Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 168

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brauchen Beständigkeit, sie brauchen Zuwendung, um dann dem Ermittlungs- und Straf­verfahren entgegentreten zu können und dafür gewappnet zu sein. Es muss abgewo­gen werden, was den Betroffenen zumutbar ist!

Zweite Bemerkung: Wichtig erscheint mir auch die Möglichkeit der systemübergreifen­den Zusammenarbeit der involvierten Stellen, persönliche Zivilcourage der handelnden Personen und sorgfältige Planung der Hilfsmöglichkeiten, keine Schnellschüsse. Be­dingung für diese Maßnahmen ist die ausreichende Finanzierung der verschiedensten Institutionen, die Kindern und Jugendlichen Schutz, Unterstützung und Hilfe anbieten.

Verstärkt müssen wir weiterhin bei der Prävention ansetzen. Kinder müssen gestärkt werden, Kinder müssen wachsam sein und Kinder dürfen und sollen Nein sagen kön­nen. Angst, meine Damen und Herren, muss genommen werden, denn Angst schwächt und macht hilflos.

Letzte Bemerkung, meine Damen und Herren: Die wirksamste Art der Missbrauchsbe­kämpfung ist eine hohe Verfolgungsintensität, also wenn man die Täter erwischt. Der hohe Strafrahmen hindert niemanden daran, diese Art von Missbrauch, vor allem die­sen furchtbaren Missbrauch an Kindern, zu begehen. Das heißt, eine Kombination aus Strafe und Hilfsangeboten für die Kinderschänder ist ein weiterer Schritt gegen den Miss­brauch.

Meine Damen und Herren! Wir sind auf dem richtigen Weg. Viele Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen wurden schon getroffen, weitere folgen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


17.40.00

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundes­minister! Zunächst zu Herrn Kollegem Hübner: Ich bin ein bisschen erstaunt über die Kritik an unserem Antrag. Erstens sind wesentliche Teile davon in Wirklichkeit uralte FPÖ-Forderungen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Hübner.) Wesentliche Teile! Zweitens hat deine Fraktion im Justizausschuss keine einzige Silbe der Kritik an diesem Antrag ge­übt, keinen Abänderungsvorschlag gemacht, sondern zugestimmt. Also was jetzt? Ist Hannes Hübner jetzt in der Fraktion isoliert, oder was? Keiner von den Abgeordneten, die im Justizausschuss saßen, hat irgendeinen nennenswerten Einwand gehabt.

Frau Kollegin Binder-Maier von der SPÖ hat wenigstens einen sachlichen Einwand ge­habt. Die Grünen haben auch einen Einwand gehabt, auf den ich dann noch eingehe. Aber die FPÖ hat mitgestimmt, ich habe es jetzt extra noch einmal kontrollieren las­sen. Natürlich, weil Sie sich darin wiedererkannt haben, na selbstverständlich, und weil er auch richtig ist.

Meine Damen und Herren! Nicht verstehen kann ich die Kritik des Kollegen Steinhau­ser, wenn er sagt, es sei keine Abschreckung, wenn man höhere Strafen vorsieht, aber gleichzeitig sagt, er will angemessene Strafen. Dann sind angemessene Strafen min­destens noch weniger abschreckend, wenn höhere Strafen schon nicht abschreckend sein sollen. Also was jetzt? Da ist es ja gescheiter, man straft gar nicht mehr, wenn es ohnehin keine abschreckende Wirkung hat. Das ist absurd!

Daher sind wir der Meinung, dass selbstverständlich höhere Strafen einen abschre­ckenden Charakter haben, einen generalpräventiven Effekt haben, und wir sind auch der Meinung, dass man entsprechend scharf in diesem Deliktsbereich vorgehen muss, bis hin zur elektronischen Überwachung und bis hin zur Sexualstraftäter-Datei, und zwar deswegen, weil – der Fall, den Kollege Westenthaler vorgetragen hat, und auch die Aus­führungen des Kollegen Hübner belegen das – hier der Täter einen anderen Antrieb


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