Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 139

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich meine, wir sollten für die Zukunft für den Ausschuss klare Richtlinien dafür fest­legen, ab welcher Anzahl von Unterstützungen wir Hearings abhalten beziehungsweise was die Konsequenzen aus einem Hearing sind.

Viele Themen aus den Petitionen und Bürgerinitiativen sind in Bearbeitung, Beratung beziehungsweise Verhandlung. Ich meine, dass von Demokratieverweigerung absolut keine Rede sein kann. Mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie sind auch eine Herausforderung für die Politik. Beteiligungsprozesse stärken demokratische Kompe­ten­zen und ermutigen auch zur Teilnahme an politischen Prozessen. Wir haben es mit neuen technischen Möglichkeiten zu tun, und daraus ergeben sich auch neue Formen der Beteiligung.

Wir werden im Ausschuss den Petitionen und den Bürgerinitiativen weiterhin den entsprechenden Stellenwert einräumen, und wir werden auch daran arbeiten, dass es möglich werden kann, Bürgerinitiativen und Petitionen auch online einzubringen, ohne dass ein Abgeordneter dazu notwendig sein wird. (Beifall bei der SPÖ.)

13.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.51.33

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich möchte zu Beginn festhalten, dass es wirklich kein gutes Zeichen für eine echte, ernste Auseinandersetzung mit und Behandlung von Bürger­initiativen und Petitionen ist, wenn eine ganze Fraktion daran nicht teilnimmt, noch dazu, wo die Frau Kollegin Haubner die Vorsitzende des betreffenden Ausschusses ist, die an sich eine gute Vorsitzführung pflegt, wie ich auch festhalten möchte. Aber das, Frau Kollegin Winter, kann man nicht sagen: dass es ein Problem darstellt, wenn mehr BürgerInneninitiativen und mehr Petitionen in das Parlament kommen. Ich würde das als ein klares Zeichen für eine lebendige und gute Demokratie sehen.

Aber – und da sind wir beim Aber – die Kollegin Lohfeyer hat zu Recht gesagt, wir wollen die Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen. Doch wie schaut das von der anderen Seite aus, Frau Kollegin, wenn bei Dingen, die von hunderttausend Menschen unterstützt sind, wie zum Beispiel die Bürgerinitiative gegen die Vorratsdaten­speiche­rung, die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl bekommen: Ja, gut, die Abgeordneten reden 5 Minuten darüber, und dann wird es in einen anderen Ausschuss vertagt!? – Da geht es um das Selbstverständnis von jenen Abgeordneten, die in diesem Ausschuss sitzen, und unsere erste Pflicht ist es, diesen BürgerInnen ein Signal zu geben, dass wir alles tun, um ihre Anliegen so ernst zu nehmen, dass sie hier wirklich ordentlich Gehör finden.

Frau Kollegin Lohfeyer, schauen wir uns doch an, worum es bei der Vorrats­daten­speicherung geht! Die BürgerInnen sagen, sie verstünden es absolut nicht, dass die Daten aus dem Blickwinkel der Terrorismusbekämpfung, nämlich sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten in Österreich, ab April 2012 sechs Monate lang ge­speichert werden müssen. – Das ist verständlich, denn sie fühlen sich in ihren Grund­rechten massiv beschnitten.

Wenn das so ist, meine Damen und Herren, und – jetzt kommen wir zum Punkt – vier Stellungnahmen vorliegen – es liegt eine Stellungnahme des Innenministeriums vor, eine des Ministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, eine vom Bundes­kanzleramt und eine vom Justizministerium –, dann wäre die erste logische Konse­quenz gewesen, ein öffentliches Hearing hier im Plenarsaal mit dieser Initiative zu machen, damit sie zusammen mit Expertinnen und Experten und mit den Abgeord-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite