Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 44

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auch von Jarolim schon angesprochen worden –, ist, dass ausgerechnet das BZÖ die­sen Vorstoß hier macht, denn das war eine ÖVP/BZÖ-Regierung; das ist schon richtig. Es war unsere Karin Gastinger, das war aber auch Ihre Karin Gastinger, lieber Herr Kollege Westenthaler, Ihre Karin Gastinger (Abg. Ing. Westenthaler: Ist die Mitglied bei uns? Parteifreunde?), die diese Richtlinie in Brüssel mit beschlossen hat. Es war also nicht eine anonyme Europäische Union, wie sie von der Opposition gerne an die Wand gemalt wird, sondern das waren wir Österreicher selbst, die BZÖ-Ministerin Karin Gastinger, die diese Richtlinie mit beschlossen, mitgetragen hat, und deswegen ist es europäisches Recht geworden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Ein weiterer Punkt, wo man an einem Tag wie heute und in einer Debatte wie dieser schon der Wahrheit die Ehre geben muss, Herr Kollege Westenthaler, auch wenn man die politische Vergangenheit gerne – wie in Ihrem Fall – vergessen machen möchte. Dafür hätte ich ja noch gewisses Verständnis.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Redner von den Regierungsparteien, mein Kollege Donnerbauer, Kollege Maier, es ist schon durchgeklungen, dass es natürlich bei diesem Thema um eine Gratwanderung geht zwischen Grundrechten, Bürgerrech­ten und den notwendigen Mitteln für Exekutive, Richter, Staatsanwälte, da auch auf Daten zuzugreifen und der Kriminalität Einhalt zu gebieten. Dessen sind wir uns voll bewusst, es ist eine Gratwanderung.

Aber gerade der Abänderungsantrag, der nicht erst seit einigen Stunden, sondern schon seit einigen Tagen vorliegt (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja gar nicht wahr! Seit gestern!), führt das Vieraugenprinzip in weiten Bereichen ein. Polizei, Staatsan­wälte können da nicht einfach ohne Zutun eines Kollegen vorgehen, sondern haben das Vieraugenprinzip anzuwenden. Das ist ein deutlicher Fortschritt. So gesehen, glau­be ich, ja, es ist eine Gratwanderung (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz), aber eine Gratwanderung, die Bürgerrechte und Grundrechte wahrt, und letztlich auch eine Gratwanderung, die eigentlich insbesondere vom BZÖ mitzutragen gewesen wäre, weil die BZÖ-Ministerin Gastinger diese Richtlinie vorgetragen und beschlossen hat und weil Herr Westenthaler im Mittelpunkt eines Untersuchungsausschussthemas gestan­den hat (Abg. Ing. Westenthaler: Als Betroffener!), wo die Vorratsdatenspeicherung das Einzige war, um die Behauptungen des Kollegen Westenthaler im Übrigen nicht bestätigen, sondern eigentlich widerlegen zu können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Neubauer: Schlechte Rede!)

9.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ste­fan. – Bitte.

 


9.48.52

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Hohes Haus! Lassen wir doch die Kirche im Dorf. Wir sind hier im österreichischen Parlament und nicht dazu da, irgendwelche EU-Richtlinien abzunicken. – Damit muss man ja anfangen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Und wenn wir schon dieses Argument vorbringen, dann bleiben wir auch bei der Wahrheit.

Erstens: Diese Richtlinie wurde aus Anlass eines Terroranschlags in Spanien gemacht und ist dafür gedacht, gegen Terror und gegen schwere organisierte Kriminalität und schwere Straftaten eingesetzt zu werden.

Was wir heute hier im Parlament beschließen sollen, ist etwas ganz anderes. Das geht sogar so weit, dass es bei allen Straftaten, die im Strafgesetzbuch stehen und mit Vor­satz begangen werden müssen, eingesetzt werden kann. Also lassen wir die Kirche im


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