Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 235

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


19.44.19

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Herr Präsident! Frau Kollegin Steibl, wa­rum in Österreich in der Bildung, speziell in der Elementarbildung, wenig weitergeht durch diese Regierung, und wer dafür hauptsächlich die Verantwortung trägt, haben Sie ja jetzt gerade belegt. Ich kann natürlich auch die SPÖ nicht aus der Verantwortung nehmen, hier ist viel, viel mehr zu tun, als Sie uns jetzt glauben machen wollen. (Zwi­schenruf bei der ÖVP.)

Ich finde, es ist durchaus eine legitime Diskussion, zu hinterfragen, ob Sie mit der Ab­setzbarkeit, die Sie mit dem sogenannten Familienentlastungspaket – was als solches eine Fehlbezeichnung war – im Jahr 2008 eingeführt haben, der Bildung wirklich etwas Gutes getan haben; ob Sie damit wirklich alle Familien getroffen haben (Abg. Steibl: Aber ich glaube, es ist auch berechtigt ...!); und ob eine Absetzbarkeit der Kinderbe­treuungskosten vor dem Hintergrund Sinn macht, dass es Hunderte, Tausende Kinder und deren Familien gibt, die überhaupt keinen Kinderbetreuungsplatz finden, daher nichts dafür zahlen und schon gar nicht die Kosten absetzen können.

Es ist also durchaus eine sinnvolle Diskussion, darüber nachzudenken, viel Geld in die Bildung, in die Kindergärten, in den Ausbau der Kindergärten zu investieren. Sie haben das Barcelona-Ziel selber erwähnt: Das ist bei den bis Dreijährigen bei Weitem nicht erreicht.

Gestern haben wir über die Wetterdienste diskutiert. Wenn wir selbst das unterste Ein­sparungspotenzial von 15 oder 16 Millionen hernehmen, dann ist das der gleiche Be­trag, den wir als Bund pro Jahr in die Kinderbetreuung hineingeben. Also ich denke, das könnte man schon vergleichen und da könnte man schon einmal Bewegung zei­gen, aber das ist Ihnen anscheinend nicht so wichtig, wie Sie sagen.

Wir beschäftigen uns ja eigentlich mit dem Kinderbetreuungsgeld. Wir werden der Vor­lage nicht zustimmen. Das Kinderbetreuungsgeld ist ein extrem kompliziertes, mittler­weile unübersichtliches System. Es gibt fünf Varianten, kein Mensch kennt sich mehr aus. Die Betroffenen brauchen Wochen, bis sie durchblicken, brauchen x Beratungen, bei denen sie dann wieder verschiedene Antworten bekommen. Niemand weiß, welche Variante für ihn oder sie die beste, welche die ideale ist, schon gar nicht, wenn dann die Komplikation hinzukommt, dass sich irgendetwas an den Voraussetzungen än­dert – sei es, dass ein zweites Kind kommt oder sich irgendeine andere Grundvoraus­setzung in der Familie ändert.

Mit dieser Novelle führen Sie aber Verschärfungen ein. So nehmen Sie zum Beispiel arbeitslosen Eltern – also Eltern, die innerhalb der letzten sechs Monate arbeitslos wa­ren – die Möglichkeit, das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Sie können zwar auf die Variante 12 plus 2 umsteigen, aber das kann de facto zu 50-prozentigen Verlusten führen. Das ist eigentlich nicht einzusehen und wird auch in manchen Stellungnahmen als EU-rechtswidrig qualifiziert.

Des Weiteren sehen Sie Sanktionen vor, wenn der Mitwirkungs- und Meldepflicht nicht nachgekommen wird. Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen, und ich verstehe schon die Intention dahinter: Man möchte eben, dass diejenigen, die Leistungen be­kommen, auch entsprechend Meldungen abgeben, sich bemühen, dass im Verwal­tungsablauf alles schnell und gut und flutschig – wenn ich das so sagen darf –, vonstat­tengehen kann; aber so, wie es da drinnen steht, weiß kein Mensch, was denn tatsäch­lich eine ausreichende Meldung ist und was nicht.

Das kritisiert im Übrigen auch die Volksanwaltschaft in einer Stellungnahme, sie sagt, das sei in dieser Bestimmung absolut nicht ausreichend determiniert. Es wird daher


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