Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 204

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Basis kann ein Ehepaar mit zwei Kindern aus dem Titel Mindestsicherung etwa 1 500 € netto pro Monat beziehen. 1 500 € netto!

Das vergleichen Sie jetzt einmal mit Eltern, wo, sagen wir einmal, der Vater einen durch­schnittlich bezahlten Industriejob hat und die Mutter – weil zwei Kinder – vielleicht nur teilzeitbeschäftigt bei BILLA oder sonstwo ist. Da bin ich mir nicht so sicher, ob die so viel über den 1 500 € netto zu liegen kommen! (Abg. Riepl: Höhere Mindestlöhne brau­chen wir!)

Deswegen – so sehr das in der politischen Diskussion manchmal auch schwierig sein mag –: Die Inaktivitätsfalle muss uns immer eine Warnung sein! Wir brauchen sowohl im Arbeitslosenversicherungsbereich als auch beim Thema Mindestsicherung einen ausreichenden Abstand zwischen dem, was jemand, der erwerbstätig ist, verdient, und dem, was jemand, der das – aus welchen Gründen immer – eben nicht ist, aus dem Ti­tel Arbeitslosengeld oder Mindestsicherung bekommt. (Beifall bei der ÖVP.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 


18.11.34

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kollegen! Herr Dr. Bartenstein, Sie haben gesagt, bei einer Erhöhung der Arbeitslosenversicherung muss man nachfragen, ob das überhaupt leistbar ist. Und auf die Antwort von Herrn Kollegen Riepl, dass bereits viele der Arbeitslosen über 61 Prozent bekommen, hat Kollege Öllinger gesagt: „Was nützt es?“ – Ich möchte darauf sagen: Wem nützt es? Nützen soll es den Arbeitslosen, und dafür sollten wir als Volksvertreter hier stehen.

Ich möchte sagen, dass wir grundsätzlich sowohl dem Fristsetzungsantrag als auch dem Antrag der Grünen zustimmen, weil wir fest davon überzeugt sind, dass wir damit die Regierungstätigkeit anregen und die Regierung zwingen, von ihrem Schnecken­tempo abzugehen und endlich wirklich zu arbeiten. Denn: Wenn man sich diesen An­trag anschaut, der auf die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes aus dem Jahre 1977 abzielt, so sieht man, dass dieser Antrag schon am 28. Oktober 2008 ein­gebracht wurde. Im Augenblick ist es eineinhalb Jahre später. Damals ging es noch um die richtige Gestaltung und die Erhaltung des Lebensstandards von Arbeitslosen. Heu­te, in der Zeit der Krise – und ich sage, wir sind nicht nach, nicht vor und nicht mitten, sondern wir sind in der Krise –, geht es eigentlich darum, das Leben vieler Arbeitsloser zu sichern und überhaupt noch zu ermöglichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie behaupten immer, Sie sind Volksvertreter. Für mich haben Sie als Vertreter des Volkes Ähnlichkeit mit einem Zitronenfalter: Der faltet auch keine Zitronen! Sonst kann es nämlich nicht sein (Abg. Steibl: Das war aber ein schlechter Vergleich!), dass solche Anträge einein­halb Jahre daniederliegen und noch weitere 700 Anträge daniederliegen und irgendwo verrotten.

Hier geht es wirklich um das Leben von nahezu 360 000 Arbeitslosen, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren, mit steigender Tendenz! Es ist einfach unerhört, dass unser österreichisches Arbeitslosenversicherungsrecht praktisch die niedrigste Nettoersatzra­te im europäischen Raum hat. Was bedeutet das? – Die Arbeitslosen können keine existenzsichernden Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bekommen, und das führt ganz eindeutig zur Armutsgefährdung.

Dazu gibt es Studien der Arbeiterkammer, dass Menschen mit besonders niedrigem Einkommen eigentlich von zwei Seiten in eine Armutszange genommen werden: einer­seits durch die Inflation. Die extrem hohen Steigerungen der Lebensmittelpreise oder auch der Preise für lebenswichtige Güter, genauso wie für Heizung und Wohnung, das ist das eine große Problem. Das zweite Problem ist, dass sie eigentlich reale Einkom-


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