gen. Dort, wo Sie vorgeschlagen haben, man möge das System der Invaliditätspensionen so verändern, dass man schon bei 20- oder 30-prozentiger Invalidität eine proportionale Invalidenrente auszahlt, kann ich Ihnen durchaus zustimmen. Nur: Sie müssen sich dessen klar sein, dass das das System, sagen wir, um zirka 40 oder 50 Prozent teurer macht. Das ist klar! Denn: Diese Personen bekommen jetzt keine Invalidenrente.
Man kann schon darüber diskutieren. Aber wenn ich diese Personen jetzt mit einer Rente ausstatte, sie ihnen im aliquoten Anteil gewähre, dann wird das ganze System um diese Fälle teurer.
Es hat ja schon einen solchen Vorschlag gegeben, schon vor Jahren! Es war ja in einem der vielen Vorschläge schon vor Jahren die Forderung enthalten, das System so umzuändern. Gemacht worden ist es deshalb nicht, weil man dann zu rechnen begonnen und gesagt hat: Das können wir uns nicht leisten! Wir müssen eher den anderen Weg gehen! Und der andere Weg sind eben Einsparungen bei den Invaliditätspensionen, was mit Sicherheit der falsche Weg ist. Überhaupt keine Frage!
Nur, Herr Kollege Karlsböck: Im Ausschuss hat die Debatte über diesen Antrag so begonnen, dass der Berufsschutz, der ohnehin schon aufgeweicht ist – Sie haben offensichtlich die letzte Novellierung verschlafen –, noch weiter aufgeweicht werden soll. Das ist genau das andere Ende: nämlich eine Verschärfung bei den Invaliditätspensionen!
Kollege Keck hat vollkommen recht: Es gibt niemanden – aus guten Gründen kann ich das sagen, mit gutem Gewissen auch –, der zu Unrecht in der Privatwirtschaft, sage ich jetzt einmal, eine Invaliditätspension zugesprochen erhält. Da gibt es niemanden! Im Gegenteil: Es gibt allzu viele, die sie nicht zugesprochen erhalten, obwohl die Leute ziemlich kaputt beziehungsweise ziemlich bedient sind. – Das ist das eine.
Es gibt eine Ausnahme, Kollege Keck: Das ist der öffentliche Bereich. Bei Telekom, Post et cetera, da gibt es Personen, die ganz bewusst in die Invaliditätspension geschickt werden, obwohl sie die Invaliditätspension nicht selbst beantragt haben. Die werden von Amts wegen in die Invaliditätspension geschickt, indem der Vertrauensarzt aktiviert wird und dieser ein Gutachten erstellt, und dann fängt die ganze Geschichte zu laufen an. Darüber werden wir uns sicher einmal unterhalten müssen, Herr Bundesminister.
Aber es gibt, ehrlich gesagt, keinen Grund, diesem Ihrem Antrag, in welchem das alles nicht drinnen ist, was Sie heute hier gesagt haben, Herr Kollege Karlsböck, zuzustimmen. Da ist nämlich der „Fall Cain“ aus Vorarlberg der Ausgangspunkt für Verschärfungen gewesen. Wie gesagt, es gibt keinen Grund, diesem Antrag des Kollegen Kickl zuzustimmen!
Jetzt noch eine Anmerkung zu unserem Vorschlag, was die eingetragenen Partnerschaften und in diesem Zusammenhang die Witwenpensionen betrifft. Sie alle wissen, dass es nur ein paar Personen gibt, die das betrifft. Eine davon ist die Lebensgefährtin der verstorbenen Frau Dohnal. Da geht es um zwei Frauen, die 20, 30 Jahre in Partnerschaft zusammengelebt haben. Nur hat es das Institut „eingetragene Partnerschaft“ damals noch nicht gegeben. Und jetzt soll die Lebensgefährtin der Frau Dohnal sozusagen um die Witwenpension gebracht werden, weil man ihr vorhalten kann – zu Recht! –, dass sie seit Einführung des Instituts „eingetragene Partnerschaft“ zu wenige Jahre erworben hat, um einen Anspruch auf die Witwenpension zu haben.
Mein Kollege Steinhauser hat dazu einen Initiativantrag eingebracht. Wir werden weiterhin darüber diskutieren müssen.
Aber ich sage Ihnen nur eines, Herr Bundesminister: Sie werden es in dieser Frage nicht so leicht haben mit uns, dass Sie das wiederholen, was Sie gesagt haben. Sie
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