Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 114

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

her die Entscheidung getroffen, dass Kontrolle durch Transparenz erfolgen soll. Das In­serat wird ja geschalten und ist daher auch entsprechend kontrolliert.

Wir haben letzte Woche noch eine Sorge, die der Rechnungshofpräsident geäußert hat, berücksichtigt. Er meinte, dass es zu Anfechtungen beim Verfassungsgerichtshof führen könnte, wenn er zu Jahresbeginn alle Einrichtungen veröffentlichen würde, dass das gegen die Linie, die wir verfolgen – nämlich den Verfassungsgerichtshof zu entlas­ten –, sei und der Verfassungsgerichtshof zusätzlich belastet werden würde. Wir haben daher auch diesen Einwand berücksichtigt und eine entsprechende Regelung getrof­fen, die das nicht beeinträchtigt, die diesem Vorschlag folgt.

In Summe haben wir, wie ich meine, ein praktikables, sehr sinnvolles Gesetz gefunden. Ich möchte mich daher ausdrücklich bei allen bedanken, die daran intensiv mitgewirkt haben: die Mitarbeiter in den Klubs, die Mitarbeiter bei uns im Kabinett, vor allem aber auch die Mitarbeiter im Verfassungsdienst, Dr. Kogler, Dr. Hesse, die diese durchaus komplexe legistische Arbeit vorgenommen haben. Allen, die heute mitgehen, möchte ich jetzt schon ausdrücklich danken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: So viel Applaus ...!)

14.47

14.47.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medienin­haber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1607 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf ein Bundesverfassungsgesetz enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung, und ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1608 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Zwischenruf bei den Grünen.) – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite