Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 43

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dentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) –, und es ist völlig klar, dass diese Richtlinie – das sagt auch der Deutsche Bundestag – grundrechtskonform gar nicht umgesetzt werden kann. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grü­nen.)

9.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bar­tenstein. – Bitte.

 


9.43.44

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Präsidentin! Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! (Abg. Ing. Westenthaler: Auch du, Martin!) „Auch du, Mar­tin!“ – Ich habe mich etwas gewundert, dass ausgerechnet Kollege Westenthaler hier heraus gekommen ist und diese Debatte „hochgezogen“ hat (Abg. Ing. Westenthaler: Aus eigener Erfahrung! Mein Handy!), war es doch die Causa Westenthaler, die ein Anlassfall oder drei Anlassfälle war, um den sogenannten Spitzel-Untersuchungsaus­schuss ins Leben zu rufen (Abg. Ing. Westenthaler: Als Betroffener!), und waren es dann doch gespeicherte Vorratsdaten, die letztlich aufgeklärt haben: Gab es diesen ominösen Anruf, von dem Kollege Westenthaler behauptet hat, er habe ihn von einem Polizeibeamten bekommen, oder gab es ihn nicht? (Abg. Ing. Westenthaler: Das hat nie gestimmt! Das weißt du ganz genau, dass das nie gestimmt hat!) Es gab ihn of­fensichtlich nicht. Jedenfalls gab es dazu keine Daten, obwohl Westenthaler in einer Parteiversammlung anderes behauptet hatte. Also manchmal kann es schon Sinn ma­chen, auf solch gespeicherte Daten zurückgreifen zu können, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Also wenn es Oppositionelle betrifft?! – Das ist unglaublich!)

Ins Unpolitische übersetzt: Es verwundert manchmal schon (Abg. Ing. Westenthaler: Wenn es oppositionelle Politiker betrifft, dann ...!), wenn jemand, der so viel Butter auf dem Kopf hat, in die Sonne einer Einwendungsdebatte tritt (Zwischenrufe beim BZÖ – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) und dann auch die Folgen zur Kenntnis zu nehmen hat. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Der gibt das offen zu! Bravo! Sehr gut!)

Weil Kollege Westenthaler auch den Evaluierungsbericht der EU-Kommission, der vor­liegt und den wir kennen, hier vorgetragen hat: Es geht halt immer darum, das Glas halb voll oder halb leer zu sehen. Dieser Evaluierungsbericht kündigt in der Tat an, dass die Kommission Änderungen dieser Richtlinie vorschlagen wird, aber, Kollege Westenthaler, es wäre doch fair gewesen, auch die Passagen zu zitieren, die sich di­rekt an Österreich wenden, nämlich Umsetzung der Richtlinie, sagt die Kommission in diesem Evaluierungsbericht. Die Kommission verfolgt die Lage in Österreich aufmerk­sam. Die Kommission erwartet, dass diese Richtlinie sobald wie möglich umgesetzt wird, anderenfalls behält sich die Kommission das Recht vor, und, und, und. (Ruf beim BZÖ: Sollen sie doch! – Abg. Ing. Westenthaler: Haben Sie Angst vor der Kommis­sion?) Also es ist nicht so, dass wir sagen können: Deutschland Höchstgericht, Schwe­den auch noch nicht umgesetzt, warten wir einmal zu, setzen wir ab und schauen wir, was die Kommission dann tut, und setzen wir dann eine allfällige geänderte Richtlinie um.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben natürlich – und das ist ausgeführt worden – die europarechtliche Verpflichtung, das hier und heute zu tun. Das ist not­wendig. (Zwischenruf des Abg. Öllinger. – Ruf bei der FPÖ: Falsch!) Sollte es Än­derungsvorschläge geben, sollte es eine geänderte Richtlinie geben, dann wird man sich neu damit zu befassen haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zweite Punkt, über den ich mich so sehr wundere (Abg. Öllinger: Wir müssen nicht abschreiben!) – und das ist von Maier und


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