Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 105

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Und dann kommen die Leute heraus und wollen uns erklären, was die richtige Justizpolitik im Zusammenhang mit Kinderschänder-Delikten ist. – Danke, mein Bedarf an grüner Justizpolitik für heute ist hinreichend gedeckt, meine Damen und Herren! Kinderschänder diversionell zu behandeln halte ich für eine unglaublich infame Sozialromantik zu Lasten der Kinder, Hohes Haus. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Daher sage ich heute mit noch größerem Engagement: Ich bin für die Anzeigepflicht! Und ich sage Ihnen, warum, auch an die Damen der ÖVP-Fraktion gerichtet – ich verstehe nicht, wieso Sie nicht mehr Verständnis dafür haben –: Sie haben heute reflektiert, was Ihnen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sagen, weil sie die Betroffenen wären. Es gibt zahlreiche Fälle, wo man Kinderschändung und schwersten Kindesmissbrauch hätte verhindern können, wenn die betreffenden Damen und Herren Sozialarbeiter endlich angezeigt hätten. Das ist ja das Problem.

Anzeigepflicht soll heißen: Pflicht zum Hinschauen und Pflicht zum Handeln! Das ist die Anzeigepflicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Und genau deshalb, weil die sich nicht kriminalisieren lassen wollen und weiterhin straffrei die noblen Herrschaften im Spiel spielen wollen, ohne dass sie belangt werden können, wenn sie nicht gehandelt haben, deswegen reden sie Ihnen ein, dass das kontraproduktiv sei.

Ich habe noch nie erlebt, dass das Anzeigen einer strafbaren Handlung kontraproduktiv sein soll. Das habe ich noch nie erlebt, meine Damen und Herren. Das erklären Sie einmal den Opfern! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich halte das wirklich für absolut romantisch. Es ist in Wirklichkeit eine Indolenz, eine Ignoranz und eine Indolenz der Sonderklasse, die Sie hier an den Tag legen. Von denen (der Redner deutet in Richtung der Grünen) wissen wir, dass Sie sozial­roman­tisch sind, da ist im Grunde auch immer das Opfer schuld. Bei Ihnen wundere ich mich, dass Sie diese Ignoranz und diese Indolenz an den Tag legen.

Herr Kollege Steinhauser, die nächste verräterische Aussage war ja Folgende: Höhere Strafdrohung schreckt die Täter nicht ab. – Gut, in Ordnung, lassen wir das gelten. Wenn also der Sexualstraftäter zu Lasten eines Kindes einen anderen Antrieb hat als etwa der Bankräuber mit Bereicherungsvorsatz, wenn wir das also gelten lassen, dann bedeutet das aber, dass wir den Sexualstraftäter genau deswegen lebenslang unter Beobachtung stellen lassen müssen, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Aber da sind Sie auch dagegen. Also was jetzt? – Auf der einen Seite keine höhere Strafdrohung, und auf der anderen Seite sind Sie gegen lebenslange Beobachtungs­maßnahmen. Gegen härtere Strafdrohungen sind Sie, weil Sie sagen, die haben einen anderen Antrieb, aber wenn es darum geht, diesem Antrieb gerecht zu werden, indem man ihn lebenslang beobachtet, dann sind Sie auf einmal auch gegen lebenslange Beobachtungsmaßnahmen. Das ist sehr verräterisch. Heute haben wir eine Kostprobe Ihrer Justizpolitik im Zusammenhang mit Kinderschändern bekommen, und mein Bedarf – ich wiederhole es noch einmal – ist für heute gedeckt.

Frau Bundesminister, das mit den Strafdrohungen ist schon relevant. Denn wenn ich sehe, wie milde etwa jener Richter beim Landesgericht Salzburg behandelt wurde, der selbst dabei erwischt wurde, wie er im Dienst kinderpornographische Darstellungen über Monate konsumiert hat, und zwar nicht aus dienstlichen Gründen, sondern zur eigenen Befriedigung – der hat 2 500 € Strafe bekommen, der hat sechs Monate be­dingt und eine Überweisung zu einer Therapie bekommen; das ist nicht mehr weit entfernt von der diversionellen Maßnahme, die die Grünen gerade gefordert haben –,


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