Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 268

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20.04.39

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundes­minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Ich wende mich zuerst an meine Vorredner von der FPÖ und vom BZÖ: Selbstverständlich sind im österreichischen Strafrecht die Foltertatbestände bereits berücksichtigt. Wir wären eine Bananenrepublik, hätten wir das nicht schon längst gemacht.

Allerdings ist es gut, dass jetzt auch Folter definitiv im Strafgesetzbuch entsprechend der internationalen UNO-Konvention verankert wird. Ich glaube, das zeigt einmal mehr den hohen Stellenwert der Menschenrechte in Österreich. Ich bin sehr froh darüber, weil hiermit auch geregelt ist, dass entsprechende Entschädigungen geleistet werden müssen, sollte jemand gefoltert worden sein, und dass Menschen, die von Folter in ihrem Heimatland bedroht sind, nicht abgeschoben werden dürfen.

Das ist insgesamt ein weiterer Schritt Richtung Menschenrechte, der sehr zu begrüßen ist. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


20.06.04

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sosehr ich mich auch über die gemein­same Entscheidung im Menschenrechtsausschuss und über den jetzt bevorstehenden Mehrheitsbeschluss freue, muss ich doch ein paar Worte zu den Ausführungen des Abgeordneten Donnerbauer sagen.

Herr Kollege, ich finde es ziemlich mutig, sich 22 Jahre nach der Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Folter – bekanntlich hat Österreich dieses Antifolter-Überein­kommen im Jahr 1987 ratifiziert, und soweit ich informiert bin, ist die ÖVP seit dieser Zeit, seit 1987 durchgehend in der Bundesregierung –, sich nach 22 tatenlosen Jahren hier herzustellen und zu sagen: Wir hätten es ohnehin gemacht, wir haben es nämlich im Regierungsübereinkommen!

Es freut mich, wenn Sie etwas im Regierungsübereinkommen haben, aber bei dieser Gelegenheit darf ich aber auch daran erinnern, dass im letzten Regierungsüber­einkommen zum Beispiel auch drinnen gestanden ist, dass die verschärften Fremden­gesetze evaluiert werden sollen, und das ist bis heute nicht geschehen. Also verlassen wir uns als Opposition besser nicht darauf, wenn Regierungsparteien etwas in ein Regierungsübereinkommen schreiben, legen wir die Hände nicht in den Schoß und warten und hoffen, dass die Regierungsparteien das umsetzen. (Abg. Mag. Donner­bauer: Ich habe Sie ja eingeladen!)

Nun zum Inhaltlichen. – Es freut uns sehr – es war eine Initiative der Grünen, aber ohne Mehrheit im Menschenrechtsausschuss und im Plenum wäre es natürlich nicht gegangen –, dass sich drei Fraktionen diesem Anliegen angeschlossen haben und dass die Justizministerin – hoffentlich bald! – eine Gesetzesnovelle vorlegen wird.

Wir finden, heute ist ein guter Tag für die Demokratie und ein schlechter Tag für Diktatoren und Folterer, denn je mehr Länder es auf dieser Welt gibt, die das UN-Antifolter-Übereinkommen ratifiziert und auch tatsächlich umgesetzt haben, desto mehr müssen Diktatoren und Folterer Angst haben, dass sie nicht frei herumreisen können, ohne der gerechten Strafe zugeführt zu werden.

Was die österreichischen Fälle betrifft – Stichwort Bakary J., der Schubhäftling, der von mehreren Polizisten mit Vorsatz gequält wurde –, haben wir gesehen, dass das Fehlen eines eigenen Folterparagraphen zu lächerlich niedrigen Strafen führt, selbst in gut


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