Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll118. Sitzung / Seite 226

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Meine Damen und Herren, dazu die Frage: Was ist denn das für eine Immunität, Frau Präsidentin? Und weiters ist es so, dass Kollege Scheibner erst durch die Bericht­erstattung über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft an die Parlamentsdirektion davon erfahren hat, dass er als PEP beamtshandelt wurde, obwohl im Gesetz steht, dass ein Betroffener davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen ist.

Das ist kein Vorwurf an Sie, Frau Präsidentin , sondern ich will Ihnen nur sagen, dass dieses Parlament Gesetze beschließt, mit denen wir uns selbst zu potentiell Krimi­nellen machen, nur weil das alles im Zusammenhang mit 9/11 notwendig erschien. Eh klar! Seitdem kann man in dem Land überhaupt machen, was man will.

Aber übrigens ist das jetzt nicht nur bei uns so, denn das Ganze beruht auf einer EU-Richtlinie. Und dann sagt die Behörde: Das interessiert uns nicht, und den Scheibner haben wir davon nicht verständigt! Immunität eines Parlamentsabgeordneten? – Das interessiert uns nicht! – Die Immunitätsproblematik kommt im Bankwesengesetz in Bezug auf PEPs, die ja Immunität haben, überhaupt nicht vor.

Ich will Ihnen damit nur sagen, Herr Kollege Matznetter, dass das, was Sie vorhin releviert haben im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen und dem Stimmverhalten der FPÖ, mit dem, was Sie dann als Begründung geliefert haben, überhaupt nichts zu tun hat.

Warum die FPÖ das macht, das wird vielleicht noch jemand hier erklären, aber die Begründung, die Sie, Herr Kollege Matznetter, in Bezug auf die FPÖ heranziehen, dass damit sozusagen die Geldwäscher geschützt werden sollen, stimmt überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil: Wir alle hier als PEPs sind potentielle Geldwäscher und Terrorismusgeldzuführer!

Und wie rasch das geht, hat man ja beim Kollegen Scheibner gesehen. Die Raiffeisen-Bank geht her – deshalb sage ich noch einmal, ich bin froh, dass ich bei Raiffeisen kein Konto habe – und entdeckt auf einmal beim „PEP Scheibner“ eine begründete Annahme dafür, dass Geldwäscherei vorliegen könnte. Kollege Scheibner erläutert der Bank zwar alles, diese meldet es aber an das Bundeskriminalamt weiter. Und das Bundeskriminalamt sagt dem Abgeordneten Scheibner nicht, dass er beamtshandelt wurde. Das erfährt er erst, nachdem dieses Ersuchen in der Parlamentsdirektion eingelangt ist.

Diese Raiffeisen-Bank hat aber keinerlei Gründe gesehen, beim Herrn „PEP Strasser“ Geldwäsche zu vermuten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Ich repliziere nur auf Sie. Herr Kollege Matznetter, Sie sind mir so wichtig mit dem, was Sie hier so „gescheit“ vortragen, dass ich Ihnen erklären muss, wie es wirklich ist. Das haben Sie nämlich nicht gecheckt. Sie haben dieses Gesetz zwar mitbeschlossen, haben aber das alles nicht überrissen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Sie, Herr Kollege Matznetter, haben nicht überrissen, dass Sie als PEP in Terrorismus- und Geldwäscheverdacht stehen. Und das kann auch Ihnen jederzeit passieren. Morgen kann zum Beispiel jemand behaupten, dass der Abgeordnete und Staats­sekretär außer Dienst, also zusagen ein Super-PEP, Geldwäscherei betrieben habe. Dann gibt es ein Auslieferungsbegehren – und der Kollege Matznetter erfährt das nicht einmal, obwohl die Information darüber laut Gesetz gegeben werden muss.

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen damit nur sagen, was in diesem Staate alles möglich ist. Reden Sie nicht davon, Herr Kollege Matznetter, dass dadurch irgend­jemand geschützt werden soll, denn dieser „Schutz“ wird dazu benutzt, um gegen einzelne Abgeordnete vorzugehen!

Und das kann man Ihnen anhand des Falles Scheibner nachweisen. Meine Damen und Herren, die gleiche Bank hat bei den Konten des Herrn Strasser keine Geld-


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