Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 210

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das Problem beim Wasser ist: Es ist nie in der richtigen Menge da. Entweder es gibt zu wenig – dann sprechen wir von Trockenheit und Dürre; dann versuchen wir, den Gebrauch des Wassers von der Menge her zu regulieren –, oder es gibt zu viel, dann sprechen wir von Hochwasser, von Überflutung, von Grundwasserhochständen – und auch das macht den Menschen Probleme, und auch da versuchen wir, regulierend ein­zugreifen.

Sinn dieser Richtlinie ist eben, den Ausweis von Risikogebieten für das Hochwasser durchzusetzen – und da sind wir auf einen interessanten Punkt gestoßen: Bei der Ver­handlung, bei der Erarbeitung des Gesetzes hat sich herausgestellt, dass die Verant­wortung der Gemeinden ebenfalls eingefordert wird.

Wir wissen ja: Um den Hochwasserschutz hat sich jeder zuerst einmal selbst zu küm­mern. Was er selbst nicht lösen kann, löst für die Betroffenen gemeinsam die Gemein­de. Was die Gemeinde alleine nicht kann, lösen mehrere Gemeinden miteinander oder eben das Land oder der Bund. Und so gibt es das Instrument der Zwangsgenossen­schaft, sodass Gemeinden zusammengeschlossen werden können oder müssen, wenn bekannt ist, dass die Region gefährdet ist.

Und da ist es mir wichtig gewesen, im Gesetz festzulegen, dass es nicht zu einer ein­zelpersönlichen Haftung des Bürgermeisters kommen kann, wenn solch ein Zusam­menschluss nicht zustande kommt. Und so haben wir jetzt vorgesehen, dass zuerst ein Projekt vorliegen muss, damit dann, wenn man weiß, wer in dem Projekt drinnen ist, tatsächlich mit Chancen auf Realisierung auch solch eine sinnvolle Hochwassermaß­nahme errichtet und diese umgesetzt werden kann, wenn die Gemeinden und die Bür­germeister wissen, was sie zu tun haben.

Andere Punkte, die uns wichtig waren, waren solche, die unter anderem die Nutzungs­änderung des Wassergebrauchs betroffen haben. Ich rede davon, dass es Querbau­werke gibt, die unter Umständen zum Beispiel eine Mühle mit Wasser versorgt haben. Will man dort jetzt einen Generator einbauen, so kann das geschehen, wenn der Was­serablauf nicht verändert wird. Das ist eine Nutzungsänderung, die unkompliziert mög­lich wäre. Diese Zweckänderung im Anzeigeverfahren kann es auch für andere Punkte geben.

Fischaufstiegshilfen waren ein wichtiges Thema in den Verhandlungen – diese sind gleichfalls neu zu regeln –, und – was mir besonders wichtig ist – einige Punkte, die unseren Gedanken der Verwaltungsreform umsetzen, konnten wir auch durchsetzen. Mehr Verwaltungsreformpunkte, also Erleichterungen im täglichen Ablauf, wären mir recht gewesen. Das war eben in der Verhandlung mit unserem Koalitionspartner nicht so ganz einfach, aber wir haben letztendlich doch gemeinsame Lösungen gefunden.

Das Wasserrecht funktioniert dann am besten, wenn es unspektakulär ist, denn dann kann es nachhaltig funktionieren. Über Nachhaltigkeit reden wir nicht, darüber freuen wir uns. Unser Bundesminister Niki Berlakovich ist derjenige, der der beste Garant da­für ist, dass das Wasserrecht auch wirklich umgesetzt wird. – Ich bitte um Ihre Zustim­mung. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)

18.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


18.56.25

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Herr Landwirt­schaftsminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Hofer hat es schon vorweggenommen: Im Umweltausschuss hat es sehr viele Anträge gegeben – nicht nur in der letzten Sitzung, sondern auch schon in den voran­gegangenen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite