Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 30

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rung kommen wird. All diese budgetrelevanten Gesetze werden jedenfalls mit 1. Jän­ner 2010 in Kraft treten. (Ruf bei den Grünen: 1.1.2010? – Abg. Dr. Graf: Das ist ja schon vorbei!)

Es mag bei dem einen oder anderen eine Übergangsbestimmung notwendig sein, das wird man sehen, das hängt aber nicht mit dem Inkrafttreten mit 1. Jänner 2011 zusam­men. Es wird sich also zeigen, dass der Punkt, ob die Budgetrede ein paar Wochen früher oder später stattfindet, für die wesentlichen Fragen, dafür, dass die Gesetze mit 1. Jän­ner 2011 in Kraft treten können, keine Relevanz hat.

Der Bundespräsident hat übrigens ebenfalls – so wie namhafte Verfassungsrechtler – festgestellt, dass mit einem Bericht über diesen Verhandlungsstand, wie er es nennt – ich darf das zitieren –, „eindeutiges und ernsthaftes Bemühen“ seitens der Regierung gezeigt werde. Ich bin überzeugt davon, dass wir ein „eindeutiges und ernsthaftes Be­mühen“ unter Beweis stellen können.

Die Frage 22 ist leicht zu beantworten, nämlich mit Nein.

Die Frage 23, sie betrifft die Angelobung auf die Verfassung, ist – umgekehrt – mit Ja zu beantworten.

Zur Frage 24:

Nicht nur die große Mehrheit, sondern die Gesamtheit der Steuerzahler hat ein Recht auf eine soziale, gerechte, zukunftsorientierte und vor allem den wirtschaftlichen Rah­menbedingungen Rechnung tragende Budgetplanung.

Zur Frage 26 – das habe ich zuerst schon vorweggenommen –:

Aus meiner Sicht sind keine negativen Auswirkungen durch diesen Prozess der Dis­kussion und diese Termingestaltung für die Wirtschaft, die Konsumenten oder die Steu­erzahler zu erwarten.

Zusammenfassend zu den Fragen 27, 28 und 29:

Es drohen aus meiner Sicht auch keine Strafen durch die EU. Wir haben mit der EU Defizitziele vereinbart. Diese werden jedenfalls erreicht.

Zur Frage 31:

Wir diskutieren intensiv über verschiedene Reformmodelle, die ich gerne noch ausführ­licher mit Ihnen diskutieren würde. Vielleicht bieten die Österreich-Gespräche Gelegen­heit, das tiefer gehend zu diskutieren. Das ist im Rahmen dieser Anfrage nicht in der not­wendigen Breite möglich, es wird aber Gelegenheit dafür geben. Dazu werde ich auch ein­laden.

Zu den Fragen 32 und 33:

Ziel ist es, dass auch die Länder ihren Konsolidierungsbeitrag leisten. Die Einzelheiten werden verhandelt. Was heißt das? – Es geht darum, dass sich die Länder verpflich­ten, im Rahmen der Gesamtkonsolidierung in ihren Länderbudgets diese Obergrenzen beziehungsweise diese Vorgaben ebenfalls einzuhalten. Das ist ein Diskussionspro­zess, den wir nicht verordnen können, sondern unser föderales System sieht vor, dass wir den gemeinsam erarbeiten. Wir werden eine Vereinbarung mit den Bundesländern nicht nur anstreben, sondern auch, davon bin ich überzeugt, vorlegen, die diesem ge­meinsamen Konsolidierungsbedarf entspricht.

Dasselbe gilt auch für Ausgabenobergrenzen der Ressorts, die seit dem Frühjahr be­kannt sind. Die Minister werden sich danach richten, und wir werden dem Hohen Haus entsprechend dem Budgetpfad – unter Berücksichtigung der Veränderungen, die wir bis dahin kennen – ein Budget 2011 und darüber hinaus Maßnahmen, die bis 2014 jetzt schon


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