Sorge bereitet auch die Lage in Nordkorea. Die kommunistische Diktatur hat mit ihrer totalitären Ideologie das Land heruntergewirtschaftet und international isoliert. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit existieren nicht. Dazu kommen besondere Formen von Diskriminierungen der Christen, von denen viele in staatlichen Lagern ums Leben kommen.
Sowohl das Bemühen um die künstliche Festigung einer Staatsidentität wie auch innerstaatliche Konflikte um das Selbstverständnis können zur Diskriminierung von Religionen wie auch zur Gewalt gegen religiöse Minderheiten führen. Damit sind christliche Minderheiten gerade auch in Indien, China, Indonesien, Bangladesch und Pakistan konfrontiert - die zusammen mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung ausmachen. So haben diese Entwicklungen zum Beispiel in Indien zu massiven Menschenrechtsverletzungen geführt. Während die Verfassung des Landes Religionsfreiheit gewährt, haben fundamentalistische Hindunationalisten im Jahr 2008 im Bundesstaat Orissa Ausschreitungen gegen die dort lebenden Christen organisiert, in deren Verlauf mehr als hundert Menschen ums Leben kamen. Noch immer leben tausende Christen in Flüchtlingslagern und werden an einer Rückkehr in ihre Dörfer gehindert.
Eine dramatische Entwicklung erleben Christen in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Osten. Sie stehen dort unter einem hohen Druck, sich entweder zu assimilieren oder die Länder zu verlassen. Dort, wo die christliche Kultur ihre Wurzeln hat, ist die Zahl der Christen in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen. Lebten vor hundert Jahren noch etwa 20 % Christen auf dem Gebiet der heutigen Türkei, so beträgt ihr der Anteil heute nur noch 0,1 %. Die christlichen Gemeinden in der Türkei sehen sich nach wie vor mit zum Teil existenzgefährdenden Einschränkungen der Religionsfreiheit konfrontiert.
Es gibt Länder, in denen z. B. der Wechsel aus der Mehrheitsreligion mit dem Tod bedroht wird; oder es existiert z. B kein staatliches Recht im Zivilbereich, sondern sämtliche Bürger ohne Unterschied werden einer ganz spezifischen religionsbezogenen Norm unterworfen. Die Diskriminierung und Verfolgung geschieht in mehrfacher Weise:
a) durch gesetzliche Diskriminierung: z. B durch strafrechtliche Verfolgung, Kriminalisierung von Glaubenshandlungen, Fehlen von Zivilrecht
b) durch die Staatsmacht: in Form von Überwachungen, Verhaftungen, Verhinderung von Kirchenbauten durch Auflagen u. ä.
c) durch gesellschaftliche Diskriminierung: mittels Ausschluss von öffentlichen hohen Ämtern oder Laufbahnen, durch Schikanen von Behörden und Arbeitgebern, durch soziale Ghettoisierung.
Das Recht auf Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit ist in Art. 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), in Art. 18 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt), in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in zahlreichen regionalen Menschenrechtskonventionen verankert. Dieses Recht gilt universell und rechtlich verbindlich für alle Staaten. Darum ist das Argument, Menschenrechte müssten in kulturellen Zusammenhängen interpretiert werden, nicht nur falsch, sondern auch ein gefährlicher Vorwand, um Menschenrechtsgarantien aufzuweichen. Es wird nötig sein, im Dialog mit den politischen Verantwortlichen in anderen Staaten auf diese völkerrechtlich verankerten Rechte zu verweisen und deutlich zu machen, dass Religionsfreiheit ein universelles und verbindliches Menschenrecht ist, das immer auch mit der Toleranz gegenüber individuell Andersgläubigen wesentlich verbunden ist.
Der österreichische Nationalrat und der Bundesrat haben in den letzten Jahren immer wieder in Resolutionen gegen die Einschränkung der Religionsfreiheit und gegen jede Verfolgung aufgrund des Glaubens Stellung bezogen. So haben sowohl Nationalrat als auch Bundesrat im Jahr 2008 jeweils einstimmig Entschließungen betreffend die zu-
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