Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 327

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anderem eine Kontenöffnung angeregt. Zu dieser Strafanzeige erfolgte bis zum heutigen Tage (03.08.2009) keine Rückmeldung.

Mit Schreiben der Frau Ministerin Mag. Dr. Fekter an die Mitglieder der Evaluie­rungskommission, datiert mit 12.12.2008, wurde von ihr der Auftrag für eine Weiter­führung der „Evaluierungskommssion“ erteilt. Diesem Auftrag ist zu entnehmen, dass im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen die besondere Bedeutung der in Rede stehenden Fallproblematik und das damit verbundene nachhaltige öffentliche Inter­esse, insbesondere auch an einer möglichst umfassenden Objektivitäts- und Effizienz­garantie, die Evaluierungskommission mit den vorangeführten Mitgliedern unter dem Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. mult. Ludwig Adamovich mit dem Ziel einer interdisziplinären begleitenden strukturellen Unterstützung der Kriminalpolizei, im Besonderen auch der Evaluierung allfälliger weiterer Vorwürfe im Zusammenhang mit der bisherigen Bearbeitung des Falles „Kampusch“ wie auch weiterführender Ermittlungen jedweder Art, erneut eingesetzt wird.

Aufgrund des vorstehenden Auftrages nahm Oberst Kröll an allen von der Kommission anberaumten Besprechungen nicht nur teil, sondern informierte dabei auch über den jeweiligen Ermittlungsstand und berichtete darüber dem ho. AL MR. Mag. Zwettler.

Aufgrund der nachvollziehbar geleisteten umfangreich geführten Ermittlungen der mit der Fallbearbeitung befassten Ermittler der eingerichteten SOKO werden die Aussagen des Sprechers der Staatsanwaltschaft Wien, Herrn Dr. Jarosch, zumindest als befrem­dend bezeichnet und scheint es so zu sein, dass er über die Ergebnisse der Ermittlungsarbeit und das Verhalten des fallbefassten Staatsanwaltes Mag. Krona­wetter zu diesen Ermittlungsergebnissen nicht ausreichend informiert ist.

Ergeht an:

1. Herrn Leiter des Bundeskriminalamtes, General Franz Lang

2. Herrn AL MR Mag. Zwettler

3. an die Mitglieder der Evaluierungskommission

4. aa. Ordner Staatsanwaltschaft Wien

Kröll Franz

Oberst

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.BK Republik Österreich

Bundesministerium für Inneres

Bundeskriminalamt

GZ:2.225.901/1-II/BK/3/zw                                                                                Wien, am 04.12.2009

Betreff: Durchführung einer Gegenüberstellung – § 163 Strafprozessreformgesetz

Bezug: 1. Auftrag der Oberstaatsanwaltschaft Wien vom 10.09.2009, Zl:

2 OStA 911/08m

2. Bisherige niederschriftliche festgehaltene Angaben von Natascha Kampusch und Akcan Ischtar über ihre Wahrnehmungen zum Tathergang am 02.03.1998, gegen 07:10 Uhr, am Rennbahnweg in 1220 Wien.

Amtsvermerk (§95)

Nachdem es CI Kurt Linzer gelang, zu Natascha Kampusch ab ihr zeugenschaftlichen Einvernahme am 15.10.2009 durch den EOSt Oberstaatsanwaltschaft Graz, bei der er


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