Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 273

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setz 2013 bis 2016 erlassen wird (1709 der Beilagen), zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten. Dadurch soll die umgehende Beschluss­ausfertigung ermöglicht werden.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amt­lichen Protokolls.

„Gegen den Vorschlag der Präsidentin, die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.

TO-Punkt 1: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1680 der Beilagen): 1. Stabilitätsgesetz 2012 – 1. StabG 2012 (1707 der Beilagen)

TO-Punkt 2: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1685 der Beilagen): 2. Stabilitätsgesetz 2012 – 2. StabG 2012 (1708 der Beilagen)

TO-Punkt 3: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1681 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012 und das Bundesfi­nanzrahmengesetz 2012 bis 2015 geändert werden und das Bundesfinanzrahmenge­setz 2013 bis 2016 erlassen wird (1709 der Beilagen)

Die Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen bringen den Rückverwei­sungsantrag (Beilage I-III/1) ein.

Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung Beilage II/2 vor.

Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage II/3 vor.

Die Abgeordneten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsan­trag Beilage 1/1 EA ein.

Die Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA ein.

Die Abgeordneten Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag Beilage 1/2 EA ein.

Die Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag Beilage 1/3 EA ein.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 3/2 ein.

Die Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abän­derungsantrag Beilage 1/4 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Der Präsident verfügt gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung.

Der Präsident verlegt gem. § 65 Abs. 1 GOG die Abstimmung zu den Tagesordnungs­punkten 1 bis 3 auf einen späteren Zeitpunkt.

Es liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung Beilage I/2 vor.

Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage I/3 vor.

Die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 2/1 ein.

Die Abgeordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abän­derungsantrag Beilage 2/2 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Der Präsident verfügt gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung.

 


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