Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 225

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Was das Investitionsschutzabkommen anlangt – wir werden das heute beschließen –, möchte ich darauf hinweisen: Es gibt einen positiven Teil, den hat Kollege Ober­nosterer hier schon angeführt. Es gibt Schutz für unsere Investitionen, eben bei der dortigen Gerichtsbarkeit, aber täuschen Sie sich nicht, Kolleginnen und Kollegen: Die Mehrzahl der Verfahren nach solchen Abkommen betrifft mittlerweile schon westliche Industriestaaten, wobei das, was nach einer Rechtsordnung bei uns anders geregelt ist, von Konzernen zum Anlass genommen wird, via Schiedsgerichtsbarkeit Entschä­digungszahlungen durchzusetzen.

Das ist also nicht ganz unheikel – und daher auch mein Appell an den Herrn Staatssekretär, da sehr vorsichtig zu agieren, damit wir nicht in folgende Situation kommen: Wir verteidigen unser System Daseinsvorsorge bei den EU-Richtlinien, haben dann aber unter Umständen via Investitionsschutzabkommen eine Situation, die nicht die beste ist.

In diesem Sinne: Gute Bestimmungen also – und danke, Herr Staatssekretär, dass infolge der Schnelligkeit dieser Abkommen dieses „Feigenblatt“, das uns da einige vorgehalten haben, wir würden ohnehin nur zwölf abschließen, nicht eingetreten ist, sondern dass wir jetzt wirklich ein breites Netz haben. Vielen Dank für diese Arbeit, die von Ihrem Haus gut gemacht wird. Der Dank gilt da natürlich auch den Beamten, weil das eine extrem schwierige Arbeit ist, die da zu leisten war. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.54.25

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Mein Vorredner hat mich jetzt dazu veranlasst, ein paar Dinge zum österreichischen Bank­wesen zu sagen. Zunächst einmal, meine Damen und Herren: Haben Sie gewusst – beim Kollegen Matznetter bin ich mir da nicht so sicher –, dass Sie sogenannte PEPs sind? Seit gestern, als ich das im Fernsehen gesehen habe, weiß ich das jetzt, aber ich musste mich auch erst erkundigen, was ein PEP ist. Wir alle hier herinnen sind also PEPs. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Hast du gewusst, dass du ein PEP bist? Paula – Emil – Paula. Nicht, dass du es falsch verstehst. (Ruf: PEP, nicht Depp!)

Ein PEP ist also jemand, der ein öffentliches Amt hat, und dazu gehören auch die Parlamentarier. Alle Konten aller Parlamentarier, inklusive aller Ehepartner, aller Lebenspartner, aller Kinder dieser PEPs, aller Ehepartner der Kinder dieser PEPs, aller Partner der Kinder dieser PEPs und der Eltern sowie aller bekanntermaßen nahe­stehenden Personen von PEPs – dazu gehören zum Beispiel auch Personen in sonstigen engen Geschäftsbeziehungen, das heißt, alle parlamentarischen Mitarbeiter von uns –, also alle deren Konten unterliegen der vollen Kontrolle durch die Banken hinsichtlich eines erhöhten Verdachtes auf Geldwäscherei und Terrorismustätigkeit.

Diese Konten sind laufend – und da bedarf es keines Verdachtes, sondern da genügt eine „begründete Annahme“ –, und zwar nach § 41 Bankwesengesetz, an die Meldestelle für Geldwäschereiangelegenheiten beim Bundeskriminalamt zu melden.

Meine Damen und Herren, haben Sie das gewusst? Haben Sie das alle gewusst? Ich habe es nicht gewusst. Gestern Abend habe ich mir das im Fernsehen angeschaut. Und dann lese ich, dass dann das Bundeskriminalamt die Aufgabe hätte, den entsprechenden PEP sofort davon zu informieren beziehungsweise die Eltern, Partner, deren Partner und so weiter; sozusagen alle Angehörigen.

 


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