Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 114

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Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe), wo auch das Folgende steht –: „Jeder ein­zelne im Verkehr Getötete oder Schwerverletzte ist einer zu viel!“ (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) – Ja, Kollege Heinzl, das stimmt auch.

Seite 15, Frau Ministerin, heißt es zur Geschwindigkeit: „Die Statistik macht deutlich, dass nicht angepasste Geschwindigkeit die mit Abstand“ – da steht es: mit Abstand! – „häu­figste Unfallursache darstellt. International geht man davon aus, dass eine Reduktion der mittleren Geschwindigkeit um 1 km/h eine durchschnittliche Unfallreduktion von 3 % mit sich bringt.“

Und was machen Sie? – Sie lassen – Kollege Deimek hat es schon erwähnt – alles beim Alten, außer bei den Extremrasern. Wie schaut das ganz konkret aus? – Nur die­jenigen, die im Ortsgebiet 110 km/h fahren, haben mit zusätzlichen Konsequenzen zu rechnen. Darunter gibt es keinen Entzug, darunter bleibt alles beim Alten. Nur diejeni­gen, meine Damen und Herren, die auf Landes-, Bundes- oder Gemeindestraßen mehr als 170 km/h fahren, haben mit mehr Konsequenzen zu rechnen. Nur da gibt es eine Verschärfung des Systems.

Meine Damen und Herren, nur die Extremraser mit 200 km/h und mehr auf der Auto­bahn sind durch diese Gesetzesregelung zusätzlich betroffen. Alle anderen Raser wer­den so bestraft wie bisher. Dabei sagt Ihr Verkehrssicherheitsprogramm – und nicht nur dieses –, Frau Ministerin, dass jedes km/h weniger ein Minus von 3 Prozent an Verkehrsunfällen bedeutet, ist gleich ein Minus an tödlichen Unfällen, ist gleich ein Mi­nus an Leid, Betroffenheit, ich will das ja gar nicht alles aufzählen.

Aber all das greifen Sie nicht an. Es ist sakrosankt, was im Ort bis 110 km/h rast, flitzt und mordet, und es ist sakrosankt, was auf der Landstraße, auf der Bundesstraße bis zu 170 km/h durch die Gegend rast. Genauso unumstößlich ist es für Sie, dass je­mand, der auf der Autobahn bis zu 200 km/h fährt, nicht mit zusätzlichen Maßnahmen zu rechnen hat.

Sie haben das festgeschrieben – keine Änderung. Schauen wir uns das an: Hauptursa­che bei tödlichen Unfällen ist die überhöhte Geschwindigkeit, das steht hier. Was ha­ben wir denn noch? Da steht, dass Österreich im internationalen Vergleich Nachzügler bei der Verkehrssicherheit ist. Österreich ist, was Unfälle mit Verletzten betrifft, nahezu Schlusslicht in der EU. (Abg. Neubauer: Wo steht das, Frau Kollegin?) – Das steht al­les in den Unterlagen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.

Weiters heißt es da: Anhalteweg ist gleich Reaktionsweg plus Bremsweg. Ein Auto, das mit 50 km/h fährt, hat einen immerhin doppelt so langen Anhalteweg wie eines, das 30 km/h fährt. Was glauben Sie, wie das erst bei 110 km/h aussieht?! Und erst im Ortsgebiet! Und alle, die zwischen 50 km/h und 110 km/h im Ortsgebiet rasen, gehen nach Ihrer Änderung dieser Gesetzesvorlagen praktisch mit derselben Strafe nach Hau­se, so, als hätten Sie keine Änderung durchgeführt.

Frau Ministerin, ich nehme es Ihnen vielleicht ab – vielleicht sagen Sie auch etwas da­zu –, dass Sie wollten, aber nicht konnten; vielleicht sind es nicht Sie persönlich, son­dern der Koalitionspartner, aber bitte klären Sie uns auf, denn letztlich sind Sie als Mi­nisterin voll verantwortlich für den Blutzoll auf der Straße, der sich nicht verringern wird, wenn wir nicht auch in den Bereich eingreifen, den ich jetzt skizziert habe: bei den ganz normalen, täglichen Geschwindigkeitsübertretungen, die immer wieder nicht nur die Lo­kalseiten der Zeitungen mit schrecklichen Bildern füllen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein!

Ich habe heute früh mit einem Polizisten telefoniert. Er hat mir erzählt, dass er gestern mit Blaulicht – das müssen Sie sich vorstellen! – auf der Autobahn unterwegs war, mit 140 km/h laut Tacho, 131 km/h nach GPS, also ganz korrekt mit maximal 131 km/h. Die-


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