Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 45

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Dorf. Die Umsetzung hat mit der Richtlinie nur noch ganz am Rande zu tun. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Zweitens – Sie haben es selbst schon gesagt –: Der Evaluierungsbericht der Kom­mission selbst hat diese Richtlinie sehr in Frage gestellt. Also auch da ein Problem der EU selbst.

Drittens: Irland – das ist auch schon angesprochen worden – hat hier bereits ein Ver­fahren angestrengt, und es ist noch abzuwarten, wie dieses Verfahren ausgeht, ob das auf europäischer Ebene nicht überhaupt gekippt wird.

Und viertens: Zu dem Zeitpunkt, als diese Richtlinie erlassen wurde, war die Konven­tion der EU, die Menschenrechtskonvention, noch nicht in Geltung und Artikel 8 war noch nicht Primärrecht, der ist erst 2008 in Geltung getreten. Also auch da eine ganz andere Situation. Und letztendlich kann uns hier in Österreich niemand vorschreiben, dass wir unsere Grundrechte verletzen, um irgendeine EU-Richtlinie umzusetzen. Das ist unsere Entscheidung! Und wenn wir feststellen, dass dadurch die Grundrechte – und davon bin ich überzeugt – massiv verletzt werden, dann müssen wir uns dagegen wehren und können nicht einfach nur sagen, dass wir Angst vor irgendwelchen Straf­zahlungen haben und das daher abnicken. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Wenn von einem Regierungsmitglied solch ein Fehler gemacht wurde, dann ist es un­sere Aufgabe, diesen Fehler zu korrigieren und nicht dem nachzuhinken und das als Argument dafür zu verwenden, dass wir uns jetzt hier gegen unsere eigene Bevölke­rung stellen.

Zur Verhältnismäßigkeit, die hier überhaupt an den Tag zu legen ist: Es ist schon rich­tig, Sicherheit ist ein sehr großer Wert, das ist für die FPÖ auch immer ganz klar gewe­sen, Strafverfolgung ist ganz wichtig, aber die Verhältnismäßigkeit, die hier angelegt wird, einen Generalverdacht über jeden Bürger zu erheben, über jeden Bürger ein Be­wegungsprofil zu haben, wo er sich bewegt, die Aufhebung des Briefgeheimnisses – das ist heute vom Herrn Kollegen Steinhauser vollkommen richtig gesagt worden –, ist nicht in Ordnung. In Wirklichkeit müssten wir dann auch jeden Brief nachverfolgen, je­de Bewegung eines Bürgers nachverfolgen und ein halbes Jahr speichern. Das ist nicht verhältnismäßig, überhaupt dann, wenn man sieht, was die Berichte ergeben, welcher Mehrwert bei der Strafverfolgung dadurch herausgekommen ist. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Es gibt aus jenen Ländern, wo diese Vorratsdatenspeicherung bereits in Geltung war, Dutzende Berichte, die zeigen, dass es dadurch überhaupt keine Verbesserung in der Strafverfolgung gegeben hat. Daher frage ich mich, welches Argument dann noch übrig bleibt.

In Wirklichkeit ist es unsere Aufgabe, uns hier massiv zu wehren, denn die Euro­päische Union hat noch weitere Anschläge vor – wir wissen das ganz genau. Wir ken­nen die Diskussion über das Swift-Abkommen, das heißt, dass alle Überweisungen von Bankkonten gespeichert werden und mittlerweile auch an die USA, wenn diese mündliche Anfragen stellen, weitergegeben werden. Das ist die Realität! Dagegen müssen wir uns wehren, denn die Europäische Union ist da auf dem falschen Dampfer. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Als Nächstes kommt jetzt die Richtlinie über Fluggastdaten. Von jedem Fluggast müs­sen 19 Daten gespeichert werden, wenn es nach der Europäischen Union geht, abge­liefert werden und dann wahrscheinlich weltweit verschickt werden. Wer darauf zu­greift, das ist die große Frage, ob Geheimdienste die Möglichkeit haben, diese Daten anzuschauen und zu verarbeiten.

24 Stunden, bevor Sie ins Flugzeug steigen, muss gemeldet werden, wann Sie ins Flugzeug steigen, mit wem Sie ins Flugzeug steigen, wie Sie das gebucht haben, wel-


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