Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 65

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

tionen, für kriminelle Vereinigungen, für Straftäter insgesamt, durch kriminelle Machen­schaften Erträge zu erwirtschaften. Aber das ist für sie nur dann interessant, wenn es auch möglich ist, diese Erträge in irgendeiner Form in den regulären Wirtschafts- und Geldkreislauf einzuführen. Daher ist die Bekämpfung der Geldwäsche ein ganz zen­trales und wichtiges Element bei der Bekämpfung von Kriminalität, insbesondere von organisierter Kriminalität.

Auch die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus ist ein brandheißes Thema, weil der internationale Terrorismus davon lebt, dass Milliarden zur Finanzierung terro­ristischer Straftaten verschoben beziehungsweise verwendet werden.

Und da setzen wir jetzt in verschiedenen Bereichen an – im Bereich der Justiz, beim Finanzmarkt und auch in der Wirtschaftsgesetzgebung –, indem wir Maßnahmen er­greifen, die geeignet sind, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch effizienter zu verhindern und zu bekämpfen.

Ich möchte mich jetzt im Besonderen mit den Punkten, die die Justiz betreffen, mit den Maßnahmen, die wir da im Bereich der Justizgesetzgebung setzen – sie wurden schon im Justizausschuss diskutiert –, beschäftigen und diese in den folgenden Minuten kurz skizzieren beziehungsweise vorstellen.

Diese Maßnahmen ruhen auf zwei Säulen: Wir haben einerseits die Verpflichtungen, die Sorgfaltsverpflichtungen der beiden rechtsberatenden Berufe Rechtsanwalt und Notar noch klarer definiert. Dabei muss man wissen, dass auch jetzt schon Bestim­mungen in den jeweiligen Gesetzen existieren, die diesen beiden Berufen gewisse Sorgfaltsverpflichtungen auferlegen. Das ist deswegen wichtig, weil gerade die meiner Meinung nach außerordentlich wichtigen Verschwiegenheitspflichten dieser beiden Be­rufsstände auf der anderen Seite eine besondere Anziehungskraft, ein besonderer An­reiz sein können für Kriminelle, für kriminelle Organisationen, über Transaktionen bei Rechtsanwälten und bei Notaren Geld zu verschieben und Geld weißzuwaschen.

Das ist nichts Neues, sondern dadurch wird klargestellt, dass bei komplexen Trans­aktionen, bei komplexen Geschäften eine besondere Sorgfaltsverpflichtung besteht. Es ist meiner Meinung nach zu Recht und Gott sei Dank verankert worden, dass bestimm­te Länder in eine Verordnung aufgenommen werden müssen, womit entsprechende Rechtssicherheit gewährleistet wird, indem eben bei Klienten aus bestimmten Ländern eine besondere Sorgfalt an den Tag zu legen ist.

Daneben haben wir – quasi als zweite Säule – zusätzliche Ermittlungsmöglichkeiten im Rahmen der Strafprozessordnung geschaffen. Auch dieser Punkt wurde sehr lange und sehr intensiv im Justizausschuss diskutiert, weil es natürlich wichtig ist, auf der einen Seite die Einschränkung von wichtigen Rechten, wie auch dem Bankgeheimnis, zum Zweck der Ermittlung von Straftätern ganz klar zu regeln, und auf der anderen Seite – und da sind wir uns einig – das Bankgeheimnis zu wahren. In Österreich gibt es das Bankgeheimnis Gott sei Dank auf sehr hohem Niveau, aber es soll nicht dazu die­nen, Straftäter zu schützen und die Aufklärung von Straftaten zu behindern.

Daher meine ich, dass hier insgesamt ein guter, ein ausgewogener Weg gefunden wor­den ist, um einerseits kriminelle Machenschaften zu verhindern, aufzuklären, diesen vorzubeugen und auf der anderen Seite der Wahrung von wichtigen Rechten, und zwar auch des Bankgeheimnisses, weiterhin Genüge zu tun. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


11.31.32

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Da­men und Herren! Wir hatten schon im Justizausschuss eine heftige Auseinanderset-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite