loge ist, hat gesagt, na, na, die hat es nicht. Bis zum Obersten Gerichtshof ist die Ablehnung bestehen geblieben. Das ist eine dringend zu korrigierende Sache der Zivilprozessordnung.
Also es gibt da eine Menge von Dingen, wo einem schlecht werden kann. Wahr ist aber, dass das nicht ein Bereich ist, wo geschwindelt werden kann, sondern ein Bereich, wo Systemkorrekturen notwendig sind, wo aber mehrere Ebenen zusammenfließen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass der Antrag von Kickl nicht gerechtfertigt gewesen wäre.
Jeder Mensch muss empört sein, der sieht, dass der Mörder von Cain ein Frühpensionist ist, ungeachtet dessen, dass das, was der Minister gesagt hat, natürlich richtig ist, dass die Zuerkennung der I-Pension Menschen in der Jugendphase oder jungen Menschen immer nur befristet gewährt wird. Wahr ist aber wahrscheinlich, dass dieser Mann trotzdem ein Mörder gewesen wäre, auch wenn er nicht die Frühpension bekommen hätte. Das ist eben so.
Das wird eine ewige Baustelle sein. Alle Parteien dieses Hauses mögen fair darüber nachdenken. Wir Freiheitlichen sind genauso an sozialer Gerechtigkeit interessiert wie alle anderen, die sich an der Debatte beteiligen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
18.32
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
18.32
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte jetzt nicht eine Privilegiendiskussion bei den Pensionen beginnen, aber ich möchte zu Beginn doch sagen, weil Sie zuerst darauf hingewiesen haben, dass in der Gemeinde Wien ja gar nicht mehr so viele diese Ausnahmeregelungen haben: 25 Prozent sind immerhin 17 000 Personen, und das ist keine Kleinigkeit. (Beifall beim BZÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der
vorliegende Antrag zur Invaliditätspension, den die FPÖ
eingebracht hat, hat einen Anlassfall gehabt, so wurde auch die Diskussion im Ausschuss geführt, nämlich den Kindesmörder mit
26 Jahren, der eine
I-Pension bezogen hat. Das ist erschreckend für die Öffentlichkeit,
sage ich ganz ehrlich. Viele haben sich gefragt: Wie ist das möglich?
Aber wenn man sich die Zugangsbestimmungen und die
Anspruchsvoraussetzungen ansieht, dann muss man feststellen, dass eben bis
zum vollendeten 27. Lebensjahr mindestens sechs Versicherungsmonate
notwendig sind, um eine I-Pension beziehen zu können.
Jetzt kann man sagen, das ist gerecht, das ist ungerecht, da muss man etwas tun. Ich denke, gerade die Mindestversicherungszeiten und die Zugangsbestimmungen sollte man sich generell einmal genau anschauen, denn da gibt es Sprünge ab dem 27. Lebensjahr bis zum 50. Lebensjahr. Das ist nicht transparent, nicht nachvollziehbar. Da würde ich Sie bitten, Herr Bundesminister, vielleicht auch das einmal in Angriff zu nehmen und zu schauen, ob die verschiedenen und sehr unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen für die I-Pension auch nachvollziehbar, fair und gerecht sind.
Wofür wir vom BZÖ nicht sind, ist, dass wir einerseits den Berufsschutz weiter lockern, das ist nicht unser Zugang, und andererseits wollen wir natürlich auch nicht, dass all jene, die Invaliditätspension beziehen, Invaliditätspension brauchen, kriminalisiert werden. Dass es natürlich immer wieder Fälle in der Art, wie sie Kollege Fichtenbauer aufgezeigt hat, gibt, ist überhaupt keine Frage. Ich erlebe es ja auch selbst, welchen Hürdenweg manche in Kauf nehmen müssen, um zu einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu kommen.
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