Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 207

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Kinderdorf Österreich und Amnesty International und die Petition betreffend „Eine rasche, menschenrechtskonforme und humanitäre Reform des österreichischen Frem­denrechts“ des Gemeinderates der Gemeinde Aschach an der Steyr, weil sie in ihrer Begründung auch auf Kinder und Minderjährige eingeht und sich darauf bezieht.

Eines gleich vorweg, ich bekenne mich auch dazu: Ja, Kinder gehören nicht ins Gefängnis! Für mich ist es auch eine generelle Frage, wie man mit Schubhaft umgeht. Für mich muss das maßhaltend sein. Jeder Eingriff in die persönliche Freiheit bedarf einer genauen Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzung. Klar ist auch, dass Kinder bis zum 13. Lebensjahr nicht in Schubhaft genommen werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen alle, dass die Rückführung von Familien mit Kindern eine der schwierigsten und sensibelsten Aufgaben für die Behör­den darstellt. Für mich ist es daher wichtig, dass das Innenministerium die Vorgangs­weise bei Familienabschiebungen evaluiert hat und mehrere Maßnahmen getroffen hat, die ich auszugsweise in Erinnerung rufen möchte.

Zum einen wurde die Maßnahme getroffen, dass genau und gut geschulte Polizis­tinnen und Polizisten sich um die Außer-Landes-Bringung von Familien kümmern und auch immer wieder die Jugendwohlfahrt eingeschaltet wird, damit wir eine kinder­gerechte Betreuung in diesen Phasen sicherstellen, und dass auch ein Ombudsmann im Innenministerium geschaffen wurde, der sich ganz besonders um die Betroffenen und auch um besorgte Bürger kümmert.

Meiner Überzeugung nach ganz, ganz wichtig ist zum anderen der einheitliche Vollzug, der aus meiner Sicht in der Vergangenheit nicht immer gewährleistet war. Die Schaf­fung einer Koordinationsstelle wird diese einheitliche Vorgangsweise sicherstellen. Mit dieser Koordinationsstelle ist die Außer-Landes-Bringung nur mit Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres zulässig.

Geschätzte Damen und Herren, in der Begründung der Petition des Gemeinderates der Gemeinde Aschach an der Steyr ist auch die Familie Komani – uns allen noch in Erinnerung – angeführt. Ich muss ehrlich gestehen, ich weiß bis heute nicht, warum es damals nicht zu einem humanitären Aufenthaltstitel gekommen ist, obwohl damals bereits in Oberösterreich eine Vielzahl solcher Aufenthaltstitel gewährt wurde und obwohl sich das humanitäre Aufenthaltsrecht für gut integrierte Personen zum damaligen Zeitpunkt schon gut bewährt hat. Ich darf erinnern, dass seit April 2009 rund 3 500 Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erteilt wurden.

Zusammenfassend – aus meiner Sicht ganz klar –: Kinder gehören nicht in Gefäng­nisse. Kinder dürfen aber auch nicht automatisch zu einem Bleiberecht führen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


18.42.45

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Was macht vielen Menschen Sorgen? – Dass sie sich einmal vielleicht ihre Pflege nicht mehr leisten können. Und damit bin ich schon bei der Bürgerinitiative zur Valorisierung des Pflegegeldes.

Kollege Hechtl hat sehr detailliert ausgeführt, wie die Erhöhungen des Pflegegeldes in der Vergangenheit erfolgt sind. Für uns ist ganz klar: Die Pflege muss in Österreich für alle leistbar und in bester Qualität sein. Das gilt es nachhaltig abzusichern, und das ist uns ein wichtiges Anliegen.

 


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