Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 132

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jenen Bereichen, wo wir großen Handlungsbedarf haben und auch mit sehr tragischen Fällen konfrontiert waren und wahrscheinlich auch in Zukunft noch sind, darum geht, dafür Sorge zu tragen, dass  und das ist ein Aspekt, der immer wieder erwähnt wer­den muss  die Vernetzung bei den Jugendwohlfahrtsbehörden, die Vernetzung mit Gerichten, die Vernetzung mit der Exekutive, das Bilden von Plattformen und vieles mehr ermöglicht wird. Das soll sicherstellen, dass Fälle wie Luca, Fälle wie Cain in Zukunft nie mehr auftreten sollen.

Das ist ein sehr weiter Weg, aber heute ist auch ein wichtiger Beschluss dazu zu fällen, da es darum geht, den Jugendwohlfahrtsträgern auch Möglichkeiten zu schaffen, wenn konkrete Verdachtslagen da sind, zum Schutz der Schwächsten der Gesellschaft, der Jüngsten der Gesellschaft sicherstellen zu können, in Verfahren und gerade in diesen speziellen Angelegenheiten, Auskünfte zu erhalten, ob eine Person, gegen die ein Verdacht da ist, auch gewalttätig ist, ob gegen sie Sexualdelikte angezeigt wurden und vieles andere mehr. Das ist, glaube ich, ein sehr wichtiger Beschluss, und wir sollten daran festhalten.

Notwendig ist es vor allem auch, weiter daran zu arbeiten, dass wir uns vernetzen, dass viele Institutionen gemeinsam an einem Strang ziehen, denn nur das hilft uns weiter, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich bitte auch von dieser Stelle aus die Bundesländer, die entsprechenden Ausführungsgesetze zu beschließen, denn dann ist das ein sinnvolles Gesetz und dann ist es auch möglich, dass wir in dieser Richtung weiterarbeiten können.  Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

15.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.17.12

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz hat im Vorfeld zu Recht für Diskussionen bei den betroffenen Berufs­gruppen gesorgt, nämlich bei den JournalistInnen und bei den RechtsanwältInnen, die befürchtet haben, dass ihr Berufsschutz, ihre Berufsgeheimnisse ausgehöhlt werden könnten. In einem Punkt hat der Kollege Grosz recht, Frau Ministerin, Sie können die Änderungen nicht damit erklären, dass in einer Stellungnahme das Landesgericht Graz in diesem Punkt Änderungen vorgeschlagen hätte. Wenn man diese Stellungnahme des Landesgerichts Graz liest, dann ist klar: Das, was Sie gemacht haben, wurde dort niemals vorgeschlagen.

Tatsächlich ist die Geschichte ganz anders gelaufen: Sie haben eine kleine Änderung in diesem Gesetz vorgehabt, da wollten Sie redaktionell ein OGH-Urteil umsetzen. Dieser kleine Punkt, komplett unproblematisch, ist in Begutachtung gegangen. Dann kam diese Stellungnahme vom LG Graz, die eigentlich nichts mit dem zu tun hatte, was Sie dann geplant haben, und dann, nach Abschluss der Begutachtung, sind Sie auf die Idee gekommen, dieses Gesetz in der vorgelegten Form abzuändern. Und jetzt kann man spekulieren, ob dahinter der große Plan steht, das Redaktionsgeheimnis und das Anwaltsgeheimnis zu durchlöchern, oder ob das nur Ausdruck einer komplett fehlenden Sensibilität ist, wie man mit heiklen Materien umgeht. (Abg. Grosz: Ist aber beides nicht sehr charmant!)

Sie waren möglicherweise auch nur auf der Jagd nach Einsparungen und Effizienz, haben geglaubt, Sie haben den Stein der Weisen gefunden, und haben sich dann bis auf die Knochen blamiert mit Ihrer Fehleinschätzung. Jedenfalls ist diese Vorgangs­weise, und das ist unbestritten, ein Musterbeispiel, wie ein Gesetz nicht entstehen darf (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Grosz), nämlich dass nach der Begutach­tungs-


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