Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 169

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hat als andere Straftäter bei anderen Strafdelikten. Das ist in Wirklichkeit ein nicht mit anderen Deliktstypen vergleichbarer Tatantrieb. Das ist das eine.

Das Zweite ist: Wenn Kollege Steinhauser und jetzt auch der Kollege von der ÖVP be­klagen, es gehe doch um diesen 90-Prozent-Bereich der Taten, die nicht entdeckt wer­den ... (Abg. Mag. Steinhauser: Sind Ihnen die egal?) – Nein, die sind mir überhaupt nicht egal, aber dann verstehe ich nicht, wieso die Grünen und übrigens auch die Schwar­zen im Ausschuss sagen – Kollegin Binder-Maier hat es sogar ausdrücklich gesagt, dass das der Hauptgrund sei, warum sie dem nicht zustimmen könne –, sie lehnen eine ge­nerelle Anzeigepflicht im Zusammenhang mit Sexualstraftaten gegen minderjährige Per­sonen ab, so wie wir es verlangen. Das passt jetzt wirklich nicht zusammen.

Wenn man sagt: Wir wollen die nicht entdeckten Straftaten endlich entdecken, das ist unser Hauptanliegen!, und man dann gleichzeitig ablehnt, dass Straftaten, die von Ärz­ten und vom medizinischen Personal entdeckt werden, verfolgt werden sollen, man al­so der Meinung ist, es soll keine Anzeigepflicht für diese Fälle geben, dann ist das schlicht und einfach ein nicht mehr aufklärbarer Widerspruch, meine Damen und Herren. (Bei­fall beim BZÖ.)

Nun ein letzter Punkt noch zu dieser ganzen kauzigen Vorgehensweise im Zusammen­hang mit unserem Antrag, „Cyber-Grooming“ zu bestrafen. Es würde zu weit führen, jetzt die Debatte aus dem Justizausschuss wiederzugeben. Die ÖVP erklärt, sie kann nicht mitgehen, weil im Text steht, dass wir die „schnellstmögliche“ Vorlage eines Ge­setzentwurfes verlangen. Wir haben übrigens genau das verlangt – Frau Bundesminis­terin, jetzt muss ich Sie zur Zeugin berufen –, und zwar wortident verlangt, was vorher die Frau Bundesministerin im „Standard“ verlangt hat. Die ÖVP hat also gesagt, dem kann sie nicht zustimmen, weil da „schnellstmöglich“ drinnen steht.

Bei der nächsten Debatte – darauf komme ich heute noch zurück –, nämlich im Zusam­menhang mit den Kopierkosten, hat sie gegen „schnellstmöglich“ auf einmal keinen Ein­wand mehr gehabt. Warum? – Weil die ÖVP selbst „schnellstmöglich“ erfunden hat.

Was aber die ÖVP übersehen hat, meine Damen und Herren, ist – da muss ich Sie jetzt warnen, Frau Bundesminister –, dass der Titel dieses Antrages spricht von „sofortiger Einführung eines strafrechtlichen Tatbestandes gegen ,Cyber-Grooming‘“. Das hat wahr­scheinlich Ihre eigene Fraktion übersehen, dass „schnellstmöglich“ zwar gestrichen wur­de, aber „sofortig“ im Titel geblieben ist. „Sofortig“ ist noch härter als „schnellstmöglich“, Frau Bundesminister. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig, als wirklich mit einer entsprechenden Beschleunigung hier tätig zu werden.

Ein letzter Punkt, meine Damen und Herren, der sich aufgrund der Redezeit leider nicht ausgehen wird. Herr Präsident, ich weiß nicht, wie viel Redezeit ich noch habe, aber ich nehme die ganzen 10 Minuten in Anspruch.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Noch 15 Minuten 33 Sekunden.

 


Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (fortsetzend): Wunderbar! Dann komme ich auf einen Fall zu sprechen, der mir wirklich am Herzen liegt. Ja, meine Damen und Herren, er liegt mir wirklich am Herzen, und ich würde Ihnen allen anraten, sich mit diesem Fall zu beschäftigen, wenn Sie tatsächlich den Kinderschutz im Auge haben.

Meine Damen und Herren, es ist kein alltäglicher Vorgang, dass der ehemalige Präsi­dent des Obersten Gerichtshofes, einer der erfahrensten Strafrechtler dieses Landes, nämlich Herr Dr. Johann Rzeszut, an die Klubobleute aller im Parlament vertretenen Parteien einen 25 Seiten starken Bericht schickt, in dem er minutiös auflistet, wie die Sonderkommission der Staatsanwaltschaft Wien im Fall Kampusch alles verschleppt hat, was man nur verschleppen kann, und welche dramatischen Folgen es für den entschei­denden und für den ermittelnden Polizeibeamten, nämlich Herrn Oberst Franz Kröll aus


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