Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 67

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Jahr 2010. Wie wichtig Reformen sind, zeigt auch, dass die Gemeinden allein im Bereich der sozialen Wohlfahrt eine Steigerung im Jahr 2009 von 8,8 Prozent gehabt haben und im Bereich der Gesundheit von 6,6 Prozent.

Aus dem Bundesrechnungsabschluss ergibt sich, dass wir dringend Strukturreformen benötigen, wollen wir genau das vorgesehene gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht, nachhaltig geordnete Haushalte und gleichzeitig auch eine nachhaltige Budgetkonsoli­dierung erreichen.

Das ist aber nicht nur ein Umstand, den der Rechnungshof alleine aufzeigt, sondern auch ein Umstand, den im Juni und Juli dieses Jahres der ECOFIN und gleichzeitig auch der IWF aufgezeigt haben, die darauf hingewiesen haben, dass Maßnahmen in Blickrichtung der Strukturreformen, in Blickrichtung Zusammenführung der Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung gesetzt werden müssen.

Die Zahlen des Budgetentwurfs 2012, auch unter Beachtung des Bundesfinanz­rah­mens, zeigen, dass, wenn man die Reformen nicht setzt, vergangenheitsbezogene Ausgaben zukunftsbezogene Ausgaben sozusagen auffressen.

Der Erfolg im Jahr 2010 verglichen mit den Plandaten für das Jahr 2015 zeigt, dass von den beabsichtigten 8,2 Milliarden € an Mehrausgaben rund 90 Prozent für Pen­sionen und Zinsen ausgegeben werden sollen. Dies würde dazu führen, dass wir im Jahr 2015 40 Prozent von den Gesamtausgaben für Pensionen und Zinsen ausge­geben werden, also 60 Prozent der Nettosteuereinnahmen dafür zu verwenden sein werden.

In den Jahren 2005 bis 2010 hatten wir bei den Pensionen und Zinsen noch ein Wachstum von 12,3 Prozent. Das war geringer als das BIP-Wachstum von 16,7 Pro­zent. Betrachten Sie die Jahre 2010 bis 2015, dann werden Sie sehen, es werden voraussichtlich Pensionen und Zinsen, so wie sie geplant sind, um 32,4 Prozent ansteigen, das BIP aber nur um 21,3 Prozent. Das heißt, wir haben in diesem Bereich Handlungsbedarf.

Wenn man den Bundesfinanzrahmen bis zum Jahr 2015 betrachtet, dann sieht man, dass – obwohl die letzten Jahre von der Finanzkrise beeinträchtigt waren, –, wenn man den Bundesfinanzrahmen hernimmt, vom Jahr 2010 bis 2015 eine Neuverschuldung von 53 Milliarden € geplant ist. Das ist um 5 Milliarden € höher, als die Verschuldung vom Jahr 2005 bis 2010 betragen hat, wo eben die Finanzkrise entsprechend mit hineingewirkt hat.

Dies zeigt auch, dass der ausgeglichene Haushalt über den Konjunkturzyklus schwer oder gar nicht zu erreichen sein wird, und auch die Vorgaben der Europäischen Kommission gehen von einem strukturellen Defizit von 0 bis 0,5 Prozent aus. Dies führt dazu, dass die akzeptable dauerhafte Neuverschuldung in den Jahren 2011 bis 2014 um 5 bis 9 Milliarden pro Jahr überschritten werden wird. Das strukturelle Defizit 2011 soll 2,8 Prozent und wird auch im Jahr 2014 nach wie vor 1,9 Prozent betragen.

Wir müssen also Hausaufgaben erledigen, um die Verwaltung effizienter zu machen und das Geld dorthin zu leiten, wo es benötigt wird, nämlich zum Bürger.

Wir haben Handlungsbedarf, und zwar Handlungsbedarf aufgrund von historischen Ursachen im Bereich der Bildung, im Bereich der Gesundheit, im Bereich des Rechnungswesens und auch im Bereich der Pensionen. Wir brauchen in diesem Fall auch ein Rechnungswesen, das aussagekräftig ist, ein Rechnungswesen, das uns die Möglichkeit gibt, gesamthaft über Bund, Länder und Gemeinden zu steuern. Das derzeitige Rechnungswesen der Länder und Gemeinden bietet diese Möglichkeit nicht. Wir haben keine getreue Darstellung des tatsächlichen Vermögensstandes oder der


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