Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 212

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Etwas eigenartig finde ich es schon, dass es der Umweltsprecher der ÖVP besonders hervorhebt, dass es ein vereinfachtes Verfahren gibt, bei manchen Projekten es nur noch ein Anzeigeverfahren gibt. Anzeigeverfahren statt eines herkömmlichen Bewilli­gungsverfahrens heißt immer Ausschaltung der AnrainerInnen und Ausschaltung der Umwelt. Und das von einem Umweltsprecher! Da weiß man, wie es um die Umwelt­politik der ÖVP bestellt ist. Das ist sicher nicht unser Zugang zur Umweltpolitik und zu AnrainerInnenschutz. (Beifall bei den Grünen.)

Wir bekennen uns natürlich zu den erneuerbaren Energieträgern. Wir müssen unbe­dingt in die Nutzung erneuerbarer Energieträger gehen, und da gehört die Wasserkraft dazu. Trotzdem muss es einen sensiblen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen geben, gerade auch im Bereich des Wasserkraftpotenzials, weil das in Österreich schon sehr ausgereizt ist. Da wird aus unserer Sicht mit den gesetzlichen Rahmen­bedingungen, die wir im Moment vorfinden, kein ausreichender Schutz geboten. Wir haben heute auch schon eine Petition dazu behandelt, die leider keinen Eingang in die gesetzlichen Regelungen gefunden hat. Deswegen gibt es dazu von uns keine Zustim­mung.

Nochmals: Ich finde es schade, dass nicht alle Umweltinitiativen, die wir im Umwelt­ausschuss debattieren und die von uns allen hier kommen, den Weg ins Plenum fin­den, damit auch die Öffentlichkeit mitkriegt, was in der Umweltpolitik los ist. Ich glaube, das würde Österreich sehr gut tun, weil es um die Umweltpolitik in Österreich nicht allzu gut bestellt ist. Da braucht es viel mehr Engagement, viel mehr Initiative, viel mehr Öffentlichkeit. Nicht zuletzt deswegen bin ich der Meinung, Österreich braucht ganz unbedingt ein starkes, engagiertes und eigenständiges Umweltministerium. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen.)

19.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


19.02.12

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Wasserrechtsgesetz möchte ich meinerseits anmerken, dass mir auch die Frage der Fischpassierbarkeit, der Fischaufstiegshilfen ein sehr großes Anliegen gewesen ist, weil ich davon überzeugt bin, dass es für die ökologische Qua­lität der Gewässer von sehr großer Bedeutung ist, dass die Leitfischarten und die ty­pischen Begleitfischarten die Möglichkeit haben, dort, wo es technische Querbauwerke gibt, diese zu überwinden, vor allem dann, wenn sie in Oberläufen von Flüssen laichen. Da ist in der Vergangenheit, lange vor unserer Zeit, einiges an ökologischen Sünden – so mag ich es einmal nennen – passiert. Der Stör zum Beispiel, der in unseren Ge­wässern früher heimisch war, ist ausgerottet, weil er keine Möglichkeit mehr hat, seine wichtigen Laichziele zu erreichen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Zu schauen, dass man Fischpassierhilfen, Fischaufstiegshilfen baut, die wirklich dem letzten Stand der Technik entsprechen, die auch von den Fischen angenommen wer­den, was momentan nur zu etwa 50 Prozent der Fall ist, ist eine wichtige Herausforde­rung. Da wird es ein Handbuch seitens des Umweltministeriums geben, das auch im­mer den letzten Stand der Technik veröffentlichen wird. Das erscheint mir als sehr gute Regelung in diesem neuen Entwurf.

In diesem Zusammenhang ist es mir auch wichtig, dass dann, wenn die Bundesländer als Behörde Ausnahmen betreffend den Bau von Fischaufstiegshilfen gestatten, die Länder diese Ausnahmeregelungen binnen 14 Tagen an den Bund melden müssen. Das finde ich auch deswegen wichtig, weil der Bund so auch einen Überblick bekommt, was die Gründe für solche Ausnahmen sind, und dann auch fachlich dementsprechend darauf reagieren kann, was die Qualität von Fischaufstiegshilfen betrifft. Andererseits


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