopenhagen aufführen werdet. Gnade, Gott, für Öster­reich, wenn die Grünen dort verhandeln dürfen. – Danke, dass Niki Berlakovich uns vertritt. (Beifall bei der ÖVP.)

17.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


17.07.51

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Werte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Der Klimawandel ist die Herausforderung und als Chance zu sehen. Die Welt kann es sich nicht erlauben, diese zu verpassen! – Mit diesen Worten hat der dänische Premier Rasmussen am Montag den Weltklimagipfel eröffnet.

Ich sage, der Klimawandel gilt als die größte ökologische und wirtschaftliche Heraus­forderung der Menschheit. Gerade in puncto Gegenmaßnahmen haben wir besonde­ren Aufholbedarf, zumal die Weltgemeinschaft, auch seit sie sich der Problematik be­wusst ist, viel zu zögerlich und inhaltlich viel zu wenig argumentiert und unzureichend reagiert hat.

Die erste Gegenmaßnahme der internationalen Gemeinschaft angesichts der Bedro­hung war die Verabschiedung des Rahmenabkommens der Vereinten Nationen hin­sichtlich der Klimaänderung im Jahr 1992. Es bestand die Zielsetzung, die Konzentra­tion der Treibhausgase in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine gefährliche Beeinträchtigung des Klimasystems verhindert. Wie es aber gerade um Kyoto steht, haben wir erst unlängst erfahren. Ausgerechnet Österreich, das sich den Klimaschutz immer gerne auf die Fahnen heftet, ist von dieser Zielrichtung weiter ent­fernt als jedes andere Land. Kollegin Brunner hat es schon gesagt, Österreich hat zu Beginn des Klimagipfels in Kopenhagen eine zweifelhafte Auszeichnung, nämlich den „Fossil of the Day“-Award, bekommen. Das zeigt uns einmal mehr: Österreich befin­det sich beim Thema Energiepolitik immer noch in einer Phase der Lippenbekenntnisse und der schönen Sonntagsreden. (Beifall bei der FPÖ.)

Kyoto ist jedoch ein Auslaufmodell, eine Post-Kyoto-Regelung ist dringend notwendig. Leider sieht es aber hinsichtlich der Nachfolgeregelungen ausgesprochen trüb aus, wie sich seit Jahrzehnten abzeichnet. Bereits die UNO-Klimakonferenz in Nairobi, die klä­ren sollte, wie die Nachverhandlungen des Post-2012-Klima-Regimes strukturiert und wie Handlungspakete für Entwicklungsländer beschlossen werden, war nicht gerade von Erfolg gekrönt. In Nairobi hat sich gezeigt, dass es gerade für grundlegende Ver­handlungsfortschritte nicht ausreicht, wenn nur Umweltminister oder darunter angesie­delte Delegierte verhandeln, da diese meist keine ausreichenden Entscheidungsbefug­nisse haben.


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Auch die UNO-Klimakonferenz in Bali, die vor allem das weitere Vorgehen auf dem Weg zu einem Kyoto-Nachfolgeabkommen abstecken sollte, war ein Lehrstück dafür, wie man es nicht machen sollte. Die langwierigen Verhandlungen drohten bis zuletzt an der fehlenden Kompromissbereitschaft der USA zu scheitern, die sich nicht auf fest vereinbarte Ziele einlassen wollten, sondern auf freiwillige Selbstverpflichtungen und Innovationskraft der Wirtschaft setzten.

Auch die UNO-Konferenz in Posen im Dezember 2008 war alles andere als ein Meilen­stein. Die Konferenz in Posen stand aber unter dem Eindruck der Finanzkrise und einer damals immer noch spürbaren Verweigerungshaltung der US-Regierung Bush. Die USA haben sich in der Klimafrage damals nicht sehr bewegt.

Auch ein zeitgleich stattfindender Klimagipfel in Brüssel konnte keinen Durchbruch er­zielen. In letzter Minute wurde dort aufgrund der industriefreundlichen Haltung Deutsch­lands das Ergebnis stark verwässert.

Nunmehr sollen in Kopenhagen die Verhandlungen über ein umfassendes Klimaschutz­abkommen für die Zeit nach 2012 abgeschlossen werden. Der erste Bericht aus Ko­penhagen stimmt mich aber mehr als bedenklich. Jetzt schon ist ein Konflikt zwischen den Industrie- und den Entwicklungsländern ausgebrochen. Die Entwicklungsländer und China empören sich über den Entwurf, der die Industrieländer angeblich begüns­tigt. Vor allem zwei Elemente werden stark kritisiert: zum einen, dass die Klimaziele für die Industriestaaten nur bis 2050 bekräftigt werden, und zum anderen, dass für die re­gierenden Politiker verpflichtende kürzere Zielvereinbarungen für den Klimaschutz feh­len.

Ebenso ist eine finanzielle Unterstützung der Industriestaaten für die Klimamaßnahmen der Entwicklungsländer gefordert worden. Heute wurden dafür 7,2 Milliarden € beschlos­sen – ein erster Schritt. Auch wir Freiheitlichen sprechen uns für die Unterstützung der Entwicklungsländer durch Österreich aus. Es ist absolut notwendig, Entwicklungslän­dern Finanzhilfen für eine rasche Klimamaßnahme zukommen zu lassen, aber dies muss unbedingt aufkommensneutral geschehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem vorliegenden Antrag der Grünen können wir, obwohl er einige gute Ansätze beinhaltet, schon allein aufgrund der jüngsten Skan­dale beim Zertifikatehandel nicht zustimmen. Wir wollen nicht nur – wie von den Grü­nen gefordert – keine Zertifikate aus Ländern kaufen, die über Atomkraft verfügen, wir wollen gar keine Zertifikate mehr kaufen! (Beifall bei der FPÖ.)

Österreich macht zwar viel Wind um den Klimawandel und um die offenbar ersehnte EU-CO2-Steuer, aber der Handel mit Emissionszertifikaten erweist sich als Geldver­nichtungsmaschine. 5 Milliarden € Schaden wurden durch organisierten Betrug mit CO2-Zertifikate-Handel in der EU angerichtet. Dabei waren die kriminellen Umtriebe, die sich da reichlich absurde Steuerrechte der EU zunutze machen, schon im Spät­herbst 2008 bekannt. Dieser Betrug ist alles andere als schwer nachzuvollziehen.

Ich bringe ein Beispiel: Eine Firma kauft Zertifikate einer anderen Firma eines zweiten EU-Staates, was für beide steuerneutral ist. Der Käufer verkauft die Verschmutzungs­rechte in seinem eigenen Land an einen Dritten weiter, damit schlagen 20 Prozent Mehrwertsteuer zu Buche. Diese wird nun dem zweiten Käufer rückerstattet, lange be­vor der Letztkäufer diese abführen kann. Dieser taucht dann unter, und der Steuerzah­ler hat den Schaden.

Für uns ist dieser jetzt aufgeflogene Mega-Skandal wieder eine Bestätigung dafür, die­sen Unfug CO2-Handel konsequent abzulehnen und die österreichische Bundesregie­rung einmal mehr dazu aufzufordern: Benützen Sie Rechenstift und Hausverstand! Ge­hen Sie endlich den Weg in die richtige Richtung für Österreich zu größtmöglicher


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Energieautonomie. Das sichert uns künftig Vorsorge und spart mittelfristig Euromilliar­den. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb bringe ich auch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausstieg Ös­terreichs aus dem Emissionszertifikatehandel

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, um den Ausstieg Österreichs aus dem Emissionszertifikatehandel vorzubereiten und mög­lichst rasch zu vollziehen. Gleichzeitig sind in Österreich alle Maßnahmen zu setzen, um eine grundlegende Wende zur Nutzung heimischer und damit erneuerbarer Ener­giequellen zu realisieren.“

*****

Sehr geehrter Herr Finanzminister, ein Wort noch zu Ihnen. Ich erinnere mich bei die­ser Gelegenheit daran, welche Position Sie vor nicht allzu langer Zeit selbst vertreten haben, und zwar bei einer feierlichen Übergabe von Biowärme-Zertifikaten durch den österreichischen Biomasse-Verband im Jahr 2005. Zu diesem Zeitpunkt waren Sie noch Umweltminister, und damals war ich wirklich beeindruckt, mit welcher Begeiste­rung Sie über die Bedeutung des Klimaschutzes referiert und welche zum Teil sehr fortschrittlichen Ansichten Sie damals vertreten haben. Offenbar ändert sich aber bei Ihnen gleichzeitig mit dem Amt auch die Priorität, denn seit Sie Finanzminister sind, hört man aus Ihrem Munde ganz andere Töne.

Nichtsdestotrotz appelliere ich an Ihr ökologisches Gewissen, das sich ja nicht ganz in Luft aufgelöst haben muss (Abg. Strache: Gibt es das überhaupt, ein Gewissen? Das ist die Frage!): Geben Sie die erforderlichen Mittel für den Klimaschutz frei und lassen Sie uns einen mutigen Schritt nach vorne machen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.16


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gartelgruber und weiterer Abgeordneter betreffend den Ausstieg Ös­terreichs aus dem Emissionszertifikatehandel

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Glawisch­nig-Piesczek, Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Schluss mit der Klima­schutzblockade der Bundesregierung – mehr Geld für den Klimaschutz

in der 51. Sitzung des Nationalrates am 11. Dezember 2009

Dass die Preise für Öl und die Rohstoffe nach oben manipuliert sind, ist längst kein Ge­heimnis mehr. Ob dies gut ist, weil damit der weltweite Ressourcenverbrauch einge­schränkt wird oder schlecht, weil sich damit jegliches Produkt überproportional verteu­ert oder ob es noch andere Gründe und Wertungen gibt, das hängt vom Standpunkt des Betrachters ab. Faktum ist, dass fossile Ressourcen endlich sind und Österreich


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daher dringend alle Maßnahmen setzen muss, um die Abhängigkeit von eben diesen Ressourcen drastisch zu verringern.

Faktum ist auch, dass etwa seit dem Jahr 2002 vor allem Spekulationen die Öl- und Rohstoffpreise überproportional nach oben gejagt haben. Zeitgleich mit hyperinflationä­ren Erscheinungen in den USA einhergehend mit dem Verfall des Dollars begann eine weltweite Kampagne, mit der einer unmittelbar bevorstehenden Klimakatastrophe be­gegnet werden sollte.

Mit der Einführung von „Emmissionsrechten“, also der Berechtigungen zur Erzeugung von CO2, und der Deckelung der absoluten Menge durch die Regierungen sollte da­rauf reagiert werden. Dahinter steckt die Idee, für den Kauf und Verkauf von Emis­sions-„Gutschriften“ oder -„Rechten“ einen Markt zu entwickeln. Dem Markt sollte über­lassen werden, wo diese Einsparungen dann tatsächlich stattfinden.

Seit eben dieser Zeit entwickelt sich in den USA, genauso wie in Europa, ein schwung-hafter Handel mit diesen CO2-Emissionsrechten. Dabei steht die „Chicagoer Klimabör­se“ (Chicago Climate Exchange, CCX), im Mittelpunkt. Vielfach wird angemerkt, dass es sich um eine künstlich erzeugte und durch die Menschen verursachte Klimakrise handelt, die von den selben Personen und Kreisen und Oligarchien erzeugt und instru­mentalisiert wird, die in den letzten Jahren den Preis von Öl und anderen Rohstoffen in die Höhe getrieben haben. Der tatsächliche Hintergrund, die Weltbevölkerung durch eine neue Finanzblase zu plündern, bleibt dabei im Verborgenen.

Die Freiheitlichen kritisieren seit langem den Ankauf von Emissionszertifikaten durch die Republik Österreich, weil darin keine zukunftsweisende Umweltpolitik zu sehen ist. Investitionen in diese von Spekulationen abhängigen Zertifikate sind eine verantwor­tungslose Vergeudung von österreichischem Steuergeld.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, um den Ausstieg Österreichs aus dem Emissionszertifikatehandel vorzubereiten und mög­lichst rasch zu vollziehen. Gleichzeitig sind in Österreich alle Maßnahmen zu setzen, um eine grundlegende Wende zur Nutzung heimischer und damit erneuerbarer Ener­giequellen zu realisieren.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.16.32

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! (Ruf bei der SPÖ: Stimmt’s jetzt?) Diesmal habe ich die richtige Rede, ich war vorhin etwas meiner Zeit voraus (Abg. Grosz: Das sind wir immer!), jetzt bin ich wieder in der richtigen Zeit. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Umweltminister Berlakovich, Sie haben in der „Pressestunde“ vor nicht allzu lan­ger Zeit behauptet, Klimaschutz sei kein nationales Anliegen. (Abg. Dr. Wittmann: Er fängt ja schon wieder falsch an!) Jetzt frage ich mich, Herr Minister: Für wen ist der Klimaschutz kein nationales Anliegen? Ist das vielleicht für die Regierung kein Anlie­


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gen, vielleicht für die Bevölkerung kein Anliegen – oder vielleicht für Herrn Minister Pröll kein Anliegen? Anderenfalls könnte ich mir nämlich nicht erklären, warum Sie, Herr Minister Pröll, vor etwa zwei Jahren als Umweltminister gesagt haben, man sollte immer dann, wenn es nicht notwendig ist, auf Flugreisen verzichten, und dann selbst nach Mauritius fliegen! Ich habe nachgerechnet: Das sind 17 000 Kilometer, dabei werden 5,5 Tonnen CO2 emittiert. (Abg. Ing. Westenthaler: Bist du narrisch, 5,5 Ton­nen CO2!) Das ist genauso viel, als würden Sie mit einem Pkw einmal um die Erde fahren; also im Schnitt der Ausstoß eines Pkw von drei Jahren, und da habe ich Ihren Partner noch gar nicht dazugerechnet. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Da ist aber noch gar nicht der biologische Ausstoß dabei!)

Herr Minister, wenn Sie sagen, das sei kein nationales Anliegen, dann machen Sie es einfach zu einem nationalen Anliegen! Machen Sie es zu einem nationalen Anliegen und verwenden Sie nicht immer wieder Ausreden! Ich habe in der „Pressestunde“ von Ihnen nur Ausreden gehört. Sie haben nur gesagt, die anderen Ministerien seien schuld, Sie hätten kein Durchgriffsrecht, Sie könnten da nichts machen, Sie seien ja nur der Motivator. – Wenn man Sie dann fragt: Brauchen Sie vielleicht mehr Durchgriffsrech­te?, dann sagen Sie – ich zitiere –: Das ist nicht notwendig!

Es ist also nicht notwendig, Herr Minister! – Wenn Sie auf der einen Seite keine Durch­griffsrechte haben, sich auf der anderen Seite auch nicht für kompetent, auch nicht für zuständig halten, dann frage ich mich: Wer soll die Probleme im Umweltbereich lösen? Wir haben Probleme im Umweltbereich, und wir wissen nicht erst seit gestern, dass wir CO2 einsparen müssen.

Ex-Umweltminister Pröll hat auch schon gewusst, dass wir in der CO2-Frage einiges aufholen müssen, aber es ist nichts weitergegangen, und auch Sie bringen nichts wei­ter, Herr Minister Berlakovich, und reden sich jetzt auf die Energiestrategie aus, die noch nicht vorliegt. Ich frage mich: Wo ist diese Energiestrategie, in der steht, wie wir dieses Kyoto-Ziel erreichen können? – Sie sind jetzt länger als ein Jahr im Amt, und es gibt nichts! Wann kommt das, Herr Minister?

Die Kuriosität dieser Situation kann man sich vor Augen führen, indem man ein einfa­ches Beispiel anführt. Stellen Sie sich vor, ein Unternehmer verbraucht sehr viel Ener­gie bei seiner Produktion und stellt daher einen Mitarbeiter ein, der den Auftrag be­kommt, 30 Prozent der Energie einzusparen. Dieser Mitarbeiter hat ein schönes Büro und scheint sehr fleißig zu sein. Als man ihn nach sechs Monaten fragt: Wie schaut es denn aus?, sagt dieser Mitarbeiter: Also im Moment haben wir noch nichts, auch keine Strategie, keine Idee, überhaupt nichts, und das Ziel ist in weite Ferne gerückt!

Bei Ihnen ist es schon ein ganzes Jahr, und es gibt noch nichts, Herr Minister! Deshalb frage ich Sie, warum das so ist. Warum ist das so, dass in diesem Punkt nichts weiter­geht? – Sie haben diese Frage ja in der „Pressestunde“ auch beantwortet. (Abg. Dona­bauer: Das haben Sie eh schon zwei Mal gefragt!) Sie haben gesagt, Sie sind Fuß­baller. (Ruf: Wer?) – Der Herr Minister ist Fußballer. (Abg. Strache: Fußballer, wirk­lich? – Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: ... ich nicht! – Ruf beim BZÖ: Er war einmal Fußbal­ler!) Der Herr Berlakovich. (Zwischenrufe beim BZÖ.) – Entschuldigung, ich spreche jetzt über den Herrn ... (Anhaltende Zwischenrufe.) Herr Berlakovich ist ein Fußballer. – Ein bisschen ruhiger, bitte!

Also, Herr Berlakovich hat in der „Pressestunde“ gesagt, er ist Fußballer; genau so hat er es gesagt. Er hat auch gesagt, er als Fußballer sieht das sportlich, und erst beim Schlusspfiff ist es vorbei. – Nur, Herr Minister, wir liegen 10 : 0 zurück, und Sie fahren immer noch mit der gleichen Strategie, und die heißt, einfach gar nichts zu tun. Können Sie mir jetzt erklären, wie Sie einen Rückstand von 10 : 0 aufholen wollen, wenn Sie an Ihrer Strategie nichts ändern? (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)


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Aber es kommt ja noch viel besser. Der Herr Minister fühlt sich nicht zuständig, die an­deren Ministerien seien schuld. Er braucht auch keine weiteren Kompetenzen, und er ist auch noch beratungsresistent, denn in der „Pressestunde“ wurde ihm zum Beispiel eine aufkommensneutrale ökologische Steuerreform vorgeschlagen. Was hat er dazu gesagt? – Das brauchen wir nicht, wir haben ohnehin genug Potenzial zum Einsparen in den Bereichen Industrie und Verkehr. Und auf Nachfrage hat er gesagt: Für diese Bereiche sind wir aber nicht zuständig!

Es wurde aber auch ein Klimaschutzministerium angedacht, in dem die Kompetenzen gebündelt werden. – Das braucht der Herr Minister auch nicht. Er braucht ja nicht mehr Kompetenzen – aber weitergehen tut auch nichts!

Ich fasse zusammen: Der Herr Minister braucht nicht mehr Kompetenzen. Er braucht kein stärkeres Ministerium. Er braucht letztlich überhaupt nichts. (Abg. Scheibner: Ur­laub braucht er!) Warum? – Er sieht sich nämlich – wörtlich, ich habe das aufgeschrie­ben – als Motivator. (Abg. Grosz: Mauritius braucht er! – Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Wo hat er das gesagt?) – In der „Pressestunde“. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Schauen Sie gerne „Pressestunde“?) – Ja, sehr gerne. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

In der „Pressestunde“ hat der Herr Minister gesagt, er sieht sich als Motivator. – Schau­en Sie (in Richtung Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll) nicht gerne „Pressestunde“? (Ruf bei der ÖVP: Das hängt davon ab, wer ist!)

Also, Berlakovich ist ein Motivator, hat er in der „Pressestunde“ gesagt. Na, sehr gut. Ich würde eher sagen, er ist ein Entertainer (Beifall beim BZÖ – Abg. Ing. Westen­thaler: Minister für Urlaub, Freizeit und ...!): Er zieht sich immer dann, wenn er in der Öffentlichkeit ist, das grüne Mäntelchen an, dann nimmt er die Wasserpfeife, macht grüne Rauchsignale und versucht, uns alle von der Katastrophe, auf die wir zusteuern, abzulenken. Mir kommt das so vor wie das Orchester auf der Titanic: Sie wissen, beim Untergang der Titanic hat das Orchester bis zum Schluss gespielt. Genauso kommt mir der Herr Minister vor: Er versüßt uns den Untergang, indem er bis zum Schluss auf seiner Geige spielt und uns Sand in die Augen streut, bis wir mit den CO2-Problemen tatsächlich untergehen. (Abg. Dr. Cap: Was wollen Sie uns sagen? Was ist die Bot­schaft?) Das ist dem Herrn Minister offensichtlich egal. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Einen Punkt muss ich noch ansprechen – ich weiß, meine Redezeit ist schon etwas knapp, aber lassen Sie mich bitte noch einen Punkt anbringen (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP), bitte, einen Punkt; und ein bisschen leiser, sonst hört mich der Herr Minister nicht; einen Punkt bitte noch, Herr Cap, bitte, nur einen, Herr Cap (Beifall beim BZÖ – Abg. Kopf: Also weiter!) –: Der Herr Umweltminister (anhaltende Zwischenrufe) – ein bisschen lei­ser, wenn es geht (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen); ja, genau, sehr gut –, der Herr Umweltminister spricht immer wieder von Energie-Autarkie. Energie-Autarkie bedeutet eine Einsparung von 80 Prozent bei den CO2-Emissionen.

Jetzt frage ich einmal, wie das gehen soll, und komme auf das Beispiel von vorhin zu­rück. Dieser Unternehmer, der jemanden eingestellt hat, der den Energieverbrauch um 30 Prozent reduzieren soll, ihn aber um kein einziges Prozent reduziert, geht zu die­sem Mitarbeiter und fragt: Lieber Freund, was ist denn los mit dir? Du hast ja nicht ein­mal ein Prozent eingespart! Und der Mitarbeiter sagt ihm: Ja, ja, das wird schon! In Wirklichkeit kann man 40, 50, 80 Prozent einsparen! – Aber dieser Mitarbeiter bringt nicht einmal das eine Prozent zustande.

Und genau das machen auch Sie immer, Herr Minister: Sie stellen sich hier her, spre­chen von Energieautarkie, und es ist aber nichts anderes, als dass Sie uns zum Narren halten. Sie halten uns zum Narren! (Beifall beim BZÖ.)


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Glauben Sie tatsächlich, dass wir Ihnen abnehmen, dass Sie 80 Prozent an CO2 ein­sparen können, wenn Sie nicht einmal ein einziges Prozent einsparen können? – Des­wegen, Herr Minister, muss auch ich Ihnen – leider, denn das ist nicht meine Art (Zwi­schenruf des Abg. Riepl) –, müssen auch wir Ihnen hier das Misstrauen aussprechen. Ich mache das nicht leichtfertig. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Dann gibt es aber keine „Pressestunde“ mehr! – Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich mache das deshalb nicht leichtfertig, weil Sie letztlich ein Angestellter von uns allen sind. „Minister“ heißt nämlich „dienen“  haben Sie das gewusst? „Minister“ heißt „Die­ner“, in diesem Fall „Diener des Volkes“. Das Volk ist sehr unzufrieden mit Ihnen, weil Sie nichts weiterbringen. Die Probleme einfach auszusitzen, Herr Minister, das wird nicht funktionieren.

Ich denke, dass Sie die Probleme nicht aussitzen werden können, aber wir können Sie aussitzen und hoffen, dass es mit dem nächsten Minister dann besser wird. – Danke. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

17.26


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Ber­lakovich. – Bitte.

 


17.26.16

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Lie­be Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es für positiv, dass wir uns heute mit dem Thema Klimaschutz befassen, da am 7. Dezember in Kopenhagen die UNO-Weltklimakonferenz begonnen hat. Schade ist, dass Sie, Herr Kollege Lugar, diese Debatte hier zu einer Kabarettver­anstaltung verkommen lassen. Das, was Sie hier von sich geben, mag ja recht witzig sein, aber in der Sache bringt uns das keinen Millimeter weiter. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Grosz: Aber Sie bringen überhaupt nichts weiter, das ist das Problem!)

Es wäre mir sicher lieber gewesen, hier in konstruktiverer Art und Weise über das Thema Klimaschutz zu reden. (Abg. Grosz: Sie verwalten, statt zu agieren!) Das, wo­gegen ich mich verwehre, ist aber, dass Sie die österreichische Umweltpolitik schlecht­reden und damit Österreich schlechtmachen und nachhaltig beschädigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe, seit ich Umweltminister bin, nie geleugnet, dass es einiges zu bewerkstelli­gen gibt. Dass alles in Ordnung ist, sagt niemand, sondern wir müssen noch einiges auf den richtigen Weg bringen. Tatsache ist aber, dass wir in vielen Bereichen – trotz der Unkenrufe der Grünen – nach wie vor ein Umweltmusterland sind. Das beginnt da­mit, dass Österreich nach wie vor frei von Kernenergie ist, obwohl rund um Österreich alle immer mehr darauf setzen, auch Frankreich, und damit die Klimaschutzziele errei­chen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Müssen wir dankbar sein, dass wir Zwenten­dorf nicht aufsperren?! Das ist eine „großartige“ Leistung!) Auch wenn Ihnen das nicht passt.

Wir sind frei von Gentechnikanbau, verteidigen das und werden das jetzt auch auf euro­päischer Ebene ausbauen. Wir sind – von der Fläche her – auf dem ersten Platz, was die biologische Landwirtschaft anlangt, wir sind Spitzenreiter in ganz Europa. Kein Land hat flächenmäßig mehr Bioanbau als wir.

Wir sind auf einem Spitzenplatz bei der Abwasserentsorgung. Unsere Seen haben Trink­wasserqualität.

Bei den erneuerbaren Energieträgern sind wir an der vierten Stelle in der Europäischen Union. Darauf können Sie stolz sein. Ich weiß nicht, warum Sie das schlechtreden wol­


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len. Das sind Verdienste der Umweltminister der Vergangenheit und der Gegenwart, aber auch Verdienste dieses Hohen Hauses, das viele Reformen auf die Reihe ge­bracht hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Zu Kopenhagen: Die Diskussion hat dort begonnen, läuft diese Woche auf Experten­ebene. Es sind etwa 8 000 Regierungsvertreter und Experten dort, und es ist eine sehr mühsame Verhandlungsrunde. Es wird in 40 Untergruppen verhandelt. Das spielt sich auch so ab, dass dort manche Länder über die Geschäftsordnung streiten und gar nicht auf den Punkt kommen wollen, gar keine Reduktionsziele festlegen beziehungs­weise Reduktionsverpflichtungen eingehen wollen. Das zeigt die Komplexität der Fra­ge.

Sie bringen immer wieder Kyoto und Kopenhagen in Zusammenhang: Das Kyoto-Ziel stellt für Österreich eine große Herausforderung dar. Das sind sehr ehrgeizige Ziele und entsprechend schwer zu erreichen. Tatsache ist aber, dass Österreich im Zusam­menhang mit Kyoto eine Verpflichtung bis 2012 eingegangen ist. Die USA und China, die beiden größten Emittenten dieser Welt, sind bisher überhaupt keine Verpflichtun­gen eingegangen, und darum geht es in Kopenhagen: Dass diese Staaten auch einmal einem Weltklimaschutzabkommen beitreten, durch das sie ihren Beitrag leisten. Auch wenn China oder andere Staaten nämlich einen Entwicklungsrückstand für sich rekla­mieren, ist es doch wichtig, dass sie als größter Emittent der Erde einen wesentlichen Beitrag leisten.

Zum Vorwurf, der auch medial breitgetreten wurde: „Fossil of the day“. Um das Bild zurechtzurücken: Da sitzt eine Gruppe von NGOs zusammen und verteilt täglich derar­tige Preise. An diesem Tag haben übrigens den ersten Platz alle Industriestaaten der Welt gemacht, und zwar deshalb, weil sie nach Ansicht der NGOs zu wenig für den Klimaschutz tun. – Soll so sein, ist ihr gutes Recht.

Den zweiten Platz hat Österreich gemeinsam mit Schweden und Finnland gemacht, und zwar wegen der Forstfrage – darauf komme ich noch zurück –, und auf dem dritten Platz lag Kanada, weil der kanadische Premierminister gesagt hat, dass das, was die NGOs da aufführen, ein großer Zirkus ist. Sie sehen also die Befindlichkeit, die auch dort zur Schau getragen wird.

Jetzt komme ich zum „Fossil of the Day“ und zur Forstfrage: Das, was wir in der Euro­päischen Union gemeinsam vereinbart haben, ist, dass der Wald eine Kohlenstoffsen­ke sein soll, klarerweise. Österreich ist mit 47 Prozent Waldfläche eines der waldreichs­ten Länder der Welt. Wir haben bisher – bei Kyoto – die Freiwilligkeit der Anrechnung, und diese wollen wir auch bei Kopenhagen für die Zukunft erhalten.

Tatsache ist, dass Länder wie Finnland, Schweden und auch Österreich, die seit 150, 200 Jahren nachhaltige Forstwirtschaft betreiben, zukünftig keinen Nachteil daraus ha­ben sollen. Es wird nämlich als Bezugsjahr das Jahr 1990 herangenommen und dabei der Holzvorrat angerechnet, und wir hatten im Jahr 1990 einen riesigen Holzvorrat, da viel mehr Wald zuwächst, als wir nutzen. Diesen Zuwachs können wir aber nicht aus­bauen bis zur Zielerreichung, also würde uns daraus ein Nachteil entstehen, überhaupt auch deshalb, weil wir auch mehr Biomasse entnehmen wollen.

Es kann nicht so sein, dass waldarme Länder wie beispielsweise Holland, die jetzt Zug um Zug aufforsten, die Guten sind, und wir, die wir nachhaltige Forstwirtschaft, Wieder­auspflanzung und Naturverjüngung betreiben, bestraft werden sollen. Das vertrete ich aus österreichischer Sicht nicht. Da kämpfe ich für unsere österreichischen Positionen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek.)

Das steht überhaupt nicht in Zusammenhang mit der Abholzung der subtropischen Re­genwälder, denn Brasilien, Indonesien und auch andere Staaten holzen den Regen­


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wald ab und bauen dann dort Soja an. Man hat dort einen ganz anderen Zugang. (Zwi­schenruf der Abg. Mag. Brunner. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist noch lan­ge kein Grund, Verhandlungen darüber zu blockieren, wie das Österreich tut!)

Unsere Forstwirtschaft wird auch in Zukunft nachhaltig arbeiten. Da vonseiten der NGOs gesagt wird, dass hier totes Holz aus dem Wald geholt wird: Das ist eine notwendige Maßnahme zur Gesunderhaltung der Wälder, damit sich der Borkenkäfer nicht ver­mehrt und nicht weitere Umweltschäden entstehen. (Abg. Dr. Moser: Das ist nicht das Hauptproblem des Klimaschutzes!) Das nur dazu. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie, Frau Kollegin Brunner, hier kurioserweise zwar sagen, dass ich nicht schuld daran bin, weil ich erst ein Jahr im Amt bin, mir gleichzeitig aber Ihr Misstrauen aus­sprechen, muss ich sagen, machen Sie sich selbst einen Reim darauf! Ich verstehe, dass es Ihnen um die Ämter geht, aber das wird uns keinen Millimeter weiter bringen, denn wichtig ist, dass wir einen Schulterschluss haben.

Herr Kollege Lugar, Sie haben bei der „Pressestunde“ nicht zugehört – ich freue mich, dass Sie meine Sendungen ansehen (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist doch nicht Ihre Sendung! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist eine Sendung des ORF! – Abg. Mag. Kogler: So redet ein Inseratenkaiser!) –, denn ich habe genau davon gespro­chen, dass wir beim Klimaschutz einen nationalen Schulterschluss brauchen, weil wir anders nichts erreichen werden. Es geht um die Zukunft der jungen Menschen – zum Beispiel jener, die hier auf der Galerie sitzen – und um die Absicherung ihrer Zukunft. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Wir als Österreich haben gemeinsam mit der Europäischen Union eine eindeutige Po­sition: Wir sind bereit, 20 Prozent der Treibhausgase einzusparen. Wir sind auch be­reit, mehr zu machen, wenn andere Industriestaaten – wie beispielsweise die USA – vergleichbare Angebote machen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wie wollen Sie denn das machen?)

Für Österreich ist das überhaupt kein Thema. Österreich wurde zuletzt im Kreis der Um­weltminister wegen der Kyoto-Ziele nicht einmal negativ erwähnt, denn wir als Euro­päische Union erreichen insgesamt die Kyoto-Ziele – das war der Bericht des Umwelt­kommissars.

Wir wollen aber auch, dass die armen Entwicklungsländer Unterstützung bekommen. Daher war es wichtig, dass sich gestern beziehungsweise in der Nacht auf heute die Regierungschefs auf europäischer Ebene darauf geeinigt haben, dass es für die Ent­wicklungsländer mehr Geld gibt, als Startfinanzierung für den Klimaschutz, weil sich diese Staaten den Klimaschutz nicht leisten können – 7,2 Milliarden für die nächsten Jahre. Auch Österreich wird sich daran beteiligen, weil wir diesen Ländern helfen wol­len. Österreich ist ein aktiver Partner bei den Klimaschutzverhandlungen; und so halte ich das auch.

Wir erwarten aber sehr wohl von den entwickelten Entwicklungsländern – wie China, Indien, Brasilien, Mexiko –, dass sie ihren Beitrag leisten. Es ist eindeutig: Klimaschutz ist ein Weltanliegen und kann nicht von einigen wenigen Staaten getragen werden.

Dass ich mich darum bemühe, zeigt die Tatsache, dass ich NGOs zu mir ins Ministe­rium eingeladen habe, gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft – das wurde von allen Anwesenden als einzigartig dargestellt (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner), weil das noch nie stattgefunden hat, dass man zusammenkommt, auch deren Meinung hört und danach eine Strategie entwickelt.

Ich habe die Einladung auch gegenüber den Parlamentsparteien, deren Vertreter nach Kopenhagen mitfahren, ausgesprochen, in einer virtuellen Menschenkette diesen na­


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tionalen Schulterschluss für den Klimaschutz zu erreichen. Wenn Sie die ausgestreckte Hand ausschlagen, dann ist das Ihr Problem. (Beifall bei der ÖVP.)

Jedenfalls geht es beim Klimaschutzgesetz auch darum, denn es ist eine Tatsache, dass viele sagen, dass Klimaschutz wichtig ist, dass aber in den Verhandlungen um das Gesetz dann manche sagen: Aber Verantwortung übernehme ich nicht! – Das war im Übrigen auch bei manchen Bundesländern so. Fragen Sie Kollegen Anschober, er hat diesbezüglich auch keine ruhmreiche Vorstellung geliefert, was das Land Oberös­terreich betrifft. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker.) Plötzlich wird gesagt, wir als Bundesländer sind für gewisse Teile gar nicht zuständig, obwohl die Verfassung Kom­petenzen festlegt

Das ist die Wahrheit, deswegen hat schon Josef Pröll Schwierigkeiten beim Klima­schutzgesetz gehabt und deswegen sind auch jetzt die Verhandlungen so mühsam, weil eben viele in der Praxis dann nicht Verantwortung übernehmen wollen.

Aber wir werden auch das bewerkstelligen, denn ich sehe den Klimawandel als Bedro­hung, den Klimaschutz aber als Riesenchance dazu, dass wir uns neu ausrichten kön­nen, in viele neue Bereich einsteigen können, Green Jobs schaffen, wie zum Beispiel im Bereich der erneuerbaren Energie.

Wir haben das Ökostromgesetz beschlossen und arbeiten an der Einspeisetarifverord­nung, gemeinsam mit dem Kollegen Mitterlehner, der ja dafür zuständig ist. Wir werden auch der erneuerbaren Energie Chancen einräumen, weil wir uns dazu verpflichtet ha­ben, dass bis 2020 in Österreich der Anteil von erneuerbarer Energie 34 Prozent be­trägt. Es wird nicht leicht sein, das zu erreichen, aber wir haben uns dazu verpflichtet und wir sehen das auch als Riesenchance.

Die Energiestrategie wird Anfang des nächsten Jahres vorliegen. Das war ein umfang­reicher Prozess, an dem alle, die da einen Input liefern können, teilgenommen haben: die Interessenvertreter, die NGOs, die Energiewirtschaft, die Bioenergieverbände und viele andere.

Ja, ein energieautarkes Österreich ist mein Ziel. Ich halte das für eine faszinierende Vision für unser Land, denn dadurch können wir neue Arbeitsplätze schaffen, gerade auch in ländlichen Regionen, und für den Klimaschutz etwas tun. Also eine Win-win-Situation, die ich für sehr faszinierend halte. Im Bereich der Forschung bringen wir da Enormes weiter, und ich sehe das als Riesenchance für uns. (Beifall bei der ÖVP.)

Da Sie immer wieder die Inserate ansprechen: Ich wundere mich, dass Sie gegen die Inserate sind, die als Information für die Bevölkerung dienen und zur Bewusstseins­bildung der Menschen beitragen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Information, aber nicht Ihr Gesicht! – Abg. Grosz: Hunderttausende an Euro für Information!) Und das, obwohl wir zum Beispiel in der Umweltpolitik, im Hinblick auf den Klimaschutz Be­wusstsein schaffen müssen und die Leute aufklären müssen. Dass Sie sich dagegen aussprechen, wundert mich daher sehr. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Information, wie Sie aussehen?!) Im Übrigen ist das ein Teil der Strategie des Klima- und Ener­giefonds. (Abg. Mag. Kogler: Missbrauch!) Zur Abwicklung sind programmbegleitende Maßnahmen notwendig (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner), und diese beinhalten Fachveranstaltungen, Vorträge und auch Inseratenwerbung – eindeutig. Nichts ande­res habe ich gemacht und werde ich machen, um die Bevölkerung aufzuklären, wie es um die Dinge steht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Im Übrigen geschieht seitens des Ressorts einiges. Es ist die thermische Sanierung angesprochen worden. Sie ist mit Sicherheit eines der erfolgreichsten Projekte dieser Bundesregierung, bei dem wir mit 100 Millionen € in etwa 650 Millionen € an Investitio­nen auslösen. Wir wissen, der Wohnraum ist nach wie vor einer der Problemsektoren


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im Klimaschutz. Da gibt es eine mehrfache Gewinnsituation, denn wenn in diesem Be­reich Energiekosten verschwendet werden, macht die thermische Sanierung Sinn: Der einzelne Bürger spart bares Geld, das ihm im Geldbörsl bleibt, und für den Klimaschutz ist auch etwas getan.

Daher haben wir die Artikel-15a-Vereinbarung mit den Bundesländern geschlossen, sodass die Bundesländer, die über die großen Mittel der Wohnbauförderung verfügen, weiterhin auf breiter Basis thermische Sanierung machen können. Alle Bundesländer haben sich dazu verpflichtet und werden diesen Weg auch weitergehen.

Im Rahmen der Kampagne klima:aktiv meines Hauses, wo wir beispielsweise versu­chen, neues Mobilitätsmanagement einzuführen – viele Betriebe, machen da mit, und Wirtschaftsunternehmen sagen von sich aus, dass sie etwas für den Umweltschutz machen –, gelingt es uns, insgesamt über 300 000 Tonnen CO2 einzusparen.

Weil Sie das hier in Verbindung bringen und Falschmeldungen betreffend das JI/CDM-Programm verbreiten, dass wir mit dem Verkauf dieser Zertifikate Atomkraftwerke un­terstützen: Das ist so dreist wie falsch, weil das überhaupt nicht der Fall ist. (Zwischen­ruf der Abg. Mag. Brunner.) Sie müssten wissen, dass wir durch den Kauf dieser Zerti­fikate eben nicht Atomkraft unterstützen. Das ist eine Auflage dieses Programms! Das sollten Sie eigentlich wissen.

Das, wozu ich mich aber bekenne, ist, dass wir diesen Staaten – Tschechien sowie auch der Slowakei – helfen, alternative Energie aufzubauen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das müssen sie ohne unsere Zertifikate auch machen!) Wir waren dabei, als verhindert wurde, dass Bohunice – angesichts der Gaskrise; Sie erinnern sich be­stimmt – hochgefahren wurde. Wir müssen diesen Staaten, wie eben der Slowakei, im Rahmen einer Energiepartnerschaft helfen, die erneuerbare Energie mittels österreichi­scher Umwelttechnologie auszubauen. Dazu stehe ich, und das werde ich auch weiter­hin machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich wundere mich, dass Sie mir das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorhalten, obwohl wir in wirklich zähen Verhandlungen einen Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie erreicht haben. Wir räumen einerseits der Wasserkraft als einem wichtigen Teil der erneuerbaren Energie in Österreich Chancen ein – dazu stehe ich auch –, aber gleichzeitig habe wir die Bürgerrechte im Natur- und Umweltschutz und in all den Ver­fahren gewahrt. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner.)

Sie wissen, wie die Debatte gelaufen ist. Ich halte es daher für unredlich, wenn Sie die­ses Gesetz hier als Flop darstellen. Im Gegenteil, ich halte es für ein vorbildliches Ge­setz. Fragen Sie alle Betroffenen, die werden Ihnen das auch sagen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Es ist „nur“ EU-widrig!)

Genauso ist es, wenn Sie von einem Versagen beim Fließgewässerschutz sprechen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Mahnschreiben der Kommission und so weiter!) Wir sind erst mitten in der Arbeit zum Gewässerbewirtschaftungsplan, bei dem wir ein sechs­monatiges Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gehabt haben.

Ich kenne kein Verfahren, bei dem dermaßen lange so viele ihre Stellungnahme abge­ben konnten. Wir haben an die 400 Stellungnahmen aus allen Regionen Österreichs und sind dabei, das einzuarbeiten. Da kann es noch kein Versagen geben (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Erklären Sie das der Kommission!), weil dieser Plan in Bearbei­tung ist, und zwar im Sinne der öffentlichen Interessen. Auch dort ist mein Anliegen, dass wir Ökonomie und ökologische Aspekte unter einen Hut bringen.

Ich finde, dass wir den Weg einer neuen Qualität des Umweltschutzes beschritten ha­ben, wo wir hinsichtlich Umweltschutz nicht den Konflikt auf der Straße suchen, wie Sie


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es vielleicht wollen, sondern Dinge vernünftig ausmachen, partnerschaftlich am Ver­handlungstisch lösen, und dies im Rahmen einer fortschrittlichen Umweltpolitik.

Abschließend: Ich gehe jenen Weg konsequent weiter, den bereits meine Vorgänger als Umweltminister gegangen sind, nämlich den Weg einer offensiven Umweltschutz­politik, die uns in vielen Bereichen zu Vorreitern macht.

Was den Klimaschutz betrifft, müssen wir noch mehr tun, das leugnet niemand. Wir werden das auch machen und werden in den jetzt laufenden Kopenhagener Verhand­lungen jedenfalls ein aktiver Teil sein – Österreich im Verbund mit der Europäischen Union – und unseren Beitrag zum Schutz des Weltklimas leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


17.41.09

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Frau Ministerin und werte Minister auf der Regierungsbank! Es ist ja wirklich erfreu­lich, dass, zumindest was die Anwesenheit anlangt, die Bundesregierung das Thema ernst zu nehmen scheint, sage ich. (Abg. Ing. Westenthaler: Nächste Woche ist eh wieder Urlaub!)

Die Auseinandersetzungen, die Diskussionsbeiträge von Ihnen, Herr Umweltminister, oder von Ihnen, Herr Finanzminister, lassen beileibe massiv zu wünschen übrig. Ich gehe gleich darauf ein, denn wir sollen ja zur Sache diskutieren.

Herr Finanzminister Pröll, der Sie da lange Umweltminister waren: Sie führen die klima­schutzpolitische Situation in Österreich, unser Nachhinken beim Erreichen der selbst gewählten Ziele – Marke Bartenstein – darauf zurück, dass es auf einmal den Eisernen Vorhang nicht mehr gibt. Schwuppdiwupp, der Eiserne Vorhang ist weg, und das CO2 geht hinauf. Österreich ist Opfer, was die Klimaschutzsituation betrifft, weil der Eiserne Vorhang gefallen ist. Herr Finanzminister! Ich meine, entschuldigen Sie, diese Argu­mentation spricht gegen Sie selbst wie kaum etwas anderes. (Beifall bei den Grünen.)

Aus der Zeit, als Sie Umweltminister waren, aus der Zeit, in der Sie vielleicht den Be­richt des Umweltbundesamtes ab und zu noch persönlich aufgeschlagen haben, wis­sen Sie ganz genau, dass im Verkehrsbereich der CO2-Ausstoß in den letzten Jahren um mindestens 90 Prozent gestiegen ist und dass – auch der Herr Umweltminister weiß das ganz genau – der Tank-Tourismus daran immerhin einen erheblichen Anteil trägt.

Der Tank-Tourismus, Herr Finanzminister, ist Ergebnis Ihrer Mineralölsteuerpolitik. Ja, ganz simpel. Das sagen Sie nicht! (Beifall bei den Grünen.) Sie nehmen es durchaus in Kauf, dass Sie Strafzertifikate kaufen müssen, dass Sie Pönale zahlen müssen, dass Österreich massive Verkehrsemissionen angerechnet werden, dass wir das Klima­schutzziel verfehlen, das nehmen Sie alles in Kauf, Hauptsache, die Mineralölsteuer ist niedrig – made by Pröll.

Und das ist das, was uns empört. Und das ist das, was mich auf die Barrikaden bringt, Herr Finanzminister.

Zweites Beispiel: Wir werden heute noch, Sie als Finanzminister – ich komme dann oh­nehin noch zum Umweltminister –, über die PendlerInnenpauschale sprechen. (Abg. Kopf: Keine Drohungen, bitte!) Diese wurde erhöht, weil der Benzinpreis, der Treib­stoffpreis gestiegen ist – eine Maßnahme für sich. Herr Staatssekretär Lopatka, der ja selbst leibhaftig hier oben sitzt (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Leibhaftiger!), hat hier ar­


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gumentiert: Jetzt ist der Benzinpreis wieder gesunken, aber trotzdem bleiben wir bei der erhöhten PendlerInnenpauschale – trotzdem!

Ja, wir finanzieren die CO2-emittierende PendlerInnenmobilität. Meine Damen und Her­ren, Sie wissen es vielleicht gar nicht, der Herr Finanzminister schüttet jährlich über 600 Millionen € – ich habe es mir herausgeschrieben, 2007 waren es 636,4 Millio­nen € – in Form der PendlerInnenpauschale aus.

Ich habe ja gar nichts dagegen, dass man ökologisch steuert, auch über die Pendle­rInnenbeihilfe und PendlerInnenpauschale, aber eine Erhöhung beizubehalten, obwohl gleichzeitig der Treibstoffpreis heruntergegangen ist, das ist, wie ich meine, contra Kli­mapolitik, das ist contra CO2-Emissionsreduktionspolitik. Das ist sogar, sage ich Ihnen, umweltpolitisch und auch sozialpolitisch negativ, denn gerade jene Menschen, die es dringend brauchen, bekommen ja keine PendlerInnenpauschale, weil es sich ja nicht um einen Absetzbetrag, sondern um Werbungskosten handelt. Das ist ja das Problem. Und das ist Ihre Politik, Herr Finanzminister. Ich könnte das noch lange fortsetzen.

Herr Finanzminister, Sie sprechen von Artikel 15a-Vereinbarungen mit den Bundeslän­dern über die Wohnbauförderung; der Herr Umweltminister sagt das auch. Und gleich­zeitig beantwortet mir der Herr Umweltminister eine Anfrage, wie weit das für die Bun­desländer wirklich verbindlich ist, die Wohnbauförderungen und Klima- oder Umwelt­schutzziele an reduziertem Energieeinsatz zu orientieren, wie folgt: Rechtlich könne er die Einhaltung nicht garantieren. Rechtlich gebe es kein Instrument, wenn sich ein Bundesland nicht daran halte. – Das ist die Wahrheit, Herr Umweltminister! Herr Fi­nanzminister, das wurde von Ihnen selbst in einer Anfragebeantwortung dargelegt.

Nächstes Stichwort: Klimafonds. – Sie haben ja den Klimafonds genannt. Klimafonds – eine Heldentat, 500 Millionen; wird verlängert, jeweils 150 Millionen. Darf ich Ihnen sa­gen, was dann passiert? Ich war ja gestern Teilnehmerin, leider nur ganz kurz, an der Veranstaltung „Haus der Zukunft“, gesponsert beziehungsweise gefördert aus diesem Klimafonds – super!

Da gibt es Pilotprojekte. Da der Herr Wirtschaftsminister hier sitzt: Die Pilotprojekte blei­ben aber Pilotprojekte, sie werden nicht zum Normalfall, sprich, es gibt eine Pilotschu­le, es gibt ein Haus der Zukunft für Bürogebäude, es gibt eine gewerbliche Gebäude­ansammlung, die durchaus im Sinne des Klimaschutzes ist – Passivhausstandard et ce­tera –, es gibt eine Schutzhütte, es gibt immer ein Exemplar, reihum ein Pilotexemplar, alles aus dem Klimafonds gesponsert. Das Problem liegt allerdings darin: Wir müssen das zum Normalfall machen.

Dann gehe ich in den Bautenausschuss, wo die Vertreter der Bundesimmobiliengesell­schaft anwesend sind. Auf die Frage: Wie schaut es bei dem 08/15 Schulbau jetzt aus? Wie schaut es bei den Universitätsbauten aus? Wie werden diese klimatechnisch be­ziehungsweise energietechnisch ausgestattet?, heißt es: Nein, keine Passivhausbau­weise, denn das geht sich finanziell nicht aus! Die Ministerien haben nämlich nicht die Finanzmittel, um ein bisschen höhere Mieten zu zahlen und sich so in Passivhausbau­ten einmieten zu können. Deswegen geht es nicht. Das ist unser Problem! Und ich blei­be bei diesem Beispiel, weil wir ja die Zeit einhalten sollen. Ich könnte die Liste noch ellenlang fortsetzen.

Wir haben Pilotprojekte, aber diese werden im Normalfall nicht umgesetzt. Und das ist auf Ihre Politik als Finanzminister und auf Ihre Politik als Umweltminister zurückzufüh­ren. Ich kann das alles dokumentieren. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 



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17.48.00

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Da­men und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Dass Österreich als einziges Land das Kyoto-Klimaziel nicht erreicht, ist meiner Ansicht nach doch erschreckend.

Das Kyoto-Protokoll sieht zwar für Nichteinhaltung keine Strafzahlungen vor, doch kann im Rahmen der EU sehr wohl ein Vertragsverletzungsverfahren gestartet werden. Die rund 400 Millionen € für Emissionszertifikate, die Österreich bereits – und das wissen wir alle sehr wohl – budgetär für die Schließung der Lücken vorgesehen hat, dürften auch nicht reichen.

Laut Wifo-Experten Stefan Schleicher würden nochmals rund 200 Millionen € anfallen. Im „Standard“ vom 12. November ist Folgendes nachzulesen – ich zitiere –: „Österreich jedoch ist innerhalb der EU-15 das einzige Land, das auch nach eigener Einschätzung nicht glaubt, sein Ziel ... zu erfüllen, bestätigte Dimas. Es werde Anstrengungen unter­nehmen müssen, dieses Ziel zu erreichen.“

Sehr geehrter Herr Finanzminister! Werter Herr Umweltminister! Sie beide sind nun ge­fordert, die Versäumnisse in der Umweltpolitik raschest zu beheben, und es bedarf auch einer gemeinsamen, gebündelten Anstrengung von Bund, Ländern und Wirtschaft.

Und Sie selbst, Herr Umweltminister, haben vorhin gesagt, dass Sie noch einiges vor­haben und sehr wohl noch einiges in die Wege leiten werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind bessere Rahmenbedingungen in Be­zug auf Umweltmaßnahmen für die Industrie zu schaffen und die Förderungen für kli­marelevante Maßnahmen im gewerblichen sowie auch im privaten Bereich weiter zu forcieren.

Um die Emissionswerte zu senken, ist der Einsatz von fossilen Energieträgern wie Was­serkraft, Windmühlen, Windkraftwerken, Erdwärme und so weiter ein absolutes Muss. Das bedeutet, dass die Investitionen in solche Energieträger noch mehr gestützt wer­den müssen.

Gerade in industrialisierten Ländern wie Österreich dürfen Maßnahmen, die die Umwelt positiv beeinflussen, nicht an der Finanzierung scheitern. Wir haben unseren Kindern und Enkelkindern gegenüber die Verpflichtung, ihnen eine lebenswerte Umwelt zu hin­terlassen. Daher kommt der Bekämpfung des Klimawandels uneingeschränkte Priorität zu.

Abschließend ersuche ich Sie, Herr Umweltminister, noch einmal: Setzen Sie Maßnah­men in energiepolitischer Hinsicht um, die eines fortschrittlichen Landes wie Österreich auch würdig sind! Und Sie, Herr Finanzminister, sollten auch besser nach dem Motto agieren: In Nachhaltigkeit investieren statt sich international blamieren. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


17.51.26

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Meine sehr verehrten Damen und Her­ren auf der Regierungsbank! Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Fünf vor zwölf ist es in Sachen Klimaschutz allemal, das steht außer Zweifel. (Abg. Neubauer: Auch ein Klimawandelversager! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ver­ursacher!)

Vor einigen Minuten war bei mir ein österreichischer Diplomat aus Canberra, Austra­lien, und hat mir berichtet, dass in Mikronesien in Tuvalu oder Kiribati bereits konkret


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über die Absiedelung Hunderttausender Menschen von diesen Inseln gesprochen wer­den muss, weil dort ein Ansteigen des Meeresspiegels um einen Meter diese Inseln unter Wasser setzen würde. Also da geht es noch um ein Stück mehr als um die Schneegrenze in Kitzbühel oder am Arlberg.

So gesehen ist es richtig, dass Kopenhagen die vielleicht wichtigste Konferenz in die­sen Jahren ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen – Frau Glawischnig ist ja jetzt nicht mehr da –, da verstehe ich eines überhaupt nicht – es ist schon gesagt wor­den, aber ich muss das verdeutlichen –: Schmutzwäsche wird zu Hause gewaschen, auch politische. Misstrauensanträge und Ähnliches gehören zum Parlamentarismus. Aber den Umweltminister, Frau Brunner – ist auch nicht mehr da; eine eigenartige Dringliche Anfrage der Grünen (Abg. Amon: Glawischnig nicht da, Brunner nicht da, sehr peinlich der Antrag!) –, mit dem Bleigewicht eines Misstrauensantrags nach Ko­penhagen zu schicken, ist pervers, ist politisch unprofessionell, belastet Österreich und ist das Falscheste, was man machen kann, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir können uns den Klimaschutz leisten. Der von Frau Glawischnig zitierte Nicholas Stern hat ja formuliert, ein Prozent der Wirtschaftsleistung braucht es, um Klimaschutz erfolgreich zu betreiben, wenn man es richtig macht, wenn man im Übrigen Klima­schutz auch einmal nach den Kosten beurteilt, wenn man nicht sagt, hundert Prozent müssen zu Hause geschehen, sondern: Wo ist denn Klimaschutz am günstigsten? Und dort betreibe ich ihn!

Vergessen wir nicht, weil der Finanzminister auch im Raume ist: Lieber Sepp Pröll, 5 Prozent hat laut „Economist“ die Rettung des Weltbankensystems gekostet – 5 Pro­zent! –, und wir haben nicht einen Tag lang darüber diskutiert. Das war selbstverständ­lich. 5 Prozent für die Bankenrettung vor einem Jahr, ein Prozent für den Klimaschutz – diese Relation spricht Bände.

Machen müssen wir es. Daher: Machen wir es! Machen müssen wir es, um etwas zu erzielen, was bescheiden genug ist, denn 2 Grad Celsius Temperaturerwärmung, die wir uns hier als oberes Limit gesetzt haben, sind ja ohnehin nicht so wenig. Also, mit Verlaub, ein vergleichsweise gar nicht so großartiges Ziel um ein Prozent des BIP.

Österreich steht da keinesfalls schlecht da. Von einer blamablen Performance ist über­haupt nicht die Rede – da ist Ihnen von Ihrem Klub etwas Falsches aufgeschrieben worden, Frau Kollegin –, sondern Österreich ist ein Land, das im internationalen Durch­schnitt der Industrieländer sehenswert Klimaschutz betreibt, auch aktiv Klimaschutz be­treibt. Das haben Berlakovich und auch Pröll beeindruckend ausgeführt.

Vergessen wir nicht: Wir verzichten auf Atomkraft. Das tun andere nicht. Und ein atom­kraftfreies Land, das mit etwa 10 Tonnen CO2 pro Kopf im Mittelfeld der Industrieländer liegt, ist schon herzeigbar, überhaupt dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man das Thema Tank-Tourismus hier doch ein bisschen mit einrechnet. Tank-Tourismus ist nicht nur für den Finanzminister, sondern auch für Österreichs Steuer­zahler etwas Kluges. Es ist ein Geschäft für Österreich, weil deutlich mehr an Mineral­ölsteuer hängenbleibt, als allenfalls für CO2-Zertifikate dann zu bezahlen ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Moser: Pönale!) Also sollten wir, mit Verlaub, dabei bleiben.

Dass es uns statistisch unserer Klimabilanz angerechnet wird, ist das eine. Aber es ist lediglich ein statistischer Effekt, denn die Deutschen und die Italiener, die bei uns tan­ken, verfahren ziemlich genau dieselben Kilometer und belasten damit das Klima ziem­lich gleich, ob sie jetzt in Salzburg oder in Freilassing tanken. So gesehen: Tank-Tou­rismus, eine statistische Erklärung für 7 bis 8 Millionen Tonnen CO2. Gäbe es den


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Tank-Tourismus nicht von der Statistik her, dann wären wir auch von der Statistik her gut auf Kyoto-Kurs, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Abg. Dr. Moser: Darum habe ich den Tank-Tourismus angesprochen!)

Ein Letztes: Frau Kollegin Moser, Sie sprechen ja von selbstgemachten Klimaschutz­themen, sagen hier, die Kernkraft darf es absolut nicht sein. Ein bisschen mehr Reali­tätsbezug der Grünen, das wäre schon schön, abgesehen von ein bisschen mehr Prä­senz dann auch bei einer Debatte, die Sie selbst angezettelt haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Moser: Ich habe ganz realistische Beispiele genannt: Tank-Touris­mus!)

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass 100 Prozent Klimaschutz zu Hause etwas ist, was teuer ist und was wir uns nicht leisten können.

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass jedenfalls wir seitens der ÖVP über neue Steuern gar nicht erst einmal zu diskutieren beginnen wollen. Das gilt auch für CO2-Steuern, gerade in Rezessionszeiten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass 20 Prozent Klimaschutzziel für Industrienationen sehr, sehr viel sind, wenn die Amerikaner und die Chinesen mitmachen, vielleicht auch 30 Prozent. Aber eine Selbstverpflichtung der Europäer um 40 Prozent ist einfach ar­beitsplatz- und standortschädigend.

Und nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass es naiv wäre, jetzt in Kopenhagen anzukün­digen: Wir Europäer zahlen den Entwicklungsländern 110 Milliarden. Wissen Sie, wie das international heißt? – Early harvest. Das ist ausgegeben, das Geld ist weg. Und von dort weg würde die Europäische Union dann mit allen anderen zu verhandeln ha­ben.

Also ein bisschen Professionalität, ein kleiner Blick über den eigenen Tellerrand hinaus und dann vielleicht auch ein bisschen mehr Präsenz bei den von Ihnen selbst gestell­ten Dringlichen Anfragen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


17.57.25

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren Minister auf der Ministerbank! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Sehr geehrte Grünen! Der Antrag, der von Ihnen hier gestellt wird, ist ja in weiten Teilen ein nicht so schlechter Antrag; Teile davon haben wir ja selbst auch schon ein­gebracht. Insgesamt ist der Antrag aber ein bisschen halbherzig geschrieben und auch ein bisschen halbherzig eingebracht.

Die Antragstellerin stellt sich hier her, verliest den Antrag, sagt ein paar Worte dazu, und den Rest der Sitzung ist sie nicht mehr da. (Rufe bei der ÖVP: Unglaublich!) Es in­teressiert sie offensichtlich nicht, was andere dazu zu sagen haben. (Abg. Dr. Moser: Da haben Sie nicht zugehört, tut mir leid!) Und das zeigt schon auch ein bisschen ein Sittenbild und zeigt vor allem, mit welcher Ernsthaftigkeit Sie diese Umweltpolitik wirk­lich behandeln. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Moser, noch einmal: Es geht auch darum: Wenn ich etwas ernsthaft be­treibe, wenn ich hier extra einen Dringlichen Antrag stelle und den hier holprig rüber­bringe und dann gleich abrausche, dann zeigt mir das, dass die Antragstellerin in Wahrheit kein Herzblut in diese Angelegenheit hineinlegt (Beifall bei der FPÖ) und es offensichtlich nur so ist, dass die Grünen das nur deshalb machen, weil sie kein ande­res Thema mehr haben und weil sie irgendwie ein bisschen Aufmerksamkeit erhei­


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schen wollen. – Das ist genau das, was Sie heute hier mit diesem Antrag gemacht ha­ben! Und das ist unseriöse Politik, die von Ihnen kommt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Aber nun zu Ihnen, Herr Bundesminister Pröll. – Herr Bundesminister Pröll, es ist schön, dass Sie sich hier herstellen und gleich einmal mit Folgendem beginnen: Sie sind so stolz, dass Österreich in den nächsten Jahren 120 Millionen zusätzlich zur Entwick­lungshilfe bezahlen wird.

Herr Bundesminister Pröll, ich bin nicht stolz darauf, dass Sie die österreichischen Steuerzahler schröpfen, damit Sie die Entwicklungshilfe aufstocken können (Beifall bei der FPÖ) – noch dazu, wenn Sie sich anschauen, welcher Handel mit diesen Zertifika­ten getrieben wird. Heute in der „Financial Times Deutschland“: „Milliardenbetrug“. (Die Rednerin hält einen Zeitungsartikel in die Höhe.) Also da wird Betrug betrieben. Zu­sätzlich zu diesen Zertifikaten gibt es auch noch Geld, wo Österreich jedes Jahr 40 Mil­lionen € hineinbezahlt.

Herr Bundesminister, es ist für nichts Geld da. Sie bremsen als Finanzminister, teil­weise wahrscheinlich auch zu Recht. Aber da haben wir das Geld, da geben wir jedes Jahr 40 Millionen zusätzlich hin. – Das ist eine Politik, die falsch ist, und vor allem des­wegen falsch, weil Sie ganz genau wissen, dass in vielen dieser Staaten dieses Geld auch gar nicht dort ankommt, wo Sie glauben, dass es hingehört. In vielen dieser Staa­ten wird dieses Geld dann für Waffengeschäfte verwendet, oder irgendwelche Regie­rungschefs bauen sich dort große Paläste.

Für den Klimaschutz bringt das überhaupt nichts – wie überhaupt diese ganze CO2-Zertifikatsgeschichte etwas ist, was überhaupt völlig am Sinn des Ganzen vorbeigeht. Was, bitte schön, soll es denn bringen, wenn ich jetzt quer über den Globus hier ir­gendwelche Zertifikate verschachere und verkaufe, wenn ich quer über den Globus schaue: Wo ist jetzt ein bisschen mehr Dreck und wo weniger Dreck?, weltweit aber die Emissionsrate nicht gesenkt wird?

Das doch ein völlig falscher Ansatz! Wir können diesen Globus nur dann retten, wenn wir es schaffen, den CO2-Ausstoß zu vermindern – wenn wir das wollen! Aber offen­sichtlich wollen wir das nicht. Und ich bin ein bisschen überrascht, denn ich habe manch­mal den Eindruck, dass es, so wie auch nicht alle Experten sicher sind, dass der CO2-Ausstoß wirklich vom Menschen verursacht wird, ganz offensichtlich auch bei unseren Ministern so ist, die hier verhandeln.

Genau das ist das Problem: Wir sind dafür, dass dieser CO2-Zertifikat-Hin-und-her-Ver­kauf sofort gestoppt wird. Das wollen wir! (Beifall bei der FPÖ.) Wir haben bereits jetzt 500 Millionen € fehl investiert in genau diese Dinge.

Nun noch ganz kurz zu diesem Misstrauensantrag, Frau Kollegin Brunner. Dem Miss­trauensantrag werden wir nicht zustimmen. Sie selbst haben gesagt, der Herr Minister Berlakovich kann am wenigstens dafür, er ist erst seit einem Jahr im Amt. Wenn wir gegen jemandem einen Misstrauensantrag einbringen müssten, dann wäre das der ehemalige Umweltminister Bartenstein gewesen. Er war nämlich der Verursacher, er war derjenige, der freiwillig ein Kyoto-Protokoll unterschrieben hat, wo er damals schon gewusst hat, dass wir das überhaupt nicht erreichen können. Gegen ihn hätte man da­mals einen Misstrauensantrag einbringen müssen! (Beifall bei der FPÖ.)

Bundesminister Berlakovich ist die völlig falsche Zielperson. Und wenn Sie meinen, Sie wollen einen Minister treffen, dann können Sie immer noch den ehemaligen Umweltmi­nister Pröll nehmen, denn er hat ja immerhin noch kurz vor der Neuwahl gesagt: Das Kyoto-Ziel werden wir leicht erreichen, das ist ja überhaupt kein Problem! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Wir werden es erreichen!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 149

Der Vizekanzler hat es gerade wiederholt: Wir werden es auch erreichen. – Ich bin ja schon ganz gespannt, wie wir 2012 dieses Kyoto-Ziel erreicht haben werden. Wir wer­den es nur dann erreichen, wenn wir noch viel mehr Geld in die Hand nehmen. (Zwi­schenrufe des Abg. Dr. Bartenstein.)

Herr Kollege Bartenstein, regen Sie sich nicht so auf! Sie stellen sich hier heraus, mit einer politischen Moral frei nach Bert Brecht: Zuerst das Fressen, und dann kommt die Moral! Es ist wurscht: Sollen alle zu uns tanken kommen, und es ist wurscht, ob bei uns die CO2-Emissionswerte höher sind! – Das ist doch genau das, was Sie machen, und das ist eine politische Moral, die wir ablehnen. Das ist unseriös, was Sie hier ma­chen! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es muss doch, bitte schön, das Ziel der österreichischen Umweltpolitik sein, uns end­gültig von den fossilen Energieträgern unabhängig zu machen. Offensichtlich ist es das Unvermögen unserer Umweltpolitiker, das dem entgegensteht, denn diese weigern sich, darauf einzugehen. Die Windkraft, die Wasserkraft, die Photovoltaik, die Solarthermie, die Biomasse: All das sind wiederverwertbare Energien, die wir in Österreich haben. All die werden von Ihnen aber absolut vernachlässigt, da machen Sie nichts.

Wir könnten längst auf dem Weg zu einem energieautarken Land sein. Aber was ma­chen wir stattdessen? – Wir sponsern beispielsweise China. In China werden dann mit dem österreichischen Steuergeld Solaranlagen gebaut, und die Chinesen werden lang­fristig wahrscheinlich eine sauberere und bessere Umweltbilanz haben, als wir sie in Österreich haben, und das Ganze mit dem Geld der österreichischen Steuerzahler! Da­für ist immer Geld da. Und das ist etwas, was abzulehnen ist!

Herr Bundesminister, es ist schön: Sie inserieren, dass Sie jetzt bei der Photovoltaik die Förderungen verdoppelt haben. – Das ist sehr schön, das stimmt auch. (Bundesmi-nister Dipl.-Ing. Berlakovich: Ich inseriere gar nicht!) Sie inserieren sehr wohl, dass Sie das gemacht haben. – Sie inserieren überhaupt sehr viel. Diese Bundesregierung ist überhaupt im Inserieren ganz top. Das letzte Inserat (eine Zeitungsseite zeigend, auf dem ein Kopf abgebildet ist, jedoch kein Gesicht zu erkennen ist, da das Ganze aus gedruckten Buchstaben besteht) ist überhaupt ein ganz besonders schönes, ein besonders interessantes, ein wirklich aussagekräftiges Inserat dieser Bundesregierung! (Abg. Dr. Bartenstein: Wer ist das auf dem Foto?)

Sie inserieren, dass Sie die Förderungen verdoppelt haben! Das ist ein schöner Schritt, ein Schritt in die richtige Richtung, aber, Herr Bundesminister, das ist viel zu wenig, da müssen wir noch viel, viel mehr machen.

Wir brauchen noch viel mehr im Bereich der Sanierungsoffensive! Sie selbst haben ja gesagt, dass, wenn Sie 100 Millionen € investieren, 700 Millionen € an Investitionen aus­gelöst werden. Ja, das ist gut, aber dann machen wir doch weiter! Investieren wir doch weiter in die thermische Sanierung, anstatt das Geld permanent irgendwo ins Ausland zu bringen! Setzen wir das Geld doch sinnvoll im eigenen Land ein, in Zeiten der Wirtschaftskrise, wo wir hier nach Ihren Angaben sofort 1 700 Arbeitsplätze sofort ge­schaffen haben, setzen wir noch einmal soviel Geld ein oder dreimal soviel Geld ein! Das bringt langfristig nicht nur der Umwelt etwas, sondern es schafft auch Arbeits­plätze im eigenen Land. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, wissen Sie eigentlich, wie viele Menschen in Österreich in Häu­sern wohnen, die nicht saniert sind, wie viele Menschen sich das Öl und das Gas zum Heizen bald nicht mehr werden leisten können? Hier gehört unheimlich viel gemacht! (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Aber die Länder haben ja viele Wohnbauför­dermittel!) Und wenn Sie sich jetzt auf die Länder ausreden, Herr Bundesminister, dann muss ich sagen: Sie sind der Minister! Ich bitte Sie schon, schieben Sie nicht immer alles weg! (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Ja, aber ...!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 150

Das ist schon Ihr Kompetenzbereich, und Sie können auch einmal ein Machtwort spre­chen. Ich habe immer ein bisschen so das Gefühl, Sie sind immer der liebliche, freund­liche Minister, der sich im Ministerrat gar nicht zu Wort melden traut, damit er nur nichts Falsches sagt. Vergessen Sie ihre Freundlichkeit! Lassen Sie die Freundlichkeit weg, setzen Sie sich einfach durch! Setzen Sie sich doch für die Umwelt ein! Das ist doch ein wesentliches Thema, das ist doch etwas, was die Menschen in dieser Republik auch wirklich bewegt. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Unfreundlich will ich nicht sein!)

Sie müssen nicht unfreundlich sein, Sie müssen nur eine gewisse Härte haben. und Sie müssen sich auch trauen, sich durchzusetzen. Darum würde ich Sie wirklich bitten.

Zum Misstrauensantrag der Grünen. – Ich habe es schon gesagt: Wir sind nicht mit al­lem einverstanden, was der Herr Minister macht, und er ist vielleicht nicht der Minister, der unheimlich viel tut und unheimlich viel umsetzt. Aber ich finde es ein bisschen ko­misch, dass die Grünen jetzt, kurz vor „Kopenhagen“, dem Herrn Minister einen Miss­trauensantrag umhängen wollen, damit er damit dort vielleicht schlechter verhandelt und Sie sich dann wieder hier herausstellen und wieder sagen können: Es ist alles schlecht in Österreich!

Das halte ich für den absolut falschen Weg, weil eines, glaube ich, sehr wohl notwen­dig ist: Wir müssen dem Herrn Bundesminister schon auch den Rücken stärken seitens des österreichischen Parlaments. Und ich halte die Suppe auch für ein bisschen zu dünn, die Sie hier heute angerührt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Ganz ehrlich, Frau Glawischnig: Wenn Sie jemandem das Misstrauen aussprechen wol­len, dann sollten Sie einmal in den eigenen Reihen schauen. Wie ist denn das mit dem grünen „Oberguru“, dem Herrn Wabl, der selbst öffentlich gesagt hat, er verwen­det Atomstrom? Haben Sie dem schon Grün-intern das Misstrauen ausgesprochen? (Abg. Mag. Kogler: Das ist doch ein unheimlicher Unsinn!)

Räumen Sie einmal in den eigenen Reihen auf, und dann werden Sie vielleicht auch ein bisschen glaubwürdiger! (Beifall bei der FPÖ.)

18.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


18.06.58

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Umweltminister! Sehr geehrter Herr Vizekanzler oder, besser gesagt, Herr Minister für Freizeit und Urlaub – gestatten Sie mir diesen Ausdruck. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Ich bin erfreut, dass Sie heute alle hier sind. Das ist ja ein sehr seltenes Bild, dass die Regierung einmal nahezu geschlossen auf der Regierungsbank sitzt. Der Bundeskanz­ler fehlt – sonst wäre das Bild perfekt.

Ich möchte einen Fehler nicht begehen. Herr Minister Berlakovich, Sie haben sicher­lich einige gute Dinge umgesetzt, und umgekehrt hat auch die Opposition das Recht, in gewissen Dingen nachzustoßen, wie man Österreich energieautarker machen kann, wie man Österreich freier machen kann von Importen von Erdgas, von Kohle und vom Aus­land.

Aber es gibt auch viele Dinge, die noch nicht passiert sind. Es gibt die Hausaufgaben, und deren gibt es viele. Aber vielleicht ist auch der Herr Minister für Freizeit und Urlaub daran schuld, weil er im Vorfeld einige Dinge noch nicht erledigt hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 151

Zu „Kopenhagen“. – „Kopenhagen“ soll das Nachfolgeprogramm für Kyoto werden, nach dem Jahre 2012. In Kopenhagen sind 92 Länder vertreten, 80 Regierungschefs sind dort, der Bundeskanzler und auch der Umweltminister werden dort sein, aber leider nur zwei Tage.

Das Problem wird sein, die Schwellenländer mit den Industrieländern unter einen Hut zu bringen. Das wird nicht so leicht sein, weil einerseits die Schwellenländer – Südafri­ka, Brasilien, China, Indien – darauf pochen, dass sie Geld bekommen, um Umwelt­maßnahmen, Klimamaßnahmen zu setzen, und andererseits Länder wie die USA, Aus­tralien nicht bereit sind, überhaupt beim CO2-Handel mitzumachen.

Aber das Ziel muss sein – das ist unbestritten auch bei Experten –, 95 Prozent der CO2-Emissionen bis 2050 zu reduzieren, damit wir noch eine Chance haben, die Kli­maerwärmung nicht über 2 Grad hinaufzutreiben. Da wird es Maßnahmen geben müs­sen, und diese Maßnahmen, Herr Umweltminister, möchte ich gerne hören. Wofür steht Österreich, was bringt Österreich dort ein? Ich habe gehört, der Schutz des Waldes, des Regenwaldes wird ein Thema sein, aber auch die Unterstützung der Schwellen­länder mit 7,2 Milliarden, wobei ich das ähnlich sehe wie die Kollegin Belakowitsch: Dass man mit Entwicklungshilfe sehr vorsichtig umgehen muss und zunächst das Geld in Österreich einsetzen sollte, um eben hier Projekte voranzutreiben.

Letztlich sind um Öl, um Gas Kriege entstanden, aber auch um Uran. Und wenn wir hier energieautarker werden, wenn wir uns immer besser selber versorgen können, dann ist das die beste Friedens- und Sozialpolitik, die man auch weltweit machen kann. (Beifall beim BZÖ.) Das ist meine persönliche Meinung.

Aber es wird auch notwendig sein, in Kopenhagen einen klaren Standpunkt zur Atom­kraft einzubringen. Auch dazu habe ich kaum etwas gehört. Wir reden von Temelín, wir wissen, Berlusconi will bis zu vier neue Atomkraftwerke bauen. Welchen Standpunkt hat die Regierung, welchen Standpunkt wird die Regierung in Kopenhagen dazu ein­bringen? Die Atomkraft ist ja nicht die Allheilsenergie, und sie ist auch endlich und vor allem extrem gefährlich. Und vor allem darf eines nicht passieren: Dass man sich mit Atomkraft auch von Zertifikaten, vom Zertifikathandel freikaufen kann.

Die Zertifikate sind ein eigenes Kapitel. Wir wissen, wenn wir uns freiwillig verpflichten, die Kyoto-Ziele einzuhalten, dann wird das für Österreich sehr teuer werden.

Der Rechnungshof und auch das Umweltbundesamt sprechen von bis zu 5 Milliarden – nicht nur von einer Milliarde, wie heute gesagt worden ist, sondern von bis zu 5 Milliar­den an Strafzahlungen, die fällig sind. Wissen Sie, was Sie mit 5 Milliarden machen können? Das ist das eine, die Strafzahlung, und ich hoffe, dass das nicht eintreten wird. (Abg. Kopf: So einen Blödsinn hat nicht einmal die Frau Glawischnig geredet: 5 Milliarden!)

Das Zweite ist: Es geht auch um den Kauf der Zertifikate, die wir ohnehin kaufen müs­sen. Die werden nochmals rund eine Milliarde kosten. Also wir reden hier von Sum­men – 2 Milliarden, im schlimmsten Fall 5 bis 6 Milliarden –, die der Steuerzahler dazu wird verwenden müssen, weil diese Bundesregierung nicht in der Lage war, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass wir diese Zertifikate nicht brauchen. Das heißt, wir müssen mehr erneuerbare Energie einsetzen, um mehr Energieeffizienz zu erzielen.

Die Zertifikate sind grundsätzlich zu hinterfragen. Das Transnational Institute hat eine Studie gemacht: Why carbon trading failed?, also: Warum hat der Karbonhandel ver­sagt? Der Punkt ist der, dass letztlich durch den Zertifikatehandel die Emissionen in Europa nicht gesenkt werden konnten. Das muss man auch einmal sagen. Das ist nur eine Verschiebung des Problems: Derjenige, der sauberer ist, verkauft Zertifikate an den, der etwas schmutziger ist, der die Umwelt mehr belastet. Aber in Summe ist es für die Umwelt ein Nullsummenspiel, sagen renommierte Wissenschaftler.


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Andere meinen, dass der Zertifikatehandel ohnehin ein CO2-Casino ist, wo auch letzt­lich Missbrauch passieren kann. Wir haben das diese Woche gehört. Rund 5 Milliarden gab es an Steuerhinterziehung im Zertifikatehandel in Europa – 5 Milliarden in den letz­ten 18 Monaten! Ich glaube, dass man Steuerbetrug mit dem Zertifikatehandel gerade in Zeiten der Klimakrise unterbinden sollte und daher das Instrument generell zu hinter­fragen ist.

Es wäre wesentlich besser, die Hausaufgaben zu machen, und die Hausaufgaben sind das, was ich einfordere. Wir haben eine Bundesregierung, die bei der Atomkraft zu­sieht, sanft ist, auf EU-Ebene sanft ist zu Temelίn, sanft ist zu Italien, die aber nicht einmal ordentlich auf den Tisch haut. Wir haben eine Bundesregierung, die in weiten Bereichen die Hausaufgaben nicht gemacht hat. Wir wissen, dass etwa im Bereich der erneuerbaren Energie die Windkraft seit drei Jahren nahezu steht; ähnlich ist es bei der Photovoltaik. Schauen Sie nach Bayern: Bayern ist Photovoltaik-Weltmeister – auf je­dem Haus, auf jeder Scheune ist eine Photovoltaikanlage! Das ist bei uns nicht mög­lich ... (Ruf bei der ÖVP: Ist das sinnvoll?) – Das ist sehr sinnvoll!

Ich sage das in Richtung ÖVP, weil dort die Banken – auch die Raika könnte das ma­chen – gemeinsam mit den Bauern eine neue Einnahmequelle lukriert hat und die Dä­cher von den Bauern mietet, die dann Strom damit verkaufen über die Banken. Das ist doch ein super Geschäft, auch für die Raika, auch für die Sparkasse. Macht es endlich einmal, ihr braucht es nur umzusetzen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grillitsch: Das pas­siert ohnehin!)

Das Beispiel lebt, wenige Kilometer von Österreich entfernt. – Das sei in Richtung der ÖVP gesagt. (Abg. Grillitsch: Das passiert eh! Haben Sie das noch gar nicht gemerkt? Das machen wir schon seit 20 Jahren, Herr Kollege!)

Aber die Hausaufgaben fehlen. Was ist mit dem neuen Energieeffizienzgesetz, das viel gepriesen wird, das aber bis heute nicht umgesetzt wird? Wir haben ein Ökostromge­setz, das eigentlich ein Ökostrom-Verhinderungsgesetz ist, Herr Kollege von der ÖVP. Ich betone: ein Ökostrom-Verhinderungsgesetz! Man kann damit nicht nachhaltig Anla­gen sicher bauen, weil die Finanzierung in Streit steht.

Was ist mit dem Ausräumen des Klimafonds? Der Klimafonds wurde ausgeräumt. Da wird das Geld zweimal vergeben für die thermische Sanierung. Da macht man ein Mickey-Mouse-Programm mit 100 Millionen, wobei ein Vielfaches in Österreich not­wendig wäre, wie bereits angesprochen worden ist.

Was ist damit – der Wissenschaftsminister ist nicht da –, auch die Forschung und Ent­wicklung in innovative Techniken in Österreich voranzutreiben? Was ist mit innovativer Solartechnik, mit Solararchitektur, mit Elektromobilität, mit Solardesign? Das sind Betä­tigungsfelder der Zukunft, wo Österreich schläft und auch den Anschluss versäumt.

Was ist damit, die Bauordnungen in Österreich wirklich einmal zu vereinheitlichen, nicht nur mit freiwilligen Abkommen zwischen den Bundesländern, die man nicht exekutieren kann, um entsprechende Werte und Mindeststandards bei Häusern, bei der Energie­kennzahl sicherstellen zu können?

Was ist mit dem Klimaschutzgesetz? Viel gepriesen, angekündigt – dann kommen die Wahlen, und weg ist es! Herr Umweltminister, das heißt, Österreich wartet gespannt auf die Energiestrategie Österreich, und zwar seit einem Jahr, denn es geht letztlich darum, Österreich unabhängiger zu machen, die Energieversorgung nachhaltig aufzu­stellen, Arbeitsplätze zu sichern und Sicherheit bei der Energieversorgung zu schaffen. Es geht um Österreich, und darum bitte ich Sie: Fangen Sie endlich an, hier etwas zu tun! (Beifall beim BZÖ.)

18.14



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 153

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


18.14.26

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zwei­felsfrei, Österreich ist ein Land ohne Atomkraftwerke, Österreich ist frei von Gentechnik im Anbau, und wir haben viel getan im Wasserschutz in den letzten Jahren, auch keine Frage. Und das hat ursächlich mit grünen Anliegen und grüner Politik zu tun.

Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, aber eines ist auch klar: Dass es ein Versäumnis gibt von 20 Jahren ÖVP-Umweltministern, die es nicht geschafft ha­ben, die Verpflichtungen von Kyoto umzusetzen, einzuhalten. Und da hilft auch das Lä­cheln nichts, da helfen auch die Späße nichts, Herr Vizekanzler! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: ... Wolfgang!) – Ja, Wolfgang! Herr Kollege Pröll, da helfen auch diese per­sönlichen Gespräche nichts, wenn Sie nicht fähig und bereit sind, die notwendigen Schlüsse zu ziehen und Maßnahmen zu treffen. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Er heißt ja Wolfgang!)

Herr Kollege Bartenstein, Sie sprechen von unprofessioneller Politik, und da muss ich Ihnen schon eines sagen: Sie haben Kyoto verhandelt, und Sie kommen hier heraus und verteidigen den Tanktourismus in Österreich! Das ist eine Kapitulation (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Vor wem?), eine Kapitulation vor einem Marktliberalismus, der nicht weiß, was die notwendigen Schritte sind, um nachhaltig Wirtschaft zu sichern. Nach­haltig zu sichern heißt die Zukunft gestalten. Kollege Bartenstein, das tut diese Regie­rung nicht, das tut dieser Umweltminister ganz sicher nicht! (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister Berlakovich, was sind denn Ihre Angebote gewesen bisher? Was waren Ihre Angebote? Sie sprechen von einer virtuellen Menschenkette. Virtuelle Politik – das kann es wohl nicht sein, sondern wir wollen echte Schritte, wir wollen eine echte Um­setzung.

Es gibt eigentlich unzweifelhafte Dokumente, die belegen, dass diese Versäumnisse, wenn auch vielleicht unbewusst, auch dem Minister nicht fremd sind. Sie sind ihm nur zu bekannt. Ich möchte Ihnen ganz einfach hier ... (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlako­vich: ... Menschenkette!)

Herr Bundesminister, die Zeit der Lippenbekenntnisse ist vorbei. Wir müssen den Nim­bus eines umweltbewussten Staates und Volkes zurückgewinnen. – Ich gehe davon aus, dass mich die Abgeordneten der ÖVP verstehen und auch zustimmen, Herr Kolle­ge Bartenstein. Ist es nicht das, was Faktum ist? Es ist ein Zitat aus einem Inserat des Herrn Bundesministers. Er selbst spricht davon, dass wir diesen Status des Umwelt­musterlandes ja längst verloren haben. Das ist ja Tatsache, und da gebe ich Ihnen ja recht, Herr Bundesminister! (Abg. Grillitsch: Wolfgang, ich bin echt enttäuscht! Ich hab dich echt überschätzt!) Aber es kann doch nicht so sein, dass Sie sich hinter einer Politik verschanzen, die nichts anderes versteht, als Inserate zu schalten. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Geh!)

Nicht „Geh!“ sagen, Herr Vizekanzler! Es gibt dazu nämlich auch die Kollegen aus dem Agrarbereich, die das seit Längerem beobachten. Ich zitiere hier einen Chefredakteur des größten Argarmediums Österreichs, und er schreibt: Die Wiederbelebung des Land­wirtschaftsministeriums nach einjähriger Schaffenspause, verbunden mit neuen Visio­nen, Initiativen und Projekten, die auch jungen Bauern Hoffnung geben, wäre notwen­dig. Dazu einen Minister, der nicht nur gefällige Preise fürs Photo vergibt, sondern der wieder Themen macht, unangenehme Sachverhalte ausspricht, wo erforderlich, rasche Entscheidungen trifft, mit sich diskutieren lässt und Öffentlichkeitsarbeit nicht länger mit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 154

der Schaltung teurer Inserate in urbanen Boulevardmagazinen verwechselt. (Abg. Gril­litsch: Wer hat das geschrieben?)

Das sind nicht die Grünen, sondern das ist das größte Agrarmedium in Österreich. Die haben schon lange gesehen, dass Sie nicht arbeiten. Nicht einmal im Agrarressort ar­beiten Sie. Und wenn Sie sich hier hinstellen und sagen: Ja, der Biolandbau, und wir tun ja, alles Mögliche wird getan!, dann muss ich Ihnen sagen: Sie sind verantwortlich für den Einstiegsstopp im biologischen Landbau in Österreich mit November 2009! (Beifall bei den Grünen.) Sie haben das zu verantworten! (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Das ist ja unglaublich. Der Minister spricht davon, 50 Prozent der Energie könnte ein­gespart werden. Ebenfalls ein Inserat, geschalten am 4. Dezember im „Standard“. Und was macht er? – Genau das Gegenteil: Er führt den Biolandbau in die Sackgasse. Er führt genau jene Entwicklung, für die wir in Österreich gekämpft haben, zu einem End­punkt. Wo sind da die Konzepte? (Abg. Grillitsch: Pirklhuber, viel ist euch nicht einge­fallen! Die Grünen sind echt verkommen!)

Etwas noch zum Umweltausschuss: Wir haben Sie gebeten, die Konzepte vorzulegen, das Geheimpapier endlich auf den Tisch zu legen und gemeinsam mit den anderen Fraktionen darüber zu diskutieren. Die SPÖ hat es erkannt. Sie haben ja in Ihrer Wort­meldung klar gesagt, die Versäumnisse der Umweltpolitik sind endlich auszuräumen. Also unser Misstrauen gegenüber dieser Politik ist mehr als berechtigt! Unsere Mei­nung bezüglich Ihrer Versäumnisse wird auch von Ihrem Regierungspartner derzeit ge­teilt, zu Recht geteilt unserer Auffassung nach. Daher sprechen wir Ihnen eben heute das Misstrauen aus.

Das ist nicht taktisch unklug bezüglich Kopenhagen, sondern hier ist es eine große He­rausforderung, die Zukunftskonzepte anzubringen und zu diskutieren, zum Beispiel in der Entwicklungspolitik. (Abg. Grillitsch: Ihr habt keine Zukunft!) Europa hat eine Ver­antwortung gegenüber den Ärmsten, gegenüber Afrika; das sind jene Staaten, die vom Klimawandel am meisten betroffen sind. (Abg. Grillitsch: Ihr habt keine Zukunft, ihr lebt von der Vergangenheit! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Dazu haben Sie bisher keine wirklich effizienten Maßnahmen vorgelegt, keine Maß­nahmen besprochen und keine in der Öffentlichkeit diskutiert. (Abg. Grillitsch: Euch ist bis heute nichts eingefallen!) Nein, Sie wollen die zusätzlichen Klimaschutzmaßnah­men einrechnen lassen im Rahmen der Entwicklungshilfe – es ist nicht so, wie Sie es gesagt haben; das steht in diesem Geheimpapier, wir haben es selbstverständlich –, und das ist einfach unzumutbar. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Das ist kein Geheimpa­pier! – Abg. Grillitsch: Das sind die Argumente! Dass man im Leben so wenig dazu­lernt, das ist unvorstellbar!) Das ist keine Zukunftspolitik, sondern das ist eine vergan­genheitsgerichtete Klientelpolitik ohne Zukunftscharakter!

Wir sprechen Ihnen das Misstrauen aus, Herr Bundesminister. Machen Sie endlich Platz! Machen Sie Platz für einen Neustart in der Umweltpolitik in Österreich– Dan­ke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grillitsch: So was von stehengeblieben! Ganz schwach! – Abg. Mag. Donnerbauer: Grüne Blockadepolitik ...! – Weitere Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

18.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


18.21.00

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Einleitend möchte ich erwähnen, dass es wichtig wäre, in Kopenhagen als Bundesregierung und, ich denke, auch als Republik mit einer Zunge zu sprechen. Es ist sicher nicht dienlich,


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wenn wir heute in dieser Debatte einen entsprechenden Misstrauensantrag behandeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir sind uns darin einig, dass wir die Emissionen massiv re­duzieren müssen, das ist völlig klar. Viele meinen mittlerweile – leider auch sogenannte Experten – die richtige Antwort, die richtige Lösung dafür gefunden zu haben. Die Ant­wort lautet: ein Neubau von Atomkraftwerken, der Ausbau von Atomkraftwerken, siehe Temelín!

Ich denke – und das ist vor allem auch die klare Position der Sozialdemokratie –, dass es nicht der richtige, sondern der falsche Weg ist, wenn dieser Schritt, was die Ausbau­tätigkeiten bei Atomkraftwerken betrifft, gesetzt wird. Wir glauben, es ist sinnvoller, fi­nanzielle Mittel in die Hand zu nehmen, um Entwicklungsländer zu unterstützen, damit diese Entwicklungsländer eine Möglichkeit haben, auch in die Forschung zu investie­ren. Ich denke, dass das weltweit wichtig ist.

Es ist auch wichtig, die Forschung – speziell dann, wenn es darum geht, dass die alter­native Energiegewinnung vorangetrieben wird – zu unterstützen. Es ist erfreulich, dass sich mittlerweile, wie wir heute gehört haben, die europäischen Regierungschefs da­rauf geeinigt haben, eben diesen Fonds einzurichten, immerhin mit über 7 Milliarden €. Österreich wird sich – auch das haben wir heute gehört – dementsprechend beteiligen.

Es gibt in Kopenhagen auch die Diskussion, dass es nach dem Jahr 2013 notwendig sein wird, einen generellen, globalen Klimahilfefonds einzurichten. Man spricht mittler­weile von einer Dotierung von 100 Milliarden €. Ich glaube, dass dieser Fonds eben­falls wichtig ist. Vor allem wir Industrienationen haben da sicherlich eine ganz wichtige Vorreiterrolle zu spielen.

Eine Möglichkeit, um zusätzliche finanzielle Mittel zu bekommen, wäre eine neue Steu­er – keine Steuer in Österreich, sondern eine Steuer auf jene Energieproduktion, die in Atomkraftwerken vor sich geht. Das ist ein Thema, Herr Vizekanzler, Herr Minister, zu dem ich meine, dass es sinnvoll wäre, auch mit den Regierungskollegen zu überlegen, eine entsprechende Steuer einzuführen, damit wir diese Steuer auch diesem internatio­nalen Klimaschutzfonds zuführen können. (Abg. Dr. Bartenstein: Sarkozy unterstützt das sicher gerne!)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gestatten Sie mir, auch noch ein paar Sätze zu Te­melín zu sagen, nicht nur, weil ich Abgeordneter in der Grenzregion bin, sondern weil das, so denke ich, für Oberösterreich und für ganz Österreich enorm wichtig ist. Wir ha­ben in den letzten Jahren, in den letzten Monaten viel darüber diskutiert, welche Kon­sequenzen das Melker Abkommen hat und welche Regelungen wir getroffen haben.

Es wurde unter anderem auch vereinbart, dass eine parlamentarische Kommission eingesetzt wird. Es wurde vereinbart, dass Sicherheitsexperten auf der tschechischen Seite und in Österreich gemeinsam eine Liste jener Bereiche, in denen es Sicherheits­probleme gibt, erstellen. Es wurde dann in Melk vereinbart, dass all diese Sicherheits­probleme beseitigt werden.

Meine Damen und Herren, es ist nicht sehr viel beseitigt worden! (Abg. Dr. Lichten­ecker: Aber da ist Ihre Regierung mit schuld!) Nicht nur über hundert Störfälle zeigen die Realität. Daher denke ich, Herr Vizekanzler und Herr Umweltminister, da ist es not­wendig und wichtig, Maßnahmen zu setzen und mit den Kolleginnen und Kollegen aus der Tschechischen Republik zu reden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 156

18.25.20

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Glawischnig hat zu Beginn ihrer Begründung der Dringlichen An­frage (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Es war ein Antrag!) – des Dringlichen Antra­ges, danke – die Frage gestellt: Wovor fürchten sich die Österreicher am meisten?, und dies so beantwortet: vor dem Klimawandel!

Frau Dr. Glawischnig! Ich bin Ihrer Rede sehr aufmerksam gefolgt, und ich denke, dass jetzt, was die Ängste der Österreicher betrifft, eine neue Frage zu stellen ist: Wovor fürchten sich die Österreicher, wenn es darum geht, den Klimawandel zu bekämp­fen? – Darauf würde die Antwort wahrscheinlich lauten: Vor Ihrer Politik, die Sie hier dargestellt haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist zweifelsfrei so, dass Sie nichts anderes als altbekannte Attitüden hierher ins Ho­he Haus gebracht haben. Sie haben die Politik, die Österreich in den vergangenen Jahren, glaube ich, sehr erfolgreich begonnen hat und jetzt mit dem Herrn Bundesmi­nister fortsetzt, schlecht geredet, und Sie haben beklagt, dass es zu viele Inserate gibt. Ich glaube nicht, dass es zu viele sind; es sind wahrscheinlich noch zu wenige, damit auch Sie überzeugt werden können, aber bei manchen greift eben nichts. (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Zu wenige Inserate? – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Sie haben sich letztendlich sogar Sorgen ums Christkind gemacht, um die Weihnachts­gans und um was auch immer und haben für sich auch festgestellt, dass hier lauter Märchen erzählt werden.

Zu guter Letzt – Herr Bundesminister, Sie haben es wirklich nicht leicht! – wird dann auch noch beklagt, dass Sie Frau Glawischnig zu wenig Zuneigung oder Termine schen­ken (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein, nein, es geht um öffentliche Diskussio­nen!) und dass Sie gegenüber Frau Belakowitsch-Jenewein wieder zu wenig hart sind. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Frau Kollegin Brunner aus dem Burgenland hält von Ihnen gleich überhaupt nichts, denn sie will Sie letztendlich loswerden, sie hat keine Hoffnun­gen mehr, dass Sie in der Umweltpolitik etwas weiterbringen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist eine Zusammenfassung ...!)

Es gibt aber Gott sei Dank auch Stellungnahmen, die das Gegenteil bewiesen haben – wie es der Herr Vizekanzler ausgeführt hat – und die zeigen, was für Österreich in der Umweltpolitik und in der Klimapolitik sehr gut gelungen ist. Auch der Herr Bundesminis­ter hat zu Recht ausgeführt, was in der Klima- und Umweltpolitik hervorragend gelun­gen ist.

Ich darf das vielleicht noch mit ein paar Hinweisen ergänzen – ich fürchte, Sie werden es morgen wahrscheinlich wieder vergessen haben, aber ich sage es einfach wegen des Wiederholungswerts, und vielleicht sagt es ein anderer auch noch –: Es war die UVP-Gesetz-Novelle, es war die Novelle des Emissionszertifikategesetzes zur Einbrin­gung des Flugverkehrs ab 2012 in das Emissionshandelssystem, die Verlängerung des Umweltsenates, das Umwelthaftungsgesetz und vieles, vieles mehr. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn sich Frau Brunner hier herausstellt mit einer sehr, sehr matten Argumentation dafür, den Herrn Bundesminister nicht mehr in diesem Amt sehen zu wollen, dann bin ich nicht nur als Burgenländer enttäuscht, dass das eine Burgenländerin gegenüber dem Burgenländer Niki Berlakovich tut. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Darf man das nicht bei Burgenländern? – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Das könnte ich ja noch verkraften, Frau Brunner. Aber genau Sie müssten wissen, dass dieser Bun­desminister Berlakovich schon seinerzeit als Landesrat im Burgenland eine Grün-Po­litik gemacht hat, da sind Sie noch in der Wiese gesessen und haben von irgend­


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etwas geträumt! (Abg. Neubauer: ... Tschernobyl verstrahlt war! – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Wir haben im Burgenland mit Landesrat Niki Berlakovich genau diese Maßnahmen um­gesetzt, von denen er jetzt als Visionen für Österreich spricht, dass wir Energieautarkie zustande bringen. (Ruf beim BZÖ: Visionen sind gefährlich bei dieser Regierung!) Wir sind da auf einem guten Weg. Wir haben bei uns im Burgenland mit der Windkraft sehr wohl ein Zeichen gesetzt und stehen bei 80 Prozent der Energie aus Windkraft. Wir haben viele Fernwärmeanlagen errichtet. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nicht we­gen der ÖVP, sondern trotz der ÖVP!) Wir haben viele andere Bereiche. Sie, Frau Dr. Glawischnig, haben selbst Güssing als Musterstadt bezeichnet – übrigens mit einem ÖVP-Bürgermeister, unter einem ÖVP-Landesrat und jetzt unter dem ÖVP-Bun­desminister Berlakovich! (Beifall bei der ÖVP.)

Das sind die Erfolge, die wir herzeigen können. Die Österreichische Volkspartei träumt nicht von irgendeiner virtuellen Umweltpolitik. Wir leben sie, und Bundesminister Niki Berlakovich ist der beste Garant dafür, weil er im Burgenland bewiesen hat, dass er es kann und dass er es auch auf Bundesebene umsetzen wird. Wenn Sie ihm nicht ver­trauen, ist das fast ein Kompliment. Aber der Großteil der österreichischen Bevölke­rung und auch der hier in diesem Hohen Haus Politik machenden Menschen vertraut ihm, und deswegen gilt ihm auch unsere Unterstützung. Danke, Herr Bundesminister! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir können den Herrn Minister nur dazu ermutigen, diesen begonnenen Weg weiter zu gehen, der heute auch schon angesprochen worden ist (Abg. Brosz: ... haben Sie ver­gessen!), von Minister Bartenstein über Minister Molterer, über Minister Pröll, der jetzt Vizekanzler ist und Österreich erfolgreich führt, auch in der Umweltpolitik, bis hin zu unserem Bundesminister Niki Berlakovich.

Wenn den Grünen nichts anderes einfällt, als dass sie den Minister ablösen wollen, und sie selbst (Abg. Dr. Pirklhuber: Zu Recht, weil er nichts macht!) keine wirklich um­setzbaren Vorschläge einbringen (Abg. Dr. Pirklhuber: Was hat er denn gemacht?), dann spricht das zwar für Sie in Ihrer Politik, aber es tut mir in der Seele weh, dass Sie nicht mehr aufzuwarten haben, als Österreich nur zu vernadern. (Abg. Dr. Moser – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Hier ist der Vorschlag! Das ist der Antrag!)

Gehen Sie in sich, Frau Brunner! Wenn Sie – ich weiß nicht, mit dem Radl, mit dem Schiff, oder schwimmen Sie dorthin, denn mit dem Flieger wollen Sie ja nicht fliegen – nach Kopenhagen kommen, setzen Sie sich dafür ein, dass Österreich gemeinsame Politik macht und dass die Ziele, die wir mit unserem Bundesminister setzen, dort auch gemeinschaftlich vertreten werden! Dann leisten Sie diesem Land wirklich einen Dienst. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

18.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


18.31.59

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Eines muss man schon sagen: Wenn man seit 1991 ein unterzeichnetes Protokoll hat, das von Österreich unterfertigt ist, und im Jahre 2009 draufkommt, dass wir Schlusslicht in Europa sind, meine sehr geehrten Damen und Herren Minister, dann muss man ganz offen eingestehen, dass man Fehler begangen hat! Dann hat man entweder die Zeichen der Zeit nicht erkannt, oder man hat diese Entwicklung einfach unterschätzt, auch das mag sein. Aber dann muss man sich zumindest heute der Entwicklung stellen, man muss sich der Verant­wortung stellen und kann nicht so tun, als sei alles in Ordnung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 158

Der Umweltbericht, der sehr offen gehalten ist, hat ganz deutlich vor Augen geführt, vor welchem Dilemma wir heute stehen. Heute hier so zu tun, als wäre alles in Ordnung und als wäre auch das mit dem Zertifikatehandel nicht so schlimm, ja sogar noch ein Geschäft für Österreich – meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen wir doch die Kirche im Dorf, auch das ist natürlich ein wirklicher Schwindel! Die Freiheitliche Partei ist auch der Meinung, dass das abgeschafft gehört.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von den Freiheitlichen haben immer ge­sagt, dass wir dieses schöne Österreich energieautonom gestalten wollen. Wir wollen hier eine Trendwende haben, wir wollen die Abhängigkeit Österreichs von Energien aus dem Ausland maximal minimieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich dann lese, dass im Jahre 2006 in Österreich allein 500-mal weniger Photovoltaikanlagen im Verhältnis zu Deutschland errichtet wurden, dann muss man hier nachjustieren! Dann muss man einfach sagen: Hier ist etwas nicht in Ordnung, und hier haben wir Nachholbedarf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe deshalb im Namen der Freiheit­lichen folgenden Entschließungsantrag ein:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Novelle des Ökostromgesetzes vorzule­gen, die einen stärkeren Ausbau heimischer, erneuerbarer Energiequellen sicherstellt und damit Österreichs Abhängigkeit von ausländischen, fossilen oder nuklearen Res­sourcen reduziert.‘“

*****

Ich ersuche Sie um Annahme unseres Antrages. (Beifall bei der FPÖ.)

18.34


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Ökostromgesetz,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Glawisch­nig-Piesczek, Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Schluss mit der Klima­schutzblockade der Bundesregierung – mehr Geld für den Klimaschutz in der 51. Sit­zung des Nationalrates am 11. Dezember 2009.

Ökostrom ist eine vielversprechende Alternative. Mit Hilfe erneuerbarer Rohstoffe wird Strom hergestellt. Auf diese Art kann eine Entlastung der Umwelt durch die Vermei­dung oder Verringerung von Schadstoffen erreicht werden. Auch ermöglicht diese Form der Energiegewinnung den zumindest teilweisen Ersatz von Öl und Gas durch andere Energieträger, wodurch die Importabhängigkeit Österreichs gemildert wird.

Nicht zuletzt ermöglicht Ökostrom der Landwirtschaft neue Perspektiven beziehungs­weise neue Einnahmequellen, ein Punkt, der angesichts der Produktionssenkungen bei den meisten Agrarprodukten nicht zu unterschätzen ist. Somit könnte sich Ökostrom als Lösungsansatz für zahlreiche Probleme anbieten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 159

Österreich hat als reiches Land mit hohem technologischen Niveau die Pflicht, im Be­reich erneuerbarer Energie beispielgebend voranzuschreiten. Engagement in diesem Bereich schafft zudem zehntausende neue Arbeitsplätze und erhöht die Wertschöp­fung im Inland.

In Österreich wurden im Jahr 2006 um 500-mal weniger Photovoltaikanlagen errichtet als in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu wurden in Deutschland im Bereich der Photovoltaik in den letzten Jahren etwa 50.000 Arbeitsplätze geschaffen. Des weiteren würde ein kräftiger heimischer Markt die Technologieführerschaft österreichischer Un­ternehmen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie ermöglichen, die somit auch auf Auslandsmärkten erfolgreich agieren könnten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Novelle des Ökostromgesetzes vorzule­gen, die einen stärkeren Ausbau heimischer, erneuerbarer Energiequellen sicherstellt und damit Österreichs Abhängigkeit von ausländischen, fossilen oder nuklearen Res­sourcen reduziert.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.34.47

Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ein bisschen vermisse ich von eurer Seite (in Richtung SPÖ) den Aufschrei, wenn Kollege Klikovits sagt: Vizekanzler Pröll führt die Regierung wunderbar! – Aber offensichtlich habt ihr euch schon daran gewöhnt.

Wir haben heute so viel zum Thema erneuerbare Energie gehört: wie wichtig sie für uns ist, wie viel sie für die Umwelt und für die Klimabilanz bringt, zum anderen auch, wie wichtig sie für die Bauern als Alternativeinkommen ist. Trotzdem bin ich überrascht, wenn ich dann vernehme, mit welcher Freude, mit welchem Einsatz speziell von den Kollegen von der ÖVP gestern das Thema Nabucco vertreten, verteidigt und gefördert wurde. Auch das Thema Tauern-Gasleitung findet speziell in euren Reihen sehr viele Befürworter.

Ich würde mir wünschen, dass die Regierung mit derselben Nachhaltigkeit, wie sie hin­ter dem Gasprojekt steht, auch gegen den Plan der Italiener auftreten würde, die pla­nen, im oberitalienischen Raum ein Atomkraftwerk zu errichten, ganz nahe der Kärnt­ner Grenze, im Raum von Udine, ein Atomkraftwerk, dessen Baubeginn 2013 stattfin­den soll. Das würde für uns bedeuten, dass wir neben Krško ein zweites Atomkraftwerk im Erdbebengebiet bekommen würden.

Deshalb bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein.

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, die Errichtung eines Atomkraftwerks in Oberitalien und damit in unmittelbarer Nähe zu


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 160

Kärnten zu verhindern und in diesem Sinne umgehend Gespräche mit der italienischen Regierung aufzunehmen.‘“

*****

Weiters kann ich mir sehr gut vorstellen, dass wir unser Wissen, unser Know-how im Bereich der erneuerbaren Energie und der Solarenergie – wir haben mit GREENoneTec einen der größten europäischen Hersteller im Bereich der Solarenergie –, dieses Kön­nen und diese Leistungen nach Italien exportieren, um so den Italienern auch zu hel­fen, weg vom Atomstrom hin zu erneuerbarer Energie zu gelangen.

Der Chef der österreichischen Landwirtschaftskammern Wlodkowski hat erkannt, wie wichtig die erneuerbare Energie ist. Er schreibt in einer Presseaussendung:

„‚Sie sprechen sich vor allem auch klar gegen eine Kürzung des EU-Agrarbudgets aus, da in Zukunft neben der Ernährungssicherung auch neue Aufgaben, wie Klimaschutz oder erneuerbare Energie, vermehrt auf die Landwirtschaft zukommen‘, stellte heute Gerhard Wlodkowski, Präsident der LK Österreich, fest.“ Weiters sagt er: „Wer daher in den strategischen Bereichen der Ernährung und Energie abhängig ist, ist auch politisch erpressbar. Daher sind in Zukunft sowohl im Energie- als auch im Nahrungsmittelbe­reich entsprechende Vorsorgen notwendig.“ – Es ist sehr gut, dass er das erkannt hat.

Ich habe mir in der letzten Landwirtschaftsausschusssitzung erlaubt, den Herrn Minis­ter zu fragen, wie weit es mit den Mitteln in diese Richtung her ist: Wie viel haben wir an Mitteln für Investitionen im agrarischen Bereich, aber auch für Investitionen in die erneuerbare Energie zur Verfügung? – Ich habe damals mitgeteilt bekommen, dass ge­nügend Mittel vorhanden sind. Weiters hat der Herr Minister am 10. Dezember in einer Presseaussendung geschrieben, dass es ganz wichtig ist, dass die Bauern stabile Rah­menbedingungen und Planungssicherheit bekommen.

Es ist sicherlich auch wunderbar, zu wissen, dass wir gerade in diesem Bereich, im Be­reich der erneuerbaren Energie, Planungssicherheit bekommen und wissen, dass ge­nügend Geld vorhanden ist – bis dann unser Agrarlandesrat Dr. Martinz, Parteikollege und Parteiobmann der ÖVP in Kärnten, ausgesandt hat, „dass die in der ländlichen Entwicklung dafür vorgesehenen EU-kofinanzierten Mittel aufgrund der regen Investi­tionstätigkeit bereits Ende Mai verbraucht“ sind.

Weiters schreibt der Minister, dass es Einschränkungen gibt (Ruf bei der ÖVP: Wo steht denn das?): „Nicht mehr gefördert wird nunmehr die Errichtung von Biomasseheizanla­gen.“

Ich glaube, Herr Minister, da sind Sie von dieser Planungssicherheit sehr weit weg!

Ich denke, dass es gerade jetzt, in einer Phase, in der wir über Kohlendioxid-Bilanzen verhandeln, in der wir darüber diskutieren, dass wir Geld für Strafzahlungen ausgeben müssen, mehr Sinn machen würde, mit diesen Mitteln die Biomasseheizungen zu fi­nanzieren und zu fördern, um zum einen der Umwelt etwas Gutes zu tun, um zum an­deren aber auch den Bauern ein alternatives Einkommen zu geben. Schauen Sie, dass in diese Richtung Geld zur Verfügung gestellt wird! (Beifall beim BZÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. – Bitte.

 


18.40.06

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Her­ren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon sehr viel über dieses Thema gehört. Dass Klima und Umweltschutz wichtig für uns


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 161

alle sind, wurde von allen Rednern zum Ausdruck gebracht. Zur Beurteilung dessen, wie Österreich mit diesem Thema umgeht, wie vor allem unsere Minister mit diesem Thema umgehen, wurde vom Musterschüler bis zum Nachzügler die ganze Palette be­müht. Ich denke, die Realität und Wahrheit werden wohl so in der Mitte liegen. Unbe­streitbar ist, dass Österreich sicherlich viel tut, um den Klimazielen näherzukommen.

Dass noch nicht alle Hausaufgaben erfüllt sind, ist auch klar, aber das ist natürlich ein Prozess, der sich über einen längeren Zeitraum hinzieht. Bescheinigen können wir, dass die Regierung viel Geld in die Hand nimmt, um diese Klimaziele zu erreichen. Dass es noch mehr sein könnte, ist auch klar, aber ich glaube, jeder, der auch in anderen politischen Gremien tätig ist, weiß, dass nicht unendlich viel Geld vorhanden ist und wir eben mit dem auskommen müssen, was zur Verfügung steht.

Mir tut weh, dass wir meiner Meinung nach zu viel für Emissionszertifikate aus dem Ausland ausgeben müssen. Mir wäre auch viel lieber, könnten wir dieses Geld in Ös­terreich investieren. Die Aktion zur thermischen Sanierung war eine Superaktion, die auch sehr gut angekommen ist. Schade, dass wir sie nicht fortsetzen können. Herr Fi­nanzminister! Ich würde nur bitten, dass wir doch alles versuchen, um diese positive Aktion auch in Zukunft fortsetzen zu können, denn sie hat nicht nur für die Umwelt et­was gebracht, sondern natürlich auch für die kleinen und mittleren Betriebe, für die Ar­beitsplätze. Das wäre sehr positiv.

Ich möchte nur noch auf einen Aspekt hinweisen, der heute noch nicht erwähnt wurde: Auch die E-Mobilität wäre anzuführen, wofür wir noch mehr Geld in die Hand nehmen müssten für Forschung, Entwicklung und auch schon für erste Projekte, die bereits im Laufen sind.

Frau Kollegin Brunner, alles in allem glaube ich, Ihr Misstrauensantrag ist doch etwas dünn gewesen. Wenn man einem Herrn Minister das Misstrauen ausspricht, weil man ihm eigentlich nichts vorwerfen kann, dann ist das ein bisschen zu wenig für einen Miss­trauensantrag.

Wir vonseiten der SPÖ werden dem nicht stattgeben. Im Gegenteil: Wir werden unse­rem Minister den Rücken stärken, damit er in den kommenden Tagen in Kopenhagen auch dementsprechend gestärkt verhandeln kann. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP. – Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Danke! – Abg. Grosz: Das ist aber schon noch ein ÖVP-Minister?)

18.42


Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor von Herrn Abgeordnetem Linder eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Linder, Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die dringende Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verhinderung eines Atomkraftwerks in Oberitalien eingebracht in der 51. Sitzung des Nationalrates am 11.12.2009 im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Schluss mit der Klimaschutz-Blockade der Bundesregie­rung – mehr Geld für den Klimaschutz

Wie jüngst bekannt wurde, plant Italien die Inbetriebnahme eines Kernreaktors im Raum Venedig bis 2020. Konkret soll dieses neue Atomkraftwerk in Chioggia errichtet wer­den, und der Baubeginn bereits im Jahr 2013 erfolgen. Mit diesem Standort würde die­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 162

ses AKW in Grenznähe zu Österreich – sprich Kärnten – liegen und ist daher massiv zu bekämpfen.

Gerade in Zeiten, in denen versucht wird im Sinne notwendiger Maßnahmen zum Kli­maschutz nachhaltige und wirksame globale Strategien und Ziele zu entwickeln, ist es unabdingbar, dass sich Österreich vehement gegen die Errichtung dieses Atomkraft­werkes einsetzt.

In diesem Sinne und nicht zuletzt im Interesse des Schutzes der heimischen Bevölke­rung sowie der Umwelt stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind, die Errichtung eines Atomkraftwerks in Oberitalien und damit in unmittelbarer Nähe zu Kärnten zu verhindern und in diesem Sinne umgehend Gespräche mit der italienischen Regierung aufzunehmen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


18.43.02

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunehmender Energiever­brauch, steigendes Verkehrsaufkommen und steigende Abfallmengen sind leider unan­genehme Begleiterscheinungen von Wirtschaftswachstum und steigendem Wohlstand. Das stellen wir nicht nur in Österreich fest. Das Ziel erfolgreicher Umweltpolitik kann aber nicht sein, dass wir deswegen das Wirtschaftswachstum bremsen. Das Ziel er­folgreicher Umweltpolitik kann auch nicht sein, dass wir deswegen unsere Wohlstands­entwicklung behindern, sondern das Ziel erfolgreicher Umweltpolitik muss vielmehr sein, eine Entkoppelung der Entwicklung des CO2-Ausstoßes vom Wirtschaftswachs­tum zu erreichen, und das Ziel erfolgreicher Wirtschafts- und Umweltpolitik muss auch sein, eine Steigerung der CO2-Effizienz unserer Volkswirtschaft herbeizuführen. Wir können mit Fug und Recht behaupten, Österreich ist bei diesem Bemühen in beson­derem Maße erfolgreich. Österreich ist auf dem dritten Platz, was die CO2-Effizienz unserer Volkswirtschaft anlangt! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sind also alles andere als das Schlusslicht, sondern wir sind an der Spitze der Ent­wicklung, und dort wollen wir auch bleiben.

Meine Damen und Herren, manche anderen Länder haben es leicht. Sie bauen Atom­kraftwerke. Das gilt aber nicht für alle, von denen behauptet wird, dass sie gebaut wer­den, wie zum Beispiel in diesem Entschließungsantrag. Manche bauen also Atomkraft­werke. Andere „profitieren“ – unter Anführungszeichen – vom Zusammenbruch ihrer Schwerindustrie, wiederum andere „profitieren“ – auch unter Anführungszeichen – von der unterdurchschnittlichen Wirtschaftsentwicklung ihres Landes. Österreich hat es da nicht ganz so leicht. Wir starten auf einem sehr hohen Effizienzniveau. Wir verzichten auf Atomstrom und wollen das auch weiterhin mit aller Vehemenz tun. Wir wollen aber auch nicht auf unsere Wohlstandsentwicklung verzichten.

Das heißt: Ja, wir sind ein Stück weit von unserem Ziel, das wir uns national gesetzt und zu dem wir uns auch international verpflichtet haben, entfernt. (Abg. Dr. Glawisch­nig-Piesczek: Ein Stück weit? Wie groß ist bei Ihnen ein Stück?)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 163

Meine Damen und Herren, wir müssen uns enorm anstrengen. In Kopenhagen geht es jedoch nicht primär um Österreich, in Kopenhagen geht es um eine Gesamtkraftan­strengung vor allem Europas, damit wir Amerika, damit wir China ins Boot bekommen und dazu bringen, dass sie endlich auch bereit sind, eine Verpflichtung, so wie das Europa längst getan hat, einzugehen.

Das Weltklima retten wir nicht damit, wenn wir in Europa auf Wohlstand verzichten. Das Weltklima retten wir auch nicht mit einem unverhältnismäßig hohen Beitrag von Europa. Erinnern wir uns daran: Der gesamteuropäische CO2-Ausstoß liegt gerade einmal bei einem niedrigen zweistelligen, nämlich 10-prozentigen Anteil des gesamten Welt-CO2-Ausstoßes. Selbst mit einem unverhältnismäßig großen Beitrag Europas ret­ten wir also das Weltklima nicht.

Was wir jedoch in Kopenhagen brauchen, meine Damen und Herren, sind starke euro­päische Umweltminister, sind starke europäische Regierungschefs. Und was tun die Grünen? – Sie versuchen mit einem Misstrauensantrag den österreichischen Umwelt­minister zu schwächen und damit die gesamte europäische Umweltpolitik zu schwä­chen. Meine Damen und Herren! Das ist das Unsinnigste, was man ein paar Tage vor dieser wichtigen Konferenz tun kann.

Dieser Umweltminister, unser Umweltminister verdient nicht das Misstrauen, sondern er verdient es, mit unser aller Vertrauen ausgestattet gestärkt nach Kopenhagen zu fahren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Rest­redezeit Ihrer Fraktion: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.47.20

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren auf der Regierungsbank! Herr Vizekanzler! Sie haben gesagt, seit 2003 die alte Platte. (Abg. Ing. Schultes: Die Platte hat sogar schon einen Sprung!) Ich fürchte, was von den Rednern Ihrer Fraktion ausgeführt wurde, zuletzt jetzt von Klubobmann Kopf, ist eine noch ältere Platte, und das ist die Tragödie. Genau diese Plattenleier hat dazu geführt, dass Österreich hinter den Status eines tatsächlichen Umweltvorzeigelandes zurückgefallen und in vielerlei Hinsicht Schlusslicht geworden ist, nicht nur gemessen an den zugegeben eigenen Klimazielen, sondern auch in vielen anderen Bereichen und in dem zentralen Bereich – oh Peinlichkeit! – wirklich Schlusslicht ist. Und das ha­ben Sie zu verantworten! (Beifall bei den Grünen.)

Oder wollen Sie jetzt erklären, dass die Opposition seinerzeit bei der Festlegung des Kyoto-Protokolls irgendwie seitlich die Ziele hineingeschwindelt hat? – Nein, Sie waren möglicherweise ambitioniert, aber Sie waren mindestens vernünftig. Sie haben aller­dings den Weg der Vernunft verlassen und damit auch gleichzeitig noch eine Riesen­chance vergeben. Es geht in Kopenhagen Gott sei Dank gar nicht einmal nur um Ös­terreich. Das haben Sie zuletzt ja richtig ausgeführt. Das mag ja so sein, aber es geht zugleich für uns um eine ganz große ökonomische Chance, wenn Klimaschutz wichtig ist. Und die wird auch vertan! Die wird Jahr für Jahr weiter vergeben, und das haben Sie als angebliche Wirtschaftspartei zu verantworten.

Sie stellen seit Jahren den Wirtschaftsminister, den Umweltminister, und deshalb ist dieser Misstrauensantrag an dieser Stelle schlicht und einfach berechtigt. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) – Ja, ja, Sie haben auch beides zu verantworten. Sie melden sich genau zur richtigen Zeit!

Jetzt muss das eben Berlakovich auf sich nehmen. Ob deshalb so ein Handicap in Ko­penhagen existiert, weiß ich nicht. Ich kenne Ihr Gewicht (in Richtung Bundesminister


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 164

Dipl.-Ing. Berlakovich) in Kopenhagen nicht, aber meines Wissens verhandelt dort die EU-Troika. (Abg. Kopf: Warum fährt dann Frau Brunner mit nach Kopenhagen?)

Trotzdem haben wir hier im Haus zu debattieren, was Österreich gemacht hat. Wir haben das zu diskutieren, und deshalb ist es auch gerechtfertigt, einmal die Bilanz zu legen, die Sie zu verantworten haben. Wir haben das gewichtet und sind zu diesem Schluss gekommen.

Schauen Sie, wenn wir überall zurückfallen, im entscheidenden Punkt Schlusslicht wer­den und nur in einem Punkt Erster sind, nur in einem, bei Steuergeldverschwendung und -missbrauch für Inserate ... (Abg. Grosz: Da sind wir Spitzenreiter!) ... so ist das auch ein Grund des Misstrauens. Es ist nämlich wirklich eine Sauerei, die Leute, die sich nicht einmal dagegen wehren können, mit ihrem eigenen Geld zu betakeln, wenn sie die Tageszeitungen aufmachen und dort lesen müssen, was alles Tolles geschieht. Das ist doch unglaublich! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Das wird auch noch weitere Konsequenzen haben. Wir werden uns das nicht bieten lassen. Das ist fernab jeder korrekten Steuergeldverwendung! Das wollen Sie dann noch irgendwie vertreten? – Nein, ich sage Ihnen: In Wahrheit muss das die ÖVP aus ihrer Parteikasse zurückzahlen. Ansonsten gilt das Motto: Zurückzahlen oder zurück­treten. (Beifall bei den Grünen.)

18.50


18.50.20

Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir haben nun insgesamt fünf Anträge abzustimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 922/A(E) der Abgeord­neten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schluss mit der Klimaschutzblockade – mehr Geld für den Klimaschutz“.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit. Abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Ver­trauens gegenüber dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen. – Der Antrag ist abgelehnt. (Beifall und Oje-Rufe bei der ÖVP. – Abg. Kopf und Abg. Amon: Klubobmann Bucher und Abgeordneter Scheib­ner waren nicht da!)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausstieg Österreichs aus dem Emissionszertifikatehandel.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökostromgesetz.

Wenn Sie für den Entschließungsantrag sind, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Der An­trag findet keine Mehrheit. Abgelehnt.


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Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lin­der, Kolleginnen und Kollegen betreffend die dringende Notwendigkeit von Maßnah­men zur Verhinderung eines Atomkraftwerkes in Oberitalien.

Wenn Sie hiefür sind, bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit. Abgelehnt.

18.53.05Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme nun die Verhandlungen über den 6. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


18.53.12

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! – Wer verbleibt auf der Regierungsbank? (Staatssekretär Dr. Lopatka: Ich! Wie immer!) – Herr Staatssekretär, der sehr umfangreiche Tagesordnungspunkt enthält mehrere Änderungen zum ehema­ligen sogenannten Bankenpaket. Ich schicke voraus, dass die grüne Fraktion die ein­geleiteten Rettungsmaßnahmen seinerzeit in ihrem Kernanliegen natürlich begrüßt hat und wir auch zugestimmt haben. Allerdings hat sich in der Folge das eine oder andere nicht so dargestellt, wie wir uns das vorgestellt haben beziehungsweise wie das auch der Verordnungsweg möglich hätte machen können. Deshalb werden wir einigen Punk­ten des Gesamtpakets auch nicht zustimmen.

Das wird Sie jetzt vielleicht nicht überraschen, aber ich sage Ihnen schon, dass Sie bei dieser Gelegenheit einige Chancen nachzujustieren vergeben haben. Beginnen wir dort – der Herr Vizekanzler ist ja gerade noch da –, dass bei Anwendung des Ban­kenpakets im beginnenden Frühjahr dieses Jahres die Chefs von Raiffeisen und Erster Bank in einer akkordierten Aktion auch in tollen „ZiB 2“-Interviews aufgetreten sind und behauptet haben, dass das ein großes Geschäft für den Staat werden wird. Na wumm! Ein großes Geschäft für den Staat! – Na, rechnen wir dann einmal nach!

Ich wundere mich ja, dass Sie sich zu diesem Unsinn haben hinreißen lassen, denn dieses Bankenpaket ist ja ursprünglich wohl nicht dazu geschnürt worden, damit es ein großes Geschäft für den Staat wird. Die Motive waren vielmehr, für den Fall, dass bei großen Banken die Dinge ins Rutschen kommen, relativ rasch Auffangmaßnahmen setzen zu können, über Nacht, wenn es sein muss. Das war ja wohl die Idee. Sie ha­ben dann die Leute wieder irgendwie auf die falsche Fährte gesetzt, aber das blieb ja Ihnen vorbehalten, das als großes Geschäft zu verkaufen, und das ist es natürlich nicht am Ende.

Ich komme dann noch auf die Hypo zu sprechen; die Kommunalkredit lassen wir gnä­digerweise aus. Im heutigen Zusammenhang hätten wir im Übrigen die Chance gehabt, ein paar Dinge wirklich nachzubessern und nicht nur bloß zu verlängern. Welche wären das? – Dass wir als Gesetzgeber tatsächlich ein paar Auflagen mit vorgeben, die das Finanzministerium in den Verhandlungen mit den Banken offensichtlich partout nicht vorgeben will, oder dass wir uns das System der FIMBAG – ein schreckliches Wort, ich weiß – anschauen. Zur Orientierung: Das ist eine Tochter der ÖIAG, die die Artikel-2-Bestimmungen, das heißt die Beteiligung des Staates am Eigenkapital der Banken, ab­zuwickeln hat.

Was war denn im Dezember, also genau vor einem Jahr? – Die Notenbank, vor allem die FIMBAG und das Finanzministerium haben befunden – deshalb haben wir jetzt im Übrigen zu Recht die EU am Hals –, dass bei der Hypo Alpe-Adria die Dinge wohl so gelegen sind, dass man sie durchaus als gesunde Bank einstufen und deshalb – da­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 166

mals waren diese so, und die stehen ja dort jetzt immer noch in den Büchern – 900 Mil­lionen € Eigenkapital des Staates hingeben kann.

Nicht, dass es so gewesen wäre, dass, wenn wir den wirklichen Befund über die Hypo Alpe-Adria gehabt hätten, uns das vielleicht weniger gekostet hätte. Das behaupte ich ja nicht! Ich frage mich nur, wie das System funktioniert, wo doch damals schon längst hätte offensichtlich sein müssen, dass bestimmte Dinge so nicht sein können, wie sie der Hypo-Vorstand dargestellt hat. Und das verstehe ich nicht, wieso sie nicht damals schon im Zuge der Partizipationskapitalhingabe auf entsprechende Auflagen gedrängt haben, so wie das die EU ja eigentlich vorgesehen hätte. Dazu sind wir ja verpflichtet! Das ist jedoch unterlassen worden. Das ist für mich das beste Beispiel dafür, dass die Umsetzung dieses Bankenpakets viel zu lasch und augenzwinkernd vor sich gegangen ist. Das müssen Sie verantworten, und das sollten Sie heute im Übrigen auch erklären. (Beifall bei den Grünen.)

Im Hauptausschuss trudeln ja laut Vorgabe des Gesetzes quartalsweise die Berichte über Maßnahmen ein. Die sind zwar noch nicht gut, aber immerhin besser geworden. Das haben wir soweit schon festgestellt. Was Sie dort jedoch bis jetzt zur Hypo Alpe-Adria gesagt haben, das werden Sie heute hier schön korrigieren müssen. Wir haben vom ersten Tag weg den Finger in die Wunde gelegt und nachgefragt, wie das über­haupt sein kann, dass das dieser Bank so beschieden worden ist. Wir hätten uns viel­leicht das eine oder andere erspart, wenn wir damit rechtzeitiger dran gewesen wären.

Da bin ich noch auf eine entsprechende Aufklärung gespannt, denn am Schluss kann es ja nicht so sein – und damit komme ich zum Gesamtfall Hypo –, dass ein Bundes­land mit Haftungen die hauseigene Bank aufbläht, die damit dann überall irgendwelche Geschäfte betreiben kann, während man selber die eigene Eventpolitik im Land mit ihr finanziert. Die Haftungen können vom Land jedoch in der Form gar nicht wirklich ein­gelöst werden, denn mit einem Budget von wenigen Milliarden Euro wie in Kärnten Haf­tungen für 18 Milliarden € zu übernehmen, da stimmt doch irgendetwas nicht.

Da ist doch immer mit gekreuzten Fingern verhandelt und unterzeichnet worden, und zwar auf Kosten der österreichischen Steuerzahler, weil man natürlich gleichzeitig im­mer gewusst hat, dass am Schluss die Republik dahintersteht. Ganz logisch! Es geht ja gar nicht anders, denn wir hätten ja nicht einmal ein Insolvenzrecht für Bundesländer. Das bräuchten wir vielleicht in diesem Fall, da müsste man einmal schauen. – Ja, da nicken Sie (in Richtung ÖVP). Das habe ich ja auch vernommen in den letzten Wo­chen, dass Ihnen das auch so nicht schmecken kann.

18 Milliarden €! Und die Märkte haben die auch deshalb aufgenommen, weil für die An­leihen, die die Hypo begibt, die Haftung übernommen wird und weil die Käufer offen­sichtlich gewusst haben, dass am Schluss ohnehin immer die Republik haftet, also wir, also die Steuerzahlerinnen haften.

Das kann es nicht sein in der Abfolge. Jetzt stehen wir alle da und sagen, die Eigentü­mer sollen ihrer Verantwortung nachkommen, und wenn sie es nicht tun, dann wird die SteuerzahlerInnenhaftung schlagend. In Wahrheit muss in Zukunft die Republik Öster­reich auf die Bundesländer schauen, welche Haftungen diese eingehen, nämlich nur maximal so weit, als sie das selber tragen können. Sonst ist es das Bundesbudget, das belastet wird, und sonst gar nichts. Das ist doch eine Schräglage der Sonderklasse. Ich wundere mich, warum wir da noch nie draufgekommen sind. (Beifall bei den Grünen.)

Aber es musste wieder Kärnten sein, dass uns gescheiter werden ließ. Und dass in dieser Situation nach wie vor auf fremde Kosten massenhaft Benefizien verteilt wer­den, ist etwas, wo ich mich frage: Wie lange wollen sie denn noch zuschauen?

Ich bin der Meinung, die Republik muss nicht nur dieses Match aufnehmen, es muss auch für Klarstellung gesorgt werden. Bis Sonntag ist noch Zeit, weil am Montag wird


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die Bank überrannt, das ist völlig klar. Aber dass jetzt die Republik gleich alles über­nimmt im Zuge der vermutlichen Teil- oder Ganzverstaatlichung dieser Bank, da würde ich mir aber schon überlegen, Herr Staatssekretär, ob und inwieweit nicht das Bun­desland Kärnten zuerst einmal angehalten wird – sagen wir es vorsichtig –, alles das in die Waagschale zu legen, was es denn überhaupt noch hat.

Nun zum Zukunftsfonds. – Ich habe mir die Zitate herausgeholt, ich habe sie jetzt nicht mit, aber ich kann Ihnen sinngemäß sagen, was der seinerzeitige Landeshauptmann im Jahr 2005 angestimmt hat, wie der Zukunftsfonds auf eine recht komische Art und Weise dotiert worden ist, nämlich dass das jetzt sozusagen die Nutzen daraus sind, dass die Hypo Alpe-Adria die erfolgreichste Regionalbank Mitteleuropas, wenn nicht überhaupt Europas ist. Diese Zitate können Sie sich holen.

Noch vor Kurzem ist ausgerufen worden: Kärnten ist reich! – Der Einzige, der einmal reich geworden ist, war Herr Tilo Berlin und waren diejenigen, die in seinem Konsor­tium waren. Im Übrigen auch – ich sage es ungern, aber es ist so – der Präsident der Industriellvereinigung, Herr Veit Sorger, der jetzt noch einen Aufsichtsratsjob in der FIMBAG hat, der vor zehn, zwölf Monaten mit dafür gesorgt hat, dass diese Bank lo­cker die 900 Millionen € bekommt; vielleicht in der Hoffnung, dass es sich noch aus­geht, dass im Nachhinein die Fragen nicht gestellt werden, die jetzt zu stellen sind. Wir werden sie aber stellen. (Abg. Mag. Stadler: Aber der Verkauf war gut!) – Der Verkauf war unter bestimmten Auspizien dann gut, wenn man noch wo einen „Blöden“ gefun­den hat, aber die lassen sich das jetzt ohnehin nicht mehr gefallen, weil die „Blöden“ am Schluss die österreichischen SteuerzahlerInnen sind. (Beifall bei den Grünen.)

In Bayern sehen wir ja, was los ist, die machen völlig zu Recht einen Untersuchungs­ausschuss. Und dass es dort eine Absprache gegeben haben muss zwischen dem sei­nerzeitigen Chef der BayernLB, Tilo Berlin, und anderen ist ja offenkundig, sonst geht sich das alles überhaupt nicht mehr aus. (Zwischenruf des Abg. Petzner.) Sie brau­chen ja nur nachzurechnen. Ich weiß nicht, ob das gerade Ihre Stärke ist, Herr Abge­ordneter Petzner, das Nachrechnen, aber ich sage Ihnen, dass es nur so gewesen sein kann, und da wird man auch noch draufkommen.

Wir brauchen den Untersuchungsausschuss diesbezüglich gar nicht mehr, Sie brau­chen sich gar nicht zu fürchten, dass einer kommt, denn die Sache wird in der Regel über München geklärt werden.

Mir geht es um etwas anderes: Wie schaffen wir es, den Schaden für die österreichi­schen SteuerzahlerInnen möglichst gering zu halten? – Es sind nur mehr zwei Tage Zeit, und deshalb verlange ich von Ihnen, dass Kärnten einmal alles auf den Tisch legt, das auf den Tisch zu legen ist. Das ist der Punkt! (Beifall bei den Grünen.)

Wir müssen ja nicht damit schlafen gehen, wir haben es ja alle noch im Ohr: Kärnten ist reich! – Entweder es ist so, dann her damit, oder es ist nicht so, dann wird es auch gut sein, wenn einmal die Wahrheit auf den Tisch kommt.

All das sollte in den nächsten zwei Tagen geklärt werden. Aber dass vieles davon zum Schluss noch im Zuge dieses Bankenpakets mit abgewickelt werden konnte, mit einer aus meiner Sicht völlig überforderten FIMBAG, das werden Sie jetzt auch nicht mehr abstreiten können.

Dass die Notenbank dabei keine gute Figur gemacht hat, wird wohl stimmen, aber wir haben ausdrücklich darauf hingewiesen und nachgefragt, wie das in diesem Verfahren ist, wer denn das überhaupt alles einschätzen kann. Wenn zum Schluss herauskommt, dass eine Schnell-Expertise der Notenbank ausreicht, nämlich auf irgendwelchen Dar­stellungen von Vorständen beruhend, wobei schon längst auch nicht so Bewanderte gewusst haben, dass einiges mit den Geschäftsfällen mit der Hypo Alpe-Adria im Ar­


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gen liegt, dann können Sie mir das nicht erklären. Letztendlich ist auch das Finanzmi­nisterium in der Haftung, weil die jeweiligen Verantwortlichen die Unterschrift für diese Sache hergeben.

Die FIMBAG wickelt in der Regel nur ab. Die Chance, ein bisschen klarere Strukturen zu bekommen, haben sie augelassen. Ich hoffe ja nur, das es nicht weitere solche Fäl­le gibt. Aber dass das alles noch ein Geschäft wird, werden Sie jetzt nicht mehr erzähl­en können. – Und wehe, Sie schalten ein Inserat! (Heiterkeit und Beifall bei den Grü­nen.)

19.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


19.05.09

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die wesentlichsten Inhalte dieses Gesetzes sind, wurde von Vorrednern bereits ausgeführt, und dass vor allem die Verlängerung des sogenannten Bankenpakets eine entscheidende Frage ist. Ich möchte mich einigen Fragen, die von Kollegem Kogler angesprochen worden sind, anschließen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, ich habe keine Schadenfreude, wenn das Problem der Hypo Alpe-Adria so problematisch ist. Ich habe auch keine Schadenfreude, wenn das Land Kärnten budgetmäßig völlig im Eck steht. Ich habe allerdings schon einige Fra­gen in diesem Zusammenhang.

Erste Frage: Wer war in dieser Bank von der Geschäftsführung, vom Vorstand und vom Aufsichtsrat zuständig? Nicht nur die Geschäftsführung, nicht nur der Vorstand, sondern wer saß im Aufsichtsrat dieser Bank? (Abg. Riepl: Eine wichtige Frage!)

Meine zweite Frage: Was hat der Staatskommissär gemacht in diesem Zusammen­hang? Saß er dabei und hat geschwiegen?

Meine nächste Frage: Wo war denn die FMA in diesem Zusammenhang? (Abg. Mag. Stadler: Das haben sich andere auch schon gefragt!)

Meine weitere Frage: Welche Stellungnahme hat die Nationalbank abgegeben?

Man könnte sich aber etwas anderes auch noch fragen, meine Damen und Herren, weil immer gepriesen wird – und das hat Herr Kollege Königshofer auch deutlich ge­macht –, es wäre wichtig, dass der Rechnungshof dieses Bankenpaket prüft.

Lieber Kollege Königshofer, wo war denn der Rechnungshof bei der Prüfung des Lan­des Kärnten? Hat er da geschlafen, hat er nichts geprüft? – Ich nehme doch an, dass das Land Kärnten vom Rechnungshof geprüft wird. (Zwischenruf beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, es sollen nicht nur 18 Milliarden € an Haftungen eingegan­gen sein, sondern 21 Milliarden €. (Abg. Pendl: Oh! Hört! Hört!) Da frage ich mich et­was anderes: Ich habe mich immer gewundert, warum der Rechnungshof unbedingt die kleinsten Gemeinden, quasi die kleinsten Probleme, auch prüfen will.

Jetzt weiß ich es, oder vielleicht tue ich dem Rechnungshof Unrecht, aber offensichtlich ist er bei den großen Problemen, die wirklich Probleme sind, wie bei einer Haftung von 21 Milliarden € bei einem Budget von 2 Milliarden €, nicht in der Lage, eine ordnungs­gemäße Prüfung durchzuführen, aber schon in der Lage, bei kleinen Gemeinden nach­zusehen. Das ist aber nicht die Aufgabe des Rechnungshofes! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.07



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 169

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. Einge­stellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.07.54

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Selbst­verständlich ist angesichts dieses Tagesordnungspunktes das Thema „Hypo Alpe-Adria“ schlicht und einfach das zu hinterfragende. Wie kann es sein, dass noch vor einem Jahr eine große regionale Bank eine staatliche Finanzspritze von 900 Millio­nen € bekommen hat und heuer – man weiß noch nicht genau, wie viel benötigt wird – 1,5 Milliarden € bis 2 Milliarden € bekommen wird. Das wissen wir schon alles, und es ist auch schon von den Vorrednern ausgeführt worden.

Faktum ist aber das von Ihnen angesprochene Zitat der Nationalbank, und ich darf das hier ausführen:

In Bezug auf die wirtschaftliche Lage der Hypo Alpe-Adria ist insbesondere anzufüh­ren, dass die Hypo Alpe-Adria auf Basis eines weitgehend bereinigten Kreditportfolios für 2009 einen Gewinn in Höhe von 225 Millionen € plant.

Und weiter:  dass auf Basis der vorgelegten Planungsrechnung eine Deckung der angenommenen jährlichen Bedienung des Partizipationskapitals innerhalb der errech­neten Bandbreite bei Zinssätzen von 8 und 9 Prozent möglich erscheint. – Zitatende.

Statt 225 Millionen € Gewinn – wir wissen es – rund 1,5 Milliarden € Verlust. Über die Zinssätze oder über die Renditen für das Partizipationskapital hüllen wir heute den Mantel des Schweigens.

Wenn eine Bank 900 Millionen € Staatshilfe bekommt und zehn Monate später – denn das haben die Herrschaften schon vor einem Monat gewusst – weitere Bilanzhilfen be­nötigt werden, und das in einem derartigen Ausmaß, dann stellt sich die essentielle Frage: Was ist eigentlich in dieser Zeit von der ersten Finanzspritze bis heute passiert? Was ist dort passiert? (Abg. Riepl: Petzner weiß die Antwort sicher, nur sagt er sie nicht!)

Hat das Management versagt? – Das muss wohl so gewesen sein, denn wenn ich Fi­nanzhilfe in Anspruch nehme, dann muss ich doch ein Maßnahmenkonzept vorlegen. Und dann wird von der Nationalbank auch noch ein Kreditportfolio, das weitgehend in Ordnung ist, geschrieben. Wenn das wirklich in Ordnung gewesen wäre, dann würden wir heute nicht hier stehen und über die Hypo Alpe-Adria diskutieren. Das ist doch überhaupt kein Thema!

Insofern frage ich mich: Wenn Sie schon den Rechnungshof in Frage stellen, Kollege Auer, dann stelle ich an dieser Stelle die Nationalbank in Frage, die auf Basis von vier Seiten einen Persilschein ausstellt, von dem de facto nichts übrigbleibt, außer, dass ein Management hergeht und sagt: Ich habe den Persilschein der Nationalbank, ich kann weiter wirtschaften, wie ich will, und brauche mich keiner Kontrolle zu unterziehen!

Das kann es auch nicht sein! Ich glaube, da haben wir gemeinsam noch sehr, sehr viel Arbeit vor uns. (Beifall bei der FPÖ.)

19.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.11.21

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Zurück zu den unangenehmen Themen, und ich bleibe gleich bei der Hypo Alpe-Adria.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 170

Zuerst noch einen Satz zum Zahlungsdienstegesetz. Viele von uns – auch ich – ha­ben sich gestern noch bemüht, eine Kompromisslösung zusammenzubringen. Ich will auch ehrlich sagen, woran es gescheitert ist:

Wenn am selben Tag bekannt wird, dass große Unternehmen in Österreich für einen beigelegten Erlagschein trotz Verbots seit 1. Juli dieses Jahres offensichtlich 3 €, 4 €, 5 € verlangen, dann haben wir natürlich ein Problem. (Abg. Kopf: Das ist jetzt eine Ausrede, Christoph!) – Nein, das ist so, es sind schon Abmahnverfahren da. Wir haben eine Neuregelung seit 1. Juli 2009 in Kraft. Schauen wir, dass wir zu dem von Abge­ordnetem Krainer geschilderten Bonussystem kommen. Wir können es leider heute in der Form nicht ändern.

Zur Hypo Alpe-Adria: Ich weiß noch, wie reagiert wurde, als ich an dieses Rednerpult getreten bin – und ich erinnere mich noch genau, wie das war im Mai oder im Juni des Jahres 2006 – und darauf hingewiesen habe, dass wir zwei Bankprobleme und Skan­dale haben, welcher Hohn da gekommen ist zum Thema Hypo Alpe-Adria.

Wir haben damals schon Fakten gehabt, die uns rückwirkend, wenn man es sich an­schaut, eigentlich erstaunen lassen müssen, dass es bis zum Jahr 2009 gedauert hat. Die einzig rechtskräftige Verurteilung wegen Bilanzfälschung bei einer Bank existiert bei der Hypo Alpe-Adria. – Sie brauchen, Herr Petzner, nicht immer so abzuwinken in dieser Frage. Natürlich werden in München die Untersuchungen weitergehen. Es stellt sich die Frage, wie es möglich ist, dass ein paar Personen im Dunstkreis des verstor­benen Landeshauptmannes zwischendurch Optionen erworben haben, ohne 1 Cent eigenen Kapitals. Dann, als die Option per 30. Juni 2007 zu zahlen gewesen wäre, wurde es mit großer Eile durch den Aufsichtsrat der LandesLB gepumpt, wobei jetzt die Untersuchungen in München laufen. Wieso wurde, obwohl keine Due Diligence da war, dort so eine Eile entwickelt? Wer hatte den Zeitdruck?

22. Mai 2007 – na raten wir einmal, wer es war! Der Herr Tilo Berlin und seine Leute haben ohne Einsatz 1 Cents – sofern diese Meldungen der Höhe nach richtig sind, und ich befürchte, sie sind richtig – 160 Millionen € – das passt nicht einmal in 500-€-Schei­nen in einen Koffer, wenn wir beim heutigen Thema bleiben, das wären nämlich 320 000 davon – (Ruf bei der SPÖ: Steuerfrei!) steuerfrei kassiert. Dieser Teil des Ge­schäftes ist einer, der aufgeklärt werden muss, auch, wohin genau jeder Cent gegan­gen ist.

Der zweite Teil betrifft die Frage: Was ist in Kroatien passiert? Wieso konnte nicht aufgeklärt werden, dass dort Kredite über Kredite gewährt wurden? – Wir haben es im Untersuchungsausschuss erlebt: Niemand konnte uns das sagen! Wie war es möglich, über die Jahre dort 30 Milliarden € aufzubauen? 

Fährt man nach Kroatien, dann sagen einem die Bankaufseher: Ja, wir haben die Ös­terreicher auch nicht verstanden! Jeden Kredit, den sonst kein Mensch bekommt, den hat die Hypo hergegeben!

Diesen Teil müssen wir auch noch untersuchen. Nur, eines ist klar, Herr Staatssekre­tär: Bei den Lasten, die dort drinnen ruhen, ist der einzige Teschek in dem Spiel der österreichische Steuerzahler. Wir kommen wahrscheinlich nicht umhin, die Bank zu retten, weil es die systemrelevante sechstgrößte Bank ist. Kärnten putzt sich am Ende des Tages ab, so wie es Kollege Auer gesagt hat, und der Steuerzahler des Bundes darf für ein Loch, von dem er nicht weiß, wie tief es ist, dieses Wochenende wahrscheinlich einspringen. Das ist ein Skandal, bei dem die politische Frage nicht am BZÖ vorbei­gehen wird, denn die Verantwortung in diesem Bundesland tragen Sie, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

19.15



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 171

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Fichtenbauer. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.15.22

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich spreche positiv, ich hoffe, das freut die Kollegenschaft. Vor Weihnachten soll man auch die guten Dinge des Lebens erwähnen, nicht immer schimpfen.

Meine Fraktion und ich sind froh, dass es heute zu einer Änderung des Versicherungs­aufsichtsgesetzes kommt. Ich füge hinzu, dass wir eine doch massive Initiative im Vor­feld in diese Richtung unternommen haben, die sich zielorientiert so gestalten konnte, dass sie Teil eines Regierungsvorschlages wird, sodass sie die Mehrheit dieses Hau­ses gewinnt.

In aller Kürze: Es handelt sich um eine sehr notwendige Ergänzung, die zielorientiert dazu dient, den Versicherungen, den Versicherungskonzernen einen langfristig erforder­lichen Spielraum einzuräumen, der sie im Rahmen des europäischen Wettbewerbsum­feldes in die Lage versetzt, gemäß den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgeset­zes zu handeln, dass bei Abspaltungen zum Zweck einer operativen Gesellschaft unter einer Holding, die derzeit zum Beispiel Inhaber der Versicherungskonzession ist, bei Beibehaltung der bisherigen Aktionärsstruktur und bei Übergang der Kompositversi­cherung auf die Tochtergesellschaft, die Konzessionen erhalten bleiben.

Das entspricht einem derzeit und allgemein im Zuge der Zeit liegenden Strukturele­ment, umzustrukturieren, dass also vor allem bei bestehenden börsenotierten Gesell­schaften sich grundsätzlich dann nichts ändert, wenn die jetzigen Eigentümer nach der Umstrukturierung als unmittelbare Eigentümer der börsenotierten Holding mittelbares Eigentum an der abgespaltenen operativen Versicherungsgesellschaft haben.

Es war also notwendig, dass diese Initiative umgesetzt wird. Ich bin froh darüber; wir werden diesem Teil zustimmen. Daher haben wir auch getrennte Abstimmung verlangt. Aus den schon vorher genannten Gründen klemmt es hinsichtlich der Zustimmung zur Gesamtpaketlösung, weil eben das Bankpaket II – wenn wir so wollen – auch mitreitet. Immerhin ist es positiv, dass diese gesetzliche Maßnahme getroffen wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.18.27

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich tu mich jetzt leicht als einer der letzten Redner, denn es ist schon sehr viel gesagt worden, ich möchte aber einige Anmerkungen zu meinen Vorrednern machen.

Zuerst zum Positiven: Ich glaube, das Gesetz, das wir heute beschließen, beinhaltet sehr viele wesentliche ordnungspolitische und für die Finanzwirtschaft sehr wichtige Maßnahmen. Kollege Fichtenbauer hat eine gerade ausgeführt, und auch andere wur­den schon dargestellt.

Ich möchte den Kollegen Kogler allerdings eines fragen – er ist, wie das oft bei den Grünen der Fall ist, jetzt nicht da, um der Debatte zu folgen –: Was ist denn schlecht daran, wenn man ein Notpaket schnürt – das war es tatsächlich; das haben wir ge­meinsam für den Wirtschaftsstandort und die Banken mit Erfolg getan –, das dann auch noch für die Republik zu einem Geschäft wird. Denn: Die Mehrheit der Banken, die das Partkapital in Anspruch genommen haben, zahlen dafür immerhin Zinsen, die mit 8 beziehungsweise über 9 Prozent durchaus hoch sind.


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Eine Notmaßnahme im richtigen Augenblick zu setzen und dann daran auch etwas zu verdienen, darin sehe einen Added Value. Ich weiß nicht, was die Grünen daran stört.

Ein weiterer Hinweis, den ich geben will, ist ganz wesentlich: Es zeigt sich schon, dass wir gerade jetzt, angesichts der Vorgänge um die Hypo Alpe-Adria, sehr aufpassen müssen, dass wir die politische Diskussion mit großer Verantwortung und sorgsam füh­ren. Denn: Wir alle können nicht wollen, dass daraus in der Folge eine neuerliche Dis­kussion über die Solidität des österreichischen Finanzplatzes und all jener Banken, die wirklich eine gute Performance leisten, entsteht. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Da müs­sen wir, glaube ich, wirklich sehr verantwortungsbewusst vorgehen.

Zur Hypo Alpe-Adria eine Anmerkung: Ich möchte gerne wissen, wer eigentlich den Bericht des Kärntner Landesrechnungshofes kennt. Wenn man diesen liest, dann stellt man fest: Das ist ein schauerliches Sittengemälde. Und ich bin sicher, das wird auch noch ein politisches Thema werden, weil darin zum Beispiel jetzt plötzlich die Tatsache aufscheint, dass nicht nur das Land Kärnten für die Hypo haftet, sondern sehr wohl auch die Landesholding, und zwar für alle Forderungen, die gegen die Hypo gestellt werden, mit einer Rückhaftung des Landes Kärnten. Damit ist also wahrscheinlich ein viel höheres Haftungsvolumen als die jetzt diskutierten 18 bis 19 Milliarden gegeben. Das wird noch eine Reihe von Fragen aufwerfen und natürlich auch die Frage: Wie ver­hält sich ein Eigentümer, ein Land, das ja doch erhebliche Verantwortung für die heu­tigen Risken und Problemstellungen trägt?

Lassen Sie mich abschließend noch etwas Erfreuliches sagen: In diesem Gesetz ist auch beinhaltet, dass Banken künftig Partizipationskapital früher rückführen können. Das ist sicherlich ein Zeichen der Stärke und ein gutes Signal des Vertrauens, das wir damit heute setzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Ing. Lugar. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


19.22.25

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Jetzt passt es, jetzt habe ich meine Brille aufgesetzt, jetzt kann nichts mehr passieren.

Ich werde hier nicht auf die Hypo eingehen (Abg. Peter Haubner: Das glaube ich!), sondern grundsätzlichere Erwägungen anstellen.

Es wird ja im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt auf die antizyklischen Maßnahmen zur Stärkung des Bankenwesens hingewiesen. Was ist damit unter ande­rem gemeint? – Unter anderem wird darunter verstanden, dass die Kapitalausstattung der Banken je nach Wirtschaftslage flexibel gestaltet werden könnte. Das heißt also, in einer Krise soll es auch möglich sein, das Eigenkapital, das als Sicherheit dient, etwas nach unten zu fahren, um antizyklisch zu wirken.

Aus meiner Sicht eine absolute Fehlentwicklung! Warum? – Eigenkapital dient als Puf­fer zwischen dem Kreditgeber – also dem, der das Sparbuch hat – und dem Kreditneh­mer. Das heißt, fällt ein Kredit aus, dient das Eigenkapital als Puffer, um den Sparer vor dem Ausfall beziehungsweise vor dem Verlust seiner Spareinlagen zu schützen. Wenn wir jetzt in der Krise diese Eigenkapitalunterlegung nach unten fahren, machen wir genau das Verkehrte – denn Kredite fallen hauptsächlich in Krisenzeiten aus und nicht in Boom-Jahren! Das heißt, da antizyklisch vorzugehen, würde ja bedeuten, dass wir in Boom-Jahren eine hohe Eigenkapitalsstruktur brauchen und in Krisenjahren eine niedrige Eigenkapitalsstruktur.

Und das ist genau der verkehrte Weg! (Abg. Peter Haubner: Wer hat denn das ge­schrieben? Wo ist diese Wirtschaftslehre her? Aus welchem Lehrbuch?) Und deshalb


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brauchen wir eine nachhaltige Kreditvergabe, aber in Boom-Zeiten, im Wirtschaftsauf­schwung. Wir brauchen nicht in der Krise eine Reparatur der Fehler, die man in Boom-Jahren gemacht hat.

Wir brauchen nur nach Dubai zu schauen, dann wissen wir, was passiert ist. Dort sind Kredite vergeben worden, die schon damals halsbrecherisch waren – und die jetzt in der Krise natürlich noch entsprechend schlechter dastehen.

Das heißt, wenn wir hier den Bankensektor neu ordnen wollen, dann müssen wir da­rauf schauen, dass wir in den guten Jahren dementsprechend sichere Kredite ver­geben, um dann diese Kredite möglichst gesund über die Krisenjahre drüberzuretten, ohne dass der Steuerzahler einspringen muss.

Das heißt, wir brauchen wieder – ich habe das an dieser Stelle schon öfters gesagt – mehr Bindung der Banken an ihre Kunden, wir brauchen mehr Augenmaß bei der Ver­gabe von Krediten, und wir brauchen vor allem eine Kleinbankenstruktur, die in Öster­reich wieder dafür sorgt, dass die Bindung zwischen dem Bankberater und dem Kredit­nehmer so gestaltet ist, dass jederzeit auf Veränderungen der Wirtschaftslage entspre­chend reagiert werden kann und dass, wenn Kredite vergeben werden, auch die ent­sprechende wirtschaftliche Sinnhaftigkeit dahinter steht. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Petzner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.25.48

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Ich darf die Kollegen von SPÖ und ÖVP, Herr Präsident, schon bitten, dass sie, bevor sie das Land Kärnten kritisieren, vor der eige­nen Tür kehren. (Abg. Dr. Wittmann: Jessas! Jessas!)

Sie haben die BAWAG kaputt gemacht, wo auch der Steuerzahler mit Milliarden Euro einspringen musste. (Beifall beim BZÖ.) Sie haben die Verstaatlichte ruiniert (Abg. Kopf: Ihr habt ein ganzes Bundesland ruiniert!), den „Konsum“ an die Wand gefahren. Das Land Niederösterreich hat 900 Millionen € Steuergeld verspekuliert, unwiederbringlich verspekuliert, Wohnbaugelder verspekuliert. (Abg. Kößl: So ein Blödsinn!)

In jedem anderen Bundesland wäre der Landeshauptmann rücktrittsreif, nur in Nieder­österreich ist das nicht der Fall. (Abg. Kößl: Was redest du für einen Blödsinn? – Abg. Dr. Stummvoll: Wie ein Blinder von der Farbe!) Und ich darf Ihnen auch sagen, dass neben der Hypo zum Beispiel die Volksbank, ein schwarzes Bankinstitut, ebenfalls Schwierigkeiten hat! (Beifall beim BZÖ.)

Also immer schön vor der eigenen Tür kehren, bevor man mit dem Finger auf andere zeigt – und besonders auch, wenn man zu Unrecht mit dem Finger auf andere zeigt.

Und damit komme ich zum Komplex Hypo Alpe-Adria, weil es bei der Hypo schon da­rum geht, die ganze Historie der Hypo anzuschauen. Schauen wir uns also diese gan­ze Historie an!

Faktum ist, dass die Hypo 1991 von niemand anderem als Landeshauptmann Jörg Haider teilprivatisiert wurde. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) 1991 war die Hypo, eine SPÖ-geführte Bank mit 200 Mitarbeitern, am Rand der Pleite. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Prähauser und Haberzettl.) Jörg Haider hat gesagt: Politik raus, Manage­ment rein! (Lebhafte ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Das heißt, seit dem Jahr 1991 sind in der Führungsetage der Hypo keine Politiker mehr geses­sen – im Unterschied zur BAWAG, im Unterschied zu Raiffeisen, im Unterschied zur Volksbank! (Beifall beim BZÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Schauen Sie sich die Vorstandsetagen an! Und von diesem Zeitpunkt an hat sich die Hypo entwickelt und wurde im Jahr 2007 vom Land Kärnten erfolgreich verkauft. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Ein erfolgreicher Ver­kauf zugunsten Kärntens und des Kärntner Steuerzahlers (Beifall beim BZÖ), womit wir als einziges Bundesland einen Zukunftsfonds haben, ein Sparbuch für die kommenden Generationen mit 800 Millionen €, wo wir nur mit den Zinsen in sinnvolle Infrastruktur­projekte, Sozialprojekte, Forschungsprojekte investieren können. (Zwischenrufe der Ab­geordneten Dr. Wittmann, Riepl und Dr. Moser.)

Wir haben 700 Millionen € auf der hohen Kante – Niederösterreich, Erwin Pröll hat 900 Millionen € an der Börse verspekuliert. Das können Sie nicht wegretuschieren. Das ist der Unterschied zwischen der Politik der Österreichischen Volkspartei und der Poli­tik des BZÖ! (Beifall beim BZÖ. – Ruf bei der ÖVP: Du redest so einen Blödsinn da­her! – Zwischenrufe der Abgeordneten Hörl und Dr. Wittmann.)

Und zum Schluss darf ich noch einmal Folgendes sagen, weil auch der Herr Matznetter von Aufklärung redet: Wir haben heute schon gesagt, wir haben kein Problem damit! Schauen Sie rein! Lesen Sie die Berichte, auch den Kärntner Rechnungshofbericht! Machen Sie einen Untersuchungsausschuss! Es hat in Kärnten schon einen gegeben, und auch im Banken-Untersuchungsausschuss wurde die Hypo untersucht. – Ergeb­nis: Dem BZÖ, der Landespolitik Kärntens hat man überhaupt nichts nachweisen kön­nen! Wir sind mit einer weißen Weste daraus hervorgegangen und werden das auch in Zukunft bei dieser Thematik tun! (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Muttonen, Dr. Wittmann und Riepl. – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

In Sachen Hypo ist, wie bei allen anderen Banken auch – wie es bei der BAWAG war, wie es auch bei der Volksbank sein wird –, auch der Bund gefordert. Der Bund ist ge­fordert, über das Bankenhilfspaket seinen Beitrag zu leisten. Was für alle anderen Ban­ken gilt, was für die rote BAWAG gilt, muss auch für die Hypo Alpe-Adria Bank in Kärn­ten gelten, zur Sicherung des Bankenstandortes Österreich. Aber das, was Sie heute gemacht haben, schädigt den Finanzstandort, schädigt die Hypo Alpe-Adria und ist eine unverantwortliche Politik, die ich mir gerade von einem Finanzsprecher wie Matz­netter von der SPÖ so nicht erwartet habe. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Witt­mann: Sprechen Sie über Blumen, nicht über Geld!)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nunmehr hat sich Herr Abgeordneter Krainer ein zweites Mal zu Wort gemeldet. Ich stelle die Redezeit wunschgemäß auf 1 Minute ein. – Bitte.

 


19.29.32

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde, dieses Thema Hypo Alpe-Adria ist einfach viel zu ernst, um hier Polemiken vom Zaun zu brechen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Richtig! – Abg. Petzner: Das macht deine Fraktion! Deine Fraktion macht das!)

Wir sollten nur wissen, wovon wir reden. Das Erste ist: Man muss einmal eines klarstel­len: Die BAWAG hat im Jahr 2006 keinen Cent vom Steuerzahler bekommen, sondern eine Haftung, für die sie Haftungsentgelt bezahlt hat, und sonst nichts. – Das ist einmal ein Riesenunterschied! (Beifall bei der SPÖ.)

Was die Hypo betrifft, müssen wir wissen, wovon wir reden. Diese Krise ist ja eine Spe­kulationsblase. Und die größte Blase, die es in Österreich gegeben hat und die jetzt gerade am Platzen ist, war die Hypo Alpe-Adria.

Wir wissen noch gar nicht, wie teuer das werden wird. Wir stehen vor der Situation, dass wir als Republik wahrscheinlich in den nächsten Wochen und Monaten mehrere Milli­


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arden – es ist nicht klar: sind es zwei, sind es drei, sind es vier, sind es viereinhalb oder noch mehr? – cash zahlen werden müssen, und zwar müssen, um hier größeren Schaden abzuwehren.

Ich würde wirklich darum ersuchen: Wenn wir über derartige Themen reden – wir reden da über Beträge, die eineinhalb Steuerreformen entsprechen! –, dann sollte man hier bitte nicht in der Art und Weise, wie Sie das gerade getan haben, so tun, als ob alles super gewesen wäre an der Hypo, sondern wir haben hier ein ernsthaftes Problem (Abg. Dolinschek: Herr Kollege Krainer, das gilt aber dann für alle!), und die Frage, die ich mir stelle, ist: Wie finanzieren wir das? – Das ist ja die Frage, die ich mir stelle!

Wir stehen vor einer Situation, angesichts welcher ich nur eines sage: Mit der Sozialde­mokratie werden wir nicht jetzt wegen einer Bank, für die ganz klar die politische Ver­antwortung bei den Orangen in Kärnten liegt, dann womöglich die Steuern erhöhen, ir­gendwelche Mehrwertsteuern erhöhen, damit wir diese Suppe auslöffeln können, die Sie uns hier eingebrockt haben! (Beifall und Jawohl-Ruf bei der SPÖ.)

Da brauchen Sie nicht irgendjemandem zu sagen, er soll vor der eigenen Tür kehren – denn die Suppe, die Sie in Kärnten uns da eingebrockt haben, werden wir auf Bundes­ebene auslöffeln können! Das ist das Problem! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP. – Abg. Dolinschek: Du Polemisierer du! – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Dolinschek und Dr. Matznetter.)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Be­stimmungen der Geschäftsordnung und erteile ihm das Wort. – Bitte.

 


19.32.09

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Petzner hat hier vom Redner­pult aus behauptet, in Niederösterreich wären 900 Millionen € verspekuliert worden. – Diese Zahl ist unrichtig!

Wahr ist vielmehr, dass wir in Niederösterreich sogar im schlechtesten Jahr, im Jahr 2008, aus der Veranlagung dieser Gelder über 100 Millionen € lukriert haben. Die­se Gelder dienen jedes Jahr dazu, Niederösterreich als soziale Modellregion auszu­bauen, vom Gratiskindergarten über Pflege bis zu innovativen Sozialprojekten! (Beifall bei der ÖVP.) – Das ist die Wahrheit, Herr Kollege Petzner! (Lebhafte Heiterkeit.)

19.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Es liegt mir hiezu keine Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben jetzt eine umfangreiche Abstim­mung vor uns. Ich darf Sie um etwas Aufmerksamkeit bitten.

Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 497 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer auf getrennte Abstim­mung vor.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung be­troffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 176

Wir gelangen zuerst zur getrennten Abstimmung über Artikel 9 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil ihre Zustimmung ertei­len, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Königshofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer „Öster­reich-Bank“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Somit ist das abgelehnt.

19.34.59Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur verlegten Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 4.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Dienstrechts-No­velle 2009 in 533 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen des Abgeordneten Herbert auf getrennte Abstimmung vor.

Außerdem hat Herr Abgeordneter Hagen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung ein­gebracht.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 1 und 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diese Teile des Gesetz­entwurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf die Einfügung folgender neuer Zif­fern in Art. 2 bezieht:

Z 10a und 10b, Z 11a, Z 13a bis 13n, Z 14a bis 14z, Z 15a, Z 17a bis 17f, Z 20a und 20b, Z 21a, Z 22a bis 22c, Z 23a bis 23c sowie Z 24a bis 24x.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 177

Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Art. 2 Z 25 des Gesetzent­wurfes bezieht.

Bei Zustimmung bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen, der die Einfügung einer neuen Z 26 in Art. 2 zum Inhalt hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Antrag beitreten, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Nun gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Art. 3 Z 2 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Wer diesem Teil des Gesetzentwurfes seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen, der die Einfügung folgender neuer Ziffern in Art. 3 zum Inhalt hat:

Z 5a und 5b, Z 6a, Z 16a bis 16w, Z 17a sowie Z 21a.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Artikel 3 Ziffer 22 bezieht.

Bei Zustimmung bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung neuer Z 2a bis 2c sowie 9a bis 9i in Art 4.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag beitreten, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Zur Abstimmung gelangt nun der Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neuge­bauer, Kolleginnen und Kollegen, der eine Änderung der Z 10 in Art. 4 zum Inhalt hat.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zei­chen. – Auch das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Art. 5 Z 2 bis 8 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes die Zustimmung erteilen, um ein dementsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Art. 5 Z 9 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diese Teile des Gesetzentwurfes aus­sprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit und somit an­genommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 178

Nun komme ich zur getrennten Abstimmung über Art. 9 Z 5 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diese Teile des Gesetzent­wurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und so­mit angenommen.

Weiters gelange ich zur getrennten Abstimmung über Art. 9 Z 15 § 37 Abs. 6 Z 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenom­men.

Nun gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Art. 14 Z 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diese Teile des Gesetzent­wurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen Z 1a und einer neuen Z 2a in Art. 14.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diese Teile des Gesetzent­wurfes aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 14 Z 3 sowie Art. 16.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein dementsprechendes Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung über den Art. 18 Z 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes beitreten, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Pendl, Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen, der eine Einfügung einer neuen Z 1a in Art. 18 zum Inhalt hat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Zur Abstimmung gelangt nun der Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Neuge­bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 18 Z 2.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Änderungen beitreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 179

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.43.557. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (479 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Alkoholsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Mineral­ölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuerge­setz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und die Abgabenexekutionsordnung geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009) (498 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Weinzinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.44.26

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einigen Stunden habe ich hier vom Rednerpult aus gesagt: Ich bin stolz auf das Parlament dieser Republik. (Abg. Kopf: Das war gestern Vormittag!) In der letzten Zeit, als wir über eine gewisse Bank beraten haben, ist mein Stolz wieder etwas gesunken.

Doch jetzt kommen wir zu einer neuen Regierungsvorlage, dem Abgabenänderungsge­setz 2009. Neue Regeln für Auszahlungen aus der Bauarbeiterurlaubskasse, die Ver­längerung der Pendlerpauschale und des Pendlerzuschlags über das Jahresende hin­aus, die Senkung der Aktienquote in der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge und so weiter und so weiter.

Aber eines ist in diesem Abgabenänderungsgesetz nicht berücksichtigt: Wir fordern schon seit einiger Zeit die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes von derzeit – und schon lange – 42 Cent auf die tatsächlich kostendeckenden 52 Cent.

Meine Damen und Herren, jeder Unternehmer kann selbstverständlich all jene Kosten absetzen, die er einsetzen muss, um überhaupt zu einem Ertrag, zu einem Gewinn, zu einem Umsatz zu kommen. (Abg. Tamandl: Das stimmt ja gar nicht! Nur wer das Kfz überwiegend nutzt!)

Der Arbeitnehmer kann seine Kosten nur zum Teil absetzen – bedauerlicherweise! Weil es uns noch immer nicht gelungen ist, ja, weil wir noch nicht einmal ansatzweise dort­hin denken, dass unsere Betriebe in der Region bleiben, in der Nähe des Wohnortes bleiben, in der Nähe der Ortschaft sind, wo der jeweilige Arbeitnehmer wohnt, sind vie­le Tausende – zig Tausende! – gezwungen, mit ihrem Pkw zur Arbeit zu fahren, weil es auch keine öffentlichen Verkehrsmittel dazu gibt.

Wir alle wissen, dass das eben mit 42 Cent pro Kilometer nicht mehr geht. Also müsste man eigentlich das Recht haben, 52 Cent – das haben wir ausgerechnet, das ist die derzeitige kostendeckende Zahl – zu bekommen, um wenigstens das absetzen zu kön­nen. Das ist wieder nicht gelungen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin nicht für die Arbeitnehmer verantwortlich, aber es ist nach meinem Berufsver­ständnis einfach ungerecht. Daher können wir diesem Abgabenänderungsgesetz leider nicht zustimmen. Es gibt auch einige andere Punkte, die bedenklich sind. Ich bedaure, unsere Zustimmung gibt es dafür nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

19.47



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 180

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.27

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weinzinger hat es schon ausgeführt, es gibt in diesem Abgabenänderungsgesetz einige Änderungen. Ich möchte jetzt auf die Pendlerpauschale eingehen.

Herr Kollege Weinzinger, Sie haben da, wie ich meine, Äpfel und Birnen ein bisschen vermischt. Das Kilometergeld bringt dem Arbeitnehmer, der zu seinem Arbeitsplatz weit fahren muss, überhaupt nichts, weil wir ja den Weg von der Wohnung zur Arbeits­stätte mit dem Verkehrsabsetzbetrag grundsätzlich abgegolten haben. Zusätzlich er­halten Personen, die mehr als 20 Kilometer fahren müssen, eine große Pendlerpau­schale, oder auch schon ab zwei Kilometern Fahrweg, wenn es ihnen nicht möglich ist, ein öffentliches Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen. Da gib es zig Bestimmungen, wann jemandem eine große Pendlerpauschale zusteht. In dem Fall erhält man eine Pendlerpauschale, aber keinesfalls Kilometergeld. Ein Unternehmer hat ganz andere Möglichkeiten. Wenn er überwiegend sein Kfz benutzt, kann er die tatsächlichen Kos­ten absetzen.

Was wir heute hier beschließen, ist eine Verlängerung der erhöhten Pendlerpauschale, das wir ja schon einmal um 10 Prozent und dann noch einmal um 15 Prozent erhöht haben – seinerzeit, weil die Benzinpreise hoch waren. (Abg. Dr. Moser: Das ist ein Wahnsinn! Jetzt sind sie wieder niedrig!)

Aber ich möchte schon eines betonen: Wir haben – und Sie haben es auch angespro­chen, Herr Kollege Weinzinger – leider Gottes in der Arbeitswelt immer mehr Men­schen, die immer weitere Strecken zurücklegen müssen. Die Arbeitnehmer müssen im­mer flexibler sein. Wenn man davon ausgeht, dass in Österreich von den 3,5 Millionen nicht selbständig Beschäftigen 855 000 Pendlerinnen und Pendler sind, die täglich – nehmen wir einmal an – mehr als 20 Kilometer zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müs­sen, dann ist das schon gewaltig, denn das ist fast ein Viertel aller unselbständig Be­schäftigten. Dann ist es auch notwendig, diesen diese Kosten, die sie eben für das Zu­rücklegen dieser weiten Strecken auf sich nehmen müssen, abzugelten.

Es gibt auch Kritik – wir haben sie im Ausschuss auch gehört, und das war schon frü­her unter anderen Kollegen immer wieder so –: Die Grünen meinen, das sei ein Bonus für die Zersiedelungspolitik, ein Bonus für die Autofahrer. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mo­ser.)

Frau Kollegin Moser, ich möchte schon eines betonen: Es ist vielen Menschen nicht möglich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, weil ganz einfach die öffentlichen Verkehrsmittel teilweise nicht attraktiv genug sind. Da sind wir uns einig. Wahrscheinlich wird es mit dem neuen Fahrplan ab 13. Dezember 2009 noch schlechter werden. (Abg. Dr. Moser: Ja, eben! Das ist ja meine Kritik!) Wir wer­den uns Möglichkeiten für die Pendlerinnen und Pendler einfallen lassen müssen, wie wir ihnen da helfen können. (Abg. Dr. Moser: Ja, die Einfälle haben wir schon längst! Die sind im Antrag der Grünen!)

Abschließend: Wir müssen dieses eine Jahr nutzen, in dem wir diese Verlängerung be­schließen, um wirklich eine gerechte und den tatsächlich zurückgelegten Kilometern angepasste Pendlerpauschale oder eine Pendlerbegünstigung zustande zu bringen, aber natürlich müssen wir auch die Bestrebung haben, dass viel mehr Pendlerinnen und Pendler auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können und gar nicht erst auf ihr Auto angewiesen sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 181

Ich hoffe doch, Frau Kollegin Moser, dass Sie jetzt einmal dieser Verlängerung zustim­men können. Auch Sie müssen, wie ich meine, einsehen, dass die Pendlerinnen und Pendler sich das nicht aussuchen können, wie weit sie zu ihrem Arbeitsplatz fahren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Moser: Ja! Das ist mir klar! Aber jetzt ist der Benzin­preis niedrig, und es ist trotzdem höher!)

19.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


19.50.58

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Tamandl, wir könnten uns ja in einigen Punkten treffen. Natürlich gibt es bei­spielsweise dort ein Problem, wo Personen am Land leben, zur Arbeit fahren müssen und merken, dass es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt. Ich komme aus dem Inn­viertel, ich kenne das, auch Kollege Wöginger weiß es: Mittlerweile fahren noch weni­ger öffentliche Verkehrsmittel als je zuvor. Das ist skandalös!

Aber der Ansatzpunkt und der Anknüpfungspunkt für eine Veränderung müsste natür­lich schon so etwas – ich skizziere das jetzt nur kurz – wie eine ökologische Ausgestal­tung der Pendlerpauschalen oder der Pendlerförderung sein, sodass dort jedenfalls, wo es die öffentlichen Verkehrsmittel gibt – etwa um den Raum Wien, Wien-Süd –, tat­sächlich umgestiegen werden muss und man nicht, weil das bequem erscheint – was es oft tatsächlich nicht ist, wenn man sich anschaut, wie das ist, wenn es auf der Süd­osttangente staut –, manchmal vielleicht auch ist, trotzdem mit dem Pkw fährt.

Ich glaube, da braucht es eine entsprechende Bewusstseinsänderung – das ist das eine, dass die Leute einfach begreifen, was es heißt, eine Stunde im Stau, aber in völ­liger Freiheit auf der Südosttangente zu stehen –, auf der anderen Seite – und das ist noch wichtiger als das Begreifen im Kopf oder jedenfalls gleich wichtig – braucht es entsprechende ökonomische Anreize, aber auch Eingriffe.

Wir können beklagen, dass die öffentlichen Verkehrsmittel so schlecht ausschauen, aber wir sind für sie verantwortlich. Wir haben die Macht und die Möglichkeit – zumin­dest im bescheidenen Ausmaß –, sie zu verändern. (Beifall bei den Grünen.)

Aber Sie haben mich eigentlich nur zu diesem Widerspruch herausgefordert, obwohl das gar nicht mein Thema gewesen wäre. Darum mache ich den zweiten Punkt kurz. Ich möchte über die „wunderbare“ Zukunftsvorsorge reden, hinsichtlich derer wir als Grüne anerkennen wollen, dass Sie zwei Schritte setzen – aber nennenswert ist eigentlich nur einer, nämlich der, den verpflichtenden Aktienanteil zu reduzieren. Ja, gut.

Gleichzeitig sage ich Ihnen dazu – das weiß man jetzt auch –: Auch dieser Schritt kommt zu spät! Den Schritt hätten wir vor ein paaren Jahren setzen müssen, als man schon sehen konnte, wohin die Reise geht. (Abg. Mag. Rudas: Na!) – Vor zwei Jahren!

Jetzt diesen Schritt zu setzen und damit eindeutig auch einen Anreiz zu setzen, dass das Anlegen in staatlichen oder sonstigen Obligationen erhöht wird, heißt für den Anle­ger, der ja nicht entscheiden kann, sehenden Auges in Kauf nehmen zu müssen, dass die Rendite in diesem Bereich in den nächsten Jahren sinken wird, denn das ist so sicher wie das Amen im Gebet.

Das ist aber eigentlich noch immer nicht mein Punkt. Ich sage Ihnen, die staatlich ge­förderte Zukunftsvorsorge ist eines jener Produkte, die Sie besser heute als morgen entsorgen sollten. Warum? – Es gibt genügend Berechnungen und Tests – ich glaube die Zeitschrift „Konsument“ hat das vor einigen Jahren gemacht, die Arbeiterkammer hat das im Vorjahr gemacht –, aus denen belegt wird – und zwar durch Vorrechnen –, dass, egal ob Sie in Fondsprodukten oder in Versicherungsprodukten veranlagen, wenn


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 182

Sie sich dafür entscheiden und wenn man die Kosten abzieht – Verwaltungskosten, Managementkosten, Kapitalertragskosten –, unter dem Strich über die Jahre seit der Einführung dieses Produkts – und da ist noch nicht das Jahr 2009 dabei! – eine tat­sächliche Rendite von 1 Prozent herauskommt.

Was heißt das? – Jedes Sparbuch war in diesem Zeitraum besser. Was heißt das wei­ter? – Mit der staatlichen Prämie, die ja der Staat jedem Einzahler dazugibt, fördern wir nur eines – und das steht am Beginn dieses Produkts auch sehr deutlich –, nämlich die von Grasser intendierte Kapitalmarktförderung. Österreichische, ausländische Kapital­märkte werden dadurch angereizt.

Durch diese „wunderbare“ Konstruktion, die Sie damals eingeführt haben, sind durch das Anlegen der Zukunftsvorsorge beziehungsweise der staatlichen Förderung ausge­rechnet jene unterentwickelten Kapitalmärkte gefördert worden, die es jetzt in der Krise noch schwieriger haben. Die isländische Börse war zum Beispiel eine jener Börsen, in denen österreichische Zukunftsvorsorgeprodukte angelegt werden durften. Wunderbar, sage ich! Das ist die Vorsorge und die Vorausplanung ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Ik­rath.) – Ja, ja. Zwingen Sie mich nicht dazu, dass ich zu den anderen Produkten rede! Zwingen Sie mich nicht! Diese Debatte führen wir ein anderes Mal.

Ich sage Ihnen nur eines: Geben Sie es auf! Diese Versuche, tatsächlich mit öffentli­chen Anreizen privates Alterssparen zu fördern, sind über die Jahre hinweg grandios gescheitert. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, und da werden leider auch Ihre kleinen, wenigen gut gemeinten Versuche nichts daran ändern. (Beifall bei den Grü­nen. – Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

19.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Rudas. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Öllinger – das Rednerpult ver­lassend, in Richtung ÖVP –: Sie sind ja Lobbyist in eigener Sache! – Ruf bei der ÖVP: Das ist ja Blödsinn!)

 


19.56.49

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte gleich an die Rede des Herrn Öllinger anschließen. Mich hat ein bisschen gewundert, dass Herr Weinzinger zum Rednerpult gegangen ist und kein Wort zur Zukunftsvorsorge gesagt hat. Wir erinnern uns alle an Freitag, den 13., als damals noch Ihr Grasser die Zukunftsvorsorge als das neue Projekt, wie man die Börse unterstützt, vorgestellt hat. Tatsächlich war es dann ein Freitag, der 13., für die vielen Menschen, die bei der Altersvorsorge verloren haben.

Ich glaube, mit dem, was wir heute beschließen, machen wir wieder einmal Reparatur­arbeiten der schwarz-blauen Regierung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Ikrath: ... Ar­beitsplätze damit geschaffen!) Mit der Kapitalgarantie und der Senkung der Aktienquo­te beschließen wir große Verbesserungen und verhindern die Spekulation mit staatli­chem Anreiz. (Abg. Rädler: Seit wann sind Sie im Parlament?)

Daher: Ich hoffe, die FPÖ ist geläutert, nachdem sie Grasser abgeworfen hat, und stimmt heute zu. – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Deshalb steht die SPÖ so schlecht da! – Abg. Mag. Jarolim: Ich würde das schon als richtungswei­send bezeichnen! – Abg. Ing. Westenthaler: Erziehungsberechtigter! Da spricht der Vor­mund!)

19.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Dr. Moser. – Frau Abgeordnete Moser ist nicht im Saal.


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Der nächste Redner, der an die Reihe kommt, ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


19.58.28

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir stimmen der Regierungsvorlage zu, weil darin die Verlängerung der Pendlerpauschale beinhal­tet ist und das eine sehr gute Sache ist, weil ja viele auf das Auto angewiesen sind.

Es ist ja nicht so, wie Herr Öllinger behauptet, dass man gerade im Umland von Wien die Leute dazu zwingen sollte, auf die Öffis umzusteigen. Ich kann das aus eigener Er­fahrung sagen: Es gibt ja keinen vernünftigen Menschen, der sich nach Wien mit dem Auto hineinquetscht, wenn er nicht einen besonderen Grund dafür hat. Das heißt, mit den Öffis ist es immer besser. Es ist erstens billiger, zweitens komfortabler und drittens schneller. Der einzige Grund, den ich habe, nach Wien mit dem Auto zu fahren, ist, dass ich irgendetwas transportieren muss, was ich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln relativ schwer kann. Aber jeder normale Mensch würde ja ohnehin auf Öffis umsteigen, gerade in Wien.

Das Problem ist ja nicht in Wien. Das Problem liegt am Land. Dort haben wir die Prob­leme. Dort kann man auch nichts verbessern, indem man die Pendlerpauschale redu­ziert, denn es gibt eben Menschen, die darauf angewiesen sind. Es gibt Menschen, die zwei Stunden pendeln, weil sie einfach keine Möglichkeit haben, in ihrem Umfeld einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.

Auf jenen Menschen brauchen wir sicher nicht herumzuhacken, sondern wir müssen sie unterstützen und wir müssen ihnen vor allem eine Möglichkeit geben, auf öffentli­che Verkehrsmittel umzusteigen. Dann wird das auch funktionieren. Also von Zwang halte ich hier überhaupt nichts. (Abg. Dr. Moser: Aber das wird ja nicht gemacht! Und zwei Anträge werden vertagt!) – Es geht unseren Anträgen ganz ähnlich, die werden auch vertagt.

Bezüglich eines weiteren Punktes, und zwar der Zukunftsvorsorge – die ist ja auch in diesem Paket enthalten –, ist es selbstverständlich notwendig, dass wir dieses Lebens­zyklusmodell anwenden. Wie sieht das aus? – Am Anfang einer Veranlagung für die Pension ist der Aktienanteil meist ein hoher, um möglichst hohe Renditen zu erwirt­schaften. Später, wenn dann Renditen erwirtschaftet wurden, geht der Aktienanteil zu­rück und es werden Anleihen oder sonstige sichere Anlageprodukte verwendet, oder es wird am Geldmarkt investiert – ein Sparbuch ist ja nichts anderes als eine Investition am Geldmarkt mit Fixzins. Das ist etwas, was von Anfang an so hätte gemacht werden sollen.

Gut, dass da jetzt etwas in die Richtung geht, dass wir die Aktienquote entsprechend nach Laufzeit verändern. Das ist gut, denn damit haben wir auch die Gewähr, dass wir bessere Renditen über lange Zeiten erwirtschaften und trotzdem eine gewisse Stabili­tät und Sicherheit haben, und es kann nicht passieren, dass, so wie in der Vergangen­heit, Menschen, die sich auf ihr Vermögen verlassen, um es in der Pension zur Verfü­gung zu haben, dann – wie etwa durch die letzte Aktienkrise – 40, 50 Prozent minus am Konto haben. Wenn man ... (Abg. Mag. Ikrath: ... bei der staatlich geförderten Zu­kunftsvorsorge, Herr Kollege ...!) – Herr Ikrath, ja, ich weiß schon: Sie haben da gewis­se Interessen, das kann ich Ihnen auch nicht absprechen, das ist keine Frage. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von BZÖ und ÖVP.)

Entscheidend ist meiner Ansicht nach, dass für die Menschen etwas herausschaut, wenn sie in Pension gehen (Beifall beim BZÖ), dass sie nicht, wenn sie dann auf ihr Vermögen zugreifen wollen, sozusagen von den Bankleuten eine lange Nase gezeigt bekommen, sondern dass ihr Vermögen entsprechend sicher veranlagt ist. Das muss


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uns allen etwas wert sein, auch Ihnen Herr Ikrath. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Mo­retti. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.02.16

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte auf einen anderen Aspekt eingehen, und zwar auf die gesamtwirtschaftli­chen Effekte, zum Beispiel höhere Standortattraktivität, Beschäftigungswachstum, Un­terstützung des privaten Konsums – also alles Effekte, die gerade jetzt besonders be­grüßenswert und auch notwendiger denn je sind –, im Besonderen möchte ich aber auf die Entlastung der Verwaltung von Unternehmen eingehen.

Erzielt wird diese Entlastung durch geänderte Informationspflichten, zum Beispiel beim Alkoholsteuergesetz – das betrifft Brennereien, Alkohollager, registrierte Versender und Empfänger –: Da haben wir eine Ersparnis von 373 000 €.

Beim Biersteuergesetz – zirka 750 Brauerein, Bierlager und so weiter sind betroffen –, Ersparnis: 212 000 €.

Mineralölsteuergesetz – wie wir wissen, Raffinerien, Mineralöllager; zirka 600 Unter­nehmen –, Ersparnis: zirka 1 030 000 €.

Schaumweinsteuergesetz – das betrifft zirka 2 500 Unternehmen –, Ersparnis: 280 000 €.

Oder Tabaksteuergesetz – ungefähr 60 Unternehmer sind davon betroffen, nämlich Tabakfabriken und Tabaklager –, Ersparnis: 53 000 €.

Ich glaube also, dass dieses Gesetz ein gutes ist, zumal diese Entlastungen pro Jahr zum Tragen kommen und dies ein positiver Ansatz für die wirtschaftliche Entwicklung ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Spärlicher Applaus bei der spärlichen ÖVP-Fraktion! Vier Abgeordnete!)

20.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt, nunmehr zum zweiten Mal, Frau Abgeordnete Dr. Moser. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.04.03

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Meine Damen und Herren! Minister ist ja keiner mehr da, auch kein Staatssekretär. Werte Kollegin von der ÖVP, die Sie die Verlängerung der Erhöhung der Pendlerpauschale vehement verteidigt haben! Faktum ist, dass die Erhöhung steigende Benzinpreise, steigende Treibstoffpreise abgelten soll­te. – Jetzt sind wir wieder auf einem niedrigeren Niveau, und trotzdem wird das ver­längert! (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Meine Damen und Herren, ich habe im Ausschuss gefragt, wie viel uns das budgetmä­ßig kostet. – Bei einem Gesamtvolumen von jetzt wahrscheinlich annähernd 700 Millio­nen €, die wir aus dem Budget für die Pendlerpauschale ausschütten, beläuft sich die­se Beibehaltung der Erhöhung sicherlich auf ein Betrag von über 40 Millionen €. Halten Sie sich das einmal vor Augen angesichts dessen, dass der ganze Sanierungsscheck für den privaten Bereich 50 Millionen € umfasste! Sie verschleudern 40 Millionen €, ob­wohl das gar nicht notwendig wäre! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Herr Kollege, ich kann es Ihnen sogar einkommensmäßig beweisen: Die meisten Be­zieherinnen und Bezieher der Pendlerpauschale rangieren in den Einkommensklassen von 35 000 € bis 40 000 €. Dort sind die meisten Bezieher zu finden – das sind keine


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armen Leute! Die armen Leute, die NiedrigstverdienerInnen, haben nämlich überhaupt nichts von diesen Pendlerpauschalen, die ja als Werbungskosten abgesetzt oder gel­tend gemacht werden können. Die Kassierin mit 1 100 €: Null und nichts sieht sie da­von! Sie bekommt nur den allgemeinen Betrag, den sowieso jeder bekommt. (Abg. Wö­ginger: Die bekommt einen Pendlerzuschlag, Frau Kollegin!)

Das ist eben unsere Grundforderung: Wir wollen eine Generalreform der PendlerInnen­pauschale, und zwar sowohl in die ökologische als auch in die sozial verträgliche Rich­tung. Einerseits brauchen wir eine bessere Abfederung der NutzerInnen von öffentli­chen Verkehrsmitteln – was voraussetzt, dass diese einmal ausgebaut, attraktiviert werden, aber Sie von SPÖ und ÖVP lehnen ja ständig unsere Anträge, die in Richtung Aufbau der Öffis gehen, entweder ab oder vertagen sie; das ist ja eigentlich für die PendlerInnen der größte Affront! –, und andererseits wollen wir auch die soziale Umge­staltung der PendlerInnenpauschale.

Die Menschen, die es wirklich brauchen, die unter 1 100 € verdienen, die sollen etwas davon haben, nicht nur die „Großkopferten“ oder die, die absichtlich in den Speckgürtel jenseits öffentlicher Verkehrsmittel gezogen sind und dann aus der Steuerkasse, aus dem Budget, aus dem Bereich, wo wir derzeit sehr, sehr knapp sind, noch etwas dafür bekommen, dass sie in ihren Einfamilienhäusern rund um Wien oder rund um andere Siedlungszentren in Österreich wunderbar leben und täglich mit dem Auto hin- und her­fahren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Ich meine, das ist doch wirklich kontraproduktiv in vielerlei Hinsicht: sozial, ökologisch, raumordnungspolitisch, klimapolitisch, finanzpolitisch, budgetpolitisch – ich kann es Ihnen Länge mal Breite aufzählen. Deswegen unser entschiedenes Nein!

Zusammenfassend gesagt: Diese kapitalmarktorientierte Form der Pensionsvorsorge ist unseres Erachtens eine Irreführung der Menschen. Auch hier: ein ganz, ganz massives Nein! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Dazu gibt es von uns auch noch einen extra An­trag. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neubauer: ... aber alle anderen sind „Großkopfer­te“! Das ist ja wirklich die größte Gemeinheit!)

20.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.07.44

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ein paar Bemerkungen zum Abgabenänderungsgesetz.

Die gute Nachricht für die Pendler: Die Pauschale und der Zuschlag werden in der seit Sommer gültigen Regelung fortgesetzt – leider Gottes nur bis zum Jahr 2010. Das heißt, wir werden in einem Jahr die Diskussion wieder führen, dann hoffentlich mit einer an­deren, längeren Wirkungsdauer. Heute freuen wir uns jedenfalls über den gegenwärti­gen Erfolg und auch über die Tatsache, dass im Ministerratsvortrag eine Nachfolgere­gelung vereinbart ist.

Die Anpassung der BUAK sieht vor, dass für Fälle, in denen die BUAK auszahlende Stelle ist, diese auch die Pflichten des Arbeitgebers übernimmt. Nicht gelöst ist das Problem der Jahressechstelüberschreitung bei Auszahlung durch den Dienstgeber. Nachdem davon aber nicht nur Bauarbeiter, sondern auch andere betroffen sind, wird eine Lösung zu suchen sein, die auch andere nicht benachteiligt. Ich bin diesbezüglich aber sehr zuversichtlich, zumal es auch möglich war, eine Unternehmerregelung in Analogie zur 13. und 14. Besteuerung der Dienstnehmer zu finden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 186

Letzte Bemerkung, zur Reparatur der Zukunftsvorsorge: Ich denke, dass die Vergan­genheit allen gezeigt hat, dass die private Zukunftsvorsorge kein Ersatz für die staatli­che Altersvorsorge ist. Daher sind Korrekturen notwendig – diese wurden auch schon mehrfach aufgezeigt. Zentraler Punkt dabei ist zweifellos, dass es keine Förderung für Produkte ohne Kapitalgarantie gibt.

Das vorliegende Gesetz saniert zwar nicht alle Baustellen, spürbare Verbesserungen, die wir gerne unterstützen wollen, sind aber allemal enthalten. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Wöginger. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.10.01

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Anmerkungen zur Zukunftsvorsorge: Da geht es gerade in Zeiten wie diesen im Wesentlichen um die Sicherheit bei der Veranlagung, deshalb werden hier diese Maßnahmen gesetzt, und nicht unbedingt um eine Gewinnmaximierung. Man muss aber schon dazusagen, da wurde noch kein Euro verloren, das wissen wir aus anderen Bereichen, wo wir bereits Verluste und Einbußen haben. Das ist hier nicht der Fall.

Das, was heute hier beschlossen wird, ist ein Weg in die richtige Richtung. Es geht da­rum, den verpflichtenden Aktienanteil auf 30 Prozent abzusenken und ein Lebenszyk­lusmodell einzuführen, das heißt, mit zunehmendem Alter den Prozentsatz des Aktien­anteils auf insgesamt 25 Prozent zu reduzieren und ab dem 55. Lebensjahr auf 15 Pro­zent. – Das zu diesem Bereich.

Nun zur Pendlerpauschale; wir haben es im Ausschuss schon heftigst diskutiert. Frau Kollegin Moser! Ich kann deine Argumentation bei der Pendlerpauschale wirklich nicht verstehen. Das, was Kollege Öllinger gesagt hat, war noch schlüssig, gerade auch im Hinblick auf die Situation der öffentlichen Verkehrsmittel im ländlichen Raum. Herr Kol­lege Öllinger, auch manche Unternehmer lassen sich da etwas einfallen wie Firmen­busse, Werksbusse. Das ist, wie ich meine, eine gute Möglichkeit.

Die Pendlerpauschale betrifft 855 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und kostet rund 735 Millionen €. Frau Kollegin Moser, das sind ja nicht alles Schwerverdiener, das sind ganz gewöhnliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Abg. Dr. Moser: Ja! Da­rum brauchen wir ja auch ...!), die ein Einkommen haben, von dem sie Lohnsteuer be­zahlen, das stimmt schon. Es ist aber der Pendlerzuschlag auch dabei, der für Lehr­linge und Teilzeitkräfte auch gilt. Das streiten wir nicht ab. Aber wir werden uns das schon merken, dass Sie insgesamt sagen, da schmeißt der Staat Geld hinaus für die Pendlerpauschale (Abg. Dr. Moser: Ja! Für die, die es nicht brauchen!) – und das in Zeiten wie diesen, in denen diese Entschädigung niemals den Aufwand für ein Fahr­zeug decken kann, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tagtäglich brauchen, um zur Arbeit zu kommen. Das ist gerade in Oberösterreich so. In welchem Bundes­land leben Sie, Frau Kollegin Moser? (Abg. Dr. Moser: Entschuldigung, Sie haben noch immer nicht begriffen, ...!)

Wir haben Zigtausende Pendlerinnen und Pendler, und Sie werfen diesen vor, sie be­kommen zu viel Geld. Das werden wir uns merken, Frau Kollegin! (Abg. Dr. Moser: Sie begreifen nicht, ...!)

Wir haben hier einen anderen Zugang. Wir wollen die Pendlerinnen und Pendler unter­stützen, und deshalb stehen wir ganz klar für die Verlängerung der Pendlerpauschale und des Pendlerzuschlages. (Beifall des Abg. Riepl.) Wir werden über die Einführung eines gerechteren Modells reden müssen. (Abg. Dr. Moser: Ja, das ist notwendig!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 187

Das werden wir tun, damit auch Teilzeitkräfte und Lehrlinge nicht mehr benachteiligt sind. Dafür stehen wir zur Verfügung, aber nicht dafür, das abzuschaffen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Moser: Habe ich ja gar nicht behauptet! – Abg. Wöginger – das Rednerpult verlassend –: Aber in die Richtung geht es! – Abg. Grosz – in Richtung der sich zum Präsidium begebenden Abg. Dr. Moser –: Nicht handgreiflich werden!)

20.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 2 Minuten. – Bitte.

 


20.12.49

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz. Da Kollege Haberzettl dann über die Abgabenexekutionsordnung reden wird, darf ich nur ein paar Worte zur Zukunftsvorsorge sagen.

Das Umlageverfahren ist das Um und Auf, keine Frage. Und das Bestreben von uns allen muss es sein, dass wir dieses Umlageverfahren auch weiterhin vollinhaltlich auf­rechterhalten. Was wir in den letzten Jahren gesehen haben – da kann ich dem Kol­legen Ikrath nur recht geben –, ist, dass wir bei den Pensionskassenregelungen ein re­lativ starkes Scheitern erlebt haben. Wenn man sieht, dass alle Pensionskassen weit schlechter performt haben als die normalen Kassen und Veranlagungen, dann stellt sich schon die Frage, warum das so ist und ob da nicht unter Umständen einzelne Banken ihre schlechtesten Produkte hineingeschoben haben, wodurch die zukünftigen Pensionisten unter Druck kommen. Das darf bei diesem Modell sicherlich nicht sein. (Demonstrativer Beifall des Abg. Neubauer.) – Danke schön, Herr Kollege.

Ich glaube aber auf der anderen Seite, dass man doch auch steuerliche Begünstigun­gen für halbwegs vernünftige Systeme zur Verfügung stellen sollte. Man weiß heute si­cher nicht, ob das eine gute oder eine schlechte Lösung ist, aber es ist sicher eine bessere Lösung, als wenn man diese Staffelung nicht machte. Daher meine ich, dass wir hier einen vernünftigen Weg gehen werden, und freue mich schon auf die Rede des Herrn Kollegen Haberzettl. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zuvor kommt noch eine tatsächliche Berichtigung der Frau Abgeordneten Dr. Moser. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte sehr. (Abg. Hornek: Jetzt bin ich aber gespannt!)

 


20.14.34

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Abgeordneter Wöginger hat behaup­tet, ich hätte gesagt, dass ich die Pendlerpauschale abschaffen will. (Abg. Wöginger: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, dass ...!) – Im Protokoll nachschauen!

Ich berichtige: Ich bin dafür, dass wir die Pendlerpauschale massiv reformieren! (Bei­fall bei den Grünen. – Abg. Riepl: Kürzen wollen Sie sie! Sagen Sie es gleich!)

20.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haberzettl. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.15.12

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Man glaubt gar nicht, dass ein Abgabenänderungs­gesetz so emotionalisieren kann, obwohl sehr viel in diesem Abgabenänderungsgesetz drinnen steht, bei den Änderungen zum Einkommensteuergesetz insbesondere das Thema Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, was eigentlich eine logische Fol­ge ist. Die Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes bedarf auch


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einer Änderung des Einkommensteuergesetzes, weil es darum geht, dass die Bauar­beiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, wenn sie Urlaubsentgelte direkt ausbezahlt, quasi in die Funktion des Arbeitgebers tritt, die Lohnsteuer berechnet, abführt, aber auch Lohnzettel ausstellt. (Abg. Öllinger: Zu den Pendlerschikanen! Bitte zu den Pendlerschikanen!) Somit ist hier, wie ich meine, eine schlüssige operative Ebene fer­tiggestellt.

Zur Pendlerpauschale eine Anmerkung, Kollegin Moser, die sehr wichtig ist, noch wich­tiger als die Verlängerung: Im Jahr 2010 muss eine intelligente Lösung unter Berück­sichtigung ökologischer Aspekte erarbeitet werden. (Abg. Dr. Moser: Das hören wir schon lange!) Die Frage der ökologischen Aspekte wird uns mit Sicherheit noch viele Diskussionen abverlangen, weil es sehr wichtig ist, wie diese ökologischen Aspekte ge­setzt werden.

Der Rest dieses Abgabenänderungsgesetzes ist eigentlich eher eine Heranführung an das Gemeinschaftsrecht, eine Aufarbeitung und letztendlich auch ein leichter Schritt in Richtung Absicherung bei Veranlagungen für die Zukunft. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Öllinger: Eine Schlussbemerkung zu den Schikanen der ÖBB!)

20.17

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 498 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung be­troffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 3c hinsichtlich § 108 lit. h Abs. 1 Z 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Teil ihre Zustimmung er­teilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.18.40Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 5

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zur verlegten Abstimmung – ich darf Sie bitten, noch kurz hier zu bleiben – über den Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 534 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 189

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.

20.18.538. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (477 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeits­regelung der Abgabenverwaltung des Bundes erlassen wird (Abgabenverwal­tungsorganisationsgesetz 2010 – AVOG 2010) sowie das Einkommensteuerge­setz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Kapi­talverkehrsteuergesetz 1934, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuer­schutzsteuergesetz 1952, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Familienlas­tenausgleichsgesetz 1967, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Rundfunkgebührengesetz, das Entschädigungsgesetz CSSR und das EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz geändert werden – Bundesgesetz über die Neu­ordnung der Zuständigkeitsregelungen in Abgabensachen (499 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Haider. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.19.46

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Abgabenverwaltungsorganisationsge­setz – wir werden nicht zustimmen, weil sich durch dieses Gesetz nichts ändern wird. Es wird sich nichts daran ändern, dass es durch die Zusammenlegung der Finanz­ämter für den Steuerpflichtigen schwieriger geworden ist, seinen zuständigen Sachbe­arbeiter zu finden. Es wird sich auch nichts daran ändern, dass sich in den letzten Jah­ren die Fahrtkosten der Prüfer durch die Zusammenlegung der Finanzämter eklatant erhöht haben.

Und es wird sich durch dieses Gesetz auch nichts daran ändern, dass bei der Zusam­menlegung der Finanzämter in Wien beim Bahnhof Wien-Mitte der Glaspalast vom Fi­nanzamt angemietet wurde und die Bediensteten der Finanzämter, die in Zukunft dort arbeiten müssen, in Großraumbüros gepfercht werden, wo man doch heute genau weiß, dass gerade Großraumbüros negative Auswirkungen auf die menschliche Psyche und das Nervenkostüm haben. Dass noch im Jahr 2011 solche Arbeitsstätten eingerichtet werden, kann unsere Zustimmung nicht finden, noch dazu, wo wir wissen, dass die Häuser, die durch die Zusammenlegung von Finanzämtern frei werden, zum Beispiel das Finanzamt für den 8., 16. und 17. Bezirk, in Zukunft vermietet werden sollen. Man weiß es nicht genau: ja oder nein? Wenn ja, an wen? Im Ausschuss sind die beiden Herren Staatssekretäre die Antwort auf die Frage, wie hoch die Miete sein soll, schul­dig geblieben. Bis heute gibt es keine Antwort darauf.

Was durch dieses Gesetz auch nicht geändert werden wird, sind die Zustände am Gra­zer Finanzamt, wie sie der Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht vorige Woche aufgezeigt hat. Das Grazer Finanzamt, das auch für die Erstattung von Mehrwertsteu­erguthaben an ausländische Firmen zuständig ist, hat in den Jahren 2003 bis 2007 rund 4,6 Milliarden € an Vorsteuer überwiesen, ohne dass diese Anträge auf Vorsteu­erüberweisung auch nur ansatzweise ausreichend überprüft worden wären. Der Grund dafür ist, dass das ein Finanzamt ist, das eklatant unterbesetzt ist, das in den letzten Jahren personell ausgeblutet worden ist. Andere Finanzämter wiederum sind viel zu


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stark besetzt, dort werden Abgaben doppelt und dreifach überprüft, auch dort, wo es eigentlich um gar nichts geht.

Also: In Graz zu wenig Leute, wo es wirklich um viel Geld geht, nämlich um viel Geld für die Republik, wo man ganz genau weiß, wie dieses Mehrwertsteuerkarussell funk­tioniert, nämlich folgendermaßen: Eine Firma A in einem EU-Land verkauft eine Ware, sagen wir der Einfachheit halber, um 1 Million an eine Firma B in einem anderen EU-Staat, natürlich ohne Mehrwertsteuer – im zwischenstaatlichen Verkehr fällt die Mehr­wertsteuer nicht an –, und diese Firma B verkauft weiter an die Firma C mit Mehrwert­steuer, und die Firma C holt sich die Mehrwertsteuer als Vorsteuer wieder zurück, und die Firma B, die von der Firma C kassiert hat, verschwindet, und so gehen diese 200 000 dem Staat verloren. Aber das wird sich nicht ändern durch dieses AVOG.

Was sich auch nicht ändern wird, ist das Problem mit der KIAB. Die KIAB, die aus der direkten Verantwortung des Ministeriums ausgegliedert wurde, untersteht den einzel­nen Finanzämtern, und dadurch wurden diesem ursprünglich wirklich sehr guten Instru­ment zur Betrugsbekämpfung die Zähne gezogen. Solange unseren Wünschen nach einer Schaffung einer eigenen bundesweiten Steuerungseinheit für die KIAB nicht ent­sprochen wird, werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.24.11

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Haider, die Effizienz von Finanzämtern hängt grundsätzlich nicht von der Zahl der Beamten oder Beschäftigten ab, die dort arbeiten. Wir haben in Ös­terreich Finanzämter mit weniger Beschäftigten, die sehr, sehr erfolgreich sind und ef­fizienter arbeiten als Finanzämter, die mehr Beschäftigte haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zur gegenständlichen Regierungsvorlage: Es ist so, dass das Abgabenverwal­tungsorganisationsgesetz – ein sehr langes Wort – sicher Vorteile bringt, weil man mit der Implementierung der Zuständigkeitsregelung der Bundesabgabenordnung in das AVOG, wie es in der Abkürzung heißt, die Systematik sehr viel besser darstellen kann, weil die Zuständigkeitsbereiche wieder klarer werden und vor allem für die zuständigen Abgabenbehörden der Zugang besser wird.

Es sind die Lesbarkeit, die Normen und die Systematik, wie schon gesagt, sehr viel besser damit zu gestalten. Es wird durch die Übernahme der BAO und durch die Zusam­menführung im AVOG insgesamt für die Rechtssuchenden und vor allem für die Steu­erpflichtigen zu Verwaltungsvereinfachungen kommen. Deswegen begrüße ich dieses Gesetz außerordentlich. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.25.56

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Tatsächlich haben wir in den letzten Wochen ein schönes Beispiel erhalten für eine Abgabenverwaltungsorganisation – allerdings nicht im positiven Sinne, sondern leider so, wie es eben nicht sein sollte –: Das Finanzamt Graz ist laut Rechnungshofbericht, der fast noch druckfrisch ist, ein Finanzamt, das hauptsächlich damit beschäftigt ist, die Rückzahlung der Umsatzsteuer an ausländische Unternehmen vorzunehmen. Und diesbezüglich listet der Rechnungshof reihenweise Missstände auf, die den Steuerzah­


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ler Millionen kosten. Genau da sollte eigentlich jenes Gesetz ansetzen, das heute hier geändert wird – aber das tut es nicht!

In Graz herrscht ein organisiertes Chaos oder ein organisatorisches Chaos. In sechs Jahren ist die Zahl der zu bearbeitenden Fälle um 80 Prozent gestiegen, und zwar von 50 000 pro Jahr auf mittlerweile 90 000 pro Jahr, aber das Personal wurde im Gegen­zug nicht aufgestockt, sondern ist im Gegenteil um 21 Prozent reduziert worden.

Ein schwarzes organisiertes Chaos, möchte man da sagen: In der operativen Tätigkeit zeigen sich hohe Reibungsverluste. Es gibt grobe Mängel in der Risiko-Analyse und auch in der Risiko-Auswahl. Es gibt für die Bearbeiter dort fast keine Informationsmög­lichkeiten, obwohl man heute auf Knopfdruck schon sehr vieles online erfahren würde, doch es gibt nicht die entsprechenden Einrichtungen. Aber das größte Problem ist, dass es keine Betrugsbekämpfungsmöglichkeiten gibt. Und dadurch entgehen dem Steuer­zahler Millionen.

Wenn man weiß, dass im Jahr 2006 von 14 Prüfern des Finanzamtes in nur 0,7 Pro­zent der Fälle eine stichprobenartige Kontrolle vorgenommen wurde und dies bereits zu Mehreinnahmen von rund 40 Millionen € führte, dann kann man sich ausrechnen, was eine vernünftig organisierte Betrugsbekämpfung beziehungsweise Kontrollmög­lichkeiten bringen würden.

Die Rückforderung von bereits ausbezahlten Umsatzsteuerrückvergütungen ist mehr oder weniger sinnlos, weil man kaum die Möglichkeit hat, auf das Ausland zuzugreifen. Das heißt, man muss vorher eine Kontrollschnittstelle einführen. Das wird sicher noch zu diskutieren sein.

Das große Problem dabei ist: Wir spielen wieder den Diener vor dem Herrn. Denn: Wir erledigen 80 Prozent der Fälle innerhalb von sechs Monaten, aber unsere Unterneh­men müssen aber in 80 Prozent der Fälle zwischen 6 und 24 Monate warten, wenn sie Ansprüche aus dem Ausland zurückfordern. So ist es eben, wenn man den Diener spielt – dann wird man auch als ein solcher behandelt. (Beifall bei der FPÖ.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ha­genhofer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.29.02

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wer sich gestern die Präsentation „Digitales Österreich“ angeschaut hat, der konnte sich davon überzeugen, welch fortschrittliche, moderne und zukunftsori­entierte Verwaltung – speziell im Finanzministerium habe ich es mir genauer ange­schaut – Österreich hat. Darauf können wir wirklich stolz sein.

Wenn wir jetzt mit diesem Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz einen weiteren Grundstein legen, nämlich dass es jederzeit und überall in Österreich für Abgaben­pflichtige möglich sein wird, ihr Anbringen bei der jeweiligen Abgabenbehörde einzu­bringen, dann ist das ein weiterer Fortschritt, ein weiterer Mehrwert für die Menschen und eine Dienstleistung des Staates an den Menschen.

Damit wir das durchführen können, bedarf es dreier Dinge: des Rechtes dazu, nämlich des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes, der geänderten Organisation und der Informationstechnologie. All das schaffen wir mit diesem Gesetz.

Ich möchte auch noch sagen: Die Beamten und die Bediensteten im öffentlichen Dienst brauchen sich gegenüber den Bediensteten der Privatwirtschaft nicht zu verstecken, denn was die auf diesem Feld leisten, ist gewaltig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Bucher: Nicht alle!)

20.30



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 192

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.30.40

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Wir werden diesem Ta­gesordnungspunkt zustimmen. Die Vorhalte und Einwände der beiden Vorredner von der freiheitlichen Fraktion haben durchaus etwas Nachvollziehbares für mich, muss ich schon sagen. Ich weiß nur nicht genau, ob mit dieser Novelle alles, was hier moniert wird, hätte behoben werden können. Es ist jedenfalls einen Versuch wert. Einen Schritt der Vereinfachung kann ich schon erkennen, und das rechtfertigt eben unsere Zustim­mung.

Zu den anderen Punkten, die hier erwähnt worden sind: Ich sehe es auch so, dass, wie die Frau Kollegin Hagenhofer gesagt hat, schon sehr viele gute Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte noch zu Werke gehen. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob die immer gut genug verteilt sind und richtig zugeordnet sind. Gerade da sollten wir bei bestimm­ten Prüfverfahren wieder die Kräfte konzentrieren, nämlich dort, wo erstens der Be­trugsverdacht besonders hoch ist, und zweitens dort, wo es auch etwas zu holen gibt, denn im anderen Fall macht man ohnehin nur die BürgerInnen narrisch.

Da sehe ich allerdings auch eine gewisse Schräglage, insbesondere wenn ich mir die Entwicklung der letzten schon bald zehn Jahre, muss man sagen, anschaut, was Groß­betriebsprüfungen betrifft oder andere Steuervergehen. Insofern wird es da sicherlich noch entlang dieses Rechnungshofberichtes, der diesem Hause zugestellt wurde, wo speziell die Situation im Grazer Finanzamt herausgearbeitet wurde, tatsächlich eine Möglichkeit geben, der Sache nachzugehen. Und in diesem Punkt würde ich mich der freiheitlichen Fraktion anschließen.

Wir vertrauen aber darauf, dass wir hier einen richtigen Schritt vermuten dürfen, der zumindest die Chance auf eine Vereinfachung für die steuerpflichtigen BürgerInnen erhält. Das ist aber eh wieder auch für die Kleineren oder speziell für diese. Und was mit den Großen passiert, die nicht zahlen wollen und die sogar noch betrügerisch vor­gehen, da müssen wir mehr Phantasie walten lassen, und da hoffen wir, dass wir hier bald ein paar Vorlagen haben, mit denen wir denen zuleibe rücken können. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Weinzinger.)

20.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig Letzter dazu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Windholz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.32.59

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Das Abgaben­verwaltungsorganisationsgesetz bringt Verbesserungen, aber so optimistisch wie die Kollegin Hagenhofer von der SPÖ bin ich jedoch nicht, denn diejenigen, die betroffen sind, sehen das durchaus kritisch, nämlich den Gedanken, den man im Finanzministe­rium zu leben versucht unter dem Titel: Jeder muss alles können, Eingliederung in ein Team.

Ich kann Ihnen sagen, dass die Betrugsbekämpfung es wirklich rechtfertigt, dass es zur Bildung von Spezialeinheiten kommt, die nicht ständig anderswo verwendet werden, um personelle Löcher zu stopfen. Ich bin jetzt nicht der, der sagt, da brauchen wir überall mehr Personal – mehr Personal bedeutet natürlich mehr Kosten –, sondern ich sage Ihnen, dass das alles davon abhängen wird, ob man imstande ist, die Verwal­tungsvereinfachung durchzuziehen. Sie müssen den Apparat schlanker machen! (Bei­fall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Königshofer.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 193

Sie müssen den Apparat so schlank machen, dass Sie personelle Ressourcen schaf­fen, um gezielt Betrugsbekämpfung wahrnehmen zu können. Es hat der Kollege von der FPÖ absolut recht, wenn er meint: Manchmal glaubt man, dass mit dieser Struktur im Finanzministerium fast eine Einladung dazu da ist, sich eben nicht an die Gesetze zu halten. Es wird einem wirklich manchmal sehr, sehr leicht gemacht.

Die Kollegen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, wissen genau, was sie brauchen. Sie sollten sich vielleicht einmal die Mühe machen, mit jenen Kontakt aufzunehmen, die vor Ort diesen Job machen, und nicht mit den „Schreibtischtätern“, insbesondere mit jenen direkt im Ministerium, denn das, was von dort kommt, ist meistens eher eine Behinderung denn eine Unterstützung. (Beifall beim BZÖ sowie Bravoruf des Abg. Bu­cher.)

20.34


20.34.20

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 499 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.35.379. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (481 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (500 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Steindl. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.36.03

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehr­te Damen und Herren! Bei der vorliegenden Regierungsvorlage geht es um das Buch­haltungsagenturgesetz. Die Buchhaltungsagentur erstellt seit 1. Mai 2004 die Buchhal­tung für den Bund und seine Organe. Nach bisherigen Erfahrungen konnten wir fest­stellen, dass wir bei den Planungsarbeiten relativ weit entfernt waren von den festge­legten Zeiträumen und dass man gerade dann, wenn sich in den einzelnen Ministerien und Ressorts einiges verändert hat, nicht die Planungssicherheit hatte, die man für Pla­nungen braucht.

Aus diesem Grunde werden wir den Zeitraum für Budgetvorlagen in diesem Gesetz än­dern, und zwar von März auf Oktober, damit insgesamt mehr Planungssicherheit gege­ben ist. Es wird dadurch zu qualitativ besseren Planungen kommen. Ich begrüße das außerordentlich. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.37



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 194

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.37.00

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit der Änderung des Buch­haltungsagenturgesetzes werden die gesetzlichen Bestimmungen nunmehr den ent­sprechenden Erfordernissen angepasst. Es wurde, wie schon gesagt, auf die prak­tische Umsetzung dieses Gesetzes Rücksicht genommen. Auch mit den Empfehlungen des Rechnungshofes konnte bei dieser Gesetzesänderung Einfluss genommen wer­den.

Mit dieser Gesetzesänderung wird die Planungssicherheit gewährleistet beziehungs­weise verstärkt und das Ziel der zielnahen Information bei der Budgetplanung weitge­hend erreicht.

Wesentlich erscheint mir, dass durch die Änderungen dieses Buchhaltungsagenturge­setzes auch die Aufgaben des Aufsichtsrates erweitert wurden. Darüber hinaus wurden die Befugnisse des Aufsichtsrates für die Einbringung des Vorschlages des Bilanzge­winnes und -verlustes erweitert.

Geschätzte Damen und Herren, mit dieser Fünf-Parteien-Einigung hat sich gezeigt, dass durch Einstimmigkeit und einen gemeinsamem Willen zur gemeinsamen Forderung eine aktuelle und zielnahe Budgetplanung gewährleistet wird. Ich wünsche mir eine solche Fünf-Parteien-Einigung bei mehreren gesetzlichen Bestimmungen. – Danke. (Beifall sowie Bravoruf bei der SPÖ.)

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. (Abg. Hörl: Schon wieder!) 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.38.50

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ja, Franz Hörl, schon wieder, aber dieses Mal mache ich es ganz kurz. (De­monstrativer Beifall des Abg. Schopf.) Mein Vorredner hat es ohnehin schon gesagt: Es gibt eine Fünf-Parteien-Einigung.

Die bisherigen Erfahrungswerte der Buchhaltungsagentur von 2005 bis 2008 haben er­geben, dass aus betriebwirtschaftlichen Erfordernissen Anpassungen in diesem Ge­setz erforderlich sind, wie das auch schon meine Vorredner gesagt haben.

Es geht darum, dass der Zeitpunkt der Budgetvorlage von März auf Oktober verscho­ben werden soll. Wir erwarten uns dadurch eine eklatante Verbesserung der Planungs- und Budgetierungsqualität. Daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öl­linger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.39.44

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Wir stimmen den vorgeschlagenen technischen Änderungen im Buchhaltungsagenturgesetz natürlich zu, aber da war doch noch et­was, da gab es doch noch etwas anderes.

Die technischen Änderungen sind gut, aber sie können meines Erachtens Probleme nicht ganz verhindern, auch wenn die Rechte des Aufsichtsrates etwas gestärkt wer­den. Wir wissen ja aus österreichischer Praxis, wie der Aufsichtsrat die Geschäftsfüh­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 195

rung wirklich beaufsichtigt, nämlich eher schlecht bis gar nicht! Es besteht also in An­betracht des zugrunde liegenden Problems für die Zukunft keine Sicherheit, das sich so etwas nicht wieder ereignen wird.

Nach wie vor fehlt eine tatsächliche Aufsicht oder Kontrolle durch eine besser funktio­nierende interne Revision, die in den wesentlichen Punkten weisungsfrei gestellt wer­den müsste. Und auch die Aufsicht des Ministeriums müsste besser arbeiten! Ich hätte mir erwartet, dass man sich nach Verstreichen eines Jahres – der Skandal um die Buch­haltungsagentur ereignete sich ja zum Jahresbeginn – das Ganze sozusagen ohne Zorn, aber mit dem Eifer, der uns eigen ist, einmal ansieht und sagt, was noch von­nöten ist. – Das fehlt mir.

Ich erzähle Ihnen etwas, weil das ein seltsamer zeitlicher Zufall ist: Erst heute wurde ich von einem Journalisten aus Großbritannien angerufen, der mir berichtete, dass einer der Geschäftspartner des Herrn Datzer möglicherweise – ich weiß es noch nicht si­cher – noch immer mit den Bestätigungen der Buchhaltungsagentur, die ihm wahr­scheinlich in Österreich niemand mehr abkaufen würde, Geschäfte macht. Aber vor einem Jahr hätte man ja auch nicht geglaubt, dass man irgendeinen Dummen findet, der solche Bestätigungen der Buchhaltungsagentur kauft!

Offenbar haben sich immerhin Banken beziehungsweise große private Financiers so­zusagen den Kopf heiß machen lassen und versucht, irgendwie schnell einen Profit zu erzielen. Eine Absicherung des Systems gegen die Methode, die vor einem Jahr inso­fern funktioniert hat, als ein Spitzenbeamter hergegangen ist und gesagt hat, ich kann gut stempeln, und ich bestätige jedem, der das haben möchte, dass die Republik ge­genüber irgendwelchen Privaten Verbindlichkeiten hat, ist noch nicht wirklich gelungen, und Sie werden dieses sicherlich auch nie vollkommen sicher machen können!

Ich hätte mir zu diesem Anlass aber schon erwartet, dass zumindest ein Ansatz von Diskussion darüber stattfindet, wie wir in Bezug auf Aufsicht und Kontrolle in dieser nicht unwichtigen Agentur stehen, die sehr viele Buchungsvorgänge der Republik abwi­ckelt. Wie stehen wir da jetzt? Mir scheint, das steht uns beziehungsweise Ihnen noch viel Arbeit bevor! (Beifall bei den Grünen.)

20.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Windholz. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.43.03

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die vorliegende Gesetzesmaterie wird von allen unterstützt; sie ist auch wirklich absolut unterstüt­zungswürdig.

Man sollte den Blick aber auch in die Vergangenheit richten. Meine Vorredner haben das kurz angesprochen: Kriminelle Energie muss nicht wirklich in jedem schlummern, aber es kann sein, und man benötigt insbesondere dort Schutzmechanismen, wo es wirklich um viel Geld geht. Ich glaube, man ist gut beraten, dieses System nicht nur zu überdenken, sondern auch zu adaptieren und zusätzliche Mechanismen zu schaffen. Der eine Fall hat nämlich gezeigt, wie leicht es jemandem dort gemacht wurde. Man muss nicht von jedem vermuten, dass er zu 100 Prozent gesetzestreu agiert. Solche Fehler sind bei einer entsprechenden Adaptierung durchaus vermeidbar, und das ist natürlich erstrebenswert.

Die Buchhaltungsagentur als solche leistet tadellose Arbeit, und ich glaube, dass die Rechtsänderung in Ordnung ist. Nicht vergessen sollte man dabei auf die wichtige Rol­le des Rechnungshofes. Der Rechnungshof hat auch in diesem Zusammenhang Dinge


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 196

aufgezeigt, und diese werden jetzt umgesetzt werden. Daher gilt absoluter Dank auch jenen Personen, die sagen, dass das, was der Rechnungshof prüft und aufzeigt, in Recht umgesetzt werden muss.

Ich würde mir erwarten und hoffe, dass das auch in anderen Bereichen möglichst zeit­nah kommt, denn der Rechnungshof macht immer Vorschläge, in welchen es darum geht, Ausgaben des Bundes zu verringern. (Beifall beim BZÖ.)

20.44


20.44.20

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 481 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.45.3510. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (399 d.B.): Abkom­men zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Kö­nigreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen samt Protokoll (501 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (444 d.B.): Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen samt Protokoll (502 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (443 d.B.): Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Öster­reich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbe­steuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steu­ern vom Einkommen samt Notenwechsel (503 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (450 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und Gibraltar über den Informationsaus­tausch in Steuersachen (504 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 197

14. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (446 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark und Zusatzpro­tokoll zur Abänderung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (505 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (447 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und St. Vincent und den Grenadinen über den Informationsaustausch in Steuersachen (506 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (449 d.B.): Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Nor­wegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Ab­kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll (507 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (448 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande und Zu­satzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien un­terzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeichneten Protokolls (508 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (441 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkom­mens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen samt Notenwechsel (509 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (445 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien und Zusatzpro­tokoll zur Abänderung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Ab­kommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­mögen einschließlich der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (510 d.B.)


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20. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (442 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbri­tannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu­erung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unter­zeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Pro­tokolls (511 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (451 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen (512 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (452 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 30. Jänner 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen samt Notenwechsel (513 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (453 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzpro­tokoll zur Abänderung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Ab­kommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (514 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (454 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen (515 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 24 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradauer. Eingestellte Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


20.48.16

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freiheitlichen stimmen den vorliegenden Doppelbesteuerungsabkom­men nicht zu, weil diese in direktem Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis und mit der Abschaffung des Bankgeheimnisses stehen.


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Ich möchte der Reihe nach vorgehen und noch einmal in Erinnerung bringen, dass un­ser Finanzminister Pröll vor Herrn Finanzminister Steinbrück in die Knie gegangen ist und keine strategischen Allianzen gesucht und gefunden hat, um die Abschaffung des Bankgeheimnisses für Ausländer zu verhindern. Die britischen Kanalinseln und andere Steueroasen sind hingegen weiterhin genauso wie bisher unter dem wachen Auge der OECD mit ihren Geschäften unterwegs. Die Folge ist, dass wir von der sogenannten grauen Liste gestrichen und Doppelbesteuerungsabkommen möglich wurden.

Wir sind und bleiben Kämpfer für die Beibehaltung des Bankgeheimnisses und stim­men deshalb konsequent gegen alles, was dieses Bankgeheimnisses kippen könnte. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Zusammenhang möchte ich doch ein paar Fragen an den Herrn Finanzmi­nister richten. Da dieser nicht da ist, kann mir vielleicht Herr Mag. Ikrath, der nach mir reden wird, Auskunft geben.

Man hört immer wieder, dass der Herr Finanzminister oder das Finanzministerium auf den Spuren von Hartz IV sind und eine Inventarisierung aller Vermögenswerte der Ös­terreicher anstreben. Das würde heißen, dass es dann eine Verwertungspflicht gibt, wenn ein Österreicher oder eine Österreicherin soziale Leistungen vom Staat verlangt. Das hieße weiter, dass die Sanierung der Staatsfinanzen zum Teil auf Kosten dieser Leute – nämlich des kleinen Mannes – ginge. Diese Personen würden, nachdem sie den Arbeitsplatz verloren haben, zum Beispiel auch ihr Eigentum verlieren, während die Superreichen die Reserven, die sie angelegt haben, längst im Trockenen haben.

Wir wissen, dass eines der angerufenen Höchstgerichte die Ausländerdiskriminierung sicherlich kippen wird. – Dann geht es grundsätzlich um die Abschaffung des Bankge­heimnisses. Damit würden die Österreicher das Bankgeheimnis verlieren. Dann folgt der gläserne Mensch, und für den Finanzminister brächen, wenn so etwas wie Hartz IV auch in Österreich käme, goldene Zeiten an, denn dann hat der Finanzminister auch Zugriff auf das Eigentum jener Leute, die soziale Unterstützung vom Staat verlangen und wünschen.

Darum verteidigen wir mit allen Mitteln, die wir haben, das Bankgeheimnis. Wir wollen, dass das Bankgeheimnis für die Österreicher auf jeden Fall bestehen bleibt. Es ist dies ein hohes Gut, und da lassen wir uns von niemandem einschüchtern, auch nicht von der EU und von der OECD! (Beifall bei der FPÖ.)

20.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


20.52.00

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kollege Gradauer! Wir treffen uns in der Auffassung, dass das Bankgeheimnis ein ho­hes Gut ist. Wir haben diesen Standpunkt, gerade durch unseren Finanzminister, sehr wohl bewiesen. Wir haben das Bankgeheimnis für alle inländischen Steuerpflichtigen konsequent nicht nur verteidigt, sondern auch erhalten und hätten niemals daran ge­rührt. – Das sehen wir beide gleich.

Das Einzige, was wir getan haben, war – und das ist jetzt schon sozusagen ein kleines Ritual zwischen uns, wir haben das ja jetzt schon drei Mal diskutiert –, dass wir im Aus­land Steuerpflichtige im Amtshilfedurchführungsgesetz den Inländern gleichgestellt ha­ben. Bis dahin waren nämlich die Ausländer besser geschützt als die Inländer. Somit waren wir auf dem Weg auf die schwarze Liste, und das hat uns auch den Ruf einer Steueroase eingebracht. Das zu vermeiden war ein sehr überlegtes und auch im Sinne des Schutzes des Bankgeheimnisses richtiges Vorgehen.


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Jetzt setzen wir die Doppelbesteuerungsabkommen zügig um, um niemandem einen Anlass zu geben, uns wieder an den Pranger zu stellen, und gerade jetzt hat der Herr Finanzminister durch einen generellen Vorbehalt zur Änderung der Zinsbesteuerungs­richtlinie neuerlich gezeigt, dass er das Bankgeheimnis auf europäischer Ebene vertei­digt. Das werdet ihr hoffentlich verfolgt haben! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.53.45

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben da­mals der Aufweichung des Bankgeheimnisses für Ausländer zugestimmt. Wir haben das nicht zuletzt deshalb gemacht, weil in diesem Gesamtpaket auch einige Zusagen speziell von der ÖVP, aber natürlich auch von der SPÖ enthalten waren. Diese Zusa­gen haben unter anderem auch eine Prüfung der Gemeinden durch den Rechnungshof sowie das Minderheitenrecht für die Einberufung eines Untersuchungsausschusses umfasst. Diese zwei Punkte waren mit zwei anderen, die mittlerweile schon umgesetzt sind, elementarer Bestandteil dieses Pakets.

Da jetzt leider speziell von der ÖVP immer wieder Signale kommen, dass gerade bei den Gemeinden möglicherweise einiges nicht so sein wird, wie vereinbart, haben wir uns entschlossen, einen kleinen Warnschuss abzugeben. Wir werden heute dieser Umsetzung nicht zustimmen, was in der Sache nichts ändert, da Sie das ohnehin auch mit einer einfachen Mehrheit umsetzen können. Das soll verdeutlichen, dass man sich an Vereinbarungen zu halten hat.

Liebe Kollegen von der ÖVP, dazu sage ich Ihnen: Wenn Sie sich tatsächlich nicht an diese Vereinbarung halten und all jene Punkte, die Sie hier mit uns verhandelt haben und hinsichtlich welcher wir uns mit einer Zweidrittelmehrheit geeinigt haben, nicht ent­sprechend umsetzen, dann kann ich Ihnen prophezeien, dass es von unserer Seite nie wieder eine Beteiligung an einer Zweidrittelmehrheit geben wird, und zwar bei keinem Punkt! Sie können ganz sicher sein, dass wir das durchhalten werden, denn Vereinba­rungen müssen fraglos eingehalten werden. Das gilt für uns genauso wie für Sie!

Deshalb fordere ich Sie auf: Gehen Sie noch einmal in sich, überlegen Sie, ob es wirk­lich dafür steht, sich hier nicht an die Vereinbarung zu halten! Dann können wir auch wieder gemeinsam mit Zweidrittelmehrheit beschließen. Wenn Sie sich an Vereinba­rungen halten, dann werden wir uns auch daran halten! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

20.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. Einge­stellte Zeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


20.56.18

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Kollege Lugar, Sie haben jetzt Glück ge­habt, dass Herr Kollege Kopf nicht da ist, denn einem Alemannen vorzuwerfen, dass er sich nicht an sein Wort hält, ist mutig, um das freundlich auszudrücken! Ich gehe davon aus, dass selbstverständlich alle zu dieser Vereinbarung stehen. Ich würde davor war­nen, die Unterschrift des Kollegen Kopf in Zweifel zu ziehen! (Beifall und Zwischenrufe bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zur Debatte selbst möchte ich nur sagen, dass es meiner Ansicht nach sehr wesentlich ist, dass wir den Geist dieses OECD-Abkommens auch wirklich einhalten. Es geht nämlich darum, nicht nur die Buchstaben dieser Richtlinie, sondern auch deren Geist zu erfüllen, damit wir nicht in zwei Jahren in einer ähnlichen Situation sind wie vor


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wenigen Monaten, als wir massiv unter internationalen Druck gekommen sind. Damals gab es bereits erste Probleme auf europäischer Ebene, dass Österreich aufgrund der Nicht-Kooperation in Steuerfragen gemäß dem OECD-Standard von europäischen In­vestitionsprogrammen und dergleichen ausgeschlossen werden würde. Diesen OECD-Standard muss man nämlich vor allem dem Geiste nach und nicht nur den Buchstaben nach erfüllen.

Die Sorge, dass das Bankgeheimnis für im Inland Steuerpflichtige Inländer aufgehoben wird, halte ich nicht für gebracht. Das wird nicht der Fall sein. Es geht vielmehr darum, dass ich überhaupt nicht verstehe, wieso die Freiheitlichen de facto Steuerhinterzie­her – vollkommen egal ob In- oder Ausländer – schützen wollen. Dieses Abkommen gilt nämlich in beide Richtungen, und wir wissen von der deutschen Steuer-CD, dass diese nicht nur die Daten von rund 1 000 Deutschen enthielt, sondern auch von über 100 Österreichern, die in Liechtenstein über Stiftungen Steuern hinterzogen haben.

Es gibt jetzt auch ein Beispiel, das uns allen bekannt ist, nämlich Meischberger, der vor allem einigen Parteien hier nicht ganz unbekannt ist. Auch Meischberger hat versucht, über eine Privatstiftung in Liechtenstein 8 Millionen € an der Steuer vorbeizuschum­meln. – Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Es geht nämlich nicht nur darum, dass Steuern gegenüber dem deutschen Finanzminister hinterzogen werden, sondern auch darum, dass Österreicher gegenüber dem österreichischen Finanzminister Steuer hinterziehen, und das wollen wir jedenfalls abstellen! Deswegen ist die Regelung gut, und wir unterstützen diese. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Grosz.)

20.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weinzinger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.59.20

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Botschaft höre ich wohl, Herr Kollege Krainer, allein mir fehlt ein bisschen der Glaube! (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es geht nicht nur um die Steuergesetzgebung, um die Steuergerechtigkeit und darum, dass wir Steuersünder aufdecken. Dafür bin ich immer, denn in der Gemeinschaft hat man sich gemeinschaftlich zu bewegen, und zwar auch in Sachen Abgaben und Steu­ern! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber die Antwort kam noch nicht in Sachen drohende Hartz-IV-Verhältnisse in Öster­reich. Ich lebe in Schärding an der Grenze zu Bayern, und ich weiß, was Hartz IV ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ich weiß: Schärding ist seit 1779 bei Österreich!

Ich weiß, was Hartz IV bedeutet. Ich habe das durch meine bayrischen Freunde miter­lebt: Dort ist der gläserne Mensch geschaffen worden, und man hat mich immer be­neidet: Bei euch in Österreich habt ihr es besser. Da kann euch nicht die Behörde – und zwar jede Behörde – genau überprüfen: Was hast du überhaupt noch, damit wir es dir wegnehmen können?

Meine Damen und Herren! Der gläserne Mensch kann nicht unser Ziel sein. Zur Aufhe­bung des Bankgeheimnisses gegenüber Ausländern: Demnächst wird der eine oder andere mit der Klage wegen Diskriminierung kommen, wie Kollege Gradauer schon richtig gesagt hat, und dann werden wir diese Regelung aufheben müssen. (Abg. Grosz: Der große Gradauer!) Wir sind ja sowieso die Musterschüler in Europa. (Abg. Grosz: „Wir“ Bayern!)

Dann kommt noch etwas dazu, das mich an der ganzen Sache wirklich verärgert hat. Wir sind erpressbar geworden. Man hat uns erpresst und hat gesagt, sonst kommt ihr


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auf eine graue oder gar schwarze Liste, und wer weiß, was mit euch dann noch ge­schieht.

Wir sind die Republik Österreich! Wir sind etwas mehr als irgendein bloßfüßiges Land. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Wir sind eine gewachsene Republik, ein Land, das sich jahrhundertelang entwickelt hat. Da kann doch nicht irgendjemand daherkom­men und sagen: Ihr habt eure Gesetze so und so zu gestalten!

Ich bin ein Freund der Doppelbesteuerungsabkommen, und es tut mir direkt weh, dass ich da dagegenstimmen muss (Abg. Dr. Bartenstein: Sie müssen nicht!), aber ich stimme ganz klar gemeinsam mit meinem Klub dagegen, weil wir da konsequent sein wollen. – Ich bitte um Verständnis dafür. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Wöginger: Das Verständnis bringen wir auf, Lutz, das geht in Ordnung!)

21.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


21.01.56

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Über die Treue zur Republik könnten wir uns einmal separat unterhalten. Ich sage Ihnen, es kann Ihnen ja auch als gutem Republikaner gut anstehen, dass wir uns überlegen, wie wir in der in­ternationalen Staatengemeinschaft dastehen. Zugegeben, es ist Druck ausgeübt wor­den. Das war im Übrigen der Druck, den wir hier mit ausgenutzt haben. – Sie wissen, worauf ich anspiele.

Ich glaube aber, dass das ja kommen musste, dass das richtig war, dass sich die Staa­tengemeinschaft gesagt hat: Na Moment, wir müssen bezüglich des Steueroasentums etwas unternehmen. – Nicht dass wir eine Steueroase im Sinne eines Billigsteuerlan­des wären, das ist ja nicht der Fall, aber wir haben bestimmte Regelungen, die einer­seits Geldwäsche und andererseits das Verstecken von an sich steuerpflichtigen Mas­sen, also Kapitalien, und sogar der Erträge daraus zumindest ermöglichen, wenn nicht sogar begünstigen. Das war einfach nicht abzustreiten.

Lange Zeit waren wir Grünen die Einzigen, die das erzählt haben, und es war ja auch nicht die Einsicht der Mehrheit hier im Haus, dass das jetzt genau umgekehrt sein soll. Es war tatsächlich der Druck der internationalen Staatengemeinschaft, – Sie nennen es Erpressung, das sei Ihnen zugestanden. So war es.

Ich sage Ihnen nur, warum wir heute hier zustimmen; das ist natürlich an dieser Stelle zu begründen.

Diese Vereinbarung, die die OECD anregt, ist im Übrigen ohnedies noch sehr weich, weil die OECD ja tatsächlich kein Durchgriffsrecht auf Österreich hat. Da würde Herr Kollege Weinzinger ja falsch liegen. Wir waren aber trotzdem gut beraten – vielleicht erinnert sich noch jemand an die Debatten im Sommer und am 1. September , die Bestimmungen dieses Artikel 26 zu übernehmen. Nichts anderes ist da im Wesentli­chen passiert – nur zur Aufklärung. Es sind im Wesentlichen die diesbezüglichen OECD-Anregungen, Vorgaben – je nachdem, wie man das halt betrachten will – mehr oder weniger eins zu eins übernommen worden.

Wir haben uns – Sie ja nicht – im Sommer darauf verständigt, dass wir unter bestimm­ten Voraussetzungen zustimmen. Das ist nur eine logische Folge davon, und deshalb gilt selbstverständlich unsere Zustimmung auch hier und heute.

Im Übrigen glaube ich, dass das ohnehin nur das Ende der Etappe sein wird, aber es ist jedenfalls ein erster Schritt, und den begrüße ich ausdrücklich. Mir geht ja das zu wenig weit. Wir werden im Evaluierungsverfahren sehen, ob das überhaupt ausreicht,


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was da getan wird, denn das wird sich ja schneller weiterdrehen. Aber dass das ein Schritt in die richtige Richtung ist, ist klar. Wir sind also erstens dafür, und zweitens lö­sen wir unser Versprechen ein und gehen davon aus, dass das in Zukunft auch andere tun werden. Ich bin da sehr zuversichtlich. (Beifall bei den Grünen.)

21.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


21.04.57

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass es uns abgesehen davon, dass der Beschluss dieser 25 Doppelbesteuerungsabkommen den Zweck hat, dass Österreich nicht mehr auf eine graue oder schwarze Liste kommt, jetzt einmal kurzfristig sicherlich helfen wird, dass es aber auch notwendig sein wird – und das möchte ich doch noch einmal unter­streichen –, diese Meldepflicht, dieses internationale Amtshilfeabkommen in einer Art und Weise umzusetzen, dass es wirklich dem Geist der OECD-Richtlinie entspricht und nicht nur die Buchstaben des Gesetzes in der Minimalvariante umgesetzt werden.

Ich fürchte, wenn Österreich und die österreichischen Behörden auf begründeten Ver­dacht und Anfragen von ausländischen Behörden möglicherweise nur dieses eine Kon­to von einem wahrscheinlichen Steuerbetrüger, das abgefragt wird, nennen und sagen, ja, dieses Konto gibt es, sich darüber hinaus aber darüber ausschweigen, dass es möglicherweise noch andere Konten gibt, hinsichtlich derer auch der begründete Ver­dacht herrschen könnte, dass auch dort hinterzogenes Geld oder Schwarzgelder ge­parkt werden, dann werden wir, glaube ich, den grauen oder dunklen Listen nicht lange fernbleiben, weil es wirklich darum geht, den Geist der Richtlinie zu erfüllen.

In diesem Sinne richte ich auch einen Appell an das Ministerium, die Behörden dem­entsprechend anzuhalten, dass wirklich nicht nur die Minimalvariante umgesetzt wird, sondern das, was dahintersteckt, nämlich wirklich Steuerhintergehungen zu unterbin­den, und das auf internationaler Ebene. Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordne­ten der ÖVP sowie des Abg. Mag. Kogler.)

21.06


21.06.54Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10 – Antrag des Fi­nanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Bahrain auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Pro­tokoll in 399 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11 – Antrag des Fi­nanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Ver­


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mögen samt Protokoll in 444 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfas­sungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. –Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12 – Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zur Abän­derung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Ver­hinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Notenwechsel in 443 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungs­gesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13 – Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und Gibraltar über den Informationsaustausch in Steu­ersachen in 450 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14 – Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Dänemark und Zusatzprotokoll zur Abän­derung des am 25. Mai 2007 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in 446 der Beilagen gemäß Arti­kel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15 – Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und St. Vincent und den Grenadinen über den Informa­tionsaustausch in Steuersachen in 447 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bun­des-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16 – Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am 14. November 2005 unterzeichneten Protokolls samt Zusatzprotokoll in 449 der Beila­gen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu er­teilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheit­lich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17 – Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zwischen


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der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande und Zusatzprotokoll zur weiteren Abänderung des am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkom­mens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. De­zember 1989 in Den Haag unterzeichneten Protokolls, des am 26. November 2001 in Den Haag unterzeichneten Protokolls und des am 8. Oktober 2008 in Wien unterzeich­neten Protokolls in 448 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungs­gesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18 – Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zur Abän­derung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel in 441 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfas­sungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19 – Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien und Zusatzprotokoll zur Abände­rung des am 29. Dezember 1971 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung und zur Regelung bestimmter anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbe­steuern und der Grundsteuern in 445 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20 – Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nord­irland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unter­zeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls in 442 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit an­genommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21 – Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwi­schen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaus­tausch in Steuersachen in 451 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Ver­fassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 22 – Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zur Abän­


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derung des am 30. Jänner 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Notenwechsel in 452 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfas­sungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23 – Antrag des Finanzaus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik San Marino und Zusatzprotokoll zur Abände­rung des am 24. November 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens auf dem Ge­biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in 453 der Beilagen gemäß Ar­tikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 24 – Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkom­men zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Infor­mationsaustausch in Steuersachen in 454 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

21.16.0625. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 890/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden (518 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zum 25. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


21.16.29

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Zwölf RednerInnen kommen nach mir noch zu Wort. Es wird mit Sicherheit alles gesagt, was noch zu sagen ist, daher möchte ich mich auf ein ab­schließendes Dankeschön an alle beschränken, die an dieser Gesetzwerdung mitge­arbeitet haben. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Stummvoll.) Das beginnt bei Herrn Sportminister Darabos, all seinen Leuten im Kabinett und den Sportfachleuten in seinem Umfeld, geht über den Sportausschuss-Vorsitzenden Westenthaler, die Sport­sprecher aller Parteien bis hin zu den Mitarbeitern in den einzelnen Fraktionen, die flei­ßig bis zur letzten Minute – nämlich bis heute Vormittag – am Gesetz gefeilt haben. – Herzlichen Dank!

Ich darf noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Herbert Kickl, Ing. Peter Westentha­ler, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information der Ärzte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 207

eingebracht im Zuge der Debatte betreffend den Bericht des Ausschusses für Sportan­gelegenheiten über den Antrag 890/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haub­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden (518 d.B.).

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird ersucht, gemeinsam mit dem Bundesminister für Gesundheit, dem Hauptverband der österreichischen Sozial­versicherungsträger, der Österreichischen Ärztekammer und unter Einbindung der Un­abhängigen Dopingkontrolleinrichtung Möglichkeiten zu prüfen, die sicher stellen, dass Ärzte – im Falle der ärztlichen Konsultation durch eine/n Sportler/in – informiert wer­den, dass es sich um eine/n Leistungssportler/in handelt.

Weiters soll für die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung die Möglichkeit vorgesehen werden, die Sportler, die dem Nationalen Testpool angehören, bekanntzugeben und auch mitzuteilen, wenn die/der Sportler/in aus dem nationalen Testpool ausscheidet.“

*****

Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


21.18.20

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Kollege Krist hat es ohnehin schon auf den Punkt gebracht. – In der Kürze liegt die Würze.

Wir haben heute einen langen Prozess mit einer ausgezeichneten Arbeit im Unteraus­schuss des Sportausschusses zu Ende gebracht, und wir werden ein Dopinggesetz be­schließen, das in Europa einzigartig ist. Ich glaube, dazu kann man allen recht herzlich gratulieren. Es ist erfreulich, dass es zu einem Fünf-Parteien-Antrag gekommen ist, der heute beschlossen wird.

Ich möchte mich auch bei allen bedanken, besonders bei Herrn Dr. Schittengruber, der das dann in Gesetzesform gebracht hat.

Ich bringe noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Herbert Kickl, Ing. Peter Westenthaler, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kolle­gen ein betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Ausschusses für Sportangele­genheiten über den Antrag 890/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bun­desgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden und ersuche aufgrund des Umfanges die Präsidentin, gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Verteilung an die Abge­ordneten zu verfügen.

Die Kernpunkte des Antrages sind:

Gesperrte Sportler sollen nicht zur Dopingprävention herangezogen werden,


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Bestimmungen für die in einem Dienstverhältnis zum Bund stehenden Sportler, die we­gen eines Dopingvergehens gesperrt wurden,

Anknüpfung an Befangenheitsregelungen des AVG,

Sicherstellung, dass Sportler, die ihre aktive Laufbahn beendet haben, grundsätzlich nach sechs Monaten wieder an Wettkämpfen teilnehmen können, während Sportler, die während einer Suspendierung oder Sperre ihre aktive Laufbahn beendet haben, erst nach 12 Monaten wieder an Wettkämpfen teilnehmen können,

der Bericht der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung soll dem Nationalrat vorgelegt werden,

legistische Klarstellungen und

die Umsetzung des WADA-Codes.

*****

Meine Damen und Herren, dies ist ein ausgezeichnetes Gesetz für den Sport. Die Sau­berkeit im Sport und die Ehrlichkeit der Sportler sollen im Mittelpunkt stehen, aber die, die den Sport nicht ehrlich ausüben, und die, die Doping organisieren, sollen entspre­chend bestraft werden. In diesem Sinne ist heute ein guter Tag für den Sport. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist in den Kernpunkten erläutert und steht mit zur Debatte. Ich lasse ihn im Saal ver­teilen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Herbert Kickl, Ing. Peter Westentha­ler, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 890/A der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 und das Arzneimittelgesetz geändert werden (518 d.B.).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Z 4 lautet § 1a Z 1 wie folgt:

„1.Betreuungspersonen: Sämtliche Personen, die Sportler betreuen, insbesondere Ärz­te, Trainer, Physiotherapeuten, Masseure und Manager“

2. In Artikel 1 Z 5 entfällt in § 2 der Abs. 6 und lautet Abs. 5 wie folgt:

„(5) Zur Dopingprävention und Aufklärung können insbesondere auch Spitzensportler (Anti-Doping-Botschafter) herangezogen werden, sofern sie nicht wegen eines Doping­vergehens gesperrt sind.“

3. Artikel 1 Z 6 lautet:

„6. § 3 Abs. 3 lautet:

„(3) Sportler und Betreuungspersonen, die wegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen vom IOC, vom zuständigen internationalen Sportfachverband, vom IPC


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oder von einer Sportorganisation gesperrt wurden, sind ab dem Dopingvergehen bis zum Ende der Sperre, volljährige Sportler und Betreuungspersonen auf Dauer, von der Förderung nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 ausgeschlossen; stehen diese in einem Dienstverhältnis zum Bund, dürfen ihnen auf die Dauer des Ausschlus­ses von der Förderung nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 außerdem kei­ne Dienstfreistellungen für die aktive Ausübung des Sports, Teilnahme an Wettkämp­fen oder Betreuung von Sportlern gewährt werden. Die Auszahlung bereits gewährter Förderungen ist einzustellen. Die für den Zeitraum ab dem Dopingvergehen ausgezahl­ten Förderungen sind vom Sportler zurückzuzahlen. Auf die Rückzahlung kann ganz oder zum Teil verzichtet werden, wenn die nach den anzuwendenden Anti-Doping-Re­gelungen grundsätzlich zu verhängende Sperre wegen Vorliegen besonderer Milde­rungsgründe oder wegen Mitwirkung bei der Aufklärung von Dopingvergehen durch an­dere Personen herabgesetzt wurde.““

4. In Artikel 1 Z 8 wird in § 4 Abs. 3 nach dem 1. Satz folgender Satz eingefügt:

„Sie haben sich der Ausübung ihrer Tätigkeit zu enthalten und ihre Vertretung zu ver­anlassen, wenn einer der Befangenheitsgründe gemäß § 7 des Allgemeinen Verwal­tungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG, BGBl. Nr. 51/1999, vorliegt.“

5. In Artikel 1 Z 8 entfällt in § 5 der Abs. 5 und lautet § 5 Abs. 1 Z 4:

„4. Sportler, die während der Zugehörigkeit zum Testpool ihre aktive Laufbahn beende­ten, mit dem Eingang der Meldung der Wiederaufnahme der aktiven Laufbahn bei der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung entsprechend § 19 Abs. 6.“

6. Artikel 1 Z 10 lautet:

„10. § 7 lautet:

„§ 7. Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat dem Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport innerhalb eines Monats nach Ablauf eines Quartals über die Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen durch die Sportorganisationen zu berichten und außerdem jährlich bis Ende März einen Tätigkeitsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr zu übermitteln. Im Tätigkeitsbericht sind anonymisiert, gegliedert nach Bundessportfachverband, Sportarten und Sportsparten, jedenfalls anzuführen:

1. die im betreffenden Kalenderjahr bei Wettkämpfen und Wettkampfveranstaltungen, bei Kadertrainings und -lehrgängen und aus sonstigen Gründen durchgeführten Do­pingkontrollen;

2. die Ergebnisse der Dopingkontrollen und die dabei festgestellten verbotenen Wirk­stoffe und Methoden;

3. die Art der festgestellten Verstöße gegen Anti-Doping-Regelungen sowie die dabei verhängten Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen;

4. die Entscheidungen über medizinische Ausnahmegenehmigungen.

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat diesen Bericht dem National­rat vorzulegen.““

7. In Artikel 1 Z 11 wird in § 8 Abs. 3 folgender Satz angefügt:

„Dieser Kostenersatz ändert sich jeweils mit 1. Jänner eines Kalenderjahres, erstmals zum 1. Jänner 2011, entsprechend der Änderung des von der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlichten aktuellen Verbraucherpreisindex.“

8. In Artikel 1 Z 28 lautet § 18 Abs. 2 Z 6 lit. c:

„c. die Nichtzulassung von Sportlern in den ersten sechs Monaten, von Sportlern, die während der Suspendierung bzw. Sperre die aktive Laufbahn beendeten, in den ersten


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zwölf Monaten nach Meldung des Wiederbeginns der aktiven Laufbahn gemäß § 5 Abs. 1 Z 4;“

9. In Artikel 1 Z 32 wird dem § 19 folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Sportler, die zum Zeitpunkt der Beendigung der aktiven Laufbahn dem Nationalen Testpool angehört haben (§ 5), haben 6 Monate vor dem ersten Wettkampf die Wie­deraufnahme der aktiven Laufbahn der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung zu melden; Sportler, die während der Suspendierung bzw. Sperre die aktive Laufbahn be­endet haben, haben dies 12 Monate vor dem ersten Wettkampf zu melden.“

10. In Artikel 1 Z 43 entfällt in § 26 die Z 3 und erhalten die Ziffernbezeichnungen „4.“ bis „9.“ die Ziffernbezeichnungen „3.“ bis „8.“

11. In Artikel 2 Z 2 wird die Bezeichnung „§ 94f“ durch die Bezeichnung „§ 94g“ ersetzt.

Begründung:

Zu Artikel 1 Z 1:

Die vorgesehene Änderung dient der legistischen Klarstellung.

Zu Artikel 1 Z 2:

Durch die Ergänzung des Abs. 5 soll sichergestellt werden, dass gesperrte Sportler nicht zur Dopingprävention herangezogen werden dürfen. Zum Entfall des Abs. 6 siehe unten Erläuterung zu Artikel 1 Z 6.

Zu Artikel 1 Z 3:

Abs. 3 wird im Sinne einer Gleichbehandlung dahingehend ergänzt, dass in einem Dienstverhältnis zum Bund stehende Sportler, die wegen eines Dopingvergehens ge­sperrt wurden, so lange von dienstlichen Begünstigungen für die Sportausübung aus­geschlossen sind, so lange sie nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 keine Förderung erhalten können. Dienstfreistellungen für die Sportausübung stellen nämlich auch eine Art der Förderung durch den Bund dar.

Weiters wurde der letzte Satz angefügt, wonach flexibel bei der Rückforderung von bereits ausbezahlen Bundes-Sportförderungen vorgegangen werden kann, je nach­dem, welches Verschulden dem Sportler beim Verstoß gegen die Anti-Doping-Rege­lungen anzulasten ist bzw. inwieweit er bei der Aufklärung von weiteren Dopingver­gehen mitgewirkt hat. Diese Regelung geht im Einklang mit den Regelungen nach dem WADA-Code, wo grundsätzlich zu verhängende Sperren bei Vorliegen bestimmter Vor­aussetzungen reduziert werden können.

Zu Artikel 1 Z 4:

Zur Sicherstellung der Objektivität des Handelns der Kommissionen und Einrichtungen der Unabhängigen Doping-Kontrolleinrichtung soll nunmehr die bei behördlichen Verfah­ren geltende Befangenheitsregelung Anwendung finden. Die Anknüpfung an § 7 AVG sichert eine korrekte Auslegung der unbestimmten Gesetzesbegriffe, da es hierzu be­reits umfangreiche Judikatur gibt.

Zu Artikel 1 Z 5, 8 und 9:

Durch die vorgesehenen Änderung soll sichergestellt werden, dass Sportler, die ihre aktive Laufbahn beendet haben, grundsätzlich nach 6 Monaten wieder an Wettkämp­fen teilnehmen können, während Sportler, die während einer Suspendierung oder Sperre ihre aktive Laufbahn beendet haben, erst nach 12 Monaten wieder an Wett­


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kämpfen teilnehmen können. Damit soll dem Gedanken der differenzierten Behandlung nach dem WADA-Code Rechnung getragen werden.

Zu Artikel 1 Z 6:

Da durch den neuen § 2 in der Fassung des Ausschussberichtes Dopingprävention, In­formation und Aufklärung im Wesentlichen beim Bund liegen wird, soll der bisherige § 2 Abs. 6 (siehe Z 2) der Vorlage eines Berichtes der Unabhängigen Dopingkontroll­einrichtung zu diesem Gegenstand entfallen und jedoch der Tätigkeitsbericht nach § 7 dem Nationalrat vorgelegt werden.

Zu Artikel 1 Z 7:

Der Kostenersatz für das Verfahren zur Entscheidung über die Ausnahmegenehmi­gung, der knapp bemessen ist, soll durch eine Valorisierung wertgesichert sein. Ein allfälliger finanzieller Mehraufwand – wie er sich auch aus allen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ergeben kann - ist aus dem jeweiligen Ressortbudget zu bedecken.

Zu Artikel 1 Z 10:

Die vorgesehene Änderung ist aus legistischen Gründen aufgrund des Wegfalls des § 5 Abs. 5 erforderlich.

Zu Artikel 2 Z 11:

Im Gesundheitsausschuss wurde am 3. Dezember 2009 (vgl Bericht 549 d.B) eine Än­derung des Arzneimittelgesetzes behandelt, die gleichfalls einen § 94f beinhaltet. Da­her wäre hier eine entsprechende Korrektur der Paragraphenbezeichnung vorzuneh­men.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karls­böck. – Bitte.

 


21.20.41

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es ist wahr, wir – alle fünf Fraktionen – haben mit diesem Antrag Teamgeist bewiesen, wie es unter Sportlern bei solch einem Sportantrag auch zu erwarten ist. Wir haben einen Fünf-Parteien-Antrag – nach doch heftigem Ringen – durchbringen können. Es ist ein guter Tag für den Sport und auch ein guter Tag für das Parlament.

Wir haben, wie gesagt, eine vernünftige Regelung im Kampf gegen Doping gefunden, wir setzen nämlich ein starkes Zeichen für eine effiziente Bekämpfung von Sportbetrug im Profibereich und nicht im Amateurbereich.

Wir wollen damit eine Schärfung des Unrechtsbewusstseins und eine Stärkung des Problembewusstseins erreichen. Betrug, das wurde auch schon von anderer Stelle ge­sagt, ist Täuschung mit Schädigungsabsicht, um für sich oder einen Dritten einen Ver­mögensvorteil, einen geldwerten Vorteil, zu erlangen. Dieser Tatbestand des Sport­betrugs soll strafrechtlich geahndet werden können. Das kann er jetzt. (Beifall des Abg. Mag. Haider.)

Vernünftige Begleitmaßnahmen sind gerade erwähnt worden, ich möchte sie noch ein­mal ganz kurz anschneiden: Es ist uns auch ein Bedürfnis gewesen, darauf hinzuwei­sen, was passiert, wenn ein gedopter Sportler Fördergelder bekommen hat. Was pas­siert damit? – Für diesen Fall haben wir eine vernünftige Regelung ins Gesetz hineinbe­kommen, um die Fördergelder ab dem Zeitpunkt, wo er des Dopings überführt worden


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ist, zurückzubekommen. Dies ist eine vernünftige Regelung im Fall der Wiederaufnah­me des Trainings und der Wettkampftätigkeit. Auch das ist ein Kernpunkt, ein zentraler Punkt in diesem Gesetz.

Wir haben als den Personenkreis, den dieses Gesetz umfasst, nicht nur die Sportler definiert, sondern diesen auch auf andere, die damit im Sportbetrieb zu tun haben, ausgeweitet – zum Beispiel Ärzte und Manager, aber auch Trainer. Obwohl gerade, und das muss gesagt werden, im ärztlichen Bereich ein ziemlich strenges, rigides Standesrecht besteht. Das bedeutet, dass bei Dopingvergehen vonseiten der Standes­führung ziemlich rigide durchgegriffen wird.

Ähnliche klare Rahmenbedingungen schafft dieses Gesetz für alle Beteiligten im Sport­betrieb.

Aber natürlich ist man noch lange nicht am Ziel, und da möchte ich eine leichte Kritik anbringen. Wir müssen natürlich in der Zukunft schauen, dass die Behörde – eine Be­hörde ist es nicht, sondern eine Organisation –, die sich vordergründig mit dem Doping und dem Dopingmissbrauch auseinandersetzen muss, nämlich die NADA, mit genü­gend personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Da sind wir noch nicht ganz am Ziel.

Außerdem haben wir auch angeregt zu überlegen, und das sollte weiter diskutiert wer­den, ob wir nicht auch der NADA einen Behördencharakter oder etwas Ähnliches, wie es zum Beispiel die ASFINAG hat, verleihen.

Im Hinblick auf den Umgang mit Medikamenten gibt es leider auch einige Probleme. Das bedeutet zum Beispiel, dass es dann, wenn ein Sportler oder ein Jugendlicher mit seinen Eltern im Falle einer Erkältung zum Arzt geht, immer wieder passiert, dass er Medikamente bekommt, die auf der Dopingliste stehen und sich sowohl der Arzt als auch der Sportler aufgrund eines gestörten Informationsflusses dessen nicht bewusst sind. Wenn man Medikamente, die auf dieser Liste stehen – man nennt sie WADA-Liste, eine Doping-Liste – weitergibt oder konsumiert, kann man sich strafbar machen, was im Extremfall bis zu einer Sperre führt – genau so, wie es auch im Gesetz steht.

Das soll jetzt – mit dem Abänderungsantrag, der eingebracht wurde, und mit dem Ent­schließungsantrag im Bereich des Arzneimittelgesetzes – ein bisschen ausgeräumt wer­den.

Allerdings sollte man vielleicht auch überlegen, im Rahmen der Gesundheitsreform und der angedachten neuen Methoden, die uns zur Verfügung stehen – ich meine jetzt eHealth oder ELGA; diese seien nur als Stichworte genannt –, dieses Problem zu berücksichtigen, nämlich sowohl von der einen Seite, im Sinne des Abrufens, als auch von der anderen Seite, im Sinne davon, dass der Sportler dort nachschauen kann, ob dieses Medikament auf der Liste steht. Man sollte versuchen, das in irgendeiner Form auch in ein Gesetz zu gießen und einzubringen.

Einen kleinen Wermutstropfen habe ich auch noch betreffend die Änderung des Arz­neimittelgesetzes anzubringen – ich habe das schon im Sportausschuss dargelegt. Wir haben damals ein bisschen mit dem Kollegen Maier diskutiert, und er hat mir gesagt, dass die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft dies im dortigen Bundes­tag im Jahr 2007 als positiv empfunden hat. Ich bin dem telefonisch nachgegangen und habe herausgefunden, dass das zum Teil stimmt – ja, das ist richtig –, allerdings hat man mir auch von der einen oder anderen Schwierigkeit bei der Umsetzung er­zählt. Das muss einfach einmal angesprochen werden – wir stimmen dafür, aber trotz­dem möchte ich das noch ansprechen.

Ein mögliches Problem, auf das wir im Rahmen dieser Gesetzesänderung – durch die Medikamente, die Doping-Substanzen, in welcher Form auch immer, beinhalten, in Zu­


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kunft einer Kennzeichnungspflicht unterworfen werden – schauen müssen, ist, dass es dazu kommen könnte, dass es auch Anreize für im Breitensport tätige Sportler geben könnte, diese Medikamente auszuprobieren. Auf der anderen Seite könnten Patienten, die bestimmte Medikamente benötigen, die dann irgend so eine Kennzeichnung ha­ben – dass es in dem und dem Umfeld gefährlich ist – möglicherweise verunsichert werden.

Ich hoffe, wir werden das in den Griff bekommen, auch im Zusammenhang mit dem EU-Recht, durch das es angeblich nicht so einfach geht, diese Begleittexte der Medika­mente auf nationaler Ebene einfach umzuschreiben. Ich hoffe, das ist durchdacht und überlegt und wird nicht durch ein eventuelles oberstgerichtliches Urteil später aufgeho­ben, es ist nämlich eine vernünftige Regelung.

Zusammenfassend kann man sagen, dass wir mit diesem Gesetz der schon immer öf­ter ausgesprochenen Meinung, Spitzensport ohne Doping sei die größte Lebenslüge des Profisportbetriebs, ein starkes Zeichen entgegensetzen. Wir halten dagegen, wir reagieren, wir verhelfen so dem Ansehen des Sports wieder zu der Stellung, die ihm gebührt. Fairness, Freundschaft und Kameradschaft! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. Ruf beim BZÖ: „Freundschaft“!)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler zu Wort. – Bitte.

 


21.26.53

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich als Ausschussvorsitzender darf mich an dieser Stelle bei den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss und bei den Sportspre­chern bedanken. Das war wirklich eine gute Vorbereitung, eigentlich eine Paradeleis­tung, in diesem Ausschuss im letzten halben Jahr. Es gab Unterausschüsse und eine intensive Expertendiskussion, durch die wir sozusagen auch die Fortschreibung des in­ternationalen WADA-Codes, des Anti-Doping-Codes, hier in Österreich gewährleisten. Aber darüber hinaus haben wir eine weitere Anpassung – ja, man kann durchaus Ver­schärfung sagen – der Dopinggesetzregelung zustande gebracht.

Das ist in Europa beispielhaft, das ist schon gesagt worden. Es stimmt, wir haben ein beispielhaftes Gesetz und es gab eine sehr gute Diskussion mit den Experten im Aus­schuss, aber – und das ist die Einschränkung – es war zu Beginn sicherlich keine gute Diskussion für den österreichischen Sport und für den Ruf des österreichischen Sports, als international der Eindruck erweckt wurde, wir wären überhaupt das Zentrum der internationalen Doping-Szenerie, ein Umschlagplatz von Doping und Dopingsündern. Das ist nicht der Fall, und an dieser Stelle – und ich mache es wirklich kurz – ist zu sa­gen, dass 99 Prozent der österreichischen Spitzensportler sauber sind und nicht do­pen, das gehört einmal gesagt. (Beifall beim BZÖ.)

Daher wäre es auch falsch, jetzt plötzlich neue Straftatbestände zu kreieren, da fanta­sievoll vorzugehen, zu reglementieren und Sportler in Bausch und Bogen zu kriminali­sieren. Herr Minister, ich bin froh, dass Sie mitbekommen haben, dass das österreichi­sche Parlament das nicht wünscht und dass wir uns am Ende in dieser großen, breiten Mehrheit geeinigt haben.

Zum Sportbetrug – weil das der Herr Kollege Karlsböck jetzt so herausgestrichen hat – sage ich Ihnen etwas: Das alles wäre bis jetzt auch schon möglich gewesen, wenn wir ordentliche Staatsanwälte hätten, die solche Dinge auch angreifen. Aber nach dem Be­trugstatbestand, auch nach anderen Tatbeständen, wäre auch jetzt eine Verfolgung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 214

bereits möglich. Allerdings ist dies schwer nachzuvollziehen, weil ja immer der Berei­cherungsvorsatz da sein muss.

Es wird auch in Zukunft schwer sein, einem Sportler letztlich nachzuweisen, dass er ausschließlich aufgrund der Tatsache, dass er ein Preisgeld möchte, Doping genom­men hat. Das wird sehr schwierig werden, aber trotzdem: Wir haben immer gesagt, der Eigengebrauch, die Selbstverwendung darf nicht unter Strafe gesetzt werden, weil man im Wesentlichen niemanden damit schädigt außer sich selbst – und jeder ist für sich selbst verantwortlich. Daher haben wir uns auch mit dieser Linie sehr gut durchgesetzt, das ist richtig.

Auch sehr gut, um noch einen letzten Punkt anzumerken, ist die Tatsache, dass künftig bei öffentlichen Förderungen genauer hingeschaut wird, und wenn ein Sportler des Do­pings überführt worden ist, können und müssen öffentliche Förderungen im Sinne der Gemeinsamkeit und der Gesellschaft zurückgefordert werden. Das ist richtig und ent­spricht auch unserer Denkweise.

Insgesamt ist dies eine gute Entwicklung und keine Kriminalisierung – Gratulation, das ist eine gute Leistung!

Ich glaube, wir sollten anhand dieses Beispiels gleich zum nächsten Thema überge­hen – der Herr Kollege Wittmann weiß schon, was ich meine –, nämlich dass wir in den nächsten Wochen auch das Thema Sportförderung, Bundessportförderung einmal an­greifen und genauso intensiv diskutieren und zu einer modernen, ordentlichen Sportför­derung kommen, die auch den modernen Regelungen entspricht. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Peter Haubner.)

21.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. – Bitte.

 


21.30.01

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Nachdem wir heute mehrfach von Kollegen der ÖVP gehört haben, wie unkooperativ vor allem die Grünen, aber auch die Opposition in Summe ist – die Kollegen von der „Mähdre­scherfraktion“ haben da irgendwie ziemlich draufgehauen –, ist das vielleicht ein Mus­terbeispiel dafür, wie es auch anders geht. Das liegt unter anderem auch am Zugang der Sportsprecher der Regierungsparteien, Peter Haubner und Hermann Krist, die in den letzten Jahren eigentlich immer versucht haben, im Sportbereich im Vorfeld mit der Opposition Gespräche aufzunehmen, um möglichst breite Mehrheiten zustande zu be­kommen.

Vielleicht könntet ihr einmal solche Seminare im Klub machen, wie das grundsätzlich gehen würde? Das wäre irgendwie hilfreich, auch in anderen Bereichen. Man kann re­den, bevor man es einbringt, man kann dann dazwischen ... (Abg. Kopf: Jawohl, Herr Oberlehrer!) – Das ist nicht der Herr Oberlehrer, das ist ein Dank für gewisse Formen, die es auch bei den Regierungsfraktionen gibt.

Herr Klubobmann Kopf, Sie können sich vielleicht auch darüber informieren, wie das dort zustande kommt, nämlich auch mit Zwischeninformationen. Es ist nicht so, dass das Ding fix und fertig auf den Tisch geknallt und dann gesagt wird: Friss oder stirb! Das ist im Sportbereich eindeutig anders, das ist positiv und ich möchte mich dafür be­danken. (Zwischenrufe des Abg. Rädler.) – Wenn es dort Schwierigkeiten mit dem Klubobmann gibt, müsst Ihr das auch aushalten, aber es gibt offenbar auch Formen der Zusammenarbeit, die besser durchgeführt werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 215

Ich stehe auch nicht an, zu sagen, dass das jetzt zum Schluss auch mit dem Herrn Sportminister in einer vernünftigen Form geendet hat – mit allen Schwierigkeiten, die wir vorher hatten. Vor allem auch in den letzten Phasen, als wir den Text akkordiert haben, war sehr viel Bereitschaft da, das gemeinsam zu machen. Ich finde, dass das, was den Prozess im Parlament betrifft, wirklich vorbildlich und eine Praxis ist, die in den letzten Wochen und Monaten – aus meiner Perspektive nach neun Jahren Bil­dungssprecher auch in den letzten Jahren und Jahrzehnten –, nicht wirklich oft statt­findet.

Was ist jetzt eigentlich passiert bei dem Gesetz? – Es gab die heftige Diskussion da­rum, ob man strafrechtliche Maßnamen bei Doping im Sport einführen soll. Letztlich, glaube ich, kann man zusammenfassend sagen, dass der Herr Minister zeitweise an­gedacht hat, das Dopen an sich als Straftatbestand umzusetzen, was aber einver­nehmlich nicht gekommen ist. Was gekommen ist, ist eine Klarstellung in der Bestim­mung des Betrugs. Da gab es unterschiedliche Meinungen, auch der Experten, die mehrfach gesagt haben, dass auch jetzt schon mehr möglich wäre.

Ich glaube, dass das aber gar nicht der zentrale Punkt ist. Die anderen Punkte, die im Hintergrund beschlossen werden, sind wahrscheinlich viel wichtiger, beispielsweise die Frage der Rückzahlungen, die bisher offenbar auch viel schwieriger geregelt worden ist.

Nun ist klar, dass ab dem Dopingvergehen die Sportförderung zurückgefordert werden kann. Ich glaube, dass auch die Form, die wir jetzt einführen, nämlich dass wir eine Möglichkeit haben, zwischen jenen, die zur Aufklärung beitragen und bereit sind, auch über die Hintergründe auszusagen, und jenen, die dies nicht wollen, zu differenzieren, gut ist. Mit denen, die kooperieren, können wir, was die Rückzahlung betrifft, anders umgehen als mit denen, die sagen: Das ist mir egal, das ziehen wir durch; schauen wir einmal, wer mir etwas nachweisen kann!

Ein wichtiger Punkt ist, glaube ich, ein weiteres Differenzierungskriterium, da es bei ge­dopten Sportlern Anlassfälle gegeben hat, nämlich solche, die nachher wieder einge­stiegen sind. Da ist es wichtig, eine längere Frist einzuführen und zu sagen: Wenn je­mand ein Dopingvergehen begangen hat und seine aktive Karriere beendet, dann soll die Frist, in der er wieder unter Dopingkontrollen ist, länger sein als bei den nicht ge­dopten. – Es ist auch heute im Abänderungsantrag noch einmal klargestellt worden, dass es da eine Differenzierung geben soll.

Auch im Bereich der Prävention ist die Klarstellung wichtig, vor allem bei den Fällen, die jetzt aufgetreten sind, wo über „Ich habe nicht gedopt“ bis „Es wurde mir nachge­wiesen“ dann schrittweise zugegeben wurde, dass es über die ganze Zeit stattfand – und zwei Wochen später sind diese Sportler dann in den Schulen gestanden und ha­ben Dopingprävention betrieben.

Zumindest ist so ein klares Zeichen gesetzt, dass das nicht gewollt ist. Also für die Zeit der Sperre sollen gedopte Sportler auch nicht als Anti-Doping-Kämpfer auftreten – möglicherweise manchmal auch mit geförderten und bezahlten Projekten. Dabei geht es um Sportler, die von der Sportförderung in die Präventionsförderung wechseln und sich dort ein neues Standbein aufbauen. Ich glaube, dass das gut geregelt ist, dass wir da eine gute Lösung gefunden haben.

Es gibt wahrscheinlich noch andere Bereiche: Ich würde sagen, der Sportwettenbe­reich ist auch etwas, das wir uns in nächster Zeit genauer anschauen sollten – nämlich die Frage, wie dort die Kontrollmechanismen sind. Das wird wahrscheinlich bald auf uns zukommen. Aber ich finde, dass das jetzt wirklich ein Beispiel war, wo auch der Parlamentarismus gut ausgelebt worden ist. Ich finde, das ist eine gute Leistung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 216

Ob es im Sport und im Dopingbereich so wirkt wie beabsichtigt, werden wir sehen. – Manchmal haben wir uns gedacht, dass das Gesetz, das wir gemacht haben, schon so gut sei, dass es wirken sollte, und dann sind wir draufgekommen, dass es noch mas­sive Adaptionen geben muss. Darum werden wir möglicherweise in dem Bereich auch nicht herumkommen, aber so wie es jetzt ist, ist es sehr gut.

Nachdem Otto Pendl nicht da ist, gehe ich jetzt zu Herrn Darabos und werde mich mit Handschlag bei ihm bedanken! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

21.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Mag. Da­rabos. – Bitte.

 


21.34.47

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist, aus meiner Sicht, ein Meilenstein, der heute beschlossen wird – wir sollten unser Licht nicht unter den Scheffel stellen. Wir haben über die NADA Glückwunschschreiben aus Ländern von den USA über Indien bis Neuseeland bekommen, wir haben für unser hartes Vorgehen gegen Doping Glück­wunschschreiben von der WADA und vom Internationalen Olympischen Komitee be­kommen.

In die Änderungen eingebettet ist die Novelle des § 147, in der jetzt präzisiert wurde, dass auch der Sportbetrug umfasst ist. Kollege Westenthaler hat natürlich recht, das ist auch jetzt schon möglich gewesen, aber diese Präzisierung ist aus meiner Sicht schon wichtig, denn sie zeigt, dass auch von der Justiz das Vergehen Doping nicht als Kava­liersdelikt angesehen wird.

Zu einigen Punkten, die heute schon angesprochen wurden und die in dem zu be­schließenden Gesetz enthalten sind, möchte ich noch kurz etwas sagen.

Erstens ist der lebenslängliche Ausschluss von gesperrten volljährigen Sportlern, wenn ihnen oder ihren Betreuungspersonen Dopingvergehen nachgewiesen worden sind, von der Bundessportförderung sowie die Rückforderung der Bundessportfördermittel ab dem Zeitpunkt des Dopingvergehens möglich.

Weiters ist die angesprochene einjährige Sperrfrist hervorzuheben – diese gilt nun statt der bisherigen sechsmonatigen, und zwar bei Sportlern, die nach einer Dopingsperre wieder zurückkommen wollen.

Darüber hinaus haben wir auch die Rechtsgrundlage zwischen der NADA und den Strafverfolgungsbehörden verbessert, genauso wie die Information der zuständigen Behörden über die Verhängung von beruflichen Sanktionen – wenn beispielsweise Ärz­te, Tierärzte, Zahnärzte oder Apotheker an Dopingvergehen mitgewirkt haben.

Außerdem haben wir uns darauf geeinigt – ein Danke an das Parlament –, obwohl es da durchaus auch kritische Stimmen gegeben hat, dass wir das Arzneimittelgesetz in Richtung Dopingprävention ändern, weswegen auf Packungsbeilagen von Arzneimit­teln künftig ein Hinweis auf verbotene dopingrelevante Wirkstoffe aufgenommen wird. – All das sind aus meiner Sicht Meilensteine.

Ich bedauere ein bisschen, dass eine Diskussion, die auch in der Öffentlichkeit geführt wurde, hier im Parlament zu so später Stunde stattfindet. Der Sport würde es sich auch einmal verdienen, zu einer besseren Zeit – vielleicht auch zur Sendezeit im Fernse­hen – diskutiert zu werden, denn das deckt sich auch mit dem Interesse der Bevölke­rung an diesem Thema. (Allgemeiner Beifall.)


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Unbestritten ist, dass das Anti-Doping-Bundesgesetz 2008 schon immense Fortschritte gebracht hat, dass aber diese Novellierung jetzt noch eine Verschärfung, ein Fein­tuning ermöglicht hat, das, wie gesagt, europa- und weltweit für Aufsehen sorgt. Ich bin durchaus auch beim Kollegen Brosz: Ob das der letzte Schritt sein wird, kann ich nicht sagen, weil auch die Methoden im Doping immer diffiziler werden, aber so rasch wie Österreich hat kaum jemand auf dieses Thema reagiert.

Ich darf mich abschließend bei allen Parteien im Parlament – auch ich habe in diesem Prozess gelernt, ich sage das offen – für die Kompromissfähigkeit und für den Konsens bedanken. Es ist wichtig, dass sich alle im Parlament vertretenen Parteien diesem Kampf gegen Doping verschreiben.

Ich kann zum Abschluss meiner kurzen Wortmeldung auch das erneuern, was ich schon im Ausschuss gesagt habe – und da bin ich beim Vorsitzenden des Sportausschus­ses –, nämlich dass wir jetzt auch bei der Sportförderung versuchen werden, einen Fünf-Parteien-Kompromiss im Jahre 2010 zu erreichen. Es ist höchst an der Zeit, auch die Bundessportförderung zu novellieren, zu reformieren. Dieses Angebot möchte ich hier heute am Ende meiner Wortmeldung, mit meinem Dank für diesen einstimmigen Beschluss, erneuern. (Allgemeiner Beifall.)

21.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser zu Wort. – Bitte.

 


21.38.59

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vor allem auf die Änderungen im Arzneimittelgesetz eingehen.

Wenn wir an Doping denken, dann denken wir an Anabolika, an Erythropoetin oder sonstige Substanzen. Es geht aber viel, viel einfacher. Ein Beispiel: Der Segelwelt­meister im Seniorensegeln, ein Österreicher, hat einen auch nicht mehr ganz jungen Hausarzt, der ihm aufgrund seines Bluthochdrucks einen Betablocker verschrieben hat. Das Medikament ist im Segeln als Dopingmittel gekennzeichnet und steht auf der Do­pingliste. Somit war der Titel weg, der Mann gesperrt.

Es geht aber noch viel, viel tiefer hinunter, zum Beispiel wenn wir uns überlegen, dass sehr viele von uns an der Grippe erkrankt sind. Wenn jetzt jemand an der Grippe er­krankt und gleichzeitig Sportler ist, stellt sich die Frage, ob er Aspirin oder Aspirin Com­plex nehmen kann. Vielleicht wissen der Apotheker und der Arzt nicht, wie die Rege­lungen genau sind, und ich nehme Aspirin – das ist sauber. Nehme ich aber Aspirin Complex, ist darin ein Ephedrin enthalten, das ab 1.1.2010 auf der Dopingliste steht. Werde ich getestet, bin ich weg und habe eine Strafe.

Das heißt, in dem Sinne ist es, so glaube ich, extrem wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, aber auch Patientinnen und Patienten darauf zurückgreifen können, und eine vermehrte Sicherheit bekommen.

Lassen Sie mich mit einem weiteren vielleicht ein bisschen außergewöhnlichen Bei­spiel, was alles auf der Dopingliste ist, schließen! Ich habe mir die Mühe gemacht und bin die Dopingliste, zumindest nach einigen Stichworten, durchgegangen und habe mir angeschaut, was dort steht. (Abg. Ing. Westenthaler: Nasivin!)

Ich kann mir vorstellen, es gibt einige Menschen unter uns, die bei Tag den Mund die ganze Zeit offen haben; die machen das meistens auch in der Nacht. Was resultiert da­raus? – Schnarchen. Wenn derjenige, der schnarcht – das ist ein Kampfschnarcher –, noch ein Kampfsportler ist, und seine Frau sagt, schluck etwas!, und der schluckt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 218

„Schnarch-ex“, etwas, was man sich einfach so in der Apotheke kaufen kann, so ist das ein Stimulans und steht auf der Dopingliste. (Abg. Kopf: Das klingt tödlich!)

Das heißt, man sollte wirklich aufpassen, was man schluckt, wenn man Spitzensportler ist. Und die Beispiele können gar nicht so banal sein, als dass man dann nicht auf der Gesperrtenliste stehen könnte. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pack zu Wort. – Bitte.

 


21.41.13

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Meine Vorredner haben es bewiesen, die Arbeit im Ausschuss hat es bewiesen: Sport verbindet über die Grenzen von sozialen Gesellschaften hinweg, verbindet Nationen und somit auch politische Par­teien über alle Gräben hinweg. Es war wirklich eine gute Arbeit, diesen All-Parteien-An­trag im Endeffekt mit diesen Änderungen einzubringen.

Der Dank gilt natürlich den einzelnen Sportsprechern der jeweiligen Fraktionen, insbe­sondere Hermann Krist und Peter Haubner. Peter Haubner hat sich vor allem auch sehr darum bemüht, diesen Konsens immer wieder herzustellen. (Beifall der Abgeord­neten Kopf und Amon.) Auch seitens meiner Fraktion an unseren Sportsprecher noch­mals vielen Dank.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren – die Vorredner haben alles erklärt –, soll man sagen: Es lebe der Sport, ein saubererer Sport ohne Doping mit guter Doping-Prävention. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Markowitz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.42.00

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Es wurde diesbezüglich schon fast alles gesagt, aber das Bundes-Sport­förderungsgesetz ist leider Gottes ein bisschen inkonsequent – ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt. Ich finde es absolut gut, dass volljährige Sportler von der Sportförderung suspendiert werden können, kein Geld mehr bekommen und es teilwei­se zurückzahlen müssen, wenn sie dopen. Aber man muss auch weitergehen: Auch junge Sportler, die ihr Geld von der Sportförderung erhalten, sollten dann gesperrt wer­den, denn ich meine, Doping ist kein Kavaliersdelikt. Deswegen sollte man das auch später dahin gehend reparieren.

Was das Betreuungspersonal betrifft, so möchte ich dazu auch noch kurz etwas sagen: Da finde ich es nicht gut, dass das Betreuungspersonal nach vier Jahren Sperre wieder bei den Sportlern sein darf.

Bezüglich Doping-Prävention haben wir diesen Abänderungsantrag eingebracht, was gut ist. Ich finde es nämlich nicht gut, dass gedopte Sportler in den Schulen quasi das heile Leben vorspielen. Ein Sportler, der dopt, hat in den Schulen, in den Klassen, bei den Jugendlichen nichts verloren. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Minister, Sie haben es schon angesprochen: Ich halte es auch für wichtig, dass in Zukunft das Thema Sport einen besseren Stellenwert hat, das heißt, wir sollten das nächste Mal versuchen – auch im Ausschuss haben wir das erwähnt –, dieses Thema früher zu behandeln. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.43



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 219

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mayer zu Wort. – Bitte.

 


21.43.52

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Es war, wenn wir uns die Rednerliste anschauen, dort noch vorge­sehen, wer eigentlich hätte reden sollen; daher nicht aus Desinteresse oder aus man­gelnder Aufmerksamkeit: Ich möchte mich dem Dank anschließen, den hier meine Vor­redner dargebracht haben. Es ist wirkliche keine alltägliche Aktion im Parlament, be­sonders diese Fünf-Parteien-Einigung zu erreichen. Wenn man am Anfang die Position des Herrn Ministers gesehen hat und jene der verschiedener Parlamentarier, so ist das wirklich ein ganz hervorragender Kompromiss, der jetzt Vorbildcharakter in einem ef­fektiven Kampf gegen Doping hat.

Ich möchte ganz kurz zwei Punkte anschneiden. Der eine ist der lebenslängliche Aus­schluss von wegen Dopingvergehen gesperrter erwachsener Personen von der Bun­dessportförderung und dass Sportler mit Dopingvergehen die ausgezahlten Bundes­sportförderungsmittel zurückzahlen müssen. Das ist nicht nur Betrug am Sport, son­dern auch Betrug am Steuerzahler. Das soll hier ganz klar eingeschränkt werden, dass diese Dinge nicht mehr möglich sind.

Der zweite Punkt – wie wäre es anders möglich? – ist die Prävention. Es scheint mir ganz wichtig zu sein, dass man auch über Vereine und Schulen etwas tut. Da ist mir auch die Rahmenvereinbarung zwischen Landesverteidigungsministerium, Unterrichts­ministerium und Bundes-Sportorganisation sehr, sehr wichtig, weil es ganz entschei­dend ist, dass wir auch bei der Erziehung der Kinder, dass wir in den Sportvereinen und den Schulen präventive Maßnahmen setzen. Die sind jetzt möglich.

Ich möchte mich auch dem Kreis jener anschließen, die nicht meinen, dass es gut ist, wenn Sportler, die Dopingsünder waren, und zwar ganz massive Dopingsünder waren, nach einem Jahr an den Schulen als Vorbilder hingestellt werden. Das sehe ich auch als Pädagoge sehr kritisch. (Abg. Kopf: Danke, Elmar!)

Im Übrigen möchte ich mich sehr bedanken und freue mich, dass der Betrug am Sport mit dieser heutigen Beschlussfassung wieder etwas in den Hintergrund getreten ist. –Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer zu Wort. – Bitte.

 


21.46.18

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ehemaliger Nationalkaderläufer im Rennrodeln auf der Naturbahn für vier Jahre (Oh-Rufe beim BZÖ) ist mir der Sport natürlich ein sehr, sehr großes Anliegen – und ganz besonders, dass er auch sauber betrieben wird. (Bei­fall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Wir wissen ja, Österreich ist eine Sportnation, Österreich hat viele Spitzensportler. Die Spitzensportler stehen im Mittelpunkt, stehen sozusagen im Schaufenster. Die Spitzen­sportler sind die Vorbilder unserer Jugend, und deshalb ist es auch wichtig, von der Gesetzgebung her die Gesetze so zu gestalten, dass es so gut wie ausgeschlossen ist, dass professionell gedopt wird. Deshalb bin ich auch froh darüber, bei dem Sport-Un­terausschuss dabei gewesen zu sein und dass das evaluierte neue Anti-Doping-Bun­desgesetz und das Arzneimittelgesetz nun zeitgerecht, der jetzigen Zeit angepasst, hier auf dem Tisch liegen. Und das hat auch von allen Fraktionen gezeigt, wie gesagt,


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dass uns allen der Sport und die Vorbildwirkung für unsere Jugend – der saubere Sport – ein Anliegen ist. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gedankt wurde heute hier genug. Ich danke trotzdem noch einmal für diese Einstim­migkeit und hoffe, dass es auch den gewünschten Erfolg bringt, dass Österreich auch in Zukunft als saubere Sportnation dasteht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter List zu Wort. – Bitte.

 


21.48.04

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister für Sport! Doping ist Gift für den Sport. Dopingsünder beschädigen das Image des Sportes schwer, und trotzdem erhalten sie in einigen Medien auch nach ihrer Über­führung als Dopingsünder große Aufmerksamkeit. Vor allem der ORF geizt nicht mit Sendezeiten für Dopingsünder. Der ORF hofiert Täter wie Kohl und Mayer, beide sind bekannt, und auch Lichtenegger.

Bernhard Kohl hat gedopt bei der Tour de France, Walter Mayer hat Blutdoping in Turin betrieben. Beide aber erhalten trotzdem lange Beiträge in der Sportberichterstattung. Kohl wurde sogar zum „Kaiser“ geladen. Die Sendung „Wir sind Kaiser“ hat ihm eine peinliche Bühne geboten. Leider!

Hier erwarten wir, geschätzte Damen und Herren, vom ORF mehr Fingerspitzengefühl. Der ORF muss eine härtere Gangart gegenüber Dopingsündern einschlagen. Das wä­re eine wichtige Lösung. Dopingsünder sind von den Bildschirmen zu verbannen, die Berichterstattung im ORF hat sich nur auf ein Minimum zu konzentrieren. Der ORF in seiner gesamten Berichterstattung sollte vermehrt für einen sauberen Sport eintreten und werben. (Beifall beim BZÖ.)

Hier, geschätzte Damen und Herren, darf ich vor allem Sie von der Bundesregierung auffordern, nämlich die Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, dass Sie sich als die In­haber des roten und schwarzen ORF, als jene, die Sie diesen ORF eingefärbelt haben, dafür einsetzen: Machen Sie Druck beim ORF für eine seriöse Berichterstattung!

Geschätzte Damen und Herren, wir beschließen heute gemeinsam strengere Anti-Do­ping-Regelungen. Und mit diesem fortschrittlichen Gesetz schaffen wir die Rahmenbe­dingungen für den schwierigen Kampf gegen Doping. Diese Anti-Doping-Bestimmun­gen müssen rasch transportiert werden, nämlich dorthin, wo sie gebraucht werden, nämlich zu den Sportlern, zu den Verbänden und zu den Ärzten.

Sie müssen über die Inhalte Bescheid wissen. Ehrliche Sportler müssen damit als Idole vor den Dopingsündern geschützt werden. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. – Bitte.

 


21.50.31

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich glaube, wir haben eines der modernsten Dopinggesetze, die es derzeit auf der Welt gibt. Wir haben auch unseren Grundsatz nicht verlassen, das in einer Fünf-Parteien-Einigung herbeizuführen. Ich glaube, das ist


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herzeigbar und zeigt auch den Willen aller hier im Haus vertretenen Parteien, ernsthaft Doping zu bekämpfen.

Ich bin als Vertreter der Sportler und oberster Sportfunktionär natürlich auch froh da­rüber, dass es nicht zu einer Kriminalisierung der Sportler an sich gekommen ist. Be­trug war vorher strafbar, ist auch jetzt strafbar. Das bedeutet aber, dass kein Sportler mehr strafbar ist als vorher, weil der Tatbestand „Betrug“ schon gegeben war. Es geht nur um eine Qualifikation, das ist kein neuer Tatbestand, sondern eine Qualifikation. Das bedeutet: Normalerweise ist die Qualifikation des schweren Betrugs bei einem Schaden von 3 000 € angesetzt, wir haben nun eine Qualifikation, dass bereits ab der Geringfügigkeitsgrenze von 100 € bis über 100 €, aber jedenfalls schon vor 3 000 € eine Qualifikation als schwerer Betrug gegeben ist.

Das heißt, der Betrug war vorher strafbar, ist jetzt auch strafbar, hat diese Qualifikation. Letztendlich ist kein Sportler mehr dem Strafrecht unterworfen als vorher. Ich glaube, das ist vernünftig, eine herzeigbare Lösung und ein sehr, sehr modernes Gesetz. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

21.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Mai­er. – Bitte.

 


21.51.58

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Gesetzesinitiative er­folgt eine Weiterentwicklung des sportrechtlichen wie des strafrechtlichen Anti-Doping-Rechts in Österreich. Wir haben mit diesem Gesetz Vorbildfunktion für Europa, für alle anderen Staaten.

Ich möchte an eines erinnern: Den ersten Schritt haben wir im letzten Jahr gemacht, als wir hier eine Regierungsvorlage geändert haben, auch gemeinsam, und beispiels­weise Blutdoping unter gerichtliche Strafsanktion gestellt haben. Das hat uns das Justiz­ministerium bis heute nicht verziehen. Aber ich möchte eines betonen: Mit diesen straf­rechtlichen Bestimmungen aus dem Jahr 2008 war die erfolgreiche Arbeit der SOKO Doping erst überhaupt möglich. Die SOKO Doping war erfolgreich, und ich glaube, es steht uns gut an, uns recht herzlich bei den Kriminalisten und bei den Mitarbeitern der SOKO Doping zu bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt geht es natürlich um die Frage: Wie geht es mit der SOKO Doping weiter? – Herr Bundesminister, wir verbin­den das mit der Hoffnung, dass diese erfahrenen Leute im Bundeskriminalamt in der Gruppe Suchtgift zusammengefasst werden und ihre Erfahrung einbringen können, denn eines kann nicht sein: dass die SOKO Doping aufgelöst wird und diese weiteren Arbeiten nicht mehr fortgesetzt werden können. Die NADA Austria war auf die Ergeb­nisse der SOKO Doping angewiesen, die NADA Austria ermittelt ohne Ansehen von Person und Sportler, wie wir heute wieder erfahren konnten.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu wahrnehmen, mich bei den Mitarbeitern von Andi Schwab, die eine hervorragende Arbeit leisten, recht herzlich zu bedanken. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend eine Feststel­lung: In der APA konnte man heute lesen, dass Spanien die Blutproben des Fuentes-Labors nicht herausgibt. Wir werden daher nicht umhinkommen, Herr Bundesminister, die Frage des Dopings auf europäischer Ebene immer wieder anzusprechen, denn wir brauchen hier harmonisierte Bestimmungen, und zwar nicht nur im Sportrecht, sondern


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 222

auch im Strafrecht. Darum sollten wir auch gemeinsam als Parlament kämpfen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.54


21.54.20

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort des Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 518 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Krist, Peter Haubner, Kickl, Ing. Westenthaler, Brosz, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 2 einge­bracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Krist, Peter Haubner, Kickl, Ing. Westentha­ler, Brosz, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Krist, Peter Haubner, Kickl, Ing. Westenthaler, Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Information der Ärzte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 76.)

21.56.0326. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (328 d.B.): Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (519 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (341 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (520 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 26 und 27 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


21.56.43

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister Hahn! Werte Kolleginnen und Kollegen! Primäres Ziel der


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vorliegenden Abkommen ist die Förderung der bilateralen Beziehungen im Wissen­schafts- und Forschungsbereich. Solche bilateralen Abkommen sind wichtig für die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes.

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Verwirklichung des europäischen Hochschulrau­mes ist das Bologna-Modell mit seiner Gliederung in Bachelor, Master und Ph.D. Da­durch wird es ermöglicht, Studien europaweit einheitlich und vergleichbar zu gestalten sowie Prüfungsleistungen durch ein System von Leistungspunkten international anre­chenbar zu machen.

Gerade in den letzten Wochen hat die Bologna-Studienarchitektur in Österreich zu hef­tigen Diskussionen geführt, weil es die Umsetzung der Bologna-Studienarchitektur an der Akademie der bildenden Künste in Wien war, die Auslöser für die momentan noch andauernden Studentenproteste war. Die Proteste haben sich dann rasch auch auf die anderen Universitäten ausgeweitet, und das ist wenig erstaunlich. Wenn sich 60 Pro­zent der Studienanfänger in 10 Prozent der Studien wiederfinden, dann heißt das Mas­senuniversität und natürlich auch Unmut der Studierenden und Lehrenden, die unter den schlechten Bedingungen an den Massenuniversitäten leiden. Angesichts der Pro­bleme an den Massenuniversitäten ist für mich aber eines klar: Geld allein kann die Probleme in den Massenstudien nicht lösen! (Beifall bei der ÖVP.)

Professor Rudolf Taschner, Mathematiker und Wissenschafter des Jahres 2004, bringt es im „FORMAT“ vom 6. November 2009 treffend auf den Punkt. Ich zitiere wörtlich:

„Bevor das geforderte Geld fließt, wäre es wichtig, zu formulieren, was man von den Unis erwartet. (...) Entweder sie sind Ausbildungsinstitutionen: (...) Oder aber sie sind Bildungsinstitutionen: (...) Natürlich darf man unbescheiden wünschen, dass Universität beides bietet. Aber keinesfalls als Mischmasch, denn dann sind in ihr sowohl Ausbil­dung als auch Bildung zum Scheitern verurteilt.“ – Zitatende.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wir brauchen, ist ein breiter gesellschaft­licher Grundkonsens über die Rolle unserer Hochschulen sowie über die Rahmenbe­dingungen und Ressourcen unserer Hochschulen für die aktuellen Herausforderungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist ja bereits im Regierungsprogramm verankert, dass es eines Gesamtkonzeptes zur Gestaltung des österreichischen Hochschulraumes bedarf. Die Diskussion hätte Anfang 2010 starten sollen, und, bedingt durch die Studentenproteste, hat nun Wissen­schaftsminister Hahn einige Wochen früher zu einem Hochschuldialog eingeladen. Ein­geladen wurden dazu auch die Vertreter der Österreichischen Hochschülerschaft sowie die Vertreter der Studierenden aus den besetzten Hörsälen, die sich nicht mehr durch die ÖH vertreten fühlen. (Abg. Scheibner: Die Sandler hat er nicht eingeladen!)

Ich hoffe auf konstruktive Gespräche und schließe mit einem Zitat von Heinrich Neisser aus dem Jahr 1986, und das ist das Bemerkenswerte dabei – ich zitiere –:

Ein verantwortungsvoller Dialog offenbart ein Bekenntnis und erneuert das Bewusst­sein. Ein Mehr an beidem würde der österreichischen Hochschulpolitik nicht schaden. – Zitatende. Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. – Bitte.

 


22.00.35

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir be­handeln unter diesem Tagesordnungspunkt zwei bilaterale Abkommen, eines mit Slo­wenien und eines mit Montenegro. Die Kollegin Karl, meine Vorrednerin, hat bereits


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darauf hingewiesen, dass derartige bilaterale Abkommen einen hohen Stellenwert ha­ben zur Entwicklung des österreichischen Hochschulraumes und zur Förderung der Mobilität und des Austauschs der Studierenden.

Sie, Frau Kollegin, haben den Bologna-Prozess, die Bologna-Architektur angespro­chen, Sie haben einige Punkte angesprochen. Was ich sehr interessant finde, was man überprüfen sollte: Ich habe in den letzten Tagen immer wieder gehört, dass, nicht wegen der Bologna-Architektur, aber seit es die Bologna-Architektur gibt – man sollte die Wirkungen hier analysieren –, die Mobilität der österreichischen Studierenden nicht gerade angestiegen ist, was ja eigentlich Ziel der Bologna-Architektur gewesen wäre, die Mobilität zu steigern. Das würde ich lohnend finden, das zu analysieren und nach den Gründen zu schauen, um herauszufinden, wie man da entsprechend fördernd wir­ken könnte.

Weil Sie die Massenuniversität angesprochen haben: Ich denke, derartige Signale sind genau die, die zu den Studentenprotesten der letzten Tage, letzten Wochen geführt ha­ben. Wenn die Studierenden immer hören, dass das alarmierend ist, wenn viele junge Menschen sich weiterqualifizieren wollen, dann ist das natürlich eine bewusst oder un­bewusst, jedenfalls wirkungsvoll gesetzte Provokation.

Wir sollten auch im nächsten Jahr intensiv daran arbeiten, Rahmenbedingungen für die Universitäten zu schaffen, mit denen wir gewährleisten können, dass mehr Studierende unter besseren Studienbedingungen studieren können, und dazu ist natürlich eine bes­sere finanzielle Ausstattung der Universitäten dringend notwendig. (Beifall bei der SPÖ.)

22.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. – Bitte.

 


22.02.37

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Hohes Haus! Tagesordnungspunkt ist ein Übereinkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit Slowenien und Montenegro. Mir geht es jetzt aber darum, ein Übereinkommen zu erzielen zwischen dem Hochschuldialog, der von Minister Hahn initiiert wurde, und dem Parlament, im Besonderen mit dem Wis­senschaftsausschuss, eigentlich, noch genauer, mit einem Unterausschuss, den wir von der Opposition beantragt haben und die Regierungsparteien verhindert haben, weil sie offenbar die Weihnachtsferien mit Ferien des Parlaments verwechseln, die offenbar bis Ende März dauern sollen.

Es gab im Wissenschaftsausschuss einen Antrag, der vorsah, dass über die Ergebnis­se des Hochschuldialoges erstmalig am 24. März nächsten Jahres im Wissenschafts­ausschuss diskutiert werden sollte; also ein Vierteljahr nutzlose Zeit fürs Parlament. Wir sind der Meinung, dass wir die Beratungen sehr wohl auch parallel im Wissen­schaftsausschuss führen können, besser noch in einem Unterausschuss dazu, um ge­meinsam mit den Experten, die auch den Hochschuldialog beraten, bereits gewisse Grundsatzfragen abstecken zu können. Denn was bringt das, wenn der Hochschuldia­log tagt und tagt und tagt? Dann ist er vielleicht nächstes Jahr im Herbst fertig, wenn überhaupt, und dann müssen wir es aber im Parlament noch umsetzen.

Das heißt, es wird wichtig und richtig sein, zunächst auch einmal im Parlament gewisse Grundsatzfragen abzustecken. Da geht es etwa darum: Wie schaut es mit einem gere­gelten qualitativen Zugang aus? Sind wir dafür, dass, so wie das BZÖ das verlangt, die ersten zwei Semester als Beobachtungszeitraum für die Studenten dienen, dass nur der studieren kann, der auch wirklich willens ist und das will, und nicht auch der, der sich das vielleicht nur einbildet, aber nicht die nötige Bildung mitbringt?


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Oder: Es geht auch um die Zugangsregelungen im quantitativen Bereich, etwa um die Diskussion von Studiengebühren oder Einschreibgebühren, die man parallel abfedern kann für österreichische Studenten, indem man einen Unibonus von rund 5 000 € schafft, um damit sicherzustellen, dass, salopp formuliert, die Flut von Studenten aus Deutschland in Österreich eingedämmt wird. Es sei denn, man ist auch bereit, über Ausgleichszahlungen zu diskutieren, wie sie zum Beispiel auf Gemeindeebene bei Schuleinschreibgebühren gang und gäbe sind.

Also das sind Dinge, die man vordiskutieren sollte, tabulos, einfach offen, ehrlich: Was bringt das eine, was bringt das andere?, aber dazu sind ÖVP und SPÖ nicht bereit.

Es geht aber auch – es ist bereits angesprochen worden – um die Evaluierung des Bo­logna-Prozesses. Er war gut gemeint, ist aber schlecht umgesetzt worden. Das heißt, wir stehen im Prinzip davor, dass das Hochschulsystem, auch Österreichs, amerikani­siert wird. Die Frage ist dann: Wozu brauche ich einen Bachelor, wenn ich einen FH-Studenten wesentlich besser und billiger haben kann?

Es geht um die Grundfinanzierung, es geht um die Frage der Finanzierung der Univer­sitäten, wo eine Startfinanzierung von 250 Millionen dringend notwendig wäre. Wenn wir den Dialog abwarten, werden wir auch das wieder verschlafen.

Es geht um die Forschungsförderung, darum, wie wir diese ausbauen, wie wir diese vernetzen auch mit der privaten Forschung. Es geht um die Autonomie der Universitä­ten, darum, auch diese einmal zu evaluieren, was bereits jetzt im UOG festgeschrieben ist. Es geht generell um das Angebot der Unis in diesem Land, um die Ausstattung, es geht um die Infrastruktur, und es geht auch um die Mobilität der Studenten und auch um die Internationalisierung.

Das sind Grundsatzfragen, die wir von der Politik vorgeben müssen und sollten, damit man auf der Basis dann darüber auch im Hochschuldialog diskutieren kann.

Ein letztes Wort zu den Uni-Besetzern: Ich glaube, die Zeit ist vorbei. Es ist wichtig und richtig, auf vorhandene Missstände aufmerksam zu machen und Protest zuzulassen, damit auch ein Diskussionsprozess zustande kommt, aber die Zeit ist aus, time out. Es sind dort – ich sage es einmal offen – zum Teil nur mehr Obdachlose, auch „Sandler“ – unter Anführungszeichen – und kaum mehr Studenten. Also die Audimax-Besetzung hat ihr Ziel bereits weit verfehlt. Ich bin dafür, dass wir – und das sage ich ganz ehrlich – die Uni, das Audimax räumen, um dort wieder den Studenten, die studieren wollen und können, auch die Möglichkeiten dazu zu geben. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Ich denke, auch da muss man Ordnung machen, und dazu braucht man keinen Hoch­schuldialog.

Das heißt, es geht jetzt darum, die Proteste und Blockaden und Denkblockaden, auch die ideologischen, aufzubrechen, die Denkblockaden und Proteste der Studenten zu beenden, zur Sache zu kommen, zu den Inhalten zu kommen. Und es geht auch da­rum, die Bildungsblockade der Koalition von ÖVP und SPÖ, die sich darin widerspie­gelt, dass sie einen Unterausschuss nicht zulassen, zu beenden.

Daher fordere ich Sie von SPÖ und ÖVP auf: Lassen Sie uns arbeiten, auch im Wis­senschaftsausschuss, in einem Unterausschuss, und beenden Sie die Blockade! – Dan­ke. (Beifall beim BZÖ.)

22.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 226

22.07.31

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Also ich muss sagen, wir haben ja lange im Klub diskutiert, ob wir diesem Abkommen zustimmen sollen oder nicht, und sind schließlich doch zu der Überzeugung gelangt, dass wir ganz freudig und alle einig zustimmen werden.

Was wirklich der helle und zynische Wahnsinn bei dem Ganzen ist: Wir verhandeln da ein Abkommen mit Mazedonien oder Montenegro oder Slowenien oder was – und in Wirklichkeit liegen die Unis, die Hochschulen darnieder. Das beste Beispiel für eine völlig gelähmte Hochschulpolitik war der letzte Wissenschaftsausschuss, wo alle 15 Anträge der Tagesordnung vertagt wurden, und zwar ohne Diskussion. Das heißt, es gibt über­haupt keine Wissenschaftspolitik des Parlaments und auch nicht der Regierung.

Das interessiert den Minister Hahn nicht, der ist geistig ohnehin schon in Brüssel. Die Hochschulpolitik ist völlig gelähmt. Alle Anträge zum Budget, zu den Rettungsplänen, zur Qualitätssicherung, zur Personalaufstockung, alles wurde vertagt, ohne Diskussion. Die Ausrede war immer, es gebe jetzt ohnehin Hochschuldialoge. Das ist eine Art Pa­rallelstruktur, es wird alles sozusagen ins Ministerium verlagert, dann gibt es Runde Ti­sche, die dann ein Jahr lang über alles Mögliche beim Kaffeekränzchen plaudern. Es geht überhaupt nichts mehr weiter auf diesem Sektor.

Dieses Abkommen ist interessant. Ich habe mir einen Absatz durchgelesen. Da steht, dass wir die gegenseitige Entwicklung der Hochschulen fördern. Ich glaube, dieses Ab­kommen ist deshalb interessant, weil es ein einseitiges Abkommen ist. Wir werden sehr bald die Entwicklungen in Montenegro, Slowenien, der Slowakei und so weiter brauchen, weil: Wir sind der Montenegro von morgen! – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

22.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Fuhr­mann. – Bitte.

 


22.09.31

Abgeordnete Mag. Silvia Fuhrmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Kollege Zinggl, ich glaube nicht, dass wir hier im Parlament Parallelstrukturen auf­bauen sollten. Das ist der springende Punkt, denn was würde mehr Sinn machen, als die Betroffenen – und das tut unser Wissenschaftsminister – an einen Tisch zu holen und die Situation vor Ort zu besprechen?! Und da gehören nun einmal jene dazu, die vor Ort sich an den Universitäten bewegen: Studierende wie natürlich auch der Mittel­bau und Professoren. Und das geschieht.

Es hat ja den Vorschlag für einen Antrag gegeben, die Ergebnisse dieses Hochschul­dialoges im Ausschuss zu diskutieren. Kollege Widmann hat kritisiert, dass das Datum für diesen Ausschuss zu spät gewesen sei. – Gut, hätte man möglicherweise auch vor­ziehen können, aber leider hat der Ausschussvorsitzende, Herr Dr. Graf, diesen Antrag gar nicht zugelassen. Möglicherweise hat das seinen Tag erfreut, weil er so als Aus­schussvorsitzender eine Machtdemonstration abliefern hat können. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Faktum ist jedenfalls, dass ich es schade finde, dass dieser Antrag zum Hochschul­dialog nicht zugelassen wurde und uns dadurch hier im Parlament die Grundlage fehlt, inhaltlich darüber zu diskutieren, zumindest was den jetzigen Zeitpunkt betrifft.

Ich hoffe, dass wir dann zumindest die Ergebnisse diskutieren können – und dann bitte auch konstruktiv. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

22.11



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 227

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


22.11.03

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Wertigkeit ist tatsächlich unter­schiedlich. Wenn ich etwa daran denke, dass Herr Nationalratspräsident Graf der Ob­mann des Wissenschaftsausschusses ist und parallel zur Debatte hier herinnen eine Unterausschusssitzung einberuft oder ein Treffen seiner Freundschaftsgruppe bei ihm im Büro veranstaltet, dann zeigt das auch einen bestimmten Stellenwert, den zumin­dest Teile der Opposition diesem Thema beimessen.

Ich meine, dass die beiden Wissenschaftssprecherinnen Karl und Kuntzl sehr treffend geschildert haben, was die Probleme der derzeitigen Studentenproteste sind. Es ist wirklich interessant, dass es im Gegensatz zu früheren Zeiten bei den heutigen Protes­ten weniger um eine Veränderung der Gesellschaft geht, sondern vielmehr um ganz konkrete Verbesserungen, zu denen wir aufgefordert werden.

Das Hauptproblem sind tatsächlich die Bakkalaureate, die Bachelor-Regelungen, in de­ren Zusammenhang es tatsächlich Unmut gibt und wo man nach Möglichkeiten suchen muss. Das Hauptproblem ist, dass die Angst besteht, dass das kein Studium ist, son­dern die Schule praktisch verlängert wird – und dass es daher natürlich zu Recht zu Protesten kommt.

Ich möchte aber dennoch diese Sitzung heute auch dazu nutzen, Herrn Wissenschafts­minister Hahn für seine Arbeit recht herzlich zu danken. Ich nehme an, dass das heute sein letzter Auftritt hier im Parlament ist. Vermutlich, denn man weiß ja nie, welche Art von Sondersitzungen es hier noch geben wird. Jedenfalls möchte ich Herrn Bundesmi­nister Dr. Hahn im Namen unserer Fraktion alles Gute für seine Arbeit in Brüssel sowie viel Kraft wünschen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Bu­cher.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die GO-Bestimmungen. – Bitte.

 


22.12.52

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! – Die Frau Abgeordnete Fuhrmann hat gemeint, dass der Vorsitzende des Wissenschaftsausschus­ses, Präsident Graf, bei einem Nichtzulassen eines entsprechenden Antrages eine „Machtdemonstration“ abgegeben habe.

Tatsächlich richtig ist vielmehr, dass Herr Präsident Graf in der Lage ist – im Gegen­satz zu manch anderen –, die Geschäftsordnung richtig auszulegen und danach zu han­deln. Ein Abkommen mit der Republik Montenegro hat nämlich nichts mit dem Hoch­schulgipfel zu tun. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Schüssel: Das war keine tatsäch­liche Berichtigung! – Abg. Neugebauer: Das war ein Märchen, aber keine tatsächliche Berichtigung! Geschichten aus dem Wienerwald!)

22.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


22.13.34

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminis­ter! Ich teile die Meinung meiner Vorredner, dass das Abkommen mit Montenegro und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 228

Slowenien eine sinnvolle Zusammenarbeit ist und den Wissenschaftsstandort Öster­reich sicherlich aufwerten wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.)

Apropos Wissenschaftsstandort: Kurz ein paar Gedanken zu den Audimax-Besetzern. Sich für bessere Bedingungen für den Wissenschaftsstandort Österreich und an den Unis einzusetzen ist eine sehr löbliche Sache und sicherlich auch zu unterstützen. Mit einer ordentlichen Demonstration die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf sich zu zie­hen gehört da sicherlich auch dazu, aber: Einerseits mehr Geld für die Universitäten zu fordern und andererseits mit diesem Aktionismus, der da an den Tag gelegt wird, Schäden in Millionenhöhe zu verursachen, das kann man sicherlich nicht unterstützen. Ich glaube auch, dass die Mehrheit der Bevölkerung das nicht goutiert. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe Angst um das Image unserer Studenten und möchte wirklich alle auffordern, nach dem Motto „Studieren statt blockieren!“ zu handeln. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Let­tenbichler. – Bitte.

 


22.14.55

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf einmal vorerst ein Danke sagen, und zwar an jene beiden Kollegen vom BZÖ, die heute nicht diesem billigen und durch­sichtigen Manöver der Grünen aufgesessen sind. Diese beiden Kollegen vom BZÖ ha­ben sich nämlich – im Gegensatz zu ihren orangen Parteifreunden – nicht dem Miss­trauensvotum gegen Minister Berlakovich angeschlossen. Hut ab vor Ihrer Courage und Ihrem Weitblick! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch ich freue mich natürlich, dass es zu den beiden heute in Diskussion stehenden Abkommen einen breiten Konsens gibt und alle Parteien ihre Zustimmung geben wer­den.

Betreffend Uni-Besetzer darf ich den Ausführungen meines Vorredners und Kollegen Peter Mayer voll beipflichten: Diesen Damen und Herren geht es schon lange nicht mehr um das sicherlich berechtigte Aufzeigen von Missständen, denn es ist wirklich befremdlich, in welche Richtung sich diese Proteste hin entwickelt haben.

Bundesminister Hahn lädt zu einem Hochschuldialog ein – und was machen diese Blo­ckierer und Besetzer? – Sie veranstalten ein Casting, schicken in weiterer Folge mas­kierte, verkleidete „Gesandte“, die keinerlei vernünftige Forderungen haben. Ein wah­res Kasperltheater also! (Abg. Mag. Schatz: Wer ist da der Kasperl?)

Zudem legt diese blockierende Minderheit von teilweise nur mehr zehn bis 15 Perso­nen nun schon seit Wochen den ordentlichen Universitätsbetrieb lahm. Sie verhalten sich unsolidarisch jenen Studentinnen und Studenten gegenüber, die wirklich gewillt sind, ihr Studium zügig voranzutreiben, und jetzt aufgrund abgesagter Veranstaltungen Probleme haben, ihr Stipendium zu erhalten. (Abg. Mag. Schatz: Reden Sie nicht von Solidarität! Sie können das nicht einmal buchstabieren!)

Durch die Besetzung des Audimax sind bereits Kosten in Millionenhöhe entstanden. Obdachlose nützen mittlerweile das Audimax als willkommenes Winterquartier; es kam auch bereits zu Sachbeschädigungen.

Alles in allem haben diese Besetzer die Grenze des Zumutbaren längst überschritten. Daher: Schluss mit lustig! Mit diesem verbleibenden Rest kann und braucht man nicht mehr zu verhandeln. Der Rektor ist dringend gefordert (Abg. Neugebauer: Der Univer­sitätsrat auch, nicht nur der Rektor!), diese verhandlungsresistente Spaß-Besetzertrup­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 229

pe aus dem Audimax entfernen zu lassen – und wenn es sein muss, auch unter tatkräf­tiger Mithilfe der Polizei. (Beifall bei der ÖVP.)

Das gibt dann zwar vielleicht wieder böse Schlagzeilen in besetzerfreundlichen Me­dien, aber eine Entfernung dieser Leute aus dem Audimax ist der einzig richtige Weg. Wir sparen uns damit viel Geld für die Anmietung von Ersatzräumlichkeiten, und ande­rerseits können die fleißigen und leistungswilligen Studentinnen und Studenten endlich wieder ihr Studium fortsetzen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

22.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Hahn. – Bitte.

 


22.17.44

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Frau Prä­sidentin! Ich möchte zunächst einmal danken für diese breite Zustimmung zu diesen beiden Verträgen, die letztlich Ausdruck dessen sind, was auch Teil der Wissenschafts­arbeit, der Wissenschaftspolitik sein muss, nämlich internationale Zusammenarbeit, das Zusammenbringen von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern.

Kollege Mayer hat mit Recht darauf hingewiesen, dass von der Papierform her das möglicherweise mein letzter Auftritt hier im Hohen Haus bei Ihnen ist. Es ist zwar der richtige Ort, aber möglicherweise die falsche Zeit, um hier ein breites Resümee zu zie­hen. Jedenfalls möchte ich mich bei Ihnen wirklich bedanken für die vergangenen drei Jahre. Logischerweise war nicht immer in allen Punkten ein Konsens und eine einheit­liche Sichtweise zu erzielen, aber es hat sehr anregende Diskussionen gegeben.

Ich würde sagen, gerade die letzten Wochen haben dazu geführt, dass das Thema Uni­versitäten, das Thema Fachhochschulen – der tertiäre Bereich insgesamt und, wenn Sie so wollen, die Bildungspolitik im Allgemeinen – eine breitere öffentliche Aufmerk­samkeit erfahren hat, und es wäre schön, wenn wir auf der Basis von Fakten und Ge­gebenheiten diese Diskussion in der Breite auch in den nächsten Monaten weiterfüh­ren.

Der Zukunft unseres Landes ist es angemessen, diese Breite an Diskussion und die­ses Engagement beizubehalten, denn es geht um das Kostbarste, das wir haben, näm­lich um unsere Jugend. Es heißt zwar immer, unsere Jungen stellen nur 20 Prozent der Bevölkerung dar, aber sie machen 100 Prozent unserer Zukunft aus. Daher ist es nur angemessen, sich damit intensiv zu beschäftigen.

Nochmals vielen herzlichen Dank – und ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Arbeit! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten von BZÖ und Grünen. – Bravorufe bei der ÖVP.)

22.19


22.19.30

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vielen Dank, Herr Bundesminister! Auch wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre zukünftige Arbeit.

Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort seitens der Berichterstatter wird nicht gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vorneh­me.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zur Änderung des Ab­kommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Re­


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publik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit in 328 der Beila­gen, gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-techni­sche Zusammenarbeit in 341 der Beilagen, gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Ge­nehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

22.21.0228. Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 702/A der Abge­ordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Ge­schäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (492 d.B.) (Dritte Lesung)

29. Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 705/A der Abge­ordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neugebauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungs­gesetz 1975) geändert wird (493 d.B.) (Dritte Lesung)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 28 und 29 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

22.21.48

Da die in § 108 Geschäftsordnungsgesetz vorgesehene 24-stündige Frist zwischen zweiter und dritter Lesung noch nicht erfüllt ist, haben die Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Strache, Bucher und Brosz den Antrag gestellt, die Tagesordnungspunkte 28 und 29 zu vertagen.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

22.22.2030. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsan­waltschaft zur Verfolgung von Korruption (1 St 247/09k) um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger (581 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 30. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

22.22.43

Es ist niemand zu Wort gemeldet, daher gelangen wir zur Abstimmung über den An­trag des Immunitätsausschusses in 581 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption, eingeschränkt mit Schreiben vom 2. Dezember 2009, um Zustimmung zur


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behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkrimi­nierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger besteht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

*****

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.23.35Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 922/A(E) bis 936/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3943/J bis 4033/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich im Anschluss an diese Sitzung ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.24.09Schluss der Sitzung: 22.24 Uhr

 

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Parlamentsdirektion

1017 Wien