Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 66

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darf gegeben ist, dass Strukturreformen angegangen werden müssen, will man die rechtlichen Vorgaben, die selbst gesetzten Vorgaben auch tatsächlich erfüllen.

Artikel 13 Abs. 2 der Bundesverfassung sieht vor, dass alle – Bund, Länder, Gemein­den – ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und nachhaltig geordnete Haus­halte anzustreben und gleichzeitig auch ihre Ziele im Hinblick darauf zu koordinieren haben.

Das Stabilitätsprogramm 2011 bis 2015, das Sie ja am 27. April 2011 beschlossen haben, sieht unter anderem – das wurde heute auch im Rahmen der Budgetrede der Frau Bundesministerin erwähnt – eine nachhaltige Budget- und Finanzpolitik, einen ausge­glichenen Haushalt über den Konjunkturzyklus, eine gemeinsame Budgetver­antwortung der Gebietskörperschaften und gleichzeitig eine nachhaltige Budgetkon­solidierung vor.

Betrachtet man nunmehr die Daten, die im Bundesrechnungsabschluss beinhaltet sind, und berücksichtigt man gleichzeitig die Finanzkrise, so muss man darauf hinweisen, dass sich durch die Finanzkrise die budgetären Zahlen maßgeblich verschlechtert haben, dass aber auch bereits vor der Finanzkrise, nämlich in den Jahren 2006, 2007 bereits sichtbar war, dass Österreich eine Strukturreform benötigt.

Ich möchte daran erinnern, dass wir in den Jahren 2006, 2007 ein reales Wachstum von 3,7 Prozent gehabt haben, hervorragende Daten, was den Leistungsbilanzsaldo betrifft, die Arbeitslosenquote betrifft, die Zunahme der Zahl der unselbständig Be­schäftigten. Dessen ungeachtet haben wir es auch in den Jahren 2006 und 2007 nicht zustande gebracht, den Haushalt ausgeglichen zu budgetieren.

Mittlerweile hat sich durch die Finanzkrise eben diese Problematik verschärft. Dies hat dazu geführt, dass die Reformen nunmehr dringend angegangen werden müssen.

Wir hatten im Jahr 2010 bessere Konjunkturdaten, sie wurden auch für das Jahr 2011 in Aussicht gestellt. Dessen ungeachtet steigt das Defizit, dessen ungeachtet steigt der Schuldenstand.

Vergleicht man die Nettofinanzschulden des Jahres 2007 mit jenen des Jahres 2010, so sind sie um 29,4 Milliarden gestiegen. Es ist die staatliche Gesamtverschuldung um 40 Milliarden gestiegen, die Haftungen um 40 Milliarden. Die Haftungen allein betragen 129 Milliarden €, wie man aus dem Bundesrechnungsabschluss ersehen kann.

Allein in den Jahren 2009 und 2010 ist die staatliche Gesamtverschuldung um 14 Milliarden € gestiegen, die Nettofinanzschulden um 9 Milliarden €. Das heißt, es sind Maßnahmen erforderlich, auch wenn man die Budgetdaten, die Maastricht-Daten in Betracht zieht. Es wurde heute bereits mehrfach angesprochen, dass das Budgetdefizit 13,2 Milliarden € beträgt – das macht 4,6 Prozent des BIP aus – und die staatliche Finanzverschuldung bei 71,8 Prozent liegt.

Dabei muss im Hinblick auf die gesamtstaatliche Budgetverantwortung aber auch berücksichtigt werden, dass auch die Verschuldung der Länder sehr stark zuge­nommen hat, nämlich von 2006 auf 2010 von 8,5 Milliarden auf 16,4 Milliarden €, der Anteil an der Staatsverschuldung ist somit von 5,3 Prozent auf 8 Prozent gestiegen.

Betrachtet man die Gemeinden, dann sieht man, dass die Verschuldung auch da stark zugenommen hat, nämlich von 4,9 auf 8 Milliarden €, was gleichzeitig zeigt, dass die Gemeinden in einer sehr prekären Situation sind.

Das zeigt auch der Gemeindefinanzbericht des Jahres 2010 für das Jahr 2009, wo ein strukturelles Defizit für die Gemeinden in Höhe von 502 Millionen € ausgewiesen ist und gleichzeitig ausgewiesen ist, dass die freie Finanzspitze, die notwendig ist, um Investitionen durchzuführen, von noch plus 549 Millionen € im Jahr 2008 auf minus 7 Millionen € im Jahr 2009 gefallen ist und weiter fallen wird auf 260 Millionen € im


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