Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 234

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

In diesem Zusammenhang möchte ich auch den Antrag ansprechen, in dem es um die Zuverdienstgrenze geht. Auch hier sind wir der Meinung, dass der Antrag richtig ge­stellt ist und die Zuverdienstgrenze fallen muss – im Sinne der Väterbeteiligung. Ich glaube, dass die Väter sich ohne die Zuverdienstgrenze wahrscheinlich noch eher be­mühen werden, zu Hause zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte noch auf das zurückkommen, was während einer der vorhergehenden De­batten geschehen ist, als der grüne Abgeordnete Herr Walser über den WKR-Ball zu schimpfen begonnen hat, dass das endlich aufgehoben und verboten werde. Es ist nicht richtig, wie Sie sagen, dass dort Rechtsextreme sind. Dagegen verwahre ich mich auf das Extremste. Dort sind demokratisch gewählte Mitglieder einer Regierung, unser Dritter Präsident ist dort (die Abgeordneten Mag. Musiol und Brosz: Eben! Eben!), und es sind sehr wohl viele – viele! – ordentliche, gute Bürger dort.

Der Wirbel entsteht dadurch, dass die Grünextremen, die Linksextremen, die grünen Chaoten (Zwischenruf des Abg. Brosz – Abg. Mag. Musiol: Was hat das mit dem ... zu tun?) draußen das Chaos verbreiten, nicht wir (Beifall bei der FPÖ), die drinnen ordent­lich und in Ruhe eine Feier abhalten. Das mögen Sie sich endlich einmal merken! (Bei­fall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Musiol.)

19.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


19.41.48

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Durch die fünf Modelle des Kinderbetreuungs­geldes wurde die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Positiv wirkt sich auch der Trend auf die Väterbeteiligung aus, ins­besondere bei der Variante 12 plus 2 Monate.

Nunmehr zur vorliegenden Kinderbetreuungsgeld-Novelle: Hier geht es um die Erleich­terung der Aufrechterhaltung einer Tätigkeit in einem geringeren Ausmaß während des Bezuges von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld. Hier geht es auch um eine Erleichterung für selbstständig Erwerbstätige hinsichtlich der Aufrechterhaltung ih­rer Tätigkeit, ihres Betriebes während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes. Es geht auch um die Verringerung von Verfahrens- und Verwaltungskosten, und es geht um die Vereinfachung der Zuverdienstberechnung durch die Einführung einer 24-Tage-Regelung.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf einen Punkt eingehen, der nicht un­bedingt mit der Novelle zusammenhängt, aber mit dieser Thematik, und zwar mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuung. Es ist für mich unverständlich, wenn Herr Staatssekretär Schieder, aber auch meine allseits geschätzte Kollegin Sozialspre­cherin Csörgits und Herr ÖGB-Chef Foglar behaupten, dass diese Familienmaßnahme nicht notwendig sei und sie sich daher eher wünschten, dass die institutionelle Kinder­betreuung außer Haus ausgebaut wird.

Dazu möchte ich nur sagen: Ich möchte nicht, dass an dieser Familienleistung gerüttelt wird. Insbesondere bei den Drei- bis Sechsjährigen liegen wir bei einer 93,4 Prozent-Quote, wir haben hier auch das Barcelona-Ziel erreicht. Bei den unter Dreijährigen wird daran gearbeitet – auch dort –, dass mehr Tagesmütter eingesetzt werden, denn wir wissen alle, welche Wertigkeit es hat, ein Kind eine gewisse Zeit zu Hause im Fami­lienverband zu betreuen. Wir sind dabei, die Jahresöffnungszeiten auszuweiten und vieles mehr. Ich bitte vielmals, nicht bei den Familien zu sparen, sondern möglicherwei­se anderswo. (Beifall bei der ÖVP.)

19.44

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite