Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll153. Sitzung / Seite 224

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von Fischteichen, in denen wird auch gebadet. Da hängt es davon ab: Wird das jetzt als Badegewässer deklariert, ja oder nein? Wenn nein, kontrolliert niemand.

Und zweitens: Wenn so etwas passiert wie bei der Ernährungsmittelsicherheit, dass die Länder teilweise nicht kontrollieren, dann hätte ich hier wirklich Sorge, dass sich die Kontrolle bei der Landesverwaltung möglicherweise ausschließlich auf FKK-Strände konzentriert und andere Badegewässer hintangestellt werden. (Beifall bei den Grünen.)

20.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Frau Abgeordnete Durchschlag zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.16.56

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit den beiden vorliegenden Regierungs­vor­lagen werden zwei kleine, aber ich würde sagen feine, Novellierungen beschlossen.

Im Epidemiegesetz kommt es zu einer in Wirklichkeit längst fälligen Nutzung der digitalen Speicher- und Übertragungsmöglichkeiten. Ärztinnen und Ärzte können, wie schon öfter erwähnt, meldepflichtige Krankheiten jetzt auch auf elektronischem Wege und nicht nur auf schriftlichem Wege übermitteln. Also wenn man so will, das Epide­miegesetz ist zumindest auf diesem Gebiet im 21. Jahrhundert angekommen.

Klar ist natürlich, dass, wie in anderen Bereichen auch, die Datensicherheit höchste Priorität haben muss. Darauf nimmt das Gesetz aber Bedacht. Und wenn man bedenkt, dass beispielsweise Steuererklärungen, die ja auch keine unsensiblen Daten sind, mit FinanzOnline gemacht werden können, wenn man bedenkt, dass es eigentlich State of the Art ist, dass alle Ministerien elektronische Datenübermittlung nutzen, dann ist klar, dass dieser Schritt doch hoch an der Zeit war.

Das zweite Gesetz, das Bäderhygienegesetz ist eine Umsetzung einer EU-Vorgabe. Natürlich kann man – wie es auch passiert ist – über Praxistauglichkeit und Praxisferne reden. Natürlich kann man anführen, dass durch das Gesetz nichts an der Wasser­qualität geändert wird. Natürlich kann man schon von vornherein alles lächerlich machen und das Glas nur halb leer sehen.

Fakt ist aber, dass Österreich ein Tourismusland ist, das einen relativ großen Bade­tourismus hat, und es hat hier einen Ruf zu verteidigen, wenn wir an die Kärntner Seen, an die Salzkammergut-Seen, an den Neusiedler See denken – einen Ruf als Land mit einer besonders hohen Lebensqualität, mit einer schönen und sauberen Natur und auch mit Gewässern, die eine sehr hohe Qualität haben, zum Teil Trinkwas­serqualität. Wir sind ein Tourismusland. Der Sommertourismus erreicht fast schon die Bedeutung des Wintertourismus. Wenn wir uns die Zahlen und Fakten anschauen: Immerhin werden 7 Prozent des BIP aus dem Tourismus erwirtschaftet. Es finden mehr als 230 000 Menschen ihre Arbeit im Tourismus. Das heißt, das ist ein sehr großer und wichtiger Bereich.

Die aufzustellenden Tafeln – natürlich kann man über sie lächeln, wie es auch passiert ist – kann man daher auch als äußeres Zeichen und als Bestätigung für die Wassergüte sehen, als amtliche Bestätigung quasi und auch als Beruhigung für die Badegäste.

Zusammenfassend kann man sagen: Die beiden vorliegenden Novellierungen werden die Welt nicht großartig verändern, aber sie sind notwendige Anpassungen und finden daher unsere Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

20.19

 


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