Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 57

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Zum Ersten: Ich glaube, es muss klar sein, dass nach dem neuen Ökostromgesetz deutlich mehr Strom als zurzeit aus erneuerbarer Energie kommen soll.

Zum Zweiten: Wir brauchen ein verlässliches, nachvollziehbares Fördersystem.

Zum Dritten: Wir brauchen stabile Rahmenbedingungen, die auch eine gewisse Per­spek­tive ermöglichen.

Und zum Vierten: Wir sind dafür, dass rohstoffunabhängige Energieformen den Vorrang haben vor rohstoffabhängigen Energieformen.

Das sind einige wesentliche Eckpunkte im Zusammenhang mit dem Ökostromgesetz.

Wir wollen, dass die Ökostromförderung fair und transparent ist. Ich glaube, es muss noch einmal klargestellt werden: Die Ökostromförderung kommt nicht aus Steuer­mitteln, sondern die Förderbeiträge kommen von den Stromkunden. Daher müssen wir politisch Verantwortlichen uns auch darüber unterhalten, was fair in diesem Zusam­menhang bedeutet.

Fair bedeutet für mich, dass sich alle Stromkunden und alle Stromkonsumenten ent­sprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten für den Ökostrom beteiligen, dass das nicht alleine oder primär zu Lasten der Haushaltskunden geht. Aber in dem, was zurzeit als erster Entwurf vorliegt, heißt es, dass die sogenannte Netzebene 7, also die privaten Haushalte, jene sind, die zum Großteil die Zeche für diesen Ausbau zahlen. Da sind wir, glaube ich, angehalten, darüber nochmals sehr intensiv nachzudenken.

Das bedeutet nicht, dass ich nicht erkennen würde beziehungsweise dass wir nicht erkennen würden, dass wir für die Industrie, für die energieintensive Industrie, auch entsprechende Entlastungen vorsehen müssen. Das kann aber nicht bedeuten, dass in letzter Konsequenz die Lösung dann so ausschaut, dass die Bedingungen für die Industrie noch besser sind als davor und die Haushaltskunden alles bezahlen müssen. Da können wir nicht mitgehen! Da werden wir noch eine Reihe von Gesprächen brauchen, um zu erreichen, dass wir das entsprechend in den Griff bekommen.

Ich glaube, der Ausbau der Ökostromproduktion beziehungsweise das Ökostrom­gesetz als gesetzliche Grundlage dafür ist ein guter Baustein in einer Vielzahl von Maßnahmen, die wir setzen müssen für den Ausstieg aus der Atomenergie und für eine gute Energiepolitik in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein zu Wort. – Bitte.

 


10.45.36

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! In der Diskussion nicht nur, aber vor allem nach Fukushima hat Österreich eine Achillesferse zu bewältigen – die ist heute schon angesprochen worden –, und das ist unser Atomstromimportanteil. Es macht sich nicht gut, in Deutschland oder anderswo, aber vor allem in Brüssel gegen Atomkraftwerke zu argumentieren – und das tun und das sollen wir –, aber gleichzeitig von unseren Gesprächspartnern darauf hingewiesen zu werden: Na ja, ihr redet euch leicht, ihr habt erstens kein Atomkraftwerk, und zweitens importiert ihr munter und fröhlich Atomstrom! Außer Streit scheint zu stehen, dass das so ist.

Dem ist tatsächlich so! 5 Prozent sind es im mehrjährigen Durchschnitt. Und das, was der Wirtschaftsminister jetzt als Energieminister vorgelegt hat und was in Begutachtung ist, nämlich eine Ökostromgesetz-Novelle, wird einen ganz erheblichen, vielleicht sogar vollständigen Beitrag dazu leisten, dass wir per 2015 werden sagen können: Wir sind


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