Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 339

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stand einer Untersuchung, weil der Untersuchungsausschuss vorher beendet werden musste, da es zu Neuwahlen gekommen war und Rot und Schwarz im Sommer nicht tagen wollten. Das ist die Wahrheit. Das heißt, die Vorwürfe im Zusammenhang mit den Ermittlungen Kampusch waren nie Gegenstand eines Untersuchungsausschusses.

Argument zwei, das nicht zieht, ist: Die Justiz soll arbeiten. – Spätestens seit Juli 2009 ist das obsolet. Wir haben im Juli 2009 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, in dem Kollege Öllinger – wie immer man zu ihm steht – dem Vorwurf ausgesetzt war, er hätte Anstiftung zum Amtsmissbrauch im Fall Sailer begangen.

Nach der klassischen Argumentation hätten die ÖVP und die SPÖ sagen müssen: Das ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft, wir machen keinen Untersuchungsausschuss. – Das Gegenteil war der Fall! Ich kann mich noch daran erinnern, wie damals alle geifernd durch die Gänge gelaufen sind und einen Untersuchungsausschuss gefordert haben. Wir haben ihn auch gefordert. Nur: Argumentieren Sie jetzt nicht damit, dass das ein Fall für die Justiz ist, wenn Sie in anderen Fällen, bei anderen Personen, anders argumentieren!

Das schlechteste Argument ist die Geschäftsordnungsreform: Das überzeugt mich überhaupt nicht! Wenn das ein Argument sein soll, dann weiß ich, dass wir noch lange auf diese Reform werden warten müssen. Wir haben eine Geschäftsordnung, wir können Untersuchungsausschüsse abhalten. Da warten wir also noch lange mit der Aufklärung, wenn das ein ernstes Argument sein soll.

Was ist zu klären? – Ich glaube, das ist das, was für die Bürgerinnen und Bürger wich­tig ist: Können sich Eltern, deren Kinder verschwinden, darauf verlassen, dass Staats­anwaltschaft und Exekutive alles machen werden, um einen möglichen Kriminalfall aufzuklären? – Das ist die Frage, die das Parlament klären muss, denn im Fall Kampusch gibt es ja Anhaltspunkte, dass das nicht der Fall war. Das heißt, wir müssen uns anschauen, was hier konkret an Missständen in der Staatsanwaltschaft genannt wird und wie es dazu kommen konnte.

Der zweite Fall, den man sich anschauen muss, ist die Arbeit der Exekutive. Wie konnte es sein, dass Ermittlungsfehler offen vertuscht worden sind? – Das ist das, was noch aus dem Innenministeriums-Untersuchungsausschuss offen ist. Ich erinnere daran: Damals hat ein Polizeihundeführer ganz konkret ausgesagt, er hat den Namen Priklopil genannt, und er hat über pädophile sexuelle Vorlieben des Priklopil geredet. Das ist damals weggedrückt worden, obwohl das nicht irgendwer war, sondern ein Polizeihundeführer.

Das heißt, nicht irgendjemand, der einfach irgendeinen vernadert, sondern einer, der guten Grund hatte, warum er der Exekutive diese Information gibt, ist weggedrückt worden. Und es ist im Wahlkampf vertuscht worden. Nie wurde aufgeklärt, warum das so war. Ich stelle nur fest: Alle, die an der Vertuschung mitgewirkt haben, sind heute in leitenden Positionen im Bundeskriminalamt und in anderen Positionen der Exekutive. (Ruf bei der ÖVP: Schwere Unterstellung!)

Was darf nicht passieren? – Dass wir glauben, dass wir kriminalpolitische Ermittlungen aufnehmen müssen und den Fall Kampusch restlos klären sollten. Das ist nicht Aufgabe des Parlaments, da bin ich bei Ihnen. Das ist wahrscheinlich auch nicht im Sinn der Betroffenen. Aber ich sehe die hohe Verantwortung darin, dass das Parlament genau das nicht anstrebt, sondern dass wir hier gemeinsam klären wollen: Was ist die Verantwortung der Staatsanwaltschaft? Was ist die Verantwortung der Polizei?

Das ist unsere Aufgabe. Keine Partei braucht sich zu fürchten. Es geht nicht primär um parteipolitisch Betroffene, sondern was wir wollen, ist: Wir wollen aus dem Fall und aus


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