Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 178

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Wir werden die Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat auch verstärkt nützen, um die bis­herigen inhaltlichen Schwerpunkte in diesem Gremium fortzusetzen. Dazu gehören Min­derheiten, Binnenvertriebene, Frauenrechte und die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit.

Zum konkreten Antrag betreffend den Schutz von Journalisten kurz eine Anmerkung: Als Auftakt unserer Initiative zum Schutz von Journalisten hat im November letzten Jahres eine Expertenrunde der Konsultationen hier in Wien stattgefunden, an der Staa­tenvertreter, Vertreter internationaler Organisationen und der Zivilgesellschaft teilge­nommen haben. Ich habe selbst ein Panel in dieser Veranstaltung geleitet. Die Ergeb­nisse dieser Konsultationen werden in eine Resolution einfließen, die Österreich noch heuer im Menschenrechtsrat einbringen wird.

Wir wollen dabei auf das Problem der Straflosigkeit von Angriffen auf Journalisten und auf den Aspekt der Prävention von Anschlägen besonderen Wert legen und uns darauf konzentrieren. Die Tötung eines französischen Journalisten vor Kurzem in Syrien hat leider die traurige Aktualität dieser österreichischen Initiative wieder unter Beweis ge­stellt. Unser Ziel ist es, den Schutz von Journalisten fest auf der internationalen Agen­da für Menschenrechte zu verankern.

Zum Antrag betreffend Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates möchte ich noch Folgendes festhalten: Die universelle Prüfung der Menschenrechtslage für alle Staaten findet regelmäßig im Rahmen der sogenannten Universal Periodic Review, der univer­sellen Staatenprüfung statt.

Wir haben uns im vorigen Jahr das erste Mal als Land dieser Prüfung unterzogen, und wir nehmen auch die Umsetzung der Empfehlungen im Austausch mit der Zivilgesell­schaft sehr ernst. Es wurde eine eigene UPR-Steuerungsgruppe eingerichtet, die aus den Vertretern des BKA-Verfassungsdienstes, Vertretern unseren Ressorts und Vertre­tern der Zivilgesellschaft besteht, die den Umsetzungsprozess der UPR begleitet.

Einige dieser UPR-Empfehlungen an Österreich betreffen auch die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folterkonvention, deren Voraussetzung mit dem OPCAT-Durchführungsgesetz vom 7. Dezember 2011 geschaffen wurde und die nun zügig zu Ende gebracht wird.

Abschließend noch eine Bemerkung zum Antrag betreffend die Bekämpfung der Folter: Österreich tritt international gemeinsam mit den EU-Partnern für ein absolutes, weltwei­tes Folterverbot ein und dazu nützen wir konsequent die existierenden EU-Instrumen­tarien. Um ein kohärentes Vorgehen zu sichern, werden derzeit auch die EU-Leitlinien zur Bekämpfung von Folter überprüft und in die neuen EU-Länderstrategien integriert. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.50


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte.

 


18.50.38

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Auch dieser Antrag, Stärkung der Menschenrechte und Schutz von Journalisten und nicht vor Journalisten, wurde im Menschenrechtsausschuss einstimmig beschlossen und steht heute zur Debatte. Wenn man sich den Ausschussbericht durchliest, in dem auch einige Zahlen angeführt sind, dann ist erschreckend und fast unglaublich, dass seit dem Jahr 2000 über 900 Jour­nalisten weltweit aufgrund ihres Berufs ums Leben gekommen sind. Besonders alar­mierend wegen der Häufung von gezielten Tötungen von Journalisten ist die Lage im Irak, in Somalia, Pakistan, Mexiko und in der Russischen Föderation. Noch alarmieren­der ist, dass 94 Prozent dieser Ermordungen nicht aufgeklärt werden, weil entweder kein Interesse daran besteht oder aus anderen Gründen. Das ist unglaublich, und das ist undenkbar.

 


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