Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe), wo auch das Folgende steht –: „Jeder einzelne im Verkehr Getötete oder Schwerverletzte ist einer zu viel!“ (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) – Ja, Kollege Heinzl, das stimmt auch.
Seite 15, Frau Ministerin, heißt es zur Geschwindigkeit: „Die Statistik macht deutlich, dass nicht angepasste Geschwindigkeit die mit Abstand“ – da steht es: mit Abstand! – „häufigste Unfallursache darstellt. International geht man davon aus, dass eine Reduktion der mittleren Geschwindigkeit um 1 km/h eine durchschnittliche Unfallreduktion von 3 % mit sich bringt.“
Und was machen Sie? – Sie lassen – Kollege Deimek hat es schon erwähnt – alles beim Alten, außer bei den Extremrasern. Wie schaut das ganz konkret aus? – Nur diejenigen, die im Ortsgebiet 110 km/h fahren, haben mit zusätzlichen Konsequenzen zu rechnen. Darunter gibt es keinen Entzug, darunter bleibt alles beim Alten. Nur diejenigen, meine Damen und Herren, die auf Landes-, Bundes- oder Gemeindestraßen mehr als 170 km/h fahren, haben mit mehr Konsequenzen zu rechnen. Nur da gibt es eine Verschärfung des Systems.
Meine Damen und Herren, nur die Extremraser mit 200 km/h und mehr auf der Autobahn sind durch diese Gesetzesregelung zusätzlich betroffen. Alle anderen Raser werden so bestraft wie bisher. Dabei sagt Ihr Verkehrssicherheitsprogramm – und nicht nur dieses –, Frau Ministerin, dass jedes km/h weniger ein Minus von 3 Prozent an Verkehrsunfällen bedeutet, ist gleich ein Minus an tödlichen Unfällen, ist gleich ein Minus an Leid, Betroffenheit, ich will das ja gar nicht alles aufzählen.
Aber all das greifen Sie nicht an. Es ist sakrosankt, was im Ort bis 110 km/h rast, flitzt und mordet, und es ist sakrosankt, was auf der Landstraße, auf der Bundesstraße bis zu 170 km/h durch die Gegend rast. Genauso unumstößlich ist es für Sie, dass jemand, der auf der Autobahn bis zu 200 km/h fährt, nicht mit zusätzlichen Maßnahmen zu rechnen hat.
Sie haben das festgeschrieben – keine Änderung. Schauen wir uns das an: Hauptursache bei tödlichen Unfällen ist die überhöhte Geschwindigkeit, das steht hier. Was haben wir denn noch? Da steht, dass Österreich im internationalen Vergleich Nachzügler bei der Verkehrssicherheit ist. Österreich ist, was Unfälle mit Verletzten betrifft, nahezu Schlusslicht in der EU. (Abg. Neubauer: Wo steht das, Frau Kollegin?) – Das steht alles in den Unterlagen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.
Weiters heißt es da: Anhalteweg ist gleich Reaktionsweg plus Bremsweg. Ein Auto, das mit 50 km/h fährt, hat einen immerhin doppelt so langen Anhalteweg wie eines, das 30 km/h fährt. Was glauben Sie, wie das erst bei 110 km/h aussieht?! Und erst im Ortsgebiet! Und alle, die zwischen 50 km/h und 110 km/h im Ortsgebiet rasen, gehen nach Ihrer Änderung dieser Gesetzesvorlagen praktisch mit derselben Strafe nach Hause, so, als hätten Sie keine Änderung durchgeführt.
Frau Ministerin, ich nehme es Ihnen vielleicht ab – vielleicht sagen Sie auch etwas dazu –, dass Sie wollten, aber nicht konnten; vielleicht sind es nicht Sie persönlich, sondern der Koalitionspartner, aber bitte klären Sie uns auf, denn letztlich sind Sie als Ministerin voll verantwortlich für den Blutzoll auf der Straße, der sich nicht verringern wird, wenn wir nicht auch in den Bereich eingreifen, den ich jetzt skizziert habe: bei den ganz normalen, täglichen Geschwindigkeitsübertretungen, die immer wieder nicht nur die Lokalseiten der Zeitungen mit schrecklichen Bildern füllen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein!
Ich habe heute früh mit einem Polizisten telefoniert. Er hat mir erzählt, dass er gestern mit Blaulicht – das müssen Sie sich vorstellen! – auf der Autobahn unterwegs war, mit 140 km/h laut Tacho, 131 km/h nach GPS, also ganz korrekt mit maximal 131 km/h. Die-
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