Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 85

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allen hier im Hohen Haus – gegen die Giga-Liner, diese Monster-Lkw mit 25 Meter Länge und 60 Tonnen Gewicht, geht es um eine Frage der Sicherheit. Giga-Liner, Monster-Lkw stellen aber nicht nur ein Sicherheitsrisiko dar, sondern sie würden auch den teuren Umbau von Autobahnen, Brücken, Kreisverkehren und Kreuzungen not­wendig machen. Außerdem stehen Giga-Liner im krassen Widerspruch zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik und dem Ziel, den Schwerverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich ist ganz klar gegen die aktuellen Pläne von EU-Kommissar Kallas, der die Giga-Liner mit bilateralen Verträgen sozusagen durch die Hintertür einführen will. Ich habe unsere Position zu den Giga-Linern auch gestern im Gespräch mit dem Obmann des Europäischen Verkehrsausschusses, dem Abgeordneten Brian Simpson, in Straßburg unterstrichen, und Brian Simpson hat mir vollinhaltlich recht gegeben und seine volle Unterstützung für unser gemeinsames Anliegen zugesagt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Prävention und Unfalluntersuchung gehen im Bereich der Verkehrssicherheit Hand in Hand, denn nur wenn klar ist, warum ein Unfall geschehen ist, kann er auch in Zukunft vermieden werden.

Mit dem heute zu beschließenden Gesetz wird die Unfalluntersuchung in Österreich auf einem hohen Niveau weiter verbessert und ein weiterer Beitrag zu mehr Sicherheit im Verkehr geleistet. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Bartenstein und Großruck.)

12.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


12.21.04

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! – Frau Bundesminister, danke, denn es ist gelungen, mit dem neuen Unfalluntersuchungsgesetz wirklich eine Verwaltungsvereinfachung zu machen, indem vier getrennte Unfalluntersuchungsbereiche zusammengelegt werden. Das macht das Ganze effizienter, das bringt einen besseren Überblick, das macht Sinn.

Besonders wichtig ist aber nicht nur die Untersuchung von Unfällen, die passiert sind, sondern auch die Prävention, sodass es gar nicht erst zu Unfällen kommen kann.

Gerade im Luftfahrtbereich haben wir da sehr große Diskussionen gehabt. Es gibt da Zwischenfälle, die zwar keine Unfälle sind, die aber jeweils von den Piloten zu melden sind. Wenn zum Beispiel ein Vogel in eine Turbine fliegt oder wenn ein Blitz einschlägt, dann ist das vorab als Zwischenfall zu melden.

Es gibt auch Zwischenfälle, die die Sicherheit gefährden, wo es aber keine Meldungs­pflicht gibt. Es ist aber wichtig, dass die Piloten das, was ihnen als Sicherheitsrisiko auffällt, trotzdem berichten, trotzdem reporten, damit man im Bereich der Sicherheit immer besser werden kann.

Jetzt ist es so, dass, wenn einmal ein Unfall passiert ist und ein Pilot sehr viele dieser Sicherheitsrisiken im Sinne der Sicherheit regelmäßig gemeldet hat, die Gefahr be­stand, dass die Staatsanwaltschaft, wenn sie sieht: Aha, der hat ja schon 20 Zwischenfälle gemeldet!, automatisch annahm, dieser Pilot sei besonders unvor­sichtig. Das würde der Prävention absolut entgegenstehen!

Deswegen bin ich sehr froh, Frau Bundesminister, dass es gelungen ist, zu erreichen, dass die Daten an die Staatsanwaltschaft in Form der Verhältnismäßigkeit übermittelt werden. Das heißt, je nach Schwere des Unfalls, je nach dem, was passiert ist, werden


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