Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll107. Sitzung / Seite 137

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Meine erste Frage an Sie ist: Warum sagen Sie nicht klipp und klar, wie viel Geld die chemische Industrie, die Firmen Syngenta Agro GmbH, Bayer CropScience, BASF tat­sächlich zum Forschungsprojekt „MELISSA“ – das ist nämlich jenes Forschungspro­jekt, das diesen Prozess des Bienensterbens untersuchen soll, die Ursachen heraus­finden soll – beisteuern und warum diese Konzerne dieses Projekt in diesem Ausmaß unterstützen. Sie haben geantwortet: 17 Prozent der Gesamtprojektsumme. Warum nen­nen Sie nicht die Zahlen? Warum sagen Sie uns heute hier nicht – ich hoffe, Sie wer­den es noch tun –, wie viel die chemische Industrie konkret beisteuert für dieses Pro­jekt?

Das ist die erste wichtige Frage, die aus dieser Anfragebesprechung hervorgehen sollte.

Kurz zu den Insektiziden, die hier verwendet werden, zu den Beizmitteln. Es handelt sich um die Handelsprodukte Cruiser 350 FS mit dem Inhaltsstoff Thiametoxam von der Firma Syngenta, es handelt sich um das Mittel Gaucho 600 FS mit dem Inhaltsstoff Imidacloprid von der Firma Bayer, es handelt sich um das Produkt Poncho mit dem In­haltsstoff Clothianidin von der Firma Bayer – alles aus der Gruppe der Neonicotinoide.

Wir kennen diese Gruppe, und jetzt kommt der Punkt: In anderen Ländern, in anderen Mitgliedstaaten sind diese Produkte bereits verboten, so in Italien und Deutschland.

Meine ganz konkrete Frage: Was können Sie vorweisen, welche Argumente können Sie auf den Tisch legen, um dieses Verbot in Österreich immer noch zu verhindern? Herr Minister, warum verhindern Sie als Umweltminister dieses Verbot? Sie sprechen ja oft genug von Synergien zwischen Landwirtschaft und Umwelt. Da wäre ja genau das der Punkt, zu sagen: Ja, aus umweltpolitischer Sicht sind diese Pestizide zu ge­fährlich. Das Projekt und auch der dritte Zwischenbericht zeigen ganz klar, dass es hier weiterhin zum Bienensterben kommt – trotz Verbesserung der Anwendung. Es liegt also an Ihnen, diese Mittel zu verbieten. Das ist der nächste zentrale Punkt.

Das Nächste ist – und das ist der Grund dafür, dass ich versucht habe, diese Anfrage­besprechung ins Plenum zu bringen –, dass Sie tatsächlich Antworten an das Haus, an Abgeordnete verweigern, etwa auf unsere Frage, wie hoch die Kontamination der Bie­nen im Einzelfall ist. Meine Damen und Herren! Im Jahr 2010 waren 76 Imkereibetrie­be, 98 Bienenstände betroffen, und bei den 89 untersuchten Proben war das Neonico­tinoid Clothianidin in 51 Prozent der Fälle nachweisbar. Das heißt, mehr als 50 Prozent der von den Imkern eingesendeten Bienen waren nachweislich kontaminiert.

Meine konkrete Frage war: Wie hoch war die Kontamination? – Und Sie verweigern die Aussage. Sie als Umweltminister verweigern die Aussage, indem Sie sagen:

„Die genauen Gehalte der entsprechenden Wirkstoffe können erst im Endbericht im Kontext mit dem Sachverhalt vor Ort und einer entsprechenden Bewertung bekanntge­geben werden.“

Das halte ich für ungeheuerlich, weil Sie in derselben Anfragebesprechung, wo Sie auch erstmals zugeben, dass die Chemieindustrie hier mitfinanziert, auch sagen:

„Im Forschungsförderungsvertrag“ – mit der Chemieindustrie – „sind die Rechte und Pflichten der eingebundenen Stellen festgelegt. Insbesondere ist im Vertrag für die Un­ternehmen zwar die Beteiligung an projektbegleitenden Gesprächen und die Verfügbar­keit von Daten“ vorgesehen.

Das heißt, die Chemieindustrie und auch die forschungsinvolvierten Stellen der Länder bekommen die Daten. Wir hier im Parlament, die Abgeordneten, bekommen sie nicht. Und das widerspricht dem Interpellationsrecht diametral! (Abg. Ing. Schultes: Das stimmt ja nicht!) – Kollege Schultes, es ist etwas anderes, wenn man sagt, sie können das Forschungsdesign beeinflussen. Das habe ich ja noch nicht behauptet, dass sie auch


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