anderem eine Kontenöffnung angeregt. Zu dieser Strafanzeige erfolgte bis zum heutigen Tage (03.08.2009) keine Rückmeldung.
Mit Schreiben der Frau Ministerin Mag. Dr. Fekter an die Mitglieder der Evaluierungskommission, datiert mit 12.12.2008, wurde von ihr der Auftrag für eine Weiterführung der „Evaluierungskommssion“ erteilt. Diesem Auftrag ist zu entnehmen, dass im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen die besondere Bedeutung der in Rede stehenden Fallproblematik und das damit verbundene nachhaltige öffentliche Interesse, insbesondere auch an einer möglichst umfassenden Objektivitäts- und Effizienzgarantie, die Evaluierungskommission mit den vorangeführten Mitgliedern unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. mult. Ludwig Adamovich mit dem Ziel einer interdisziplinären begleitenden strukturellen Unterstützung der Kriminalpolizei, im Besonderen auch der Evaluierung allfälliger weiterer Vorwürfe im Zusammenhang mit der bisherigen Bearbeitung des Falles „Kampusch“ wie auch weiterführender Ermittlungen jedweder Art, erneut eingesetzt wird.
Aufgrund des vorstehenden Auftrages nahm Oberst Kröll an allen von der Kommission anberaumten Besprechungen nicht nur teil, sondern informierte dabei auch über den jeweiligen Ermittlungsstand und berichtete darüber dem ho. AL MR. Mag. Zwettler.
Aufgrund der nachvollziehbar geleisteten umfangreich geführten Ermittlungen der mit der Fallbearbeitung befassten Ermittler der eingerichteten SOKO werden die Aussagen des Sprechers der Staatsanwaltschaft Wien, Herrn Dr. Jarosch, zumindest als befremdend bezeichnet und scheint es so zu sein, dass er über die Ergebnisse der Ermittlungsarbeit und das Verhalten des fallbefassten Staatsanwaltes Mag. Kronawetter zu diesen Ermittlungsergebnissen nicht ausreichend informiert ist.
Ergeht an:
1. Herrn Leiter des Bundeskriminalamtes, General Franz Lang
2. Herrn AL MR Mag. Zwettler
3. an die Mitglieder der Evaluierungskommission
4. aa. Ordner Staatsanwaltschaft Wien
Kröll Franz
Oberst
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.BK Republik Österreich
Bundesministerium für Inneres
Bundeskriminalamt
GZ:2.225.901/1-II/BK/3/zw Wien, am 04.12.2009
Betreff: Durchführung einer Gegenüberstellung – § 163 Strafprozessreformgesetz
Bezug: 1. Auftrag der Oberstaatsanwaltschaft Wien vom 10.09.2009, Zl:
2 OStA 911/08m
2. Bisherige niederschriftliche festgehaltene Angaben von Natascha Kampusch und Akcan Ischtar über ihre Wahrnehmungen zum Tathergang am 02.03.1998, gegen 07:10 Uhr, am Rennbahnweg in 1220 Wien.
Amtsvermerk (§95)
Nachdem es CI Kurt Linzer gelang, zu Natascha Kampusch ab ihr zeugenschaftlichen Einvernahme am 15.10.2009 durch den EOSt Oberstaatsanwaltschaft Graz, bei der er
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