Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 115

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ringt, ob er überhaupt zu diesem Instrument, zu diesem Mittel greifen soll, das Parlament um Hilfe zu ersuchen, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

Ich bin Ihnen, Frau Bundesministerin, außerordentlich dankbar, dass Sie sofort darauf reagiert und die Angelegenheit an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergeleitet haben, die dann ihrerseits wiederum die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft Inns­bruck weitergeleitet hat. Ich gehe aber auch davon aus, dass die Oberstaats­anwaltschaft in Innsbruck jedenfalls ein wachsames Auge auf diese Untersuchungen haben wird. Denn es geht eben nicht nur um die Aussagen von Adamovich und Rzeszut, sondern natürlich auch um den Selbstmord des Oberst Kröll, der ganz offenbar in einem Zusammenhang mit den Ermittlungen in dieser Causa steht. Das ist insgesamt durchaus besorgniserregend.

Ich bin sehr bei Ihnen, Frau Bundesministerin, wenn Sie sagen, man muss auch das eigentliche Opfer in diesem Fall im Auge haben, und daher ist natürlich auch jede öffentliche Debatte für die betroffene junge Dame ein besonderes Problem und nach Möglichkeit hintanzuhalten. Da bin ich sehr bei Ihnen.

Auf der anderen Seite muss man sich, wenn nur Teile aus diesem Bericht stimmen, die Frage stellen, ob nicht weiterhin Gefahr für diese junge Dame besteht, dann muss man sich die Frage stellen, ob nicht für viele andere Kinder und Jugendliche weiterhin Gefahr besteht. (Demonstrativer Beifall des Abg. Mayerhofer.)

Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir in dieser Angelegenheit auch als Parlamentarier – und die bisherigen Debattenbeiträge zeigen das ja auch, und von den noch nicht zu Wort gekommenen Fraktionen weiß man das aus den bisherigen Debatten – eine ganz besondere Verantwortung. Ich glaube, wir sollten alles tun, allen klarzumachen, dass wir nicht bereit sind, da auch nur ein Krümelchen unter den Teppich zu kehren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Wir sind nicht bereit, da auch nur einen Funken offen zu lassen.

Ich verstehe Ihre Zurückhaltung, Frau Bundesministerin. Ich glaube, sie ist auch angebracht. Man soll die Ermittlungen nicht gefährden, nicht stören, aber die Ermitt­lungen sind mit aller Ernsthaftigkeit und Seriosität zu führen. Und ich sage das sehr deutlich: Ich habe bei jenen Akten, die mir vorliegen – insbesondere natürlich die Unter­lagen von Dr. Rzeszut –, nicht den Eindruck, dass da immer ganz korrekt ermittelt worden ist. Und diese korrekten Ermittlungen wollen wir als Parlamentarier sicher­stellen. Das sei all jenen gesagt, die glauben, dass sie möglicherweise davonkommen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, BZÖ und Grünen.)

15.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.27.42

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Es geht neben den ganzen Begleitumständen, die der Fall Kampusch auf­zeigt und aufwirft, beispielsweise um die Frage dieser Auskunftei aus dem Jahr 2004, wo ja offensichtlich etwas auf den Namen Natascha Kampusch vorher bestellt worden sein muss. Man muss sich erinnern: Zehn Jahre nach dieser Entführung war dieses Mädchen in Haft, in unfreiwilliger Anhaltung. Daher liegt es nahe, zu sagen: Natascha Kampusch tut uns nicht langsam leid, sondern sie tut uns eigentlich von vornherein schon leid in dieser Situation; da braucht es eigentlich gar keine Zeit dazu.

Warum haben wir diese Debatte heute? Es geht um eine Anfrage des Kollegen Neubauer, die aus unserer Sicht nicht befriedigend beantwortet ist. Es geht in dieser


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