Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 111

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10. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1327/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelles Lkw-Überhol­verbot auf zweispurigen Autobahnen (1023 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den Punkten 7 bis 10 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.03.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben heute einige Vorlagen, die durch­aus begrüßenswert und wichtig sind, um die Verkehrssituation auf den österreichischen Straßen zu entspannen.

Die Erste betrifft die Straßenverkehrsordnung. Da gibt es jetzt einige Erleichterungen und Vereinfachungen, die die Arbeit derjenigen, die auf der Straße oder in Kraftfahr­zeugen tätig sind, gängiger und leichter machen. So gibt es zum Beispiel im Zusam­menhang mit Taxis die Einigung, dass man im Bereich der fünf Meter im Kreuzungs­bereich Fahrgäste ein- und aussteigen lassen kann, dass man nicht nur die Busspur, sondern auch die Lichtsignale der Busampel benützen kann, und so weiter. Das ist et­was, wo wir mitgehen und sagen, das ist eine Erleichterung.

Wo wir auch mitgehen und mitstimmen werden, aber einige kritische Gedanken anmer­ken möchten, ist das Führerscheingesetz – dort, wo es Raserei verhindern und bestra­fen soll. So verlängern wir jetzt die Vormerkzeit, wenn ein zweites Delikt vorkommt. Experten – damit meine ich wirklich Verkehrsexperten, nicht solche, die aus der ver­gangenen Wirtschaftskrise eine Verminderung des Verkehrsaufkommens ablesen, sondern solche, die sich wirklich seriös mit der Materie beschäftigen – sagen, dass es normalerweise nicht zu einem Vormerkdelikt allein kommt; wenn jemand in diesen Be­reich kommt, gibt es für gewöhnlich gleich zwei. Wenn man dort jetzt die Vormerkzeit verlängert, kann man das durchaus kritisch sehen.

Was wir aber sehr kritisch betrachten, ist die Verschärfung bei mehr als 90 km/h mehr im Ortsgebiet oder mehr als 100 km/h mehr außerhalb des Ortsgebietes. 50 km/h im Ortsgebiet plus 90 km/h, das sind 140 km/h – 140 km/h im Ortsgebiet finde ich bei aller Liebe doch schon sehr schnell, obwohl ich durchaus auf der Seite der Autofahrer bin. Da könnte man überlegen, ob man eine alte Regelung, die das Ganze mit 180 km/h limitiert hat, noch nebenbei beibehält; denn 100 km/h mehr auf der Freilandstraße wür­de 200 km/h bedeuten, oder auf Autobahnen noch wesentlich mehr. Ich glaube nicht, dass das die Raserei wesentlich beschränken wird.

Kommen wir zum letzten Punkt, nämlich dem KFG mit der automatisierten Datenab­frage oder besser gesagt der Grundlagenschaffung dafür: Da sind wir wieder einmal der Musterknabe. Wir sind die, die europaweit als erste die Daten den anderen zur Verfügung stellen. Frau Minister, ich möchte Sie eindringlich ersuchen, zu schauen, dass nicht nur wir unsere Daten hergeben und dann mit einer entsprechenden Be­strafung reagiert werden kann, sondern dass auch die anderen so weit sind. Ich bitte Sie, sich in der EU stark dafür einzusetzen.

Kommen wir aber – wenn ich schon als Kontraredner eingetragen bin – zu einem Punkt, den wir sehr kritisch sehen, wo es leicht ist, vonseiten der Regierungsparteien zu sagen, nein, das lehnen wir ab. Ich glaube aber, dass sich der Antragsteller Hagen –


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