Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 54

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richten, Anregungen mit allen möglichen Ausnahmen – also wirklich wichtige Dinge darf man nicht anregen –, und die Kommission hat dann drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie das umsetzt oder nicht und, wenn nicht, warum nicht.

Meine Damen und Herren, so etwas Ähnliches haben wir auch hier als Bürgerinitiative, als Bürgerbegehren, als Petition eingerichtet. Das geht aber wenigstens ans Parlament, und es gibt keine Formalkriterien. Eine Petition kann jeder unterschreiben, man braucht Namen, Unterschrift, Adresse. Egal wie viele Unterschriften sie bekommt, ob zehn, ob tausend Unterschriften, sie wird hier im Parlament eingebracht und im Petitionsausschuss behandelt.

Das ist bei der Europäischen Bürgerinitiative nicht möglich. Für dieses Wenige an Kompetenzen ist ein irrsinnig kompliziertes Verfahren einzuhalten. In Österreich sind österreichische Staatsbürger, die keinen Reisepass haben, weil sie sagen, sie brauchen keinen, und keinen Personalausweis – das ist auch nicht vorgeschrieben –, nicht wahlberechtigt, können nicht daran teilnehmen, weil – und das ist der zweite Punkt; erstens ist es schon einmal ein schwaches Instrument vonseiten der Euro­päischen Union – in Österreich noch zusätzliche, nicht notwendige Schranken eingebaut werden. Die konkrete Umsetzung ist nämlich nationale Angelegenheit.

Deutschland etwa zeigt, dass es schon auch sehr unbürokratisch gehen kann, nur mit stichprobenartigen Kontrollen, aber in Österreich wird das schärfer geregelt als etwa das Wahlrecht, auch Bürgerinitiativen, Volksabstimmungen, die Einleitung von Volks­begehren. Zur Teilnahme daran wird nämlich nur ein amtlicher Lichtbildausweis als Ausweisleistung verlangt, bei der Europäischen Bürgerinitiative verlangt man einen Reisepass oder einen Personalausweis, weil man die Nummer eintragen muss.

Gibt es in Österreich etwa keine Melderegister? (Abg. Dr. Wittmann: Weil man es elektronisch sammeln kann! Das ist der Unterschied!) – Weil Sie es elektronisch sammeln können, Herr Kollege! Ja wo sind wir denn heute im 21. Jahrhundert, dass jemand, der von einem demokratischen Recht Gebrauch machen will, 80 € oder 100 € zahlen muss, weil er sich einen Reisepass lösen muss, um die Reisepassnummer eintragen zu können?! In Deutschland ist das alles nicht notwendig. Bei uns werden Hürden aufgebaut, die ganz einfach nicht gerechtfertigt sind, und das wird dann hier auch noch entsprechend unterstützt. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, 1 Million € wird solch eine Bürgerinitiative für die betref­fenden Menschen kosten. Es gibt keine ordentlichen Computerprogramme dafür, das muss sich der Einzelne dann auch noch organisieren, aber was es gibt, ist Werbung. Natürlich! In Inseraten, mit EU-Geldern finanziert, wird bereits über diese Bürger­initiative, die der Staatsbürger gar nicht organisieren und wahrnehmen kann, informiert, noch dazu falsch informiert, weil nämlich auf ein Gesetzesinitiativrecht hingewiesen wird, das es in Wahrheit nicht gibt.

Noch einmal, meine Damen und Herren: Ich bin sehr für den Ausbau der Instrumente der direkten Demokratie. Das ist notwendig, auch um die Bindung der Staats- und Europabürger an dieses Europa und an die Europäische Union zu stärken. Aber das, was hier gemacht wird, ist ein typisches Werk von Bürokraten, die genau das nicht wollen: dass nämlich die Bevölkerung mitreden kann, an der Normsetzung in der Europäischen Union mitwirken kann! Dass man in Österreich dann noch zusätzliche Hürden einbaut, finde ich besonders beschämend. Deshalb werden wir diese Initiative ablehnen. (Beifall beim BZÖ.)

10.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


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