Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 75

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Verfassungsbestimmung zu ändern, müsste im Parlament aber eine Oppositionspartei zustimmen. In Kärnten will Karl noch zwei weitere Standorte - in Summe also sechs der elf - auflassen: Hermagor und Feldkirchen sollen an Villach angeschlossen werden. Unverändert blieben St. Veit an der Glan und Spittal an der Drau. ()“

Auf Grund der besonderen Täler-Struktur Kärntens und vor dem Hintergrund der dro­henden Errichtung eines zweisprachigen BG Klagenfurt stellen die unterfertigten Abge­ordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert von den geplanten Schließungen der Kärntner Bezirksgerichte abzusehen und alles zu unternehmen, um der Kärntner Be­völkerung die gesetzlich und verfassungsrechtlich zugesicherten rechtsstaatlichen Ver­tretungsmöglichkeiten auch wie bisher in angemessenem Umfang zu gewährleisten.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte. (Abg. Grosz: Herr Präsident! Und zum Ordnungsruf an Frau Wurm? „Armselige Frauen“? – Weitere Zwischenrufe.)

 


13.41.51

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Vizekanzler! Meine geschätzten Damen und Herren der Bundesregie­rung! Geschätztes Hohes Haus! Wir erleben gerade, wie die Diskussion um die Anpas­sung unserer Strukturen an die Leistungsfähigkeit unserer Steuerzahler vonstatten­geht. Die einen, die Regierungspartei, die Koalition kommt nach langer Diskussion mit ei­nem Vorschlag, der Veränderungen bringen wird – schmerzhaft für die einen, höchst not­wendig für die anderen –, aber immerhin eine Antwort auf die Fragen der Zeit ist.

Der Opposition hingegen fällt nichts anderes ein, als darum ein Geschrei zu erwecken, Nebenschauplätze aufzubauen und das übliche Theater zu machen. Das ist ärgerlich! Das ist deswegen sehr ärgerlich, weil wir in der Frage der Bewältigung dieser europa­weiten, vielleicht auch weltweiten Schuldenkrise einen ernsthaften Beitrag werden leis­ten müssen. Es ist dies eine so ernste Geschichte, dass sie es sich verdienen würde, auch von Ihnen ernsthaft behandelt zu werden.

Meine Damen und Herren! Die Alterspyramide hat sich verändert, der internationale Wettbewerb hat sich verändert, der Klimawandel findet statt, die Energiepreise explo­dieren, die Sicherheitslage der Welt verändert sich – und Sie tun so, als ob das keine Veränderungen in unserem Land zur Folge haben müsste! Die Schuldenkrise ist zu be­wältigen, daher ist es notwendig, dass wir Maßnahmen setzen.

Ich möchte die Diskussionen auf einen Punkt hinführen, der bis jetzt noch nicht groß angesprochen worden ist. Wir werden die Schuldenkrise nur bewältigen können, wenn nicht nur der Bund, sondern auch die Länder und die Gemeinden, also jeder in seinem Verantwortungsbereich, Vorgaben, gemeinsam vereinbarte Vorgaben erfüllt. Das wird eine sehr spannende Geschichte werden, denn es wird, weil die Opposition der Koa­litionsregierung die Zustimmung zu Verfassungsbestimmungen verweigert, notwendig sein, dass die Länder in Verträgen mit der Bundesregierung, 15a-Vereinbarungen nach unserer Verfassung, sich selbst Verpflichtungen auferlegen, Dinge einzuhalten, die wir ihnen nicht abverlangen können, wenn sie das nicht selber wollen.

 


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