Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll120. Sitzung / Seite 8

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

10.01.51Beginn der Sitzung: 10.02 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich er­öffne die 120. Sitzung des Nationalrates, die aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46 Abs. 7 des Geschäftsordnungsgesetzes einberufen wurde.

Die Amtlichen Protokolle der 118. und 119. Sitzung vom 21. September 2011 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Prähauser, Dr. Ferdinand Maier, Ing. Schultes, Steibl, Ing. Hofer, Mag. Brunner, Mag. Jarmer, Dr. Lichtenecker, Dr. Pilz und DDr. Königshofer.

10.02.33Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 9341/J bis 9356/J.

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg August 2011, vorgelegt von der Bundesministerin für Finanzen (Vorla­ge 74 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 122 betreffend „,Contra Schadenersatz‘ der Aktion Leben“, überreicht vom Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg,

Petition Nr. 123 betreffend „Petition zum weltweiten Atomausstieg – Resolution der Ge­meinde Winden am See“, überreicht vom Abgeordneten Erwin Preiner;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über soziale Sicherheit (1408 d.B.);

Familienausschuss:

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinder­betreuungsangebots (1406 d.B.);

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite