Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 175

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Beantwortung, aber ich bin schon in der Lage, mich zu wehren. Also das machen wir uns mit der nächsten Anfragebeantwortung dann aus.

Schwammig ist das Vorbringen aber allemal, auch in der Anfrage, denn, lieber Kollege Königshofer, ein 80-Seiten-Konvolut habe ich bei meinen Sprechtagen in der Volks­anwaltschaft oft gesehen. Da sind die Leute zum Teil mit dem Harass, mit der Kiste gekommen, deswegen war aber das Vorbringen nicht gehaltvoller. Menge ersetzt noch nicht Qualität, auch nicht im Vorbringen. (Abg. Dr. Königshofer: Lieber Ewald, da steht aber eine Menge drinnen!)

Die Zahl der befassten Stellen ist auch kein Hinweis darauf, dass die Stichhältigkeit des Vorwurfes deswegen schon gegeben sei. Ihre Kollegin Winter hinter Ihnen wird froh sein, dass das so ist. Was man dort alles befasst hat, und trotzdem hat Sie am Schluss dann noch ein faires Verfahren bekommen – oder ist es nicht so gewesen?!

Das heißt also: Die Zahl der Vorbringen und die Zahl der befassten Stellen sagt auch noch nichts über die Stichhältigkeit des Vorwurfes aus, sondern man muss nach der Methode „Audiatur et altera pars“ versuchen herauszufinden, was tatsächlich dahinter steckt – und das habe ich gemacht.

Ich habe eine sehr vorsichtige parlamentarische Anfrage gemacht, auch in diesem Fall. Ich habe mit der Intervenientin mehrere Stunden verbracht, habe mir das alles schildern lassen, habe aber auch geschaut, was auf der anderen Seite anzuhören ist. Ich bin nicht der Einzige, der da vom Parlament befasst wurde, daher bin ich vorsichtig.

Meine Damen und Herren – und das erschüttert mich jetzt am Verlauf dieser Debatte –, kein einziger meiner Vorredner, leider auch Sie nicht, Frau Bundesministerin, hat bisher ein Problem darin gesehen, dass hier im Haus privateste Dinge von der Rostra aus diskutiert werden, ohne dass es überhaupt eine politische Implikation gibt.

Wollen wir in Zukunft jeden Rosenkrieg, jede Scheidungsangelegenheit, jede Bettge­schichte da herinnen behandeln, obwohl es kein einziges Mitglied dieses Hauses oder der Bundesregierung betrifft? Das darf ja nicht wahr sein! Noch haben wir Reste von Intimität in diesem Land, wo der Bürger ein Recht darauf hat, dass hier seine Namen nicht genannt werden! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Dr. Königshofer: Die Justiz betrifft’s!)

Wenn du die Justiz angehen willst, da bin ich der Letzte, der das nicht will! Wenn es etwas aufzuklären gilt, dann ist das parlamentarische Interpellationsrecht richtig; aber doch nicht mit der Namensnennung der Betroffenen! Der kann sich gar nicht wehren. Ihr wart beleidigt, als ich gesagt habe, ein Mitglied dieses Hauses – ich habe es beim Namen genannt – hat seine Verbindlichkeiten bei den Putzfrauen nicht bezahlt, im Zu­sam­menhang mit einem Konkurs. Da wart ihr beleidigt, das sei eine Privatangelegen­heit.

Aber wenn ein privater Rechtsanwalt – seine privatesten, intimsten Angelegenheiten – hier behandelt wird, da wird der Name genannt. Was glauben Sie, was die Kinder, die betroffenen Kinder dazu sagen? Die sehen das nämlich mittlerweile etwas anders; wenn man einmal mit der anderen Seite spricht, dann schauen die Dinge auf einmal ganz anders aus.

Ich werde jetzt nicht der Versuchung unterliegen, hier die andere Seite zu referieren, denn es gibt nämlich auch eine andere Darstellung des Sachverhaltes als die, die aus dem Konvolut herauskommt. Da schauen die Dinge dann etwas anders aus, und 19 Strafanzeigen, die zurückgelegt worden sind, sind nicht alle eine einzige Verschwö­rung von zurücklegenden Richtern, von zurücklegenden Staatsanwälten. Die Gerichte haben sich nicht alle verschworen, um den Herrn Staatsanwalt S. und den Herrn Rechtsanwalt Z. zu schützen. Das ist also wirklich Unsinn.

 


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