Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 232

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Da gibt es, glaube ich, überhaupt keinen Zweifel, dass sehr, sehr viele Politiker beziehungsweise konkret das Europäische Parlament immer wieder Anstrengungen unter­nehmen, dafür eine Kennzeichnungspflicht herzustellen. Das ist bisher knapp gescheitert, die letzte Abstimmung ist noch nicht lange her.

Die Mehrheit der Bevölkerung in Europa will eine Kennzeichnung, das ist doch die Herausforderung dabei. Es kann doch nicht sein, dass Tiere Gentechnikfutter fressen, diese Gentech-Konstrukte in die Tiere übergehen, in den Organen und im Blut sogar nachgewiesen werden können, Veränderungen an den Organen verursachen und diese Produkte nicht gekennzeichnet werden müssen!

Herr Kollege Maier, das ist nicht nachvollziehbar, muss ich Ihnen sagen. Die Positivkennzeichnung – jawohl, da sind wir auf der Seite des Ministers, das wollen wir auch europaweit durchaus einheitlich regeln.

Aber jetzt zu diesem Pestizid. Auch das hängt durchaus wieder mit der Gentechnik zusammen. In einigen kurzen Stichworten: Worum geht es?

Roundup wurde 1970 entwickelt, ist ein Breitband- oder Totalherbizid. Eine Million Tonnen an Produkten mit diesem Wirkstoff ist am Markt, wird eingesetzt. 70 ver­schiedene Rezepturen gibt es. Es ist gar nicht leicht, diese Rezepturen allein schon untereinander zu vergleichen und zu bewerten. Etwa 50 Prozent der Weltproduktion wird inzwischen in China produziert, weil das Patent vor ungefähr zehn Jahren ausgelaufen ist und Monsanto jetzt nicht mehr allein die Produktionskapazitäten hat.

Dieses Produkt hier, meine Damen und Herren, kann jeder im Baumarkt kaufen, hier in Wien; und es gibt nicht einmal einen Anwendungshinweis, dass man, wenn man dieses Mittel anwendet, eventuell Schutzhandschuhe verwenden muss.

Herr Bundesminister! Wenn Sie auch für diesen Teilbereich des KonsumentIn­nen­schutzes zuständig sind, dann schauen Sie sich einmal an, wie da geworben wird! Milliardengewinne werden gemacht – mit Pestiziden auf Kosten der Natur, auf Kosten der Menschen, die das verwenden! Und dann steht noch ganz süffisant drauf: „Nicht­kulturland, genehmigungspflichtig“.

Da soll man einem normalen Konsumenten einmal erklären. Erklären Sie mir heute in Ihrem Redebeitrag, was „Nichtkulturland“ ist. Ich sage nichts mehr dazu. Erklären Sie, was „Nichtkulturland“ ist, wo es nämlich vom Konsumenten nicht angewendet werden darf und genehmigungspflichtig ist. Ich schaue mir an, wie viele Konsumenten, wenn sie es auf Nichtkulturland anwenden, sich eine Genehmigung bei der Behörde holen. Hier fängt schon der Betrug an, und zwar mit einem hochgefährlichen Pestizid, das wasserlöslich ist und auch in die Umwelt gelangen kann.

Jetzt zu den Studien, Kollege Maier. Wenn Sie hier sagen, die deutsche Bewertung steht neu an, da gebe ich Ihnen recht. (Abg. Mag. Johann Maier: Es ist eine europäische Bewertung, Deutschland ist Berichterstatter!) – Ja, aber es ist eine deutsche Prüfung. In Deutschland wird derzeit daran gearbeitet und die zuständigen Stellen in Deutschland gehen davon aus, dass die Bewertung auf jeden Fall bis 2015 dauern wird, weil nach heutigen Kriterien so ein Mittel nicht mehr zulassungsfähig ist.

Forscher in Argentinien weisen nach, dass es massive Missbildungen bei Menschen gibt, wo dieses Totalherbizid eingesetzt wird, Kollege Maier, und das sind Menschen, die diese Missbildungen haben! Die Frage ist natürlich, ob man dann im Versuch nachweisen kann, dass diese Missbildungen bei Tieren jenen am Menschen ähnlich sind. Dort sind sie am Menschen vorkommend. Argentinien ist jenes Land, wo diese Pestizidprobleme massiv auftreten.

 


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