gleich dazu: Momentan ist bei uns die Elektronik ausgefallen, aber das stört nicht, wir stoppen ohnedies. – Bitte.
17.42
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Staatssekretär, man hat es Ihnen heute mit dem Text relativ einfach gemacht. Da haben Sie sich schön formal mit verfassungsrechtlich formal korrekten Argumenten aus der Affäre ziehen können. Es ist tatsächlich so, dass der Beschluss, so wie er hier vorgeschlagen wird, so nicht gefällt werden könnte. Wir werden aber trotzdem zustimmen, und zwar als Akt der Demonstration. Als Akt der Demonstration, um klarzumachen, dass es so nicht geht.
Im Übrigen, Herr Kollege Öllinger: Es würde auch nicht gehen, wenn das alles, was Sie hier vorgetragen haben, wahr wäre. Fingieren wir das einmal! Das würde mit keinem einzigen Beistrich das Verhalten des ORF in dieser Frage rechtfertigen, mit keinem einzigen Beistrich. Das eine hat mit dem anderen zunächst einmal überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Ad zwei: Wenn es stimmt, dass ein ORF-Mitarbeiter für besonders schwerwiegende Äußerungen – der Kollege Strache hat sie genannt, ich wiederhole sie hier gar nicht – Geld geboten hat, dass für die Anschaffung entsprechender Utensilien Geld gegeben wurde, dass sogar Kostenübernahme für Nazi-Treffen angeboten wurden, wie es hier steht, dann ist das strafrechtlich relevant. Das ist strafrechtlich relevant, Herr Kollege Wittmann, aber damit endet es schon.
Denn das, was bereits zugegeben wurde, nämlich dass es Zahlungen an diese Herrschaften gegeben hat – und das hat der ORF sogar selbst bestätigt –, ist nicht unbedingt strafrechtlich relevant und trotzdem ein Gesetzesverstoß, nämlich ein klarer Gesetzesverstoß gegen § 1 Abs. 3 ORF-Gesetz und gegen § 4 Abs. 5 ORF-Gesetz.
Und das stellt nicht die Justiz fest. Das hätte der Kommunikationssenat festzustellen. Und es genügt mir, dass ich das heute erkennen kann. Dazu brauche ich keine Justiz, denn die Justiz wird diese Feststellung nicht treffen. Das ist nicht ein Gesetz, das die Justiz zu beachten hat, sondern das ist ein Gesetz, das der ORF zu beachten hätte, das teilweise im Verfassungsrang steht und das man hiermit gebrochen hat.
Wissen Sie, warum ich geneigt bin zu glauben, dass das wahr ist, was hier berichtet wird? Weil ich selber Ähnliches zu berichten habe. Ja, ich werde Ihnen das erklären.
Das heißt, das, was bereits zugegeben wurde, entspricht nicht dem Gesetz, widerspricht dem ORF-Gesetz, widerspricht den ORF-Richtlinien und ist per se bereits Anlass genug, dass der ORF handeln müsste. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Wenn es sich herausstellt, dass es auch noch eine Bestimmungstäterschaft für Delikte gegen das Verbotsgesetz gibt, dann ist die Sache nur umso dramatischer. Aber das, was bereits auf dem Tisch liegt und zugegeben wurde, ist für mich dramatisch genug.
Ad drei: Meine Damen und Herren, ich habe hier herinnen erlebt – und die älteren Abgeordneten unter uns, die schon länger im Nationalrat sind, können sich daran erinnern –, welche Kampagne es zum Zeitpunkt des Briefbombenterrors gegen Jörg Haider und die damalige FPÖ gegeben hat. Unglaublich! Alle waren wir Briefbombenterroristen, alle, der Reihe nach! Es gab sogar ein Urteil – das wurde bis zum Straßburger Gerichtshof hinauf gezogen –, wonach Kollege Pilz frank und frei behaupten konnte, Jörg Haider ist der Ziehvater eines rechtsextremen Terrors, der sich spätestens nach Ebergassing als linksextremer Terror herausgestellt hat. (Rufe bei den Grünen: Geh!) – Aber natürlich, nicht „geh“ sagen! Die, die dort im Acker gelegen sind, waren eure Gesinnungsgenossen, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Als sich dann herausgestellt hat, dass der Briefbombentäter ein alter Sozi war, habe ich hier von dieser Rostra aus gesagt: Ein Sozi war es! Und weil Sie es nicht hören
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