Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 116

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Anfrage darum, dass nach 13 Personen anonymisiert gefragt wurde – derjenige, der den Akt kennt, weiß natürlich, welche Personen gemeint sind –, nämlich danach, ob diese Personen, nachdem die Rufdatenerfassung ergeben hat, dass sie den mutmaßlichen Täter angerufen haben – es hat ja kein Gerichtsverfahren stattgefunden, einem Gerichtsverfahren hat er sich ja durch Selbstmord entzogen –, befragt worden sind. Das sind Fragen, die man mit Ja oder mit Nein beantworten kann, ohne dass auch nur irgendeine konkrete Ermittlung seitens der Staatsanwaltschaft Innsbruck in irgendeiner Frage behindert oder ein Ergebnis für einen Bericht präjudiziert würde. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt 13 Namen, und der zuständige Staatsanwalt, der den Akt an sich kennen müsste, müsste nach Vorliegen dieser Anfrage dem Ministerium sagen können: Frau X. ja, Herr B. nein, und so weiter – 13 Namen, 13 Antworten, die mit Ja oder Nein zu geben sind.

Wenn dann noch gefragt wird: Wenn ja, von welcher Behörde?, dann ist es an sich auch kein großes Geheimnis, das damit verraten würde. Eine Beantwortung dieser Frage würde auch in kriminaltechnischer Hinsicht nicht problematisch sein.

Die dritte Frage, die bei allen Personen dabei steht: Wenn nein, warum nicht?, könnte unter Umständen eine Frage sein, wo man sagt, bitte schön, das wollen wir jetzt nicht beantworten, denn das würde vielleicht tatsächlich einen Endbericht in irgendeiner Form präjudizieren. Aber die Frage: Wurden diese Personen, die am Tag der Flucht der Natascha Kampusch mit Priklopil nachweislich Telefonkontakt hatten, befragt: ja oder nein?, hätten Sie, Frau Ministerin, durchaus beantworten können. Wenn Sie das gleich gemacht hätten, hätten wir uns diese Anfrage hier sparen können.

Grundsätzlich begrüße ich, dass alle Fraktionen, die bis jetzt am Wort waren – und ich glaube, dass das auch bei den folgenden so sein wird –, an einer lückenlosen Auf­klärung dieser von Präsidentem Rzeszut aufgezeigten, unter Umständen wirklich gravierenden Pannen in der Ermittlung interessiert sind.

Unserem Antrag, einen Untersuchungsausschuss zu diesen Vorfällen hier zu machen, wurde leider die Mehrheit nicht zuerkannt. Wir hoffen darauf, dass wir das nicht machen müssen, dass die Aufklärung eine endgültige und klare sein wird. Aber wenn das nicht der Fall sein sollte, dann werden wir natürlich weiterhin auf diesem Unter­suchungsausschuss beharren. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Stadler.)

Die Vorwürfe, die erhoben werden, sind massiv und gravierend – und nicht nur das, was sich im Kern abgespielt hat, sondern sozusagen auch die Begleitmusik rund­herum. Wir wollen nicht haben, dass die Staatsanwaltschaft und die unabhängige Justiz mit Gerüchten oder Ähnlichem angepatzt sind. Wir wollen im Interesse der Bevölkerung eine klare Aufklärung haben. Und dazu sind wir als Volksvertreter da, weil in diesem Punkt die Legislative auch die Exekutive kontrollieren kann und muss. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Stadler.)

15.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


15.31.46

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Kolleginnen und Kollegen! Respekt, Kollege Jarolim, Respekt, Kollege Amon! Es stimmt, da wird es noch einiges zu untersuchen geben. Ich habe nur meine jetzt schon über viele Jahre begründeten Zweifel, dass das Vertrauen in die Untersuchungen im Innenministerium und im Justizministerium, das heißt in der Justiz, gerechtfertigt ist. Es hat ja einen Grund, warum sich nicht irgendwer, sondern ein Präsident des Obersten Gerichtshofes nicht an die Justiz, nicht


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