Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 174

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Wunder: Die Fragen 2 bis 4 werden beantwortet, die Fragen 21 bis 23 werden mit keinem Wort angesprochen.

Ich weiß das zu interpretieren: Offensichtlich hat es keine Überprüfung gegeben, und insofern, Frau Justizministerin, geht es nicht darum, dass Sie auf haltlose Gerüchte eingehen, nein. Sie müssen konkreten Tatsachen nachgehen, Sie müssen konkreten Umständen nachgehen, die hier am Tisch liegen. Offensichtlich haben Sie sich nicht angeschaut, was dieser Staatsanwalt sonst gemacht hat. Sie haben das unter den Tisch gekehrt und erledigt. So geht es nicht, und da ist das Parlament gefordert – und diese Causa ist noch nicht zu Ende.

Wir werden erstens beleuchten, was da noch gelaufen ist, und zweitens, ob das – ich stelle das als Frage – in der Wiener Staatsanwaltschaft unter mehreren Staatsanwälten System gehabt hat, ja oder nein. Ich formuliere es offen. Lieber ist mir ein Nein, aber wir müssen uns anschauen, ob es nicht eventuell so gewesen sein könnte, denn es gibt Hinweise, dass das nicht ganz aus der Luft gegriffen ist.

Daher mein Appell an Sie als kontrollierendes Organ: Ich erwarte mir von der Justiz­ministerin – gerade als oberster Hüterin der Justiz –, dass sie hier korrekt vorgeht und nichts unter den Tisch kehrt! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

18.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


18.12.47

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Königshofer! Der erste Teil der parlamentarischen Anfrage, die sich auf den Artikel des Herrn Dr. Unterberger in der „Wiener Zeitung“ bezieht, hat einen ganz anderen Hintergrund gehabt. Der hat sich auf die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses bezogen, nämlich auf die Umstände, wie dort die Staatsanwaltschaft in den Fällen agiert hat, die wir dort behandelt haben.

Das hat mit dem konkreten Fall überhaupt nichts zu tun, und es ist nicht ganz von der Hand zu weisen: In jedem System kommen Fehler vor, auch in der Staatsanwaltschaft, und es wäre falsch, Frau Bundesminister, das in Abrede zu stellen. Gerade der besagte Herr – darauf hat Kollege Jarolim ja schon hingewiesen – hat eine gewisse Bekanntheit erlangt. Dabei will ich es einmal bewenden lassen, er ist nicht mehr in der Justiz.

Aber es hat andere Fälle auch gegeben. Ich habe einen Fall kennengelernt, wo sich etwa BIA einen Wunschstaatsanwalt ausgesucht hat, oder einen Fall in Kärnten, wo ein Wunschstaatsanwalt einen Fall an sich gezogen hat, aber es war bezeich­nen­derweise kein Regierungsstaatsanwalt, es war ein blauer Staatsanwalt. (Abg. Dr. Königshofer: Ist das in Ordnung?) Er hat dann versucht, über den Abgeordneten Mölzer bei mir zu intervenieren, dass ich meine Untersuchungstätigkeit als Volksanwalt einstelle. Na, was glauben Sie, was das bei mir ausgelöst hat? – Das genaue Gegen­teil. (Abg. Mag. Gaßner: Das kann ich mir vorstellen!)

Also, das gibt es überall. Kein System ist vollkommen fehlerunanfällig, auch nicht das System der Staatsanwälte. Und über die eine oder andere parlamentarische Anfra­gebeantwortung kann man geteilter Meinung sein. Sie werden von mir auch eine Ergänzungsanfrage bekommen, in einem ganz anderen Zusammenhang, wo Sie auch auf eine parlamentarische Anfrage nach der Hase-und-Igel-Methode verwiesen haben.

Da hat es geheißen: Ja, das hat man schon einmal beantwortet, an den Abgeordneten Sowieso, und dort ist dann drinnen gestanden, dass man das nicht beantworten kann, weil die Staatsanwaltschaft kein Substrat hat. Also das ist auch eine „nette“ Art der


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