Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 211

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Von der Opposition haben es ausnahmsweise zwei seiner Anträge ins Plenum ge­schafft. Alle anderen Oppositionsanträge haben das Schicksal erlitten, dass sie weiter in der Vertagungsschleife bleiben.

Nun kurz zu den Anträgen, die wir auf der Tagesordnung haben: Einem werden wir zu­stimmen, nämlich dem betreffend die Trinkwasserqualitäts-Information, weil es natür­lich begrüßenswert ist, wenn Abnehmer da mehr Information bekommen.

Dem Antrag rund um die Qualitätszielverordnung werden wir nicht zustimmen – nicht deshalb, weil wir inhaltlich unterschiedlicher Meinung wären, sondern deswegen, weil die Verordnung schon erlassen und das schon umgesetzt ist. Ich denke mir, es gibt ge­nug Umweltthemen, die noch nicht umgesetzt wurden, die wir angehen könnten.

Wie gesagt, es gab einige Anträge auch im Umweltausschuss. Euratom war heute schon ein großes Thema. Nachdem unser Antrag im Umweltausschuss vertragt wor­den ist, haben wir ja heute die dringliche Behandlung eines Antrages verlangt. Noch einmal: Es herrscht Unverständnis meinerseits darüber, dass – jetzt abgesehen von den inhaltlichen Fragen – auch so viele Menschen, die sich für diese Initiative ehren­amtlich einsetzen, nicht ernst genommen werden, denn unser Antrag hat sich ja auch auf eine Volksabstimmung bezogen. Ich finde es schon sehr schade, dass die Regie­rung offenbar Angst hat, das Volk über den Austritt aus Euratom abstimmen zu lassen.

Es gab aber auch noch zwei Anträge von uns, die heute nicht zur Sprache gekommen sind. In dem einen ist es um das Kohlekraftwerk in Voitsberg gegangen, das wieder in Betrieb genommen werden soll. Aus meiner Sicht ist es völlig kontraproduktiv, klima­feindlich und entspricht, wie ich glaube, nicht Ihrer Energiestrategie, wenn Sie diese ernst meinen.

Ich finde es schon eigenartig, wenn man in der Region ist und dort regionale Abge­ordnete hört, die immer sagen: So ein Kraftwerk brauchen wir eigentlich nicht, wir werden alles tun, um das zu verhindern! – Aber jedes Mal, wenn es darum geht, die Regelungen für die Genehmigung von solchen Kraftwerken zu bestimmen, die wir nämlich genau hier bestimmen, dann sind wir Grüne relativ alleine mit der Forderung nach Verschärfungen, damit solche Kraftwerke nicht kommen.

Der zweite Antrag hat ein Plastiksackerlverbot und generell die Reduktion von Verpa­ckungsmaterialien betroffen. Ich halte es einfach für einen Wahnsinn, wie viel in Öster­reich unnötig verpackt ist. Plastiksackerln sind so ziemlich die unnötigste Umweltver­schmutzung! Es gibt da sehr viele Initiativen, und spätestens seit „PLASTIC PLANET“ wissen wir auch, dass Plastik nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein gesundheit­liches Problem ist. Ich empfehle Ihnen den Film, Herr Landwirtschaftsminister. – Dieser Antrag wurde leider vertagt. Wir werden aber trotzdem dranbleiben und weiter Initiati­ven in diese Richtung setzen. (Beifall bei den Grünen.)

Nun aber zum Wasserrechtsgesetz: Ich gestehe Ihnen zu, dass es da einige positive Ansätze gibt, wie zum Beispiel dass Fischaufstiegshilfen jetzt obligatorisch sind oder für die Sanierungsprogramme Fristen gesetzt wurden und dass es auch Standards für Öffentlichkeitsarbeit gibt. All das ist aus grüner Sicht zu begrüßen, das möchte ich ein­deutig festhalten. Es fehlt unserer Meinung nach aber auch einiges, weshalb wir unse­re Zustimmung nicht geben können.

Es hat ja das Projekt FloodRisk II gegeben, dessen Empfehlungen in diesem Gesetz leider nicht umgesetzt wurden. Zum Beispiel gibt es keine Zwangsmaßnahmen hin­sichtlich des passiven Hochwasserschutzes, dass Renaturierungsflächen für den Hoch­wasserschutz freigehalten werden. Die Bewilligungspflicht wird nicht ausgeweitet von „HAKU 30“, dem 30-jährigen Hochwasserschutz, auf „HAKU 100“, den 100-jährigen Hoch­wasserschutz.

 


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