Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 127

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objektive und beeinflussbare Staatsanwälte ausgetauscht hat, die dann über Beschul­digungen entscheiden sollen oder nicht. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das ist der größte Sündenfall gewesen, den wir auch hier im Hohen Haus im Rahmen des Unterausschusses zum Justizausschuss wieder zu korrigieren haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Rote und schwarze Polit-Agitation!)

Bei Ihren Aussagen der vergangenen Wochen „Politjustiz Wiener Staatsan­walt­schaft“  stellt sich schon die Frage, ob Sie das ernst gemeint haben, aber dann hätten Sie Ihrer Ministerin nicht, volkstümlich gesagt, die Räuberleiter machen dürfen, oder ob Sie das eben nicht ernst gemeint haben und nur ein Ablenkungsmanöver für Ihre Druckkostenbeitrag-Malversationen mit der Telekom starten wollten. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir meinen es ernst, wir sagen, es kann in diesem Land auch für eine Verbesserung des Justizsystems in Zukunft nur so sein, dass wieder ein unabhängiger, ein objektiver, ein ehrenwerter Richter der Herr des Vorverfahrens ist, und nicht Staatsanwälte, die wechselweise vom Bund sozialistischer Akademiker/innen, ein paar Freimaurerlogen oder sonstiger Parteien in dieser Republik bestellt sind. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das ist nicht unsere Ansicht einer unabhängigen Justizpolitik des 21. Jahrhunderts. Noch sind wir nicht so weit, dass in Österreich Freimaurerlogen oder parteipolitische Vorfeldorganisationen der Sozialdemokratie in diesem Land unterscheiden, was Recht und Unrecht ist. Aber Sie, Frau Ministerin, wollten genau diesen Staatsanwälten die Möglichkeit geben, das Berufsgeheimnis aufzuheben.

Und dann Heureka  kommen Sie hier ins Parlament und behaupten, im Protokoll nachweisbar und nachlesbar, dass diese Anregung vom Oberlandesgericht Graz gekommen wäre, und am gleichen Tag dementiert auch noch der Sprecher des Oberlan­desgerichts Graz. Sie erklären dann noch: Herr Grosz, Sie sind ja jetzt erst unlängst Justizsprecher, Sie hätten dort hineinschauen müssen, ja lesen Sie denn das nicht?  mit einer gewissen Überheblichkeit. Ja warum haben Sie das nicht gelesen? Ich lese ja alle Stellungnahmen, Sie offenbar nicht!  Ich hoffe, ich habe Ihre Ausführungen getroffen. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Karl.)

Und dann habe ich Ihre Stellungnahme vom Oberlandesgericht gelesen, und da steht kein Satz drinnen, der Sie dazu berechtigt hätte, das Berufsgeheimnis aufzuweichen. Und dann laden Sie  Sie, die Sie diesem Parlament nachweislich die Unwahrheit gesagt haben  in Ihr Ministerium und sagen: Jetzt können wir über Grundrechte verhandeln mit den Justizsprechern.

Erstens habe ich damals zu Recht gesagt, ich treffe mich nicht in einem Raum mit Ihnen, wo es kein Stenographisches Protokoll gibt, denn für jedes Gespräch mit Ihnen braucht man in dieser Republik ein Protokoll, sonst fehlen einem nämlich drei Finger, wenn man Ihnen die Hand gibt. Zweitens sind für das BZÖ die Grundrechte, auch das Berufsgeheimnis, nicht verhandelbar.

Ich finde es daher sehr schade, dass die Freiheitliche Partei und die Grünen diesem sogenannten Kompromiss zugestimmt haben. Jetzt haben wir eine Justiz nach dem Motto „Wünsch dir was!“  gratuliere! Man kann sich jetzt als beschuldigter Rechtsanwalt etwas wünschen. Jetzt wird der Staatsanwalt hinkommen und sagen: Herr Rechtsanwalt, ich gebe Ihnen zwei Möglichkeiten  Hören Sie zu, Kollege Steinhauser, in dem Fall lernen Sie auch etwas! (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Mag. Steinhauser. Ruf: Von Ihnen kann man nichts lernen!)

Herr Rechtsanwalt, ich gebe Ihnen zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lassen mich in die beschlagnahmten Unterlagen hineinsehen, dann mache ich Ihnen das in zwei


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