Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 131

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„Widerspricht die von der Sicherstellung betroffene oder anwesende Person, auch wenn sie selbst der Tat beschuldigt ist, der Sicherstellung von schriftlichen Aufzeich­nungen oder Datenträgern unter Berufung auf ein gesetzlich anerkanntes Recht auf Verschwiegenheit, das bei sonstiger Nichtigkeit nicht durch Sicherstellung umgangen werden darf, so sind diese Unterlagen auf geeignete Art und Weise gegen unbefugte Einsichtnahme oder Veränderung zu sichern und bei Gericht zu hinterlegen.“

Begründung

Im Bericht des Justizausschusses, 1700 d.B. XXIV.GP, wird ausgeführt, dass das Recht, Widerspruch zu erheben, auch weiterhin den der Tat dringend verdächtigen Berufsgeheimnisträgern zum Schutz der ihnen anvertrauten Tatsachen zustehen soll, die in keinem Zusammenhang mit dem Verdacht stehen.

Im Wortlaut des § 112 Abs. 1 wurde diese ausdrücklich erklärte Absicht jedoch nicht umgesetzt, weshalb nunmehr durch die Einfügung „, auch wenn sie selbst der Tat beschuldigt ist,“ Wortlaut und Absicht des Gesetzgebers in Einklang zu bringen sind.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


15.13.23

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Grosz, Ihre Darstellungen, die Sie offenbar immer vorher zu Hause vorm Spiegel üben, könnten Sie sich eigentlich sparen. Sie müssen da nicht herumschreien (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP), sondern man soll ein Thema, das wirklich ernst zu nehmen ist, auch entsprechend diskutieren.

Und eigentlich sollten Sie dem Parlament zugutehalten, dass gerade dieser Prozess gezeigt hat, dass der Gesetzgeber sehr wohl darauf schaut, was zu beschließen ist oder nicht. (Abg. Grosz: Habt ihr mitgestimmt? Habt ihr im Ministerrat zugestimmt?) Genau diese Bestimmung war ein gutes Beispiel dafür, dass wir gesagt haben: Das ist ein Umstand, wo man wirklich intensiv darüber nachdenken soll, ob wir das so wollen, ob es notwendig ist, bei wichtigen Unterlagen, bei Aufzeichnungen von Rechtsan­wälten, von Priestern, von Journalistinnen und Journalisten, und so weiter, diese Vorgangsweise zu wählen.

Mein Vorredner hat es auch angesprochen, da ist es im Wesentlichen darum gegangen, auch möglicherweise gerichts- und verwaltungsökonomisch zu arbeiten, aber nicht diese obskuren Verschwörungstheorien zu wälzen, die Sie da immer in den Raum stellen. Ich glaube nicht, dass die Frau Bundesministerin im Sinn hat, da irgendwelche Bünde abzudecken, sondern dass es ihr wirklich um die Arbeit gegangen ist.

Wir haben diese Änderung mit diesem Abänderungsantrag durchgeführt, und das findet Zustimmung von allen politischen Parteien, die mitverhandelt und mitdiskutiert haben. Das haben Sie nicht gemacht, Sie haben sich dieser Diskussion entzogen. Jetzt hierher zu gehen und da rauszubrüllen ist der falsche Weg, aber wie immer ist das halt Ihr Weg, für mich ist es nicht der richtige.

Ein zweiter Aspekt, meine sehr geehrten Damen und Herren, der mit diesem Gesetz auch beschlossen wird und der aus meiner Sicht sehr wichtig ist, ist das Tilgungs­gesetz. Hinter dem verbirgt sich nämlich auch der Umstand, dass es zukünftig genau in


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