zu einer anderen Art der Veröffentlichung übergehen, denn das „Amtsblatt für das Vermessungswesen“, ist nun mal eine Fachlektüre.
Ich gehe davon aus, dass das für eine oder zwei Personen durchaus zur Tageslektüre gehört, für alle anderen jedoch nicht. Herr Bundesminister! Bitte helfen Sie auch den anderen, hier aktiv werden zu können! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesminister Dr. Mitterlehner: Haben wir eh schon !)
17.46
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.
17.46
Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Von den vorliegenden Punkten, die wir hier behandeln, will ich mich ausschließlich mit dem Vermessungsgesetz beschäftigen, mein Kollege Lettenbichler wird zu den anderen Punkten sprechen.
Wenn im Vermessungsgesetz auch keine wirklich gravierenden Änderungen enthalten sind, so sind doch einige Änderungen drinnen, die viele Bürger betreffen können. Wobei die Novelle des heutigen Gesetzes eigentlich auf eine Grundbuchsnovelle aus dem Jahr 2008 zurückgeht und da eben einige Klarstellungen getroffen werden müssen.
So geht es um Klarstellungen bei Grundstücksvereinigungen oder Grenzverhandlungen. Einer der Wünsche dabei war unter anderem, dass es zu verkürzten Verfahren kommen soll. Das will man erreichen, indem künftig das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen die letzte Instanz in solchen Fällen ist.
Kollege Deimek hat schon darauf hingewiesen, dass es bei den Adressierungen eindeutigere Regelungen gibt, um Fehlzustellungen zu vermeiden. Nun, der wichtige Punkt, den der Kollege Deimek auch angesprochen und der auch für Diskussionen im Ausschuss gesorgt hat, war, dass es zu Umschreibungen von Grundstücken, hauptsächlich Grenzkatastergrundstücken, in die neue Grundstücksdatenbank kommt. Da gibt es eben die Befürchtung – und ich teile diese Sorge teilweise –, dass die Information an die Bürger vielleicht nicht hundertprozentig ausreichend ist.
Dabei ist die Sache, wenn man sich das im Detail anschaut, keine wirklich gravierende; sondern es geht darum, dass da eben Grundstücke als Grenzkatastergrundstücke gekennzeichnet werden und als solche in die neue Grundstücksdatenbank eingetragen werden sollen, um mehr handelt es sich nicht. Und bei der Feststellung geht es auch nur darum, ob es nun als Grenzkatastergrundstück eingetragen ist oder nicht.
Nun, es ist richtig, es ist hier nur die Verlautbarung im „Amtsblatt für das Vermessungswesen“ vorgesehen und nach sechs Monaten wäre hier keine Einspruchsfrist mehr gegeben.
Zum Thema Informationspflicht: Eine Verständigung von Tausenden und Tausenden von Betroffenen wäre, glaube ich, ein kaum zu verantwortender Aufwand. Das würde viele Millionen kosten und würde in meinen Augen bei vielen eher Beunruhigung verursachen, die eigentlich nicht angebracht ist, weil die Sache keine allzu große ist. Deswegen erscheint es mir richtig, dass man hier die Städte und die Gemeinden miteinbindet, dass sie ganz einfach hier einen Großteil der Informationsarbeit übernehmen.
Das wird folgendermaßen geschehen: Zum einen wird in den Zeitungen von Städte- und Gemeindebund entsprechend informiert werden, zum anderen wird man jene Gemeinden, die davon betroffen sind, wo es also derartige Änderungen gibt, informieren und sie bitten, das ortsüblich kundzumachen. Ich gehe davon aus, dass die Bürgermeister in dem Fall in Kundmachungen darauf hinweisen werden, dass es diese Umschreibung gibt und dass die Einspruchsmöglichkeiten vorhanden sind.
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